Hallo,
leider bin ich in die Situation geraten nur in Teilzeit arbeiten zu
können und aufstocken zu müssen. Es stände weitere Arbeitszeit zur
Verfügung, diese liegt aber so ungünstig verteilt, dass ich für diese
Zeiten keine Anstellung finden werde.
Ein Ausweg wäre, ein Hobby zum Zweitberuf zu machen. Die anfänglich
spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit nicht gleich wieder beim
Staat landen sondern sinnvoll investiert werden. Nur so könnte ich
gewährleisten, dass das ganze nicht nur zur Prime Time des Jahres
sondern ganzjährig auf festen Beinen steht. Ich wäre also darauf
angewiesen trotz Einnahmen meine EÜR erstmal auf 0 zu halten.
Einige der Gegenstände wie Werkzeug u.s.w., die ich zwingend für die
ersten Schritte benötige sind bereits mein privates Eigentum. Kann ich
die Gewinnmindernd in das Unternehmen einbringen?
Es heißt immer Privateinlagen hätten keinen Einfluss auf den Gewinn. So
ganz glauben möchte ich das aber nicht, denn ist es nicht egal, ob ich
die Werkzeuge mir "abkaufe" oder einem Fremden bei Ebay Kleinanzeigen?
Es geht größtenteils um geringwertige Wirtschaftsgüter, welche dann
offenbar sofort "abgeschrieben" werden können. Aber auch 1-2
höherwertige Maschinen sind dabei.
Kennt sich da jemand aus dem Forum hier aus?
Hannes
such dir einen Steuerberater, der macht auch den anderen finaziellen
Papierkram und die Zeit, die du dabei gewinnst, investierst du in das,
was du gut kannst.
Hannes schrieb:> Einige der Gegenstände wie Werkzeug u.s.w., die ich zwingend für die> ersten Schritte benötige sind bereits mein privates Eigentum. Kann ich> die Gewinnmindernd in das Unternehmen einbringen?
Wenn du ein Unternehmen hättest, ja da gibt es regelungen
https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-und-steuern/rechnungslegung/buchhaltung/wie-sie-private-gegenstaende-fuer-den-betrieb-absetzen/
Dazu bräuchte aber 'Dein' Unternehmen erstmal ne eigene Steuernummer.
Beantrage diese beim Finanzamt und lass dich dabei vom Finanzamt
beraten.
Mir persönlich war damals der Aufwand für ein bisserl Draht/Literatur
etc. zu hoch und die rechtlichen Unwägbarkeiten zu gering. Das kauft man
lieber neu und rechnet das in den Stundensatz ein.
Da aber in deinem Schreiben ohnehin "Steuervermeidung" als
beherrschender Gründungsgrund 'durchschimmert' - lass es sein! Man
gründet Unternehmen am Geld einzunehmen, nicht als Sparmodell um wenig
Geld auszugeben.
Hallo,
nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter
weggenommen zu bekommen, damit ich ihn sinnvoll investieren und die
Unternehmung voranbringen kann (Anschaffung weiterer spezieller
Werkzeug, um die Produktpalette erweitern zu können).
Ohne diese Investitionen bringe ich es voraussichtlich nur zweitweise
auf ein vernünftiges Einkommen, die schwächeren Monate würden dann
wieder mit Aufstockung einhergehen.
Hannes
Hannes schrieb:> nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter> weggenommen zu bekommen
Warum nicht? Du wirst von der Allgemeinheit alimentiert. Jeder Euro den
du mehr verdienst, sollte zur Reduktion dieser Alimente dienen. Denkst
du wir wollen dich durchfüttern während du lustig nebenher Geld
verdienst?
Erst mal deine "Schulden" begleichen, dann das Geld selbst behalten.
Gebietet schon der Anstand!
Magst du mal meine Lohnsteuerabzüge jeden Monat sehen? Das wird MIR auch
weggenommen. U.a. für dich!
Also manche Leute scheinen zu denken, das Geld vom Jobcenter wächst auf
Bäumen.
Und egal wie du das drehst, "Gewinn" nicht zu versteuern ist
Steuerhinterziehung.
> Kann ich die Gewinnmindernd in das Unternehmen einbringen?
Nein. Du darfst keine Geschäfte mit dir selbst abschließen
(Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB). Nur der GF einer GmbH kann
sich davon beim Registergericht entbinden lassen (via Notar).
Klingt alles sehr kleinkariert, was du da vorhast. Im übrigen verbietet
dir niemand, deinen Privatkram zu benutzen.
Rente mit 76 schrieb:> Klingt alles sehr kleinkariert, was du da vorhast. Im übrigen verbietet> dir niemand, deinen Privatkram zu benutzen.
Ihm geht es ja nicht darum ihn zu benutzen, sondern ihn als Vorwand zur
Steuervermeidung anzugeben.
Hannes schrieb:> Ohne diese Investitionen bringe ich es voraussichtlich nur zweitweise> auf ein vernünftiges Einkommen, die schwächeren Monate würden dann> wieder mit Aufstockung einhergehen.
Ja sicher...
Mit Steuerhinterziehung kannst du dich ruckzuck aus deiner Aufstockung
befreien. Aber nur so. Wers glaubt.
Hannes schrieb:> Die anfänglich spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit> nicht gleich wieder beim Staat landen sondern sinnvoll investiert werden.
Was, wenn alle Unternehmen und Arbeitnehmer so denken würden? Wer würde
dann deine "schwächeren Monate aufstocken"?
Diese "der Staat soll mich Vollkasko"-Mentalität ist schon kurios...
Lothar M. schrieb:> Hannes schrieb:>> Die anfänglich spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit>> nicht gleich wieder beim Staat landen sondern sinnvoll investiert werden.> Was, wenn alle Unternehmen und Arbeitnehmer so denken würden? Wer würde> dann deine "schwächeren Monate aufstocken"?>> Diese "der Staat soll mich Vollkasko"-Mentalität ist schon kurios...
Was ist daran "kurios", wenn jemand versucht, die Knüppel zu umgehen,
die man ihm zwischen die Beine wirft?
So kann nur jemand schwafeln, der diese Situation nicht aus eigenem
Erleben kennt!
Die Möglichkeiten und Notwendigkeiten, private Einlagen steuerwirksam
ins Unternehmen einzubringen und ggf. wieder zu entnehmen, hängen ganz
entscheidend von der Unternehmensform ab. Als gewerblicher oder
freiberuflicher Einzelunternehmer, auch als eingetragener Kaufmann, kann
man nicht so ohne weiteres Privateigentum an das Unternehmen verkaufen.
Bei einer UG, GmbH oder AG sieht das schon anders aus. Wie schon von
"Rente mit 76" geschrieben, ist es hier durchaus möglich und üblich,
eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot eintragen zu lassen.
Allerdings lohnt es sich nicht nicht, als Kleinstunternehmer solch eine
Unternehmensform zu wählen, da die Kosten für die Bilanzerstellung und
-veröffentlichung die Ersparnisse mehr als auffressen.
Und noch aufwändiger wird es, eine UG/GmbH/AG wieder aufzulösen. Du
darfst nicht davon ausgehen, dass Du einfach irgendwo ein Kreuzchen
machst und das Betriebsvermögen dann einfach in Deine private Tasche
wandert. Das muss ggf. alles versteuert werden.
Als Einzelunternehmer kann man natürlich sämtliche Einnahmen sofort
wieder reinvestieren, so dass sich am Ende eine rote oder schwarze Null
ergibt. Das kann auch über mehrere Jahre gutgehen. Insbesondere dann,
wenn sich der Unternehmenssitz in den privaten Räumlichkeiten befindet,
wird aber das Finanzamt den nicht ganz unberechtigten Vorwurf der sog.
Liebhaberei erheben. Dann muss man sehr schlüssig darlegen, warum das
Geschäft so schlecht läuft. Das ist durchaus möglich, aber in Deinem
konkreten Fall sieht es doch eher so aus, dass die geschäftliche
Tätigkeit nur dazu dienen soll, Deine Privatwerkstatt aufzurüsten. Und
dann gibt es eine Steuerprüfung mit Vor-Ort-Terminen. Wenn sich dabei
auch nur der kleinste Verdacht ergibt, dass private und geschäftliche
Tätigkeiten nicht sauber getrennt sind, fliegt das ganze auf und Du
darfst als die eingesparten Steuern nachzahlen. Je nach nachgewiesener
krimineller Energie bleibt es entweder bei der Nachzahlung oder es kommt
ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung hinzu.
Wenn der Steuerprüfer etwas finden will, dann findet er auch etwas. Eine
Bekannte passte bei ihrem geschäftliche genutzten Arbeitszimmer in ihrer
Privatwohnung peinlich genau auf, dass dort keine reinen
Privatgegenstände herumlagen. Sie nutzte diesen Raum wirklich rein
geschäftlich. Es ist aber durchaus zulässig, z.B. private Bilder
aufzuhängen. Das einzige, was der Steuerprüfer bemängelte, war jedoch,
dass (mangels Nagel) eines der Bilder auf dem Boden stand statt an der
Wand zu hängen. Somit handelte es sich um die verbotene Nutzung als
privater Lagerraum. Das war ein teurer Spaß für meine Bekannte, weil
davon ausgegangen wurde, dass das Bild schon während der gesamten Dauer
ihrer selbstständigen Tätigkeit dort gestanden hätte.
Konzentrierte Schwafelsäure schrieb:> Was ist daran "kurios", wenn jemand versucht, die Knüppel zu umgehen,> die man ihm zwischen die Beine wirft?
Dem TE werden keine Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Konzentrierte Schwafelsäure schrieb:> Was ist daran "kurios", wenn jemand versucht, die Knüppel zu umgehen,> die man ihm zwischen die Beine wirft?
Gewinn auf eine Aufstockung anzurechnen ist eben kein Knüppel.
Gewinn braucht man auch nicht um zu investieren. Denn diese Ausgaben
sind vorher schon rausgerechnet. Sonst wäre es kein Gewinn.
Hannes schrieb:> Hallo,>> nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter> weggenommen zu bekommen, damit ich ihn sinnvoll investieren und die> Unternehmung voranbringen kann (Anschaffung weiterer spezieller> Werkzeug, um die Produktpalette erweitern zu können).> Ohne diese Investitionen bringe ich es voraussichtlich nur zweitweise> auf ein vernünftiges Einkommen, die schwächeren Monate würden dann> wieder mit Aufstockung einhergehen.>> Hannes
vergiß es einfach - entweder ganz vom Arbeitsamt weg oder gar nicht.
Du versuchst ein Steuersparmodell und da mußt Du dann Deinen
Steuerberater fragen.
Das hat nichts mit Selbstständigkeit bzw. Unternehmertum zu tun was Du
da "versuchen" willst.
Andreas S. schrieb:> Das einzige, was der Steuerprüfer bemängelte, war jedoch,> dass (mangels Nagel) eines der Bilder auf dem Boden stand statt an der> Wand zu hängen. Somit handelte es sich um die verbotene Nutzung als> privater Lagerraum. Das war ein teurer Spaß für meine Bekannte, weil> davon ausgegangen wurde, dass das Bild schon während der gesamten Dauer> ihrer selbstständigen Tätigkeit dort gestanden hätte.
Und dagegen hat sie nicht geklagt? Nun gut, wer es so einfach mit sich
machen lässt, ...
@ Hannes:
Privateinlage geringwertiger Wirtschaftsgüter GWG bei
Unternehmensgründung:
Bei einem sofort abzuschreibenden (GWG) macht das ja nur Sinn, wenn der
Zeitpunkt der Anschaffung im selben Jahr wie die Firmengründung ist,
sonst ist sein Wert bei der Privateinlage ja schon 0 €. Wenn Du z. B.
ein DVM in 2021 kaufst, ist dieses 2022 als Privateinlage nur noch 0 €
wert.
Bei einem abzuschreibenden Anlagegut (AfA) kannst Du noch die
Restabschreibung geltend machen. Z. B. bei einem Oszi für netto 1000 €,
das 3 Jahre vor der Firmengründung angeschafft wurde und bei dem eine
Abschreibung auf 5 Jahre angenommen wird, kannst Du noch die restlichen
2 Abschreiberaten von je 200 € gewinnmindernd im 1. und 2. Jahr dann
geltend machen.
Dabei habe ich jetzt angenommen, dass Du nicht die Besteuerung als
Kleinunternehmer für die Umsatzsteuer in Anspruch nimmst sondern regulär
die Methode mit USt.-Voranmeldung und Buchführung durch
Vermögensvergleich machst.
Soweit mal ganz grob: Lohnen tut sich das nicht für GWG, nur bei AfA,
wenn die zum Zeitpunkt der Privateinlage noch als Restabschreibung Raten
übrig haben.
Allerdings ist mein Eindruck, dass Du über diesen steuerlichen Teil
(noch) nicht sonderlich informiert bist, und da bleibt dann nur ein Gang
zum Steuerberater, der nicht umsonst berät ...
Hannes schrieb:> Die anfänglich> spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit nicht gleich wieder beim> Staat landen sondern sinnvoll investiert werden.
Völliger Wahnsinn, du kommst zwischen die Mühlen von der jede ihre
eigene Regelung hat. Du hast mehr mit Verwaltung des ganzen zu tun als
das du zum arbeiten kommst. Dafür das du kein Geld bekommst darfst du
noch Schmarotzersysteme wie die Kammern und den Staatsfunk
mitfinanzieren und bist für jeden Euro gleich mehrfach
rechenschaftspflichtig. Dann gibt es keine Regelungen mit der
Sozialversicherungpflicht usw. usf.
Die Typen beim Amt haben auch kein Interesse daran. Macht ihnen nur
Arbeit.
Ein Programm das dich vom Amt her unterstütz und dich freistellt wäre
evtl. interessant. Hierzulande sind die aber alle eingestellt worden
weil es mit deren Klientel nicht funzt.
Selber hab ich mich selbstständig gemacht indem ich denen beim Amt
gesagt habe Sie sollen mich 1 Jahr in Ruhe lassen und danach werden Sie
nie wieder was von mir hören. Ware aber ne andere zeit und eine
besondere Situation und ich hab das erst danach in weiss gemacht.
Ich vermute ja, dass der TE hier teilweise nicht richtig verstanden
wurde, bzw. sich unsauber ausgedrückt hat.
Wenn es darum geht ein ordentliches Geschäft aufzubauen indem die
anfänglichen Einnahmen voll investiert werden anstatt als Gewinn
auszuschütten, ist das eigentlich kein Problem. Ob der "verpasste"
Gewinn dann mit der Sozialhilfe verrechnet werden würde, dürfte auch
egal sein.
Aber irgendwann müssen sich die Investitionen halt auch rechnen, d.h.
auch ein tatsächlicher (steuerbarer) Gewinn rauskommen.
Wenn man private Gegenstände ohne Gegenleistung (d.h. Firma kauft sie
nicht ab) in die Firma einbringt, ist das auch kein Problem. Der Wert
der privaten Gegenstände ist ja schon voll versteuert. Für eine
Geldeinlage bei der Unternehmensgründung muss man auch keine Steuer
zahlen.
Nabend,
Cyblord -. schrieb:> Hannes schrieb:>> nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter>> weggenommen zu bekommen>> Warum nicht? Du wirst von der Allgemeinheit alimentiert. Jeder Euro den> du mehr verdienst, sollte zur Reduktion dieser Alimente dienen. Denkst> du wir wollen dich durchfüttern während du lustig nebenher Geld> verdienst?
Jaein. Leider ist das annähernd so geregelt. Dadurch fehlt aber
jeglicher Anreiz, etwas hinzu zu verdienen. Ich fände eine Regelung
besser, bei der nicht nach den ersten 100€ alles einkassiert wird,
sondern Stufenweise die Abgabenlast erhöht wird. Dann gäbe es echte
Anreize arbeiten zu gehen. So ist es doch lukrativer, im besten Fall zu
Hause zu bleiben. Im schlechtesten Fall wird dann schwarz malocht.
> Und egal wie du das drehst, "Gewinn" nicht zu versteuern ist> Steuerhinterziehung.
Es macht aber einen Unterschied, ob man den Gewinn auf monatlicher Basis
betrachtet oder im jährlichen Mittel. Gerade zum Anfang der
Selbstständigkeit kann das stark schwanken. Die ARGen kassieren gerne
den Gewinn voll ein, gleichen aber die Verluste nicht aus. Das ist
natürlich ungerecht. Andererseits wollen die Steuerzahler auch nicht die
unternehmerischen Risiken übernehmen. Daher ist es sinnvoll, die Gewinne
nur quartalsweise oder jährlich zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben ernsthaft zu verstehen
worum es geht und nicht dümmlich durch die Gegend schreien es würde sich
um Steuerhinterziehung handeln.
Die Werkzeuge, von denen ich sprach, würden zu nahezu 100% zum Zwecke
der Herstellung der eigenen Produkte verwendet werden. Würde ich diese
privat angekauften Dinge privat verkaufen, das Geld einlegen und davon
neue / gebrauchte Werkzeuge, die dem Zwecke der Unternehmung dienen,
kaufen, wäre alles fein. Also was ist an dem Vorhaben bitte (moralisch)
nicht rechtens (solange sich die Privatangelegenheiten im Rahmen des
nicht anzurechnenden Vermögens bewegen)?
Es ging nie darum, dass ich mir das Geld, was denn nun mal mehr
überbleiben würde, in einen privat genutzen Benz stecke. Die Erweiterung
des Produktportfolios, die mir dann auch ganzjährig ermöglicht vom
Kreisjobcenter wegzukommen, ist das Ziel.
Hannes
> Würde ich diese> privat angekauften Dinge privat verkaufen, das Geld einlegen und davon> neue / gebrauchte Werkzeuge, die dem Zwecke der Unternehmung dienen,> kaufen, wäre alles fein.
Tröste dich damit, dass du noch weitere Werkzeuge bzw Geräte brauchen
wirst,
die du dann über dein Gewerbe verrechnen kannst.
Hannes schrieb:> Also was ist an dem Vorhaben bitte (moralisch)> nicht rechtens (solange sich die Privatangelegenheiten im Rahmen des> nicht anzurechnenden Vermögens bewegen)?
Moral ist (in Grenzen) Privatsache, Steuer nicht. Es gibt also keine
moralische Begründung für Steuerhinterziehung.
Entscheidend ist, ob du die Investgüter auch fürs Gewerbe/Freiberufler
einsetzt. Da du diese zuerst für 'privat' beschaffst hast, trifft das
wohl nicht zu. Und dann willst du noch das Invest für mögliche Geschäft
in der Zukunft mit Gewinnen aus vergangen Geschäften gegenrechnen ... da
sollte man wirklich einen geschulten und erfahrenen Berater drüber
schauen lassen. Da wird nicht selten nötig zwei Geschäfte/Firmen
anzumelden.
>Es ging nie darum, dass ich mir das Geld, was denn nun mal mehr>überbleiben würde, in einen privat genutzen Benz stecke.
Ob Benz, Bosch, Fluke, R&S ist egal, private Mit-Nutzung ist
entscheidend. Und du schrebst im ersten Posting und in der Überschrift
sehr dediziert von Privat-Einlage.
Vielleicht stellst du erstmal ein Inventar-Liste auf und überlegst du
dir, wie du einem Steuerprüfer verklickern könntest, das man Einahmen
aus dem Saisonalen Geschäft als Miet-Weihnachtsmann zum Kauf von
Elektroequipment für eine mögliche Tätigkeit als Eelektrosmog-Gutachter
gegenrechnen könnte?! Weil ja beides (Weihnachtsmann und
Wünschelrutengänger) prinzipiell gleich ist (weil männlich und Rute
dabei)???
Der TO ist wahrscheinlich noch am Anfang seiner Forschung. Ein
Existenzgründerseminar bei der IHK könnte manche Rätsel lösen und andere
Fragen aufwerfen.
Ob es jetzt schon ausreichend Kunden gibt, die genügend Bedarf haben
könnten????? Ein Geschäft lohnt sich nur, wenn man auch was gut
verkaufen kann!
Hannes schrieb:> Es ging nie darum, dass ich mir das Geld, was denn nun mal mehr> überbleiben würde, in einen privat genutzen Benz stecke. Die Erweiterung> des Produktportfolios, die mir dann auch ganzjährig ermöglicht vom> Kreisjobcenter wegzukommen, ist das Ziel.>> Hannes
Dein ganzen Vorhaben ist jetzt schon zum Scheitern verurteilt aus ganz
anderen Gründen - einerseits willst "irgendwann" ganz weg vom
Arbeitsamt/Jobcenter andererseits redest Du im Eingangspost von anfangs
spärlichen Einnahmen, Zuverdienst zu Alg1 ... ja was denn nun?
Wie lange rechnest Du denn mit "spärlichen" Einnahmen ?
Du handelst Dir nur Ärger ein - erstens beim Arbeitsamt, wenn Dein
monatlicher Zuverdienst die Freigrenze überschreitet und zweitens bei
Deiner Krankenkasse, die dann auch mehr Geld sehen will.
Spätestens nach 15 Monaten ist Dein Alg1 vorbei und dann kommt Alg2 oder
gar nichts weil Du keine Berechtigung für H4 hast.
Wenn Du nicht in kurzer Zeit einen Monatsumsatz von mindestens 5k machst
... und zwar kontinuierlich!, kannst Du Dein Unternehmen gleich wieder
dicht machen - das ist dann einfach nur ein Selbstbetrug.
... und das Arbeitsamt freut sich riesig, weil sie Dich aus der
Statistik raus haben!
Man könnte sich noch die Rgelungen zum Verlustvortrag anschauen, auch
wenn diese eher für Kaufleute (Handel) als für Freiberufler gedacht
sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag
Aber da hat ein Steuerberater besseren Rat.
Retrokiller schrieb:> ... und das Arbeitsamt freut sich riesig, weil sie Dich aus der> Statistik raus haben!
Es ist erstaunlich, wie viel Geld dem Arbeitsamt es wert ist, die Leute
aus der Statistik zu entfernen bzw. gar nicht erst hineinzubekommen. Als
ich mich damals(tm) selbstständig machen wollte, ging ich von einer
Kürzung des Überbrückungsgeldes um 50% aus, weil ich ja selbst bei
meinem Arbeitgeber gekündigt hatte. Da der 1.10. auf einen Freitag fiel,
wollte ich das Unternehmen am 04.10. gründen. Folglich stellte ich einen
Antrag auf ALG 1 für den 01.10. bis 03.10. und einen Antrag auf Ü-Geld
ab dem 04.10.. Nach den damaligen Bestimmungen diente ja das Ü-Geld
dazu, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Und ohne Arbeitslosigkeit
kein Ü-Geld.
Während meines entsprechenden Termins auf dem Arbeitsamt bot mir der
Sachbearbeiter aber an, dass er auf die Kürzung des Ü-Geldes komplett
verzichten würde, wenn ich meinen Antrag auf ALG 1 zurückziehen und mein
Unternehmen schon zum 01.10. gründen würde. Das nahm ich natürlich gerne
an, was ja einen Unterschied von ca. 15.000 EUR ausmachte, also effektiv
5.000 EUR pro Tag. Außerdem gab es noch 700 EUR Zuschuss für die
Beratung durch einen Steuerberater.
Der Steuerberater stellte dann gleich einen Antrag auf Rückerstattung
der Einkommensteuer. Ich war erstaunt, dass auch dieses Geld schon nach
wenigen Tagen auf dem Konto einging.
Entspannder Freiberufler schrieb:> Man könnte sich noch die Rgelungen zum Verlustvortrag anschauen, auch> wenn diese eher für Kaufleute (Handel) als für Freiberufler gedacht> sind:> https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag
Verlustvorträge haben doch gar nichts mit der Unternehmensform zu tun
und gelten somit natürlich auch für Freiberufler. Derartige Berechnungen
fallen bei jedem Unternehmen an, bei dem nicht am 31.12. (bzw. Ende des
Geschäftsjahres) alle erbrachten Leistungen auf den Cent genau bezahlt
werden und sämtliches eingekauftes Material verbraucht wurde.
Insbesondere als Entwickler im Projektgeschäft ist das ganze sogar sehr
üblich. Ich arbeite meist etliche Monate und teilweise sogar über ein
Jahr an einem Projekt und mache in der Zeit natürlich Verluste. Und die
Abrechnung bzw. der Zahlungseingang erfolgt dann z.B. im Folgejahr.
Ohne Verlustvortrag müsste ich dann den gesamten Rechnungsbetrag bzw.
Zahlungseingang versteuern, ohne meine entsprechenden Ausgaben geltend
machen zu können.
Das Gegenstück zum Verlustvortrag ist der Verlustrücktrag: bei Vorkasse
im alten Jahr können diese Einnahmen natürlich mit den entstehenden
Kosten für die Leistungserbringung im Folgejahr verrechnet werden.
> Aber da hat ein Steuerberater besseren Rat.
Definitiv.
Ich nehme mal an bei Alg2 wird zwischen Einkommen und Vermögen
unterschieden. Bei einer selbständigen Tätigkeit gibt es i.Allg.
Einkommen und da greift das Amt sofort zu (verlangt bspw. monatliche
Angaben).
Durch die Gründung einer UG und als Alleingesellschafter (GGF) kann man
das umgehen. Da ist es nicht unüblich dass kein Gehalt bezogen wird: Die
(bspw. monatlichen) Einnahmen gehen ins Vermögen. Da es bei der UG auch
eine saubere Abgrenzung gibt, denke ich, dass das Amt das akzeptiert
(und lediglich den jährlichen Abschluss braucht). Dann ist es auch
erstmal egal ob das Vermögen für die Werkzeuge bei der Person oder der
UG liegt; solange die Summe nicht den zulässigen Betrag überschreitet.
Als Nachteil gibt es es Gründungskosten (damals ca. 300€), jährlicher
Abschluss und damit verbundene Kosten beim BA-Verlag, man braucht ein
dediziertes Bankkonto; und die Buchführung ist auch nicht jedermanns
Sache (wenn man es selbst machen möchte/muss).
Entspannder Freiberufler schrieb:> Dazu bräuchte aber 'Dein' Unternehmen erstmal ne eigene Steuernummer.> Beantrage diese beim Finanzamt und lass dich dabei vom Finanzamt> beraten.
Das Finanzamt berät grundsätzlich nicht.
Thorsten O. schrieb:> Es macht aber einen Unterschied, ob man den Gewinn auf monatlicher Basis> betrachtet oder im jährlichen Mittel. Gerade zum Anfang der> Selbstständigkeit kann das stark schwanken.
Gewinn ist doch noch lange nicht das, was du selbst verprassen kannst.
TO, mach einen Unternehmensgründer Lehrgang. Den sicher das Arbeitsamt
fördert.
Entscheide dann.
Dir werden die Augen aufgehen!
michael_ schrieb:> Entspannder Freiberufler schrieb:>> Dazu bräuchte aber 'Dein' Unternehmen erstmal ne eigene Steuernummer.>> Beantrage diese beim Finanzamt und lass dich dabei vom Finanzamt>> beraten.>> Das Finanzamt berät grundsätzlich nicht.
Du erzählst Unfug. Wenn du konkrete Fragen an das Finanzamt stellst
müssen die dir Auskunft geben.