Es gibt den Frequenzplan von der BNetzA zum herunterladen als PDF.
Gibt es auch eine interaktive Suche (z.B. Webformular) für den
Frequenzplan? Also z.B. "Finde alle Regelungen, die 2,4 GHz bis 2,485
GHz (any within range) betreffen".
Ich habe so etwas nicht finden können und mir scheint es fast so, als ob
wieder jemand im Amt/in der Politik Digitalisierung mit PDF gleichsetzt.
Die Daten liegen ja bereits digital vor und sie wären leicht zu
durchsuchen. PDF ist schön und gut, aber ich halte das ehrlich gesagt
nicht mehr für zeitgemäß, im PDF binär nach dem Frequenzbereich zu
suchen (das Inhaltsverzeichnis enthält nicht mal Seitenverlinkungen) und
dann manuell durch zu gehen. Und z.B. bei 2,4 GHz kommen noch weitere
Regelungen (wg. ISM), die erst ganz am Ende/außerhalb der Reihe genannt
werden.
Deinem Wunsch zu Folge müsste das PDF in ne Datenbak überführt
werden.
Das ist nicht nur ne technische, sondern auch
ne juristische Frage:
Ist die PDF "public domain"?
mfg
Lotta . schrieb:> Deinem Wunsch zu Folge müsste das PDF in ne Datenbak überführt> werden.
Ich würde doch stark hoffen, dass die Einträge bereits in einer
Datenbank sind. Ich hoffe stark, dass die da nicht Praktikanten sitzen
haben, die das Dokument manuell in Word editieren...
Allerdings findet sich in den PDF-Eigenschaften: "Acrobat PDFMaker 11
für Word" :((
> Das ist nicht nur ne technische, sondern auch> ne juristische Frage:> Ist die PDF "public domain"?
Da es sich um einen hoheitliches Dokument handelt, das in Gesetzen und
Verordnungen referenziert wird, vermute ich stark, dass kein
Urheberrecht darauf erhoben werden kann.
Zu Beginn des PDFs steht aber "Alle Rechte vorbehalten. [...] (C)
Bundesnetzagentur". Dabei kann es sich eigentlich nur um die
künstlerische Gestaltung (Schöpfungshöhe) handeln, aber m.M.n. nicht um
die enthaltenen Daten (Frequenzbereiche, Nutzungsbedingungen, ...).
Lotta . schrieb:> Deinem Wunsch zu Folge müsste das PDF in ne Datenbak überführt> werden.> Das ist nicht nur ne technische, sondern auch> ne juristische Frage:> Ist die PDF "public domain"?>> mfg
Solange Du die DB nicht veröffentlichst ist alles ihsiepiehsie.
TO schrieb:> Da es sich um einen hoheitliches Dokument handelt, das in Gesetzen und> Verordnungen referenziert wird, vermute ich stark, dass kein> Urheberrecht darauf erhoben werden kann.>
LOL. Wir leben in Deutschland, und da wird gerne mal mit dem Copyright
vieles gesperrt, obwohl es das da nicht gibt. Aber hzauptsache
Informationen vor dem Bürger verstecken.
TO schrieb:> Es gibt den Frequenzplan von der BNetzA zum herunterladen als PDF.>> Gibt es auch eine interaktive Suche (z.B. Webformular) für den> Frequenzplan? Also z.B. "Finde alle Regelungen, die 2,4 GHz bis 2,485> GHz (any within range) betreffen".TO schrieb:> Ich würde doch stark hoffen, dass die Einträge bereits in einer> Datenbank sind. Ich hoffe stark, dass die da nicht Praktikanten sitzen> haben, die das Dokument manuell in Word editieren...>> Allerdings findet sich in den PDF-Eigenschaften: "Acrobat PDFMaker 11> für Word" :((
Um mir mal selbst teilweise zu antworten:
Jemand hat Ende 2015 nach einem "Datenbankabzug der konkreten
Frequenzzuteilung der BNetzA" und der Möglichkeit eines API gefragt und
mitgeteilt bekommen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/datenbankabzug-der-konkreten-frequenzzuteilung-der-bnetza/> Bei Bedarf kann der Frequenzplan auch als gedrucktes> Exemplar oder DVD bei der Bundesnetzagentur bestellt werden.> [...]> Eine Überlassung in maschinenlesbarer Form ist nicht> vorgesehen. [...] Der Frequenzplan (FreqP) wird aus der> Datenbankanwendung FIPS nur im Word-Format generiert. Eine> Bereitstellung in maschinenlesbarem Format (z.B.> Excel-Tabelle) mit allen Datenfeldern des FreqP ist derzeit> nur mit entsprechendem Aufwand (ca. 2 Mann-Tage -MT)> möglich. Dies stellt einen deutlich höheren> Verwaltungsaufwand dar, als der Download des FreqP im> PDF-Format von der Internet-Seite der BNetzA.> [...]> Ich verweise auch darauf, dass die BNetzA ihrer Pflicht zur> Veröffentlichung nach § 11 IFG bereits nachgekommen ist,> indem sie den Frequenzplan in elektronischer Form über ihre> Internet-Seite allgemein zugänglich gemacht hat.
Zusammengefasst: Es gibt eine Datenbank, die aber nur Word exportieren
kann. Ein API ist nicht angedacht. Die BNetzA ist der Ansicht, dass sie
keine maschinenlesbaren Datensätze bereitstellen muss und ein
maschinenunlesbares PDF ausreicht.
Bzgl. Urheberrechtsanspruch sagte sie
> Der Frequenzplan wurde unter Beteiligung des Bundes und der> Länder sowie der betroffenen Kreise und der Öffentlichkeit> aufgestellt.
Meiner Meinung kann sie kein Urheberrecht auf das Dokument beanspruchen:
- Es ist offensichtlich eine amtliche Veröffentlichung.
- Das Layout/die Gestaltung ist generiert, es gibt also keine
Schöpfungshöhe daran.
Wenn man als Gedankenexperiment dennoch annimmt, sie könnte ein
Urheberrecht beanspruchen, dann:
- Ist die Ausweisung als "(C) Bundesnetzagentur" fraglich, denn es haben
Andere als nur der BNetzA mitgewirkt, es handelt sich also eher um ein
Gemeinschaftswerk.
- D.h. die Miturheber müssten separat aufgeführt werden, oder ihre
Rechte an die BNetzA übertragen haben.
Was man doch meist wissen will ist, wer sendet auf einer Frequenz
möglicherweise oder wen werde ich konkret dann stören? Beides ist nicht
drin zu finden.
Die Version die ich mal runterlud, war sogar druckgesperrt. Menno,
wollte sie doch weiterfaxen...
Ähnlich der Senderstandortliste, genauso ein Stuß.
In der Antwort der Bundesnetzagentur steht doch nirgendwo, dass es sich
um eine elektronische Datenbank handelt. Ein Zettelkasten, wie er früher
in jeder Bibliothek herumstand, erfüllt auch die obigen Angaben. Und
alle paar Jahre setzt sich dann mal jemand für zwei Tage hin, um das
Word-Dokument zu aktualisieren.
In der ausführlichen Antwort bei fragdenstaat steht außerdem:
> Auch wenn der Arbeitsaufwand vor Bearbeiten des Antrages nicht> abschließend festgestellt werden kann, kann davon ausgegangen werden,> dass sich die Gebühren am oberen Rand des vorgegebenen Rahmens> befinden dürften.
Das heißt doch ganz klar: "So etwas haben wir noch nie gemacht. Wagen
Sie es bloß nicht, unsere Beamten aus dem wohlverdienten Büroschlaf zu
wecken! Sonst bekommen wir nur wieder Ärger mit dem Personalrat."
Alles was "Bundes" vorne dran hat kannste froh sein wenn die eine
Frontpage Seite mit Tabellen aus den neunzigern haben. Ansonsten heißt
es Anfrageformular per Fax einsenden und warten bis Kopien für dich
kommen.
Der Frequenzplan ist eine Untermenge der ITU Radio-Regulations
(VO-Funk): Nur, das was in den RR erlaubt ist, darf auch (muss aber
nicht) in den nationalen Frequenzplänen umgesetzt werden. Andererseits
darf national keine Funkanwendung im Widerspruch zu den RR stehen.
Bei der ITU kann man eine Datenbank-CD bestellen:
https://www.itu.int/pub/R-REG-RR5
Sollte eurer Firma Wert sein, schließlich wollt ihr damit Geld
verdienen.
Dennis E. schrieb:> Alles was "Bundes" vorne dran hat kannste froh sein wenn die eine> Frontpage Seite mit Tabellen aus den neunzigern haben. Ansonsten heißt> es Anfrageformular per Fax einsenden und warten bis Kopien für dich> kommen.
Wie bitte? Gibt es etwa keine BTX-Seite, über die man ein
Bestellformular anfordern kann?
Wahrscheinlich sind die auch so modern, dass demnächst, d.h. in den
nächsten zwanzig Jahren, die Faxgeräte von Gruppe 3 auf Gruppe 4
umgestellt werden.
TO schrieb:> Gibt es auch eine interaktive Suche (z.B. Webformular) für den> Frequenzplan? Also z.B. "Finde alle Regelungen, die 2,4 GHz bis 2,485> GHz (any within range) betreffen".
Eine ebenfalls schöne Suche wäre z.B. "Auf welchen Frequenzen darf man
mit Allgemeinzuteilung Daten als Dauersignal (ohne Tastgrad) mit 10..100
mW EIRP senden?"
(Man findet dann wahrscheinlich einige SRD und ISM Bänder, etc.)
Andreas S. schrieb:> In der Antwort der Bundesnetzagentur steht doch nirgendwo, dass es sich> um eine elektronische Datenbank handelt. Ein Zettelkasten, wie er früher> in jeder Bibliothek herumstand, erfüllt auch die obigen Angaben. Und> alle paar Jahre setzt sich dann mal jemand für zwei Tage hin, um das> Word-Dokument zu aktualisieren.
"Datenbankanwendung FIPS" klingt für mich nicht nach Zettelkasten, eher
nach einer amtspezifischen eingekauften Software.
"wird [...] nur im Word-Format generiert" klingt auch nicht nach
hauptamtlichen Praktikant oder Beamten. Klar könnte man schreiben, dass
ein mittelalterliches Kloster ein großer Buchgenerator war, aber das
macht doch keiner. Nicht mal ein (Bundes-)Amt ;-)
Ich frage mich aber, wie die ihre Backups machen, wenn es 2 Personentage
braucht, um die DB zu dumpen.
> In der ausführlichen Antwort bei fragdenstaat steht außerdem:>> Auch wenn der Arbeitsaufwand vor Bearbeiten des Antrages nicht>> abschließend festgestellt werden kann, kann davon ausgegangen werden,>> dass sich die Gebühren am oberen Rand des vorgegebenen Rahmens>> befinden dürften.>> Das heißt doch ganz klar: "So etwas haben wir noch nie gemacht. Wagen> Sie es bloß nicht, unsere Beamten aus dem wohlverdienten Büroschlaf zu> wecken! Sonst bekommen wir nur wieder Ärger mit dem Personalrat."
Wenn man sich die anderen Antworten der BNetzA auf IFG Anfragen auf
fragdenstaat.de anschaut, dann sind die oft eigentlich gar nicht so
schlecht (Ton ist freundlich, Anfrage wird relativ zeitnah beantwortet).
Erwin Lottermann schrieb:> Ich frage mich aber, wie die ihre Backups machen, wenn es 2 Personentage> braucht, um die DB zu dumpen.
Vielleicht stehen vertrauliche Details drin und es dauert so lange weil
vor Veröffentlichung diese händisch entfernt werden müssen?