Probezeit und Kündigung

Gast #6873390
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Hallo,

wie ist es, wenn ich am letzten Tag der Probezeit kündige. Habe ich dann 
die vereinbarte Frist, oder endet das Arbeitsverhältnis dann zum 
nächsten Werktag?

Beispiel: 31.01. Ende der Probezeit. Kündigung am 31.01. --> letzter Tag 
der 14.02. oder der 31.01. (Bei zwei Wochenfrist in der Probezeit)

Danke für die Antworten.
#6873486
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Normalerweise gibt es keine "richtige" Kündigungsfrist während einer 
Probezeit.
Kommst Du morgen, wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist nicht, so 
kann Dir niemand ans Bein pin*.
Natürlich kann es sein, dass Du etwas Ähnliches wie einen Arbeitsvertrag 
unterschrieben hast und das Ganze dann als Probezeit deklariert wurde. 
Dann gilt das, was im Vertrag steht.

Ich weiß nicht, ob in Deinem Wortschatz das Wort: Höflichkeit vorkommt, 
aber normalerweise sagt man vorher Bescheid, damit sich beide Seiten 
darauf einstellen können. Willst Du nämlich diese Zeit als Referenz 
verwenden, so kann es schon so sein, dass der nächste Arbeitgeber 
rückfragt.
Gast #6873492
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Oliver S. schrieb:
> Und was genau verstehst du da dran nicht?

Es ist schon bemerkenswert, dass die Probezeit "verlängert" werden kann. 
Von daher könnte es ja sein, dass die Rechtslage hier abweichend 
geregelt ist.  Z.B. dass eine Beschäftigung über die Probezeit hinaus 
diese beendet und in ein reguläres Arbeitsverhältnis führt.
Persönliche Seite #6873496
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Üblicherweise sammelt sich in der Probezeit Urlaub an.
Du hast monatsanteilig mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub, 
je nach Firma sind das 2 bis 2.5 Tage pro Monat.
Weil in der Probezeit i.d. Regel kein Urlaub genommen wird kann es 
tatsächlich sein, dass du heute kündigst und morgen nicht mehr kommen 
müsstest.

Ich durfte sowas mal bei einer festangestellten Kollegin erleben: 1 
Monat Kündigungsfrist (dummer Arbeitgeber) und über 20 Tage Resturlaub.
Zum Glück hat sie nochmal 2 Monate drangehängt.
Gast #6873585
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Wenn du jetzt schon weisst, dass du nicht in der Firma bleiben willst, 
dann kündige doch einfach rechtzeitig, also spätestens bis Mitte Januar.

Urlaub wird wohl über Weihnachten/Neujahr verbraucht werden, ausser es 
wird durchgearbeitet.
(Firma: --------------) #6874381
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Tilo R. schrieb:
> Weil in der Probezeit i.d. Regel kein Urlaub genommen wird kann es
Dumm wenn man den Urlaub aufspart, u.U. wird der den mit der 
Freistellung durch den  AG verrechnet. Darum sollte man Urlaubstage in 
der Probezeit nehmen wann es geht, zumindesten der gesetzliche Anspruch 
20Tage/12 steht einen immer zu!
> tatsächlich sein, dass du heute kündigst und morgen nicht mehr kommen
> müsstest.
????? Ähhhh wer soll jetzt das verstehen?????
Gast #6874407
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Sebastian S. schrieb:
> Willst Du nämlich diese Zeit als Referenz
> verwenden, so kann es schon so sein, dass der nächste Arbeitgeber
> rückfragt.

Nur mal als Frage, weil das Thema ja beantwortet wurde..

Ist sowas wie im Zitat erlaubt? Gibt es da keinen Datenschutz o.ä.?
Nicht dass ich was zu befürchten hätte, geht nur ums Prinzip.

Dachte immer, eine Auskunft beim früheren AG wäre nicht erlaubt, ich 
muss ja auch (je nach Firma) eine Verschwiegenheitserklärung 
unterschreiben.

Ausmahme wäre, wenn ich dem neuen AG in der Bewerbung explizit erlaube, 
beim alten AG rückzufragen und ihm die Durchwahl gebe, wegen guter 
Referenzen.

Sorry für OT!

Zum Thema noch: Die Probezeit ist ja an sich nichts schlimmes, sie gilt 
ja für beide Seiten, um die Firma und Arbeit kennenzulernen und 
vereinfachter Kündigung, ohne Angaben von Gründen. Dass dies manche 
Firmen ausnutzen, ist bekannt, leider.

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