Hallo, für die Stelle XY wurde eine Ziel EG von EG16 festgelegt. Jetzt als Absolvent bekomme ich nur die EG11. Im Arbeitsvertrag steht auch nur die EG11 dort, jetzt würde ich wissen, ob die Ziel eG normalerweise auch im VErtrag drinsteht oder wie wird es üblich gehandhabt? Danke Tobias
Weg mit dem Troll. Als Absolvent ist das doch voellig egal. Als Absolvent bist du extrem niedrig bezahlt, weil du lernen musst. Egal wieviel bezahlt wird, wichtig ist, dass du was lernst. Und wenn du alles an diesem Ort gelernt hast, musst du wechseln. Das machst du 3-4mal, und verlangst jedes Mal 30-40% mehr. Alles Andere ist Quatsch. Weg mit dem Troll.
Mag das du so eingr. wurdest. Normal. Hast jetzt die Möglichkeit in den nächsten (rund)5J.über Aufgaben, Wissen und Erfahrung auf die Ziel EG hinzuarbeiten.
Wann soll die EG 16 denn greifen? Wenn kein Plan (Zeit-,Ziel- oder Erfüllungsplan, o.s.) drin steht kann der Arbeitgeber auf Zeit spielen, wenn er ohnehin schon mit dem Gedanken spielt, dich wieder los zu werden. Die AG erzählen dir nämlich auch nicht alles, was sie planen. Gestern las ich ein Stellenangebot, wo es nur so von Privilegien und Sonderleistungen strotzte, aber unter welchen Bedingungen, müsste dann im Vertrag stehen. Da habe ich Zweifel wenn das nachher nicht einfach "vergessen" wird. Notfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen, der diese Schliche kennt.
dertobiaskommt schrieb: > für die Stelle XY wurde eine Ziel EG von EG16 festgelegt. Jetzt als > Absolvent bekomme ich nur die EG11. Mit Sicherheit nicht. Eine Differenz von fünf (!) Stufen zwischen der Zieleinstufung und der EInstufung zu Beginn gibt es nirgendwo. In keiner Firma.
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