Hallo,
ich denke einige hier hatten die letzten Monate auch Kurzarbeit.
Ich wollte mal fragen wie bei euch der Urlaubsanspruch, der in dieser
Zeit gesammelt wurde, berechnet wird. Habt ihr 2,5 Tage pro Monate
bekommen oder anteilig? Also wenn jemand in voller Kurzarbeit war und
garnicht in der Firma gearbeitet hat für einen Monat, dann bekommt er
für diesen Zeitraum auch keinen Urlaubsanspruch? Letzteres soll bei uns
angewendet werden, wobei sich auf ein EuGh Urteil bezogen wird, das aber
nicht explizit auf Kurzarbeit bezogen ist. Uns wurde von unserern Chef
bei Einführung der Kurzarbeit gesagt, dass dies kein Urlaub sei und man
sich mit 2 Tagen Vorlauf bereit zu halten habe. Daher bin ich schon der
Meinung, dass auch in dieser Zeit ein Urlaubsanspruch "erarbeitet" wird.
Wie seht ihr das?
Du hast auch bei Kurzarbeit den üblichen Urlaubsanspruch und bekommst
diese Zeit voll bezahlt, Kosten trägt der Arbeitgeber. Du kannst also
deine Auszahlung etwas aufbessern indem du jeden Monat einige Tage
Urlaub nimmst.
Oder du nimmst ihn am Stück (z.B. um zu renovieren oder zu verreisen)
und erhälst in dieser Zeit dein volles Gehalt.
So ist die Rechtslage in D.
Auf der anderen Seite muss man sich fragen ob man es da mal nicht so
genau nehmen will und darauf verzichtet. Immerhin warst du jetzt ein
Monat zu Hause. Sei froh das du nicht arbeitslos geworden bist...
Bis nächstes Jahr ist es auch nicht mehr lange hin und wenn es da wieder
ganz normal weiter geht ist doch alles gut gelaufen...
Kurzarbeiter schrieb:> Letzteres soll bei uns> angewendet werden, wobei sich auf ein EuGh Urteil bezogen wird, das aber> nicht explizit auf Kurzarbeit bezogen ist. Uns wurde von unserern Chef> bei Einführung der Kurzarbeit gesagt, dass dies kein Urlaub sei und man> sich mit 2 Tagen Vorlauf bereit zu halten habe. Daher bin ich schon der> Meinung, dass auch in dieser Zeit ein Urlaubsanspruch "erarbeitet" wird.> Wie seht ihr das?
Also ein EuGH-Urteil von 2012 bezieht sich soweit ich das sehe sehr wohl
auf Kurzarbeit. Ich bin aber ganz Deiner Meinung, dass man bei
entsprechender Bereitschaft während der Kurzarbeit auch einen
Urlaubsanspruch erarbeitet, da man über diese Zeit eben nicht frei
verfügen kann. Keinen Urlaubsanspruch würde ich nur akzeptieren, wenn
ich vorher genau weiß wie lange ich nicht arbeiten muss und dann in der
Zeit machen kann was ich will.
Detlef schrieb:> Auf der anderen Seite muss man sich fragen ob man es da mal nicht so> genau nehmen will und darauf verzichtet. Immerhin warst du jetzt ein> Monat zu Hause. Sei froh das du nicht arbeitslos geworden bist...
So etwas würde ich nur anbieten, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber
extrem gut ist und sich dieser erwiesenermaßen sozial verhält. Wenn der
Arbeitgeber vom allgemein üblichen Kaliber ist und Corona
voraussichtlich überleben wird, würde ich Stundung anbieten und
aufpassen, dass die Ansprüche nicht verfallen. Wirtschaftlich
erfolgreiche Arbeitgeber sind eher keine Wohltäter und ich kenne mehrere
freundliche Arbeitnehmer, die bereits kurze Zeit nach solchen
"Geschenken" eiskalt vom AG vor die Tür gesetzt wurden.
Detlef schrieb:> Auf der anderen Seite muss man sich fragen ob man es da mal nicht so> genau nehmen will und darauf verzichtet.
Um Himmels Willen, warum?
> Immerhin warst du jetzt ein> Monat zu Hause.
Ja, auf Abruf. Nix mit fortfahren, entspannen, ausklinken.
> Sei froh das du nicht arbeitslos geworden bist...
Arbeit ist genug da.
Lutz S. schrieb:> Du hast auch bei Kurzarbeit den üblichen Urlaubsanspruch und> bekommst> diese Zeit voll bezahlt, Kosten trägt der Arbeitgeber. Du kannst also> deine Auszahlung etwas aufbessern indem du jeden Monat einige Tage> Urlaub nimmst.>> Oder du nimmst ihn am Stück (z.B. um zu renovieren oder zu verreisen)> und erhälst in dieser Zeit dein volles Gehalt.>> So ist die Rechtslage in D.
Hast du dazu vielleicht nen Link oder so wo ich das mal nachlesen
könnte?
Was ich bis jetzt gefunden habe sagt meistens, dass die Rechtslage nicht
eindeutig geklärt ist, aber es ein EuGh Urteil gibt in dem geurteilt
wurde, dass der Urlaubsanspruch anteilig wie bei Teilzeitkräften
berechnet wird.
Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe
und daher für mich schon interessant ist wieviel Urlaubstage ich noch
habe, da ich bis jetzt nur 3 richtige Tage genommen habe. Durch meine
Kündigung falle ich jetzt auch aus der Kurzarbeit, die für den Rest der
Firma weiterläuft. Ich sitze also jeden Tag im Büro, während fast
niemand da ist. Daher bin ich auch der erste aus der Firma wo sich die
Frage stellt wie es mit dem Urlaub aussieht.
Kurzarbeiter schrieb:> Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe> und daher für mich schon interessant ist wieviel Urlaubstage ich noch> habe, da ich bis jetzt nur 3 richtige Tage genommen habe.
Ich würd einfach von meinem "normalen" Anspruch ausgehen.
> Durch meine> Kündigung falle ich jetzt auch aus der Kurzarbeit,
Warum das denn? Will der Chef dir da noch eine reindrücken?
> Ich sitze also jeden Tag im Büro, während fast> niemand da ist.
Genieß die Ruhe. :)
Kurzarbeiter schrieb:> Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe> und daher für mich schon interessant ist wieviel Urlaubstage ich noch> habe,
Du hast den gesamten Jahresurlaub minus schon genommene Tage.
Oliver
Dein Urlaubs-Anspruch verändert sich nicht durch Kurzarbeit.
Tatsächlich ist es "im allgemeinen" für den Arbeitgeber zweckmäßig, das
Urlaub in etwa jahres-anteilig genommen wird, damit nicht plötzlich z.B.
zum Jahresende 25 Urlaubstage am Stück genommen werden (müssen), obwohl
dort vielleicht grade viel Arbeit zu erledigen wäre.
Auch für die Geldbörse des Arbeitnehmers ist es zweckmäßig, seinen
Urlaub "aufzubrauchen": 1 Tag Urlaub bedeutet 100% Brutto-Gehalt (naja,
irgendwie auch 100% Netto) für diesen Tag, während 1 Tag Kurzarbeit nur
60% des ausgefallenen Netto-Entgelts bedeutet.
Zur Fragestellung des Ursprungs-Posters: Reiche halt einfach deine (bis
zum Ende des Arbeitsvertrages noch vorhandenen) anteiligen Urlaubstage
ein.
Wenn der Chef während der verbleibenden Zeit anordnet, das du im
Betrieb zu sein hast, dann ist das halt keine Kurzarbeit, sondern halt
reguläre Arbeitszeit. Für die Zeit hast du halt Anspruch auf reguläre
Gehaltszahlung.
Falls du während der Kurzarbeits-Tage freiwillig im Betrieb abhängst,
weil es dort so schön ist [*1], dann ist es deine Sache. Das müsste dann
dein Chef aber als Aufenthaltsort (und die Nutzung von Ressourcen)
genehmigen.
[*1] z.B. könntest du ja in einer Autowerkstatt arbeiten, und während
der Kurzarbeits-Tage tagsüber dein eigenes Auto in der Werkstatt
reparieren oder aufhübschen.
Wegstaben V. schrieb:> Zur Fragestellung des Ursprungs-Posters: Reiche halt einfach deine (bis> zum Ende des Arbeitsvertrages noch vorhandenen) anteiligen Urlaubstage> ein.
Oder nimm den zum nächsten Arbeitgeber mit.
Oliver
Kurzarbeiter schrieb:> Bei mir ist es so, dass ich letzten Monat die Kündigung eingereicht habe
Wann wolltest Du diese Scheibe auftischen?
Kurzarbeiter schrieb:> wobei sich auf ein EuGh Urteil bezogen wird,
Welches? Urteile beziehen sich meist auf einen konkreten Fall mit
konkreten Umständen.
Wenn Dein AG keinen belastbaren Grund nennt, gilt für Dich das gleiche
wie ohne KA: ganzer gesetzlicher Jahresanspruch. Was mit dem tariflichen
darüber hinaus ist, ...
Reinhard S. schrieb:> Warum das denn? Will der Chef dir da noch eine reindrücken?
Kurzarbeit ist da, um Leute zu behalten. Wenn der Standort z.b.
geschlossen wird, gibt's auch keins.
Üblicherweise gibt es nur eine Regelung, Urlaub nicht mit KA zu
verlängern: z.B. bei 3Tagen KA mit 4 Tagen Urlaub 2 Wochen frei.
A. S. schrieb:> Üblicherweise gibt es nur eine Regelung, Urlaub nicht mit KA zu> verlängern: z.B. bei 3Tagen KA mit 4 Tagen Urlaub 2 Wochen frei.
Das ist aber eher eine firmenspezifische Regelung, keine
allgemeingültige.
Prinzipiell kann der Arbeitgeber bestimmen, wann und unter welchen
Bedingungen Kurzarbeit genommen werden muß (evtl. in Absprache mit dem
Betriebsrat).
Oliver
Petra schrieb:> Also ein EuGH-Urteil von 2012 bezieht sich soweit ich das sehe sehr wohl> auf Kurzarbeit
Nur mal aus Interesse - welches Urteil ist das?