Welcher Stromzähler fürs Finanzamt?

Gast #6928520
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Wir betreiben einen Raum in unserer Wohnung ausschließlich Betrieblich 
und möchten nun ab 2022 die Stromkosten fürs Finanzamt messen.

Welchen geeichten geeigneten Stromzähler könnt Ihr da empfehlen.
Hutschiene oder Kasten ist eigentlich egal, Hauptsache der Misst 
konform.

https://www.amazon.de/elektronischer-Wechselstromz%C3%A4hler-Verrechnungszwecke-zugelassen-SchellCount/dp/B08132MFM3/ref=sr_1_10?keywords=geeichter+stromz%C3%A4hler+230v&qid=1641113526&sprefix=geeichter+strom%2Caps%2C85&sr=8-10
Gast #6928546
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Manni schrieb:
> Wir betreiben einen Raum in unserer Wohnung ausschließlich Betrieblich
> und möchten nun ab 2022 die Stromkosten fürs Finanzamt messen.

Wie hoch wird der jährliche Verbrauch denn überhaupt sein?
Für 50 - 100 Euro Erstattung würde ich das nicht veranstalten wollen. 
Ein plausibler Schätzwert dürfte reichen.
Gast #6928690
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Das ist eine Frage an Radio Eriwan, denn es kommt darauf an was der 
Finanzbeamte dazu meint.

Es kommt nämlich nicht auf die Eichung an, sondern auf die Plausibilität 
des Verbrauches.
Normalerweise kann ein AZ, welches zu einer Privatwohnung gehört, nur 
prozentual anteilsmäßig abgesetzt werden.
Ein Zähler verhindert nämlich nicht, daß der Verbrauch manipuliert 
werden kann, mal ganz banal, z.B. daß man ein Verlängerungskabel im AZ 
in die Steckdose steckt um dann die Großverbraucher der Wohnung damit zu 
versorgen.

Insofern spielt eine Eichung eben keine Rolle.
Es gibt FAs die akzeptieren einen Zähler, das liegt ganz in deren 
Ermessen.
#6928937
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Ich hatte dem Finanzamt, als ich noch unsere Einliegerwohnung 
vermietete, auch den elektrischen Strombedarf unserer Heizung 
vorgerechnet. Einmal kam auch die Frage ob der Wert denn sein könne. Da 
reichte es dem Mitarbeiter meine Berechnung in einem persönlichen 
Gespräch zu erklären.
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Beitrag #6928962 wurde von einem Moderator gelöscht.
#6929097
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PC-Freak schrieb im Beitrag #6928949:
> Ihr macht hier wieder eine Anwaltskanzlei , bzw Steuerberatungsstelle
> auf. Und zieht alles in Zweifel.

Wieder so einer mit Tunnelblick. Wir wollen verhindern das der Bruder 
Geld für eine Installation raus wirft die das Finanzamt vielleicht gar 
nicht anerkennt.

Du bist aber so einer, der glaubt wir wären alle nur die Antwort-Diener 
für Fragesteller.
Beitrag #6929101 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #6929147 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6929860
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Noy schrieb:
> Falsch...
>
> Wenn man ein richtiges Häusliches Arbeitszimmer mit Nachweis hat und
> nicht nur die Pauschale / Corona Homeoffice geht es..

Erkundige Dich mal richtig, beim Arbeitszimmer ist der 
Verteilungsschlüssel entscheidend. Und eine Obergrenze gibt es auch 
noch.

Zitat:
Prüfe, ob in Deinem Fall die strengen Voraussetzungen für ein 
Arbeitszimmer erfüllt sind. Wenn ja, berechne den prozentualen Anteil 
Deines Arbeitszimmers in Bezug auf die Gesamtwohnfläche.

Dieser Anteil ist zugleich der Verteilungsschlüssel für die laufenden 
Kosten der Wohnung, die auf das Arbeitszimmer umlegbar sind, zum 
Beispiel Miete, Heizung, Strom und Müllabfuhr.

Ausgaben für die Einrichtung Deines Arbeitszimmers kannst Du 
grundsätzlich unbegrenzt absetzen. Höherwertigere Gegenstände musst Du 
über die Nutzungsdauer abschreiben, geringwertige Wirtschaftsgüter 
sofort.

Quelle:
https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
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