Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich mache gerade meine SE und komme
nicht weiter. Ich konnte auch nichts konkretes im Netz finden, was mir
weiterhilft!
Wenn ich nach meinem Studium z.B. über eine Steuerapp eine
Steuererklärung machen will, wird mir am Ende ein möglicher
(Verlustvortrag) Betrag angezeigt. Allerdings ist es so, wenn ich z.B.
mein Werkstudenttätigkeiten angebe wird mir fast das ganze Gehalt wieder
abgezogen vom Betrag oben.
Bsp.
Möglicher Verlustvortrag von 2000€.
Nach Eingabe von Tätigkeit als Student mit einem Gehalt von 3000€ im
gesamten Jahr.
Neu errechneter Verlustvortrag von 50€ (???)
Da das erstmal keinen Sinn macht, denke ich, ich habe das falsch
ausgefüllt oder so. Daher die Frage, muss man Werkstudenten Tätigkeiten
als Student in der SE angeben, müsste dem Finanzamt doch sowieso bekannt
sein, wegen der Steuer-ID, oder? Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir
diese hilfreiche Tipps schon während dem Ausfüllen geben, was alles
abzusetzen ist.
Danke!
StudentBachelor schrieb:> Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir diese hilfreiche Tipps schon> während dem Ausfüllen geben, was alles abzusetzen ist.
Dann frag dein Steuerprogramm.
Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh
nicht erlaubt.
Wer keine Verluste hat, sondern in der Summe Einnahmen erzielt hat, kann
keine Verluste (zur Gegcnrechnung grgen dortige Einnahmen) ins nächste
Jahr übernehmen. Dafür ist dein Steuersatz dessen was du von den 3000
abführen musst quasi 0, falls dir schon was abgezogen wurde bekommst du
es zurück.
Bei 3000 (vorausgesetzt ohne Abzüge erhaltrn), hin oder her, hätte ich
keine Steuererklärung gemacht.
A. K. schrieb:> Qwertz schrieb:> Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh> nicht erlaubt.>> Hmm. Das gibts sogar als Beruf.
...wenn man dazu nicht befugt ist, wie beispielsweise ein Steuerberater
oder
Lohnsteuerhilfeverein.
Siehe § 5 StBerG
Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Verbot der unbefugten Hilfeleistung in
Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
Man sollte Gesetze schonmal selber lesen, bevor man sie falsch
zitiert.
> Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen> dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere> nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen.
Es geht um geschäftsmäßig ! Es ist selbstverständlich nicht verboten
mit anderen über die Steuererklärung zu reden und Tips auszutauschen.
Da D. schrieb:> Es geht um geschäftsmäßig ! Es ist selbstverständlich nicht verboten mit> anderen über die Steuererklärung zu reden und Tips auszutauschen.
Du irrst dich und du plenkst.
Wobei: ganz allgemein darf man sich natürlich darüber austauschen, aber
nicht konkrete, individuelle Tipps geben.
Ich empfehle dir folgenden Artikel aufmerksam zu lesen:
https://www.buhl.de/steuernsparen/unerlaubte-hilfe-in-steuersachen/
Ausnahme neben den o.g. Berufen oder Vereinen stellen nur sehr nahe
Verwandte dar wie Eltern oder Geschwister.
Qwertz schrieb:> Ausnahme neben den o.g. Berufen oder Vereinen stellen nur sehr nahe> Verwandte dar wie Eltern oder Geschwister.
Die Risikoabwägung des Staates geht davon aus, dass dieser Personenkreis
weiß was es tut. Ziemlich dämlich gedacht, würde ich sagen.
Das wird wohl eher eine ziemlich armseelige Interessenauslegung
der Steuerberatungskammern sein, wie man das von Anwälten mit deren
Interessenvertretern kennt.
Mit dem Internetzeitalter gehen diesen Abzockern immer mehr Einnahmen
flöten. Vor allem solche Einnahmen die durch Falschberatung entstanden
wären. Die kriegen nämlich auch das selbe Geld wenn die große S...
bauen. Für alles gibts entweder keinen Rechtschutz oder man kann
sich nicht jeden leisten.
Qwertz schrieb:> Dann frag dein Steuerprogramm.> Fremde Leute bei ihrer Steuererklärung zu beraten ist in Deutschland eh> nicht erlaubt.
Bullshit.
Es ist EINEM STEUERBERATER nicht erlaubt, kostenlos Ratschläge zu
erteilen, und damit Konkurrenz für andere Steuerberater zu sein,
ebenso wie einem einem ANWALT nicht erlaubt ist, Rechtsberatung ohne
Geld zu erteilen, als Konkurrenz zu anderen Rechtsanwälten.
Das ist das Wettbewerbsrecht. Normale 'Laien' trifft es nicht.
Aber schön, wie du allen gezeigt hast, daß du von Recht und Steuern
keine Ahnung hast. Du kannst also sowieso niemanden beraten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/BJNR013010961.html#BJNR013010961BJNG000100319
hat ausschliesslich Wirkung auf:
"Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig"
Keiner hier wäre geschäftsmässig.
Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung
so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann. Es gibt sogar
ausführliche Erklärungen an der Seite. Wer nicht in der Lage ist selbst
nachzuschlagen und den Erklärungen zu folgen hat sowieso keinen Job bei
dem sich eine Erklärung lohnt. Fürs Jobcenter braucht man keine
Erklärung.
Dietmar F. schrieb:> Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung> so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann
Vorausgesetzt man will wirklich gar nichts gegenrechnen, keine
Steuerersparnis nutzen, und zahlt gerne den höchsten möglichen
Staatsbeitrag.
Denn die Nutzung von durch Lobbyverbände geschickt hinformulierte
Subventionslücken ist ja nur was für die, zu denen man gerne sein Geld
trägt, Apple, McDoof, Ikea, den Gastwirt nebenan und den Zahnarzt
darüber.
Michel Blöd zahlt gerne.
Michael B. schrieb:> Bullshit.
Das ist genau dein Beitrag zu diesem Thema. Du solltest dich mal besser
informieren, bevor du hier so eine Scheiße vom Stapel lässt.
Geschäftsmäßig heißt in diesem Kontext nicht einmal, dass man Geld dafür
bekommt. Dafür gibt es genügend Beispiele, aber Google richtig bedienen
kann eben auch nicht jeder.
Dietmar F. schrieb:> Leute wie dumm muss man sein. Elster und Konsorten haben die Erklärung> so einfach gemacht, dass selbst der dümmste das kann. Es gibt sogar> ausführliche Erklärungen an der Seite
Elster erklärt aber nicht, wann man wie etwas verteilen kann und welche
Pauschalen man in Anspruch nehmen kann. Elster erklärt auch nicht, wie
man Zuwendungen so verteilt, dass man sie nicht versteuern muss und
eigene Aufwände für Bewritung voll abzugsfähig hinbekommt. Auch berät
Elster nicht, ob man einen Wagen als Geschäftswagen fahren sollte und ob
man dann die FB-Methode oder die KM-Pauschale wählt.
Elster ist nicht einmal in der Lage einen Geschäftswagen voll zu
verbuchen, weil es die MEST aus Versicherungen nicht rausrechnen kann
und auch nicht vorgesehen hat, dass Zahlungen über das Jahresende gehen.
Auch die UST verbucht Elster nicht automatisch, wenn man nicht selber
vorgibt ob eine Steuerschuldnerschaft eines ausländischen Empfängers
vorliegt oder nicht. Auch meldet Elster diesbezüglich nichts nach
Saarlouis und weist auch nicht darauf hin, dass das nötigt ist.
Elster berät auch nicht, bis zu welchem Betrag man in China kaufen
sollte, ab wann man die UST anmelden und ziehen sollte und bis wann man
es besser bleiben lässt und komplett die Einahmen versteuert.
Elster berät auch nicht, ob man einen Zahlung vor dem 10. eines Jahres
als regelmässige Zahlung ins alte Jahr nehmen sollte, oder besser ins
Neue.
Nee, all das kann Elster nicht.
Das können sogar viele der faulen und dummen Steuerberater nicht.
StudentBachelor schrieb:> Da das erstmal keinen Sinn macht, denke ich, ich habe das falsch> ausgefüllt oder so. Daher die Frage, muss man Werkstudenten Tätigkeiten> als Student in der SE angeben, müsste dem Finanzamt doch sowieso bekannt> sein, wegen der Steuer-ID, oder? Ich bevorzuge Steuerprogramme, da dir> diese hilfreiche Tipps schon während dem Ausfüllen geben, was alles> abzusetzen ist.
Ein Werkstudentenjob ist steuerpflichtig. Daher muss man ihn auch in der
Steuererklärung angeben und wirkt sich damit auch auf den Verlustvortrag
aus. Nur ein 450€ minijob ist steuerfrei.
@Elektrickser Dein Name ist so bescheuert wie das geschwurbsel, das du
von dir gibst. Als ob du jemals unternehmerisch tätig warst. Glaubt dir
nicht mal deine oma.