Photovoltaik Änderung Steuerrecht

Gast #6969779
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Hallo,
für alle privaten Photovoltaikanlagen bis 10 KWp eine gute Nachricht:
In Zukunft braucht man (auf Antrag beim FA)  keine Einkommensteuer mehr 
zahlen >>>  Einnahmenüberschußrechnung EÜR nicht mehr notwendig:

https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/einkommenssteuerpflicht-fuer-kleine-pv-anlagen-entfaellt/

Prima, endlich weniger Bürokratie.
UNd in 4 Jahren wechsele ich noch zum Kleinunternehmer, dann fällt die 
Umsatzsteuersache auch noch weg.

Gruß
Gast #6969882
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Hanswurst schrieb:
> Hallo,
> für alle privaten Photovoltaikanlagen bis 10 KWp eine gute Nachricht:
> In Zukunft braucht man (auf Antrag beim FA)  keine Einkommensteuer mehr
> zahlen >>>  Einnahmenüberschußrechnung EÜR nicht mehr notwendig:
>
> 
https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/einkommenssteuerpflicht-fuer-kleine-pv-anlagen-entfaellt/
>
> Prima, endlich weniger Bürokratie.
> UNd in 4 Jahren wechsele ich noch zum Kleinunternehmer, dann fällt die
> Umsatzsteuersache auch noch weg.
>
> Gruß

Ach das hast du auch schon geschnallt? Trotzdem ist noch was falsch. Es 
geht nicht nur um die Zukunft sondern um alle offenen Vorgänge. Also 
wenn du die Steuererklärung für 2020 noch nicht abgegeben hast, schnell 
noch Antrag stellen und dann braucht es auch 2020 nicht mehr als 
Einkommen angegeben werden.

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