Hallo, ich habe bereits mehrere Stunden das Internet/ dieses Forum
durchsucht bzw. anfragen an den TÜV gestellt. Leider konnte mir niemand
Auskünfte geben und die im forum besprochenen Fälle passen nicht zu
meinem Projekt.
Zu meinem Projekt:
Ein 3D Drucker besitzt neben einem Hauptboard noch ein zweites Board um
Kabelstrecken zu verringern. Es besteht nun die Absicht, dass Board
auszutauscheb. Das derzeitige Board besitzt noch mehr Bauteile (Chip,
sensor, LED) welche nicht mehr benötigt werden. Das neue Mainboard ist
bauteillos (Ausnahme Stecker) und wird nur zur Verteilung genutzt. Dabei
werden die einzelnen elektronischen Komponenten (Lüfter usw.)
angeschlossen und über ein Kabel zum Hauptboard zurückgeführt.
Welche rechtlichen Vorgaben wären einzuhalten wenn man diese Platine
(besteht nur aus Leiterbahnen und Stecker) in den Verkehr bringt:
a) als bestückte Platine
b) als unbestückte Platine
c) als Gerber Datei.
Liebe Grüße
Fragmon schrieb:> Ein 3D Drucker
Der übliche Hobby Drucker, den man sich selbst aufbaut?
Soweit ich informiert bin, gelten für Bausätze andere Regeln als für
Fertigteile. Derjenige der es aufbaut, muss es dann nämlich selbst
ordnungsgemäß in Betrieb nehmen.
Die Gerber Daten könntest du unter einer passenden Open Source Lizenz
veröffentlichen.
Ja es handelt sich um einen Drucker in Bereich der <500€ Klasse. Wir
haben dafür einen neuen Druckkopf konstruiert und benutzen einen anderen
Sensor. Damit dieser plug and Play nutzbar ist, haben wir die Platine
neu gestaltet. Die bisherigen Bauteile werden aufgrund des externen
Sensors nicht mehr benutzt. Aufgrund der proprietären Anschlüsse des
alten Mainboard haben wir JST XH Stecker auf die Platine gesetzt.
Ich möchte die Platine gerne gegen eine Aufwandsentschädigung im kleinen
Stil verkaufen. Die Druckkopfmodifikation wird von jedem selbst
durchgeführt und die Bauteile müssen sich separat erworben werden.
Mir geht es darum, ob solch eine bestückte Platine ein ce Zeichen, emv
Prüfung etc. benötigt.
Fragmon schrieb:> Welche rechtlichen Vorgaben wären einzuhalten wenn man diese Platine> (besteht nur aus Leiterbahnen und Stecker) in den Verkehr bringt:> a) als bestückte Platine
RoHS.
> b) als unbestückte Platie
RoHS.
> c) als Gerber Datei.
Nix.
Es ist kein Gerät. Weder Niederspannung noch EMV noch WEEE.
Danke für deine Antwort.
Ich lasse die Platinen JLCPCB erstellen und bestücken. Wenn ich von dem
Hersteller die Bescheinigung erhalte, das es der RoHS entspricht, kann
ich gefahrlos die bestückte Platine im Rahmen eines Kleingewerbes
Inverkehrbringen?
Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der
"Inverkehrbringer" eines Gerätes.
Aber Du bist Qualitätsverantwortlich für eine Komponente.
Auf jeden Fall sollte die Platine einen Kennzeichnung haben.
z.B.
Artikel Nr.
Zeichnungsnummer mit Version
Herstellerzeichen
Herstell-datum
Dann lass Dir die Teile machen und liefern mit einem Werkzeugniss 2.1
In dem steht drin nach welchen Dokumenten das Teil gefertigt wurde und
das die entsprechende Charge überprüft wurde.
Dieses Dokument würde dann jemand brauchen der die CE Kennzeichnung
ausstellt.
Peter E. schrieb:> Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der> "Inverkehrbringer" eines Gerätes.
Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine
eigenständige Funktion. Das dürfte wohl ausreichen, um ein CE-Zeichen zu
erfordern. Ich zitiere mal aus den Weiten des Internet:
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. Nr. L 96 vom
29.3.2014)
Gilt für Betriebsmittel, das sind Geräte oder ortsfeste Anlagen, die
elektromagnetische Störungen verursachen können oder
deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.
Als Gerät gelten auch Bauteile und Baugruppen, die vom Endnutzer
eingebaut werden können, sowie bewegliche Anlagen.
Die Angaben sind alle vorhanden. Müssen die Zertifikate für das Produkt
übersandt werden oder reichen die von JLCPCB angegebenen allg.
Zertifikate für die Produktion aus?
https://support.jlcpcb.com/article/64-certifications
Dieter R. schrieb:> Peter E. schrieb:>>> Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der>> "Inverkehrbringer" eines Gerätes.>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine> eigenständige Funktion. Das dürfte wohl ausreichen, um ein CE-Zeichen zu> erfordern.
Die Platine hat einen 14 poligen Stecker welcher das hauptmainboard mit
der Platine verbindet. Die Platine trennt den Stecker dann in einzelne
Anschlüsse auf. Das Gerät kann auch komplett ohne diese Platine
betrieben werden, es müssen dann jeweils nur alle Kabel zum
Hauptmainboard geführt werden. Da aber die Kabel von den Sensoren /
Lüftern nicht so lange sind, soll die Platine die Anschlüsse
ermöglichen.
Percy N. schrieb:> Dieter R. schrieb:>>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist>> also zB eine IC-Fassung
Es sind nur jst xh 2 und 3 Pin Stecker zum Anschluss von Lüfter Sensoren
usw.
Die Platine dient sozusagen als breakoutboard und bündelt alle
Leitungen. Die Signale werden über den 14 poligen Stecker zum
Hauptmainboard geschickt.
MaWin schrieb:> Dieter R. schrieb:>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine>> eigenständige Funktion>> NEIN.
Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung
eines Gerätes nicht EMV-relevant ist? Da habe ich aber ganz andere
Diskussionen bei EMV-Messungen erlebt.
Der TO hat nach den rechtlichen Grundlagen gefragt und nicht danach, was
in der Praxis so alles unbeanstandet durchgeht.
Dieter R. schrieb:> Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung> eines Gerätes nicht EMV-relevant ist?
Irrelevant, er liefert nicht das umgebaute Gerät.
Er liefert auch keine PC Erweiterungskarte, für die man extra
'laienistallierbar' das Gesetz verbogen hat, so dass nun
Interpretationsverwirrungen auftreten.
Er liefert ein Ersatzteil, das unterliegt nicht CE und erfüllt eben
KEINE eigenständige Funktion.
Dieter R. schrieb:> MaWin schrieb:>> Dieter R. schrieb:>>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine>>> eigenständige Funktion>>>> NEIN.>> Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung> eines Gerätes nicht EMV-relevant ist? Da habe ich aber ganz andere> Diskussionen bei EMV-Messungen erlebt.>> Der TO hat nach den rechtlichen Grundlagen gefragt und nicht danach, was> in der Praxis so alles unbeanstandet durchgeht.
Dann muss ich mir wohl rechtlichen Beistand suchen.
An der Verkabelung wird nur dahingehend etwas geändert, dass unnötige
Bauteile entfernt und die Stecker ausgetauscht werden (XH statt PH).
Wäre es rechtlich sicher, die Platine leer zu verkaufen und
a) die Stecker und Pins beizulegen bzw.
b) eine Liste an selbst zu kaufenden Steckern und Pins beizufügen?