Hallo zusammen,
Die Begriffe sind soweit schon klar.
Aber bin ich auch Hersteller (im Sinne der CE Bestimmungen) wenn ich ein
Gerät ausschließlich für einen Industriekunden im Auftrag fertige ?
Es geht darum, wer auf dem Typenschlid als Hersteller genannt wird.
Beispiel: Bei Bosch steht Bosch drauf und nicht der
Zulieferer/Herstellungsbetrieb "FritzBrause".
Das was ich im Netz gefunden habe ist nicht so eindeutig.
Doch, ist eindeutig.
Als OEM lieferst du nicht an Endkunden.
Das CE stammt also nicht von dir, aber du musst dem Inverkehrbringer die
Unterlagen liefern, aus denen er schlussfolgern kann, ob das Ding CE
genügt, also beispielsweise ob deine Materialoen RoHS erfüllen und ob
die Leiterbahnabstände für CAT II oder CAT III reichen bis zu welcher
Höhe über NN
MaWin schrieb:> Als OEM lieferst du nicht an Endkunden.
Was völlig egal ist, denn CE ist eine Voraussetzung für das „in Verkehr
bringen“. Dabei ist es völlig egal, ob der Kunde End- oder sonstwas ist.
Eine Lieferung auf Basis eines Auftrags ist aber eventuell noch kein „in
Verkehr bringen“.
Hersteller ist letztendlich derjenige, der vorgibt, der Hersteller zu
sein.
Oliver
Oliver S. schrieb:> Was völlig egal ist, denn CE ist eine Voraussetzung für das „in Verkehr> bringen“. Dabei ist es völlig egal, ob der Kunde End- oder sonstwas ist.
wenn die Fa. welches ein Produkt an eine andere Firma liefert keine
Konformitätserkläerung abgegeben hat, so muss die Fa, welches das
Produkt erworben hat und an den Endverbraucher weiterverkäuft die
Konformitätserklärung erstellen.
Das sieht man z.B. an Importeure ausländischer Ware.
Es gibt Firmen welche Geräte sehr preisgünstig importieren, weil sie
keine europäische Konformitätserklärung haben. Sie erstellen sie dann
selbst, samt den dafür erforderlichen Prüfungen. Ab einer gewissen Menge
lohnt sich das auch.
Bei OEM Produkte die Bestandteil eines Gerätes sind, für welche eine
Konformitätserklärung erstellt worden ist, muss nicht zwingend eine
Konformitätserklärung vorgelegt werden. Doch erleichtert es dem
Hersteller des Gerätes in welcher das OEM Produkt mit
Konformitätserklärung eingebaut wird seinerseits die
Konformitätserklärung zu erstellen, weil eventuell ein Teil der
Prüfungen entfallen können.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:
> wenn die Fa. welches ein Produkt an eine andere Firma liefert keine> Konformitätserkläerung abgegeben hat, so muss die Fa, welches das> Produkt erworben hat und an den Endverbraucher weiterverkäuft die> Konformitätserklärung erstellen.>> Das sieht man z.B. an Importeure ausländischer Ware.>
Das liest sich bald so, als würde die Konformitätserklärung eines
koreanischen Herstellers ausreichen ...
Percy N. schrieb:> Das liest sich bald so, als würde die Konformitätserklärung eines> koreanischen Herstellers ausreichen ...
Wenn der koreanische Hersteller die Konformität nach den entsprechenden
EU-Normen erklärt und das auch mit Messergebnisse belegen kann. Dann ja.
Das findet man ja auch bei manchen chinesischen und japanischen
Herstellern
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Wenn der koreanische Hersteller die Konformität nach den entsprechenden> EU-Normen erklärt und das auch mit Messergebnisse belegen kann. Dann ja.>> Das findet man ja auch bei manchen chinesischen und japanischen> Herstellern
Sorry, totaler Quatsch
Man muss unterscheiden zwischen der Konformitätserklärung und der
Konformität bzgl. irgendwelcher EU-Normen
Der Inverkehrbringer in der EU muss die Konformität erklären, d.h. die
Konformitätserklärung erstellen Dazu muss er / sein Repräsentant -
letztendlich der der unterschreibt auch Bürger / Institut der EU sein
Wenn der Chinese / Koreaner,... sagt, sein Produkt erfüllt die
Richtlinien, Du kannst es ihm glauben, oder auch nicht
Schau mal in die Konformitätserklärungen von Sony, Panasonic, Samsung
usw, die wurden jeweils von einem Europäer unterschrieben, u.a. deshalb
unterhalten diese Konzerne auch Europaniederlassungen
Eine in China ausgestellte Konformitätserklärung ist genau nichts wert
Heinz R. schrieb:> Eine in China ausgestellte Konformitätserklärung ist genau nichts wert
Aber immerhin ist sie so gut gemacht, daß sie total echt aussieht.
Heinz R. schrieb:> er Inverkehrbringer in der EU muss die Konformität erklären, d.h. die> Konformitätserklärung erstellen Dazu muss er / sein Repräsentant -> letztendlich der der unterschreibt auch Bürger / Institut der EU sein
wo steht das geschrieben?
Im Amtsblatt der EU vom 31.12.2004 Anhang 2 steht unter anderem
folgendes
7. Sind weder Hersteller noch seine Bevollmächtigten in der Gemeinde
ansässig so fällt die Verpflichtung zur Bereitstellung der technischen
Unterlagen und der Konformitätserklärung der Person zu, die das Gerät
auf dem Gemeindschaftsmarkt in Verkehr bringt.
Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die
Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen?
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> wo steht das geschrieben?
Na Du hast es doch gerade selbst zitiert?
Ralph B. schrieb:> Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die> Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen?
Wie kommst Du jetzt darauf?
Natürlich darfst Du auch ein Gerät,für das es eine Konformitätserklärung
gibt, ausserhalb der EU kaufen
CE betrifft nur Endkunden?
wusst ich garnicht
d.h. B2B (Firma kauft ein Gerät)
muss das Gerät keine CE haben??
auch wenn die Firma das nicht weiter verkauft (sondern selber einsetzt?)
das wäre a komische Regelung
Heinz R. schrieb:> Wie kommst Du jetzt darauf?
weil das Gerät welches ich im nichteuropäischen Ausdland kaufen würde
nach deiner Aussage zuvor nach Europa importiert worden sein müsste,
dann die Konformität erklärt wurde und dann wieder exportiert worden
sein müsste.
Ralph Berres
Robert L. schrieb:> auch wenn die Firma das nicht weiter verkauft (sondern selber einsetzt?)
Ja, hatten das mal lange mit der Bundesnetzagentur diskutiert
Genausowenig muss eine Firma eine Konformitätserklärung für was selbst
gebautes für eigene Zwecke erstellen (zB. Prüfstand)
Sie muss aber natürlich trotzdem die Grenzwerte einhalten
Ralph B. schrieb:> weil das Gerät welches ich im nichteuropäischen Ausdland kaufen würde> nach deiner Aussage zuvor nach Europa importiert worden sein müsste,> dann die Konformität erklärt wurde und dann wieder exportiert worden> sein müsste.
Das habe ich so nicht geschrieben
Wenn Sony 10.000 Fernseher für die EU herstellt, dafür eine
Konformitätserklärung durch ihre Europa-Niederlassung erstellt,
Du dann aber eines dieser Geräte bereits in Japan im Werksverkauf
mitnimmst, ist das natürlich zulässig
Mit dem CE-Wahnsinn werden übrigens auch die so gehassten Laserpointer
aus China bei der Einreise einbehalten - es gibt kein Gesetz das den
Besitz eines 100mW-Lasers verbietet, also wird argumentiert "keine
CE-Erklärung"
Heinz R. schrieb:> Wenn Sony 10.000 Fernseher für die EU herstellt, dafür eine> Konformitätserklärung durch ihre Europa-Niederlassung erstellt,
was ist wenn die japanische Fa. keine europäische Niederlassung
unterhält?
Darf sie dann nicht von Japan aus die Konformität erklären, und ich
somit in Japan das Gerät erwerben?
Es muss ja kein Massenprodukt sein für die es sich lohnt eine
europäische Niederlassung zu gründen.
Amerikanische Hersteller machen das oft ja auch so das die die
Konformität nicht nur fürs eigene Land erklären, sondern möglichst
weltweit viele Normen abdecken.
Ralph B. schrieb:> Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die> Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen?
Jein.
Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn
ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder
bevollmächtigten Person drinsteht.
ABER:
Sollte der Zoll ein privat importiertes Ding wegen fehlender CE
Kennzeichnung abweisen, ist zu verweisen auf "für den Eigenbedarf
hergestellte oder importierte Elektro- und Elektronikgeräte gelten nicht
als in den Verkehr gebracht, soweit die Geräte tatsächlich selbst
genutzt und nicht gewerbsmäßig für den Vertrieb oder die Benutzung
bereitgestellt werden sollen" sagt die Stiftung EAR.
Der Zoll sagt:
Auszug aus der deutschen Zollverordnung für Importe und CE Kennzeichnung
aus Drittländern (Art. 27 Abs. 3 Buchstabe b) bzw. c) VO (EG) Nr
765/2008 i.V.m. § 4 und 5 SpielzSiV).
"wenn auf seiner Verpackung die CE-Kennzeichnung
angebracht ist und Anschrift des Herstellers oder seines
Bevollmächtigten in der Gemeinschaft angegeben sind.
Die Angaben sind nicht erforderlich bei:
- privaten Einfuhren"
So lange es dir also nicht von einem Gewerbetreibenden zugeschicklt
wird, sondern du es selbst mitgebracht hast oder von Privat (als
Weihnachtsgeschenk oder so) zu dir geschickt wird.
Allerdings weiss das nicht jeder Zollbeamte, und die behördlichen
Originaldokumente sind versteckt worden.
Michael B. schrieb:> Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn> ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder> bevollmächtigten Person drinsteht.
Das nenne ich Protektionismus in Reinstform.
Da braucht es ja nicht mal mehr Zollgebühren um kleinen ausländischen
Anbietern daran zu hindern etwas in die EU an den Endverbraucher zu
verkaufen.
Wie macht Alibaba und Konsorten denn das?
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Das nenne ich Protektionismus in Reinstform.
Dachtest du, grosskotzerngeschmierte Politiker würden etwas anderes
beschliessen ?
Schon der Verkauf von WEEE betroffenen Gütern innerhalb der EU ist als
strikte Blockade aller Klein- und Mittelständler gestaltet, perfekter
ausformuliert als selbst zu Fürstentümers Kleinstaaterei-Zeiten.
Aber denke nicht, daß andere besser sind: Für die CCC Zulassung
elektronischer Geräte in China möchten sie Quelltexte und
Schaltungsunterlagen offengelegt bekommen.
Michael B. schrieb:> Aber denke nicht, daß andere besser sind: Für die CCC Zulassung> elektronischer Geräte in China möchten sie Quelltexte und> Schaltungsunterlagen offengelegt bekommen.
Nur so kommt man zu was ...
;-)
Ralph B. schrieb:> Michael B. schrieb:>> Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn>> ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder>> bevollmächtigten Person drinsteht.>> Das nenne ich Protektionismus in Reinstform.
Meinst du ernsthaft, es könnte jemand Da Nang Electronics Ltd in
Hangzhou juristisch zur Rechenschaft ziehen, wenn sie die in ihrer
Erklärung versprochene Konformität dann doch nicht einhalten? Bei einer
Körperschaft innerhalb des EU-Gebiets dürfte das schon anders aussehen,
gegen die kann man auch Ordnungsgelder tatsächlich durchsetzen.
Jörg W. schrieb:
> Meinst du ernsthaft, es könnte jemand Da Nang Electronics Ltd in> Hangzhou juristisch zur Rechenschaft ziehen, wenn sie die in ihrer> Erklärung versprochene Konformität dann doch nicht einhalten? Bei einer> Körperschaft innerhalb des EU-Gebiets dürfte das schon anders aussehen,> gegen die kann man auch Ordnungsgelder tatsächlich durchsetzen.
Das dürfte bei westlichen Herstellern auch nicht viel anders aussehen,
in USA möchte ich nichts beitreiben müssen.
MaWin schrieb:> Doch, ist eindeutig.> Als OEM lieferst du nicht an Endkunden.> Das CE stammt also nicht von dir, aber du musst dem Inverkehrbringer die> Unterlagen liefern,...
Ist jetzt etwas spitzfindig gefragt:
Was ist wenn der OEM vom Inverkehrbringer beauftragt wird direkt an den
Endkunden zu liefern ? Auch wenn die Rechnungsstellung an Endkunden beim
Auftraggeber bleibt.
Ändert sich was für den OEM ?
Wird er dadurch vielleicht zum Inverkehrbringer ?
Winne Z. schrieb:> Was ist wenn der OEM vom Inverkehrbringer beauftragt wird direkt an den> Endkunden zu liefern ? Auch wenn die Rechnungsstellung an Endkunden beim> Auftraggeber bleibt.>> Ändert sich was für den OEM ?> Wird er dadurch vielleicht zum Inverkehrbringer ?
In dieser Lage sollte der OEM darauf achten, dass die mitzuliefernde
Konformitätserklärung vom Inverkehrbringer stammt.
Falks es ihn reizt, kann er dies nebst der damit verbundenen Haftung
auch selbst übernehmen; möglicherweise ist es dem Anderen ganz recht.