Amateurfunkbausatz ohne Lizenz kaufen (Schweiz)?

Gast #6433907
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asdf schrieb:
> Kann man eigentlich einen Amateurfunkbausatz ohne Lizenz kaufen und den
> dann einem Lizensierten schenken in der Schweiz?

Ja.

> Gilt ein Bausatz denn schon als Sendeanlage?

Nein.

Du benötigst idR keine Amateurfunklizenz um Amateurfunkgeräte zu kaufen. 
Darfst sie halt nur nicht verwenden wenn du keine Lizenz hast.
Gast #6433914
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Zum Zweiten sicher?
Also zählt ein Bausatz nicht als Fernmeldeanlage?

Art. 6 VFAV Abgabe von Fernmeldeanlagen 2 Die im Handel erhältlichen, 
neuen oder gebrauchten Sendeanlagen für die Teilnahme am Amateurfunk 
dürfen nur abgegeben werden an: a)  Inhaberinnen und Inhaber einer 
Amateurfunkkonzession im Sinne von Artikel 30 der Verordnung vom 9. März 
2007 über Frequenzmanagement und Funkkonzessi-onen gegen Quittung und 
Vorweisung dieser Konzession; b)  Händler gegen Quittung 3 Die Quittung 
muss Anzahl, Marke und Typ der abgegebenen Fernmeldeanlagen sowie 
Adresse und Unterschrift der Person enthalten, welcher die 
Fernmeldeanlagen abgege-ben wurden; gegebenenfalls ist auch die Nummer 
der vorgewiesenen Konzession in die Quittung einzutragen. Die Quittung 
muss nicht unterzeichnet werden, wenn die Anlagen per Post zugestellt 
werden. 4 Wer eine der in Absatz 2 erwähnten Fernmeldeanlagen abgibt, 
muss die Quittung zwei Jahre aufbewahren.
Gast #6434011
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Ähnliche Bestimmungen gab es vor Jahren auch in DE,
als die Post noch die Oberhoheit hatte.
Aber schon damals wurde das nicht immer so genau genommen.
Händler leben halt vom Verkaufen.

Ich vermute, in der Schweiz ist das nicht viel anders.
Gast #6434031
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Du machst ja nicht falsch, solange Du es nicht in Betrieb nimmst. Du 
störst niemanden. Und dafür sind die Vorschriften ja gemacht, damit 
Ordnung herrscht. Der Konflikt entsteht höhstens deshalb, weil Dein 
Handeln nicht dem entspricht, was in Paragraphen steht.

Da finde ich den Verkauf von 5W Laser über Ebay verwerflicher. Das 
kaufen auch 14 jährige, neugierige Jungx.
Gast #6434065
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P.S.: Habe gerade gelesen, dass es da Unterschiede zwischen der Schweiz 
und DL gibt.
In DL ist jedem der BESITZ gestattet, aber zur Inbetriebnahme braucht 
man eine Berechtigung (z.B. AFu-Lizenz)
In der Schweiz braucht man schon für den Besitz eine Berechtigung (eben 
z.B. eine Lizenz).
Gast #6434097
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Ich habe dem Eröffnungspost entnommen das er das Gerät in D kaufenund in 
die Schweiz verschenken will. Deswegen habe ich geschrieben wie es in D 
ist. Nunja die Frage scheint ja geklärt zu sein.
Gast #6434411
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Hallo

Mach es dir einfach und bestelle den Bausatz einfach - wenn er geliefert 
=> Alles klar, wenn nicht leider Pech gehabt.

Noch einfacher ist es im allgemeinen wenn man vor Ort im Geschäft kauft, 
die werden aber in der Schweiz wohl ähnlich selten sein wie in 
Deutschland.

Wer viel fragt bekommt viele Antworten und weckt -hier wohl eher nicht 
der Fall - oft genug schlafende Hunde.

Nur auf den ersten Blick total OT:

Wartest du nachts bei eindeutig leerer Straße als Fußgänger an der roten 
Ampel?

Ham
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #6434413
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Bayern hatte in der 1980er Jahren ein Gesetz erlassen, nach dem schon 
der Besitz elektronischer Bauelemente, aus denen sich ein Sender 
beliebiger Leistung bauen ließe, verboten war. Somit war auch schon der 
Besitz eines beliebigen Transistors strafbar.

Wurde dieses Gesetz mittlerweile wieder aufgehoben? Wird es einfach 
nicht mehr angewendet? Oder besteht das Gesetz noch, wurde aber als 
nicht vereinbar mit Bundesgesetzen oder dem Grundgesetz festgestellt?
Gast #6434908
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Trenchcoat. Hut.
Kragen hoch.
Hut tief in Stirn.
Dunkle Gasse (schwierig heutzutage) suchen.
Nach links, nach rechts gucken...
.
"pssst!... psst!"
"Hab da was" (Trenchcoat aufklappen, Bausatz verstohlen überreichen, 
Tatort zügig verlassen)

Bei Sirenengeheul NICHT auffällig rennen. Der "grünen Minna" Richtung 
zeigen, laut rufen:"Haltet den Di..Schwarzfunker!!"
#6434978
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Hi,

asdf schrieb:
> Nein Ich wohne in der Schweiz und würde das kit kaufen und ihm schenken
> wollen aber ist diese Aussage dann richtig?
>
> Gilt ein Bausatz denn schon als Sendeanlage?
>
> Nein.

Der Obige Auszug mit der beschränkung der Abgabe von Funkanlagen stammt 
ja aus der (schweizer) "Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen 
(VFAV)" die von der BAKOM Erlassen wurde und als Rechtsgrundlage für das 
Erlassen der Verordnung neben dem (schweizer) Fernmeldegesetz die 
"Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)" die vom schweizer Bundesrat 
beschlossen wurde nennt.

Ich kenne das schweizer Recht jetzt nicht wirklich, aber wenn von einer 
Bundesbehörde eine Verordnung auf Grundlage einer von der obersten 
Regierung erlassenen Verordnung herausgegeben wird, dann gibt es 
zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit das man auch die übergeordnete 
Verordnung betrachten muss, bzw. in Fragen die nicht in der 
Behördenverordnung präzisiert sind es dazu aber in der übergeordneten 
Verordnung dazu eine klare Begriffsbestimmung gibt, das diese 
Begriffsbestimmung ebenfalls für die nachgeordnete Verordnung gilt bzw. 
im Zweifel zumindest von einem Richter zur Klärung herangezogen wird.

Und in der vom Bundesrat erlassenen "Verordnung über Fernmeldeanlagen 
(FAV)" findet sich unter Artikel 2 "Begriffsbestimmung" tatsächlich eine 
Aussage zu Bausätzen:

Zitat aus Art. 2, Absatz 5 (FAV)
>Bausätze für Fernmeldeanlagen sind den Fernmeldeanlagen gleichzusetzen.

Daher würde ich jetzt mal davon ausgehen das nach schweizer Recht ein 
Bausatz für eine Funkanlage genau so behandelt wird wie eine komplette 
funktionsfähige Funkanlage.

JEDOCH:
Alles was ich gefunden habe, insbesondere der Auszug aus der (VFAV) zur 
Abgabe nur an Berechtigte, regelt nur die Bereitstellung auf dem Markt 
und die Abgabe/den Verkauf an Berechtige(Nichtberechtigte)

Ich habe aber keine Hinweise auf eine REgelung zu Besitz und Erwerb 
gefunden. (Das heisst aber nicht das es diese nicht doch in einer 
anderen Verordnung geben könnte)
Zumindest auf diese beiden Verordnungen gestützt ist es somit NICHT 
verboten eine Funkanlage (ohne gesonderte Berechtigung) zu kaufen und zu 
besitzen. Es ist nur verboten diese an jemanden weiterzugeben der über 
keine Genehmigung verfügt.

Wenn jetzt jemand (der TE) ohne Afu-Lizenz einen Funkanlagenbausatz 
bestellt und dieser wird auch geliefert, dann hat NUR der HÄNDLER gegen 
diese Verordnungen verstossen. Nicht aber der Besteller.
Gibt der Besteller jetzt den Bausatz aber seinerseits an einen 
Lizensierten Funkamateur weiter, so ist dies ja ausdrücklich in der 
Verordnung gestattet. Also auch kein Problem.
(Aber wie geschrieben: Keine Ahnung ob nicht an anderer Stelle -andere 
Verordnung/Gesetz- nicht doch ein Besitzverbot festgelegt ist.)

Wenn ich mich jetzt mal in die Situation eines nichtberechtigten 
hineinversetze der gerne einem Berechtigten einen Bausatz schenken will, 
dann würde ich mir da keine all zu großen Gedanken machen.
Der Kalte Krieg ist lange vorbei wo man sich schon verdächtigt machte 
wenn man ohne klar erkennbare (harmlose) Absicht auch nur für 
Funkanlagen interessierte.
Den Bausatz bestellen, wenn der geliefert wurde an den Berechtigten 
weitergeben. Mir eine Notiz dazu machen (oder Foto von der 
Geschenkübergabe, oder, oder,) Falls doch mal jemand fragt und mir 
keinen weiteren Kopf dazu machen.
Letztendlich dienen diese Einschränkungen ja nur dazu das die Anlagen 
nicht in die Hände von Leuten fallen die damit aus unwissenheit oder 
Vorsatz erhebliche Störungen verursachen. (Polizeifunk, Flugfunk usw.).
War das Ding immer für einen Afu bestimmt und landet dann auch bei dem 
ist das vielleicht nicht korrekt gelaufen, aber das was der Gesetzgeber 
erreichen wollte wurde ja erreicht.

Aber das ist nur meine persöhnliche und vollkommen theoretische (da ja 
Afu) Meinung.

Gruß
Carsten
#6435746
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pegel schrieb:
> Das waren noch Zeiten... ;)

Aber zu Beginn nicht in Bayern, da die Bayern die Sesamstraße auf den 
ihren Index setzten.

Zitat Wikipedia:

"Die deutsche Adaption der Sesame Street sollte bundesweit im ersten 
Programm laufen, weil aber der Bayerische Rundfunk die soziale Situation 
in Deutschland in der Sendung nicht korrekt dargestellt sah, wurde die 
Sendung im ersten Programm nur im Sendegebiet von NDR, RB, SFB, WDR und 
HR sowie in allen dritten Programmen mit Ausnahme des Bayerischen 
Rundfunks gesendet."
Gast #6435786
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Holger D. schrieb:
> weil aber der Bayerische Rundfunk die soziale Situation
> in Deutschland in der Sendung nicht korrekt dargestellt sah,

Da bin ich jetzt nicht sicher, ob das gut oder schlecht war.
Aber ich denke heute ist die Sesamstrasse extrem PC und z.B. einen 
Schlemil würde es sicher nicht mehr geben.

*****************************

Aber zurück zum Thema:
Hat jemand Andreas Spiess über irgend welche sozialen Medien 
kontaktiert?
Ich bin da nicht dabei und email will er nur dienstlich.

Der hat gute Videos und würde vielleicht auf µC.net passen.

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