Guten Tag und Hallo zur Frage des BMW E46 Lichtbus:

Gast #6712136
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Habe eine Frage zu dem Licht-Bus am BMW E46:

Habe mir einen E46 BMW 335ci gekauft und möchte gerne Daten über einen 
Arduino UNO auf Knopfdruck auf den Licht-Bus LIN senden. Das benötigte 
ich um die Fernlichter abwechselnd links und rechts aufblinken zu 
lassen. Es gab mal ein Tunerhersteller der auch den Schaltblitz zum 
Nachrüsten anbot und ein Modul hatte bei dem man durch Öffnen mit 
Funkschlüssel die Lichter anschalten konnte, aber er unterstützt mein 
Vorhaben nicht.

Kann mir wer helfen?

Die Fernlichter werden über ein Datencode angesteuert ohne 
Verschlüsselung. Die Fernlichter sollen dann von ca 250ms bis 500ms 
jeweils an sein. Das Bus hat laut ersten Messungen 9k6 8E1 (nicht 8N1).
Gast #6713310
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tuner schrieb:
> Thorsten schrieb:
>> Das benötigte
>> ich um die Fernlichter abwechselnd links und rechts aufblinken zu
>> lassen. Es gab mal ein Tunerhersteller der auch den Schaltblitz
>
> coole Idee. Aber nach dem Blitz muss noch der Donner kommen...

Der kommt schon, dann wenn er ein echtes Zivilfahrzeug wegdrängen will.
Gast #6713320
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MWS schrieb:
> tuner schrieb:
>> Thorsten schrieb:
>>> Das benötigte
>>> ich um die Fernlichter abwechselnd links und rechts aufblinken zu
>>> lassen. Es gab mal ein Tunerhersteller der auch den Schaltblitz
>>
>> coole Idee. Aber nach dem Blitz muss noch der Donner kommen...
>
> Der kommt schon, dann wenn er ein echtes Zivilfahrzeug wegdrängen will.

Aha, der Dummschwätzer hat wieder Spätschicht...

Für Dich: STVO §5 Absatz 5:
(5)
1)
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze 
Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
2)
Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende 
nicht geblendet werden.
Gast #6713324
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Lies mit schrieb:
> Für Dich: STVO §5 Absatz 5:
> (5)
> 1)
> Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze
> Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
> 2)
> Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende
> nicht geblendet werden.

Träum weiter, mein Dummerchen.

Kuckst Du:

Thorsten schrieb:
> um die Fernlichter abwechselnd links und rechts aufblinken zu
> lassen.

Also einfach die Finger still halten, oder besser noch: einen 
Fuchsschwanz an Deinen Opel hinfriemeln.
Gast #6713327
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MWS schrieb:
> Lies mit schrieb:
>> Für Dich: STVO §5 Absatz 5:
>> (5)
>> 1)
>> Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze
>> Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
>> 2)
>> Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende
>> nicht geblendet werden.
>
> Träum weiter, mein Dummerchen.
>
> Kuckst Du:
>
> Thorsten schrieb:
>> um die Fernlichter abwechselnd links und rechts aufblinken zu
>> lassen.


Nochmal, Du blödes Gfrast:
>> Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende
>> nicht geblendet werden.
>
Gast #6713339
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Lies mit schrieb:
> 1)
> Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze
> Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

Macht er doch. Also alles gut.

Lies mit schrieb:
> 2)
> Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende
> nicht geblendet werden.

Deswegen ja nur 250ms und dann noch abwechselnd, damit sich das 
Fernlicht nicht auf einen Punkt in die Netzhaut einbrennt.
Gast #6713352
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Deine Karre wirkt wie ein Trabant.
Nimm halt ein BMW X7 M Automobil M50i.
Der hat eine adrenalinreiche Kombination und lassen Motorsportherzen 
höherschlagen. Elegant und kraftvoll – in Design und Funktionalität.
Gast #6713355
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Das sog. "Springlicht", also das was der TE basteln möchte, soll selbst 
aus Einsatzfahrzeugen seit 2001 als Sondersignal verschwunden sein.

Sollte also der TE meinen, er würde damit auffallen: da kann er Recht 
haben, er kann mehr auffallen, als ihm lieb ist. Besonder da selbst 
Behördenfahrzeuge das Signal nicht mehr verwenden (sollen).

Wenn dann so ein Prolo-BMW damit daher kommt, dann ist das wie ein voll 
beleuchteter Weihnachtsbaum in finsterster Nacht.

Wenn das verstehende Lesen bei den sich dafür Interessierten noch 
hinhaut, mal §49 & §50 StVZO ansehen.
Gast #6715876
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Andreas schrieb:
> Schaut mal was ihr für Antworten gebracht habt!
> Nun frage ich: wo ist der Mod?
> Die Antwort über mir ist eine Unverschämtheit, aber der Mod lässt sie
> stehen...

Wieso glaubst Du "eigene" Beleuchtungs-/Signalregeln im Strassenverkehr 
einführen zu dürfen?

Da ist dann der gutgemeinte Rat, einen Psychiater aufzusuchen, nicht 
unangebracht.
Gast #6715881
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Weil es, wie so oft hier, den TOs Dinge unterstellt werden die eventuell 
gar nicht zutreffen. Ich wollte dem TO gerade antworten, weil ich dem 
aus meiner Rennzeit Erfahrungen geben kann (Stichwort Pacecar-Blitzer) 
und der Meinung bin ich ihn sogar kenne. Und dann fährt er mit dem Ding 
nicht auf den Straßen herum, sondern auf der Rennstrecke...
Gast #6716003
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Andreas schrieb:
> und danach deine Alte auf dem Rücksitz...

...ordentlich durchknattern.

Ja, sprich das doch einfach aus was du sagen wolltest. Viele von meinen 
Nachbarn und aus meinem Bekanntenkreis möchten das auch gerne. Das hat 
sich schon rumgesprochen. Und da bin ich auch zugegeben ein bisschen 
stolz drauf.
Gast #6716092
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BMW Fahrer schrieb:
> Andreas schrieb:
>> und danach deine Alte auf dem Rücksitz...
>
> ...ordentlich durchknattern.
>
> Ja, sprich das doch einfach aus was du sagen wolltest. Viele von meinen
> Nachbarn und aus meinem Bekanntenkreis möchten das auch gerne. Das hat
> sich schon rumgesprochen. Und da bin ich auch zugegeben ein bisschen
> stolz drauf.

Du bist single, du angeber!

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