Arbeiten zuhause, Scheingewerbe?

Gast #5917317
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Moin,

arbeite gerade für meinen Arbeitgeber, ca 35h/Woche. Ich will keine 
Überstundenleisten, dafür aber die Arbeit zuhause als Freiberufler 
weiter ausüben. Ich besitze zu hause Werkzeug, was mein Arbeitgeber 
nicht hat, klar kann dazulegen, aber ich würde diese Arbeit zuhause 
gerne machen. Und dann halt Rechnung für die geleistete Arbeit einfach 
jeden Monat oder alle 3 Monate ausstellen.
Ist das ein Scheingewerbe? Wie umgehen?


Grüße
Gast #5917324
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Scheinselbstständigkeit wird immer individuell aufs 
Beschäftigungsverhältnis betrachtet.
Theoretisch spricht nichts dagegen für eine AG zu arbeiten und nebenbei 
eine Selbstständigkeit zu betreiben. Mit Gewerbeschein und allen 
Pflichten gegenüber dem Finanzamt, natürlich.

Beide Tätigkeiten für den gleichen AG schreit geradezu nach Problemen.
Darzulegen das Du als Angestellter tatsächlich die freie Wahl hast 
Tätigkeiten anzunehmen oder abzulehen wie es Dir passt, dabei nicht 
Weisungsgebunden bist und all die anderen Dinge nicht zutreffen nach 
denen Scheinselbstständigkeit vorliegt, dürfte schwierig sein.

Das Problem betrifft ohnehin nur Deinen AG.
Von dem Verlangen die noch Jahre Rückwirkend erhebliche Geldsummen wenns 
schief geht. Der wird das also schon nicht machen wollen.
Gast #5917329
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Wenn du nur einen Arbeitgeber hast (Abhängigkeit),
Den Umfang deiner Arbeit nicht selbst bestimmen kannst,
du für deine geleistete Arbeit nicht selbst Rechnungen erstellst,
deine Preise/Erlöse nicht selbst kalkulierst,
kein zusätzliches Personal eigenständig einstellen kannst,
Urlaube und/oder sonstige Leerzeiten nicht selbst bestimmen kannst, 
dann, ja dann bist du scheinselbständig.
Gast #5917359
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Michael K. schrieb:
> Das Problem betrifft ohnehin nur Deinen AG.
> Von dem Verlangen die noch Jahre Rückwirkend erhebliche Geldsummen wenns
> schief geht. Der wird das also schon nicht machen wollen.

Okay, dann ist mein AG dran, das ist erstmal gut, da wird er aber gleich 
abwinken. Was muss er da machen, wenn das aufliegt, die ganzen 
Versicherungsbeiträge nachzahlen? Das wir dann als Schwarzarbeitet 
bewertet oder wie?

Lothar M. schrieb:
> Wenn du nur einen Arbeitgeber hast (Abhängigkeit),
 Das ist Problem aktuell nur mein AG geplant, kann aber eventuell noch 
was anderes machen
> Den Umfang deiner Arbeit nicht selbst bestimmen kannst,
 Das ist kein Problem.
> du für deine geleistete Arbeit nicht selbst Rechnungen erstellst,
 Das will ich ja, Rechnung selber ausstellen.
> deine Preise/Erlöse nicht selbst kalkulierst,
 Das wird nur von mir kalkuliert, da hat mein AG kein Anspruch ;-)
> kein zusätzliches Personal eigenständig einstellen kannst,
 Da brauche ich kein Personal.
> Urlaube und/oder sonstige Leerzeiten nicht selbst bestimmen kannst,
 Das kann ich auch selber bestimmen, auch bei mein AG.
> dann, ja dann bist du scheinselbständig.

bin ich das?
Gast #5917373
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Scheinselbständiger schrieb:
> Was muss er da machen, wenn das aufliegt

Bei einem Freund eines Freundes ... betrug die geschätzte 
Nachzahlungssumme für den AG nach 10Jähriger Rückberechnung ca 250K€.

Nach Aussage des Anwaltes gibt es keine zwei gleichen Prozesse.
Mal geht man da hin mit schweren Bauchschmerzen und der Richter sieht 
das total entspannt, mal ist man sich sicher das da nix passieren kann 
und geht unter.

Kein AG der noch alle Tassen im Oberstübchen hat lässt sich auf sowas 
ein, also frag den.
Gast #5917378
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Scheinselbständiger schrieb:
> bin ich das?

Ich beziehe mich jetzt mal nur auf den 1. Punkt, nur ein einziger 
Arbeitgeber.
Das kann zum Verhängnis werden, kommt ganz auf den zuständigen 
Sachbearbeiter beim Finanzamt an. Es muss aber nicht zum Problem werden, 
wenn du glaubhaft darstellen kannst, dass du darauf abzielst, zukünftig 
auch noch andere Auftraggeber zu finden.
Das dürfte dir zumindest ein paar Jahre Luft verschaffen.

Als Gewerbetreibender musst du Mehrwertsteuer abführen, ist klar, 
esseidenn du bleibst unter 17500€ Umsatz im ersten Jahr. Dann musst du 
die MWSt.-Befreiung nach der Kleinunternehmerregelung beantragen.
Du musst IHK berappen, extra Rundfunkgebühren zahlen und letztendlich 
brauchst du eine gute Haftpflichtversicherung.

Ganz wichtig: Kläre mit der Krankenkasse den Fall des 
Krankengeldbezuges!
Als Selbständiger will die Krankenkasse diesbezüglich dein Einkommen 
wissen.
Beitrag #5917386 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5917388
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Scheinselbständiger schrieb:
> Arbeit zuhause als Freiberufler
> weiter ausüben.

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter 
wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, 
unterrichtender oder erzieherischer Beruf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Ich glaube du verwechselst hier "Freiberuflich" mit "Gewerbe" - sind 
zwei paar Schuhe.
Gast #5917393
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Opps sorry...

Lothar M. schrieb:
> Ich beziehe mich jetzt mal nur auf den 1. Punkt, nur ein einziger
> Arbeitgeber.
> Das kann zum Verhängnis werden, kommt ganz auf den zuständigen
> Sachbearbeiter beim Finanzamt an. Es muss aber nicht zum Problem werden,
> wenn du glaubhaft darstellen kannst, dass du darauf abzielst, zukünftig
> auch noch andere Auftraggeber zu finden.
> Das dürfte dir zumindest ein paar Jahre Luft verschaffen.
>
> Als Gewerbetreibender musst du Mehrwertsteuer abführen, ist klar,
> esseidenn du bleibst unter 17500€ Umsatz im ersten Jahr. Dann musst du
> die MWSt.-Befreiung nach der Kleinunternehmerregelung beantragen.
> Du musst IHK berappen, extra Rundfunkgebühren zahlen und letztendlich
> brauchst du eine gute Haftpflichtversicherung.
>
> Ganz wichtig: Kläre mit der Krankenkasse den Fall des
> Krankengeldbezuges!
> Als Selbständiger will die Krankenkasse diesbezüglich dein Einkommen
> wissen.
Okay Danke.


Und wenn ich mal ganz schlau bin, melde das auf meine Frau :-)
Sie macht die Aufgaben, ich werde dabei nur helfen ;-)
Das kann doch keine überprüfen oder doch?
Gast #5917480
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Scheinselbständiger schrieb:
> arbeite gerade für meinen Arbeitgeber, ca 35h/Woche. Ich will keine
> Überstundenleisten, dafür aber die Arbeit zuhause als Freiberufler
> weiter ausüben.

Und welche Arbeit soll das sein? Ein bisschen genauer bitte.

> Ich besitze zu hause Werkzeug, was mein Arbeitgeber
> nicht hat, klar kann dazulegen, aber ich würde diese Arbeit zuhause
> gerne machen.

Was ist denn dieses "Zu hause"? Eine Mietwohnung, ein gemietetes Haus
oder bei beidem dein Eigentum? Ein Gewerbe darf zu Hause nur in geringem
Ausmaß getätigt werden, weil eine Wohnung nur überwiegend Wohnzwecken 
dienen darf, was einen Hausbesitzer auf den Plan ruft, der dann die 
Nebenkosten anders und getrennter berechnen muss.
Auch wird z.B. die Grundsteuer wegen meist höherer Hebesätze anders
berechnet. Tricksen will der Vermieter da nicht, weil, sollte das von
anderen Mietern aufgedeckt werden, er Schadenersatz leisten muss.
Spätestens wenn mal Post für dich als Fa. kommt, könnte das ganze mal
auffliegen.

> Und dann halt Rechnung für die geleistete Arbeit einfach
> jeden Monat oder alle 3 Monate ausstellen.
> Ist das ein Scheingewerbe? Wie umgehen?

Du kannst deinem Arbeitgeber privat etwas verkaufen, aber da du die
Arbeit, die du für ihn machen willst, nicht benennen willst, dürfte
sich jedes Engagement hier, dann erübrigen.

Da fehlt es dann wohl doch am nötigem Grips.

Das Forum wird hier dein Problem nicht lösen.
Wende dich an deine lokale IHK und schau mal ob du da nicht
ein Existenzgründungskurs besuchen kannst. Da bekommst du Basics
die allemal nachvollziehbarer und zuverlässiger sind, als alles
was dir hier unverbindliche Quellen so vor gaukeln, selbst
wenn es richtig ist.
Gast #5917550
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Dr.Who schrieb:
> Du kannst deinem Arbeitgeber privat etwas verkaufen, aber da du die
> Arbeit, die du für ihn machen willst, nicht benennen willst, dürfte
> sich jedes Engagement hier, dann erübrigen.

Dr.Who schrieb:
> Und welche Arbeit soll das sein? Ein bisschen genauer bitte.

Nee kein Geheimnis, es geht Soft- und Hardware Entwicklung Embedded.
Meine AG benutzt meine CAD + Compiler Lizenzen in seiner Firma (ich 
benutze Sie), deswegen will ich das daheim machen. Und das als extra 
Leistung beim meinem Arbeitgeber ins Rechnung als Selbständiger stellen.

Dr.Who schrieb:
> Was ist denn dieses "Zu hause"? Eine Mietwohnung, ein gemietetes Haus
> oder bei beidem dein Eigentum? Ein Gewerbe darf zu Hause nur in geringem
> Ausmaß getätigt werden, weil eine Wohnung nur überwiegend Wohnzwecken
> dienen darf, was einen Hausbesitzer auf den Plan ruft, der dann die
> Nebenkosten anders und getrennter berechnen muss.
> Auch wird z.B. die Grundsteuer wegen meist höherer Hebesätze anders
> berechnet. Tricksen will der Vermieter da nicht, weil, sollte das von
> anderen Mietern aufgedeckt werden, er Schadenersatz leisten muss.
> Spätestens wenn mal Post für dich als Fa. kommt, könnte das ganze mal
> auffliegen.

Keine Probleme, da ist Eigentum -> Haus.
Gast #5917624
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Scheinselbständiger schrieb:
> Nee kein Geheimnis, es geht Soft- und Hardware Entwicklung Embedded.
> Meine AG benutzt meine CAD + Compiler Lizenzen in seiner Firma (ich
> benutze Sie), deswegen will ich das daheim machen.

Es kommt jetzt auch auf deine Berufsausbildung an, viele Ingenieurberufe 
können als Freiberufler ausgeführt werden, das macht einen grossen 
Unterschied zum Gewerbetreibenden.

Lass dich von Fachleuten beraten, dieses Forum ist dazu nicht geeignet.
Gast #5917804
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Scheinselbständiger schrieb:
> Nee kein Geheimnis, es geht Soft- und Hardware Entwicklung Embedded.
> Meine AG benutzt meine CAD + Compiler Lizenzen in seiner Firma (ich
> benutze Sie), deswegen will ich das daheim machen. Und das als extra
> Leistung beim meinem Arbeitgeber ins Rechnung als Selbständiger stellen.

Dann stelle deinem Chef (nach Absprache) eine Rechnung über den Verkauf
einer Sache, z.B. geflashte Chips für eine Summe X + Mwst. ohne Angaben
zur Arbeitszeit (wie man das sonst bei Handwerkern kennt).
Man kann dann halt nur nichts absetzen.
Die Einnahmen kannst du mit deiner Einkommenssteuererklärung versteuern.
Mit ca. 30 Rechnungen/Jahr (je nach Bundesland unterschiedlich) bist du
da noch auf der sicheren Seite. Was man in der Summe darf, sagt dir
dein Steuerberater. Ein Gewerbe ist da gar nicht nötig, im Gegenteil,
das Finanzamt würde dir eher wegen Liebhaberei das Gewerbe schnell 
wieder
entziehen wenn die die Ernsthaftigkeit nicht anerkennen. Die mögliche
Scheinselbständigkeit wirkt sich ja eh erst nach einem Jahr oder später
aus und berifft dann eher Krankenversicherungen und Rentenkasse.
Bei Verkauf von Sachen wissen die ja nichts von Arbeitsleistungen.
Mit Ameldung halten die dann kräftig die Hand auf. Wenn das Ganze
dann größer wird, kann man immer noch ein Gewerbe anmelden.
Beitrag #5917820 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5918130
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Motiwatz John schrieb im Beitrag #5917820:
> Warum nennt man das eigentlich "Scheingewerbe"? Weil die Scheine direkt
> auf die Hand gezahlt werden?

Ne, weil man nur scheinbar Selbständig ist, aber nicht tatsächlich.
Das ganze Konstrukt dient nur dazu, Lohnnebenkosten zu sparen.
Durch die laufende Rechtsprechung funktioniert das aber nicht, weil
der Nutznießer dabei klar ist und bei Aufdeckung die Zeche zahlen muss.
Das ist für gewöhnlich der Pseudo-Kunde.
Gast #5918153
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Scheinselbständiger schrieb:
> Nee kein Geheimnis, es geht Soft- und Hardware Entwicklung Embedded.
> Meine AG benutzt meine CAD + Compiler Lizenzen in seiner Firma (ich
> benutze Sie), deswegen will ich das daheim machen. Und das als extra
> Leistung beim meinem Arbeitgeber ins Rechnung als Selbständiger stellen.

Wie steht denn dein AG zu der ganzen Geschichte? Für ihn ist das ganze 
Konstrukt sehr riskant. Wenn KK und DRV plötzlich rückwirkend für 10 
Jahre die Hand aufhalten wird es übel.
Wenn er deine Lizenzen nutzt (fraglich ob diese Art der Nutzung 
abgedeckt ist), soll er dir halt eine angemessene Gehaltserhöhung oder 
Prämie zahlen.

Überlege dir mal folgenden Sachverhalt. Du arbeitest 35h als 
Angestellter und nochmal etwa 15-20 Stunden als Selbstständiger für 
deinen jetzigen AG.
Davon abgesehen, dass du die maximale wöchentliche Arbeitszeit 
überschreitest, gibt es noch ein anderes Problem. Wie willst du 
nachweisen, dass du als Angestellter genau so effektiv und schnell 
arbeitest wie während der selbstständigen Zeit? Wie willst du beweisen, 
dass du nicht die lukrativen Sachen auf Arbeit liegen lässt, damit du 
sie dann zu Hause gegen Rechnung machen kannst?

Mein Tipp: Finger weg...
Gast #5918235
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Und kommt eine Betriebsprüfung der Sozialversicherung zu dir als 
verdächtiger Scheinselbstständiger und du trägst gerade zufällig einen 
Overal oder sonstige Betriebskleidung mit dem Logo oder Firmenaufdruck 
deines Auftraggebers, biste schon als Scheinselbständiger gebrandmarkt.

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