hallo,
bin schon etwas älter und vielleicht zu blöd für die normalen Probleme
des Alltags.
Habe einen neuen pc mit WIN11 - Umstieg von Win7. Läuft erstaunlich gut,
so dass ich komplett von w7 auf w11 wechseln will. Laufen muss Dragon
Dictate 15. Dafür braucht man word - Rest ist im Prinzip egal.
Ich bin auch bereit Geld auszugeben - aber nur einmal. Also kein ABO.
Ich will auch - trotz juristischem Staatsexamen - keine seitenlangen
Lizenzbedingungen lesen.
Gefunden habe ich dies:
https://lizenzworld.de/de/office-software/160-microsoft-office-2021-professional-plus-download.html#
"Es wird ausschließlich der Aktivierungsschlüssel zur Aktivierung der
Software sowie eine Anleitung zur Installation per E-Mail geliefert. Ein
Versand von Datenträgern oder COA erfolgt nicht. Sie erhalten eine
ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Es handelt sich
um eine Aktivierung, auszug aus einem gebrauchten
Volumenaktivierungsschlüssel, es gibt keine zeitliche Begrenzung."
müsste reichen?
Danke für euer Verständnis.
grundschüler schrieb:> müsste reichen?
"Müsste" schon. Oder auch nicht. Ist halt ein Graubereich und wenn es
lizenzworld wie Lizengo geht geht's halt vielleicht auch nicht mehr oder
es wird dir mal die Lizenz deaktiviert.
Als Lizengo solche entbundelten Office-Volumenlizenzen bei Edeka
verkauft hat, ging das nicht gut aus:
https://heise.de/-4886728https://heise.de/-4970097
Evtl. betrifft das aber nur die Verkäufer, und du als Käufer kannst dich
auf "Guten Glauben" etc. rausreden. Dazu vielleicht jemandem mit
juristischem Staatsexamen fragen, der sich damit auskennt.
Hauptproblem ist wohl, dass die Händler denselben Key mehrfach
verkaufen, und jeder der Käufer zwar nur eine Aktivierung damit machen
dürfte, der Key aber ein Volumen-Key bleibt, und jeder der anderen
Käufer desselben Keys den beliebig weiterverteilen oder verkaufen kann,
bis MS den Key sperrt.
grundschüler schrieb:> Laufen muss Dragon> Dictate 15. Dafür braucht man word - ...
Dragon Dictate? Das ist eine Diktier-Software. Also Quasseln-->Dokument.
Erzeugt dieses Dragon-Dingsda von sich aus Dateien? Oder simuliert es
Tastendrücke, die dann von einer Textverarbeitung weiter behandelt
werden müssen?
Leg dir mal für wenig Geld das Softmaker Office zu. Das arbeitet mit
gleichen Datenformaten wie MS Office. Vielleicht ist das die Lösung
deines Problems.
W.S.
W.S. schrieb:> Leg dir mal für wenig Geld das Softmaker Office zu. Das arbeitet mit> gleichen Datenformaten wie MS Office. Vielleicht ist das die Lösung
Dragin hat ein Addins für ms-Word. Funktioniert in vollem Umfang leider
nur mit word.
grundschüler schrieb:> "Es wird ausschließlich der Aktivierungsschlüssel zur Aktivierung der> Software sowie eine Anleitung zur Installation per E-Mail geliefert. Ein> Versand von Datenträgern oder COA erfolgt nicht. Sie erhalten eine> ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Es handelt sich> um eine Aktivierung, auszug aus einem gebrauchten> Volumenaktivierungsschlüssel, es gibt keine zeitliche Begrenzung.">> müsste reichen?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Software funktioniert und in
der Regel gibt es auch keine Probleme bei Online-Aktivierung, kann aber
durchaus sein, dass man sie per Telefon aktivieren muss. Man bekommt
auch ganz normal Updates von MS. Auf jeden Fall muss man beachten, dass
man die Software am besten sofort installieren und aktivieren sollte.
Nach einer Weile geht der Schlüssel nicht mehr, d.h. wenn du nach 2J
deinen Rechner neu aufsetzen musst, ist der Schlüssel nicht mehr gültig.
Also, nach der Installation gleich ein frisches Image vom Win11 ziehen.
*** schrieb:> grundschüler schrieb:
Ich wuerde auch davon ausgehen, dass die Aktivierung funktioniert.
> Nach einer Weile geht der Schlüssel nicht mehr, d.h. wenn du nach 2J> deinen Rechner neu aufsetzen musst, ist der Schlüssel nicht mehr gültig.> Also, nach der Installation gleich ein frisches Image vom Win11 ziehen.
Der Schluessel ist so oder so one-shot: Du kannst mit dem Schluessel nur
genau einmal aktivieren. Solltest Du die Maschine neu aufsetzen muessen
(also kein Image-Backup), brauchst Du einen neuen Schluessel.
Das hast Du bei der Voll-Kauf-Version nicht.
Gruesse
Th.
Thomas W. schrieb:> Solltest Du die Maschine neu aufsetzen muessen> (also kein Image-Backup), brauchst Du einen neuen Schluessel.
Das widerspricht der Erfahrung, dass diese Händler vielfach den gleichen
Schlüssel liefern. Kann man selber nachprüfen, indem man eine neue
Bestellung macht - dann bezahlt man nochmal, bekommt aber den gleichen
Schlüssel wie beim ersten mal.
Muss nicht immer so sein, aber dass es üblich ist kann ich aus eigener
Erfahrung bestätigen.
Georg
Thomas W. schrieb:> Der Schluessel ist so oder so one-shot: Du kannst mit dem Schluessel nur> genau einmal aktivieren. Solltest Du die Maschine neu aufsetzen muessen> (also kein Image-Backup), brauchst Du einen neuen Schluessel.
Das stammt aus dem Reich der Märchen und Sagen.
Oliver
Vorname N. schrieb:> Warum nicht OpenOffice?
Spätestens bei einem wirklich komplexen Excel-Formular oder
umfangreichen Word-Dokument mit aufwändigem Layout (von Aussen
zugeliefert) stellst du diese Frage nicht mehr.
So lange du dich nur in deiner eigenen Welt aufhältst oder nur recht
simpel gestrickte Dokumente verfasst, kein Problem.
Das heisst übrigens nicht, dass nicht auch Open Office komplexe
Dokumente könnte, aber die Kompatibilität zu MS kennt da definitiv ihre
Grenzen.
Ist eine Abwägungs-Sache.
Frank E. schrieb:> Ist eine Abwägungs-Sache.
Ich weiß ja nicht was der TO braucht :) Dragon klingt jetzt nicht nach
Excel. Ich selber nutze auch Office 2016, natürlich auch gecracked :)
Darum kann ich da nicht mit reden. Ich kenne nur einige, die OpenOffice
nutzen und damit durchaus zufrieden sind.
Hatte das mal mit Windows und Office versucht. Leider funktionierten
beide Lizenzen nur mit dem iso des Verkäufers. Irgend ein dubioses Image
installiere ich aber bestimmt nicht... Lehrgeld.
Frank E. schrieb:> Vorname N. schrieb:>> Warum nicht OpenOffice?>> Spätestens bei einem wirklich komplexen Excel-Formular oder> umfangreichen Word-Dokument mit aufwändigem Layout (von Aussen> zugeliefert) stellst du diese Frage nicht mehr.>
Komplexe Dokumente erstellt man aber auch nicht mit Word...
> So lange du dich nur in deiner eigenen Welt aufhältst oder nur recht> simpel gestrickte Dokumente verfasst, kein Problem.>
Word kann "komplexe" Dokumente besser als OO oder LO? Guter Witz.
Word heißt nicht umsonst Word. Und nicht Letter oder Book...
Der OP sollte sich evtl mal überlegen, ob er wirklich alle "Features"
des Word-Plugins braucht, oder ob er sich nicht selber eines (ein Makro)
für OO baut.
Wobei: Dass Dragon nicht mit OO oder LO funktioniert ist wohl inzwischen
ein Märchen aus vergangenen Tagen:
https://forum.openoffice.org/en/forum/viewtopic.php?f=7&t=106861&hilit=dragon
grundschüler schrieb:> Ich will auch - trotz juristischem Staatsexamen - keine seitenlangen
Man liest: Speech-to-text for LO Writer
The Dragon that my fiancee uses required very little training.
Man sollte genau wissen, wofür man solches Sprachprogramm nutzt. Es ist
meist etwas Einarbeitung nötig. Für einfache Listen kein Problem, für
vorgelesene Märchen erhöht sich die Fehlerquote. Ob es für juristische
Zwecke mit genauer Formulierung ideal ist? Nur ein Versuch macht klug.
Roland E. schrieb:> So war zumindest der Test mit LO-Writer...
Kommt auch auf Lärm und Vorleser an. Wenn das Progamm genügend trainiert
wurde und ausreichend viel im Wörterbuch steht, geht es leichter. Dann
wird Harry auch selten Marry sein.
Übrigens zum Thema es "geht nur mit MSOffice", kann ich ergänzen, dass
auch nicht alle Office-Versionen zu 100% gleich sind und deshalb manches
alte Makro nicht läuft.
LibreOffice konnte bisher alles, was MS Office kann, wenn man es sicher
betreibt. Sicher heißt: Makros deaktivieren. Eine Mehrzahl der
Ransomware kommt durch verseuchte PDF- und MS Office-Dokumente im
E-Mail-Anhang, über Funktionen, bei denen fahrlässig die Einfachheit
über die Sicherheit gestellt wurde. Jetzt rudern beide Firmen immer
weiter zurück und empfehlen die Deaktivierung der Features in den
jeweiligen Programmeinstellungen.
MS Office legal als gebrauchte Lizenz kenne ich nur von einem Anbieter,
seinerseits Microsoft Partner, der nur an Gewerbe verkauft und nur ab
knapp 1.000€ Kaufvolumen pro Bestellung. Dafür mit Urkunde, dass alle
Installationen gelöscht wurden und der Schlüssel aus legaler Quelle
stammt.
Bei allen anderen Angeboten besteht die Gefahr, dass die Polizei
irgendwann vor der Tür steht und Fragen stellt. Es mag sein, dass
vereinzelt ein paar Keys sogar legal sind, aber in der Regel fehlt
zumindest immer der Nachweis. Wenn der Anbieter seine Adresse/Shopnamen
nicht rechtzeitig ändert oder sein Hehlernetzwerk die Herkunft nicht
ausreichend verschleiert, nimmt die Polizei ihn hoch und kommt somit an
die Kundenadressen. Es droht theoretisch Strafe/Bußgeld und
Beschlagnahmung, auch wenn sich Leute teils doch mit der Behauptung
retten können, sie hätten die Keys für legal gehalten.
M$ Office ist Markenware vom Marktführer, alle ca. 3 Jahre neu
aufgebacken, seit 20 Jahren keine bedeutenden neuen Funktionen. Für
geschätzt 90% der Privathaushalte täte es auch LiberOffice. Aber wer M$
unbedingt will soll doch zahlen! Das Produkt ist (völlig grundlos)
mega-erfolgreich, und alles andere wird von der breiten Masse
unbegründet abgelehnt - die könnten noch viel mehr verlangen :D Ist auch
deren Recht.
Almdahl schrieb:> Für> geschätzt 90% der Privathaushalte täte es auch LiberOffice.
Es ist die Gewöhnung. Die meinige besteht auch auf MS Office. Eben weil
sie das jahrelang beruflich benutzt hat und von daher weiß, wo jeder
Knopf ist. Ich selber hab dieses Office noch nie benutzt und bin mit
einer Kombination aus Softmaker und Libre zufrieden. Dabei ist Libre
Office mir eigentlich etwas zu elefantös, also im Grunde nix für 'eben
mal' ein Dokument aufsetzen.
W.S.
Almdahl schrieb:> LibreOffice konnte bisher alles, was MS Office kann, wenn man es sicher> betreibt.
Du benutzt Excel nicht ernsthaft.
Almdahl schrieb:> MS Office legal als gebrauchte Lizenz kenne ich nur von einem Anbieter,> seinerseits Microsoft Partner,
Das du nur den einen kennst, mag sein, aber daß es nur bei diesem
bestimmten Microsoft-Partner legale Gebrauchtlizenzen gibt, ist Unsinn.
Almdahl schrieb:> Bei allen anderen Angeboten besteht die Gefahr, dass die Polizei> irgendwann vor der Tür steht und Fragen stellt.
Das ist ein Märchen, welches auch durch noch so häufige Wiederholung
nicht wahr wird. Microsoft verbreitet zu dem Thema einen Haufen FUD, und
die presse springt da freudig drauf an, aber die Rechtslage definiert
nicht Microsoft, sondern andere.
Was zur legalen Übertragung einer Gebrauchtlizenz erforderlich ist, ist
klar definiert.
Natürlich ist nicht jedes Angebot im Netz legal, aber das war eh klar.
Oliver
ich hab hier schon mehrere Lizenzen gekauft, teilweise auch mit
Datenträger.
https://software-guru.shop/
Die Aktivierung verlief völlig problemlos, bzw war in einigen Fällen gar
nicht notwendig weil automatisch erkannt. Wie legal das ganze ist mag
ich nicht beurteilen. Der Anbieter sagt aber dass die Keys nur einmal
benutzt werden können. Ausprobiert hab ich das allerdings nicht.
grundschüler schrieb:> müsste reichen?
Nein, das reicht nicht. Du bekommst nur einen Schlüssel, keine Lizenz.
Du kannst das Produkt somit nicht legal nutzen.
Εrnst B. schrieb:> Evtl. betrifft das aber nur die Verkäufer, und du als Käufer kannst dich> auf "Guten Glauben" etc. rausreden.
Dieser Glaube ist ein falscher Glaube. Nein, man kann sich nicht immer
auf "guten Glauben" herausreden.
Oliver S. schrieb:> Das ist ein Märchen, welches auch durch noch so häufige Wiederholung> nicht wahr wird. Microsoft verbreitet zu dem Thema einen Haufen FUD, und> die presse springt da freudig drauf an, aber die Rechtslage definiert> nicht Microsoft, sondern andere.
du weisst aber nicht alles was so passieren kann!
Ist jetzt keine erfundene Geschichte, nichts aus der Presse!
Die Polizei macht eine Durchsuchung bei einem Raubkopierer, fand die
Adresse von dem Sohn eines Freundes der nicht von diesen Raubkopien auf
dem Rechner hatte!
Trotzdem hat die Polizei erst mal alle Rechner der 3 Kinder mitgenommen
um die zu untersuchen, die Polizei folgte den Netzwerkkabeln vom Router,
Hub, Switch. Wlan war früher weniger.
Mag sein das es übergriffig war, aber bei Verdachtsmomente hat man erst
mal das Nachsehen, der Rechner ist weg!
Angenommen ein Händler kopiert illegal und dort werden Kundenlisten von
der Polizei beschlagtnamt?
Wer ein Jurist ist sollte verstehen was bei Lizenzworld steht. Da steht
"Der Aktivierungsschlüssel darf verwendet werden, **sofern eine gültige
Lizenz zur Nutzung vorhanden ist**. Soll heißen "Wir verkaufen keine
Lizenz, nur den Aktivierungsschlüssel" (so würde ich das
sicherheitshalber interpretieren). Und dann steht da noch "Der
vorliegend angebotene Software-Aktivierungsschlüssel wurde
**ursprünglich**...", das Wörtchen "ursprünglich" sagt schon einiges.
Joachim B. schrieb:> Die Polizei macht eine Durchsuchung bei einem Raubkopierer, fand die> Adresse von dem Sohn eines Freundes der nicht von diesen Raubkopien auf> dem Rechner hatte!
Und was hat das mit dem Fall einer mit ordentlicher Rechnung gekaufter
Software von einer ordentlichen, in D gemeldeten Firma zu tun?
Abgesehen davon glaube ich von dieser Räuberpistole eh kein Wort.
Oliver
Oliver S. schrieb:> Abgesehen davon glaube ich von dieser Räuberpistole eh kein Wort.
klar alle lügen, vielleicht auch du?
Presse, Funk & Fernsehen sowieso!
Es wurde noch nie ein Unschuldiger verurteilt, eingesperrt oder
verhaftet.
Glauben musst du in der Kirche, hier nicht!
René H. schrieb:> Wer ein Jurist ist sollte verstehen was bei Lizenzworld steht. Da> steht> "Der Aktivierungsschlüssel darf verwendet werden, **sofern eine gültige> Lizenz zur Nutzung vorhanden ist**. Soll heißen "Wir verkaufen keine> Lizenz, nur den Aktivierungsschlüssel" (so würde ich das> sicherheitshalber interpretieren). Und dann steht da noch "Der> vorliegend angebotene Software-Aktivierungsschlüssel wurde> **ursprünglich**...", das Wörtchen "ursprünglich" sagt schon einiges.
Das, was da zu dem steht, was die verkaufen, ist richtig.
Ob eine aus ursprünglich von Microsoft erworbene Lizenz, bestehend aus
einer per Download von Microsoft erhaltene Software und einem online von
Microsoft gekauftem Aktivierungskey nicht ebenso per Download und online
weiterverkauftem Aktivierungskey auf einen Käufer übertragen werden
kann, darfst du jetzt den nächsten Juristen fragen.
Eine letztendlich verbindliche Antwort darauf wird dir aber nicht der,
sondern der letztinstanzliche Richter geben, und die hängt von sehr
vielen Details des Einzelfalls ab.
Oliver
Oliver S. schrieb:> Eine letztendlich verbindliche Antwort darauf wird dir aber nicht der,> sondern der letztinstanzliche Richter geben
nutzt nur nichts!
Ich kaufte eine OEM Version von PS6, konnte die auch registrieren und
sie wurde von Adobe online freigeschaltet!
3 Jahre später als ich meinen Rechner neu aufsetzen musste wurde diese
Version als Raubkopie von Adobe abgelehnt. Der deutsche Händler ist
nicht mehr greifbar, vor welches Gericht soll man nun gehen?
Joachim B. schrieb:> Der deutsche Händler ist> nicht mehr greifbar, vor welches Gericht soll man nun gehen?
Den Fall meinte ich nicht. Das ist Pech, damit muß man Leben.
Ich meine den FUD-Fall, daß Microsoft dich verklagen sollte.
Oliver
Oliver S. schrieb:> Ich meine den FUD-Fall, daß Microsoft dich verklagen sollte
wo schrieb ich das?
Zur Erinnerung:
Beitrag "Re: ms office kaufen"
Danach kam noch ein Gebührenbescheid von einem Abmahnanwalt, den wir
widersprachen, dann kam nichts mehr!
https://www.youtube.com/watch?v=eQ3ky6dCC-4
zu Kaufsoftware:
VCD10
Bitte beachten Sie, dass die Testversionen von Virtual CD nicht mehr per
Lizenzschlüssel freischaltbar sind. Beim Kauf von Virtual CD erhalten
Sie von uns einen Link zum Herunterladen der aktuellen Vollversion.
Diese können Sie dann wie gewohnt mit Ihrem Lizenzschlüssel
freischalten.
Acronis
Bei Acronis keine Software auf dem Server gefunden.
Die c't (Heise-Verlag) hatte mal bei Microsoft bezüglich der
Rechtsmäßigkeit solcher Billiganbieter angefragt. Ergebnis: Keine
Antwort seitens Microsoft. Denen ist das also egal. Die wollen nur mit
Firmenkunden Geld verdienen. Wenn die ganzen Privatleute die Software
quasi für lau benutzen, werden sie das auch am Arbeitsplatz nutzen
wollen. Also eine Win-Win Situation für Microsoft.
Alex schrieb:> Denen ist das also egal.
Ist es nicht. Es werden durchaus auch Privatbürger vor Gericht gezerrt.
Aber meist sperrt MS nur die Schlüssel, dann stehen die Anwender da, und
selbst 30,- Euro sind für viele Menschen schon viel Geld. Bei älteren
Versionen, die keinen Support mehr bekommen, nervt MS einfach mit
ensprechenden Meldungen.
René H. schrieb:> Aber meist sperrt MS nur die Schlüssel
„Meist“ sperrt MS Schlüssel, die von hunderten Nutzern gleichzeitig
aktiviert wurden. Alles andere ist nicht „meist“.
Oliver
Vorname N. schrieb:> Warum nicht OpenOffice?Vorname N. schrieb:> Ich weiß ja nicht was der TO braucht
Dann lies einfach mal den Eeröffnungsbeitrag:
grundschüler schrieb:> Laufen muss Dragon Dictate 15. Dafür braucht man word - Rest ist im Prinzip
egal.
Alex schrieb:> Die c't (Heise-Verlag) hatte mal bei Microsoft bezüglich der> Rechtsmäßigkeit solcher Billiganbieter angefragt. Ergebnis: Keine> Antwort seitens Microsoft.
Ich habe mal gefragt: Antwort war, dass nur eine Lizenz zur Benutzung
der Software berechtigt. Ein Aktivierungskey alleine genügt nicht.
Aus Datenschutzgründen dürfen sie mir nicht vor dem Kauf mitteilen, ob
ein Angebot seriös sei. Ich müsse erst kaufen, dann können sie meinen
Key prüfen.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Ich habe mal gefragt: Antwort war, dass nur eine Lizenz zur Benutzung> der Software berechtigt. Ein Aktivierungskey alleine genügt nicht.
Das war doch hoffentlich selbst für dich nie fraglich.
Das fragliche ist, wie die Lizenz übertragen werden kann.
Den aktuellen Rechtsstand kannst du bei Wikipedia nachlesen.
Oliver
Die VM (virtuelle Maschine) ist dein Freund! ;-)
Ich würde unter Win 11 eine VM mit Win 7 einrichten und in dieser
Umgebung beide alten Programme weiterlaufen lassen. Die hast du
rechtmäßig erworben und es ist dein gutes Recht, die weiter zu nutzen.
Außerdem ist ein PC, auf dem Win 11 installiert ist, potent genug, um
spielend noch eine VM bedienen zu können.
Ich nutze unter Win 7 ebenfalls eine VM mit XP regemäßig, weil es für
meinen Scanner keine 64 Bit Treiber gibt.
Außerdem sind weitere VMs die man schnell wieder zurücksetzen kann,
recht nützlich, für "Spezialsoftware"
Oliver S. schrieb:> Das fragliche ist, wie die Lizenz übertragen werden kann.
Kommt darauf an woher die Lizenz kommt. Eine normale Lizenz ist in der
Regel vom Erstbesitzer auf einen Käufer übertragbar, in der Regel wird
das schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Ein Widerverkäufer müsste
also ebenfalls auch die Lizenz übertragen bekommen, damit die Kunden
auch den Aktivierungsschlüssel mit einer gültigen Lizenz bekommen.
Fraglich ist m.E., ob ein Aktivierungsschlüssel alleine verkauft werden
darf. Der normale Anwender kann meist nicht zwischen
Aktivierungsschlüssel und Lizenzschlüssel unterscheiden. Aber wie es
immer so schön heißt, Ignorantia legis non excusat.
René H. schrieb:> Fraglich ist m.E., ob ein Aktivierungsschlüssel alleine verkauft werden> darf.
Das ist nicht fraglich, du darfst auch kaputte Glühbirnen verkaufen.
Die Frage ist, bei welchen Lizenzen der Aktivierungsschlüssel die Lizenz
ist, weil auch Microsoft ursprünglich nichts anderes geliefert hat. Und
das sind gar nicht so wenig.
Oliver
Microsoft hat das aber nie Aktivierungsschlüssel genannt, sondern immer
Lizenzschlüssel, und nur gültig in Verbindung mit einem COA (Certificate
of Authenticity) oder einem vergleichbaren Lizenznachweis. Ohne COA
keine Lizenz. Bei "echten Microsoft-Vertrieblern" steht m.W. immer
Lizenz. Und ob ein Aktivierungsschlüssel als Ersatzschlüssel dienen
kann, ist m.E. nicht klar, da dem Käufer die Herkunft der
Aktivierungsschlüssel nicht bekannt ist.
Oliver S. schrieb:> Ich meine den FUD-Fall, daß Microsoft dich verklagen sollte.
Das Problem ist eher weniger, dass Microsoft einen verklagt, um
Schadensersatz zu kassieren. Tatsächlich sperrt M$ eher die Schlüssel.
Das Hauptproblem ist eine mögliche Anklage durch die Staatsanwaltschaft
wegen Straftaten (z.B. leichtfertige Geldwäsche).
Siehe z.B.:
https://www.netzwelt.de/news/186803-wegen-guenstiger-windows-10-lizenz-polizei-ermittelt-gegen-ebay-nutzer.html
Man kann auch die Ansicht vertreten, dass ein COA-Sticker bei echter
Gebrauchtware nicht unbedingt ausreicht. Sondern dass eine
ununterbrochene Erklärungskette vom Ersteigentümer ausgehend nötig ist,
dass bei jeder Übertragung
1. alle Instanzen von Installationen, die aus dieser Lizenz bisher
berechtigt entstanden sind, vernichtet wurden.
2. die Lizenz rechtmäßig und vollumfänglich an den neuen Eigentümer
übertragen wurde.
Ich persönlich benutze keine lizenzpflichtige Software. Deshalb kann
mich niemand jemals wegen Softwareurheberrechtsverletzungen anklagen.
Das hat auch was für sich :) Aber ich weiß, dass beruflich manche
Menschen nicht darum herum kommen, weil deren Spezialprogramme z.B. nur
auf Windows laufen und sie somit daran gefesselt sind.
Oliver S. schrieb:> Das du nur den einen kennst, mag sein, aber daß es nur bei diesem> bestimmten Microsoft-Partner legale Gebrauchtlizenzen gibt, ist Unsinn.
Das war von mir übertrieben ausgedrückt. Aber für einen Privatmann, der
nur eine Lizenz braucht, kommt es auf das gleiche heraus. Der
juristische Aufwand, die Lizenz sicher zu übertragen ist so hoch, dass
man gegenüber dem Kauf von echter Neuware (dreistelliger €-Betrag)
nichts spart. Deshalb wird man bei niedrigeren Preisen immer nur
unvollständige Belege erhalten, durch die man sich zumindest viel Ärger
aufhalsen kann.
Alleine die Kommunikation mit Behörden oder ein Gerichtsverfahren kann
sehr schnell viel teurer werden, als hohe Softwarekosten zu tragen -
selbst, wenn man am Ende ohne Strafe davon kommt, oder z.B. nachträglich
den Vorbesitzer ranziehen kann, dass er die Rechtmäßigkeit des Geschäfts
beweist.
Almdahl schrieb:> Alleine die Kommunikation mit Behörden oder ein Gerichtsverfahren kann> sehr schnell viel teurer werden
Oder die Reparaturen nach der Hausdurchsuchung.
Oliver S. schrieb:> Das war doch hoffentlich selbst für dich nie fraglich.
Doch war es. Der Unterschied zwischen Aktivierungskey und Lizenz war mir
nicht klar. Ich habe das inzwischen so verstanden:
Der Aktivierungskey ist eine schwache technische Maßnahme zum Schutz, so
wie ein Haustürschlüssel. Aber wenn du einen Schlüssel auf der Straße
findest, hast du noch lange nicht die Erlaubnis, das Haus zu benutzen.
Die Lizenz ist der vertragliche Part. Angenommen Microsoft verkauft
einem Konzern 1000 Arbeitsplatz Lizenzen, aber es werden nur 800 davon
genutzt. Dann bleiben 200 übrig - aber nur für diesen einen Konzern. Die
200 übrigen Lizenzen dürfen nicht von völlig anderen Leuten genutzt
werden.
Weit verbreitet ist auch die falsche Vorstellung, dass Lizenzen nach
Schließung einer Firma automatisch zu Freiwild werden. Tatsächlich ist
in den Volumenverträgen in der Regel festgelegt, dass die Lizenzen
nicht an andere weiter veräußerbar sind.
So verstehe ich das jedenfalls.
Gerald B. schrieb:> Die VM (virtuelle Maschine) ist dein Freund!
Jein.
Ich habe Windows 10 bereits mehr als 1 Jahr lang in VirtualBox nutzen
können. Offenbar erscheint nur irgendwann der Hinweis, dass die
Installation nicht aktiviert ist und ein paar wenige Desktop
Einstellungen (wie Hintergrundbild) werden gesperrt.
Ansonsten läuft alles weiter. Ich habe allerdings das Gefühl, dass es
allmählich immer langsamer wird. Vielleicht bilde ich mir das auch nur
ein, weil das bei Windows eh normal ist :-)
Aber erlaubt ist das nicht. Genau dieser Punkt war Bestandteil meiner
Frage, die ich damals an Microsoft richtete, nachdem ich diese
"fehlende" Sperre bemerkte. Microsoft erklärte, dass solche
Installationen nur 3 Monate lang für Testzwecke benutzt werden dürfen.
Wenn ich später nochmal etwas testen muss, soll ich es erneut
installieren.
Hier besteht offenbar ein großer Unterschied zwischen dem, was erlaubt
ist, und dem was möglich ist.
Almdahl schrieb:> Deshalb kann> mich niemand jemals wegen Softwareurheberrechtsverletzungen anklagen.
Auch bei kostenloser Software gilt das Urheberrecht. Alle Software
besitzt Urheberrechte. Der Rechteinhaber kann lediglich auf eine zivile
Rechtsverfolgung verzichten, z.B. durch Veröffentlichung des Quellcodes.
Das Urheberrecht gehört ihm aber kraft Gesetzes. Mal davon abgesehen
kann Dich der Rechteinhaber nicht anklagen, sondern nur zivilrechtlich
verklagen. Angeklagt wird man von der Staatsanwaltschaft, verklagt vom
Bürger.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Die> 200 übrigen Lizenzen dürfen nicht von völlig anderen Leuten genutzt> werden.
Und genau das ist nicht ganz richtig. Es ist rechtlich erlaubt, auch
einzelne Bestandteile eines Lizenzpaketes zu verkaufen, außer natürlich
bei Abonnement-Produkten. Das Problem ist nur, wenn die Firma das
Produkt aufgibt und die Schlüssel deaktiviert werden, hat der private
Anwender Pech.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Tatsächlich ist> in den Volumenverträgen in der Regel festgelegt, dass die Lizenzen> nicht an andere weiter veräußerbar sind.
Nur weil das da drin steht muss es nach deutschem Recht noch lange nicht
rechtsgültig sein. Wenn Du einen Lizenzschlüssel gekauft hast ist er
Dein Eigentum, und mit Deinem Eigentum kannst Du machen was Du willst.
Mal davon abgesehen sind verkaufen (veräußern) und nutzen zwei paar
Schuhe.
René H. schrieb:> Und genau das ist nicht ganz richtig. Es ist rechtlich erlaubt, auch> einzelne Bestandteile eines Lizenzpaketes zu verkaufen,
Dummerweise halt nicht überall auf der Welt.
Und wo der Volumen-Key nun herkommt, kannst du als Käufer schlecht
wissen.
z.B. waren bei Lizengo Keys aus China dabei, die dort ausdrücklich mit
der Einschränkung "Nur zur Verwendung in China" verkauft worden sind.
Selbst wenn chinesisches Recht das "Ent-Bundeln" von Volumenlizenzen
erlaubt, was ich nicht beurteilen kann, verschwinden damit nicht die an
der Lizenz hängenden Beschränkungen.
René H. schrieb:> Mal davon abgesehen sind verkaufen (veräußern) und nutzen zwei paar> Schuhe.
Vermutlich sogar drei: Verkaufen ist etwas anderes als veräußern,
begründet aber die Verpflichtung dazu.
René H. schrieb:> Und genau das ist nicht ganz richtig. Es ist rechtlich erlaubt,Εrnst B. schrieb:> Dummerweise halt nicht überall auf der Welt.Percy N. schrieb:> Vermutlich sogar drei: Verkaufen ist etwas anderes als veräußern,> begründet aber die Verpflichtung dazu.
Und ich habe genau null Bock, mich um solchen juristischen Unfug
kuemmern zu muessen, deswegen benutze ich nur Kaufsoftware, wenn mein AG
sich um das kuemmert.
Εrnst B. schrieb:> Selbst wenn chinesisches Recht das "Ent-Bundeln" von Volumenlizenzen> erlaubt, was ich nicht beurteilen kann, verschwinden damit nicht die an> der Lizenz hängenden Beschränkungen.
Dann stellt sich juristisch die Frage, welches Recht Anwendung finden
muss, chinesisches Recht oder deutsches Recht. Und da die Chinesen auch
Deutschland beliefern, könnten für den Verkauf/Kauf und für die Nutzung
unsere Rechte gelten. Und wenn der Lizenzschlüssel aus einer
rechtswidrigen Quelle stammt, wird man nach deutschem Strafrecht
bestraft und kann nach deutschem Zivilrecht verklagt werden.
René H. schrieb:> Auch bei kostenloser Software gilt das Urheberrecht. Alle Software> besitzt Urheberrechte. Der Rechteinhaber kann lediglich auf eine zivile> Rechtsverfolgung verzichten, z.B. durch Veröffentlichung des Quellcodes.
Allerdings bedeutet ein veröffentlichter Quelltext nicht, dass jemand
auf Verfolgung seiner Urheberrechte verzichtet, sondern dass er eben
transparent macht, was die Software tut. Natürlich hat die Software, die
ich meinte, auch Lizenzerklärungen - in diesen wird jedoch de facto
erklärt, dass alle impliziten Rechte auf die Allgemeinheit übertragen
sind.
> Mal davon abgesehen> kann Dich der Rechteinhaber nicht anklagen, sondern nur zivilrechtlich> verklagen. Angeklagt wird man von der Staatsanwaltschaft, verklagt vom> Bürger.
Das hängt, denke ich, vom Kontext ab. In einem Verfahren nach legalen
Definitionen wäre meine Ausdrucksweise falsch. Im normalen
Sprachgebrauch oder einem unterhaltsamen Buch geht man eher nicht nach
der Definition.
Nach § 109 UrhG kann überdies Strafantrag gestellt werden. Also
zumindest mittelbar Anklage erhoben werden.
Almdahl schrieb:> in diesen wird jedoch de facto> erklärt, dass alle impliziten Rechte auf die Allgemeinheit übertragen> sind.
Das gilt rein rechtlich nicht für das Urheberrecht, weil dieses nicht
übertragbar ist (nicht in DE).
Almdahl schrieb:> Nach § 109 UrhG kann überdies Strafantrag gestellt werden. Also> zumindest mittelbar Anklage erhoben werden.
Nö. Wenn Du als Privater anklagen willst, dann im Wege der Privatklage,
bei privatklagefähigen Delikten.
Der Strafantrag ist nicht geeignet, eine Anklage zu erzwingen, auch
nicht im Klageerzwingungsverfahren.
Εrnst B. schrieb:> z.B. waren bei Lizengo Keys aus China dabei, die dort ausdrücklich mit> der Einschränkung "Nur zur Verwendung in China" verkauft worden sind.
Office-Lizenzen aus China? Ich sag mal, die wissen dort nicht mal, daß
es sowas überhaupt gibt ;)
Oliver
Vorname N. schrieb:> Warum nicht OpenOffice?
- Geht nicht mit dragon dictate.
- Kann nicht per interop mit vs bedient werden.
Ich habe die Lizenz - oder was auch immer - gekauft und die Installation
hat auf Anhieb ohne Eingabe eines Schlüssels geklappt.
Roland E. schrieb:> Komplexe Dokumente erstellt man aber auch nicht mit Word...
Wenn man aber komplexe Dokumente bekommt, die mit/für Word erstellt
wurden, sollte man sie auch mit Word öffnen. Ansonsten erlebt man häufig
Überraschungen.
Ich spreche hier nicht von Hobbyzeug, sondern um kommerziellen
Datenaustausch.
Amazon verwendet für ihren Datenaustausch beispielsweise (und nur)
Excel-Dokumente. Versuch denen mal vorzuschreiben, auf
Openoffice-Dokumente umzustellen, oder gar auf CSV.
Christian H. schrieb:> Ich spreche hier nicht von Hobbyzeug, sondern um kommerziellen> Datenaustausch.
Kann ich nicht nachvollziehen. Bei uns in der Firma gibt es diese
Diskussion gar nicht. Die einen nehmen MS-Office, die anderen
LibreOffice. Ich weiß gar nicht was unsere Kunden verwenden, aber der
Austausch von Dokumenten (im MS-office Format) sowohl intern als auch
extern war in den vergangenen 5 Jahren stets unproblematisch.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Ich weiß gar nicht was unsere Kunden verwenden, aber der Austausch von> Dokumenten (im MS-office Format) sowohl intern als auch extern war in> den vergangenen 5 Jahren stets unproblematisch.
Schwein gehabt. So etwas geht auch ganz doll schlimm anders, glaube mir!
Christian H. schrieb:> Roland E. schrieb:>> Komplexe Dokumente erstellt man aber auch nicht mit Word...>> Wenn man aber komplexe Dokumente bekommt, die mit/für Word erstellt> wurden, sollte man sie auch mit Word öffnen.
Auch mit Word lassen sich komplexe Dokumente erstellen (Zentraldokument,
Filialdokument etc. pp.). Man muss nur wissen wie.
René H. schrieb:> Auch mit Word lassen sich komplexe Dokumente erstellen (Zentraldokument,> Filialdokument etc. pp.). Man muss nur wissen wie.
Und man muss wissen, dass man sich damit uU auf eine recht proprietäre
Geschichte einlässt.
Percy N. schrieb:> Schwein gehabt. So etwas geht auch ganz doll schlimm anders, glaube mir!
Ich gehe davon aus, dass die Programme nicht 100% kompatibel sind. Doch
offenbar reicht es in meinem Umfeld für die Praxis.
Kommt vielleicht auch daher, weil wir alle Techniker sind, welche die
extremen Schnickschnack Funktionen (schraffierte Tabelle-Zellen mit
blinkenden Sternchen) eh nicht benutzen. Wenn Linux da mal einen Font zu
groß anzeigt oder eine Tabellenspalte (ohne Anpassung) doch nicht auf
Seite 1 passt, so what? Darüber regt sich hier niemand auf.
Dass die Makros nicht portabel sind, ist klar. Aber die wollen wir eh
nicht benutzen, denn das ist Microsofts Ring, sie alle zu knechten. Wenn
wirf etwas programmieren wollen/müssen, machen wir das mit richtigen
Programmiersprachen außerhalb der Office Produkte.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Aber die wollen wir eh> nicht benutzen, denn das ist Microsofts Ring, sie alle zu knechten.
In LibreOffice gibt es Starbasic, eine mit VBA vergleichbare
Script-Sprache. Allerdings deutlich schwieriger, und es gibt kein API,
keine COM-Add-Ins (ocx, dll), und kein Early-Bindung (da muss man die
Parameter der Programme auswendig wissen). Also nichts mit "Das ist
Microsofts Ring".
Stefan ⛄ F. schrieb:> Ich gehe davon aus, dass die Programme nicht 100% kompatibel sind. Doch> offenbar reicht es in meinem Umfeld für die Praxis.
Ich meinte ein anderes Problem: die Leute müssen auchvbereit sein, sich
an Vorgaben zu halten, insbesondere zur Verfügung gestellte Templates zu
benutzen, auf harte Formatierungen zu verzichten und anderes aus siesem
Dunstkreis. Man kann auch unter Verwendung völlig identischer Software
ein Projekt wundervoll torpedieren, wenn man den Style Guide verlässt.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Kommt vielleicht auch daher, weil wir alle Techniker sind, welche die> extremen Schnickschnack Funktionen (schraffierte Tabelle-Zellen mit> blinkenden Sternchen) eh nicht benutzen.
Das ist ein Luxusproblem, das ich nicht meinte.
> Wenn Linux da mal einen Font zu> groß anzeigt oder eine Tabellenspalte (ohne Anpassung) doch nicht auf> Seite 1 passt, so what? Darüber regt sich hier niemand auf.
Bei Euch vielleicht nicht, aber der Verlag, der seinerzeit die Vorlagen
vorab zur Verfügung gestellt hatte, schien durchaus der Auffassung zu
sein, es könnte sinnvoll und zielführend sein, diese auch zu verwenden.
Percy N. schrieb:> René H. schrieb:>> Auch mit Word lassen sich komplexe Dokumente erstellen (Zentraldokument,>> Filialdokument etc. pp.). Man muss nur wissen wie.>> Und man muss wissen, dass man sich damit uU auf eine recht proprietäre> Geschichte einlässt.
Und man sollte sich darauf einstellen, dass die tollen komplexen
Dokumente nach dem naechsten Update wahrscheinlich nicht mehr so toll
aussehen und funktionieren.
René H. schrieb:>> Aber die wollen wir eh nicht benutzen,>> denn das ist Microsofts Ring, sie alle zu knechten.> In LibreOffice gibt es Starbasic...> Also nichts mit "Das ist Microsofts Ring".
StarBasic finde ich natürlich ebenso heikel. Das will ich ebenfalls
vermeiden, so weit es geht.