Hi Leute,
habe mal eine Frage:
Ich will jetzt hier mal nicht nennen um welches Produkt oder welchen
Halbleitersteller es geht -> nenn wir ihn mal "xy".
Bin über Umwege an ein Datenblatt des Herstellers gekommen, welches mit
einer großen fetten roten Schrift im Datenblatt mit "XY Confidential"
markiert ist.
Auf der Herstellerwebsite selber gibt es nur eine extrem gekürzte
Fassung des Datenblatts zum download, mit dem man produktiv eigentlich
nichts anfangen kann.
Was könnte mir passieren, wenn ich dieses Datenblatt z.B. auf GitHub
hochlade?
Es ist nirgends im Datenblatt zu sehen, dass eine Copy für einen
bestimmten Kunden oder so ist.
Confidential schrieb:> Was könnte mir passieren, wenn ich dieses Datenblatt z.B. auf GitHub> hochlade?
Eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung mit Forderung nach
Schadensersatz. Ich würde es nicht tun. ich würde nicht einmal darauf
verlinken.
Confidential schrieb:> Es ist nirgends im Datenblatt zu sehen, dass eine Copy für einen> bestimmten Kunden oder so ist.
Selbst wenn kein (instantan sichtbarer) Verweis auf dich vorhanden ist:
Der Hersteller wünscht offensichtlich nicht, dass du sein Erzeugnis ohne
dessen explizite vorherige Einwilligung einfach weiter verbreitest.
Kannst dich ja mal fragen, ob du selbst es besonders toll fändest, wenn
jemand deine geistigen Ergüsse, z. B. einen Quellcode von dir, oder eine
App, mit der du Geld verdienst, einfach so ohne deine Zustimmung
irgendwo hochlädt.
Wie kommt man auf so eine Idee; wo ist das das (Un-) Rechtsverständnis
geblieben - nur weil man auf den ersten Blick nur schwer erwischt werden
kann, pfeift man einfach auf jegliche Regeln und macht, was man will?
Dass man Datenblätter in der Regel ungestraft kopieren und wieder
veröffentlichen darf ist schon eine besondere Ausnahme (Fair Use). Aber
wnn da schon unübersehbar drin steht, dass es vertraulich ist, dann
machst du das mit voller böser Absicht. Dementsprechend wird man es
handhaben. Da wird man dann irgendeinen Schaden in Millionenhöhe geltend
machen, den du nicht widerlegen kannst. Und schon bist du für den Rest
deines Lebens am Arsch.
Ich wurde mal als Zivi zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil ich ein grünes
Kreuz verwendete, welches dem Logo vom Deutschen Roten Kreuz
nachempfunden wurde. Es hatte nicht einmal die gleichen Proportionen!
Entscheidend für das Urteil war hier, dass auf der Seite das DRK
thematisierte.
Wenn man für so eine jugendliche Schandtat schon 30 Tagessätze (also ein
Monatsgehalt) bekommt, dann sicher sehr viel mehr für eine Aktion die
der betroffenen Firma tatsächlich schaden könnte. Ab 31 Tagessätzen ist
es eine Straftat, die in deine Personalakte kommt. Danach darfst du z.B.
nicht mehr für/mit Kindern arbeiten oder für eine Behörde.
Ich würde es nicht tun, es sei, du versprichst dir davon einen
grandiosen Gewinn, der dieses Risiko wett macht.
Die Möglichkeit des Fingerprintig besteht sowohl im elektronischen als
auch im papiernen Dokument. Stichwort: Druckermuster der Seriennummer.
War vor ein paar Jahren schon Thema in den Tickermeldungen. Darüber
bekommt man dann mindestens deine Primärquelle heraus, die mindestens
Ärger bekommt. Der Weg zu dir ist dann nicht mehr allzu weit. Heißes
Eisen.
Hi,
Confidential schrieb:> Was könnte mir passieren, wenn ich dieses Datenblatt z.B. auf GitHub> hochlade?>> Es ist nirgends im Datenblatt zu sehen, dass eine Copy für einen> bestimmten Kunden oder so ist.
Wenn du selber keine NDA unterschrieben, auch anderweitig vertraulichen
Umgang nicht zugesichert hast UND du das Dokument nicht über deine
Arbeitgeber bekommen hast (der es selber z.B. auf Grundlage einer NDA
o.ä. bekommen hat), dann hat der ganze Vertraulichkeitskram für dich
keine Bedeutung.
Dann kann dir bei einer Veröffentlichung "nur" dasselbe passieren wie
bei jedem X-beliebigen anderen Datenblatt auch. Du begehst einen
Urheberrechtsverstoss der sowohl Zivil- als auch strafrechtlich
sanktioniert werden kann. Also Schadensersatz (soweit ein SChaden
nachweisbar ist) und das was der Richter als Strafe oben drauf für
richtig erachtet.
Nur mit dem kleinen aber feinen Unterschied das die Inhaber des
Urheberrechts bei einem öffentlichen Datenblatt in der Regel gar kein
Interesse daran haben die weiterverbreitung zu unterbinden. Diese Folgen
daher in einem solchen Fall zwar auch möglich sind, aber in >99,9% sich
der Rechteinhaber daran nicht im geringsten stört und daher keine
Maßnahmen eintreten. Zudem dürfte es sehr schwer sein einen "Schaden"
bei einem öffentlich verfügbaren Datenblatt zu begründen.
Bei einem "vertraulichen" Datenblatt das nur mit NDA herausgegeben wird
hat der Rechteinhaber aber normalerweise ein sehr deutliches Interesse
das dieses Datenblatt nicht öffentlich verfügbar ist.
Je nach Firma können dann sehr sehr schnell entsprechende Strafanträge
gestellt sein und nachdem die Polizei dann ermittelt und deine Identität
festgestellt hat folgen schnell auch die zivilrechtlichen Ansprüche.
Und die können möglicherweise deutlich sein.
Wenn du das Dokument im Rahmen deines Arbeitsverhältnissses Bekommen
hast verstösst du ZUSÄTZLICH dann noch gegen deine Pflichten als
Arbeitnehmer im Umgang mit Firmeninterna. (Fristlose Kündigung möglich!)
Sofern dein AG das Dokument im Rahmen eines NDA erhalten hat und nun mit
Vertragsstrafen belegt wird, dann wirst du diesem gegenüber ZUSÄTZLICH
Schadensersatzpflichtig.
Hast du selbst ein NDA unterzeichnet ist es für evtl.
Schadensersatzforderungen möglicherweise gar nicht nötig das ein Schaden
auch nachgewiesen wird. Wenn im NDA Vertragsstrafen vorgesehen sind,
dann werden diese auch fällig.
Gruß
Carsten
Stefan ⛄ F. schrieb:> Da wird man dann irgendeinen Schaden in Millionenhöhe geltend machen,> den du nicht widerlegen kannst. Und schon bist du für den Rest deines> Lebens am Arsch.
Und was ist mit Privatinsolvenz? Günstig vollzogen kann die auch schon
nach einem bis zwei Jahren durch sein.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Danach darfst du z.B. nicht mehr für/mit Kindern arbeiten oder für eine> Behörde.
Erstens: Will wirklich jeder für Behörden arbeiten?
Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte
Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?
Confidential schrieb:> Auf der Herstellerwebsite selber gibt es nur eine extrem gekürzte> Fassung des Datenblatts zum download, mit dem man produktiv eigentlich> nichts anfangen kann.>> Was könnte mir passieren...
Die Frage stellt sich doch garnicht. Von einer Firma, die nichts
verkaufen will, kauft man nichts. Also braucht auch niemand ein
Datenblatt. Na gut, Sippenhaft ist auch nicht so toll, also ächten wir
vielleicht nicht gleich die ganze Firma. Nennen solltest du sie und das
Bauteil auf jeden Fall. Als Warnung, dass man das Teil nicht
versehentlich einplant oder kauft.
egal schrieb:> Und was ist mit Privatinsolvenz? Günstig vollzogen kann die auch schon> nach einem bis zwei Jahren durch sein.
Das halte ich für Träumerei. Man sich nicht hoch verschulden und dann
nach zwei Jahren wieder eine reine Weste haben. Soweit ich weiß dauert
so ein Verfahren 6 Jahre und danach leidest du weiter unter zahlreichen
Beschränkungen. Oder glaubst du, die Schufa vergisst das?
egal schrieb:> Erstens: Will wirklich jeder für Behörden arbeiten?
Sicher nicht aber auch viele andere Arbeitgeber wollen ein sauberes
Führungszeugnis sehen. Bei meinen drei letzten Arbeitgebern war das so,
mit gutem Grund (Verarbeitung persönlicher Daten und Transfer von viel
Geld).
egal schrieb:> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?
Ja sicher, ich glaube 10 oder 20 Jahre. Ist es das Wert? Wo ist
überhaupt der Nutzen dieser Aktion?
Hi,
egal schrieb:> Stefan ⛄ F. schrieb:>> Da wird man dann irgendeinen Schaden in Millionenhöhe geltend machen,>> den du nicht widerlegen kannst. Und schon bist du für den Rest deines>> Lebens am Arsch.> Und was ist mit Privatinsolvenz? Günstig vollzogen kann die auch schon> nach einem bis zwei Jahren durch sein.
Privatinsolvenz gilt nicht Forderungen die aus verübten Straftaten des
Schuldners entstehen! Die Bleiben (§302 InsO)
egal schrieb:> Stefan ⛄ F. schrieb:>> Danach darfst du z.B. nicht mehr für/mit Kindern arbeiten oder für eine>> Behörde.> Erstens: Will wirklich jeder für Behörden arbeiten?> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?
Ja...
Die gibt es - das dauert aber.
Allerdings ist die Grenze für "Vorbestraft" nicht bei 30 Tagessätzen
sondern bei 90! Erst ab 91 TS gilt man als Vorbestraft.
Und die Folgen sind auch nicht immer gleich, es kommt schon darauf an...
Stichwort "Einschlägig"!
Für die Arbeit mit Kindern ist es etwas anderes ob jemand wegen eines
Sexual-, Gewalt- oder z.B. eines Insolvenzdelikts verurteilt wurde.
Je näher der Tatbestand an einer Handlung dran ist die tatsächlich eine
Gefährdung der Schutzbefohlenen befürchten lässt um so niedriger liegen
die Schwellen.
Gruß
Carsten
Ja aber was ich nicht verstehe -> was hat der Hersteller davon, wenn er
ein Datenblatt nur limitiert veröffentlicht?
Da jetzt einige Leute nachgefragt haben -> Es ist ein ST FDA901 device.
Wer lange lange lange im Netz sucht, findet es vlt. auch.
Ich habe es selber nicht von meinem Arbeitgeber -> dieser hat mit Audio
eigentlich gar nichts am Hut.
Was kann dem Hersteller worst-case passieren? Ein paar Hobbyisten oder
KMU's bauen damit vlt. etwas auf. Im schlimmsten Fall hat ST dann noch
mehr Umsatz gemacht.
Warum will ST hier den Inhalt des Datenblattes schützen. Ich verstehe es
nicht.
Aus China gibt es häufig Datenblätter da steht groß Confidential in rot
gedruckt darüber. Oft ist das wirklich Blödsinn, wenn das zum Beispiel
auf einem Transistor oder Mosfet Datenblatt steht, oder simplen DCDC
Wandler.
Aber den Ärger würde ich vermeiden!
Wenn ein paar relativ wenige, aber sinnvolle Daten fehlen, warum nicht
ein weiteres Dokument anlegen und eine enge Auswahl mit eigenen Worten
beschreiben (nicht copy und paste) oder noch besser eigene Messungen.
Confidential schrieb:> Ja aber was ich nicht verstehe -> was hat der Hersteller davon, wenn er> ein Datenblatt nur limitiert veröffentlicht?
Er könnte zum Beispiel die Absicht haben, den Chips selbst zu
programmieren und mit dieser Dienstleistung Geld zu verdienen. Oder er
will die Doku geben Bezahlung abgeben. Oder er will sie nur einem
exklusiven Kunden geben, der sich nach deiner Veröffentlichung gar nicht
mehr exklusiv behandelt fühlt.
Bei den hochgezüchteten SOC, die man in Tabelts, Smartphones und auch
auf den Rapsberry Pi findet, ist es durchaus üblich, interne Details
(wie die Beschreibung der Register) geheim zu halten.
Hi,
Jetzt wird es aber arg OT.
Aber die Frage des TO ist ja hinlänglich geklärt.
Ein solches Dokument ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers ins Netz
zu stellen kann sehr sehr unangenehm werden wenn die Identität (z.B.
durch polizeiliche Ermittlungen) bekannt wird!
Stefan ⛄ F. schrieb:> Das halte ich für Träumerei. Man sich nicht hoch verschulden und dann> nach zwei Jahren wieder eine reine Weste haben. Soweit ich weiß dauert> so ein Verfahren 6 Jahre und danach leidest du weiter unter zahlreichen> Beschränkungen. Oder glaubst du, die Schufa vergisst das?
Es gibt schon so einige legale Tricks die man machen kann.
Aber nur wenn einem noch ein paar Finanzmittel irgendwie zur Verfügung
stehen (oder gestellt werden) und man zusätzlich entweder seinen
Lebensmittelpunkt komplett verlegen kann oder so günstig (grenznah zur
"richtigen" Grenze) wohnt das eine geringe Verlegung ausreicht die in
der Praxis nicht mehr ist als ein Umzug von wenigen km.
In anderen EU Ländern gelten andere Regeln mit teilweise erheblich
kürzeren Fristen. Da in der EU die Niederlassungsfreiheit gilt kann man
in ein Land mit für den Schuldner besseren Bedingungen umziehen und
sobald glaubhaft ist das der neue Lebensmittelpunkt dirt ist (6
Monate... falls nicht das dortige Insolvenzrecht längere Fristen
vorsieht) das dort gültige Privatinsolvenzverfahren durchlaufen. Unter
zwei Jahren kann wohl schon klappen... Die Restschuldbefreiung in einem
EU Land gilt auch EU weit.
Aber egal wo ausgesprochen: Nicht für Forderungen die eine Folge von
durch den Schuldner begangene Straftaten sind.
In DL sind es im übrigen seit geraumer Zeit 3 Jahre wenn man einen
gewissen Anteil der Schulden zurückzahlen kann (glaube 25 oder 30%) und
5 Jahre wenn man mindestens die Verfahrenskosten (Irgendwas deutlich
unter 500 Euro) bezahlen kann. 6Jahre sind es nur noch für jemand der in
den 5 Jahren nicht mal diese paar Euro aufbringen kann.
Schufa-Verjährugnsfrist ist wohl 3 JAhre, bei PI 6 Jahre ab
Schuldenfreiheit. Bin aber nicht ganz sicher...
Stefan ⛄ F. schrieb:> egal schrieb:>> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte>> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?>> Ja sicher, ich glaube 10 oder 20 Jahre. Ist es das Wert? Wo ist> überhaupt der Nutzen dieser Aktion?
Es sind ZWISCHEN 3(Minderjährige) bzw. 5Jahre und 20 Jahren.
Bei einem Urheberrechtsverstoss durch Erwachsene vermutlich 5 Jahre im
Zentralregister...
Im Führungszeugniss, selbst dem erweiterten für Behörden, wird aber
lange nicht alles was im Zentralregister steht auch aufgeführt.
Dort würde das nur stehen wenn die Strafe bei mind. 91 Tagessätzen liegt
oder wenn bereits eine andere Verurteilung vorher im Zentralregister
eingetragen war. (Dann spielen die 90 Tage keine Rolle mehr - Dann
taucht jeder Schuldspruch im Strafverfahren bis zur Verjährung im
Führungszeugnis auf)
Gruß
Carsten
Confidential schrieb:> Was kann dem Hersteller worst-case passieren? Ein paar Hobbyisten oder> KMU's bauen damit vlt. etwas auf. Im schlimmsten Fall hat ST dann noch> mehr Umsatz gemacht.
Daten im "offiziellen" Datenblatt muss der Hersteller i.d.R.
garantieren. Das heisst normalerweise entweder Guaranteed by design oder
testen.
Testen ist teuer.
/regards
Stefan ⛄ F. schrieb:> Ich wurde mal als Zivi zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil ich ein grünes> Kreuz verwendete, welches dem Logo vom Deutschen Roten Kreuz> nachempfunden wurde. Es hatte nicht einmal die gleichen Proportionen!> Entscheidend für das Urteil war hier, dass auf der Seite das DRK> thematisierte.
Verblüffend! Weißt Du noch, aus welcher Norm Du bestraft wurdest? § 125
OWiG würde zum Tatvorwurf passen, aber das ist eine Straftat. Ging es
vielleicht um üble Nachrede oder ähnliches?
egal schrieb:> Zweitens: Gabs da nicht eine Verjährung, selbst für verbüßte> Gefängnisstrafen, daß die Einträge gelöscht werden?
Schau einfach ins BZRG, die Angaben hier im thread stimmen hinten und
vorne nicht.
Und wenn's Dich ganz doll brennend interessiert, könntest Du auch noch
die MiStrA anschauen.
Uiiii, ... da macht einer auf Ben Hur, aeh nein, wie hiess der schon
wieder ? Ja, genau, william Wallace (Robbin Hood) aus Schottland. Und
was soll's bringen - nichts.
Wenn eine Firma auf zickig macht, nimmt man einen anderen chip.
Audiobereich, mit dem sein Chef eigentlich nix am Hut hat, wurde
erwähnt.
Hach ja, "Dolby" hat sogar Chiphersteller wie NS dazu gebracht, in ihren
Datenbüchern nichts, aber auch gar nichts, über das eigentliche
Verfahren Dolby C zu veröffentlichen. Obwohl sie die Chips dazu
produzierten.
War zwar in jedem besseren Cassettendeck drin, aber "schröcklich
geheim".
Bei Leuten wie dem ehemaligen Thomas Dolby wäre ich vorsichtig. Stets
und immer hing jeder Gerätehersteller das "registered Trademark"-Zwichen
hinter den Namen Dolby, es schien da Vertragsstrafen zu geben.
Nichtverzweifelter schrieb:> Bei Leuten wie dem ehemaligen Thomas Dolby wäre ich vorsichtig. Stets> und immer hing jeder Gerätehersteller das "registered Trademark"-Zwichen> hinter den Namen Dolby, es schien da Vertragsstrafen zu geben.
Anders herum. "Dolby" drohte damals zur populären Gattungsbezeichnung
für beliebige NR-Systeme zu werden, was die Unterscheidungskraft der
Marke beeinträchtigt hätte. Immerhin galt es zu verhindern, dass etwa
dbx im Volksmund ebenfalls als 'Dolby" bezeichnet worden wäre.
Um dues zu verhindern, hätte Dolby Labs bei jeder missbräuchlichen
Verwendung oder Anmaßung klagen müssen - und dies wohl auch getan. Also
war die rtm-Kennzeichnung nichts weiter als Rechtsgehorsam.
Aberxrombie&Fitch steht in dem Ruf, arglose Menschen in Anspruch zu
nehmen, die ihr gebrauchtes T-Shirt bei ebay verticken.
https://www.it-recht-kanzlei.de/abercrombie-fitch-abmahnung.html?print=1
Confidential schrieb:> Bin über Umwege an ein Datenblatt des Herstellers gekommen, welches mit> einer großen fetten roten Schrift im Datenblatt mit "XY Confidential"> markiert ist.>> Auf der Herstellerwebsite selber gibt es nur eine extrem gekürzte> Fassung des Datenblatts zum download, mit dem man produktiv eigentlich> nichts anfangen kann.
Naja ich hab von panasonics öffentlichem ftp auch schon eine PDF geladen
in der noch son "confidential" zu lesen war.
Es geht also in erster Linie ersteinmal um Wissenvorsprung pro
Zeiteinheit.
Ich würde sagen: ist das Datenblatt jünger als 5Jahre.. lass es!
ist es älter als 5, jünger als 10, auf Aufforderung anonym an
EINZELpersonen
älter als zehn.. wen scherts ab ins Internetz damit.
UNd nein, das ist sicherlich keine rechtssichere Auskunft, das ist ein
"ich glaub so würd ich darüber denken" Ansatz der mit den entsprechenden
Körnchen Salz und eigenverantwortlicher Überlegung zu geniessen ist ;)
'sid
Percy N. schrieb:> Verblüffend! Weißt Du noch, aus welcher Norm Du bestraft wurdest?> Ging es vielleicht um üble Nachrede oder ähnliches?
Ich habe Thermometer in den Kühlräumen einer Großküche fotografiert.
Zwischen den Kochstellen tropfte Toiletten-Abwasser von der Decke in
Einer. Und ich habe Rechnungen für nicht stattgefundene Wassergymnastik
fotografiert, wo direkt daneben die Terminabsage lag.
Da die lokalen Medien, das Gesundheitsamt und die Krankenkassen auch
nach 3 Monaten auf meine bebilderten Briefe keinerlei Reaktion zeigten,
entschloss ich mich, die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen.
Das hatte dem GF nicht so gut gefallen, er schickte mir drei Men in
Black nach Hause aber mein Vater hatte sie nicht rein gelassen. Ich
wurde wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt. Da Nachgeäffte Logo war
zu viel.
Bei Verlassen des Gerichtssaals klopften mir zwei Leute auf die Schulter
und sagten: "Du hast trotz Verurteilung das richtige getan". Vergiss das
nie. Die Sache hatte (laut Info eines nachfolgenden Zivi) für das DRK
noch ein längeres Nachspiel, geführt von Staatsanwaltschaft und
Krankenkassen.
Confidential schrieb:> Warum will ST hier den Inhalt des Datenblattes schützen. Ich verstehe es> nicht.
Folge der Spur des Geldes:
Chip Entwicklung kostet ein Schweinegeld.
Die Zeiten wo ein Chip-Hersteller fröhlich vor sich hin entwickelt hat
und dann einen fertigen Chip präsentiert sind längst vorbei.
In der Regel wird gewartet bis ein Erst-Kunde mit entsprechenden
Stückzahlen auftaucht. Dieser bezahlt einen Großteil der
Entwicklungskosten und erhält als Gegenleistung einen gewissen
Zeitvorsprung getenüber Mitbewerbern. (Ist ja auch nur fair da er die
ganzen Bugs im Chip aufdeckt).
Oft ist es auch so daß der Erst-Kunde spezielle Wünsche als
Alleinstellungsmerkmal einbringt die die Mitbewerber entweder gar nicht
oder nur gegen Lizenz-Gebühren erhalten sollen. (z.B. Einbringung
eigener IP die dann im Serien-Chip mit abgespecktem Datenblatt totgelegt
wird).
Confidential schrieb:> Was kann dem Hersteller worst-case passieren? Ein paar Hobbyisten oder> KMU's bauen damit vlt. etwas auf. Im schlimmsten Fall hat ST dann noch> mehr Umsatz gemacht.
Sorry aber hier geht es nicht um ein paar Euro von ein paar Bastlern
sondern vermutlich um Millionen; und auch noch um das mögliche
Folgegeschaft (oder Vertrauensverlust).
Auch wenn Du das nicht verstehen willst.
Gruß Anja
Nebenbei sei noch angemerkt, dass nicht gerade wenige Datenblätter
"Confidential" auch noch gezinkt werden mit Pixelfehlern. Du bringst
dann auch Jene, die Dir das Datenblatt gaben in böse Verlegenheit.
Kannst daher auch nicht bei ST so ohne weiteres anfragen, ob diese Dir
das freigeben.
Du kannst aber gezielt hinschreiben, ob Sie Dir bestimmte Daten geben
können, die nicht auf dem freien Blatt verfügbar sind aber Du dringend
benötigst, ob es ein ausführlicheres Datenblatt gäbe usw., und später
welche Datenauszüge Du veröffentlichen darfst.
Wobei ST noch recht umgänglich ist, auch mit kleinen Umsätzen haben wir
bisher alle Datenblätter bekommen. Privat könnte es anders sein.
Richtig schlimm ist Broadcom, wenn da nicht mit Millionenaufträgen
winkst kannst es vergessen.
Wo ich NDAs noch einsehe sind Bauteile deren Existenz noch geheim ist.
Aber hab gerade bei ST gecheckt, die Bauteile die wir nutzen sind zwar
mittlerweile veröffentlicht aber immer noch unter NDA.
Confidential schrieb:> Da jetzt einige Leute nachgefragt haben -> Es ist ein ST FDA901 device.> Wer lange lange lange im Netz sucht, findet es vlt. auch.
1. Treffer in meiner Suchmaschine - definiere: "lange lange lange"?