Hallo. In meiner Freizeit und im Urlaub vertreibe ich mir die Zeit
meistens mit kleinen Bastelprojekten. Diese gehen thematisch manchmal in
die gleiche Richtung wie die bei der Arbeit, sind aber deutlich simpler.
Soweit ist diese Situation kein Problem. Eher im Gegenteil, ich kann bei
der Arbeit das machen was ich spannend finde und wozu mir die Ressourcen
fehlen.
Alle was ich Privat mache ist an open source Projekte angelehnt,
entstammt grundlegenden Prinzipien die in der jeweiligen Fachliteratur
nachgelesen werden können und bedient sich nicht am geistigen Eigentum
der Firma.
Unsicher bin ich mir dabei was die Veröffentlichung meiner Privat
Projekt Dokumentation angeht. Ich würde gerne eine Homepage erstellen
auf der Interessiertere Personen nachlesen können. Ich würde natürlich
auch Quellenverweise zu bestimmten Konzepten (z.B. existierenden open
source Projekten) angeben wodurch keine keine Zweifel aufkommen sollten.
Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?
Ich würde da in Richtung Diensterfindung denken. Wenn ein Arbeitnehmer
eine Erfindung macht, die maßgeblich auf den Erfahrungen aus dem Betrieb
des Arbeitgebers beruht, 'gehört' die Erfindung dem Arbeitgeber.
Das ist nur ganz grob gesagt und ich glaube nicht, dass eine
Implementierung eine Erfindung ist, aber ich könnte mir vorstellen, dass
das analog gelten könnte.
> Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?
Könnte passieren, muss aber nicht.
> Ich würde gerne eine Homepage erstellen> auf der Interessiertere Personen nachlesen können.
Wie dringend brauchst du diese Art der Selbstdarstellung? Vllt tut es
auch eine Veröffentlichung hier im Forum?
Dussel schrieb:> Ich würde da in Richtung Diensterfindung denken. Wenn ein Arbeitnehmer> eine Erfindung macht, die maßgeblich auf den Erfahrungen aus dem Betrieb> des Arbeitgebers beruht, 'gehört' die Erfindung dem Arbeitgeber.
Und wie ist das umgekehrt? Wenn man mit Bastelerfahrung oder als
Selbständiger ankommt und etwas einwirf?
Und wie ist es beim Firmenwechsel? Ingenieure bringen gerade in der
Anfangsphase immer neue Ideen rein und bei Angestellten ist es doch so,
dass sie ihr Wissen von dem jeweils vorherigen AG haben. Dann müsste
eine Erfindung auch dem alten AG gehören?
900ss D. schrieb:> Weshalb fragst du nicht in der Firma
Ich kann mir vorstellen, dass mit dem "better safe than sorry" Argument
die Diskussion direkt beendet wird, ohne dass klar wird worum es
eigentlich geht.
Bürovorsteher schrieb:> Vllt tut es> auch eine Veröffentlichung hier im Forum?
Würde das nicht das gleiche Problem darstellen?
Im Zweifelfall mußt Du Dir Deinen Arbeitsvertrag genau zu Gemüte führen
und studieren bzw. mit einem RA konsultieren. Glauben hilft da nichts.
In den meisten Fällen wird dort festgelegt wie Dein AG Deine Arbeit und
IP (für sich selber) schützen will. Das grenzt Deine
Publizierungsfreiheit bindend ein weil Du den ja damals bei Deiner
Einstellung unterschrieben hattest. Darüber ist alles darüber hinaus
Spekulation und wunschvolles Denken.
Solange du kein Firmenknow-how preis gibst wohl kein Problem. Eher im
Gegenteil, denke dem Chef ist's nur recht wenn du keinen anderen Hobbies
nachgehst. ;)
Ich denke problematisch wirds erst dann wenn du an einer Neuheit drann
bist mit dem Ziel das selbst zu Geld zu machen und die im weitesten
Sinne auch für deinen Arbeitgeber interessant sein könnte. In so einem
Falle würde ich versuchen in jedem Falle Privat und Arbeit auseinander
zu halten d.h. keine Spuren auf Firmengeräten (z.B. Laptop,
Firmentelefon, Entwicklung nur mit eigener SW und HW) zu hinterlassen.
Kugel schrei Bär schrieb:> Alle was ich Privat mache ist an open source Projekte angelehnt,> entstammt grundlegenden Prinzipien die in der jeweiligen Fachliteratur> nachgelesen werden können und bedient sich nicht am geistigen Eigentum> der Firma.
Damit sollte eigentlich alles klar sein. Wenn dein AG Ansprüche auf das
erhebt, was du in deiner Freizeit für dein Gaudium von anderen
Veröffentlichungen nachbaust möchte ich zu gerne sehen, wie er das einem
Richter erklären will.
Wühlhase schrieb:> wie er das einem> Richter erklären will.
Man nennt das "Beweise" und das ist ein weitreichender Rechtsbegriff,
der z.B. auch durch Zeugen oder Sachgutachten gestützt werden kann.
Gerade solche Eigenveröffentlichungen können es dem Arbeitgeber und
seinem Anwalt leicht machen.
Man sollte dieses Mittel der Rechtsfindung und -ausübung keinesfalls
unterschätzen. Die Gerichte werten das am höchsten.
Kugel schrei Bär schrieb:> Was meint Ihr, laufe ich möglicherweise in einen Interessenkonflikt?
Der hängt logischerweise von den Interessen ab, deren andere Seite wir
nicht genau kennen.
-> Spekulationsnirvana wahrscheinlicher
Böser Onkel schrieb:> Wühlhase schrieb:>> wie er das einem>> Richter erklären will.>> Man nennt das "Beweise" und das ist ein weitreichender Rechtsbegriff,> der z.B. auch durch Zeugen oder Sachgutachten gestützt werden kann.> Gerade solche Eigenveröffentlichungen können es dem Arbeitgeber und> seinem Anwalt leicht machen.> Man sollte dieses Mittel der Rechtsfindung und -ausübung keinesfalls> unterschätzen. Die Gerichte werten das am höchsten.
Dazu muss es aber erstmal ein Gesetz geben.. Kennst du eins das hier
Relevanz hat?
Meines Wissens nach gibt es den Interessenskonflikt nur we wenn
irgendeine Gewinnabsicht mit der Tätigkeit verbunden ist. Also wenn du
an etwas entwickelst was du verkaufen willst.
Einfach nur was entwickeln und frei zur Verfügung stellen, stellt kein
Problem dar. Wenn das ein Problem wäre, wären ein großteil der
Repositories auf Github die nicht von Stundenten oder Unternehmen
eingestellt werden, davon betroffen (ob reine Software oder physisches
Projekt, macht ja keinen Unterschied).
Böser Onkel schrieb:> Wühlhase schrieb:>> wie er das einem>> Richter erklären will.>> Blah
Versuche erstmal zu verstehen, was ich in meinem Beitrag geschrieben
habe. Wenn du etwas veröffentlichst, daß auf einer sowieso schon
quelloffenen Vorlage aufbaut/anlehnt/..., und deine Projekte für deinen
AG rein gar nichts damit zu tun haben (außer vielleicht daß es beides
z.B. Elektronik oder Software ist), was will denn ein AG da für
Ansprüche stellen?
Wenn ich privat irgendetwas mit einer Motorsteuerung veröffentliche, auf
der Arbeit aber gerade einen FPGA mit Speicher und Ethernet
zusammendengle, was soll mir mein AG denn da für Ansprüche stellen?
Außerdem glaube ich nicht daß es hier um absolute Weltneuheiten geht,
sondern eher um Dinge, die so sicherlich schon öfters gemacht worden
sind.
Böser Onkel schrieb:> Man nennt das "Beweise"
Blödsinn, bevor du dem Richter "Beweise" auf den Tisch knallst, mußt du
erstmal einen Vorwurf formulieren, dich als irgendwie Geschädigter
darstellen und/oder aus dem Sachverhalt irgendeinen Anspruch ableiten.
Und ich sehe nicht wie das gehen soll, ohne sich vollkommen lächerlich
zu machen.
Ingenieur schrieb:> Und wie ist das umgekehrt? Wenn man mit Bastelerfahrung oder als> Selbständiger ankommt und etwas einwirf?>> Und wie ist es beim Firmenwechsel? Ingenieure bringen gerade in der> Anfangsphase immer neue Ideen rein und bei Angestellten ist es doch so,> dass sie ihr Wissen von dem jeweils vorherigen AG haben. Dann müsste> eine Erfindung auch dem alten AG gehören?
Bei dem Thema scheinen selbst Juristen nicht so viel Ahnung zu haben und
ich bin nichtmal einer.
Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer, damit dieser für ihn arbeitet.
Dass ein Entwickler Wissen mitbringt, ist selbstverständlich und dafür
wird er auch besser bezahlt als zum Beispiel eine Putzkraft.
Wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Zeit Erfahrung sammelt oder
etwas entwickelt, hat der Arbeitgeber natürlich ein gerechtfertigtes
Interesse, das was da rauskommt, zu nutzen, auch zu verkaufen. Dafür
bezahlt er ja schließlich.
Das gilt aber für Erfindungen und eine Erfindung liegt hier meiner
Meinung nach wahrscheinlich nicht vor.
Das war nur ein Beispiel, dass man zumindest nicht davon ausgehen kann,
dass jeder das, was er 'erzeugt' hat, auch beliebig nutzen darf.
Dussel schrieb:> Das gilt aber für Erfindungen und eine Erfindung liegt hier meiner> Meinung nach wahrscheinlich nicht vor.
Sehe ich auch so. Jura ist jedoch nicht immer logisch, sondern
mehrdeutig. Mit klugen Anwaelten ist viel moeglich. Warum muss das unter
richtigem Namen hochgeladen werden?
Dussel schrieb:> Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer, damit dieser für ihn arbeitet.
Ja.
> Dass ein Entwickler Wissen mitbringt, ist selbstverständlich und dafür> wird er auch besser bezahlt als zum Beispiel eine Putzkraft.> Wenn der Arbeitnehmer während der bezahlten Zeit Erfahrung sammelt oder> etwas entwickelt, hat der Arbeitgeber natürlich ein gerechtfertigtes> Interesse, das was da rauskommt, zu nutzen, auch zu verkaufen. Dafür> bezahlt er ja schließlich.
Nein.
Die Sache ist einfach. Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du
während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche) machst und zu unterlassen
hast. Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist
100% Deine Sache. Lediglich eine Informationspflicht besteht in
einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche).
Man muss lediglich aufpassen, falls:
- Man mit dem was man privat baut in Konkurrenz zum AG treten würde
(z.B. die gleiche Art Produkt als Open Source)
- Man eine Erfindung mit direktem Bezug zur beruflichen Tätigkeit macht
und diese unter eigenem Namen zum Patent anmeldet
Die Anforderung an eine Erfindung sind außerdem recht hoch, da alles
schon irgendwie Bekannte als Prior Art ausscheidet und zudem eine
gewisse Schöpfungshöhe vorliegen muss.
Dussel schrieb:> Berufsrevolutionär schrieb:>> Der Arbeitsvertrag regelt lediglich, was du>> während der Arbeitszeit (bspw. 40h Woche) machst und zu unterlassen>> hast.> Ja.> Berufsrevolutionär schrieb:>> Was du die restliche Zeit machst und wie du die verwertest ist>> 100% Deine Sache.> Nein.
Doch du Depp, weil
> Berufsrevolutionär schrieb:>> Lediglich eine Informationspflicht besteht in>> einzelenen Fällen (Nebenverdienst, Patente aus der selben Branche).> Genau darum geht es bei einer Diensterfindung. Das entsprechende Gesetz> ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen> http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html#BJNR007560957BJNE002901140
Eine Arbeitnmehmererfindung ist eine die während der Ausübung einer
Dienstpflicht resp. Tätigkeit gemacht. Und Freizeit ist per Definition
keine Dienstzeit oder Tätigkeit.
Es gibt da noch den Bereich "freie erfindung", also Erfindungen die der
AN während des Arbeitsverhältniss macht, die aber nicht in Verbindung zu
seiner Tätigkeit stehen. Über die kann er frei verfügen und wenn
offensichtlich ist das diese im Arbeitsbereich des AG nicht anwendbar
sind, entfällt auch die Mitteilungspflicht.
Ferner fabuliert der TO nicht uber Erfindungen im Sinne des "Gesetz über
Arbeitnehmererfindungen" -> ( also Patentfähig) sondern lediglich über
"kleine Basteleien zum Zeitvertrieb", deutlich simpler als das Thema des
AG.
Der TO tut gut daran, mit offen Karten zu spielen, dem Forum gegenüber
und ebenfalls bzgl AG und Kollegen. An mehr ist er durch die
Mitteilungspflicht auch nicht gebunden.