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OP #6815526
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1. Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet 
von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde?

2. Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu 
können?

3. Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert 
hat?

https://amp.welt.de/regionales/hamburg/article233713162/Hamburgs-Innensenator-Washington-Post-berichtet-ueber-Pimmelgate.html
(Firma: mc.net) #6815535
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Percy N. schrieb:
> Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet
> von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde?

https://www.danisch.de/blog/2021/09/08/zu-den-massstaeben-fuer-eine-hausdurchsuchung/

Percy N. schrieb:
> 1. Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet
> von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde?

Kommt darauf an, man kann es durchaus verschleiern.

Percy N. schrieb:
> 2. Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu
> können?

Könnte man auch mit einem vorinstalliertem Trojaner feststellen.

Percy N. schrieb:
> 3. Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert
> hat?

Nein, das lässt sich daraus nicht schließen.

Überhaupt, hatte der Schuldige in dem Fall schon gestanden usw., so dass 
die Durchsuchung meines Erachtens absolut ungerechtfertigt war und dann 
auch noch die falsche Wohnung...
OP #6815600
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Der Freundliche Gast X. schrieb:
> Überhaupt, hatte der Schuldige in dem Fall schon gestanden usw.,
Nach meinem Verständnis der Berichterstattung hatte er eingeräumt, 
Inhaber des Accounts "ZooStPauli" zu sein und vorläufig darauf 
verzichtet, sich weitergehend zur Sache zu äußern.
> so dass
> die Durchsuchung meines Erachtens absolut ungerechtfertigt war
Ex falso quodlibet
> und dann
> auch noch die falsche Wohnung...
Dumm gelaufen; anscheinend war er dort wohl noch gemeldet.

Der Freundliche Gast X. schrieb:
> Kommt darauf an, man kann es durchaus verschleiern.

Nun ja, das muss nan dann aber auch tun. Mithin ist die,Vorgehensweise 
nicht per se aussichtslos

Der Freundliche Gast X. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu
>> können?
>
> Könnte man auch mit einem vorinstalliertem Trojaner feststellen.

Das wird hier vermutlich nicht der Fall sein.

Der Freundliche Gast X. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert
>> hat?
>
> Nein, das lässt sich daraus nicht schließen.

Spätestens hier wird die Angelegenheit problematisch.

Eigentlich spannend ist es, wie es jetzt in der Behörde, die einst von 
Helmut Schmidt geführt wurde, weitergehen soll, bevor jemand auf die 
Idee kommt, sie als "Behörde für Pimmeles" zu titulieren.
#6815620
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Percy N. schrieb:
> 1. Ist es möglich, zweifelsfrei festzustellen, ob ein bestimmter Tweet
> von einem bestimmten Gerät aus getwittert wurde?

Kommt darauf an, meistens ja.

Der Grund ist, dass üblicherweise nicht für jede Transaktion Username 
und Passwort übermittelt wird, sondern beim Login für das jeweilige 
Gerät ein Token generiert und lokal gespeichert wird.

Solange die Browser-Cookies oder die Daten der App noch existieren, 
lässt sich das also theoretisch noch nachvollziehen.

Wenn die App verwendet wird, kommen evtl. noch weitere mehr oder weniger 
hilfreiche Informationen dazu, vom Gerätetyp bis hin zur Advertising-ID.

Percy N. schrieb:
> 2. Muss man im Besitz des Gerätes sein, um diese Feststellung treffen zu
> können?

Ja.

Percy N. schrieb:
> 3. Lässt sich so auch feststellen, wer von diesem Gerät aus getwittert
> hat?

Technisch eher nicht, mir ist zumindest kein Logging beim Entsperren per 
Fingerabdruck, Gesicht o.dgl. bekannt.

Glaubhaft abstreiten lässt sich das beim Familien-Tablet natürlich 
deutlich besser als bei einem persönlichen Smartphone, das normalerweise 
gesperrt ist und nur von einer Person genutzt wird.

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