Voraussetzung: Es ist ein einphasiger Wechselrichter einer 300 W Balkonanlage an die Phase L1 angeschlossen. Als Zähler fungiert ein saldierendes 3-Phasen Gerät mit Rücklaufsperre. Die Sonne scheint ordentlich und es stehen 300 Watt Leistung zur Verfügung. Sind die folgenden Aussagen korrekt: - Der Wechselrichter "sieht" das Netz und speist die 300 Watt ein. - Die Geräte auf L1 werden bis max. 300 W vom Wechselrichter versorgt. - Der Zähler rechnet die Leistung aller Phasen zusammen und zieht davon die 300 W ab.
Wenn mit Zähler der vom Netzbetreiber gestellte Wohnungszähler gemeint ist gilt folgende Aussage: Der Zähler "sieht" nur die Leistung die er an die Wohnung abliefert. Je nach Belastung auf L1 im Maximalfall bis zu 300W weniger als tatsächlich Verbraucht wird.
Gerald schrieb: > Sind die folgenden Aussagen korrekt: Ja. Wobei abziehen nur bis 0, wegen Rücklaufsperre, immerhin von der Summe der 3 Phasen auch wenn nur auf 1 Phase eingespeist und aud der de facto ein negativer Leistungsbezug stattfindet. Daher lohnt so eine Balkonanlage nur bei Zählern ohne Rücklaufsperre.
Wenn die Balkon-Anlage mal unvergütet Strom in's Netz einspeist, geht die Welt nicht unter. Wenn doch, hilft vielleicht Schwarz- fahren zur inneren Kompensation, solange man nicht erwischt wird. - Ist doch eher eine Psycho-Geschichte. Im derzeit üblichen Sommer mit >= 30 °C von Ostern bis Oktober (das andere O bis O mit Sommerrreifen auf den-SUV-Felgen) sollte man natürlich die Phase wählen, an der Kühlschrank, Ventilator, (Klimaanlage und Pool-Pumpe) hängen. Das könnte sich fast lohnen.
Gerald schrieb: > - Der Zähler rechnet die Leistung aller Phasen zusammen und zieht davon > die 300 W ab. Nein. Der Zähler rechnet die Leistung aller Phasen quadrantenrichtig zusammen. Von den 300W weiß er nichts. Quadrantenrichtig heisst hier, das rückwärts in das Netz fließender Strom abgezogen wird, auch trotz Rücklaufsperre, solange insgesamt mehr Leistung bezogen als rückgespeist wird. Der Zähler sieht nicht, ob 500W verbraucht werden, von denen 300W aus Solar kommen, oder 300W verbraucht werden, von denen 100W aus Solar kommen, der Zähler sieht nur es werden 200W verbraucht. So eine Rückspeisung kann übrigens auch aus einem in Generatorbetrieb laufenden Motor kommen, zum Beispiel aus einem Aufzug in Bremsbetrieb. Und witzigerweise ist Rückspeisung sogar zugelassen, auch bei Zählern ohne Rücklaufsperre, solange es sich um geringe Mengen im Verhältnis zur Entnahme handelt. Eben um nicht bei Rückspeisung von einem Aufzug gleich einen Zweirichtungszähler einbauen zu müssen.
@ MaWin @ Karl, Armin Habe heute Zählerbetreiber/-hersteller angeschrieben. Über die Antwort werde ich hier schreiben.
Moin Ich betreibe schon länger eine Balkon anlage total grau legal 500w auf einer Phase. Worauf ich allerdings nie geachtet habe ist mein Zähler. Ich habe einen recht neuen Digitalen Zähler. Arbeitet auch der noch nach dem prinzip "Leistung aller Phasen quadrantenrichtig zusammen." ? Ich habe mal versucht ob er rückwers läuft aber das tut er nicht.
Müßte er, die vektorielle Summation über alle Phasen ist vorgeschrieben. Die Rücklaufsperre kann der Netzbetreiber aktivieren.
Karl K. schrieb: > So eine Rückspeisung kann übrigens auch aus einem in Generatorbetrieb > laufenden Motor kommen, zum Beispiel aus einem Aufzug in Bremsbetrieb. Aus dem Grunde sollte ein Zaehler wenige Sekunden einen Rueckwartsbetrieb zulassen. Wenn die Regelung verschwunden sein sollte, ohne dass die Gruenen das moniert haben, dann ist mit grosser Wahrscheinlichkeit da etwas unlauteres hinter den verschlossenen Tueren abgelaufen, wo die auch dabei waren.
heinz schrieb: > Worauf ich allerdings nie geachtet habe ist mein Zähler. Ich habe einen > recht neuen Digitalen Zähler. Arbeitet auch der noch nach dem prinzip > "Leistung aller Phasen quadrantenrichtig zusammen." ? Würde bei deinem Verteilnetzbetreiber nachfragen (NICHT DEIN STROMANBIETER!). Wenn der Zähler nicht saldierend ist, würde ich auf einen Austausch bestehen, weil du sonst ja nur den Strom auf der Phase selbst nutzen kannst, an der deine PV-Anlage angeschlossen ist. Betrieb mit Zähler ohne Rücklaufsperre ist "illegal".
Also ich habe bis zum lesen dieses Beitrags gedacht das es normal ist das ich den Strom der andern beiden Phasen bezahlen muss. Immerhin muss der ja für mich bereit gestellt werden. Viel mehr habe ich in meinem Solar ausbauplan 2 weitere nicht sehr legale kleine 600w Anlagen geplant um die Netz Schieflast zu verhindern ;)
heinz schrieb: > Viel mehr habe ich in meinem Solar ausbauplan 2 weitere nicht sehr > legale kleine 600w Anlagen geplant um die Netz Schieflast zu verhindern Schöne Ausrede :). Eigentlich musst du bei deinen Netzbetreiber die Anlage auch anmelden. Das weißt du? Also was du vor hast ist nicht ganz legal. Bis 600W ist ok, mehr geht so einfach nicht. Fragen ob du einen saldierenden Zähler hast, würde ich aber auf jeden Fall einmal. Ich frag mich aber sowieso wer eigentlich von dem eingespeisten Strom, den man bei solchen Anlagen selbst nicht verbraucht profitiert? Wer muss dann letztendlich weniger Strom auf dem Spotmarkt kaufen? Der Netzbetreiber? Der kauft doch eigentlich keinen Strom sondern das macht doch der Stromanbieter... Hmmm
Die Netze haben doch auch Verluste. Die paar Watt, die von kleinen Anlagen eingespeist werden, fallen kaum ins Gewicht. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass es sich schon lohnt, aber man darf keine großen Verrenkungen machen mit teuren Aufständerungen, usw. Kabel möglichst selbst konfektionieren und lieber die 600W-Grenze ausreizen. Keinen 300W-Wechselrichter nehmen, die es auch gibt, nur, weil die etwas billiger sind. Der Grund ist, dass man ja nur zu absoluten Spitzenzeiten mal das Maximum raus bekommt. Ansonsten dümpelt die Geschichte bei geringer Leistung herum, die man gut verbraucht bekommt (Beispiel siehe Anhang). Ansonsten spült und wäscht man einfach zur Mittagszeit. Da kann man ja heute fast immer einen Timer einstellen. Wer's übertreiben will, schaltet den Gefrierschrank währenddessen kurz aus. ;) Kann man auch automatisieren. Was man so erwarten kann, kann man hier austüfteln: https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/en/tools.html Ich rechne damit, dass ich nach ca. 3-4 Jahren den Anschaffungspreis raus habe.
@ Fritzchen Welche Balkonanlage hast du? Mit welchem Gerät misst du die geerntete Energie?
Dieter schrieb: > Wenn die Regelung verschwunden sein sollte Die Regelung ist nicht verschwunden, Du darfst durchaus eigentlich eine 600W PV an einem Zähler ohne Rücklaufsperre betreiben. Die 600W liefert unter Balkonbedingungen vielleicht 400kWh/a, damit werden die 10% erlaubte Rückspeisung bei 4000kWh/a Verbrauch gerade erreicht. Bei guter Ausrichtung mit 600kWh/a und energiesparenden Verbrauch von 3000kWh/a bist Du allerdings deutlich drüber. Andererseits, wenn der Netzbetreiber sagt: Keine Einspeisung ohne Rücklaufsperre, dann kannst Du bis zum jüngsten Tag mit dem diskutieren, das wird nichts bringen.
Karl K. schrieb: > Dieter schrieb: >> Wenn die Regelung verschwunden sein sollte > > Die Regelung ist nicht verschwunden, Du darfst durchaus _eigentlich_ > eine 600W PV an einem Zähler ohne Rücklaufsperre betreiben. Die 600W > liefert unter Balkonbedingungen vielleicht 400kWh/a, damit werden die > 10% erlaubte Rückspeisung bei 4000kWh/a Verbrauch gerade erreicht. Es sind nur 4 % erlaubt.
Gerald schrieb: > Es sind nur 4 % erlaubt. Ach, doch so wenig? Ist schon eine Weile her, dass ich das mal gelesen hab. 4% hat man mit einer einigermaßen effizent aufgestellten Anlage allerdings schnell erreicht.
Fritzchen schrieb: > und lieber die 600W-Grenze > ausreizen. Keinen 300W-Wechselrichter nehmen, Und an den 600W Umrichter ~2KW Solarplatten klemmen. Somit hat man auch schon bei recht grauem Himmel die volle Leistung ;)
heinz schrieb: > Und an den 600W Umrichter ~2KW Solarplatten klemmen. Somit hat man auch > schon bei recht grauem Himmel die volle Leistung ;) Wenn man bei 2kW Modulleistung nicht auf EEG geht ist man ganz schön bescheuert.
Mit EEG meinst du einspeisen gegen vergütung? Das lohnt bei 2kw eher nicht. Ich glaube aktuell gibts noch 9 Cent? Und soweit ich weiß muss man noch ein Gewerbe anmelden und steuern drauf zahlen...
heinz schrieb: > Mit EEG meinst du einspeisen gegen vergütung? > Das lohnt bei 2kw eher nicht. Ich glaube aktuell gibts noch 9 Cent? Und > soweit ich weiß muss man noch ein Gewerbe anmelden und steuern drauf > zahlen... Deine Beiträge sind irreführend: Du glaubst viel und weißt wenig.
Ich bin mal auf die Rechnung gespannt, wie sich in absehbaren Zeiten eine 2kW-EEG Anlage rechnen soll... Alleine schon die Errichtung und Abnahme durch einen vorgeschriebenen Elektriker frisst einen Haufen Geld. Jede von mir selbst erzeugte und verbrauchte kWh muss ich nicht bezahlen. Laut dieser Liste: https://www.photovoltaik4all.de/aktuelle-eeg-verguetungssaetze-fuer-photovoltaikanlagen-2017 gibt es 6,5 Cent (kein Wohngebäudedach) oder 9,44 Cent. Dafür speise ich ein und darf den Strom dann für 28Cent zurückkaufen...
Gerald schrieb: > heinz schrieb: > >> Mit EEG meinst du einspeisen gegen vergütung? >> Das lohnt bei 2kw eher nicht. Ich glaube aktuell gibts noch 9 Cent? Und >> soweit ich weiß muss man noch ein Gewerbe anmelden und steuern drauf >> zahlen... > > Deine Beiträge sind irreführend: Du glaubst viel und weißt wenig. So falsch ist das doch nicht, oder? Im Normalfall will man das Gewerbe haben, weil man die Anlage dann abschreiben kann. Und man bekommt die Mehwertssteuer auf die Anlage wieder heraus. Man muss dann aber den Eigenverbrauch versteuern (Umstatzsteuer) weil man quasi den Strom an sich selber verkauft. Was aber nicht viel ausmacht. Wenn ich unrecht habe, bitte gerne korrigieren. Bin kein Experte. Wenn man kein Gewerbe meldet, muss man aber immer noch die Einnahmen aus der Einspeisung versteuern. Man ist dann Kleinunternehmer. Man kann weder die Anlage abschreiben, noch die Mehwertssteuer zurückholen. Mir wurde für meine (geplante) Anlage empfohlen, das mittels Gewerbe zu machen. Ich habe hier 5kWpk in Planung.
Wo liegen denn die Kosten bei einer solchen Anlage?
Ich hab ne Anlage von 2016 auf einem vermieteten Objekt, 6,2 kWp , Volleinspeisung, EEG-Vergütung 12,31 Cent/kwh (20 Jahre garantiert) vom Netzbertreiber Aktueller Stand: nach 12 Jahren (ab Installationsdatum) hat sich der Spaß amortisiert. Danach fahre ich nur Gewinn ein. Kapitalrendite bei 6-7 %. GEWERBEANMELDUNG IST UNTER 10kwp nicht mehr notwendig, somit KEINE Gewerbesteuer und auch KEIN IHK Beitrag. Musste ich nie zahlen. Man muss sein "Energieversorgungsunternehmen" nur dem Finanzamt melden (Selbständig oder bei Ehepaaren als GbR), in den ersten 2 Jahren eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgegeben, einmal im Jahr eine Umsatzsteuerjahreserklärung und natürlich die Gewinne auch in seiner Steuererklärung angeben. Dafür bekommt man die Vorsteuer (also die 19% Umsatzsteuer) vom Gesamtpreis der Anlage vom Finanzamt wieder zurück. Außerdem kannst du die Anlage über 20 Jahre abschreiben. Wenn du auch selbst verbrauchst, wird es noch besser. Auch mit den heutigen Einspeisevergütungssätzen von 9,xx Cent/kwh (Stand März/2020). Je höher der Eigenverbrauch, desto besser. Stromguerilla schrieb: > Dafür speise ich ein und darf den Strom dann für 28Cent zurückkaufen... Der erzeugte Strom fließt natürlich automatisch erst in deine Verbraucher, bevor er im Netz verkauft wird. Du musst also dann nichts zurückkaufen. Batteriespeicher lohnt sich nicht!!! Rechnet es euch selbst durch. Mit diesem Wirtschaftlichkeitsberechner vom Umweltinstitut München: http://www.umweltinstitut.org/themen/energie-und-klima/wirtschaftlichkeitsberechnungen.html den dafür notwendigen, jährlichen Stromertrag mit diesem Tool berechnen: https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/en/tools.html#PVP Wer zu dumm ist ne Steuererklärung zu machen, der sollte aber trotzdem die Finger davon lassen. Nach 2 Monaten hat man es aber drauf und weiß wie man das macht. Stromguerilla schrieb: > Wo liegen denn die Kosten bei einer solchen Anlage? Bei ca. 900 bis 1500 €/kwp (netto). Hängt von der größe der Anlage ab. z.b. bei 10 kwp bekommt man Preise von 1000-1400 €/kwp bei 20 kwp bekommt man Preise von 900 bis 1200 €/kwp Installiert auf dem Dach und angeschlossen mit WR, Modulen und Unterkonstruktion versteht sich.
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Stromguerilla schrieb: > Wo liegen denn die Kosten bei einer solchen Anlage? Also für mich sieht das Angebot ungefähr so aus: Photovoltaik+WR 7,9k€. Batterie 7,4k€. 5kWh LiFePO4. Komplettpreis inklusive Arbeit, aber ohne MWst. Man kann bei der Anlage noch 700€ abziehen, weil ich ein robusteres Montagesystem nehme (wir haben hohe Schneelasten). Hohe Schneelasten hat nicht jeder. Kalkulieren kann man mit 30Cent pro kWh, rund 5000kWh/Jahr und einer Eigennutzung von 70%. Macht 1500kWh Einspeisen (rund 140€/Jahr) und eine Einsparung von 980€/Jahr, bei 28Cent Strompreis. Beim Strompreis steht aber eine Erhöhung an, was man hört. Man kann das abschreiben und spart möglicherweise Lohnsteuer. Irgenwelche Reparaturen wird es wohl auch geben. Umsatzsteuer ist auch zu behzahlen. Man sieht: Eine Lizenz zum Gelddrucken ist das nicht, aber auch kein schlimmes Verlustgeschäft. Die Summen sind überschaubar. In 10+x Jahren sollte ich irgenwann eben rauskommen. Wenn die Anlage dann länger lebt, kommt quasi Gratisstrom raus. Und: Eigenverbrauch ist Trumpf. Weil die 9,x Cent sind nicht gerade viel gegenüber den 30Cent, die man bezahlt. Die Batterie erhöht den Eigenanteil bei der Stromnutzung. Wer tagsüber einen hohen Verbrauch hat, oder tagsüber ein E-Auto in der Garage stehen hat, kann die Batterie sparen.
Vielen Dank für die ehrlichen Zahlen! Ich habe es mal schnell überschlägig durchgerechnet: (netto) 6,2kWp => 7500€ Installationskosten bei knapp 6200kWh erzeugt und 12,3 Cent ergeben dann 760€ pro Jahr. Also knapp 10 Jahre. 5,0kWp => 6700€ Installationskosten bei knapp 5000kWh erzeugt und 9,5 Cent ergeben dann 475€ pro Jahr. Also knapp 14 Jahre. Der Batteriespeicher hat 5kWh, wenn ich die Energie abends komplett entnehme also 365*5kWh=1825kWh pro Jahr *30Cent = 550Euro pro Jahr => 13 Jahre Hm...naja...so richtig überzeugt bin ich nicht. Vor allem die langen Laufzeiten schrecken mich etwas ab. --- Ich bin gerade in der Planungsphase für ein Inselnetz im Haus. Speziell nur die Arbeitszimmer und evtl. Licht. (Hier laufen die meisten Stand-By Verbraucher wie Switche, Router, Drucker, NAS usw.) Da summiert sich schon etwas auf über das Jahr gesehen. Inselnetz deswegen, um die ganze EEG und Anmeldung weglassen zu können. Leider sind die Stand-by Verluste der Sinus-Wechselrichter relativ hoch: die 2000W-Geräte ziehen 0,6 bis 1A ohne Last. Die Frage ist, ob man ein sparsameres Gerät mit nur 1000W nimmt und bei Bedarf ("Überlast") einen EVT-500 oder ähnliches dazuschalten kann...
Stromguerilla schrieb: > Vielen Dank für die ehrlichen Zahlen! > > Ich habe es mal schnell überschlägig durchgerechnet: (netto) > > 6,2kWp => 7500€ Installationskosten bei knapp 6200kWh erzeugt und 12,3 > Cent ergeben dann 760€ pro Jahr. Also knapp 10 Jahre. > > 5,0kWp => 6700€ Installationskosten bei knapp 5000kWh erzeugt und 9,5 > Cent ergeben dann 475€ pro Jahr. Also knapp 14 Jahre. > > Der Batteriespeicher hat 5kWh, wenn ich die Energie abends komplett > entnehme also 365*5kWh=1825kWh pro Jahr *30Cent = 550Euro pro Jahr => 13 > Jahre > > Hm...naja...so richtig überzeugt bin ich nicht. Vor allem die langen > Laufzeiten schrecken mich etwas ab. Das ist halt bei solchen Dingen so. Ich sehe es einfach als Beitrag zum Klimaschutz (auch wenn viele Leute jetzt die Nase rümpfen werden). Solange ich nicht viel draufzahle, kann man mal mithelfen. Mir fällt noch ein: Ich habe Monochristalline Module von IBC, und Fronius-Wechselrichter eingeplant. Vom Chinesen gibts das schon noch billiger. Hat halt höhere Energierücklaufzeiten. Wenn einem das egal ist, kann man noch sparen. Auch mit Eigenleistung kann man sicher auch noch was machen.
Stromguerilla schrieb: > 6,2kWp => 7500€ Installationskosten bei knapp 6200kWh erzeugt und 12,3 > Cent ergeben dann 760€ pro Jahr. Also knapp 10 Jahre. Du hast also 1200€/kwp angenommen (6,2kwp : 7500€). Nur so zum Verständnis und zur Vergleichbarkeit. Den Preis habe ich damals wirklich gezahlt: 1299 €/kwp. Aber egal. Das war auch ein gutes Angebot. Du errechnest 10 Jahre Amortisationszeit (was aufgrund der falschen Datengrundlage zu optimistisch ist, aber egal). Das macht EEG ja nur noch attraktiver. Also nach 10 Jahren hast du dein Geld zurück und dann bekommst du GARANTIERT 10 Jahre nochmal die Einspeisevergütung oben drauf und zahlst damit deine Anlage ab und du findest diese Laufzeiten schrecken dich ab? Anhand der ersten Anlagen, die jetzt aus der Einspeievergütung fliegen (installiert 2000/2001), lässt sich sagen, dass die Module wesentlich länger halten als angenommen und die Degradation ist hält sich in Grenzen. D.h. selbst nach den 20 Jahren hast du noch ne ordentliche Anlage finanziert vom Vater Staat auf dem Dach. Ich weiß nicht was du vorhast aber deine Inselanlage ist aktuell nur bei einem Fall sinnvoll: Die Welt geht unter und du kannst dich autark mit Strom versorgen. In allen anderen Fällen ist deine Anlage wirtschaftlich nicht sinnvoll. Wenn du bei den Installationskosten sparen willst und die Einspeisevergütung trotzdem haben willst, dann kauf dir die Module, den WR und das Grundgerüst im Handel selbst und lass nur einen Elektriker die Anlage an deinen Zähler anschließen, fordere vom Finanzamt die Vorsteuer für alle Leistungen zurück und freu dich. Dann kannst ein bisschen was sparen. Aber das auch nur, wenn du dich damit auskennst.
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Timo N. schrieb: > Wenn du bei den Installationskosten sparen willst und die > Einspeisevergütung trotzdem haben willst, dann kauf dir die Module, den > WR und das Grundgerüst im Handel selbst und lass nur einen Elektriker > die Anlage an deinen Zähler anschließen, fordere vom Finanzamt die > Vorsteuer für alle Leistungen zurück und freu dich. Dann kannst ein > bisschen was sparen. Aber das auch nur, wenn du dich damit auskennst. Wie schwierig ist das denn? Jetzt bin ich verunsichert. Und welchen Preis setzt euer Finanzamt für den Strom fest? Man muss ja Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entrichten. Man liest ja so einiges. Zwecks Inselanlage: Autark sein oder eine brauchbare Insel betreiben würde ich auch eher unter Hobby vorstellen. Das geht mit PV allein auch mit Batterie nicht wirklich. Man müsste schon Kapazität für mehrere Tage vorhalten, und für den Winter Kleinwindkraft hinzunehmen. Bei mir ginge das z.B. gar nicht, wir haben quasi keinen Wind hier. Aber wenns Freude macht, warum nicht? Kinder oder Heiraten ist auch höchst unwirtschaftlich ;-)
Solarist schrieb: > Und welchen Preis setzt euer Finanzamt für den Strom fest? Man muss ja > Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entrichten. Man liest ja so einiges. siehe 4. Bemessungsgrundlage, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.pdf;jsessionid=62669DE7B0C6AC64CFACFEB3F2C9B22A.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3 Die Umsatzsteuer berechnet sich also aus deinem Netto-Bezugspreis deines Stromanbieters, falls du von diesem noch Strom beziehst (ist komisch, ich weiß). Da du bei deiner kleinen Anlage unter 10kWp keinen Zähler brauchst, der deinen Eigenverbrauch misst (nur Bezug und Lieferungszähler), wird die Menge des selbst verbrauchten Stroms geschätzt (frag mich nicht wie, ich habe keinen Eigenverbrauch) Hört sich jetzt erst mal blöd an, aber: Nach 5(6) Jahren kannst du aber zur Kleinunternehmerregelung optieren und dann zahlst du nichts mehr. Das kannst du schon ab Tag 0 so machen, aber dann bekommst du keine Vorsteuer erstattet. Bei sehr hohem Eigenverbrauchsanteil und sehr hohem Strombezugsnettopreis kann es natürlich sein, dass sich so eine Vorsteuererstattung bei Regelbesteuerung gar nicht lohnt, weil du innerhalb der 5(6) Jahre mehr an Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen musst, als du ursprünglich für die Anschaffungskosten der Anlage zurückbekommen hast (z.b. wenn viel in Eigenleistung gemacht wird und man günstig an Module und WR kommt). Hier wäre also z.b. nachzudenken ob man die Kleinunternehmerregelung gleich am Anfang wählt und sich dadurch auch viel Bürokratie vom Leibe hält. https://www.pv-magazine.de/2018/09/21/gefaehrliches-halbwissen/ Solarist schrieb: > Zwecks Inselanlage: > Autark sein oder eine brauchbare Insel betreiben würde ich auch eher > unter Hobby vorstellen. Naja. Stelle mir das sehr kompliziert vor weil du dann Verbraucherkreise trennen musst und keine Ahnung wie du das dann verschalten willst. Du musst dann ja immer umschalten ? Sobald du deine Anlage aber irgendwie ans Netz hängst, hast du mit einer "Nicht-EEG-Anlage" mehr Prolbeme als mit einer "EEG-geförderten"-Anlage.
Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage (Sondermüll) mit eingepreist?
oszi40 schrieb: > Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage > (Sondermüll) mit eingepreist? Dein Beitrag hat nichts mit dem Thema zu tun! "Balkonanlage & saldierende Zähler mit Rücklaufsperre"
oszi40 schrieb: > Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage > (Sondermüll) mit eingepreist? Reparaturen+Wartung habe ich bei meiner Rechnung mit drin (im Wirschaftlichkeitsrechner vom Umweltinstitut). Für alle Anlagen regelt das ElektroG die Rücknahme von Altmodulen seit 2016. Das gilt dann auch für Module, die davor gekauft wurden. Entspricht also der Regelung wie für alle anderen Elektrogeräte auch.
Gerald schrieb: > hat nichts mit dem Thema zu tun! "Ich denke niemals an die Zukunft. Sie kommt früh genug?" EHZ363 od. BKE-A ? Da es nicht nur EINEN elektronischen Zählertyp gibt, könnte je nach Typ die Antwort auch verschieden ausfallen. Es war auch einiges zu konfigurieren bei der Installation dieser Zähler. Die genauen Anleitungen dazu kannst Du selbst suchen.
Timo N. schrieb: > Wenn du bei den Installationskosten sparen willst und die > Einspeisevergütung trotzdem haben willst, dann kauf dir die Module, den > WR und das Grundgerüst im Handel selbst und lass nur einen Elektriker > die Anlage an deinen Zähler anschließen, fordere vom Finanzamt die > Vorsteuer für alle Leistungen zurück und freu dich. Dann kannst ein > bisschen was sparen. Aber das auch nur, wenn du dich damit auskennst. ich bin gelernter Elektroinstallateur und habe danach ein Elektrotechnik Studium erfolgreich abgeschlossen. Kurz: Meine Berufsausbildung (und zum Teil mein Studium) und mein Berufserfahrung machen mich zu einer „Elektrofachkraft“. Ich habe schon die Elektroinstallation von Einfamilienhäuser und Industrie Fertigungsanlagenn durchgeführt. Mit PV-Systemen bin ich seit ca. 10 Jahren vertraut, auch mit Hochspannung. Trotz meiner Kenntnissen und Fähigkeiten, nimmt der Netzbetreiber eine von mir installierte PV-Anlage auf meinem Eigenheim nicht ab, da ich kein „Zulassung“ habe. Alle notwendigen Dokumente wurden eingereicht (Inbetriebsetzungsprotokoll… VDE-AR-N-4105, Datenblatt für PV nach EEG 2014, Zertifikate (Modul, SMA-Wechselrichter), etc). An der technischen Durchführung hat der Netzbetreiber nichts auszusetzen. Die Anlage ist die zweite PV-Anlage am Haus, die erste wurde vom Netzbetreiber abgenommen. Daher ist auch schon eine passende Messeinrichtung (Zweirichtungszähler) vorhanden. Beide Klein-PV-Anlagen (Sonderkonstruktion Balkonanlage: Süd (2,80kWp), Standard Dachanlage: West (1.68kWp)) sind bei der Bundesnetzagentur seit 2017 angemeldet, beim Marktstammdatenregister bisher nur eine. Beide Erzeugungsanlagen wurden von mir installiert. Nach meinem Kenntnisstand hat der Netzbetreiber Befugnis bis zum Einspeisezähler, die Installation unterliegt nicht seiner Zuständigkeit, solange alle Netzeinspeisevorschriften für Niederspannungsanlagen eingehalten werden. Eine bilanztechnische Einspeisung ist durch die Messeinrichtung gewährleistet. Eine Netzverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich (<5kW). Die beiden Anlagen sind seit Frühjahr und Sommer 2017 im Betrieb. Der Netzversorger zahlt jährlich die EEG-Vergütung ordnungsgemäß aus (Summe beider Anlagen, gleiche Einspeisevergütung). Nun zu meiner Frage: Darf der Netzbetreiber eine den Vorschriften entsprechende Klein-PV-Anlage ablehnen? Alle notwendigen Netzeinspeisevorschriften (VDE-AR-N-4105, 70% Einspeisegrenze, etc.) werden vom zertifizierten Wechselrichter 2 x SMA SunnyBoy eingehalten. Ich finde es ziemlich schräg, dass eine nachweisliche Elektrofachkraft keine PV-Anlage am eigenen Haus installieren darf. Ich rede nicht von gewerblicher Installation. Diese Einschränkung halte ich für ein PV-Ausbau Hindernis. Es ist schon klar, dass nicht jeder Hobbybastler aufs Dach steigen und PV-Anlagen installieren soll (Hochspannung). Ach ist es naheliegend, dass das Elektrohandwerk so was nicht gerne sieht... Für mich macht diese (willkürliche Einschränkung) keinen Sinn. Ist in etwa so, als wenn ein Automechaniker nicht mehr die Bremsen oder den Motor am eigenen Auto wechseln darf. Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine Bürokratie oder gar Schikane?
Elektriker schrieb: > Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine > Bürokratie oder gar Schikane? Wahrscheinlich beides um der Elektrozunft die eigenen Pfründe zu sichern.
Lass mich raten: Sie fordern, dass die Anlage von einem "konzessionierten Installateur" angeschlossen wird? Was wurden denn für Gründe genannt? Ich mein dich müsste doch interessieren, was dir fehlt um die Anlage anschließen zu dürfen. Was ich ja extra gesagt habe: Wenn man sowas macht muss man die Anlage von eine Elektriker anschließen lassen (gemeint ist konzessionierter Elektriker, der so etwas auch normalerweise macht). Ich denke bei dir wird es das gleiche Problem sein.
oszi40 schrieb: > Bei der Berechnung sind bisher keine Reparaturen und Abbau der Altanlage > (Sondermüll) mit eingepreist? Das ist jetzt nicht wirklich ein Problem. Monokristalline Module wie solche die ich geplant habe sind kein Sondermüll, denn da ist nichts giftiges drin. Im Gegenteil, da sind Wertstoffen enthalten. Module von privaten Anlagen nimmt sowieso der Wertstoffhof, kostet also nichts: https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/solar-entsorgung-100.html Übrigens gilt die WEEE auch für Solarmodule, also muss sie auch der Hersteller kostenlos zurücknehmen. Der WR kommt in den E-Schrott (kostenlos beim Wertstoffhof). Wo siehst du jetzt hohe Kosten? Und wo ist der Sondermüll?
Also meine Solarmodule sind gebrauchte. Die gibts auf Ebay oft schon zu guten preisen. Mein Wechselrichter ist ein Mastervolt Soladin 600. Meine Solarplatten liegen sehr flach als Dach für meinen Hühnerstall... Gesamt gekostet hat das System unter 1000€. An einem Tag wie gestern 04.03.2020 im Frühjahr bei nicht so tollem Wetter hätte ich eine maximal 1,886kWh ~0,57€ nutzen können. Genutzt habe ich zwischen 7.30Uhr bis 17 Uhr 1,267kWh ~0,38€
Timo N. schrieb: > Solarist schrieb: >> Und welchen Preis setzt euer Finanzamt für den Strom fest? Man muss ja >> Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch entrichten. Man liest ja so einiges. > > > siehe 4. Bemessungsgrundlage, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG: > https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.pdf;jsessionid=62669DE7B0C6AC64CFACFEB3F2C9B22A.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3 Danke für die Informationen! Bei 70% Eigenbedarf (3500kWh) wären das bei 30Cent 1050€ pro Jahr. Macht eine Umsatzsteuer von grob 200€/Jahr. Die Vorsteuer holen sich vermutlich trotzdem lohnen.
Solarist schrieb: > Die Vorsteuer holen sich vermutlich trotzdem lohnen. Welche Module und welchen WR wolltest du denn? Also 2kW Module gibts für ca. 900€ (brutto) WR vlt so für 600€ (brutto) Restmaterial nochmal so 400€ (brutto) Elektriker ... 300€(brutto)? kommst zusammen vielleicht auf 2000-2500€ (brutto) da hast dann nur 380-475€ Vorsteuer. Bei deinen berechneten 200€/Jahr Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wäre es schlecht die Vorsteuer zurückzufordern, weil du innerhalb von 5 Jahren über die 380 bis 475€ drüber kommst. ABER: Ich glaube auch bei so einer geringen Leistung von 2kwp nicht, dass du ohne Batterie auf 70% Eigenverbrauch kommst. Ich glaube es lohnt sich trotzdem nicht. Mach Kleinunternehmerregelung und gut ist.
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Elektriker schrieb: > Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür Es muss ein Elektromeister sein Servus darunter setzen. In der Vergangenheit wurde da viele Fehler gemacht, als gemeint wurde, dass keine Meister mehr notwendig seien. Was beim Europäischen Vergleich nicht gesehen wurde, dass es im Ausland die "Zertifizierung" gibt. Je nach Level entsprechen diese dem Gesellen (Facharbeiter) oder dem Meister. Das spielt vor allem bei den Versicherungen eine Rolle. Es ist dort dem Kunden überlassen, ob er einer unterzertifizierten Handwerker nimmt. Die Versicherungen zahlen auf jeden Fall nicht, wenn die Arbeiten von unterzertifizierten Handwerkern durchgeführt wurden. Kommt das Zertifikat von einem günstigen Zertifizierer, dann wird es von den Versicherungen nicht anerkannt. Das vorher mit der Versicherung zu klären ist Aufgabe des Kunden. Im Ausland lassen sich die Zertifizierer das gut bezahlen. Die Meisterausbildung ist dagegen tatsächlich ein wahres Schnäppchen. Wenn der Energieversorger die Anlage abnehmen würde, würde dieser die Verantwortung übernehmen, die sonst beim Elektromeister liegen würde. Das macht dieser natürlich nicht. Die Rückversicherung für den Erstabnehmer ist deutlich höher, als wenn bei der Abnahme das von einem Meister, der das ok gegeben hat, übernommen wird. Das Prinzip verstanden oder nicht?
Solarist schrieb: > Module von privaten Anlagen nimmt sowieso der Wertstoffhof, kostet also > nichts: > https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/solar-entsorgung-100.html > Übrigens gilt die WEEE auch für Solarmodule, also muss sie auch der > Hersteller kostenlos zurücknehmen. Schön, dass Entsorgung manchmal funktioniert. Was die von MDR NICHT sagen ist, WIE sie die Module recyceln und ob es in einigen Jahren noch so ist. Eine Rolle Dachpappe abliefern hat jetzt schon 15€ gekostet. Die Rücknahme der Solarmodule durch die Hersteller wird auch noch interessanter, wenn die Pleite sind od. in Fernost. https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Wirtschaft/Schock-nach-Pleite-von-Solarworld So gesehen, ist Eure Rechnung noch unvollständig.
Dieter schrieb: > Die Versicherungen zahlen auf jeden Fall nicht, wenn die Arbeiten > von unterzertifizierten Handwerkern durchgeführt wurden. Danke Dieter für deine Antwort Die Gebäude Versicherung zahlt nicht, wenn z.B. ein Schadenensfall (z.B. Gebäudebrand) nachweislich durch unsachgemäße Installation verursacht wurde. Dann kann/wird die "Installateuer(betrieb)-Haftpflicht" haftbar gemacht werden. Bei einer ggf. PV-Anlagen Versicherung (nur PV-Komponenten) stimmt deine Aussage. Dieter schrieb: > Wenn der Energieversorger die Anlage abnehmen würde, würde dieser die > Verantwortung übernehmen, die sonst beim Elektromeister liegen würde. > Das macht dieser natürlich nicht. Die Rückversicherung für den > Erstabnehmer ist deutlich höher, als wenn bei der Abnahme das von einem > Meister, der das ok gegeben hat, übernommen wird. Wen meinst du mit Energieversoerger? Ich muss meinen Beitrag um folgende Information ergänzen. Das lokale EVU ist meine Stromversorger, gleichzeitig Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Als weiteres hat das Unternehmen einen Elektroinstallationsbetrieb mit PV-Abteilung. Also eine Holding mit verschiedene Geschäftsbereichen (GmbH) unter einem Dach. Der Abnahmeantrag ging an die Elektroinstallation "Abteilung" mit bitte um Weiterleitung an den Netzbetreiber. Für die Abnahme ist natürlich ein Gebühr fällig (200-300€). Der Netzbetreiber "Abteilung" ist im Prinzip die Installation egal, solange die Einspeisevorschriften eingehalten werden. Wenn das Haus abfackelt oder Personen zu schaden kommen, ist der Netzbetreiber nicht haftbar, solange die Schadensursache nicht vom Hausanschluss ausgeht. Wie schon geschrieben: An der technischen Durchführung der Installation hat die PV-Abteilung nichts auszusetzen. Habe schon PV-Anlagen gesehen, die von "Fachbetrieben" installiert worden sind, welche ich nicht abgenommen hätte...
oszi40 schrieb: > Die > Rücknahme der Solarmodule durch die Hersteller wird auch noch > interessanter, wenn die Pleite sind od. in Fernost. Deswegen müssen die Hersteller auch eine "insolvenzsichere Garantie" hinterlegen. Ist bei allen Elektrogeräten so. Bei deiner Rolle Dachpappe zahlen die Hersteller halt nichts. Bei Elektrogeräten zahlt der Kunde das mit dem Einkaufspreis.
oszi40 schrieb: > Solarist schrieb: >> Module von privaten Anlagen nimmt sowieso der Wertstoffhof, kostet also >> nichts: >> https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/solar-entsorgung-100.html >> Übrigens gilt die WEEE auch für Solarmodule, also muss sie auch der >> Hersteller kostenlos zurücknehmen. > > Schön, dass Entsorgung manchmal funktioniert. Was die von MDR NICHT > sagen ist, WIE sie die Module recyceln und ob es in einigen Jahren noch > so ist. Eine Rolle Dachpappe abliefern hat jetzt schon 15€ gekostet. Die > Rücknahme der Solarmodule durch die Hersteller wird auch noch > interessanter, wenn die Pleite sind od. in Fernost. > https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/Wirtschaft/Schock-nach-Pleite-von-Solarworld > So gesehen, ist Eure Rechnung noch unvollständig. Du gibst die Module beim Wertstoffhof ab, und fertig. Völlig unabhängig davon, wer das hergestellt hat, und ob der Hersteller pleite ist. Kostenlos. Gilt für Privatleute (und teilweise Gewerbe) in Deutschland, und darüber diskutieren wir hier ja. Wo, bitte mit Quellen, sind jetzt die "Kosten".
Elektriker schrieb: > Für die Abnahme ist natürlich ein > Gebühr fällig (200-300€). Was bei mir kostenlos....
Elektriker schrieb: > PV-Abteilung Diese nimmt nicht als Erstabnehmer ab, sondern übernehmen nur Abnahmen, bzw.Freigaben, bei ihren "Abnahmen". Dh pruefen nur deren Vollstaendigkeit.
Elektriker schrieb: > ich bin gelernter Elektroinstallateur und habe danach ein Elektrotechnik > Studium erfolgreich abgeschlossen. > Kurz: Meine Berufsausbildung (und zum Teil mein Studium) und mein > Berufserfahrung machen mich zu einer „Elektrofachkraft“. Das ist deine Eigendefinition. Schau'n wir mal. Die Kenntnisse müssen auch aktuell sein, einschließlich der Kenntnisse der Vorschriften und Normen. Dazu muss das Fachgebiet passen, es gibt keine Universalelektrofachkraft. > Trotz meiner Kenntnissen und Fähigkeiten, nimmt der Netzbetreiber eine > von mir installierte PV-Anlage auf meinem Eigenheim nicht ab, da ich > kein „Zulassung“ habe. Die TAB nicht vergessen. Ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibern eingetragen? Die wiederum bestehen gerne auf einem Eintrag in der Handwerksrolle der jeweiligen HWK, d.h. Gewerbe. Daneben bestehen sie auf einer verantwortlichen Elektrofachkraft, nicht einfach einer Elektrofachkraft. Dazu, wie sieht es denn mit der Werkstatt und Ausrüstung nach Vorgabe des Netzbetreibern aus? Was hat die Begehung der Werkstatt ergeben? > Nach meinem Kenntnisstand hat der Netzbetreiber Befugnis bis zum > Einspeisezähler, die Installation unterliegt nicht seiner Zuständigkeit, Jetzt schließlich der Kreis. Für eine EFK werden die Kenntnisse der der Vorschriften und Normen verlangt. Du scheinst sie nicht zu kennen. https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__20.html nochmal: TAB deines Netzbetreibers. > Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine > Bürokratie oder gar Schikane? Bemühe einen Rechtsanwalt und klage. Ein Richter wird dir die Antwort geben.
Michael Gugelhupf schrieb: > Jetzt schließlich der Kreis. Für eine EFK werden die Kenntnisse der der > Vorschriften und Normen verlangt. Du scheinst sie nicht zu kennen. > > https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__20.html > nochmal: TAB deines Netzbetreibers. Danke für deine Antwort Für die TAB hat mein Netzbetreiber eigens ein Formblatt. In dem im wesentlichen nur der zertifizierte Wechselrichter-Typ eingetragen werden muss - hat er ausgefüllt von mir bekommen. Nochmal, der Wechselrichter muss alle netzrelevanten Parameter (Vorschriften und Normen) erfüllen. https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018. Oder glaubst ernsthaft, dass ein Elektromeister, die ca. 30 Einstellparameter kennt? Nein, er wählt die Ländereinstellung VDE-AR-N4105 (siehe Bild). Der Netzbetreiber möchte daher eine Zulassung (Zertifikat) vom Wechselrichter Hersteller. Bei meinem SMA-Sunny Boy nicht einmal das, da er diesen schon hundertfach am Netz hat. Und ein 2,5kW-Wechselricht inkl. Absicherung am Zählerplatz anzuschließen ist wirklich keine Kunst. Ich gebe dir recht bei einer großen Erzeugungsanlagen ab ca. 10kW. Dort ist ja auch eine Netzverträglichkeitsüberprüfung erforderlich. Michael Gugelhupf schrieb: >> Vielleicht gibt es ja eine plausible Erklärung dafür, oder ist das reine >> Bürokratie oder gar Schikane? > > Bemühe einen Rechtsanwalt und klage. Ein Richter wird dir die Antwort > geben. Ich weiß, da habe ich keine Chance ;-)
Elektriker schrieb: > Ich weiß, da habe ich keine Chance ;-) Da hast Du noch einmal eine Chance das zu verstehen, was Dir der Netzbetreiber vergeblich versucht hat zu erklären. Vielleicht vestehst Du dann was Du noch machen müßtest. A biss'l teuer der Weg. Billiger wäre es für Dich einen ElektroMeister zu suchen und ordentlich zu bezahlen. Bitte schlag Dir diese Lösung aus dem Kopf, damit wir noch ein paar Freitagsposts hier loswerden können.
Dieter schrieb: > A biss'l teuer der Weg. Billiger wäre es für Dich einen ElektroMeister > zu suchen und ordentlich zu bezahlen. Bitte schlag Dir diese Lösung aus > dem Kopf, damit wir noch ein paar Freitagsposts hier loswerden können. Ok, hab mich wohl die Sache Missverständlich rübergebracht: 1. Habe den "EVU-Elektoinstallationsbetrieb" (Elektromeister) gebeten die Anlage abzunehmen - natürlich mit Bezahlung/Rechnung. 2. Irgend Elektromeister geht nicht, der muss vom Netzbetreiber zugelassen werden, habe mit zwei Elektrobetriebe gesprochen. 3. Einen zugelassenen Elektrobetrieb will nicht, da ich die Module nicht von im gekauft habe usw... 4. Es geht mir nicht darum, dass ich für diese Dienstleistung nichts bezahlen will (Abnahme falls nötig mit Änderungen). Es geht darum, dass alle Sauer sind, da ich das Material selber besorgt habe und selbst installiert habe - was ja auch teilweise verständlich ist. Aber warum soll ich für eine Dienstleistung bezahlen, für die ich selber ausgebildet bin? Ich mach das nicht gewerblich sondern in meinem Eigenheim. Elektriker schrieb: > Für mich macht diese (willkürliche Einschränkung) keinen Sinn. Ist in > etwa so, als wenn ein Automechaniker nicht mehr die Bremsen oder den > Motor am eigenen Auto wechseln darf.
Kann deinen Frust verstehen. Als Gegenargument kann man nur bringen, dass du dich darüber vorher informieren hättest müssen. Leider haben aufgrund der Auftragslage die Elektriker frei Hand solche Aufträge abzulehnen und ihr Berufszweig ist (teils auch aus nachvollziehbaren Gründen) gut geschützt. Elektriker schrieb: > 1. Habe den "EVU-Elektoinstallationsbetrieb" (Elektromeister) gebeten > die Anlage abzunehmen - natürlich mit Bezahlung/Rechnung. Hat der es jetzt gemacht oder nicht? Wie ist der aktuell Stand nun? Falls nicht, bleibt dir ja noch die Option dich zur vollständigen konzessionierten Elektrofachkraft auszubilden oder du versuchst weiter jemanden zu finden, der das Ding anschließt. Ich denke mal: Je mehr du einem konzessionierten Elektriker anbietest, desto gewillter ist er am Ende deine Anlage anzuschließen. Ab einem gewissen Preis macht es sicher einer. Sind ja höchstens ne Stunde Aufwand.
Timo N. schrieb: > Elektriker schrieb: >> 1. Habe den "EVU-Elektoinstallationsbetrieb" (Elektromeister) gebeten >> die Anlage abzunehmen - natürlich mit Bezahlung/Rechnung. > > Hat der es jetzt gemacht oder nicht? Wie ist der aktuell Stand nun? Wie in meinem ersten Beitrag bereits geschrieben wurde die Anlage im Sommer 2017 installiert. Der Elektoinstallationsbetrieb=Netzbetreiber hat mir telefonisch zweimal zugesagt die Anlage abzunehmen und den Vorgang abzuschließen. Habe alle erforderlichen Unterlagen (Formulare) ja schon eingereicht. Habe schriflich den ganzen Vorgang via Mail (mit Empfangsbestätigung) aufgesetzt, mit einer Frist, falls Beanstandungen zu beseitigen sind. Nach Ablauf der Frist habe ich die Anlage bei der Bundesnetzargentur angemeldet (EEG-Vergütung) und den Netzbetreiber informiert. Alles läuft seit Sommer 2017 ganz normal. Habe aber immer noch keine Anlagennummer. Daher laufen meine beiden PV-Anlagen auf meine erste PV-Anlagen Nummer (EEG-Vergütung, kein Problem da beide Anlagen Frühjahr 2019 und Sommer 2019 exakt die gleichen Vergütungssätze bekommen). Im Herbst 2017 habe ich via Mail eine Erinnerungsnachricht gesendet. Ich kann den ganzen Verlauf scchriftlich belegen - außer den Telefonaten. Für den Eintrag ins Stammdatenregister brauche ich jetzt aber eine Anlagennummer. Werde mich wohl nochmal melden müssen ;-) Timo N. schrieb: > Leider haben aufgrund der Auftragslage die Elektriker frei Hand solche > Aufträge abzulehnen und ihr Berufszweig ist (teils auch aus > nachvollziehbaren Gründen) gut geschützt. Apropos Auftragslage: Im September 2019 hat mein Bruder einen vom Netzbetreiber zugelassenen Elektofachbetrieb um ein Angebot über eine 9,9kWp PV-Anlage gebeten. Mit drei Optionen 1. Material über Fachbetrieb, Installation Eigenleistung, Abnahme Fachbetrieb. 2. Material über Fachbetrieb, teilweise Installation in Eigenleistung, Abnahme Fachbetrieb. 3. Komplettangebot ohne jegliche Eigenleistung. Option 1 und 2 wurden nicht akzeptiert, also hat er im Oktober den Auftrag für eine "schlüsselfertige" PV-Alage erteilt (Option 3). Inbetriebnahme November 2019. Als im Dezember 2019 noch nicht mit der Installation angefangen wurde, hat der Elektobetrieb zugestimmt, dass wir die Dachhacken, Profile und die Verkabelung in den Keller installieren können. Im Januar durften wir dier Erdung und die Module montieren. Mitte Februar durften wir den Wechselrichter setzen und den Zählerschrank vorbereiten. Nachdem ich gedroht habe Ende Februar die Inbetriebnahme selber vorzunehmen (ein paar Watt Einspeisen = EEG-Vergütung ab Februar) hat der Elektrobetrieb am 27 Februar selber die Inbetriebnahme vorgenommen. Letzendlich Option 1: Material über Fachbetrieb, Installation Eigenleistung, Abnahme Fachbetrieb. Mein Bruder hat es gefreut 3000-4000€ eingespart. Anmerkung: Der Elektrobetrieb ist derjenige, der meine Anlage nicht abnehmen wollte, weil ich die Module nicht bei ihm gekauft habe. Die Planungsunterlagen und die Wirtschaftlichkeitsrechnung vom Solarteur waren völlig falsch. - Ertragsdaten um ca. 10% zu hoch angesetzt - EEG-Vergütungsatz vom Aug 2019 (10,48ct/kWh) - Modulplazierung auf dem Dach schwachsinnig (Teilverschattung über Kamin und Rohrentlüftung) - Eigenverbrauch 30%, bei einer 9,9kWhp Anlage viel zu hoch, real ca. 15-20% (bisheriger Jahresverbrauch 4500kWh/a) Übriegens machen alle Dacharbeiten und Modulmontagen bei diesem Fachbetrieb ein Subunternehmen, welches polnische Heizungsmonteure sind, so die Info des Elektomeisters und diese sind völlig ausgebucht, daher die monatelange Terminverschiebung. Das gleiche Subunternehmen installiert auch die Module für den "EVU-Elektoinstallationsbetrieb". Soviel zum Thema Fachbetrieb und EFK, ist hoffentlich eine Ausnahme. Info EEG-Vergütung: Okt 2019: 10,18ct/kWh Nov 2019: 10,08ct/kWh Feb 2020: 9,72ct/kWh Mrz 2020: 9,58ct/kWh So, dass soll es gewesen sein. Ist ja ein wenig Offtopic...
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