Gast
#393019
Hallo ihr alle, nachdem das neue Hochschulgesetz, zumindest vom Namen her, nun keinen Unterschied zwischen Ex-TUs und Ex-FHs mehr macht, müsste doch jetzt auch jeder Hoschulprofessor Doktorvater werden können, oder? Voraussetzung dafür wäre natürlich, dass die Ex-FH auch einen Masterstudiengang anbietet. Viele Grüße, Bernhard