Gast
#6359443
Hi was passiert eigentlich wenn man tariflich angestellt ist (IGM ERA12b), und das Unternehmen geht in Kurzarbeit. Sagen wir gearbeitet wird 32h Die Woche und 8h Kurzarbeit bei einem 40h Vertrag. Die Mitarbeiter in Era12b kriegen ja dann gar kein Kurzarbeitergeld oder? Weil sie über der Beitragsbemessungsgrenze von 6900 sind? Sollten in dem Monat noch Feiertage sein, ist das Gehalt noch niedriger? Was bedeuten wurde Danke