Arbeitslosenversicherungspflicht ab 66 unzulässig?

OP (Firma: dm2sh) #6789704
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Hallo,

mir ist Folgendes aufgefallen: Es gibt einen Fall, bei dem die 
Arbeitslosenversicherung für den Versicherten niemals einen Vorteil 
bringen kann.

1) Um überhaupt ALG1-Anspruch zu haben, muss man mindesten 12 Monate 
einzahlen.

2) ALG1 kann man nach Vollendung des 67. Lebensjahres nicht mehr 
erhalten.

Wechselt nun jemand im Alter von 66 Jahren in ein 
versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, kann er bis zum 67. 
Lebensjahr die 12 Monate Beitragszeit nicht (oder gerade so) erreichen. 
Es gibt also in dieser Konstellation niemals die Möglichkeit Leistungen 
aus einer Versicherung zu erhalten, zu der man verpflichtet wird.

Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die 
Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu 
lassen?
#6789744
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Stefan H. schrieb:
> Wechselt nun jemand im Alter von 66 Jahren in ein
> versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, kann er bis zum 67.
> Lebensjahr die 12 Monate Beitragszeit nicht (oder gerade so) erreichen.
> Es gibt also in dieser Konstellation niemals die Möglichkeit Leistungen
> aus einer Versicherung zu erhalten, zu der man verpflichtet wird.

Dein Fall ist aber extrem konstruiert. Wer tritt denn mit 66 Jahren aus 
mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Job an?
Und wer das in der Realität doch macht, muss eben mit diesem Nachteil 
leben, dass er auf jeden Fall umsonst einzahlt. So teuer ist die eh 
nicht. Die meisten Leute machen mit der Arbeitslosenversicherung über 
das Leben gesehen ein Verlustgeschäft, aber so ist das ja auch gedacht, 
die soll nämlich nur im Notfall einspringen (aus diesem Grund sind die 
Beiträge und Leistungen auch gedeckelt).
#6789772
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Thomas G. schrieb:
> Frag doch einfach mal bei deiner zuständigen DRV.

Thomas G. schrieb:
> Bekannter von der DRV schrieb was von Solidarsystem.

Und der befasst sich mit der Arbeitslosenversicherung? Faszinierend!

So richtig spannend wird es erst nach Erreichen des Rentenalters; danach 
muss der AG nach dem 31. 12. 2021 Beiträge abführen wie für einen 
versicherungspflichtigen Mitarbeiter, § 346 III SGB III.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__346.html
Gast #6789778
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> So richtig spannend wird es erst nach Erreichen des Rentenalters; danach
> muss der AG nach dem 31. 12. 2021 Beiträge abführen wie für einen
> versicherungspflichtigen Mitarbeiter, § 346 III SGB III.
> https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__346.html

Damit soll verhindert werden, dass der Unternehmer nur noch Rentner 
beschäftigt und somit einen Haufen an Abgaben spart :-)
#6789825
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Senf D. schrieb:
> Widerspricht sich das nicht?
Es ist zumindest unpräzise formuliert.
> Wer seine Rente aufstockt, wird doch immer
> über der Grundsicherung liegen, ansonsten kann er doch gleich zu Hause
> bleiben und bekommt das gleiche Geld überweisen.
Gemeint war, dass diejenigen, die derzeit ihre karge Rente durch Arbeit 
aufbessern können, ab Jahresultimo Gefahr laufen, entlassen zu werden 
und dann Grundsicherung beantragen zu müssen. Damit werden sie zwar 
etwas weniger in der Tasche haben als zuvor, dafür aber auch weniger 
Ausgaben.

Richtig blöd dürfte es für diejenigen werrden, die über dem 
Schonvermögen liegen.
Gast #6789838
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Stefan H. schrieb:
> Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die
> Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu
> lassen?

hehe!

Viele leute "konsumieren" auch kein öffentlich schlechtes Fernsehen 
ect... und es gibt da auch keine Möglichkeit sich davon befreien zu 
lassen. Das Bundeskasperletheater in Karlsruhe hat das bisher konsequent 
verhindert.
Gast #6789847
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> Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die
> Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu
> lassen?

Ja, natürlich kann man sich der allumfassenden Gier des Staates zu einem 
gewissen Teil entziehen, z.B. durch Selbständigkeit. Ich habe seit 
Dezember 2004 folgende Abgaben nicht mehr gezahlt: GRV, GKV, ALV, 
Unfallversicherung der BG.
Das muss man dann privat regeln. Für mich war das wesentlich 
preiswerter.
Gast #6789860
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Rente mit 76 schrieb:
>> Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die
>> Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu
>> lassen?
>
> Ja, natürlich kann man sich der allumfassenden Gier des Staates zu einem
> gewissen Teil entziehen, z.B. durch Selbständigkeit. Ich habe seit
> Dezember 2004 folgende Abgaben nicht mehr gezahlt: GRV, GKV, ALV,
> Unfallversicherung der BG.
> Das muss man dann privat regeln. Für mich war das wesentlich
> preiswerter.

Dich kenne ich: Du wohnst doch unter der Elbebrücke Geesthacht. Habe Dir 
mal ein paar Zigaretten zukommen lassen :)
Gast #6789862
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Stefan H. schrieb:

> Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die
> Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu
> lassen?

Siehe https://www.buzer.de/28_SGB_3.htm

Und wie bei jeder Versicherung nicht unüblich muß dieses Rechstgeschäft 
im Glücksfall 'einseitig' bleiben, weil man ja den Schadensfall nicht 
erwartet. Und es gibt genügend Möglichkeiten Versicherungsfrei tätig zu 
werden.
Beitrag #6789874 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6789877
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Percy N. schrieb:
> Shorty schrieb:
>> Nach der Wahl wird es spaßig. Egal, wer gewinnt.
>
> Jedenfalls können sich alle Kanzlerkandidaten auf Augenhöhe mit Putin
> unterhalten. Ob das etwas zu bedeuten hat?

Soso, sagen das die Kandidaten oder Putin?

Ar-Beitz-Amt schrieb im Beitrag #6789874:
> Ja: Alle sind annähernd gleich groß und können demzufolge auch über
> einen Kamm geschoren werden.

Scholz kannst du nicht über einen Kamm scheren und beim Rest bringt das 
auch keine Verbesserung. ;)

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