Richtlinie Un38.3

OP #6993991
Lesenswert?

Hallo geschätzte Community,

Es geht um die Un 38.3.

Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich für Sie Zertifizierung usw. 
zuständig wenn ich einen Akku aus einem nicht EU Land importiere und ihn 
dann in der EU verkaufe. (Da zb China sich nicht wirklich um das un 38.3 
kümmert).

Wenn ich allerdings den Akku innerhalb der EU kaufe muss die Testung auf 
Un 38.3 doch schon erfolgt sein. Somit müsste ich dies nicht mehr 
machen.

Habe ich das soweit richtig verstanden?

Vielen Dank an alle die sich die Zeit nehmen und Ihr Wissen hier teilen.

MfG Moritz G.
OP #6994007
Lesenswert?

Sofern ich alles ichtig verstanden habe ist es wie folgt. (Bei 
Falschauffassung meinerseits bitte ich um Berichtigung)

Wenn jemand einen Akku nach Europa schickt muss der Versender dem 
Versanddienstleister nachweislich gewährleisten dass, das Produkt 
"Versandsicher" ist. Und dies geschieht mit der Un 38.3 wenn man zb 
Lipo4 Akkus verschickt. Somit müssten selbst Firmen aus nicht EU Staaten 
ein Un38.3 Zertifikat/Test nachweisen um in EU Staaten zu versenden.

MfG Moritz G.
#6994046
Lesenswert?

Moritz G. schrieb:
> Wenn jemand einen Akku nach Europa schickt

das hat mit Europa gar nichts zu tun. Immer wenn Luftfracht involviert 
ist ist UN38.3 zwingend. Das muss der Versender nachweisen können. Kann 
er das nicht bleibt die Fracht möglicherweise am Boden.

Wenn du Ware auslieferst und das z.B mit deinem Fahrrad machst betrifft 
dich UN3.3 nicht. Allerdings verlangen inzwischen alle Frachtunternehmen 
UN38.3 die du ggv auch nachweisen musst, weil eben in vielen Fällen 
Luftfracht involviert ist. Besonders streng ist meiner Erfahrung nach 
GB.
Zur UN38.3 gehören z.B. auch spezielle Aufkleber mit Tel. Nr. auf den 
Packstücken.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren