Sebastian S. schrieb:
> Willst Du nämlich diese Zeit als Referenz
> verwenden, so kann es schon so sein, dass der nächste Arbeitgeber
> rückfragt.
Nur mal als Frage, weil das Thema ja beantwortet wurde..
Ist sowas wie im Zitat erlaubt? Gibt es da keinen Datenschutz o.ä.?
Nicht dass ich was zu befürchten hätte, geht nur ums Prinzip.
Dachte immer, eine Auskunft beim früheren AG wäre nicht erlaubt, ich
muss ja auch (je nach Firma) eine Verschwiegenheitserklärung
unterschreiben.
Ausmahme wäre, wenn ich dem neuen AG in der Bewerbung explizit erlaube,
beim alten AG rückzufragen und ihm die Durchwahl gebe, wegen guter
Referenzen.
Sorry für OT!
Zum Thema noch: Die Probezeit ist ja an sich nichts schlimmes, sie gilt
ja für beide Seiten, um die Firma und Arbeit kennenzulernen und
vereinfachter Kündigung, ohne Angaben von Gründen. Dass dies manche
Firmen ausnutzen, ist bekannt, leider.