Begrifflichkeiten Android unklar

OP #6825127
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Android hat seit ein paar Versionen die Netzwerkverwendungsrichtlinien 
angepasst. Früher war es möglich ohne weitere Konfigurationen Daten 
unverschlüsselt über Http zu empfangen (man musste nur Permission 
Internet ins Manifest eintragen und alles klappte).
Will man heute in einer App unverschlüsselt kommunizieren oder besondere 
Sicherheitsvorkehrungen eintragen, benötigt man eine Network Security 
Config (NSC). Diese XML-Datei wird mit in die Apk gebaut und in der 
Manifest-Datei eingetragen.
In der NSC kann ich als Entwickler auch die sogenannten Trust Anchor 
eintragen (oder auch cleartext-traffic erlauben). Trust Anchor sind also 
hard-gecodete Zertifikate in der NSC. Die Zertifikate sind also 
verankert der App/Apk. Will ein Angreifer diese austauschen muss er die 
Apk decompilen, das Zertifikat austauschen und wieder kompilieren. Aber 
hier greift der Signaturmechanismus, der Angreifer kennt den PrivateKey 
des Entwicklers nicht, somit kann er zwar die App kompilieren, aber dem 
Appstore oder einem Nutzer wird die falsche Signatur bei der 
Installation angezeigt.

Der Trusted Certificate Store (TCS) liegt auf dem Android-Gerät und 
steht dem System sowie allen Apps zur Verfügung. (Der Nutzer kann auch 
weitere Zertifikate hinzufügen.) Verwendet das Backend Zertifikate, die 
durch öffentliche Zertifizierungsstellen ausgeschrieben wurden, 
funktioniert die HttpS-Verbindung aus der App direkt (weil das 
Root-Zertifikat der Zertifizierungsstelle bereits im TCS des Gerätes 
vorhanden ist).
Verwendet man Self-Signed-Zertifikate ist das Root-Zertifikat nicht auf 
dem Gerät vorhanden, Https-Verbindungen werden also scheitern. Um dies 
zu beheben, benötigt man wiederum die NSC, in der man das Self-Signed- 
oder das Root-Zertifikat einträgt.
Gast #6825170
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Hallo

Antonow B. schrieb:
> Danke für die sehr hilfreichen Antworte.


Ironie ? -Ich denke schon...

Hast du das ;-) vergessen? -Mir scheint es so...


Weil diese Antworten sind leider nichts Wert.
Auch die wohl gutgemeinte Antwort von Antonow B. der leider (was aber 
verzeichlich ist) in die Falle von so vielen  Wissenden und Experten 
gefallen ist und eine Antwort mit 1001 nicht erläuterten Fachbegriffen 
gegeben hat die Leute wie es der TO wohl ist nur noch mehr verwirren...

Klar man kann so ein Thema nicht in zwei Sätzen anhandeln, aber 
trotzem...

Irgendjemand
Gast #6825171
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Ach ja - leider kann ich dir auch fachlich nicht helfen - finde die 
Frage aber als (jetzt nicht mehr) stiller Mitleser sehr interessant und 
potentiell nützlich für meine zukünftigen Belange...

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