Mal eine doofe Frage, die man wahrscheinlich nicht verallgemeinern kann.
Stellen wir uns vor, Firma A baut für Kunde_H irgendeine Maschine, egal
welche.
Der Kunde möchte dann gewisse Daten wie Temperatur Leistung etc.
auslesen oder auch die Programmierung ändern, zum Beispiel Standby
Optionen etc.
Dazu kommt die Firma A vorbei, und stöpselt ihren Laptop in die Anlage.
Beispielsweise über einen seriellen Anschluss.
Wenn die Standby Option von 1 auf 0 geändert werden soll, "sagt" die
interne Sofware von Firma A der Maschine dann "6f 74 72 65" und die
Maschine weis, dass bedeutet Standby Option ändern.
Das lässt sich Firma A gut bezahlen, weil es ja sonst keiner kann.
Nun programmiert jemand eine eigene Anwendung die sowas kann, und
verkauft sie direkt an die Kunden von Firma A, die dadurch natürlich
einen gewissen Finanziellen Schaden hat
Ich frage mich: Kann man die seriellen Daten patentieren oder schützen
lassen?? Die Firma kann ja schlecht ein Patent auf die Zeichenfolge
anmelden, die dann die Standby Option ändert wie in diesem Beispiel.
Hier sind wahrscheinlich keine Juristen, aber das würde mich mal
interessieren.
MfG
Wenn mit dieser ominösen Software ein technisch wirksamer Schutz
ausgehebelt wird, kann das haarig werden.
Siehe Musikindustrie gg. Youtube Downloader, Musikindustrie gegen Any
DVD etc. pp.
Die Rechtslage scheint aber gelinde gesagt 'unübersichtlich' zu sein.
Kleine Firmen lassen sich oft schon durch Unterlassungsklagen
abschrecken, weil ein Rechtsstreit sehr teuer werden kann.
Kann ich mir nicht vorstellen!
Oder will der Hersteller ein Patent auf die an die Maschine gesendeten
Daten anmelden?
Egal ob Ascii, Hex, oder sonst was.
Dann gibt es auch noch die Interoperabilität.
Das erlaubt Reverse engineering.
Paragraph 69 Urheberrechtsgesetz
"2.die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen
Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht
ohne weiteres zugänglich gemacht;
3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen
Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind."
Nicht ohne weiteres zugänglich trifft wohl auf das Beispiel zu. Man
zaubert sich die richtigen Bytes ja nicht aus dem Hut.
Und zu Punkt 3: nur die Daten die an die Schnittstelle der Maschine
gesendet wurden, werden verwendet und wären für das nachgebaute Programm
notwendig....
Sehe hier rechtlich kein Problem
Noch das gleiche mit ner anderen Firma für andere Maschinen machen und
du kannst die Interoperabilität damit begründen, eine Software für
mehrere Hersteller bereitzustellen.
Patentieren kannst du das sicher nicht, selbst die Methode irgendwelche
Funktionen freizuschalten ist Stand der Technik.
Ob man eure firmeninternen Steuerbefehle nachbauen und weitergeben darf
wäre eine Frage mit der sich eure Rechtsabteilung herum schlagen kann.
Könnte man wohl mindestens als AGB Verstoß hin drehen.
Aber andererseits frage ich mich, warum ihr da so einen Aufstand macht.
Die Funktion existiert schon, es entstehen also keine Kosten für
kundenspezifische Anpassungen.
Da würde ich lieber den Kunden eine Freude machen und für einen kleinen
Aufpreis das Konfig-Tool raus geben. Ggf. beschränkt auf Menüpunkte die
nix kaputt machen können.
Die aktuelle Praxis wird doch nur geduldet eben "weil es keiner kann".
In der Realität sieht es dann oft so aus, dass sinnvolle Änderungen nie
gemacht werden weil es unnötig Geld kostet und die Maschine nicht
optimal genutzt werden kann. Wenn die Kiste dann abgeschrieben ist wird
bei der Konkurrenz gekauft, die ein bisschen weniger nervig ist.
Da veräppelt sich Firma A nur selber mit.
dav_D schrieb:> Ich frage mich: Kann man die seriellen Daten patentieren oder schützen> lassen?? Die Firma kann ja schlecht ein Patent auf die Zeichenfolge> anmelden, die dann die Standby Option ändert wie in diesem Beispiel.
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Patent#Recht_auf_das_Patent:_Patentierung
Wo steckt in der Zeichenfolge eine erfinderische Leistung?
Sogar unter der Annahme, dass ein Weg gefunden wird, hier eine
Patentanmeldung zu konstruieren: Das kostet erst mal richtig Geld,
rechne mit ner 4-5-stelligen Summe. Da hast du aber erst die Anmeldung.
Vermutlich auch erstmal nur in Deutschland, ggf. noch in EU oder gar per
PCT. Eins teurer als das andere.
Das Patent muss erst einmal erteilt werden. Bis dahin gehen Jahre ins
Land. Wenn es dann wirklich erteilt wird, dann musst du eine Verletzung
auch nachweisen. Die Gegenseite wird dagegenhalten. Das wird wiederum
Jahre dauern mit Prozessen etc. Wenn du denn überhaupt klagen kannst.
Zur Not sitzt der Verkäufer dieses Services eben im Ausland, am besten
noch im Nicht-EU Ausland.
Da wirfst du nun noch mehr Geld auf das Problem mit immer weniger
sicherem Ausgang.
So, nun ist der weggeklagt. Schadensersatz bekommst du nur mit Glück,
wenn überhaupt (Insolvenz etc.). Dann wachsen zwei neue Anbieter sofort
nach. Und das Spiel beginnt von vorn.
Und an irgendeiner Stelle kommt jemand auf die Idee: Ach, machen wir das
doch Opensource! Na dann mal viel Erfolg.
Ich würde das folglich nicht per Patent probieren, das würde mir zu
lange dauern und zuviel Geld verschlingen. Für so etwas ist ein Patent
auch nicht gedacht.
100kg Hantelbank schrieb im Beitrag #6469158:
> verschlüssel halt den shice und handel einen key am anfang aus.> chip auf ready only setzen und mit epoxi zukleben.
Auch hierbei kann genügend viel schief gehen. Pass nur auf, dass die
Keys ausreichend sicher sind(*1) und euch dann auch der Laptop/Software
nicht abhanden kommt(*2). Die Frage ist auch, inwiefern ihr euren
Technikern traut(*3)...
(*1) Also keine Tricksereien wie "key ist md5 von der MAC-adresse". Ja,
alles schon gesehen...
(*2) Auf einem öffentlich Erreichbaren Webserver eines Herstellers habe
ich mal ein "Wartungstool" gefunden, aus dem ich die
Service-Schlüssel-Erzeugung extrahieren konnte...
(*3) Jobs werden gekündigt, Verträge laufen aus. Freunde werden zu
Feinden. Und plötzlich kommt es ganz unerwartet zum Datenleck.
Ich halte hier das Geld besser in einer technischen Lösung anstatt in
einem Patent aufgehoben. Wie genau das in einem solchen System
implementierbar ist, hängt sehr von der Systemarchitektur ab.
Bezüglich Sicherheit (aber eben auch Kosten) lässt sich nahezu beliebig
nach oben skalieren. Kommt eben drauf an, wie wichtig euch das ganze
ist. 100% werdet ihr nicht erreichen, aber schon mit wenig Aufwand geht
vermutlich einiges.
Letztendlich solltet ihr euch von Spezialisten beraten lassen, ihr seid
nicht die Ersten mit so einem Problem. Je nach Kundenbedarf und Budget
kann das individuell gelöst werden. Schreib doch ein wenig mehr übers
System, dann kann ich Ansatzpunkte geben (oder auch direkt nen Kontakt
;-) )
Andre schrieb:> Ob man eure firmeninternen Steuerbefehle nachbauen und weitergeben darf
Oder andersrum betrachtet.. der Kunde hat die Maschine bezahlt, und ist
Eigentümer davon...darf der Hersteller diese dann überhaupt kodieren?
Der Entwickler einer solchen Software hat mit AGB wohl kein Problem,
wenn der Kunde nicht der Entwickler ist.
Also wenn Firma A so von richtig kaputten Geldsäcken geführt wird,
sollte Firma A mal überlegen ob sie die Zeichenfolge nicht mit dem
Urheberrecht schützen kann. Das ist Modern und da gibt es gerade eine
ganze Lobby welche versucht absurd kurze Zeichenfolgen einen Schutz zu
ermöglichen. Einfach die Steueranweisungen in Haiku senden :D, dass
könnte vielleicht sogar Patentierbar sein ( Okay nun nicht mehr, da es
hier Öffentlich verfügbares Wissen geworden ist)
Als Kunde von Firma A auf der anderen Seite würde ich mal die Firmware
und Dokumentation der Maschine näher betrachten, vielleicht muss man ja
gar nicht zum reverse engineering, greifen und es reicht mit der GPL zu
wedeln.
100kg Hantelbank schrieb im Beitrag #6469158:
> verschlüssel halt den shice und handel einen key am anfang aus.> chip auf ready only setzen und mit epoxi zukleben.
Signatur reicht, der Service Techniker soll, sich ja dem Gerät gegenüber
Ausweisen und nicht anders herum. Außerdem kommt so niemals der Private
Key auf das Gerät. Und mit einer Vernünftigen PKI, verlässt der geheime
Root Key von Firma A niemals den Tresor. Mit Begrenzt gültigen Sub-CAs
und Private Keys für einzelne Techniker kann man die Keys von
Ausgeschiedenen Mitarbeitern auch auslaufen lassen ohne an der Maschine
was zu ändern.
Firmen wie WIBU werden da gerne Ihr System vorführen und verkaufen, und
da es einiges zu beachten gibt bei solchen Systemen, kann es für Firma A
sinnvoll sein den Service einzukaufen.
Fuchs schrieb:> Oder andersrum betrachtet.. der Kunde hat die Maschine bezahlt, und ist> Eigentümer davon.
Schlimmer noch ist, wenn der Hersteller Pleite machte und dann der Kunde
seine bezahlte Maschine nicht mehr nutzen kann, weil ein Code fehlte!
Leider schon erlebt.
Ein guter Hersteller pflegt seine Kunden und baut nicht irgendwelche
Faxen ein. Eine schöne Ausschrift "Unseren freundlichen Service
erreichen Sie unter ...0137xyz" bringt mehr Geschäft als eine super
Verschlüsslung mit ablaufenden Zertifikaten. Wenn genau das RICHTIGE
Material an der richtigen Stelle ist, wird auch der Nachbau seine
Probleme haben.