Gast
#5877945
Bitte begründen, warum Beiträge aus dem Thread: Beitrag "Schwachsinnige Amateurrechtsbelehrungen" gelöscht wurden, die lediglich darauf verweisen das: - "Unwissen nicht vor Strafe schützt", - keine der referenziderten "Belehrungen" schwachsinnig sind weil sie lediglich auf geltendes Recht verweisen und das - ohnehin jeder verpflichtet ist, seine "Techniknutzung in der Öffentlichkeit" so zu gestalten das Dritte nicht geschädigt werden. Die Nutzungsbedingungen erkenne ich ausdrücklich an, kann aber nicht erkennen daß sie in den genannten Fällen verletzt worden.