Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ziel EG nicht im Vertrag festgehalten -in Ordnung?


von dertobiaskommt (Gast)


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Hallo,
für die Stelle XY wurde eine Ziel EG von EG16 festgelegt. Jetzt als 
Absolvent bekomme ich nur die EG11. Im Arbeitsvertrag steht auch nur die 
EG11 dort, jetzt würde ich wissen, ob die Ziel eG normalerweise auch im 
VErtrag drinsteht oder wie wird es üblich gehandhabt?

Danke
Tobias

von Ähhh... (Gast)


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Ich tippe mal auf Fake.

von Dampfheuler (Gast)


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Weg mit dem Troll.

Als Absolvent ist das doch voellig egal. Als Absolvent bist du extrem 
niedrig bezahlt, weil du lernen musst. Egal wieviel bezahlt wird, 
wichtig ist, dass du was lernst. Und wenn du alles an diesem Ort gelernt 
hast, musst du wechseln. Das machst du 3-4mal, und verlangst jedes Mal 
30-40% mehr. Alles Andere  ist Quatsch.

Weg mit dem Troll.

von Ben (Gast)


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Mag das du so eingr. wurdest. Normal. Hast jetzt die Möglichkeit in den 
nächsten (rund)5J.über Aufgaben, Wissen und Erfahrung auf die Ziel EG 
hinzuarbeiten.

von Dr.Who (Gast)


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Wann soll die EG 16 denn greifen? Wenn kein Plan (Zeit-,Ziel- oder
Erfüllungsplan, o.s.) drin steht kann der Arbeitgeber auf Zeit spielen,
wenn er ohnehin schon mit dem Gedanken spielt, dich wieder los
zu werden. Die AG erzählen dir nämlich auch nicht alles, was sie
planen. Gestern las ich ein Stellenangebot, wo es nur so von
Privilegien und Sonderleistungen strotzte, aber unter welchen
Bedingungen, müsste dann im Vertrag stehen. Da habe ich Zweifel
wenn das nachher nicht einfach "vergessen" wird.
Notfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen, der diese Schliche
kennt.

von Mark B. (markbrandis)


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dertobiaskommt schrieb:
> für die Stelle XY wurde eine Ziel EG von EG16 festgelegt. Jetzt als
> Absolvent bekomme ich nur die EG11.

Mit Sicherheit nicht.

Eine Differenz von fünf (!) Stufen zwischen der Zieleinstufung und der 
EInstufung zu Beginn gibt es nirgendwo. In keiner Firma.

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