Guten Morgen,
vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann meine Chancen im Falle
einer Klage einschätzen.
Habe dieses Semester eine Klausur im drittversuch nicht bestanden und
bin daraufhin zur Klausureinsicht.
Und hier hätte mich fast der Schlag getroffen. Die Klausur besteht grob
gesagt aus 20 Standardaufgabenstellungen die immer leicht verändert dran
kommen.
Zu jeder Aufgabenstellung gab uns dieser Prof eine PDF mit jeweils 4-5
Musterlösungen.
Damit man eben eine Vorstellung hat wie er die Aufgaben gelöst haben
will.
Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er
sogar 1:1 aus dem Skript dran.
Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,
komplett richtig wie in seiner Lösung.
Er gibt mir 5 von 8 Punkten. Ohne Begründung.
Ein Punkt mehr und ich hätte den drittversuch bestanden.
Gibt in der Klausur noch mehr solche Fälle. Mit sich reden lässt der
Prof nicht.
Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?
Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat
oder??
Profus schrieb:> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?
Generation Multimedia - Lernen nie gelernt, Papa und sein Anwalt
werden's schon richten. Ich hoffe nur, dass solche Ingenieure, ach nein,
die heißen ja jetzt Master, nicht die Sicherheitstechnik für mein Auto
entwickeln ...
Profus schrieb:> Habe dieses Semester eine Klausur im drittversuch nicht bestanden und> bin daraufhin zur Klausureinsicht.
Das sind mir die Richtigen. Den Drittversuch verkacken (Dabei sind die
Prüfungen geschenkt, wie man oben lesen kann. Alle Aufgaben sinngemäß
vorher bekannt. Null Transferleistung.) und dann nach dem Anwalt
schreien. Halleluja. Willst Du später auch den Anwalt rufen, wenn der
Chef was zu Dir sagt? Am besten mit Anwalt und Therapeut zusammen zur
Arbeit erscheinen.
Babyboomer schrieb:> Profus schrieb:>> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?>> Generation Multimedia - Lernen nie gelernt, Papa und sein Anwalt> werden's schon richten. Ich hoffe nur, dass solche Ingenieure, ach nein,> die heißen ja jetzt Master, nicht die Sicherheitstechnik für mein Auto> entwickeln ...
Was tummeln sich denn hier für seltsame Typen? Alles als Steilvorlage
nehmen um sein armseliges Leben etwas aufzuwerten... Aber früher war
natürlich alles besser, da waren Ingenieure noch Ingenieure.
Profus schrieb:> Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat> oder??
Das blanke Wiederhohlen von Inhalten gibt maximal eine 2. Für eine 1
braucht es wissen was über den Standardinhalt hinausgeht, d.h. du musst
einen eigenen Lösungsansatz entwickeln, wozu du offensichtlich nicht in
der Lage bist.
Profus schrieb:> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er> sogar 1:1 aus dem Skript dran.> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,> komplett richtig wie in seiner Lösung.
Und du bist sicher, dass die Lösung im Skript korrekt ist?
Es könnte sich dort ja ein Fehler eingeschlichen haben, den bisher
niemand bemerkt hat. Auch wenn du den Fehler nicht selber ausgedacht,
sondern aus dem Skript übernommen hast, ist und bleibt es ein Fehler und
führt daher in der Klausur zum Punktabzug.
Ich würde mich bei der Studienvertretung oder dem Dekan melden. Wenn das
nichts bringt, kannst du dich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden und
dich von ihm beraten lassen, was er für dich tun kann.
Profus schrieb:> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?> Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat> oder??
Es existiert für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung.
Schaue bitte in deine zugehörige Ordnung. Wir kennen sie nicht. Darin
sind alle Modalitäten, auch die Verfahrensweisen bei
Wiederholungsprüfungen, geregelt. Bei strittigen Bewertungen wird oft
eine Zweitbewertung vorgenommen. Ist dieser Fall bei dir nicht geregelt,
stelle einen Antrag an die Prüfungskommission zu einer Zweitbewertung.
Tobias M. schrieb:> Ich würde mich bei der Studienvertretung oder dem Dekan melden. Wenn das> nichts bringt, kannst du dich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden und> dich von ihm beraten lassen, was er für dich tun kann.
Das ist eine gute Idee. Es sollte halt nochmal jemand anderes
drüberschauen, was ja leider nicht so einfach ist.
Wenn alles so ist, wie beschrieben (der Sachverhalt ist heilig), sehe
ich da schon Ansätze. Ich weiß nicht, warum für vollständige und
richtige Lösung mit Lösungsweg nicht die volle Punktzahl gegeben werden
sollte.
Profus schrieb:> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er> sogar 1:1 aus dem Skript dran.> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,> komplett richtig wie in seiner Lösung.> Er gibt mir 5 von 8 Punkten. Ohne Begründung.
Hast du der Klausur das obligatorische Tütchen Gummibärchen aufgeklebt?
bla schrieb:> Aber früher war natürlich alles besser, da waren Ingenieure noch> Ingenieure.
Das ist tatsächlich etwas dran, wenn ich mir die jüngeren Kollegen so
anschaue. Generation Schneeflocke kommt so langsam im Berufsleben an. 😆
"Frueher" war das auch nicht anders. An meiner FH haben die Profs
gnadenlos ausgesiebt - 20% durften durch, und um das hinzubekommen wird
am Schnitt gedreht.
Manche Profs haben fuer sowas schon einen Ruf. Da ist Willkuer im Spiel,
da ist auch ein "den Studenten kann ich nicht leiden" im Spiel. Ich habe
damals Klausureinsichten gemacht, da wurde einem Angst und Bange. ne 1,3
mit < 50% punken, ne 5 mit 80% punkten. In Mathe3 musste der Prof mal
zugeben das er ne Aufgabe gestellt hat die nicht loesbar war, aber naja.
"Auch wenn das so nicht gedacht war - Sie haetten ja "nicht Loesbar" als
Antwort schreiben koennen" - weg die 20 Punkte.
Mit nem Anwalt drohen wuerde ich jetzt auch nicht gleich machen, aber
mal sowas wie ne Studentenvertretung ansprechen oder beim Dekan
vorstellig werden kann nicht schaden. Wenn du deiner Sache sicher bist
ist die Pruefungskomission auch eine Option. Kann sein das der Prof aufs
Dach kriegt. Kann auch sein das du hinterher noch weniger Punkte hast.
Nochmals, um wilden Spekulationen vorzubeugen.
Jede Uni/Hochschule hat eindeutige schriftlich formulierte Regeln
(Ordnungen).In diesen Ordnungen sind die Verfahrensweisen fixiert.
Weiterhin gibt es für jedes Aufgabengebiet entsprechende Gremien. In
diesem Fall ist die Studien- und Prüfungskommission zuständig.
Eigentlich sollten jedem Studenten diese Mechanismen bekannt sein.
Karl schrieb:> Das blanke Wiederhohlen von Inhalten gibt maximal eine 2. Für eine 1> braucht es wissen was über den Standardinhalt hinausgeht, d.h. du musst> einen eigenen Lösungsansatz entwickeln, wozu du offensichtlich nicht in> der Lage bist.
Ich glaube, rund 70-80% der Pruefungen die ich damals machen musste
waren auswendig lernen von Loesungen. Die meisten Profs hatten een Set
von Aufgbaben aus denen Sie immer neue Klausur-Varianten
zusammengestellt haben. Die Loesungen waren alle bekannt (von den Profs
selber ausgegeben und teilweise im Unterricht bearbeitet/vorgestellt).
Und fuer 100% Punkte gabs schon ne 1 ;-)
Matthias schrieb:> Kann auch sein das du hinterher noch weniger Punkte hast.
Na und. Durchgefallen = Durchgefallen.
Ich persönlich würde aber mal freundlich den Professor darauf
ansprechen. Vielleicht erkennt er das er sich geirrt hat.
Erst kommt die Diplomatie. Krieg ist ja die Fortsetzung der Diplomatie
mit anderen Mitteln. Und selbst im Krieg schmeißt man nicht gleich mit
Atombomben. !! Also setze den Anwalt als letzte Lösung ein.
Klagen kann man IMMER in DE. Anwälte wollen auch Leben. Gewinnen ist die
Kunst. !!
Karl schrieb:> Das blanke Wiederhohlen von Inhalten gibt maximal eine 2. Für eine 1> braucht es wissen was über den Standardinhalt hinausgeht, d.h. du musst> einen eigenen Lösungsansatz entwickeln, wozu du offensichtlich nicht in> der Lage bist.
Richtig ist richtig, da interessiert es später im Berufsleben auch keine
Sau wie "hübsch" die Lösung ist, solange sie funktioniert. Ganz im
Gegenteil, für die Zeitersparnis ist es unabdingbar, für jedes Problem
erstmal die Standardlösungen abzuklopfen ehe man das Gehirn anstrengt.
Schlaumaier schrieb:> Matthias schrieb:>> Kann auch sein das du hinterher noch weniger Punkte hast.>> Na und. Durchgefallen = Durchgefallen.
Auch wieder wahr :-)
Sofern Deine Schilderung wirklich zutrifft, könntest Du Chancen haben.
Aber wie andere schon geschrieben haben:
1. Studentische Beratung (wie auch immer das inzwischen heißt)
dann
2. Fakultät, hier das Auftreten überlegen, gleich mit "sonst Klage ich"
ist keine gute Idee. Öffentlich wird die Fakultät übrigens NIE Stellung
gegen die Bewertung beziehen, aber möglicherweise wäre der Professor
nach einigen internen Gesprächen bereit, die Bewertung zu überdenken.
Als ich studiert habe, gab es bei uns einen akademischen Rat der
offiziell als Sekretär des Prüfungsausschusses fungierte. So jemanden
(Ahnung und Einblick, offiziell aber nicht entscheidungsbefugt) würde
ich in Deiner Lage ansprechen.
3. Möglicherweise Klage.
Was Du jetzt gleich machen solltest, ist die ca 150€ für eine
Erstberatung bei einem geigneten Anwalt zu investieren. Geeignet ist ein
Anwalt, der solche Themen an Deiner Hochschule schon behandelt hat.
Bring alle Schriftstücke mit, die Du hast, und über die Prüfungseinsicht
schreibst Du ein detailliertes Protokoll.
Thilo R. schrieb:> Was Du jetzt gleich machen solltest, ist die ca 150€ für eine> Erstberatung bei einem geigneten Anwalt zu investieren. Geeignet ist ein> Anwalt, der solche Themen an Deiner Hochschule schon behandelt hat.> Bring alle Schriftstücke mit, die Du hast, und über die Prüfungseinsicht> schreibst Du ein detailliertes Protokoll.
Statt seine Zeit zu verschwenden, sollte man gerade in der Prüfungsphase
ordentlich lernen. Fertig.
Der TO faellt nicht unter die Genderfoerderung. Pech gehabt. Leistung
ist nicht das Kriterium, wie beim Informatiker zu lesen waere.
Werde guter Handwerker und lache die Studenten mit den vier linken
Haenden aus.
Dr. Hugo Egon Balder schrieb:> Profus schrieb:>> Habe dieses Semester eine Klausur im drittversuch nicht bestanden>> Hättest mal ne Ausbildung gemacht statt blind studiert.Oberlehrer schrieb:> Statt seine Zeit zu verschwenden, sollte man gerade in der Prüfungsphase> ordentlich lernen. Fertig.Heiner schrieb:> gibt dir nächtest Mal mehr Mühe!
Warum ist es in diesem Forum eigentlich nicht mehr moeglich um eine
Frage zu stellen ohne sofort 20 bescheuerte Antworten zu kriegen von den
AchSoTollen SuperIngenieuren?
Die Frage war doch deutlich. Warum muss immer sofort von anderen ein
Urteil gefaellt werden ueber eine Situation die unbekannt ist? Fuehlt
ihr euch dann besser?
Matthias schrieb:> arum ist es in diesem Forum eigentlich nicht mehr moeglich um eine> Frage zu stellen ohne sofort 20 bescheuerte Antworten zu kriegen von den> AchSoTollen SuperIngenieuren?>> Die Frage war doch deutlich. Warum muss immer sofort von anderen ein> Urteil gefaellt werden ueber eine Situation die unbekannt ist? Fuehlt> ihr euch dann besser?
Dies ist eher ein Allgemeines Phänomen, welcher auch bei Social Media zu
erkennen ist.
Yalu X. schrieb:> Und du bist sicher, dass die Lösung im Skript korrekt ist?
Und Du glaubst dieses Gewäsch?
Willi Kür schrieb im Beitrag #6964223:
>> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,>> komplett richtig wie in seiner Lösung.
Klar kann er Klage einreichen - wenn der Anwalt schlau genug ist (und
das sind die immer - ist ja ihr Beruf) wird er einen ordentlichen
Streitwert festsetzen (ist gut für die Gage). Wenn er dann die
Unterschrift auf dem Mandat hat ist sein Geld sicher. Dem ist es sowieso
egal, ob er gewinnt oder nicht - Ausnahme "öffentlichkeitswirksame
Prozesse".
Wenn der Richter kein Urteil fällen muss (das muss der dann ja auch
begründen) - heißt es wird ein Vergleich geschlossen - dann zahlen die
Streithähne nochmal 50% mehr an Anwaltskosten (als Belohnung vom
Richter/Staat an die Anwälte, dass ihm ein Urteil / Begründung erspart
wurde) und bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Uiuiui - nicht Gender-korrekt :)
Hugo H. schrieb:> Wenn der Richter kein Urteil fällen muss (das muss der dann ja auch> begründen) - heißt es wird ein Vergleich geschlossen - dann zahlen die> Streithähne nochmal 50% mehr an Anwaltskosten (als Belohnung vom> Richter/Staat an die Anwälte, dass ihm ein Urteil / Begründung erspart> wurde) und bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Dafür entfallen dann 2/3 der Gerichtskosten, was Du leider nur
unzureichend betont hast.
Profus schrieb:> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er> sogar 1:1 aus dem Skript dran.> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,> komplett richtig wie in seiner Lösung.
Nicht zugehört in der VL, Lösung nicht vollständig, nicht alle
Rechenschritte mit dabei.
Drei Versuche, drei mal gescheitert - hart, aber fair.
Wer stumpfsinnig auswendig lernt, hat nichts anderes verdient.
Percy N. schrieb:> Dafür entfallen dann 2/3 der Gerichtskosten, was Du leider nur> unzureichend betont hast.
Ja, fällt Dir etwas auf? Mal abgesehen von den Gesamtkosten des
Verfahrens in Relation zum Streitwert.
Mal davon abgesehen daß es durchaus an (fachlich!) unfähigen Professoren
nicht mangelt, die ihren Posten lediglich nutzen um ihren miesen
Character zur Schau zu stellen:
Profus schrieb:> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er> sogar 1:1 aus dem Skript dran.> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,> komplett richtig wie in seiner Lösung.>> Er gibt mir 5 von 8 Punkten. Ohne Begründung.
Hast du wenigstens mal geprüft, ob seine Musterlösung korrekt gerechnet
ist?
Wenn ICH schon so langweilige Prüfungsaufgaben mit Musterlösung
abtschreibfertig austeilen würde, würde ich da ganz sicher auch den ein
oder anderen Fehler drin verstecken - und mir die Begründung durchaus
auch für einen Zeitpunkt aufheben, den ich für geeignet halte.
Der Prof mag menschlich ein Arsch sein, aber er hält die Idioten
zuverlässung aus der Technik raus. Das kann man nicht hochgenug
schätzen.
Hugo H. schrieb:> Ja, fällt Dir etwas auf? Mal abgesehen von den Gesamtkosten des> Verfahrens in Relation zum Streitwert.
Was werden beide Anwälte wohl anstreben?
Hugo H. schrieb:> Ja, fällt Dir etwas auf?
Ja, sicher. Die von Dir behaupteten 50 % sind denn doch etwas
übertrieben.
Darauf hatte ich ursprünglich nicht auch noch herumreiten wollen.
Hugo H. schrieb:> Ja, fällt Dir etwas auf? Mal abgesehen von den Gesamtkosten des> Verfahrens in Relation zum Streitwert.
Es kommt drauf an wie es ausgeht.
Einigung = Jeder die Hälfte
Urteil = Der Verlierer zahlt die ganze Show.
Ohne Rechtschutzversicherung würde ich mir das 3 x überlegen.
So nebenbei. Wenn man eine Versicherung hat, bekommt mein eine ziemlich
ehrliche Meinung zum Ausgang. ;) Die lehne nämlich solche relativ
Aussichtslos Fälle ab.
Schlaumaier schrieb:> Einigung = Jeder die Hälfte> Urteil = Der Verlierer zahlt die ganze Show.
Deine Vorstellung von der Kostenverteilung scheint recht übersichtlich
zu sein.
Percy N. schrieb:> Deine Vorstellung von der Kostenverteilung scheint recht übersichtlich> zu sein.
Sind sie auch.
Es sei denn ein Richter sagt was anderes.
Weshalb am Ende des Spruchs immer gesagt wird : Die Kosten des Verfahren
zahlt ******* .
Problematisch sind nur die Kosten für Gutachter. Die werden extra
ausdiskutiert.
Percy N. schrieb:> Die von Dir behaupteten 50 % sind denn doch etwas> übertrieben.
Rechnen hilft:
Verfahrensgebühr 399,10 + 798,20 (beide Anwälte) = 1.917,90
Terminsgebühr 736,80 + 736,80 (beide Anwälte) = 1.473,60
Summe 3.391,50.
50% wären 1.695,15
Einigungsgebühr 2 * 614 = 1.228 €.
O.K. nicht ganz 50 % - aber das kommt auch auf den Streitwert an -
soweit ich weiß. Eine Einigung ist auf jeden Fall nur für die Anwälte
lukrativ - wenn man mit hoher Wahrscheinlichkeit im Recht ist (und der
Richter einem wohlgesonnen ist) sollte man ein Urteil erzwingen.
Schlaumaier schrieb:> Weshalb am Ende des Spruchs immer gesagt wird : Die Kosten des Verfahren> zahlt ******* .
Seit wann reden wir hier über Strafrecht?
Percy N. schrieb:> Seit wann reden wir hier über Strafrecht?
gar nicht.
Weil es auch in Zivil-Verfahren (selbst vor den Arbeitsgericht) den
Spruch gibt. Habe ich selbst schon gehört.
Hugo H. schrieb:> Rechnen hilft:
Lesen auch. Die Geschäftsgebühr des eigenen Anwaltes hast Du völlig
unter een Tisch fallen lassen.
Möchtest Du hier rechnen oder Hütchen verschieben?
Percy N. schrieb:> Die Geschäftsgebühr des eigenen Anwaltes hast Du völlig> unter een Tisch fallen lassen.
Die gilt bei einer außergerichtlichen Regelung.
Percy N. schrieb:> Dafür entfallen dann 2/3 der Gerichtskosten, was Du leider nur> unzureichend betont hast.
Stimmt absolut, trotzdem rechnet es sich für anwaltlich vertretene
Parteien nicht, denn jede Seite spart 1,0 Gerichtsgebühren, zahlt aber
dafür 1,0 Einigungsgebühr an den Anwalt oder die Anwältin. Und die
Anwaltsgebühren sind bekanntlich deutlich höher als die
Gerichtsgebühren.
Übrigens ein Umstand, den erstaunlich viele Richter und Richterinnen
nicht verstehen (wollen). Ist ja klar ("Sch...., jetzt muss ich doch ein
Urteil schreiben...").
Ich stelle aber nicht in Abrede, dass ein Vergleich gleichwohl
zweckmäßig sein kann und sehr oft auch ist, besonders wenn eine
Fortsetzung des Streits in der nächsten Instanz droht.
Rainer Z. schrieb:> Übrigens ein Umstand, den erstaunlich viele Richter und Richterinnen> nicht verstehen (wollen). Ist ja klar ("Sch...., jetzt muss ich doch ein> Urteil schreiben...").
Deshalb sind auch bei vielen Klagen diese Art sogenannte Schlichter im
Einsatz. Das macht die Sache wenn man Glück hat preiswerter. Und die
Sprüche sind (wenn beide Parteien sie anerkennen) rechtlich bindend.
Rainer Z. schrieb:> Ich stelle aber nicht in Abrede, dass ein Vergleich gleichwohl> zweckmäßig sein kann und sehr oft auch ist
Dafür gibt es Mediatoren, die man (nicht immer) anrufen kann.
Rainer Z. schrieb:> Ich stelle aber nicht in Abrede, dass ein Vergleich gleichwohl> zweckmäßig sein kann und sehr oft auch ist,
Dieser Umstand mag den Gesetzgeber bewogen haben, den Richter zu
verpflichten, in heder Kage des Rechtsstreites auf eine gütliche
Einigung hinzuwirken. Hich kebe die Idee des Rechtsfriedens!
> besonders wenn eine> Fortsetzung des Streits in der nächsten Instanz droht.
Da geht es dann wieder auch um die Arbeitsersparnis des Richters, aber
auch um Ökonomie für die Parteien: Wenn die Berufungsklage obsiegt,
wird es für den nun Unterlegenen richtig teuer. Da ist der magere
Vergleich doch locker dem vollständigen Untergang vorzuziehen.
Rainer Z. schrieb:> Und die Anwaltsgebühren sind bekanntlich deutlich höher als die> Gerichtsgebühren.
Durchaus zu Recht: wenn ein RA Mist baut, haftetxer fpr den Schaden.
Baut der Ri Mist, dann wird der Fehler kostenträchtig im Rechtsmittel
geklärt.
> Übrigens ein Umstand, den erstaunlich viele Richter und Richterinnen> nicht verstehen (wollen).
Das verstehen die meisten Richter sehr wohl. Du scheinst einen
eigenartigen Bekanntenkreis zu haben.
Percy N. schrieb:> Wenn die Berufungsklage obsiegt,> wird es für den nun Unterlegenen richtig teuer. Da ist der magere> Vergleich doch locker dem vollständigen Untergang vorzuziehen.
So ist es. Und Rechtsfrieden ist auch etwas wert. Nicht nur Zeit und
Geld. Obwohl viele mit einem Vergleich für alle Ewigkeit hadern ("...
hätte ich es nicht drauf ankommen lassen sollen?).
Nur der richterliche Lockvogel mit den 2/3 gesparten Gerichtskosten
zieht eben nicht.
Dass in der Klausur bei einem Punktabzug nicht unbedingt ein Grund
steht, kann schon mal vorkommen, wenn der Grund "offensichtlich" ist
(z.B. zweiten Aufgabenteil übersehen = nur Punkte für ersten Teil).
Besser ist es natürlich das dann auch daneben zu schreiben, aber wir
sind ja alle nur Menschen...
Hast du denn in der Klausureinsicht gefragt, warum da drei Punkte
fehlen?
Percy N. schrieb:> Ist es in diesem Studiengang überhaupt üblich, für eine formal korrekte,> aber unelegante Lösung ohne besondere Brillanz die Bestnote zu vergeben?
Wieso sollte man für eine korrekte Lösung nicht die maximale Punktezahl
bekommen?
Prof in der mündlichen Prüfung zum Studenten:
"Erklären sie mir Kennlinien eines Transistors"
Student: "Kann ich nicht"
Prof: "Ok, durchgefallen"
Stundent: "Aber ich habe doch das Recht auf 3 Fragen!"
Prof: "Na dann erklären Sie mir stattdessen die Kennlinien eines FET"
Student: "......"
Prof: "Auch nicht, na dann wenigstens den Untscheid in den Kennlienien
von Transistor und FET?"
Student: "Ok, durchgefallen"
MR9000 schrieb:> Wieso sollte man für eine korrekte Lösung nicht die maximale Punktezahl> bekommen?
Das ist eine Feage der Notendefinition. Eine Lösung ohne wesentliche
Fehler wird gern mit "befriedigend" bewertet, kleinere unwesentliche
Ungenauigkeiten können dann zum "ausreichend" führen. "Gut" und "Sehr
gut" sind dann besonders elegante Llsungen und Leistungen, die selbst
aus dieser Spitzengruppe noch herausragen.
Oder möchtest Du einen Mediziner mit "sehr gut" bewerten, nur weil sein
Patient die Entfernung der Mandeln irgendwie doch überlebt hat?
Percy N. schrieb:> Das ist eine Feage der Notendefinition. Eine Lösung ohne wesentliche> Fehler wird gern mit "befriedigend" bewertet, kleinere unwesentliche> Ungenauigkeiten können dann zum "ausreichend" führen. "Gut" und "Sehr> gut" sind dann besonders elegante Llsungen und Leistungen, die selbst> aus dieser Spitzengruppe noch herausragen.
Wenn es sich mutmaßlich um eine Rechenaufgabe handelt, gibt es keine
Notendefinition. Wenn ganz unten die selbe Lösung rauskommt, gibt es
keinen Grund, dafür keine volle Punktzahl zu geben, egal wie der
Prüfling auf dieses Ergebnis kam (außer "es ist vom Himmel gefallen", da
nicht nachvollziehbarer Lösungsweg). Oder darf man sich dann auch
Sonderbenotung abholen, wenn man alles im Kopf gerechnet hat? ;-)
Percy N. schrieb:> Oder möchtest Du einen Mediziner mit "sehr gut" bewerten, nur weil sein> Patient die Entfernung der Mandeln irgendwie doch überlebt hat?
Wenn der Mediziner das genauso gemacht hat wie der Professor, muss es
dann wohl an der vom Professor verwendeten Methode gelegen haben ;-)
MR9000 schrieb:> Wenn es sich mutmaßlich um eine Rechenaufgabe handelt, gibt es keine> Notendefinition. Wenn ganz unten die selbe Lösung rauskommt, gibt es> keinen Grund, dafür keine volle Punktzahl zu geben, egal wie der> Prüfling auf dieses Ergebnis kam
Wenn es sich so verhielte, bedürfte es keiner Notendifferenzierung; es
wäre daher entweder 1 Punkt zu vergeben für die korrekte Lösung oder 0
für das Fehlen derselben. Insbesondere ist nicht erkennbar, was an einer
schlichten Rechenaufgabe "sehr gut" gelöst worden sein soll.
Aber genau darauf bezog sich meine Frage, die durch Deine Spekulationen
nicht beantwortet wird.
MR9000 schrieb:> Wenn ganz unten die selbe Lösung rauskommt, gibt es keinen Grund, dafür> keine volle Punktzahl zu geben, egal wie der Prüfling auf dieses> Ergebnis kam
Nein, wenn im Lösungsweg erkennbar ist, dass der Prüfling nur das
Auswendiggelernte hingeschrieben hat, ohne die darin verborgenen Fehler
zu erkennen, dann logischerweise nicht.
Falls auch nur ein Funke Realität an dem ist, was der TO schreibt, dann
sollte er es einfach einsehen: die Welt braucht nicht noch einen
weiteren schlechten Ingenieur.
Ich ziehe meinen Hut vor denen, die das selber erkennen und eben nicht
erst "rausgeprüft" werden müssen, damit wieder mal Andere an ihrem
Dilemma schuld sind.
Ganz banal gesagt:
Da mit dem Anwalt ranzugehen wird da nicht helfen. Wenn man gewinnt, hat
man alle Profs der betreffenden Hochschule gegen sich. Die finden sicher
einen legalen Weg Leute auszusortieren.
Wenn man verliert, hat man Geld verloren.
So wie ich das sehe, kann man auf juristischem Weg kein befriedigendes
Ergebnis erzielen. In dem Fall kann man es auch gleich sein lassen.
PS:
Wenn man einen Drittversuch hat, dann reicht eine "4-Gewinnt"
Einstellung nicht aus.
Ich hatte einen in technischer Mechanik (Studiengang: Elektrotechnik).
Ich habe mich so davor gefürchtet, dass letztendlich die Note 1,3
herausgekomment ist, auch wenn mich das viele graue Haare und lange
Abende gekostet hat.
Man muss halt auch mal mit dem gebotenen Ernst an die Sache gehen, wenn
der ganze Studiengang auf dem Spiel steht. Auch wenn es ein unbeliebtes
Nebenfach ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichbehandlung_im_Unrecht
Les dir das mal durch, ich hatte mal in einem anderen Fall geklagt. Das
Verfahren dauerte über 1 Jahr und wurde mit der Bergründung von oben
zurückgewiesen. Viel Spass dann in der 2ten Runde. Willst du dir das
antun ?
Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, kannst davon ausgehen, dass Dein
Studium oder was auch immer, in kürze beendet wird ! Du fliegst dann im
nächsten Fach durch. Glaubst wohl nicht dass ein Prof von dir anpissen
lässt.
Du bist der Student Nummer 0815.
Tja wie schon geschrieben, die Fachleute von heute.
Profus schrieb:> Gibt in der Klausur noch mehr solche Fälle. Mit sich reden lässt der> Prof nicht.
solche Professoren gab es immer! Augen zu und durch
> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?
schlecht, erst mal dauert das Verfahren länger, zweitens ist es kein
Beweis das man dann durchkommt, Professoren lassen sich ungern
veräppeln, du hattest schon 3 Chancen, ein Freund hatte es auch
eingeklagt und wurde beim 3ten Mal richtig in die Mangel genommen.
> Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat> oder??
Professoren sind in der Notenfindung (relativ) frei!
Ausserdem MUSS er nur wie jeder andere Mensch auch, sonst ist er
verbeamtet und muss erst mal gar nichts, nicht mal Vernunft annehmen,
denn Beamte dürfen nichts annehmen!
Wie ist die Aufgabe?
Jetzt bin ich neugierig.
Ein Prof. bei uns hatte auch einige Fehler in den Musterlösungen seiner
Alt-Klausuren, das ist sicher nicht unnormal. Saug dich doch nicht so an
einer Aufgabe fest, schließlich hast du 2 Klausuren in den Sand gesetzt
und die letzte war ja dann auch nicht so der Hammer.
Studenten werden immer wieder abgesägt, berechtigt oder auch nicht. In
deinem Fall würde ich tätsächlich sagen, dass du dich am besten nach
einer ordentlichen Ausbildungsstelle umsiehst.
Ich kannte mal einen, der hatte das gleich Problem. Der hat dann
irgendwie nach 3 Jahren Papierkrieg weitergemacht. In der Zeit bist du
mit der Ausbildung längst durch. Dannach kannst du immernoch studieren.
Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben!
Soviel Überheblichkeit kann eigentlich nur von Leuten kommen, deren
Werdegang immer linear nach oben gezeigt hat. Der Normalfall im Leben
ist aber eher, dass es mal rauf und auch mal runter geht.
Zu der eigentlichen Sache. Das der Prof. in so einem Fall überhaupt
nicht mit sich reden läßt, finde ich sehr ungewöhnlich. Wenn, wie
beschrieben, der Standard Lösungsweg eingehalten wurde und das Ergebnis
richtig ist, dann ist was anderes Faul. Wie oben erwähnt, vielleicht
stimmt die Standard Lösung vom Herrn Prof. nicht. Hier sehe ich auf
jeden Fall Potential für eine Klage, wenn man das wirklich nachweisen
kann! Ich würde den Prof. nochmal damit konfrontieren und auf einer
Erklärung bestehen.
Die Aussage weiter oben, dass man mit einer Klage quasi die ganze
Professorenschaft gegen sich aufbringt halte ich für ein Ammenmärchen.
Ich habe schon von Klagen diesbezüglich gehört und das sie durchaus
erfolgreich waren. Allerdings darf man die Kosten dafür nicht
unterschätzen. Im besten Fall hat man eine Rechtsschutzversicherung.
Thorsten R. schrieb:> Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben!
Das könnte aber auch daran liegen, dass den Threadersteller kaum jemand
ernst nimmt, da er sehr Troll-verdächtig ist.
Thorsten R. schrieb:> Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben
wir haben ja Meinungsfreiheit!
> Soviel Überheblichkeit kann eigentlich nur von Leuten kommen, deren> Werdegang immer linear nach oben gezeigt hat. Der Normalfall im Leben> ist aber eher, dass es mal rauf und auch mal runter geht.
Quark, jeder hängt mal durch und kommt auch nur über Umwege zum Ziel, so
auch ich, was ist daran überheblich, Hauptsache man kommt zum Ziel.
Wer 3x durchfällt hat es schon vorher versemmelt!
> Die Aussage weiter oben, dass man mit einer Klage quasi die ganze> Professorenschaft gegen sich aufbringt halte ich für ein Ammenmärchen.
kannst du halten wie du willst ist einem Schulfreund seit/aus der 7ten
Klasse im gleichen E-Studium passiert, aber er hatte nie richtig gelernt
Bulimielernen hat er glaube ich sogar erfunden (fire and forget), seine
Begründung, wer alle "Scheine" gemacht hat muss am Ende vom Studium
nichts mehr wissen!
War immer ein Streitpunkt zwischen uns.
Thorsten R. schrieb:> Im besten Fall hat man eine Rechtsschutzversicherung.
oder den falschen Studiengang.
Einer unserer Profs kam mal nach der Klausureinsichtnahme in die Übung
und meinte, er käme sich vor, als wäre er gerade auf einem Basar
gewesen: Alle wollten noch feilschen.
Ein anderer Prof hat in einer Klausur eine "Aufgabe" gestellt, in der
diverse Angaben gemacht wurden, aber keine Frage gestellt wurde.
Da sitzt man dann in einer Prüfung und bekommt mal so richtig Panik (und
lässt die "Aufgabe" "Aufgabe" sein...).
Profus schrieb:>Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?
Naja, auf was soll der Anwalt denn für Dich klagen?
Schau in die Prüfungsordnung, welche Möglichkeiten des
Leistungsnachweises an der Fakultät vorgesehen sind. Möglicherweise
steht da was von Möglichkeit der mündlichen Prüfung., die könntest du
nutzen, wenn dir offensichtlich schriftliche Prüfungen nicht liegen.
Wenn es allerdings an generalisierten Mangel an geistigen Inventar
liegt, wird dir das auch nichts nützen.
Aber auch mit der richtigen Grütze unter der Kalotte ist der reguläre
Abschluß nicht garantiert, viele sind sehr gute Ingenieure geworden,
obwohl sie beim Studium den Abschluß verpassten:
Manfred v. Ardenne, Steve Wozniak, Heinz Nixdorf, Steve Jobs, ...,
Konrad Zuse hat gleich was anderes als Elektro studiert, ...
Ich erinnere mich noch gut an mein Studium, auch wenn das schon ein paar
Jahr(zehnte) her ist. Es gab Profs. denen wurde nachgesagt, sie wären
etwas menschlicher, als Andere. Von einem gab es mal eine Aussage, wie
er falsche Lösungswege bewertet. Er sagte so ungefähr, er versuche aus
dem, was der Student aufs Papier gebracht hat, einen sinnvollen Ansatz
zu erkennen und damit zu rechnen. Er bricht dann ab, wenn er das Gefühl
bekommt, er rechnet für den Studenten die Aufgabe durch. Das was er dann
erkennen konnte, hat er bewertet. Bei dem Mann hat es tatsächlich etwas
gebracht, wenn man mit ihm über die falsche Lösung diskutiert hat. Da
war dann auch noch mal ein Punkt drin ;-)
Matthias schrieb:>> Ich glaube, rund 70-80% der Pruefungen die ich damals machen musste> waren auswendig lernen von Loesungen. Die meisten Profs hatten een Set> von Aufgbaben aus denen Sie immer neue Klausur-Varianten> zusammengestellt haben. Die Loesungen waren alle bekannt (von den Profs> selber ausgegeben und teilweise im Unterricht bearbeitet/vorgestellt).> Und fuer 100% Punkte gabs schon ne 1 ;-)
So war das bei uns an der Uni auch. Oberstufe war vom Schwierigkeitsgrad
her viel abstrakter. Die Stoffmenge an der Uni war aber höher.
Lothar M. schrieb:> Falls auch nur ein Funke Realität an dem ist, was der TO schreibt, dann> sollte er es einfach einsehen: die Welt braucht nicht noch einen> weiteren schlechten Ingenieur.
Heute morgen mit "Arrogant-O"s gefruehstueckt? Alter Schwede, ein
bisschen weniger von solchen wie dir wuerde der Welt auch nicht schlecht
tun. Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen. Und
will dann Moderator sein...
Matthias schrieb:> Heute morgen mit "Arrogant-O"s gefruehstueckt? Alter Schwede, ein> bisschen weniger von solchen wie dir wuerde der Welt auch nicht schlecht> tun. Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen. Und> will dann Moderator sein...
Wieso? Lothar hat recht! Nichts auf der der Pfanne haben aber mit Anwalt
drohen - der Papa und dessen dicke Marie werdens schon richten. Der Bub
hätte sich vielleicht lieber mal auf den Hosenboden setzen sollen und
richtig - nicht auswendig - lernen sollen.
Matthias schrieb:> Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen.
Nein, ich habe kein Urteil gefällt, sondern nur Fakten sortiert und den
jammernden TO (der schon 2 Chancen und damit auch meine Steuergelder
versemmelt hat) etwas aus dem "Ich bin das Opfer" Licht herausgerückt.
> Alter Schwede, ein bisschen weniger von solchen wie dir wuerde> der Welt auch nicht schlecht tun.
Ganz schön arrogant von einem, der mich gar nicht kennt. Ich habe so
vielen durch alle möglichen Prüfungen geholfen, da habe ich gar kein
schlechtes Gewissen, wenn ich einem mal sage, dass er ein hoffnungsloser
Fall ist.
Und einem, den ich nicht kenne und der mich nicht kennt, traue ich kein
brauchbares Urteil über mich zu.
> Und will dann Moderator sein...
Wo behaupte ich, das ich hier moderat sein will? Soll doch der TO seinen
Thread selber moderieren. Bestenfalls lösche ich das Ganze hier, weil
den TO die Sache am allerwenigsten juckt.
>>schlechtes Gewissen, wenn ich einem mal sage, dass er ein hoffnungsloser>>Fall ist.
Jetzt wüsste ich aber gerne, wie man das aus den ca. 13 Sätzen des TO
erkennen kann? Zumal er überhaupt nicht geschrieben hat, um welches Fach
es geht. Vielleicht wars ja die Wirtschaftslehre.
Thorsten R. schrieb:> Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben!> Soviel Überheblichkeit kann eigentlich nur von Leuten kommen, deren> Werdegang immer linear nach oben gezeigt hat. Der Normalfall im Leben> ist aber eher, dass es mal rauf und auch mal runter geht.
Nein, eher von Leuten die ihr Studium tatsächlich mit Studieren und
weniger mit Saufen und Feiern verbracht haben.
Matthias schrieb:> Heute morgen mit "Arrogant-O"s gefruehstueckt? Alter Schwede, ein> bisschen weniger von solchen wie dir wuerde der Welt auch nicht schlecht> tun. Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen. Und> will dann Moderator sein...
Nö, der Lothar hat da völlig Recht. Und was heißt hier "keine Ahnung vom
individuellen Fall"? Der Troll hat seine Situation doch ausreichend
geschildert. Sollte es sich wider Erwarten um keinen Troll handeln, hat
er sogar mehr über sich erzählt als er wahrscheinlich vorhatte.
Thorsten R. schrieb:> Zumal er überhaupt nicht geschrieben hat, um welches Fach> es geht. Vielleicht wars ja die Wirtschaftslehre.
Es wahr zumindest ein Wahlpflichtfach. Wer zu blöd ist etwas zu wählen
was brauchbarer/interessanter/oder wenigstens schlicht einfacher ist,
wie willst du so jemanden denn mal auf wichtige Dinge loslassen?
Und zumindest bei uns hätte man im nächsten Semester einfach ein anderes
Fach wählen können.
Insofern ist es völlig egal was es für ein Fach war.
Oberlehrer schrieb:> Thilo R. schrieb:>> Was Du jetzt gleich machen solltest, ist die ca 150€ für eine
...
> Statt seine Zeit zu verschwenden, sollte man gerade in der Prüfungsphase> ordentlich lernen. Fertig.
Lieber Oberlehrer,
das Lesen und Verstehen von Texten ist auch nicht deine Sache, oder?
Gelernt hat der TO doch! Was verstehst du daran nicht?
Gruß
VierNullZieht!
VierNullZieht schrieb:> das Lesen und Verstehen von Texten ist auch nicht deine Sache, oder?> Gelernt hat der TO doch! Was verstehst du daran nicht?
Also dem Text des TO entnehme ich, der hat auswendig gelernt und das ist
eben noch ein Unterschied zum Lernen.
Zeno schrieb:> Also dem Text des TO entnehme ich, der hat auswendig gelernt und das ist> eben noch ein Unterschied zum Lernen.
Ich war sehr sehr gut in Mathe. Das hat sich auf die Prüfungen NEGATIV
ausgewirkt.
Der Grund : Ich habe vieles im Kopf gemacht. Und erst als ich nach einer
Beschwerde bei der Lehrerin (und eine Andere Aufgabe gleicher Art) vor
ihren Augen und der ganzen Klasse an der Tafel gerechnet habe (inkl.
der Nebenrechnungen im Kopf) wurde meine 2- auf eine 1+ korrigiert.
Das setzt aber voraus das man nachweisen kann, das man das Thema / Die
Lösung verstanden hat. Wenn man nur eine auswendig gelernte Aufgabe aus
den Internet abschreibt kann das tierisch in die Hose gehen.
Ich bin zu 70% sicher, das eine normal vorgetragene Beschwerde bei den
Professor zu einer Nachprüfung führen kann. ABER dann muss man wie ich
damals an der Tafel es auch wirklich drauf haben.
ps.: Für die die lästern. Mathematik ist logisch und einfach.!!!!
Rechtschreibung ist das Ergebnis komischer Regel die sich ein paar alte
Säcke ausgedacht haben. Weshalb ich in Rechtschreibung keine Leuchte
bin.
VierNullZieht schrieb:> Gelernt hat der TO doch!
Nein, er hat bestenfalls "geübt", aber eben dabei nichts gelernt. Denn
wenn er etwas gelernt hätte, dann könnte er es.
BTW: man sollte übrigens dran denken, dass da immerhin noch 19(!!!)
andere "Standardaufgaben" in der Klausur waren, in denen er auch nicht
mehr als das Allermindeste geleistet und auch dort nicht den einen
einzigen nötigen alles rettenden Punkt herausgeholt hat.
Lothar M. schrieb:> VierNullZieht schrieb:>> Gelernt hat der TO doch!> Nein, er hat bestenfalls "geübt", aber eben dabei nichts gelernt. Denn> wenn er etwas gelernt hätte, dann könnte er es.>> BTW: man sollte übrigens dran denken, dass da immerhin noch 19(!!!)> andere "Standardaufgaben" in der Klausur waren, in denen er auch nicht> mehr als das Allermindeste geleistet und auch dort nicht den einen> einzigen nötigen alles rettenden Punkt herausgeholt hat.
Davon abgesehen ist das alles offenbar nicht so dringend, dass der OP
nach seinem Anfangspost hier noch irgendwelche weiteren Worte verlieren
würde.
Daher können wir beruhigt abschließen.