Arbeitsvertrag-Freitagsfrage am Montag

Gast #6710897
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Hallo :)

ich hab hier einen Entwurf eines Arbeitsvertrages, in dem heißt es:

(1) Dieser Anstellungsvertrag beginnt am 01. Januar 2022 oder eher und 
ist unbefristet.

Weiß jemand, wofür das "oder eher" drin steht?

In welchen Fällen könnte es passieren, dass er "eher" startet?

Viele Grüße,
Gast :)
#6710939
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Hansdampf schrieb:
> In welchen Fällen könnte es passieren, dass er "eher" startet?

In dem Fall, dass der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber 
bereits früher seine Arbeit aufnimmt, zB weil er sich früher aus seinem 
alten Arbeitsverhältnis lösen konnte.
Wenn er aber nicht spätestens zum 1.,1. 2022 (nun, wohl eher am ersten 
Werktag 2022) die Arbeit aufnimmt, gerät er in Verzug.
Gast #6710961
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Steht auch häufig bei der Übernahme von Auszubildenden drin, wenn der 
Ausbildungsvertrag mit bestehen der Prüfung oder zum 31.7. endet.
Die Prüfung ist irgendwann im Juli, so das der Azubi dann am Tag danach 
wieder zur Arbeit kommt und nicht noch 2 Wochen Arbeitslost ist 
zwischendurch.
(Firma: Schweigstill IT) Persönliche Seite #6710972
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Hansdampf schrieb:
> Weiß jemand, wofür das "oder eher" drin steht?

Diese Bedeutung solltet Ihr im Arbeitsvertrag oder einer Anlage zum 
Arbeitsvertrag genau definieren.

1. Wer kann den vorzeitigen Beginn erklären?
2. Kann die andere Partei dem vorzeitigen Beginn widersprechen?
3. Wie wird der vorzeitige Beginn erklärt?
   - durch Aufnahme der Tätigkeit
   - durch vorherige schriftliche Erklärung
   - durch eine gemeinsame Polonaise durch Blankenese
Gast #6710980
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Hallo,

das kann eingetragen werden, falls der neue Mitarbeiter ggf. schon 
früher aus seiner Kündigungsfrist raus kommt.

Beispiel:
Bewerber hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Wenn dieser heute kündigt, kann er am 1.01.2021 bei der neuen Firma 
anfangen.

Es gibt aber Firmen, die ggf. einen eher gehen lassen würden. Also nicht 
auf die 6 Monte der Kündigungsfrist beharren.

Gruß

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