Die Wikipedia weiss es ganau:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft
"Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt bei einer Heirat und bei
der Eintragung der Lebenspartnerschaft in Deutschland automatisch per
Gesetz in Kraft, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht durch einen
Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag eine andere Vereinbarung getroffen
haben (§ 1363 BGB). Sein Hauptmerkmal ist, dass es grundsätzlich kein
gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten/Lebenspartner gibt, solange
sie keine Miteigentumsverhältnisse begründen. Stattdessen bleibt jeder
Ehegatte oder Lebenspartner jeweils Alleineigentümer der Sachen, die er
in die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingebracht oder während der Ehe
oder Lebenspartnerschaft erworben hat (§ 1363 Abs. 2 BGB). Im Zuge eines
gerichtlichen Trennungs- bzw. Scheidungsverfahrens wird jedoch, bis auf
einige Ausnahmen, das während der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit
hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn) zu gleichen Teilen auf beide
Partner aufgeteilt. "