Leiterquerschnitt im Sicherungskasten/Verteiler

Gast #6921232
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Hallo,

im Buch "Schutz bei Überlast und Kurzschluss in elektrischen Anlagen 
Erläuterungen zur neuen DIN VDE 0100-430:2010-10 und DIN VDE 
0298-4:2003-08" heißt es, dass in Elektroverteilungen die 
Strombelastbarkeit ermittelt werden kann, indem man in der passenden 
Tabelle unter "Verlegung in freier Luft" nachschaut.

Die Tabelle (hier auch als Bild), gibt es zum Glück auch im Internet 
(https://www.vde-verlag.de/buecher/leseprobe/9783800746910_PROBE_01.pdf).

Allerdings ist der Bereich <25mm² nicht ausgefüllt. Mich würde 
interessieren, was nach Norm die Strombelastbarkeit von 10mm² ist. Damit 
ließe sich dann begründen, ob man nun 10mm² oder 16mm² zwischen Klemmen 
und FI, also ~63A, braucht.
Warum ist das nun nicht ausgefüllt und wo bekomme ich die Infos her?

Besten Dank!
Angehängte Dateien:
Gast #6921443
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In AT ist es so, daß Erwärmung in der Verteilung und Häufung mit 
eingerechnet werden. Dann ergibt sich (3-phasig) 10qmm <50A, 16qmm bis 
63A. Dazu die Vorschriften der Versorger, die innerhalb des 
Tarifzählerbereiches wenigstens 10qmm vorschreiben.
Gast #6921646
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Kotzbrocken schrieb:
> und da steht:
>
> x isolierte Kupferleitungen;
>
> wer lesen kann ist im Vorteil. Wenn Du mit einem Buch nicht klarkommst,
> schreib den Autor an.

Ich verstehe nicht, was du meinst. Klar geht es um isloierte 
Kupferleitungen.

Mit welchem Strom darf ich nun bei Verlegart F und drei belasteten Adern 
10mm² belasten? In der Tabelle ist nur ein "-"
Gast #6921859
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> Mit welchem Strom darf ich nun bei Verlegart F und drei belasteten Adern
> 10mm² belasten? In der Tabelle ist nur ein "-"

Ist nicht zulässig, der Mindestquerschnitt beträgt für diese Verlegeart 
25qmm.
Gast #6921932
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Hallo

H. H. schrieb:
> Ist nicht zulässig, der Mindestquerschnitt beträgt für diese Verlegeart
> 25qmm.

Das wird wohl stimmen und kann mann wenn man einfach hinnehmen wenn 
einen nichts interessiert und man daran glaubt das was in "Vorschriften" 
steht einen physikalischen Sinn hat.

Aber zumindest ich bin Neugierig:

Daher : Warum ist das so ?
Und ein hin geschmissenes "Erwärmung" ist auch nicht viel mehr Wert als 
ein sinnfreies "Vorschrift", deutlich mehr background und detailliert 
(vorgerechnete) Begründung muss doch irgendwo und rechtssicher 
nachzulesen sein.

Wo steht es eindeutig das es nicht Zulässig ist (und keine wilde 
Interpretation oder Wissen das ein irgendwie und irgendwann aus der 
Praxis zugeflogen ist)nein ich meine ein eindeutige Aussage in der (den 
Tabellen allgemein) die aber gefühlt nie so vorhanden ist.

Und was heißt überhaupt "Nicht Zulässig"?
Wer legt das fest und welchen Wert hat die Festlegung - ich kann jetzt 
auch einfach was festlegen weil ich Spaß dran habe und mich zu ungeheuer 
wichtig und schlau halte.
Gibt mir ein gutes Gefühl, hat aber Null Relevanz.

Ein Energieversorger ist z.B. kein Gesetzgeber - es kann sein das er mir 
den Anschluss verweigert wenn ich seine Bedingungen nicht erfülle, 
ändere ich aber nachträglich was (über den Sinn braucht jetzt nicht 
disskutiert werden - wird wohl keiner machen trotz abartig hoher 
Kupferpreise) kann er, der Versorger, mich aber dann (hoffentlich nicht) 
auch bestrafen oder Sanktionen aussprechen - es ist weiterhin ja auch 
nur eine rein private Firma (wenn auch sehr groß).

Praktiker
#6921939
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Praktiker schrieb:
> Ein Energieversorger ist z.B. kein Gesetzgeber - es kann sein das er mir
> den Anschluss verweigert wenn ich seine Bedingungen nicht erfülle,

Reicht doch. Und wenn an deiner Installation was passiert, weil sie halt 
bspw. zu dünn dimensioniert war und deswegen überhitze, hast du halt 
keine guten Argumente.

Kannst du sagen "War aber nach VDE gebaut" sieht das schon besser für 
dich aus.
Beitrag #6921976 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Autotronic) #6922024
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H. H. schrieb:
> Ist nicht zulässig, der Mindestquerschnitt beträgt für diese Verlegeart
> 25qmm.

Falsch! Bei Verlegung in Luft (F) macht eine Angabe keinen Sinn, da die 
Leitung in der Luft besser gekühlt wird, als in Erde oder Dämmung.

Also gilt für 63A ein Leitungsquerschnitt von mindestens 16mm². Man kann 
mehr nehmen, muss man aber nicht. 10mm² sind versicherungstechnisch aber 
deutlich zu wenig!
Gast #6923158
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H. H. schrieb:
> Das ist nicht Verlegeart F!

Dann verate doch bitte, welche es dann ist.
E: Mehradriges Kabel mit Abstand > 0.3D zur Wand
F: Einadriges Kabel mit Abstand >1D zur Wand

Für mich klingen die Leitungen in einer Unterverteilunge eher anch "F", 
weil ja kein Mantel drum ist.
Beitrag #6923209 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6923454
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Marvin schrieb:
> Mich würde
> interessieren, was nach Norm die Strombelastbarkeit von 10mm² ist.

OK. Maximal 73A, abgesichert mit 63A.


> Damit
> ließe sich dann begründen, ob man nun 10mm² oder 16mm² zwischen Klemmen
> und FI, also ~63A, braucht.

Es folgt, dass 10mm² ausreichend ist.

Und dennoch gibt es zahlreiche Kollegen, die sagen 2.5mm² ist genug. Das 
reicht zwar immerhin bis 32A (1.5mm² noch bis 24A), aber das ist an 
vielen Stellen im Schaltschrank tatsächlich zu wenig.

Aber in einem Schaltschrank bis 63A ist in D 16mm² oder gar 25mm² eine 
unnötige Erschwernis.

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