1. Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde? 2. Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu können? 3. Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert hat? https://amp.welt.de/regionales/hamburg/article233713162/Hamburgs-Innensenator-Washington-Post-berichtet-ueber-Pimmelgate.html
Percy N. schrieb: > Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet > von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde? https://www.danisch.de/blog/2021/09/08/zu-den-massstaeben-fuer-eine-hausdurchsuchung/ Percy N. schrieb: > 1. Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet > von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde? Kommt darauf an, man kann es durchaus verschleiern. Percy N. schrieb: > 2. Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu > können? Könnte man auch mit einem vorinstalliertem Trojaner feststellen. Percy N. schrieb: > 3. Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert > hat? Nein, das lässt sich daraus nicht schließen. Überhaupt, hatte der Schuldige in dem Fall schon gestanden usw., so dass die Durchsuchung meines Erachtens absolut ungerechtfertigt war und dann auch noch die falsche Wohnung...
Der Freundliche Gast X. schrieb: > Überhaupt, hatte der Schuldige in dem Fall schon gestanden usw., Nach meinem Verständnis der Berichterstattung hatte er eingeräumt, Inhaber des Accounts "ZooStPauli" zu sein und vorläufig darauf verzichtet, sich weitergehend zur Sache zu äußern. > so dass > die Durchsuchung meines Erachtens absolut ungerechtfertigt war Ex falso quodlibet > und dann > auch noch die falsche Wohnung... Dumm gelaufen; anscheinend war er dort wohl noch gemeldet. Der Freundliche Gast X. schrieb: > Kommt darauf an, man kann es durchaus verschleiern. Nun ja, das muss nan dann aber auch tun. Mithin ist die,Vorgehensweise nicht per se aussichtslos Der Freundliche Gast X. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu >> können? > > Könnte man auch mit einem vorinstalliertem Trojaner feststellen. Das wird hier vermutlich nicht der Fall sein. Der Freundliche Gast X. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert >> hat? > > Nein, das lässt sich daraus nicht schließen. Spätestens hier wird die Angelegenheit problematisch. Eigentlich spannend ist es, wie es jetzt in der Behörde, die einst von Helmut Schmidt geführt wurde, weitergehen soll, bevor jemand auf die Idee kommt, sie als "Behörde für Pimmeles" zu titulieren.
Percy N. schrieb: > 1. Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet > von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde? Kommt darauf an, meistens ja. Der Grund ist, dass üblicherweise nicht für jede Transaktion Username und Passwort übermittelt wird, sondern beim Login für das jeweilige Gerät ein Token generiert und lokal gespeichert wird. Solange die Browser-Cookies oder die Daten der App noch existieren, lässt sich das also theoretisch noch nachvollziehen. Wenn die App verwendet wird, kommen evtl. noch weitere mehr oder weniger hilfreiche Informationen dazu, vom Gerätetyp bis hin zur Advertising-ID. Percy N. schrieb: > 2. Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu > können? Ja. Percy N. schrieb: > 3. Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert > hat? Technisch eher nicht, mir ist zumindest kein Logging beim Entsperren per Fingerabdruck, Gesicht o.dgl. bekannt. Glaubhaft abstreiten lässt sich das beim Familien-Tablet natürlich deutlich besser als bei einem persönlichen Smartphone, das normalerweise gesperrt ist und nur von einer Person genutzt wird.
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