Eine schönen guten Tag.
Ich würde gerne mal als eine Brainstorming Ideen sammeln
Ich habe für fast geschenkt 60 Stück Gebrauchte Solarmodule (180W @ 36v)
bekommen.
Das Wetter war heute beim Test nicht optimal aber wenn die Wolken mal
einen Sonnenstrahl durchgelassen haben hatte ich ca 100W auf dem Modul.
So das ich von ca 6-8kW Gesamtleistung ausgehe.
Was mach ich jetzt damit?
Einspeisen ins Netz?
Der Aufwand Anmeldung Abrechnung Steuern und Lohnt das bei gebrauchten
Modulen noch? Wie wird die 10kW grenze geprüft? Laut Modulaufdruck hätte
ich über 10kW
Realität aber weil die Module alt sind weniger als 10.
Eigenbedarf?
Bis 600W ist das ja noch einfach aber so müsste ich ein Inselnetz bauen.
Eigenbedarf Einspeisung mit Akku?
Es gibt ein YouTube Kanal dort hat man einen Einspeise Wechselrichter
mit einem Messgerät am Stromnetz welcher den Verbrauch prüft und nur den
Bedarf in das Netz einspeist Nachteil es ist wohl dunkle Grauzone und
bei 8kW braucht man einen Ordentlichen Akku.
Was würdet ihr machen? Welche Ideen habt ihr dazu ?
Mr Pfister schrieb:> Was mach ich jetzt damit?
Den Rest des Systems untersuchen.
Was für Solarpanels den Strom erzeugen (oder ein Dieselgenerator) ist
dem Stromnetz egal. Relevant ist also, dass das einspeisende System
zertifiziert ist - und dafür brauchst du kompetente Hilfe von deinem
Netzversorger.
Frag also den Richtigen. Der ist nicht hier.
Auf jeden Fall einspeisen! Damit ist bei Sonnenschein schon mal dein
Eigenstromverbrauch abgedeckt. Aber nicht anmelden! Damit ersparst du
dir Papierkram und weckst auch keine schlafenden Hunde.
Mit der gewonnenen Energie kannst du im Sommer prima eine stromfressende
1000 Watt Klimaanlage mit Sonnenenergie betreiben, ohne Energie aus dem
Netz zu ziehen.
Oder später mal ein Elektroauto dreiphasig mit je 6 Ampere (Mindeststrom
für E-Autos) pro Phase aufladen. Das entspricht 4,2 kW. Bei 5 Stunden
Sonnenschein wäre ein 40 kWh Akku schon halb voll. In 2 Tagen ist er
dann ganz voll. Damit kannst du dann eine Woche lang etwa 300 km weit
kostenlos fahren. 😃
Mr Pfister schrieb:> Ich habe für fast geschenkt 60 Stück Gebrauchte Solarmodule (180W @ 36v)> bekommen.
Klar, da kommt man natürlich als erstes auf die Idee, in einem Forum für
Fragen rund um Mikrocontroller und sonstige digitale Elektronik zu
fragen.
"Gute" Idee :-(
MaWin 2 schrieb:> Auf jeden Fall einspeisen! Damit ist bei Sonnenschein schon mal> dein> Eigenstromverbrauch abgedeckt. Aber nicht anmelden! Damit ersparst du> dir Papierkram und weckst auch keine schlafenden Hunde.
Die schlafenden Hunde werten auch mal Luftbildaufnahmen aus. Da bleibt
solch eine Anlage nicht lange unentdeckt.
Ohne Anmeldung wird’s nicht gehen.
Oliver
Oliver S. schrieb:> Die schlafenden Hunde werten auch mal Luftbildaufnahmen aus. Da bleibt> solch eine Anlage nicht lange unentdeckt.
Und dann müsste man eine Inselanlage auch anmelden, wie wollen die über
Luftbilder feststellen was an den Panels hängt?
MaWin 2 schrieb:> Auf jeden Fall einspeisen! Damit ist bei Sonnenschein schon mal dein> Eigenstromverbrauch abgedeckt. Aber nicht anmelden! Damit ersparst du> dir Papierkram und weckst auch keine schlafenden Hunde.
Kein guter Rat. Wenn er die Anlage abnehmen lässt und anmeldet, kann er
die Einspeisevergütung kassieren.
100Ω W. schrieb:> Und dann müsste man eine Inselanlage auch anmelden
Eine echte Inselanlage muß man nicht anmelden, aber das setzt nicht nur
voraus, daß aller PV-Strom selbst verbraucht wird, sondern auch, daß das
Grundstück überhaupt nicht ans Netz angeschlossen ist. Sobald auch eine
Versorgung aus dem Netz möglich ist, zählt die PV-Anlage nicht als
Inselanlage.
Alle anderen Anlagen müssen angemeldet werden, und u.U. muß auch
EEG-Umlage gezahlt werden (auch auf selbst verbrauchten Strom).
Oliver
Schams schrieb:> Einspeisevergütung
Liegt derzeit bei ~8-9 Cent die kWh. Ich weiß allerdings noch nicht was
alles dazu kommt wenn man es offiziell macht.
Neuer Zähler bzw Einbau Neuer Zählerkasten, Abnahmen, Genehmigung,
Gewerbe Anmeldung?
Überall wo ich bislang gelesen habe ist das mittlerweile wohl eine 0
Rechnung
Oliver S. schrieb:> Eine echte Inselanlage muß man nicht anmelden, aber das setzt nicht nur> voraus, daß aller PV-Strom selbst verbraucht wird, sondern auch, daß das> Grundstück überhaupt nicht ans Netz angeschlossen ist. Sobald auch eine> Versorgung aus dem Netz möglich ist, zählt die PV-Anlage nicht als> Inselanlage.
Das heißt, wenn man auf seinem Grundstück Strom hat muss man seine
Inselanlage auch anmelden?
100Ω W. schrieb:> Das heißt, wenn man auf seinem Grundstück Strom hat muss man seine> Inselanlage auch anmelden?
Da stellt sich mir die frage ab wann ist eine Inselanlage
Meldepflichtig?
Ich habe zb schon ein 50w Modul welches direkt mit einer Pumpe verbunden
ist und bei Sonnenschein einen Springbrunnen bedient. Oder die Solar
Gartenlampen?
Ich habe grade Wechselrichter gefunden welche im Grunde aus einem Solar
Ladegerät, einem Netz Ladegerät und einem Wechselrichter bestehen. Wenn
die Sonne scheint pumpt die Sonne den Wechselrichter und wenn sie nicht
scheint der Akku oder das Netz. Einspeisen ist damit unmöglich aber
Eigenverbrauch ohne zu große Akkus.
Aber wenn man Inseln anmelden muss Meldepflichtig oder verboten.
Ich bin recht neu im Thema Solar aber das Internet ist voller
Widersprüche zu dem was man darf und was nicht und niemand schlüsselt
mal genauer die Kosten zun anmelden auf.
Mr Pfister schrieb:> Ich bin recht neu im Thema Solar aber das Internet ist voller> Widersprüche zu dem was man darf und was nicht und niemand schlüsselt> mal genauer die Kosten zun anmelden auf.
Deswegen: Rede mit deinem Energieversorger. Der kennt sich damit besser
aus als irgendwelche anderswo wohnenden ratlosen Foristen.
Aus dem Text der Bundesnetzagentur
Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit
Strom aus
Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von
höchstens 1 Kilowatt und
Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7
Kilowatt.
Stromerzeugungsanlagen oder Solaranlagen? Dann gehe ich mal davon aus
das Stromerzeugungsanlagen zb Windräder oder Generatoren sind? Wobei
eine Solaranlage sicher auch eine Stromerzeugungsanlage ist? Und ist
damit ein Baumarkt Stromgenerator Meldepflichtig?
Die für mich wichtigste frage ist also gehen die nach rechnerisch
möglicher auf das Modul gedruckter Leistung oder nach tatsächlichem
Output?
Dann würde ich nicht alle Module Montieren und bin dann unter 7kW und
fein raus.
Seit wann sind eigentlich nur noch 7kW eeg frei? bislang waren es doch
10kW
S. R. schrieb:> Rede mit deinem Energieversorger.
Da werde ich sicher mal anrufen aber ich denke die wollen lieber Strom
verkaufen als mich zu beraten wie ich das vermeiden kann. Da suche ich
lieber unparteiische quellen wie unter anderem dieses Forum ;)
Michael M. schrieb:> Da zum Nachlesen:>> https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Datenerhebung_EEG/Eigenversorger/Daten_EEG_Eigenversorger_node.html>> Michael
Auch wenn es dort um Eigenversorgung geht: Alles was da steht gilt nur
für Anlagen die mit dem Energieversorgungsnetz verbunden sind. Ansonsten
keine Meldung!
Bei einer so großen wie der hier geplanten Anlage wird allerdings in
vielen Fällen das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes Grenzen
aufzeigen, insbesondere wenn die Anlage nicht auf eine bestehende
Dachfläche montiert wird.
In Berlin beispielsweise sind gebäudeunabhängige Solaranlagen nur mit
einer Höhe bis zu 3m und einer Gesamtlänge bis zu 9m genehmigungsfrei.
Wie allerdings diese Angaben zu interpretieren sind, weiß wohl nur der
zuständige Bürokrat im Bauamt. Immerhin fehlt ja irgendwie die Angabe
zur maximalen Breite der Anlage...
solarion schrieb:> Auch wenn es dort um Eigenversorgung geht: Alles was da steht gilt nur> für Anlagen die mit dem Energieversorgungsnetz verbunden sind. Ansonsten> keine Meldung!
Das, was da steht, gilt für alle Anlagen. Da steht auch, welche davon
nicht meldepflichtig sind.
Oliver
Wie verhält es sich, wenn ich eine Anlage aus ausschließlich eigenen
Mitteln finanziere und diese auch ausschließlich für den Eigenbedarf
nutze, sowie auf jedwige Vergütung verzichte?
Warum sollte ich eine solche Anlage anmelden? Mit welchem Recht fordert
dies der Staat?
Zumindest in Oesterreich zaehlt die max Inverterleistung, nicht die
Summe der Panels
Ich habe 12.5 KWP aber nur 2x 5kW Inverter
2.5KWP sind westseitig, 10KWP suedseitig
Die paar Stunden im Jahr wo der Inverter das Limit darstellt machen
nicht wirklich viel aus...
Ab 10KWP wird hier alles viel muehsamer - daher kann es schon sinnvoll
sein, die Panels deutlich ueber dem Inverterlimit zu dimensionieren
Bei Schoenwetter habe ich mittags ohnehin zuviel - die Einspeisung
bringt derzeit nur ca 3ct/kWh, ist daher nicht wirklich interessant
Bei Schlechtwetter, morgens & abends habe ich dann eine bessere
Abdeckung mit den ueberdimensionierten Panels
Mr Pfister schrieb:> Ich habe für fast geschenkt 60 Stück Gebrauchte Solarmodule (180W @ 36v)> bekommen.
Hier wurde im Thread schon "Einspeisevergütung" erwähnt. Ich bin zwar
nicht vom Fach, halte mich aber stets informiert.
Einspeisevergütung auf schon mal subventionierte PV-Module wäre mir neu.
Das wäre ja ein Ding.
Wenn der VNB (Verteilnetzbetreiber) nicht zur Abnahme über die
Einspeisevergütung gezwungen werden kann, frage ich mich ob überhaupt
Strom abgenommen werden muss.
Ob dann lediglich der Anschluss ans Netz erlaubt bleibt (also ohne
Vergütung des eingespeisten Stroms) ist dann nochmal ein anderes Thema,
dass aber aufgrund der auslaufenden Einspeisevergütung Ende des Jahres
für die ersten, die von dem Gesetz damals profitiert haben, sehr aktuell
ist.
MaWin 2 schrieb:> Aber nicht anmelden! Damit ersparst du> dir Papierkram und weckst auch keine schlafenden Hunde.
Und bekommst auch keinen Zähler ohne Rücklaufsperre.
Den Versorger freuts, er kann mehr Strom abrechnen, als er einspeist.
Mr Pfister schrieb:> Ich habe für fast geschenkt 60 Stück Gebrauchte Solarmodule (180W @ 36v)> bekommen.
Eine Heizpatrone im Warmwasserspeicher mit Gleichstrom, also ohne
Wechselrichter, speisen. Einfacher Schaltungsaufwand und sehr
wirkungsvoll.
Stefan schrieb:> Wie verhält es sich, wenn ich eine Anlage aus ausschließlich> eigenen Mitteln finanziere und diese auch ausschließlich für> den Eigenbedarf nutze, sowie auf jedwige Vergütung verzichte?
Anmeldepflichtig.
Wenn über 1 kW, jährlich meldepflichtig.
> Warum sollte ich eine solche Anlage anmelden?
Weil die BNetzA das so will.
> Mit welchem Recht fordert dies der Staat?
Mit dem Recht des Stärkeren.
S. R. schrieb:> Wenn über 1 kW, jährlich meldepflichtig.
Ab ein 1kW Leistung wird es meldepflichtig. Läge die Grenze bei 1kWh
jährlich, würde der Nachbar mit zu vielen Solarlampen im Garten (denke
da an die billigen Teile von 1 bis 5 Euronen) bereits meldepflichtig
sein.
Mr Pfister schrieb:> Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit> Strom aus> ...> Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7> Kilowatt.
Dann stellt man halt zwei Anlagen mit einer installierten Leistung von
jeweils 5kW hin.
Wolfgang schrieb:> Dann stellt man halt zwei Anlagen mit einer installierten Leistung von> jeweils 5kW hin.
Daraus zu entnehmen wäre, dass Wolfgangs Eigentum mindestens zwei
Grundstücke, bzw. Häuser, umfaßt.
Dieter D. schrieb:> Wolfgang schrieb:>> Dann stellt man halt zwei Anlagen mit einer installierten Leistung von>> jeweils 5kW hin.>> Daraus zu entnehmen wäre, dass Wolfgangs Eigentum mindestens zwei> Grundstücke, bzw. Häuser, umfaßt.
Nö, muss nicht unbedingt sein....
Vorschlag:
Eine Anlage mit Ausrichtung OST und eine mit WEST (und bitte die Module
nicht zu flach montieren). Da die jeweils sonnenabgewandte A. fast keine
Leistung bringt, dürfte der Grenzwert kaum überschritten werden.
Außerdem sind die 60 Module ja bereits ?? Jahre alt. Also kann man schon
mal eine deutliche altersbedingte Degradation unterstellen. Das machen
die Finanzierer und Hersteller ja auch. Die gehen üblicherweise von max.
20 Jahren Nutzungsdauer aus.
S. R. schrieb:>> Mit welchem Recht fordert dies der Staat?
Er muss die am Hungertuch nagenden E-Versorger durchpäppeln, weil diese
ja den Gesetzestext "geschrieben" haben. Wer da nichts merkt....
Außerdem sind wir ja von allerhöchster Stelle aufgefordert, keine
Energie unnütz zu verplempern. ;-)
Dieter D. schrieb:> Daraus zu entnehmen wäre, dass Wolfgangs Eigentum mindestens zwei> Grundstücke, bzw. Häuser, umfaßt.
Da ist du Frage, welche (ungenannte) logische Verknüpfung der
Gesetzgeber beim Abnicken des § 24 EEG (1) im Hinterkopf hatte - "und"
oder "oder".
Reicht es, die beiden Teile auf dem selben Grundstück im Abstand von 13
Kalendermonaten in Betrieb zu nehmen oder muss auch bei zwei getrennten
Grundstücken die Inbetriebnahme mehr als 12 Kalendermonate auseinander
liegen?
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__24.html
S. R. schrieb:> Anmeldepflichtig.> Wenn über 1 kW, jährlich meldepflichtig.
Die Anlage ist NICHT meldeflichtig wenn sie nicht mit dem
Versorgungsnetz verbunden ist! Wie oft den nun noch...
Und jährlich ist natürlich sowieso schon mal Quatsch...
Was seit ihr eigentlich nun wieder für Verschwörungshirnis?
Meldeverschwörer... :-)
Wolfgang schrieb:> Da ist du Frage, welche (ungenannte) logische Verknüpfung der> Gesetzgeber beim Abnicken des § 24 EEG (1) im Hinterkopf hatte - "und"> https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__24.html
Boooh ey... Nicht immer alles durcheinander würfeln!
Im genannten Gesetzestext geht es um ausschließlich um die Vergütung,
welche der Anlagenbetreiber einer Netzverbundanlage vom
Energieversorger erhält!
"Mehrere Anlagen sind.... blabla... zum Zweck der Ermittlung des
Anspruchs nach § 19 Absatz 1 und zur Bestimmung der Größe der Anlage
nach § 21 Absatz 1 oder § 22.... blabla...
als eine Anlage anzusehen"
Das Alles ist hier nicht zutreffend, da die Anlage ja nicht mit dem Netz
verbunden werden soll. Hoffentlich, intelligenterweise...
Michael M. schrieb:> S. R. schrieb:>>> Mit welchem Recht fordert dies der Staat?> Er muss die am Hungertuch nagenden E-Versorger durchpäppeln, weil diese> ja den Gesetzestext "geschrieben" haben. Wer da nichts merkt....
Ist es für einen technisch interessierten Menschen wirklich nicht
nachvollziehbar, daß der Netzbetreiber (der ja auch für die
Netzstabilität verantwortlich ist, und das mit, im weltweiten Vergleich
nicht schlechten Erfolg, wie ich meine) wissen möchte wer dort alles,
wie viel Strom einspeist?
Ertragsabhängige Zahlungen an den Versorger sind mit der Anmeldung einer
Anlage nicht verbunden, so daß nicht klar ist wie das "durchpäppeln"
denn in diesem Zusammenhang funktionieren sollte.
halbleiter schrieb:> so daß nicht klar ist wie das "durchpäppeln"> denn in diesem Zusammenhang funktionieren sollte.
Bau irgendwo (nicht in der "Pampa") eine Hütte, und schon hast du einen
Anschluss des VNB im Haus. Schwer sich dagegen zu wehren. Kostet....,
und jeden Monat wieder...
Egal, ob du Strom darüber beziehst/beziehen willst oder nicht (wegen
Eigenversorgung).
Und hier geht es einwandfrei um eine Insel-Anlage. Warum steht denn das
da drin:
Mr Pfister schrieb:> Aus dem Text der Bundesnetzagentur>> Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit> Strom aus>> Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von> höchstens 1 Kilowatt und> Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7> Kilowatt.
Das frage ich mich... WARUM max. 7kW bei einer Insel???
Eine Insel-Anlage mit 7kW-peak wird keine normale Haushalts-Abdeckung
(kontinuierlich ca. 8-10kWh/d) bereitstellen können, never...
Irgendwann begrenzen sie noch die Anzahl der Tomatenpflanzen und
Apfelbäume im Garten... ^^
Michael M. schrieb:> Irgendwann begrenzen sie noch die Anzahl der Tomatenpflanzen und> Apfelbäume im Garten... ^^
Und es wird eine Umlage für Regen geben...
SCNR
Mr Pfister schrieb:> Was mach ich jetzt damit?
verkaufen und ein paar Module selber nutzen.
halbleiter schrieb:> S. R. schrieb:>> Anmeldepflichtig.>> Wenn über 1 kW, jährlich meldepflichtig.>> Die Anlage ist NICHT meldeflichtig wenn sie nicht mit dem> Versorgungsnetz verbunden ist! Wie oft den nun noch...> Und jährlich ist natürlich sowieso schon mal Quatsch...
Mit Sicherheit anmeldepflichtig - Du brauchst eine Baugenehmigung, davon
kannst Du schon mal ausgehen.
Weiterhin gibt es auch eine Grenze für die private Nutzung.
Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube über 6kW darfst Du dann schon
am ein Gewerbe anmelden?!
100Ω W. schrieb:> Michael M. schrieb:>> Irgendwann begrenzen sie noch die Anzahl der Tomatenpflanzen und>> Apfelbäume im Garten... ^^
Ja, Du wirst lachen - die machen je nach Standort auch eine
Luftüberwachung wer was auf seinen Grundstück macht ... soweit sind wir
hier schon!
100Ω W. schrieb:> Michael M. schrieb:>> Irgendwann begrenzen sie noch die Anzahl der Tomatenpflanzen und>> Apfelbäume im Garten... ^^>> Und es wird eine Umlage für Regen geben...>> SCNR
so, dann mal was lachen, ist schon über 20 Jahre her:
Ein entfernter Nachbar hat sein Dach neu decken lassen und dummerweise
die falsche Pfannenfarbe gewählt.
Das kam sogar in einer Radiomeldung durch.
Ergebnis: es mußte neu gedeckt werden, 50k Schaden.
Wenn der Amtsschimmel wiehert, dann geht es richtig los.
Also nix mit den tollen Tips hier!
Michael M. schrieb:> halbleiter schrieb:>> so daß nicht klar ist wie das "durchpäppeln">> denn in diesem Zusammenhang funktionieren sollte.>> Bau irgendwo (nicht in der "Pampa") eine Hütte, und schon hast du einen> Anschluss des VNB im Haus. Schwer sich dagegen zu wehren. Kostet....,> und jeden Monat wieder...
Ja! Außerdem wirst du ans Wasser und Abwassernetz angeschlossen und die
Müllabfuhr kommt auch vorbei! Verdammte Sauerei aber auch mit dieser
scheiß Zivilisation!
> Und hier geht es einwandfrei um eine Insel-Anlage. Warum steht denn das> da drin:> Mr Pfister schrieb:>>....>> Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit>> Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7>> Kilowatt.> Das frage ich mich... WARUM max. 7kW bei einer Insel???
Wo genau steht denn das, außer bei Mister Pfister?
Ich könnte wetten das ist auch wieder irgendwo aus dem Zusammenhang
gerissen, da für Inselanlagen einfach nicht zutreffend.
Kleine Tip: Eigenversorgung und Insel nicht in einen Topf werfen!
Viele neu installierte Netzverbundanlagen dienen (aufgrund der
niedrigen, da unsubventionierten Einspeisevergütung) vorrangig der
Eigenversorgung, auch gern in Kombination mit einem Batteriespeicher.
Sind aber natürlich keine Inselanlagen.
> Irgendwann begrenzen sie noch die Anzahl der Tomatenpflanzen und> Apfelbäume im Garten... ^^
Extra für dich, damit der Adrenalinspiegel permanent hinreichend hoch
bleibt...:-))
100Ω W. schrieb:> Michael M. schrieb:>> Irgendwann begrenzen sie noch die Anzahl der Tomatenpflanzen und>> Apfelbäume im Garten... ^^>> Und es wird eine Umlage für Regen geben...>
Gibt's doch schon. Gebühr für ungenutzt in die Kanalisation abgegebenes
Regenwasser. Wird nach Dachfläche und Daumenbreite des Wasserversorgers
bemessen, selbst wenn die Dachrinne nicht am Kanal angeschlossen ist,
sondern oberflächlich abführt. Je nach Gusto gibt es dann noch
mindestgrößen von Grundstücken, ab denen überhaupt erst versickert
werden darf.
> SCNR
Nein, nicht lustig.
ohne Account schrieb:> Mit Sicherheit anmeldepflichtig - Du brauchst eine Baugenehmigung, davon> kannst Du schon mal ausgehen.
Sehr guter Beitrag um hier die allgemeine Verwirrung zu steigern!
Wenn ich es richtig sehe, wurde zuletzt über eventuelle Meldepflichten
bei Netzbetreiber oder Energieversorger diskutiert.
Baurecht ist Ländersache und von daher hier natürlich nicht
allgemeingültig zu klären. Aber ja, von dieser Seite droht ggf. durchaus
ungemach. Darauf wurde allerdings auch schon weiter oben hingewiesen.
Eventuell kommen wir ja weiter, wenn jeder der hier der Meinung ist er
müsse seine Inselanlage anmelden, auch gleich dazu schreibt bei wem er
sie denn anmelden möchte.
Dann könnte man sich dort nämlich ganz einfach erkundigen ob irgendwie
Interesse vorhanden ist!
Eine Anmeldung der Inselanlage bei der Autobahnmeisterei, dem
Schiffahrtsamt oder bei Oma Erna kann sicher nicht schaden!
Obs nützt und Sinn macht weiß man nicht genau...:-)
halbleiter schrieb:> Eventuell kommen wir ja weiter, wenn jeder der hier der Meinung ist er> müsse seine Inselanlage anmelden, auch gleich dazu schreibt bei wem er> sie denn anmelden möchte.
beim Bauamt
Du kannst in diesem Land schon lange nicht mehr bzw. auch früher nicht
machen was Du willst.
Selbst bei idiotischen Kleinigkeiten (Dachpfannenfarbe) kann es Ärger
hageln.
Das beste ist, wenn er alles verkauft und das Geld anlegt.
halbleiter schrieb:> Dann könnte man sich dort nämlich ganz einfach erkundigen ob irgendwie> Interesse vorhanden ist!
dann wird man erfahren, ob das baurechtlich überhaupt zulässig ist - in
dieser Größenordnung, 60 Module, wird es sowieso Ärger geben - 3 oder 4
Module wäre vielleicht was anderes.
> Eine Anmeldung der Inselanlage bei der Autobahnmeisterei, dem> Schiffahrtsamt oder bei Oma Erna kann sicher nicht schaden!> Obs nützt und Sinn macht weiß man nicht genau...:-)
wir sprechen hier aber doch über eine 8kW Anlage ... das ist dann auch
wiederum Ländersache, je nach Bundesland ist sowas gewerblich!
Das ist ziemlich albern sich über etwas Gedanken zu machen, was dann
aufgrund der Rechtslage wieder vollständig demontiert werden muß, oder ?
siehe hier für Rheinland-Pfalz:
https://www.rheinpfalz.de/wirtschaft_artikel,-photovoltaik-besitzer-m%C3%BCssen-kein-gewerbe-mehr-anmelden-_arid,949001.html
Mr Pfister schrieb:> Ich habe für fast geschenkt 60 Stück Gebrauchte Solarmodule (180W @ 36v)> bekommen.> Das Wetter war heute beim Test nicht optimal aber wenn die Wolken mal> einen Sonnenstrahl durchgelassen haben hatte ich ca 100W auf dem Modul.>> Eigenbedarf?> Bis 600W ist das ja noch einfach aber so müsste ich ein Inselnetz bauen.> Realität aber weil die Module alt sind weniger als 10.> Was würdet ihr machen? Welche Ideen habt ihr dazu ?
Dann sag mal was das für Module sind mit Abmessungen und Typ-Art
Mono-Kristallin oder Dünnschicht oder was es da noch so alles gibt,
dann ob du genügend Dachfläche dafür hast, aber so in Süd-Richtung und
unverschattet, eigenes freistehendes Grund-Stk. ohne neidische Nachbarn
?
Dann würde ich die Module mal alle zusammenschalten und provisorisch
aufbauen, die Sonnentage werden ja nun weniger und im Herbst oder Winter
wird das sicher nicht besser! Jedes Modul in etwa ausmessen und
beschriften und sehen ob die überhaupt zusammen eine gleiche Leistung
bringen, denn wenn nicht kannst du dir ganz neue Gedanken machen was du
damit machst!
Fast geschenkt hat halt immer einen Haken, und wenn nur noch die Hälfte
bei raus kommt wird das wie lange noch so bleiben?
Und zu sowas brauchst du unseren Rat? Wer aber gleich mit seinen Plänen
in den Himmel will der kann wohl nicht anders.
Das Zeug wieder Verkaufen wenn es dir zu viel Arbeit macht wäre ja auch
noch ne Möglichkeit, hat da oben ja auch schon jemand angebracht!
ohne Account schrieb:> halbleiter schrieb:>> Eventuell kommen wir ja weiter, wenn jeder der hier der Meinung ist er>> müsse seine Inselanlage anmelden, auch gleich dazu schreibt bei wem er>> sie denn anmelden möchte.> beim Bauamt
Ok, das ist mal eine klare Aussage. Und die ist im Kontext dieses
Threads wohl falsch!
Aufdachanlagen (wie vom TO beabsichtigt zu bauen) bedürfen soweit mir
bekannt in keinem Bundesland einer baurechtlichen Genehmigung. Da oben
Rheinland-Pfalz genannt wurde, Paragraph 62 der Landesbauordnung benennt
alle genehmigungsfreien Bauvorhaben, unter Punkt 2e auch
Aufdachsolaranlagen:
"...bedürfen keiner Baugenehmigung...
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und
Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie damit verbundene
Nutzungsänderungen baulicher Anlagen"
> Du kannst in diesem Land schon lange nicht mehr bzw. auch früher nicht> machen was Du willst.
Jaja... Gibt es ein Land in dem jeder machen kann was er will? Ist
dieser Zustand erstrebenswert? Für mich nicht, deshalb lebe ich hier.
ohne Account schrieb:> Das ist ziemlich albern sich über etwas Gedanken zu machen, was dann> aufgrund der Rechtslage wieder vollständig demontiert werden muß, oder ?> siehe hier für Rheinland-Pfalz:> https://www.rheinpfalz.de/wirtschaft_artikel,-photovoltaik-besitzer-m%C3%BCssen-kein-gewerbe-mehr-anmelden-_arid,949001.html
Auch hier wieder Thema verfehlt und alles in einen Topf geworfen! Es
geht im verlinkten Artikel auch wieder nicht um Inselanlagen!
Niemand wird durch eine Inselanlage automatisch zum Unternehmer!
Ansonsten mal ganz grundsätzlich: Wer etwas produziert und verkauft, der
ist Unternehmer, Punkt!
Mir fällt auch nicht ein was daran falsch sein sollte.
Daß es Ausnahmereglungen u.a. für Kleinerzeuger elektrischer Energie
gibt ist eher als Privileg zu betrachten. Ein begrüßenswertes, wie ich
meine...
Dieter D. schrieb:>> Wenn über 1 kW, jährlich meldepflichtig.> Ab ein 1kW Leistung wird es meldepflichtig. Läge die Grenze> bei 1kWh jährlich, [...]
Bitte lies noch einmal: Ab einer Leistung von 1 kW (nicht 1 kWh) ist die
Anlage jährlich zu melden (bei Solaranlagen 7 kW). Bei geringeren
Leistungen muss sie nur einmalig bei Inbetriebnahme angemeldet werden.
halbleiter schrieb:> S. R. schrieb:>> Anmeldepflichtig.>> Wenn über 1 kW, jährlich meldepflichtig.>> Die Anlage ist NICHT meldeflichtig wenn sie nicht mit dem> Versorgungsnetz verbunden ist! Wie oft den nun noch...
Die Anlage ist ein Versorgungsnetz.
Ich bezog mich auf die Seite der BNetazA
(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Datenerhebung_EEG/Eigenversorger/Daten_EEG_Eigenversorger_node.html).
Zitat:
> Von den Mitteilungspflichten ausgenommen ist die Eigenversorgung mit Strom aus> Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 1
Kilowatt und
> Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 Kilowatt.
Daraus folgt, dass die Mitteilungspflicht (= Meldepflicht) auch für die
Eigenversorgung bei einer Anlagengröße von über 7 kW gegeben ist.
Es geht nicht um den Energieversorger, sondern um die Ermittlung der
EEG-Umlage...
> Und jährlich ist natürlich sowieso schon mal Quatsch...
...und da sich die Regelungen jährlich ändern, ist eine jährliche
Meldung für größere Anlagen vorgesehen. Bei Kleinanlagen sieht die
BNetzA aber davon ab, weil - überraschenderweise - die Zahlen zu klein
für Relevanz sind.
> Was seit ihr eigentlich nun wieder für Verschwörungshirnis?> Meldeverschwörer... :-)
Nein, Menschen mit Lesekompetenz.
Hast du eine Solaranlage, bist du erstmal ein Energieversorger.
Vielleicht nur für dich und deinen Balkon, aber trotzdem ein
Energieversorger. Und damit fällst du unter die entsprechenden
Regelungen. Dass es da Vereinfachungen gibt, ist begrüßenswert - ob
diese greifen, lässt sich erst nach einer entsprechenden Überprüfung (=
Mitteilung, daher meldepflichtig) feststellen.
S. R. schrieb:> Bitte lies noch einmal:
Gar nicht notwendig. Im Titel steht Brainstorming. Versetzte Kommas gibt
schöne Anregungen.
Zumindest gibt es eine Reihe von Garagen in Siedlungen, die keinen
Stromanschluss und auch kein Licht haben. Dort haben viele eine
Solarzelle 10-50W im Set mit 12V Akku und 12V Leuchte installiert um
wenigstens etwas Licht in der Garage zu haben. Das war nicht
meldepflichtig.
Dieter D. schrieb:> Das war nicht meldepflichtig.
Ich würde behaupten, dass das entweder nicht meldepflichtig war oder
allen Beteiligten - inklusive BNetzA und örtlichem Energieversorger -
schlicht egal. :-) Solartaschenrechner sind ja auch nicht
meldepflichtig.
Die allgemeine Verwirrung scheint ja echt perfekt.
Ich habe eben mehrfach beim Callcenter des Marktstammdatenregister
angerufen und mehrere Mitarbeiter dazu befragt. Ich habe denen
mitgeteilt das ich eine Anlage von über 10kW bauen möchte und den Strom
nur für mich, mein Haus und mein Auto behalten möchte.
Dreimal habe ich die aussage bekommen das man Im Marktstammdatenregister
nur registrieren muss wenn man verkaufen und am Markt teilnehmen möchte.
Deswegen gibt es im Anmeldeformular auch nur die Möglichkeit Teilverkauf
oder Komplettverkauf auszuwählen.
Bezüglich nachladen der Akkus einer Insel meinte Ein Mitarbeiter das
einem ja niemand verbieten könne seinen eigenen Strom zu verwenden. Die
anderen wussten dazu keinen Rat.
Die frage nach der 10kW grenze und eeg und wo ich denn das anmelden soll
wenn nicht im Marktstammdatenregister konnte mir auch niemand verraten.
Aussage eines Mitarbeiters "Es gibt ja nur das Marktstammdatenregister
und wenn sie nicht verkaufen wollen können sie es bei uns nicht
eintragen"
Zudem hat mich der Mitarbeiter darauf hingewiesen das ich aufgrund alter
Module Baujahr vor 2014 eine Bestandsanlage habe und alle anlagen welche
vor 2014 gebaut wurden von der eeg umlage befreit sind...
Die Hotline der Bundesnetzagentur ist wegen Corona derzeit nicht
besetzt. Denen werde ich jetzt dazu eine Email schreiben und mir die
Antwort wohl abheften. Damit denke ich habe ich meinen teil dazu
geleistet. Wenn niemand weiß wo ich es anmelden könnte und niemand einen
Klar deutlichen Gesetzestext hat welcher mich zum Bezahlen verpflichtet
so denke ich muss ich auch nix anmelden und nix bezahlen.
Zumindest derzeit. Ich werde also auf Eigenes Risiko das zeug Montieren
und mal sehen was passiert.
Mr Pfister schrieb:> Die Hotline der Bundesnetzagentur ist wegen Corona derzeit nicht> besetzt.
Das ist aber wirklich schwach. Gibt doch Homeoffice dort auch.
Rufweiterleitung ist doch so einfach.
Aber da könnte es einen Schnitzer geben, wo von Seiten des Datenschutzes
gesagt sein könnte, das gehe gar nicht. Der Anrufer bekommt die Nummer
der Weiterleitung angezeigt. Die Privatnummern dürfen aber so nicht
herausgehen an Dritte. Die Vorratsdatenspeicherung verlangt aber die
Aufzeichnung. Wenn das Amt das nicht selbst macht (um wieder Geld zu
sparen, oder externe Dienstleister, auch wenn vom Bund outgesourct,
langen dafür mit kräftigen Preisen kräftig zu), wie es einige Firmen
machen, dann können die das nicht abstellen. Es gibt vermutlich viel zu
wenig Dienstmobiltelefone. Jedem willigen Mitarbeiter 10 Euro in die
Hand zu drücken, damit er sich eine zweite Prepaid SIM-Karte kauft um
eine Nummer zu haben von den üblichen verdächtigen Anbietern, die dann
später wieder aufgegeben wird, geht dann wieder gar nicht.
Wie geschrieben sind das alles nur Vermutungen mal ins Blaue geschossen.
solarion schrieb:> Alles was da steht gilt nur für Anlagen die mit dem> Energieversorgungsnetz verbunden sind. Ansonsten keine Meldung!>> Bei einer so großen wie der hier geplanten Anlage wird allerdings in> vielen Fällen das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes Grenzen> aufzeigen, insbesondere wenn die Anlage nicht auf eine bestehende> Dachfläche montiert wird.
Auch in Österreich.
Mr Pfister schrieb:> Dreimal habe ich die aussage bekommen das man> Im Marktstammdatenregister nur registrieren muss> wenn man verkaufen und am Markt teilnehmen möchte.
Das würde ich mir schriftlich geben lassen, zusammen mit der Zusage,
dass das auch an keiner anderen Stelle registriert werden muss.
Dann wär ich zufrieden.