Forum: Offtopic Berechnung Kurzarbeitergeld


von Heinz R. (heijz)


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Habe heute mit Freunden diskutiert - wie berechnet sich eigentlich das 
Kurzarbeitsgeld?

Das mit den 60% / 67% ist klar

Aber im Detail wird es dann schwierig

Nehmen wir mal Vertriebler V:

- monatliches Nettogehalt € 3000.-
- Zielvereinbarung 1 Mio Umsatz - 10.000 zusätzlich pro Jahr, 
abgerechnet rückwirkend im Dezember
- Beispiel - letztes Jahr hat er durch seine guten Umsätze 12.000 
Provision am Jahresende erhalten
- er bekommt pro Monat 40€ VWL
- er hat einen Dienstwagen, private Nutzung erlaubt, BLP €40.000, 
Arbeitsweg 10 km --> Somit 1% + 10 x 0,03 = 1,3% -  1,3% x 40.000 = € 
520 zu versteuernder geldwerter Vorteil


Was hat er jetzt bei Lohnsteuerklasse 1 und 50% / 100% Kurzarbeit noch 
in der Hand?
Wie werden Provision, VWL und Dienstwagen angerechnet?
Aufstockung durch Arbeitgeber / Gewerkschaftsvertrge seien erst mal 
aussen vor gelassen

von Martin W. (martin_s86)


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von Heinz R. (heijz)


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Da steht aber auch nicht wirlich viel dazu?

So wie ich das jetzt in dem Text verstehe:
-Erhält er die Provision rückwirkend im Dezember, die letzten 3 Monate 
werden gerechnet, sind es 60% aus 3 x €3000
- Erhält er die Provision im Janur sind es 60% aus 3 x €3.000 + €12.000

So kann es wohl kaum sein?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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macht denn der Vertriebler V tatsächlich auch 100% Kurzarbeit?

Ansonsten reduziert sich meines Erachtens die Reduktions-Rechnung halt 
nur auf den eigentlchen Kurzarbeits-Anteil.

von Heinz R. (heijz)


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Wegstaben V. schrieb:
> macht denn der Vertriebler V tatsächlich auch 100% Kurzarbeit?

angenommen ja, deshalb auch meine Frage nach 50% / 100%

Wegstaben V. schrieb:
> Ansonsten reduziert sich meines Erachtens die Reduktions-Rechnung halt
> nur auf den eigentlchen Kurzarbeits-Anteil.

Du meinst man muss es anders rum rechnen? Wieviel fällt weg, der Rest 
bleibt bestehen?

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