Hallo Leute,
als Diplom Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik(FH) mit
Schwerpunkt Nachrichtentechnik, habe ich mich in den letzten Jahren sehr
intensiv mit dem Thema Programmierung von Anwendungen beschäftigt.
Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit in diesem Bereich.
Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft
werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln
und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich
ausüben darf.
Eine Gewerbe also eine GmbH, kann ich allerdings jederzeit anmelden.
Was meint Ihr dazu?
Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende
Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung?
Gibt es für Autodidakten in Deutschland keine Zulassung?
Welche Optionen bzw. Ideen kennt ihr für Selbstständigkeit als
Nachrichtentechniker oder Embedder?
Selbstständig Software entwickeln darfst du auch als 12-jähriger
Schüler. Willst du das Finanzamt vom Status als Freiberufler
überzeugen, um der Gewerbesteuer zu entgehen?
> Gewerbe also eine GmbH
Gewerbe geht auch ohne GmbH.
> Eine Gewerbe also eine GmbH, kann ich allerdings jederzeit anmelden.> Was meint Ihr dazu?
Eine Gewerbeanmeldung mit Tätigskeitsbeschreibung nimmt dein zuständiger
Dorfsowjet ohne jegliche Prüfung an.
Die Errichtung einer GmbH ist eine andere Baustelle, setzt aber meist
die Gewerbeanmeldung voraus.
> Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft> werden muss ...
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Du machst die Tätigkeitsbeschreibung so, dass sie zu deiner
Berufsbezeichnung passt und fertig.
Nein, es wird nie jemand prüfen, was du wirklich machst.
Einstufung als Freiberufler setzt eine Tätigkeit voraus, die den
sogenannten Katalogberufen analog ist, und eine dementsprechende
formelle Qualifikation. Wenn das nicht genau zusammen passt, ist
gegenüber dem Finanzamt Überzeugungsarbeit nötig, worauf die erwähnte
Reaktion auch schliessen lässt. Halte ich in dem Fall für durchaus
möglich.
https://freiberufler-werden.de/katalogberufe-freiberufler-liste/
Aber Obacht: Software entwickeln und auf dem freien Markt verkaufen ist
keine freiberufliche Tätigkeit, egal ob mit Informatik-Master oder
Hauptschule. Bei Beratung und Auftragstätigkeit sieht es besser aus.
Kann man sich ungefähr entlang des althergebrachten Ing-Büros
vorstellen.
Bürovorsteher schrieb:> Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.> Du machst die Tätigkeitsbeschreibung so, dass sie zu deiner> Berufsbezeichnung passt und fertig.> Nein, es wird nie jemand prüfen, was du wirklich machst.
Bei Gewerbeanmeldungen gebe ich Dir recht. Da stehen oft die kuriosesten
Dinge in der Anmeldung, die nichts mit dem Geschäft zu tun haben.
Interessiert nach der Anmeldung niemanden mehr.
Aber bei Freiberuflern kann das durchaus passieren. Dann gibt es mit
etwas Pech tatsächlich Nachforderungen. Und jetzt hat er ja bereits
schlafende Hunde geweckt.
Ich hätte damals auch freiberuflich anfangen können, habe mich aber
dagegen entschieden, einfach weil man mit Gewerbe viel größere
Freiheiten hat.
Darüberhinaus hat A.K. ja schon geschrieben: reine Softwareentwicklung
ist nicht freiberuflich!
@TO: ich würde direkt Gewerbe anmelden. Dann hast Du Ruhe und kannst
alles verkaufen.
HJ-38 schrieb:> Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft> werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln> und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich> ausüben darf.
Es ist die Frage ob deine Software ein abgeschlossens Produkt darstellt
oder lediglich eine 'beigabe'/Prototyp ist. Baust du für den
Auftraggeber lediglich ein 'ProfOfConcept oder 'Demonstrator' brauchst
du kein Gewerbe, weil du lediglich eine 'Dienstleistung' anbietest. Dazu
brauchst du kein Gewerbe anmelden, da genügt ne Anmeldung aka
'Katalogberuf'. Gewerbe angemeldet haben sollte dein 'Auftraggeber, wenn
er deine Zulieferung benutzt um daraus eine Produktserie zu ende zu
entwickeln und anzubieten.
> einfach weil man mit Gewerbe viel größere Freiheiten hat.
Eben darum geht es.
Bei der Gewerbeanmeldung ist außerdem darauf zu achten, die
Tätigkeitsbeschreibung so abzufassen, dass außer der IHK nicht noch zu
allem Überfluss die Handwerkskammer auf der Matte steht.
Chris D. schrieb:> Ich hätte damals auch freiberuflich anfangen können, habe mich aber> dagegen entschieden, einfach weil man mit Gewerbe viel größere> Freiheiten hat.
Es geht auch beides. Also eine Anmeldung für freiberuflerei und eine
zweite für gewerbliche Aktivitäten. Mal nen Steuerberater fragen.
Trampolin Tester schrieb:> Es geht auch beides. Also eine Anmeldung für freiberuflerei und eine> zweite für gewerbliche Aktivitäten.
Yep, BTDT. Aber da sollte man mit dem FA abklären, dass die das genauso
sehen, und nicht klammheimlich den freiberuflichen Teil der
Steuerklärung ebenfalls als gewerblich eintüten und es dann irgendwann
zur Überraschung kommt.
HJ-38 schrieb:> Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende> Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung?
Ja.
> Gibt es für Autodidakten in Deutschland keine Zulassung?
Nicht als Freiberufler.
Du kannst auch nicht einfach Brötchen backen und verkaufen, egal ob die
besser wären als der Backmischungs-Ramsch des lokalen Bäckermeisters. Du
musst halt auch das erst mal erlernen, mit Schein.
> Welche Optionen bzw. Ideen kennt ihr für Selbstständigkeit als> Nachrichtentechniker oder Embedder?
Meld halt ein Gewerbe an. Bei geringen Einnahmen fallen keine Steuern
an, auch die Handelskammer bleibt ruhig. Und wenn der Laden erst mal gut
läuft, hast du auch kein Problem, Prozente abzugeben und damit andere
H4-ler zu unterstützen.
Michael B. schrieb:>> Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende>> Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung?>> Ja.
Als Nachrichtentechnik-Ing mit Abschluss kann man versuchen, deutlich zu
machen, dass Ausbildung und Tätigkeit trotzdem zusammen passen. Weil der
Bereich, in dem man softwareseitig tätig sein will, zur Ausbildung
passt. Also vielleicht nicht gerade mit SAP-Beratung probieren.
(prx) A. K. schrieb:> Aber Obacht: Software entwickeln und auf dem freien Markt verkaufen ist> keine freiberufliche Tätigkeit,
Danke dass du das aufgeklärt hast, sonst hätte ich das gemacht.
Programmieren zählt für sich betrachtet nicht zu den Tätigkeiten, die
besondere Befähigung voraussetzen. Das muss sich über den Inhalt ergeben
und der wäre zu prüfen.
Allerdings ist es so, dass erst einmal niemand zur Verfügung steht, der
dies leistet. Dem FA ist das auch herzlich egal, wie ich berichten kann.
Gewerbesteuer kann man inzwischen von der EKST absetzen.
Was aber passieren kann, ist, dass die GRV ankommt und Bescheide
schickt. Wenn man dann nicht plausibel machen kann, dass es sich um eine
beratende Tätigkeit handelt und/oder eine mit entsprechendem Anspruch,
also 90% Denken, 10% Programmieren (z.B. nur die SPEC schreiben) dann
darf man zahlen, oder es geht vor Gericht. Dort sind die Ausgänge sehr
unterschiedlich: Es gibt den oft zitierten Fall, dass man bis zu 4 Jahre
in einem Unternehmen alleine SW entwickeln kann, ohne in eine
Scheinselbständigkeit zu kommen. Es gibt aber auch die Definition des
rentenversicherungspflichtigen Freiberuflers, wenn er eine entsprechende
Aufgabe hatte. Das ist wie Lotto!
Ich persönlich gehe davon aus, dass die GRV alles daran setzen wird,
mehr Freiberufler zur Kasse zu bitten, weil durch Corona alle Reserven
verbrannt wurden.
P.S. In der Schweiz werden alle Tätigkeiten einzeln geprüft, ob sie eine
selbständige Tätigkeit waren. In der Regel zahlt man. Da hilft auch das
Gewerbe nicht.
HJ-38 schrieb:> von Finanzamt
sorge zunächst dafür, dass du überhaupt etwas erwirtschaftest,
Anmelderei etc. wenn du tatsächlich mit dem Staat was teilen möchtest 🍗
Abri♻♻birne schrieb:> sorge zunächst dafür, dass du überhaupt etwas erwirtschaftest,> Anmelderei etc. wenn du tatsächlich mit dem Staat was teilen möchtest 🍗
Neben solchen Kleinigkeiten sollte man sich je nach erhofftem Umsatz
auch Gedanken um die Umsatzsteuer machen. Weil es bis zu einem Limit von
m.W. derzeit 22.000€ wahlweise auch ohne USt-Erklärung geht. Als
Kleinunternehmer ohne USt schreibt man keine auf die Rechnung und kann
keine gezahlte Vorsteuer abziehen. Kann günstig oder ungünstig ein.
Bürovorsteher schrieb:> Bei der Gewerbeanmeldung ist außerdem darauf zu achten, die> Tätigkeitsbeschreibung so abzufassen, dass außer der IHK nicht noch zu> allem Überfluss die Handwerkskammer auf der Matte steht.
Es lässt sich auch so abfassen, dass keine von beiden "auf der Matte
steht" bzw, man sie dort stehen lassen kann, falls sie anrücken! :-)
Für den Verkauf von Sw, also mehr als ein Stück, ist ein Gewerbe
dringend zu empfehlen! Man verkauft dann als Freiberufler seinem Gewerbe
die SW einmal zu einem entsprechenden Preis und das Gewerbe verteilt es
dann. Der Gewinn des Gewerbes bleibt so sehr gering und man zahlt keine
Gewerbesteuer. Der Umsatz ist eben da und UST zahlt man auch als FB.
> Es lässt sich auch so abfassen, dass keine von beiden "auf der Matte> steht" bzw, man sie dort stehen lassen kann, falls sie anrücken! :-)
Du bist Pflichtmitglied in der IHK, wenn du nicht Freiberufler, Bauer
oder Handwerker (mit Pflichtmitgliedschaft in der HWK) bist. Vllt habe
ich da was übersehen und zahle meine 75 € pro Jahr völlig zu Unrecht.
(prx) A. K. schrieb:> Willst du das Finanzamt vom Status als Freiberufler> überzeugen, um der Gewerbesteuer zu entgehen?
Nein. Mit Steuern habe ich keine Probleme. Ich kann auch durchaus eine
Gewerbe anmelden oder eine GmbH Gründen. Primär geht es mir zu wissen ob
ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf, und zwar ohne,
dass ich mich irgendwie in der Grauzone des Gesetzes bewegen muss weil
ich vom Hause aus Elektroingenieur bin und kein Informatiker.
Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die
Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für
Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.
Abgesehen von Finanzamt und Rechtsform für die Selbstständigkeit wäre
auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle
interessant.
Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief,
kann mir dann jemand dann an die Karre pissen? nach dem Moto "Sie Herr
Elektroingenieur wenn Überhaupt hätten Sie laut Ihrem Diplom nur die
Hardware entwickeln und vermarkten dürfen und nicht die SW".
Naja, mit den Fragen hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt. Ich
ging immer davon aus, dass weil ich auch Nachrichtentechniker bin und in
meinem Studium Embedded Systemen und C Programmierung hatte, praktisch
die Lizenz dazu habe, SW jeder Art zu entwickeln und zu verkaufen.
> Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief,> kann mir dann jemand dann an die Karre pissen?
Aber selbstverständlich! Und das unabhängig davon, ob du das darfst,
oder es dir nur angemaßt hast.
HJ-38 schrieb:> Primär geht es mir zu wissen ob> ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf, und zwar ohne,> dass ich mich irgendwie in der Grauzone des Gesetzes bewegen muss weil> ich vom Hause aus Elektroingenieur bin und kein Informatiker.> Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die> Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für> Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.
Ja, das darf im Prinzip jeder.
> Abgesehen von Finanzamt und Rechtsform für die Selbstständigkeit wäre> auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle> interessant.> Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief,> kann mir dann jemand dann an die Karre pissen? nach dem Moto "Sie Herr> Elektroingenieur wenn Überhaupt hätten Sie laut Ihrem Diplom nur die> Hardware entwickeln und vermarkten dürfen und nicht die SW".
Nein, da gibt es keinen Unterschied. Ob Info oder E-Techniker oder ganz
ohne Ausbildung: wenn Deine Produkte Schaden verursachen, haftest Du
dafür.
> Naja, mit den Fragen hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt. Ich> ging immer davon aus, dass weil ich auch Nachrichtentechniker bin und in> meinem Studium Embedded Systemen und C Programmierung hatte, praktisch> die Lizenz dazu habe, SW jeder Art zu entwickeln und zu verkaufen.
Die Lizenz hat jeder. Dazu benötigst Du keinerlei Ausbildung. Ebenso wie
zur industriellen Massenfertigung von üblicher Elektronik keinerlei
Ausbildung benötigt wird. Auch kein E-Techniker/Meister im Betrieb.
Nichts. Nada.
Deswegen immer schön in die Gewerbeanmeldung schreiben, dass man
"industriell produziert", nicht individuell auf Kunden zugeschnitten ->
sonst Handwerk -> Meisterzwang. Ob man nachher nicht doch mal einzelne
Lösungen verkauft, kontrolliert in der Tat niemand. Könnte aber im
Zweifel ja auch das erste Produkt aus der folgenden Serie sein ;-)
Aber nicht jeder kann als Freiberufler arbeiten (wobei Du ja dann hier
sowieso raus wärst).
P.S.: Zertifizierungen bzgl. der Produkte selbst sind nochmal eine
andere Schiene. Da gibt es natürlich Beschränkungen (Luftfahrt, Medizin
etc.).
HJ-38 schrieb:> Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit
Dafür bist Du aber recht uninformiert.
Gewerbeschein holen, Finanzamt meldet sich bei Dir.
Zahle brav Deine Gewerbesteuern und solange Du kein
genehmigungspflichtiges Gewerbe ausübst, ist es dem Staat furzegal was
Du machst, solange Du nur die Abgaben und Steuern bezahlst.
Du darfst dann zwar keine Herzops durchführen oder Feuerwerkskörper
bauen und auch die Gewerbesteuer bleibt Dir nicht erspart, aber die GmbH
lose Personengesellschaft ist immer der einfachste und billigste Weg
anzufangen.
Die GmbH ist bei schlampiger Führung einfach nur teuer, ohne Dich vor
der Durchgriffshaftung zu schützen.
Die Buchaltungspflichten der GmbH sind nicht ohne und wenn Du sie
erstmal hast, wirst Du sie so einfach nicht mehr los.
HJ-38 schrieb:> Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die> Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für> Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.
Die die Typen in "die Höhle der Löwen", die dort ihr Kassensystem
vorgestellt haben?
Oder der Typ, der vor drei Jahren von der hiesigen Landesregierung einen
Preis für Digitalisierung gewonnen hat, weil er ein Bezahlsystem
entwickelt hat?
Oder eines der anderen Kassiersysteme (die sich alle nicht etabliert
haben, weil entweder die Kunden, oder die Inhaber nicht bereit sind,
ihre Gebühren zu zahlen?)
Moin, -
HJ-38 schrieb:> zum zweiten SW für> Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.
ruminate on §146a AO wg. der Kassensysteme. Einschraenkungen beim
Verkauf, Werbung, Beratung bei Systemen ohne TSE. Abnahme des Systemes
bei den Finanzbehoerden.
Viel Spass.
Gruesse
Th.
(prx) A. K. schrieb:> 22.000€
wie gesagt, erstmal überhaupt irgendwas erwirtschaften - dann sich
Gedanken über Steuern etc machen, De-facto hat der Threadstarter Nichts
außer einer A4 Seite mit einem "Titel"
HJ-38 schrieb:> Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit in diesem Bereich.> Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft> werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln> und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich> ausüben darf.
Kam gerade heute aus dem Gründernetzwerk:
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die große Koalition hat fragwürdige Änderungen am
Statusfeststellungsverfahren durch den Bundestag gepeitscht, wir haben
mit einem Protestbrief an alle Bundestagsabgeordneten reagiert - und mit
Gesprächen mit wichtigen Entscheidern zu diesem Thema, darunter auch
einem Bundessozialrichter. Denn statt eines Feigenblatt-Gesetzes wollen
wir eine echte Reform.
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Quelle: https://www.vgsd.de/
HJ-38 schrieb:> ob> ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf,
natürlich darfst du das, wenn ein Kunde es dir erlaubt dir eine Rechnung
zu schreiben und sich erniedrigt diese zu bezahlen.
> wäre auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle> interessant.
Tja und bei Produkthaftung kommt spielt halt die Rechtsform deiner
Selbstständigkeit ein. Das erklärt dir die Versicherung.
Ich habe gute Erfahrungen mit Versicherungsmaklern gemacht. Die halten
zwar auch die Hand auf, kennen den Markt wesentlich besser als du und
deren Leistung musst du erst bei Abschluss zahlen.