Gast
#6976457
Hallo, ich habe bereits mehrere Stunden das Internet/ dieses Forum durchsucht bzw. anfragen an den TÜV gestellt. Leider konnte mir niemand Auskünfte geben und die im forum besprochenen Fälle passen nicht zu meinem Projekt. Zu meinem Projekt: Ein 3D Drucker besitzt neben einem Hauptboard noch ein zweites Board um Kabelstrecken zu verringern. Es besteht nun die Absicht, dass Board auszutauscheb. Das derzeitige Board besitzt noch mehr Bauteile (Chip, sensor, LED) welche nicht mehr benötigt werden. Das neue Mainboard ist bauteillos (Ausnahme Stecker) und wird nur zur Verteilung genutzt. Dabei werden die einzelnen elektronischen Komponenten (Lüfter usw.) angeschlossen und über ein Kabel zum Hauptboard zurückgeführt. Welche rechtlichen Vorgaben wären einzuhalten wenn man diese Platine (besteht nur aus Leiterbahnen und Stecker) in den Verkehr bringt: a) als bestückte Platine b) als unbestückte Platine c) als Gerber Datei. Liebe Grüße