Gast
#5991199
Hallo, Anlass für meine Frage ist die aktuelle Diskussion um die EuGH-Cookieregelung. Was mich interessiert ist, dass ein Cookie doch generell nur auf meinem PC gespeichert wird!? D.h. google oder Facebook können mich mittels cookie nur so lange verfolgen / identifizieren, solange der cookie bei mir auf der Festplatte gespeichert ist? Wenn ich nun meinen Browser so eingestellt habe, dass cookies von Drittanbietern generell geblockt werden und ansonsten alle anderen cookies beim beenden des Browsers gelöscht werden, welche Handhabe gibt es dann noch für die Datensammler? (mir ist bewusst dass google und Co auch noch einen fingerprint des Browser erstellen und geolocating u.ä. verwenden, mir geht es hier aber nur um die cookies.) Unter anderem habe ich neulich eine hitzige Diskussion über einen Mailanbieter verfolgt, welcher bei der Registrierung des Accounts (Nicht beim login, nur beim Erstellen!) einen googlecookie setzte. Für manche User war der Maildienst daher unbrauchbar da dieser cookie unmittelbar die eben erstellte Mailadresse (bei einem Deutschen Anbieter) für google dem user zuordnen konnte. Ich war immer der Meinung, dass wenn ich die cookies nach der Browersitzung lösche, ich beim nächsten Start für google wieder ein „völlig“ anderer User bin!? – ist das nicht so? wieso sind cookies so absolut verfolgbar, wenn sie doch nach dem beenden gelöscht werden!? Das würde ja bedeuten, dass zugehörig zu meinem cookie auf der Festplatte auch noch etwas bei google oder FB zum jeweiligen cookie gespeichert werden müsste, ist das so?