Wenn ich in einem Gerät intern einen kleinen Lüfter (PC Lüfter) verbaue,
fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein
bewegliches Teil habe? Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus?
Die Frage ist ernst gemeint, da ich einiges dazu gefunden habe, dass ein
Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht,
mit den entsprechenden Regeln...
Mani W. schrieb:> Wenn ich in einem Gehäuse ohne Elektrik oder Elektronik> einen Lüfter einbaue, ist das dann eine> Maschine?Jim schrieb:> da ich einiges dazu gefunden habe, dass ein> Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht
Wo?
Jim schrieb:> fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein> bewegliches Teil habe
Welche Maschine hat kein bewegliches Teil?
Mani W. schrieb:> Wenn ich in einem Gehäuse ohne Elektrik oder Elektronik> einen Lüfter einbaue, ist das dann eine> Maschine?
Lötdampfabsauger?
Jim schrieb:> dass ein> Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht
Nachdem wir schon einige 100 größere Lüfter wegen Brandgefahr
ausgetauscht haben, scheint diese Frage nicht unberechtigt zu sein. Je
nach Einbauort kann dieser sehr schnell verschmutzen und klemmen. Gut,
wenn er eine Thermosicherung hatte bevor er ausbrennt.
Hallo,
die Maschinenrichtlinie schließt in Artikel 1 Absatz 2 (k) "— für den
häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte" aus. Also
Waschmaschine, Trockner, Elektrische Zahnbürste und natürlich den Fön...
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0042&from=DE
Aber ja, Du hast Recht, ein Ventilator macht Deine Elektronik zur
Maschine und damit ist sie auch nach der Maschinenrichtlinie zu
bewerten. Also auch mit der Risikobeurteilung nach Din 12100... Da der
Lüfter aber bereits CE geprüft sein sollte, kannst Du dich aber auf die
CE
Erklärung des Herstellers berufen.
Grüße, Philipp
Route_66 H. schrieb:> Die Macher der Maschinenrichtlinie sind so bekloppt, dass sie auch ein> Bauwerk, z.B. eine Schleuse in der Schifffahrt, als Maschine definieren!
Eine Schleuse hat eine Menge potential Leuten weh zu tun; das ganze
Bauwerk als Maschine zu definieren und nicht als Ansammlung von
unzusammenhängenden Einzelmaschinen zu betrachten halte ich für ziemlich
sinnvoll.
Joachim B. schrieb:> Jörg R. schrieb:> Welche Maschine hat kein bewegliches Teil?>> Lineal, aber der Rechenschieber schon
Blödsinn (logisch kam von J.B.), ohne Motor nur Apparate.
WireD schrieb:> Aber ja, Du hast Recht, ein Ventilator macht Deine Elektronik zur> Maschine und damit ist sie auch nach der Maschinenrichtlinie zu> bewerten. Also auch mit der Risikobeurteilung nach Din 12100... Da der> Lüfter aber bereits CE geprüft sein sollte, kannst Du dich aber auf die> CE Erklärung des Herstellers berufen.
Gut erklärt.
Jetzt muss man den Ventilator nur noch 'richtig' einbauen. So das man da
keine Finger reinpröpeln kann. Es muss also ein Ventilatorschutzgitter
her.
Manche sehen Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung nach DIN 12100
als bürokratische Gängelei - anderes sehen das als definierte niedrigste
Stufe der zulässiger Intelligenz.
Route_66 H. schrieb:> Die Macher der Maschinenrichtlinie sind so bekloppt, dass sie auch ein> Bauwerk, z.B. eine Schleuse in der Schifffahrt, als Maschine definieren!
Der Kanal ist das Bauwerk. Die Schleuse ist eine Maschine.
Warum sollte sie nur weil sie gross ist und aus vielen Komponenten
besteht keine Maschine sein?
Maschinenrichtlinie und Risikobeurteilung nach DIN 12100 ist doch nix
anderes das als eine definierte niedrigste Stufe zulässiger Intelligenz.
MaWin schrieb:> ohne Motor nur Apparate.
man kann sich auch an beweglichen Teilen OHNE Motor verletzen, Scheren,
Türen uvam.
das Zitat war ja:
Jörg R. schrieb:> Welche Maschine hat kein bewegliches Teil?
gehts denn
um Verletzungsgefahr?
um Elektrik?
um bewegliche Teile?
Route_66 H. schrieb:> Die Macher der Maschinenrichtlinie sind so bekloppt, dass sie auch ein> Bauwerk, z.B. eine Schleuse in der Schifffahrt, als Maschine definieren!
und wenn die Schleuse hydraulisch geschlossen wird?
ist auch gefährlich ohne Motor.
Jim schrieb:> Wenn ich in einem Gerät intern einen kleinen Lüfter (PC Lüfter) verbaue,> fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein> bewegliches Teil habe? Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus?> Die Frage ist ernst gemeint, da ich einiges dazu gefunden habe, dass ein> Lüfter tatsächlich so ziemlich jedes Gerät zu einer "Maschine" macht,> mit den entsprechenden Regeln...
Dann kann das "Ding" eine Maschine sein, die zwar unter die
Maschinenrichtlinie fallen würde, es sei denn, in der Richtlinie wird
explizit gesagt, dass die Richtlinie nicht anzuwenden ist.
Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen beinhaltet:
> Artikel 1 -- Anwendungsbereich> (2) Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:> k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie > unter
die Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 19. Februar 1973 zur
> Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend> elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter> Spannungsgrenzen ( 3 ) fallen:> — für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte,> — Audio- und Videogeräte,> — informationstechnische Geräte,> — gewöhnliche Büromaschinen,> — Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte,> — Elektromotoren;
/"Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"/
Grobe Definition einer Maschine:
- Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen
mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung
zusammengefügt ist (Antrieb erfolgt nicht mit menschlicher oder
tierischer Kraft)
- Gesamtheit wie oben, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem
Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden
- Einbaufertige Gesamtheit wie oben, die erst nach Anbringung auf einem
Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk
funktionsfähig ist
- Gesamtheit von Maschinen oder von unvollständigen Maschinen die als
Gesamtheit funktionieren
- Hebezeuge, die durch menschliche Kraft betrieben werde
Mfg
Joachim B. schrieb:> das Zitat war ja:>> Jörg R. schrieb:>> Welche Maschine hat kein bewegliches Teil?>> gehts denn um Verletzungsgefahr
Da geht es zunächst mal um Maschine.
WireD schrieb:> die Maschinenrichtlinie schließt [...] Haushaltsgeräte aus.> Also Waschmaschine [...]
Also die Waschmaschine trägt ihren Titel zu Unrecht, er wurde ihr
aberkannt, gut zu wissen. Die Spülmaschine dann wohl vermutlich auch...
Bernd K. schrieb:> WireD schrieb:>> die Maschinenrichtlinie schließt [...] Haushaltsgeräte aus.>> Also Waschmaschine [...]>> Also die Waschmaschine trägt ihren Titel zu Unrecht, er wurde ihr> aberkannt, gut zu wissen. Die Spülmaschine dann wohl vermutlich auch...
Nein, dass ist falsch interpretiert.
Wenn die Waschmaschine keine Maschine wäre, müsste man sie nicht
explizit im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausschließen.
MaWin schrieb:> Da geht es zunächst mal um Maschine.Achim H. schrieb:> Wenn die Waschmaschine keine Maschine wäre, müsste man sie nicht> explizit im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausschließen.
achso.....
> Achim H. schrieb:>> Wenn die Waschmaschine keine Maschine wäre, müsste man sie nicht>> explizit im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausschließen.>> achso.....
Essensrückständeverscheuchungsapparat, hydraulisch!
Jim schrieb:> Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus?
Weil keines der bewegten Teile erreichbar ist (Testfinger) und selbst
wenn dem so wäre, gäbe es nicht mal einen kleinen Kratzer.
https://www.stahl-prueftechnik.com/pruefsonden.0.html
Warum sind Steckdosenleisten aus brennbarem Kunststoff, der regelmäßig
Wohnungsbrände auslöst?
Warum kann ich 30 davon hintereinander schalten und warum halten die
nicht den Strom aus, den ein Sicherungsautomat noch max fliessen lässt,
vor Auslösung?
Warum sind eigentlich Herdplatten erlaubt, obwohl die leicht erreichbare
Oberfläche schwerste Verbrennungen verursachen kann?
Warum darf eine Maschine das nicht auch?
Die Hälfe dessen was sich eingebürgert hat müsste man eigentlich
verbieten wenn man genau drüber nachdenkt.
M. K. schrieb:> Jim schrieb:>> Wieso hat mein Fön dann eigentlich keinen Notaus?>> Weil keines der bewegten Teile erreichbar ist (Testfinger) und selbst> wenn dem so wäre, gäbe es nicht mal einen kleinen Kratzer.>...
Wie bereits von WireD genau erklärt ist der Großteil der Hausgeräte aus
der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen. Das soll aber nicht heißen, dass
die keine Maschinen sind. Die Richtlinien sind ja keine Definition für
etwas, sie sollen nur für etwas mehr Sicherheit der mit einbezogenen
Produkte dienen.
Für Haushaltsgeräte gibt es halt hierfür ne Bedienungsanleitung und
Sicherheitshinweise, ect.
Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen:
Jim schrieb:> Wenn ich in einem Gerät intern einen kleinen Lüfter (PC Lüfter) verbaue,> fällt es dann automatisch unter die Maschinenrichtlinie da es jetzt ein> bewegliches Teil habe?
Ich bezweifle, das der Lüfter unter die Richtlinie fällt:
Zitat in Artikel 1 Absatz 2 (k):
"Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:
elektrische und elektronische Erzeugnisse […] zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen fallen:
[…]
- Elektromotoren
WireD schrieb:> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0042&from=DE
Dein kleiner Lüfter wird sich vermutlich in dieser bestimmten
Spannungsgrenze befinden. Somit fällt dein kompletter Aufbau nicht unter
die Maschinenrichtlinie.
M. K. schrieb:> Warum sind eigentlich Herdplatten erlaubt, obwohl die leicht erreichbare> Oberfläche schwerste Verbrennungen verursachen kann?> Warum darf eine Maschine das nicht auch?
Weil sonst nicht mehr die meisten Unfälle im Haushalt passieren würden.
Aber sei beruhigt, um dieses Problem wird sich bestimmt schon bald
gekümmert werden. Es kann ja schließlich auf Dauer nicht mehr so weiter
gehen daß vollkommen ungeschulte Privatpersonen ohne jegliche Aufsicht
und Regulierung mit hochgefährlichen Apparaturen in nicht auf ihre
Eignung geprüften Räumlichkeiten zuhause herumhantieren und dabei auch
noch Ernährungsprodukte ohne Einhaltung irgendwelcher staatlicher
Qualitätsstandards zubereiten die am Ende auch noch von anderen Personen
oder gar von Kindern(!!1elf) konsumiert werden könnten!
Das Mindeste was hier zu tun wäre wäre eine monatliche Kontrolle der
privaten Räumlichkeiten und dortigen Werkzeuge und Maschinen[sic!] durch
das zuständige Haushaltsaufsichtsamt und wenn das nichts fruchtet dann
sollte der Betrieb von privaten Kocheinrichtungen generell untersagt
werden und die Abgabe von Kochwerkzeug und Nahrungsrohstoffen
(Lebensmittel) nur noch gegen Vorlage des Gewerbescheins an lizensierte
Großküchen und Gastronomiebetriebe gestattet sein.
/s
Hallo Zusammen,
nun die CE sollte ja nur dafür sorgen, dass innerhalb der EU sichere
Produkte verkauft werden. Und zwar in der ganzen EU, ohne die jeweiligen
landesspezifischen Sicherheitsvorschriften beachten zu müssen - die
Einzelnen EU Staaten haben die CE Richtlinien dann diese Richtlinien in
Gesetze umgesetzt. Und damit der freie Warenverkehr nicht behindert wird
(sprich alle neuen Produkte von einer "Beannten Stelle" kontrolliert
werden müssen), hartdie EU festgelegt, dass die CE in der Verantwortung
der Hersteller liegt (Ja, es gibt Ausnahmen).
nkn schrieb:
Warum sind eigentlich Herdplatten erlaubt, obwohl die leicht erreichbare
Oberfläche schwerste Verbrennungen verursachen kann?
Warum darf eine Maschine das nicht auch?
In den CE Richtlinien steht nicht drin "mach dein Produkt idiotensicher"
- da steht (Achtung, etwas freie Interpretation): "mach dein Produkt so
sicher, wie es der Aufwand zulässt" Das bedeutet: Lass die Kirche im
Dorf! Natürlich kannst Du einen Herd (der unter die
Niederspannungsrichtlinie fällt) mit einem Personensensor und einer
Notkühlung ausstatten, um den Herd idiotensicher zu machen, aber dann
kauft ihn dir keiner mehr ab, weil keiner die 100.000€ zahlen möchte.
Der Aufwand (und hierzu zählen auch die Kosten) dürfen in die
Risikobeurteilung einfließen.
Und sind konstruktive und technische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft, dann
darf es auch "nur" der Gefahrenhinweis in der Anleitung und ggf. der
Aufkleber sein. Es muß nur dokumentiert sein.
--Zurück zur CE--
Das Problem meines Erachtens ist, dass der, vorzugsweise deutsche
Ingenieur (der ich auch bin, ich sitze im gleichen Boot), immer an das
Maximum der Sicherheit gehen möchte und dann eine Blechschere mit
Lichtgitter, Doppelhandschaltung und Zweimann- Betrieb ausgestattet
wird, obwohl eine Blende, die den Blechdurchlass soweit reduziert, dass
eben keine Finger in den Scherbereich kommen können, völlig ausgereicht
hätte.
Die Frage ist für mich immer: Wieviel "Aua" und wie oft? Und dann schaue
ich mir an, wie ich konstruktiv einfach verhindern kann, dass "Aua"
passiert.
CE bedeutet nicht "Entwickle Produkte, von denen keine Gefahr für Leib
und Leben ausgeht", sondern "Entwickle Produkte, bei denen du die
Gefahren soweit minimierst, wie es dir in einem vertretbaren Rahmen
möglich ist."
Beispiel Schleifbock: Ich gehe davon aus, dass alle hier Anwesenden
(lesenden) sich dessen bewusst sind, dass es einen Gefahrenbereich gibt:
Genau da, wo die Schleifscheibe mit dem Metall in Berührung kommt. Diese
Gefahr kann ich jedoch nicht ausschließen. Wenn ich sie ausschleißen
wollte, müsste ich die gesamte Schleifscheibe einhausen, nur dann könnte
ich halt nicht mehr schleifen. Trotzdem werden Schleifböcke in der EU
verkauft. Trotz der Gefahr. Das ist CE! "Mache dein Produkt so sicher,
wie es dir in einem vertretbaren Rahmen möglich ist." Ja, da ist eine
Gefahrenstelle! Aber die ist systemisch bedingt! Es geht nicht anders!
Und wenn Die Markaufsichtsbehörde kommt, dann wollen die zuerst deine
Unterlagen zur CE sehen. Und wenn du die hast, und auch noch eine
Risikobeurteilung, in denen du dir Gedanken zu möglichen Risiken im
bestimmungsgemäßen und auch im nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht
hast, dann ist das in Ordnung.
Gruß, Philipp
Nachtrag: Es gilt aber der Grundsatz: Zuerst konstruktive
Sicherheitsmaßnahmen (Bech, Einhausung), dann technische
Sicherheitsmaßnahmen (Lichtgitter) und !erst! dann der Hinweis in der
Anleitung bzw der Aufkleber. Eine bockgefährliche Maschine mit 200
Aufklebern vollpflastern geht auch nicht.
Um noch einen zu ergänzen:
Wenn man plant ein CE Gerät in den Umlauf zu bringen, muss zunächst
beschrieben werden was der "Bestimmungsgemäße Gebrauch" ist.
Damit schliesst man schon mal aus das man eben nicht dafür verhaftet
werden kann wenn jemand eine Herdplatte zum Bett anwärmen verwenden
will.
Alle Risiko, Sicherheits, Festigkeits oder sonstwie Untersuchungen sind
dann auch nur im Zusammenhang mit dem "Bestimmungsgemäßen Gebrauch" zu
bewerten.
BTW. Bei der Schleuse wird es kein CE Zeichen geben weil die Regel gilt
~:
"Wenn etwas durch andere Regelwerke abgesichert ist dann ist eine CE
Konformitätserklärung nicht von nöten."
Bei der Schleuse dürfte das BSH oder HBA die Regeln vorgeben. Außerdem
wird man damit wohl auch nicht in den Innereuropäischen Handel gehen.
Dazu kommt auch, dass durchaus eine gewisse Vorbildung des Bedieners
vorausgesetzt werden kann. Dass ein Herd heiß werden kann, ist z.B.
etwas, was wohl 99,9% der Nutzer wissen. Wenn ein Kühlschrank auf der
Oberseite heiß werden würde, wäre das dagegen vollkommen unerwartet,
obwohl erst einmal ähnlich gefährlich. Und ein Herd muss heiß werden, um
seine Aufgabe zu erfüllen (quasi eine "technisch nicht vermeidbare
Gefährdung"), ein Kühlschrank nicht.
Welches Niveau der Vorbildung man voraussetzen kann, hängt davon ab, für
wen das Gerät gedacht ist. Eine Schleifmaschine, die nur an gewerbliche
Kunden verkauft werden soll, deren volljährige Mitarbeiter in der
Benutzung selbstverständlich vorher unterwiesen werden, wie die
zuständige BG es vorschreibt, wird weniger kritisch gesehen als eine
Schleifmaschine, die der Baumarkt um die Ecke jedem 12jährigen Kind
verkauft.
MfG, Arno
Arno schrieb:> wird weniger kritisch gesehen als eine> Schleifmaschine, die der Baumarkt um die Ecke jedem 12jährigen Kind> verkauft.
Deshalb gelten auch für diese Kinderschleifmaschinen höhere Sicherheits-
und Arbeitsschutzanforderungen als für die gewerblichen?
WireD schrieb:> damit der freie Warenverkehr nicht behindert wird
Er war noch nie, nichtmal im Mittelalter zur Fürstentümerzeit, so
behindert wie heute:
Dank WEEE. Kein Verkauf, kein Versand in EU Länder ohne Mitglied im
DORTIGEN WEEE Rücknahmesystem zu sein, das in jedem Land anders und
zudem immer mit hohen Gebühren bei Kleinmengen belegt ist, die höher als
der mögliche Gewinn ausfallen. Bedienungsanleitung in Landessprache
Pflicht.
Das ist ein faktisches Verkaufsverbot für alle Firmen ausser
Grosskotzernen. Kein Wunder, die bildeten ja auch die Lobby im EU
Parlament und die bestochenen EU Politiker folgen denen nur zu gerne.
Hallo MaWin,
meine Aussage, dass der freie Warenverker nicht behindert wird, bezog
sich darauf, dass die EU den Herstellern die Aufgabe der CE Erklärung
auferlegt hat und sie nicht einer "Benannten Stelle" übertragen hat.
Zum Thema WEEE: Ja. So ist es. Das Gegenbeispiel ist, zu jedem Produkt,
dass Du auf den Markt bringen möchtest, eine Rücksendemarke beizulegen.
Juchuuuuu, das ist dann wirklich kostensparend!
Die Anleitung in Landessprache halte ich auch nicht für ein Makel,
sondern für selbstverständlich: Ich finde, der Anwender hat das Recht,
eine Bedienungsanleitung in Landessprache zu erhalten. Sonst kann er das
Produkt nicht verwenden?
Würdest Du Dir ein zweites mal eine elektrische Zahnbürste von Philips
kaufen, wenn die verdammte Anleitung nur auf Niederländisch verfügbar
ist?
Der Lobbyismus ist gegeben, das stelle ich nicht in Abrede. An sonsten
würde Weisse Ware nicht von der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen sein.
Dennoch hat der Lobbyismus nicht zu 100% funktioniert, weil Weisse Ware
bei der Niederspannungsrichtlinie, RoHS etc. nicht ausgeschlossen ist.
Aber, wenn Du magst, kannst Du Dich beim Normengremium um einen Platz
bewerben und an Normen mitarbeiten. Das sind zwar keine Richtlinien,
aber, wenn es eine Norm geschafft hat, als EU Norm zu fungieren, dann
sollte sie auch bei der Erstellung der CE angewendet werden.
Da es keine EU Norm zum Thema "Anleitung" und "Müll" gibt, könnte man da
ansetzen und diese Norm entsprechend lenken, z.B. Anleitung nur noch in
Deutsch und dass dem Endverbraucher auferlegt wird, das Produkt am
Lebenszeitende an den Hersteller zurückgesendet wird. Denn was EU Norm
ist, ist fast so gut wie die Richtlinie.
Dauer bis zur Norm: ca. 7 Jahre. Aufwandsentschädigung für Dich: 0€, Du
musst sogar ca. 1.000 € zahlen für den Verwaltungsaufwand. Aber damit
könntest Du das, was Dich an der Richtlinie stört, entsprechend
anpassen.
Grüße, Philipp
WireD schrieb:> Die Anleitung in Landessprache halte ich auch nicht für ein Makel,> sondern für selbstverständlich: Ich finde, der Anwender hat das Recht,> eine Bedienungsanleitung in Landessprache zu erhalten. Sonst kann er das> Produkt nicht verwenden?
Meiner Meinung nach soll der Kunde das Recht haben auch ein Gerät zu
kaufen das keine oder keine landessprachliche Bedienungsanleitung hat
und umgekehrt soll der Hersteller das Recht haben den Kunden die so
etwas wollen das auch anzubieten. Gerade das mit der Bedienungsanleitung
ist ein Paradebeispiel für vollkommen über das Ziel hinausgeschossene
Regulierungswut.
Wenn ich ein Gerät importieren wollen würde das ich nirgendswoanders
bekomme und der Zoll hat nichts auszusetzen außer dem fucking Manual das
es nur online gibt oder nur in Englisch und mir deswegen die Einfuhr
verweigert dann wäre ich zurecht gewaltig angepisst! Das ist ja wohl
schließlich meine eigen Entscheidung ob ich das so haben will oder nicht
oder ob ich englisch kann oder chinesisch oder niederländisch oder ob
ich intelligent genug bin den Netzstecker und sein Gegenstück an der
Wand selbst zu erkennen wenn ich ihn sehe ohne vorher was lesen zu
müssen, was geht den Zoll das an?!
Das ist in Vorschriften gegossene Anmaßung und Gängelung hoch 3!
Nieder damit!
Bernd K. schrieb:> Aber sei beruhigt,
Ach, ich bin nicht beunruhigt.
Wir laufen ja eh auf amerikanische Verhältnisse hinaus.
Demnächst steht wahrscheinlich auf Mineralwasserflaschen nicht nur
'vegan' und 'glutenfrei' (endlich kein Hackfleisch und keine Brötchen
mehr im Wasser ;-)), sondern auch ein Hinweis das man beim trinken auch
ertrinken kann, wenn man nicht zwischendurch atmet.
Jaja, das ist, das Land von Göthe und Schiller in der neuen
Wissensgesellschaft.
I'm not saying 'Let's kill all the idiots.'
I'm just saying 'Let's remove all the warnings labels, and let nature do
the rest.'
:-))
Hallo Zusammen,
Nein, wir laufen eben nicht auf amerikanische Verhälnisse hinaus, denn
in Amerika ist das Recht anders aufgebaut: (freie Interpretation): Du
kannst als Hersteller alles auf den Markt bringen, aber sei dir dessen
bewusst, dass wenn etwas passiert, die Gerichtsbarkeit finanziell danach
den Arsch so richtig aufreißen kann.
Der Zoll zieht Produkte aus dem Markt, weil er annimmt, dass das Produkt
für einen privaten Anwender besttimmt ist. Und da gelten nun mal die
Regeln. Wenn Du Dich als Firma zu erkennen gibst, mitteilst, dass Du
Dich um die CE kümmerst, bekommst Du das Gerät auch mit fehlerhafter
Anleitung ausgehändigt. Aber! Du bist dann auch dafür verantwortlich.
Und die Regulierungswut sehe ich nicht so:
1. Es geht hier um das Thema CE. Nicht um Werbemüll wie Glutenfrei,
Vegan, Lokal und nicht den Ökoterrorismus finanzierend.
2. Es steht in keiner CE Richtlinie drin: Mach dein Produkt
idiotensicher. Du darfst ein natürliches Gefahrenbewusstsein deiner
Anwender voraussetzen.
3. Ein sicheres Produkt ist per se nichts schlechtes. Wie aber die
Sicherheit erreicht wird, und das rechne ich der EU hoch an, entscheidet
immer noch der Hersteller und nicht der Staat bzw. die EU. Du (als
Hersteller) entscheidest ob eine Blende aus Blech oder das Lichtgitter
mit Zweihandbetrieb und super teuren Spezialequipment ausreichend ist.
Gruß, Philipp