Buchhaltungssoftware, DMS, GoBD

OP (Firma: Angestellter/Freelancer) #6890870
Lesenswert?
• ▲
▼
Hi Leute,

wem GoBD nichts sagt kann bei den unteren Links nachlesen. Ich denke mal 
kaum einer setzt das wirklich so um wie verlangt (so hat auch ein 
Steuerberater bei einer IHK Veranstaltung im letzten Jahr gesagt, Excel 
reicht für Buchhaltung völlig aus, was ja falsch ist).
Ich möchte GoBD erfüllen, was ja auch vom Finanzamt so vorgeschrieben 
ist, und habe mich dazu mal belesen. Einfachste Lösung wäre ein 
Buchhaltungsprogramm was GoBD-Konformität verspricht. Doch die sind 
teuer dafür, dass ich vermutlich nur 3 Buchungen im Monat habe und zudem 
habe ich trotz der GoBD-Versprechen keine Garantie. GoBD kann man nicht 
durch ein Zertifikat bescheinigen, das Finanzamt entscheidet im 
Einzelfall bei einer Betriebsprüfung ob alles in Ordnung ist oder nicht. 
Ein Softwarefehler des Programmanbieters würde mich persönlich treffen, 
da ich am Ende Verantwortlich bin. Zudem muss ich 10 Jahre den Zugriff 
mit diesem Programm garantieren, da habe ich Bauchschmerzen vorallem da 
viele Anbieter wie sevDesk, Fastbill ziemlich neu auf dem Markt sind.

Eine Forderung bei GoBD ist, dass die Daten unveränderbar gespeichert 
werden (z.B. mit Dokumenten-Management-System), wie das funktionieren 
soll verstehe ich aus technischer Sicht nicht. Wie soll etwas auf meiner 
Hardware, worauf ich vollen Zugriff habe, gegen Veränderung geschützt 
werden? Ich könnte ja die alten Datenbanken einfach löschen alles neu 
aber verändert einspielen, dazu könnte ich dann die Uhrzeit der RTC 
abändern.

Meine Idee ist nun einfach mit Excel und Dateiordnern die Buchhaltung zu 
machen (so wie es vermutlich noch sehr viele machen) und als 
Versionierungstool git oder svn zu benutzen um die 
Nachvollziehbarkeit/Unveränderbarkeit zu gewährleisten. Oder was ist bei 
einem Dokumenten-Management-System (DMS) so gravierend anders, weiß da 
jemand mehr dazu?


https://www.bitkom.org/sites/default/files/2021-03/210325_lf_gobd_checkliste_2.1.pdf

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf?__blob=publicationFile&v=13
#6890895
Lesenswert?
• ▲
▼
Hallo,
ich nehme an, Du arbeitest selbständig - darum Buchhaltung und 
Rechnungslegung.

mein Vorschlag für Dich: Mache es genau so, wie Du es von Deinen Kunden 
auch erwartest. Gib Dinge, die Du nicht gelernt hast oder schlichtweg 
nicht die richtige Ausrüstung besitzt, an Fachkräfte ab.

Im TV wird immer wieder gezeigt, wie einfach JEDER seine Buchhaltung mit 
Software machen kann. Seltsam, niemand macht Werbung, wie einfach man 
einen Sicherungskasten mit nem Schraubendreher reparieren kann.

Lange rede - kurzer Sinn: Gib die Buchhaltung an ein Buchhaltungs-Büro 
ab. Du wirst sehen, das ist nicht teuer (im vergleich zu Deinen vielen 
Bastelstunden an diesem Thema) und wenn sich Dein Unternehmen 
entwickelt, musst Du sowieso irgendwann zum Profi.

Final bist Du dann auch alle Probleme bezüglich Datenschutz usw. los.

Grüße, Sven

Antwort schreiben

Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten, für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Formatierung
  • [c]C-Code[/c]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] – Link zu einem Artikel
  • Verweis auf einen anderen Beitrag: Rechtsklick auf dessen Beitrags-ID (#8078628), „Adresse kopieren“, in den Text einfügen

Mehr zur Formatierung

Längeren Sourcecode als Anhang, nicht in den Text. JPG nur für Fotos und Scans; Zeichnungen und Screenshots als PNG oder GIF. Siehe Bildformate.

Schon registriert? Anmelden

Wird nicht angezeigt. Wir schicken dir einen Link; sobald du damit bestätigst, erscheint dein Beitrag.

Mit dem Abschicken legst du einen kostenlosen Account an und erkennst die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an.