Bedingungen für Inverkehrbringen einer Platine ohne Bauteile

Gast #6976457
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Hallo, ich habe bereits mehrere Stunden das Internet/ dieses Forum 
durchsucht bzw. anfragen an den TÜV gestellt. Leider konnte mir niemand 
Auskünfte geben und die im forum besprochenen Fälle passen nicht zu 
meinem Projekt.

Zu meinem Projekt:

Ein 3D Drucker besitzt neben einem Hauptboard noch ein zweites Board um 
Kabelstrecken zu verringern. Es besteht nun die Absicht, dass Board 
auszutauscheb. Das derzeitige Board besitzt noch mehr Bauteile (Chip, 
sensor, LED) welche nicht mehr benötigt werden. Das neue Mainboard ist 
bauteillos (Ausnahme Stecker) und wird nur zur Verteilung genutzt. Dabei 
werden die einzelnen elektronischen Komponenten (Lüfter usw.) 
angeschlossen und über ein Kabel zum Hauptboard zurückgeführt.

Welche rechtlichen Vorgaben wären einzuhalten wenn man diese Platine 
(besteht nur aus Leiterbahnen und Stecker) in den Verkehr bringt:
a) als bestückte Platine
b) als unbestückte Platine
c) als Gerber Datei.

Liebe Grüße
Gast #6976478
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Fragmon schrieb:
> Ein 3D Drucker

Der übliche Hobby Drucker, den man sich selbst aufbaut?
Soweit ich informiert bin, gelten für Bausätze andere Regeln als für 
Fertigteile. Derjenige der es aufbaut, muss es dann nämlich selbst 
ordnungsgemäß in Betrieb nehmen.

Die Gerber Daten könntest du unter einer passenden Open Source Lizenz 
veröffentlichen.
Gast #6976483
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Ja es handelt sich um einen Drucker in Bereich der <500€ Klasse. Wir 
haben dafür einen neuen Druckkopf konstruiert und benutzen einen anderen 
Sensor. Damit dieser plug and Play nutzbar ist, haben wir die Platine 
neu gestaltet. Die bisherigen Bauteile werden aufgrund des externen 
Sensors nicht mehr benutzt. Aufgrund der proprietären Anschlüsse des 
alten Mainboard haben wir JST XH Stecker auf die Platine gesetzt.

Ich möchte die Platine gerne gegen eine Aufwandsentschädigung im kleinen 
Stil verkaufen. Die Druckkopfmodifikation wird von jedem selbst 
durchgeführt und die Bauteile müssen sich separat erworben werden.

Mir geht es darum, ob solch eine bestückte Platine ein ce Zeichen, emv 
Prüfung etc. benötigt.
Gast #6976504
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Fragmon schrieb:
> Welche rechtlichen Vorgaben wären einzuhalten wenn man diese Platine
> (besteht nur aus Leiterbahnen und Stecker) in den Verkehr bringt:
> a) als bestückte Platine

RoHS.

> b) als unbestückte Platie

RoHS.

> c) als Gerber Datei.

Nix.

Es ist kein Gerät. Weder Niederspannung noch EMV noch WEEE.
Gast #6976521
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Danke für deine Antwort.
Ich lasse die Platinen JLCPCB erstellen und bestücken. Wenn ich von dem 
Hersteller die Bescheinigung erhalte, das es der RoHS entspricht, kann 
ich gefahrlos die bestückte Platine im Rahmen eines Kleingewerbes 
Inverkehrbringen?
(Firma: S&P) #6976523
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Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der 
"Inverkehrbringer" eines Gerätes.

Aber Du bist Qualitätsverantwortlich für eine Komponente.

Auf jeden Fall sollte die Platine einen Kennzeichnung haben.
z.B.
Artikel Nr.
Zeichnungsnummer mit Version
Herstellerzeichen
Herstell-datum

Dann lass Dir die Teile machen und liefern mit einem Werkzeugniss 2.1
In dem steht drin nach welchen Dokumenten das Teil gefertigt wurde und 
das die entsprechende Charge überprüft wurde.

Dieses Dokument würde dann jemand brauchen der die CE Kennzeichnung 
ausstellt.
#6976533
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Peter E. schrieb:
> Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der
> "Inverkehrbringer" eines Gerätes.

Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine 
eigenständige Funktion. Das dürfte wohl ausreichen, um ein CE-Zeichen zu 
erfordern. Ich zitiere mal aus den Weiten des Internet:

Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten 
über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. Nr. L 96 vom 
29.3.2014)

Gilt für Betriebsmittel, das sind Geräte oder ortsfeste Anlagen, die

elektromagnetische Störungen verursachen können oder
deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.
Als Gerät gelten auch Bauteile und Baugruppen, die vom Endnutzer 
eingebaut werden können, sowie bewegliche Anlagen.
Gast #6976538
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Dieter R. schrieb:
> Peter E. schrieb:
>
>> Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der
>> "Inverkehrbringer" eines Gerätes.
>
> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine
> eigenständige Funktion. Das dürfte wohl ausreichen, um ein CE-Zeichen zu
> erfordern.


Die Platine hat einen 14 poligen Stecker welcher das hauptmainboard mit 
der Platine verbindet. Die Platine trennt den Stecker dann in einzelne 
Anschlüsse auf. Das Gerät kann auch komplett ohne diese Platine 
betrieben werden, es müssen dann jeweils nur alle Kabel zum 
Hauptmainboard geführt werden. Da aber die Kabel von den Sensoren / 
Lüftern nicht so lange sind, soll die Platine die Anschlüsse 
ermöglichen.
Gast #6976543
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Percy N. schrieb:
> Dieter R. schrieb:
>
>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist
>
> also zB eine IC-Fassung

Es sind nur jst xh 2 und 3 Pin Stecker zum Anschluss von Lüfter Sensoren 
usw.

Die Platine dient sozusagen als breakoutboard und bündelt alle 
Leitungen. Die Signale werden über den 14 poligen Stecker zum 
Hauptmainboard geschickt.
#6976545
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MaWin schrieb:
> Dieter R. schrieb:
>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine
>> eigenständige Funktion
>
> NEIN.

Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung 
eines Gerätes nicht EMV-relevant ist? Da habe ich aber ganz andere 
Diskussionen bei EMV-Messungen erlebt.

Der TO hat nach den rechtlichen Grundlagen gefragt und nicht danach, was 
in der Praxis so alles unbeanstandet durchgeht.
Gast #6976559
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Dieter R. schrieb:
> Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung
> eines Gerätes nicht EMV-relevant ist?

Irrelevant, er liefert nicht das umgebaute Gerät.

Er liefert auch keine PC Erweiterungskarte, für die man extra 
'laienistallierbar' das Gesetz verbogen hat, so dass nun 
Interpretationsverwirrungen auftreten.

Er liefert ein Ersatzteil, das unterliegt nicht CE und erfüllt eben 
KEINE eigenständige Funktion.
Gast #6976560
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Dieter R. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Dieter R. schrieb:
>>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine
>>> eigenständige Funktion
>>
>> NEIN.
>
> Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung
> eines Gerätes nicht EMV-relevant ist? Da habe ich aber ganz andere
> Diskussionen bei EMV-Messungen erlebt.
>
> Der TO hat nach den rechtlichen Grundlagen gefragt und nicht danach, was
> in der Praxis so alles unbeanstandet durchgeht.

Dann muss ich mir wohl rechtlichen Beistand suchen.

An der Verkabelung wird nur dahingehend etwas geändert, dass unnötige 
Bauteile entfernt und die Stecker ausgetauscht werden (XH statt PH).

Wäre es rechtlich sicher, die Platine leer zu verkaufen und
a) die Stecker und Pins beizulegen bzw.
b) eine Liste an selbst zu kaufenden Steckern und Pins beizufügen?

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