Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem
Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der
Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss
den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen und an den
Wasserlieferanten?
Nö, der Mieter meldet seine Zähler (Strom, Wasser, Gas) beim Versorger
auf seinem Namen an und geht damit einen Vertrag mit selbigem ein.
Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
Phasenschieber S. schrieb:> Nö, der Mieter meldet seine Zähler (Strom, Wasser, Gas) beim Versorger> auf seinem Namen an und geht damit einen Vertrag mit selbigem ein.
die Zähler müssen nicht zwangsläufig auf den Mieter laufen. Der
Vermieter kann ja durchaus auch einen Nebenkosten-Abschlag nehmen, und
dann im Jahresausgleich gegenrechnen.
Im übrigen sind eigene, autonome Wasserzähler (welche direkt beim
Wasserversorger abgerechnet werden) in Wohnungen [also in einzelnen
Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes] meines Erachtens nicht so
verbreitet. Eher werden es wohl Unter-Zähler sein.
Bei Gas und Strom kenne ich separate Zähler.
Wegstaben V. schrieb:> Im übrigen sind eigene, autonome Wasserzähler (welche direkt beim> Wasserversorger abgerechnet werden) in Wohnungen [also in einzelnen> Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes] meines Erachtens nicht so> verbreitet.
Je nach Bundesland sind die sogar vorgeschrieben.
Hmmm schrieb:> Je nach Bundesland sind die sogar vorgeschrieben.
ja, für Neubauten soll das wohl so sein. Da wir nicht das Alter der
Wohnung des TO kennen, bleibt deiser Punkt wohl (erst mal) offen.
Wohnungsmensch schrieb:> Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem> Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der> Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss> den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen
Nein. Es hängt wohl im Einzelfall von deinem Mietvertrag ab, aber
üblicherweise ist Strom nicht in den Nebenkosten enthalten, d.h. jeder
Mieter macht einen eigenen Vertrag mit einem Stromunternehmen (Default
ist der Grundversorgungstarif beim örtlichen Netzbetreiber). Daher hat
der Vermieter rein gar nichts damit zu tun. Wenn du deine Rechnungen
nicht bezahlst, wird dir irgendwann der Strom abgestellt werden. Das
passiert angeblich ab und an in Deutschland tatsächlich, wenn
irgendwelche Suchtis wiederholt lieber Schnapps und Tabak gekauft haben
anstatt ihre Stromrechnungen zu begleichen.
Dir als Vermieter wird nichts passieren, da der Mieter seinen
Stromlieferanten selber wählt und vertraglich bindet. Zahlt der Mieter
nicht, kann der Vermieter nicht in Regress genommen werden: eher kommt
der Sperrklempner des StromZuliefers und klemmt die Zuleitung des
säumigen Mieters nach dem Zähler ab...
Wenn es nicht so wäre, würden auch kaum noch Leute vermieten !!!
PS: Bin selber Vermieter von drei Wohneinheiten
AtzeM schrieb:> Dir als Vermieter wird nichts passieren
In gemieteten Wohnungen gehört die elektrische Anlage dem Vermieter.
Gemäß Netzanschlussvertrag gibt es einen Netzanschlussinhaber (der
Vermieter) und den Netzanschlussnutzer (der Mieter). Der Mieter schließt
mit einen beliebigen Energielieferanten einen Energieliefervertrag.
Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und
beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat.
Dann versorgt der Grundversorger auch ohne Vertrag weiter und rechnet
mit dem Netzanschlussnutzer, wenn dieser nicht greifbar mit dem
Netzanschlussinhaber ab.
Der Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass der Netzanschlussinhaber bei
Fehlen eines Mieters die jährliche Grundgebühr (auch ohne Verbrauch) an
einen Energielieferanten, normalerweise den teureren Grundversorger
entrichten muss.
Ob die Außerbetriebnahme des Netzanschlusses preiswerter ist kann
bezweifelt werden, da die Netzbetreiber sich die Außerbetriebsetzung und
die Wiederinbetriebnahme gut vergüten lassen.
Nautilus schrieb:> Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und> beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat.
??
Wohnungsmensch schrieb:> Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem> Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der> Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss> den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen und an den> Wasserlieferanten?
Mieter denken ganz gern dass sie rundum-vollkasko-24-7 Support in allen
Belangen haben. Da wird gerne beim Vermieter gejammert dass der
Stromzähler falsch läuft, dann man kann ja gar nicht zu Zweit knapp 5MWh
im letzten Jahr verbraucht haben.
Cha-woma M. schrieb:> Was heist "eigener"?> Ein Zwischenzähler oder ein echter Zähler des EVU`s?
Das weis ich nicht genau. Im Keller sind in einem Kasten halt die Zähler
verbaut, die dann in die Wohnungen gehen. Aber wem die gehören? Da sind
Plompen dran, wahrscheinlich gehören sie dann der Stromfirma. Mit den
Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller.
Nautilus schrieb:> Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und> beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat.
Wenn der Mieter während des Mietverhältnisses kündigt und deshalb der
Grundversorger übernimmt, teilt letzterer das aber dem Vermieter mit, so
dass der nicht erst beim Auszug reagieren kann.
> Dann versorgt der Grundversorger auch ohne Vertrag weiter und rechnet> mit dem Netzanschlussnutzer, wenn dieser nicht greifbar mit dem> Netzanschlussinhaber ab.
So einfach ist das zum Glück nicht:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/eigentuemer-haftet-nicht-fuer-strom-des-mieters-viii-zr-31613_258_262560.html
Wichtig ist natürlich ein Übergabeprotokoll beim Einzug, aus dem auch
die Zählerstände hervorgehen.
Wohnungsmensch schrieb:> Im Keller sind in einem Kasten halt die Zähler> verbaut, die dann in die Wohnungen gehen. Aber wem die gehören? Da sind> Plompen dran, wahrscheinlich gehören sie dann der Stromfirma.
Genau, und die richtige Zählernummer mitsamt Zählerstand musst Du bei
der Anmeldung dem Versorger mitteilen.
Wohnungsmensch schrieb:> Mit den> Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller.
Klingt danach, dass Du auch dafür einen eigenen Liefervertrag
abschliessen musst. Im Zweifelsfall in den Mietvertrag gucken und/oder
den Vermieter fragen.
Hmmm schrieb:> Wohnungsmensch schrieb:>>> Mit den>> Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller.>> Klingt danach, dass Du auch dafür einen eigenen Liefervertrag> abschliessen musst. Im Zweifelsfall in den Mietvertrag gucken und/oder> den Vermieter fragen.
Nein, Wasser und Heizung laufen üblicherweise über die
Nebenkostenabrechnung (im Gegensatz zu Strom, Telefon, Internet, etc.).
Die Zähler werden dazu einmal pro Jahr und natürlich bei Ein- und Auszug
abgelesen.
Senf D. schrieb:> Nein, Wasser und Heizung laufen üblicherweise über die> Nebenkostenabrechnung
Bei einem eigenen Kaltwasserzähler ist beides möglich, und ich habe auch
schon beide Varianten erlebt.
Heizung läuft natürlich über die Nebenkostenabrechnung, wenn nicht z.B.
eine eigene Gastherme vorhanden ist.