Hallo zusammen, ich habe einen Schaltschrank zum Aufbau gegeben. Von dort kam jetzt die Kritik zurück, dass die PE-Führung unzulässig sei. Im speziellen geht es um zwei Punkte: 1) Die sekundärseite der 230/24V Netzteile muss eine PE-Verbindung haben (darf nicht potentialfrei sein). Da bei mir im Schaltschrank Masse und Erde auf gleichem Potential liegen, habe ich eine Verbindung zwischen den Masse-Reihenklemmen und den PE-Reihenklemmen gezogen. Der Einwand ist allerdings, dass das so nicht zulässig sei, und dass der Masseausgang jedes Netzteil (einzeln) eine Verbindung zur PE-Reihenklemme haben muss. Mir kommt diese Forderung übertrieben vor. 2) Im Schaltschrank sind elektronische Baugruppen enthalten, die im Anschlussblock +24V, Masse und Schirm haben. Der Schirmanschluss dient dort nur der EMV und Funkenstrecken. Ich habe die in einer Kette durchgedrahtet, und keine einzelne PE-Verbindung gezogen. Hier heißt es nun, das sei so ebenfalls nicht zulässig. Kann jemand, der das fundiert bewerten kann, sagen, wer hier richtig liegt? Rein logisch scheinen mir die Einwände nicht nachvollziehbar.
Gast
#6972915
Martin S. schrieb: > Rein logisch scheinen mir die Einwände nicht nachvollziehbar. Wird wohl eine Hausnorm sein...
Gast
#6972920
Martin S. schrieb: > Ich habe die in einer Kette durchgedrahtet Könnte mir vorstellen, dass es EMV-Gründe hat (Sternförmige Masseverbindungen)...
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