Einfuhrumsatzsteuer/Zoll bei Bestellung aus der Schweiz

Gast #5992245
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Hallo Leute,
wenn ich mich richtig informiert habe, muss ich auch bei einer 
Bestellung aus der Schweiz Einfuhrumsatzsteuer bzw. Zoll bezahlen (falls 
der Warenwert über 22 Euro liegt).

Im konkreten Fall geht es um diesen 853A Preheater auf Ebay:
https://www.ebay.de/itm/392402547586
Kostet  68,99 + 4,99 Euro Versand.

In der Überschrift steht
853A Digital Preheat Soldering Station BGA Rework Station High Power 
600W Aus DE
(aus DE ???)

Ich weiß dass der nicht so toll ist, aber da ich den eh nur sehr selten 
brauche, würde der mir reichen.

Als  Artikelstandort steht hier Basel, Schweiz.

Nachdem ich mir unsicher war habe ich den Verkäufer natürlich 
angeschrieben:
"Verschicken Sie aus Deutschland oder der Schweiz?
D.H. Muß ich Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?"

Als Antwort kam dann in Englisch und Deutsch:
„...
Wenn Ihre Lieferadresse in unserem Versandbereich liegt, müssen Sie 
keine Zoll- und Versandkosten bezahlen.
...“

Mit der Antwort kann ich nun wieder nicht viel anfangen, da ja zu 
mindestens  4,99 Euro Versandkosten berechnet werden.

Auf weitere Anfragen reagiert der Verkäufer nicht mehr.


Gibt es mit der Schweiz eine besondere Vereinbarung das kein Zoll bzw. 
Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden muss?

Hat da jemand Erfahrung mit Bestellungen aus der Schweiz?
Wäre nett mir die mitzuteilen.
Danke.

P.S.
Diesen Preheater gibt es bei Ebay mehrfach.
Immer ein anderer Verkäufer aber immer aus Basel Schweiz.
Mal mehr oder weniger Versandkosten, aber zusammen immer ziemlich genau 
der gleiche Preis.
Ist das ok?

z.B.:
https://www.ebay.de/itm/264475027599
https://www.ebay.de/itm/193118318023
https://www.ebay.de/itm/123915699217
https://www.ebay.de/itm/93118357312
#5992254
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Käufer schrieb:
> Gibt es mit der Schweiz eine besondere Vereinbarung das kein Zoll bzw.
> Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden muss?

Es gibt besondere Vereinbarungen, genau weiß ich es leider auch nicht. 
Schau mal nach EFTA, das ist ne Art Freihandelsabkommen. Die Schweiz ist 
da auf jeden Fall mit dabei. Das arbeitet irgendwie mit dem EWR 
zusammen. Wie gesagt, genau weiß ich es leider auch nicht aber 
vielleicht helfen dir die Stichpunkte schonmal weiter.
Gast #5992255
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Käufer schrieb:
> Immer ein anderer Verkäufer aber immer aus Basel Schweiz.
> Mal mehr oder weniger Versandkosten, aber zusammen immer ziemlich genau
> der gleiche Preis.
> Ist das ok?

Woher weist du, dass das jeweils ein anderer Verkäufer ist?
Steht bei Ebay in den Statuten irgendwo, dass man nur einen Account 
haben darf?
Beitrag #5992256 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5992265
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Wolfgang schrieb:
> Woher weist du, dass das jeweils ein anderer Verkäufer ist?
> Steht bei Ebay in den Statuten irgendwo, dass man nur einen Account
> haben darf?

Natürlich weiß ich nicht ob das immer der gleiche Verkäufer ist. 
Deswegen ja meine Frage.
Aber wenn das bei Ebay Rechtens ist das man beliebig viele Accounts 
haben darf, dann ist das halt so. Kenn mich bei Ebay nicht so aus.
Gast #5992275
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M. K. schrieb:
> Käufer schrieb:
>> Gibt es mit der Schweiz eine besondere Vereinbarung das kein Zoll bzw.
>> Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden muss?
>
> Es gibt besondere Vereinbarungen, genau weiß ich es leider auch nicht.
> Schau mal nach EFTA, das ist ne Art Freihandelsabkommen. Die Schweiz ist
> da auf jeden Fall mit dabei. Das arbeitet irgendwie mit dem EWR
> zusammen. Wie gesagt, genau weiß ich es leider auch nicht aber
> vielleicht helfen dir die Stichpunkte schonmal weiter.

Danke für den Tipp.
Wenn ich das jetzt richtig lese gehört Schweiz nicht der EWR an, aber 
dem EFTA.
Unter anderem heißt es hier:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/die-europaeischefreihandelsassoziationeftaunddereuropaeischewirt.html
…
Die Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, 
EFTA) ist eine Organisation ohne politische Zielsetzungen zwischen ihren 
Mitgliedern. Im Unterschied zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Das 
heisst, dass die EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere 
aussenhandelspolitische Massnahmen mit Nichtmitgliedern eigenständig 
festlegen können.
..

Was heißt das dann für eine Bestellung aus der Schweiz.
Muss ich da jetzt das Freihandelsabkommen studieren und zu wissen ob ich 
nun Einfuhrumsatzsteuer bzw. Zoll bezahlen muß?
#5992281
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Gast #5992289
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Frank G. schrieb:
> Dein Warenwert (Versand+Kaufpreis) ist unter 150€ und somit zollfrei:
> 
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc289538bodyText2

D.h. Es kommt dann noch 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer dazu.

Werde wo anders bestellen.
Danke.
Gast #5992290
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> Es könnte helfen, den Schweizer Zoll zu fragen.

Dann muesste er ja Schwyzerduetsch verstehen.

Ausserdem koennte ich mir ein gewisses Eigeninteresse
des Schweizer Zolls vorstellen, seine Auskuenfte nicht
in alle Richtungen zu erteilen.
Beitrag #5992291 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5992304
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... schrieb:
> Ausserdem koennte ich mir ein gewisses Eigeninteresse
> des Schweizer Zolls vorstellen, seine Auskuenfte nicht
> in alle Richtungen zu erteilen

Dem schweizer Zoll ist es i.d.R. egal, wenn aus der Schweiz etwas 
exportiert wird. Das tut ja jedes Land gerne.
Gimpischer ist stets der Zoll des einführenden Landes, da dieses durch 
den Importzoll die eigene Wirtschaft schützen will (zumindest wird das 
als Grund so von der Politik postuliert...).
Gast #5992316
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Hallo,

der Artikel Standort ist mit nichten in Basel/Schweiz. Ich wollte diesen 
(wohne in Basel Stadt) Artikel direkt abholen dies wurde abgelehnt.

Auf die Frage warum der Versand auch innerhalb der Schweiz 3 bis 7 Tage 
dauert (Swiss A Post - innerhalb von einem Tag) wurde mir keine Antwort 
gegeben.

Die Typen versenden aus China oder Niederlande.

Ciao
Gast #5992348
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Käufer schrieb:
> 
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc289538bodyText2
>
> D.h. Es kommt dann noch 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer dazu.
>
> Werde wo anders bestellen.
> Danke.

In der Schweiz nennt sich das Mehrwertsteuer und die beträgt lediglich 
8% des Warenwertes.
Beträge unter 5 Fr. werden nicht erhoben, also kannst du bis zu einem 
Warenwert von 62.50 Fr mehrwertsteuerfrei einkaufen. Der Warenwert ist 
der Verkaufspreis plus die Versandkosten. In Euro umrechnen kannst das 
hoffentlich selber.

Das ist völlig unabhängig davon wo du bestellst. Aber Chinesen geben den 
Warenwert oft etwas tiefer an, als er eigentlich ist ...
Gast #5992382
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Käufer schrieb:
> Natürlich weiß ich nicht ob das
Woher solltest Du das auch wissen. Da hilft vielleicht nur beim Käufer 
nachfragen. Und wenn Du Dir unsicher bist, dann würde ich den Kauf 
bleiben lassen. Du musst auch prüfen, ob das Gerät ein GS-Zeichen hat. 
Wenn es kein GS-Zeichen hat, dann ist es nicht vom TÜV geprüft und darf 
glaube ich auch nicht in die EU eingeführt werden.
Gast #5992393
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Walter S. schrieb:
> das ausführende Land verlangt keinen Zoll,

Das ist nur bedingt richtig. Es gibt durchaus auch Ausfuhrzölle. Das 
kommt zwar nicht oft vor, aber wenn dies der Fall ist, muss man auch 
beim ausführenden Land Zoll abgeben. Den bekommst Du dann auch nicht 
rückwirkend zurück.
Gast #5992397
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Hans schrieb:
> Ich wollte diesen
> (wohne in Basel Stadt) Artikel direkt abholen

Hat man das begründet, warum Du diesen Artikel nicht direkt abholen 
konntest? Da würden bei mir alle Alarmglocken läuten. Ich kann Dir nur 
raten, die Finger von diesen windigen Händlern zu lassen und die Ware 
bei einem guten Händler zu kaufen, z.B. bei Conrad, die gibt es auch in 
der Schweiz.

Horst V. schrieb:
> Wie wär's denn, wenn Du mal beim nächsten Zollamt nachfragst. Die können
> Dir auch eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Das ist in der Tat ein guter Vorschlag. Es gibt in jeder Region 
Zollämter.

M. K. schrieb:
> Oder den deutschen Zoll. Die sind sogar zur Auskunft verpflichtet ;)

Bei schwierigen Auskünften darf der Zoll aber eine Beratungsgebühr 
erheben bzw. an einen Fachanwalt für Finanzrecht verweisen.
Gast #5992414
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A. K. schrieb:
> Fast. Wenn sie im Zollfreilager liegen sollte,

In der Schweiz gibt es keine Zollfreihafen wie in Hamburg oder 
Bremerhafen, weil die Schweiz keinen eigenen Hafen hat und Waren direkt 
dort hingeliefert werden können. In Hamburg z.B. gibt es aber eine 
Zollschranke, wenn man in den Freihafen fahren will und man muss sogar 
den Kofferraum aufmachen, wenn der Zoll das will und die tragen Waffen.
#5992427
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Hi,
also, es gibt da folgendes zu beachten. Die Versandkosten sind im 
Vergleich zu Deutschland sehr hoch.
Der Versand aus der Schweiz mit "economy" kann bis zu 46 Euro kosten.
Diese Kosten werden für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer 
herangezogen.
Also, Wert der Ware plus alles, was Du zum Kauf dem Verkäufer bezahlt 
hast.
Zahlst Du den Versand, kommt das noch drauf.
Dann gibt es immer wieder Probs.
Folgende Formulare müssen gut sichtbar außen an der Sendung angebracht 
sein.
Waybill
Export declaration mit Angabe des Ursprungslandes der Herstellung.
Customs declaration CN23

Das heißt, ein Gerät wurde in Deutschland gefertigt, in die Schweiz zum 
Verkäufer geschickt, der schickt es wieder zum Kunden nach DE, dann wird 
nicht Zoll erhoben. Nur Einfuhrumsatzsteuer.

Ist jetzt irgendwas faul, weil als Geschenk deklariert oder der Wert der 
Ware
nicht plausibel, dann pickt sich der deutsche Zoll die Sachen raus.
Du bekommst von der Post eine Reihe von Formularen zugeschickt.
Die "Nachträgliche" Postverzollung kann aber bis zu drei Wochen noch in 
Anspruch nehmen.
Das Zollamt schickt Dir dann die Rechnung.
Nach Bezahlung schicken die dann die Ware.
Ist Zoll fällig, kommen noch 28,90 Euro oder so der Post per Nachnahme
drauf.
Ist alles korrekt gelaufen, nur EUSt fällig, geht's glatt durch.

ciao
gustav
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Gast #5992435
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Kurt A. schrieb:
> Gibt es, aber mit Schweizer Preiszuschlag.

Das mag ja sein - dafür zahlt man in der Schweiz aber weniger 
Warensteuer. Und wenn dafür die Ware sicher ist und funktioniert, würde 
ich den Preisaufschlag zahlen, statt einen Artikel bei einem windigen 
Händler zu kaufen. Also lieber etwas mehr bezahlen. Es gibt in der 
Schweiz sicherlich auch noch andere Elektroversandhäuser, die solche 
Waren verkaufen.
#5992436
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Hydrex schrieb:
> In der Schweiz gibt es keine Zollfreihafen wie in Hamburg oder
> Bremerhafen,

Hab ich "Hafen" geschrieben? Allerdings enthält die offizielle Liste 
kein Basel, das stand woanders.
https://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dokumente/archiv/2013/06/liste_der_zollfreilager.pdf.download.pdf/liste_der_zollfreilager.pdf

Sie hat sogar eine Hochseeflotte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Hochseeschifffahrt
Gast #5992452
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A. K. schrieb:
> Hab ich "Hafen" geschrieben?

Hast Du nicht! Aber in der Schweiz gibt es keine Zollfreihafen, wie in 
Deutschland oder in Italien. Die Schweiz grenzt schließlich nicht an ein 
Meer. Es sei denn, man bezeichnet den Bodensee als Binnenmeer. Das gibt 
es in manchen Ländern ja auch.

Wo die Schweizer den Europäern aber überlegen ist, betrifft den Bahn- 
und Schienenverkehr. Auch Tunnel können die Schweizer hervoragend bauen. 
Darin sind die weltklasse.
Gast #5992480
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Hier habe ich eine interessante Dokumentation über die Entwicklung 
innderdeutscher Zölle gefunden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Zollverein

Früher hatte anscheinend jedes Bundesland eingene Zollsteuersätze und 
eine Einkommenssteuer gab es nicht. Daher war es schwierig, 
innderdeutschen Handel frei durchzuführen. Das ist ein spannender 
Artikel und durchaus lesenswert.
Gast #5992574
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... schrieb:
> Was machen eigentlich Pendler die ueber die Woche z.B. in
> Bern arbeiten und am Wochenende ins deutsche Zuhause fahren?
Bei persoenlichem Mitfuehren gilt fuer persoenliche Gegenstaende eine 
andere Freigrenze, ein paar hundert Euro, wo weder Zoll noch Steuer 
erhoben wird. Wie wenn man vom Urlaub heim kommt.

Es gab da mal einen Fall eines Deutschen, der in der Schweiz ein altes 
Auto fuer einen Preis unter der Freigrenze gekauft und unangemeldet nach 
D verbracht hat. Er wurde erwischt und das Gericht hat festgestellt, 
dass es sich nicht um einen Gegenstand handelt, fuer die die Freigrenze 
gilt -> Schmuggel.

In der Firma (Schweiz) hatten wir auch mal einen verrueckten Fall, eine 
teure Ausruestung wurde bei der Niederlassung in Deutschland benoetigt. 
Der Mitarbeiter wusste nicht, dass er die vorbereiteten Papiere bei der 
Ausfuhr vom Zoll haette unterzeichnen lassen muessen. Die Ausruestung 
war also quasi nach Deutschland geschmuggelt und um sie ordnungsgemaes 
wieder in die Schweiz zu bekommen musste sie dort verzollt werden.
#5992594
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Wenn man vom Konstanzer Raum aus in den Südwesten Deutschlands nahe 
Basel will, geht der schnellste Weg über die Schweizer Autobahnen. Ist 
man aber geschäftlich mit Gerätschaft unterwegs, muss man deshalb auf 
deutscher Seite bleiben. Entweder über die Dörfer entlang der Grenze, 
oder über den Feldbergpass (800m rauf und wieder runter).

NB: Für den syrischen Kollegen stellt die "über die Dörfer" Variante 
einen besonderen Nervenkitzel dar. Man merkt es kaum, dass da eine 
Grenze ist, aber für ihn ist die hoch kritisch.
Gast #5992612
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Percy N. schrieb:
> hinz schrieb:
>> Hydrex schrieb:
>>> A. K. schrieb:
>>>> Hamburg hat keinen Freihafen.
>>>
>>> Natürlich hatte Hamburg einen Zollfreihafen. Ich war schließlich schon
>>> dort und musste durch die Schranke!
>>
>> Schon seit 2013 gibts den nicht mehr.
>
> Und in Bremerhafen gibt es auch keinen ...

Aber in Bremerhaven schon, und in Cuxhaven.
#5992613
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hinz schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> hinz schrieb:
>>> Hydrex schrieb:
>>>> A. K. schrieb:
>>>>> Hamburg hat keinen Freihafen.
>>>>
>>>> Natürlich hatte Hamburg einen Zollfreihafen. Ich war schließlich schon
>>>> dort und musste durch die Schranke!
>>>
>>> Schon seit 2013 gibts den nicht mehr.
>>
>> Und in Bremerhafen gibt es auch keinen ...
>
> Aber in Bremerhaven schon, und in Cuxhaven.

Klar. Aber die liegen ja auch an der Nordsee!
#5992708
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Hi,
die Versand-Preise sind gesalzen.

https://www.post.ch/de/pakete-versenden/pakete-ausland/postpac-international-economy

Für den Artikel im Anfangspost zahlst Du mindestens 46 Euro alleine an 
Porto.

Und dann kommen auf die 88 Euro Warenwert diese 46 Euro drauf.
Dann der Zolltarif (comcode Einreihung der Waren nach ihrer 
Beschaffenheit in den international harmonisierten Zolltarif) und die 
EUst aus diesen Werten.
Insgesamt dürftest Du somit ca. mit einer Verdopplung des 
Verkaufspreises rechnen.

Wie gesagt: die Formulare müssen deutlich sichtbar auf der Aussenseite 
des Pakets angebracht sein.
Und noch was Artikel 28 aeuv Artikel 29 aeuv. Kannst Du googeln.
Sonst klebt der orange rote Papper noch drauf. (Betrifft Reimporte, 
Ursprungsnachweis etc.)

ciao
gustav
Angehängte Dateien:
Gast #5992739
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Die Schweiz ist zwar nicht innerhalb der EFTA, aber ein assoziertes 
Mitglied der EFTA (= Europäische Freihandelszone) mit besonderen 
Zollvereinbahrungen der anderen EFTA- Mitglieder, wie z.B. Deutschland.
Wenn Du also aus der Schweiz importieren willst, muß Du Mitglied der 
EFTA sein.
Anträge hierzu gibt es in Brüssel. Die (einmalige) Aufnahme hierzu 
kostet EUR 148,90 Gebühr.
Gast #5992744
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Karl B. schrieb:
> Ist jetzt irgendwas faul, weil als Geschenk deklariert oder der Wert der
> Ware
> nicht plausibel, dann pickt sich der deutsche Zoll die Sachen raus.
> Du bekommst von der Post eine Reihe von Formularen zugeschickt.
> Die "Nachträgliche" Postverzollung kann aber bis zu drei Wochen noch in
> Anspruch nehmen.
> Das Zollamt schickt Dir dann die Rechnung.
> Nach Bezahlung schicken die dann die Ware.
> Ist Zoll fällig, kommen noch 28,90 Euro oder so der Post per Nachnahme
> drauf.
> Ist alles korrekt gelaufen, nur EUSt fällig, geht's glatt durch.
>
> ciao
> gustav

also ich hab bisher wenn dann immer Post bekommen in der ich die Wahl 
hatte, die Post mit der Verzollung zu beauftragen (gegen horrende 
Gebühren) oder das ganze selbst in die Hand zu nehmen. Im Normalfall 
persönlich direkt am zuständigen Zollamt..

Ich zahl doch der Post keine 30Eur für diesen "Service" ...
#5992764
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Manuel X. schrieb:
> Ich zahl doch der Post keine 30Eur für diesen "Service" ...

Hi,
mit ÖPNV oder gar Taxi zahl ich für Hin- und Rückfahrt zum Zollamt mehr.
Dann weiß ich unter Umständen nicht, was an Formularen und Dokumenten 
noch fehlt, so dass ich unter Umständen beim ersten Mal vergeblich zum 
Zollamt gefahren bin.
Habe aber im vorliegenden Fall per E-Mail noch Kontakt mit dem Zollamt 
aufnehmen können. Also die ganze Sache zeitlich beschleunigt.
In der Regel bekommt man innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Die teilen einem mit, was fehlt und was zwingend in gedruckter 
Papierform vorliegen muss.
Bis jetzt geht es noch relativ schnell, aber wehe, der Brexit kommt.
Die Behörden sind dann personell völlig überfordert, was sich dann wohl 
auch auf den Warenverkehr aus der Schweiz auswirken dürfte.

ciao
gustav
Gast #5992875
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Karl B. schrieb:
> Hi,
> mit ÖPNV oder gar Taxi zahl ich für Hin- und Rückfahrt zum Zollamt mehr.
> Dann weiß ich unter Umständen nicht, was an Formularen und Dokumenten
> noch fehlt, so dass ich unter Umständen beim ersten Mal vergeblich zum
> Zollamt gefahren bin.

Das ist doch dein Problem. Welche Formulare erforderlich sind, steht 
sogar bei der Benachrichtigung mit drauf.

Für mich bedeutet der Gang zum Zollamt eine S-Bahn früher auf dem Weg 
zur Arbeit und ein paar Minuten am Schalter.
#5993349
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Wolfgang schrieb:
> Welche Formulare erforderlich sind, steht
> sogar bei der Benachrichtigung mit drauf.

Hi,
aber nicht alles. Manchmal fehlt ein Ursprungszeugnis oder eine 
Warenverkehrsbescheinigung.
Da muss man erst zur IHK oder dem Spediteur aufs Dach steigen.
Die schippern gerne T1-Ware rum und jubeln die dann dem Kunden unter,
der muss dann sich selber um die Vorführung beim Zoll kümmern.

Ich mach es dann so, dass ich auf die Zustellung des offiziellen 
Einfuhrabgabenbescheid warte, die Forderung begleiche per 
Banküberweisung.

Abgesehen davon treibe ich mich nicht gerne mit schweren, sperrigen 
Kartons in der S-Bahn rum. Ich lasse lieber an die Haustür liefern.

ciao
gustav

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