Habe heute mit Freunden diskutiert - wie berechnet sich eigentlich das Kurzarbeitsgeld? Das mit den 60% / 67% ist klar Aber im Detail wird es dann schwierig Nehmen wir mal Vertriebler V: - monatliches Nettogehalt € 3000.- - Zielvereinbarung 1 Mio Umsatz - 10.000 zusätzlich pro Jahr, abgerechnet rückwirkend im Dezember - Beispiel - letztes Jahr hat er durch seine guten Umsätze 12.000 Provision am Jahresende erhalten - er bekommt pro Monat 40€ VWL - er hat einen Dienstwagen, private Nutzung erlaubt, BLP €40.000, Arbeitsweg 10 km --> Somit 1% + 10 x 0,03 = 1,3% - 1,3% x 40.000 = € 520 zu versteuernder geldwerter Vorteil Was hat er jetzt bei Lohnsteuerklasse 1 und 50% / 100% Kurzarbeit noch in der Hand? Wie werden Provision, VWL und Dienstwagen angerechnet? Aufstockung durch Arbeitgeber / Gewerkschaftsvertrge seien erst mal aussen vor gelassen
Hat mich 20 Sekunden googlen gekostet. https://www.anwalt.de/rechtstipps/kurzarbeitergeld-bei-variabler-provision_165384.html
Da steht aber auch nicht wirlich viel dazu? So wie ich das jetzt in dem Text verstehe: -Erhält er die Provision rückwirkend im Dezember, die letzten 3 Monate werden gerechnet, sind es 60% aus 3 x €3000 - Erhält er die Provision im Janur sind es 60% aus 3 x €3.000 + €12.000 So kann es wohl kaum sein?
macht denn der Vertriebler V tatsächlich auch 100% Kurzarbeit? Ansonsten reduziert sich meines Erachtens die Reduktions-Rechnung halt nur auf den eigentlchen Kurzarbeits-Anteil.
Wegstaben V. schrieb: > macht denn der Vertriebler V tatsächlich auch 100% Kurzarbeit? angenommen ja, deshalb auch meine Frage nach 50% / 100% Wegstaben V. schrieb: > Ansonsten reduziert sich meines Erachtens die Reduktions-Rechnung halt > nur auf den eigentlchen Kurzarbeits-Anteil. Du meinst man muss es anders rum rechnen? Wieviel fällt weg, der Rest bleibt bestehen?
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