Ich habe in meiner Garage eine Solar-Inselanlage mit 24V DC installiert.
Als Speicher dient eine Bleibatterie mit 140Ah. Für 230V-Geräte wie
Kompressor, Staubsauger etc. ist ein Wechselrichter vorhanden, der nur
bei Bedarf zugeschaltet wird. Dieser trägt ein CE-Zeichen.
Selbstverständlich sind alle Leitungen ausreichend diemsnioniert und mit
dafür zugelassenen Sicherungen geschützt.
Meine Frage: Darf man als Laie, der ich wohl bin, Anlagen mit
Kleinspannung erstellen, ohne seinen Versicherungschutz zu gefährden?
Die Niederspannungsanschlussverordnung gilt hier nicht, da keine
Verbindung zum öffentlichen Stromnetz besteht. Wie sieht es mit dem
Wechselrichter aus? Dieser hat eine eingebaute 230V-Steckdose, der
Anschluss erfolgte ausschließlich auf der 24V-Seite
Einen Stromschlag kann man von 24V nicht bekommen, aber das Brandrisiko
ist angesichts des Energieinhalts der Batterie nie ganz auszuschließen.
Tatsächlich ist vor einiger Zeit bei einem Nachbarn die Garage
niedergebrannt. Schuld war ein E-Roller, den er dort geladen hatte. Den
Schaden von knapp 100k€ hat hier die Versicherung ersetzt.
Schwiegermutter bekommt die Zeitschrift des Hausbesitzervereins. So etwa
die Hälfte der Artikel berichten von Gerichtsurteilen.
Bin zu dem Ergebnis gekommen: ein normaler intelligenter Mensch kann
nicht vorhersehen, was die Anwälte der Versicherungen erzählen. Und auch
nicht, wie der Richter entscheidet.
Mike schrieb:> Als Speicher dient eine Bleibatterie mit 140Ah.
Nach dem gesunden Menschenverstand, bist Du für alle Deine Taten an
gefährlichen Aufbauten selbst verantwortlich. Egal, ob du den Handlauf
an der Treppe selbst zimmerst, einen Dachvorsprung selbst baust, unter
dem nachbars Hund begraben werden kann, eine exorbitante
Antennenkonstruktion auf Deinem Dach, Bäume im Garten, Wasser- oder
Gasinstallation, eine Hebebühne für Arbeiten an Deinem Auto aus
Bambusstäben, ein motorisch betriebener Paternoster für Deine Fuhrpark,
Dein frisiertes Elektro-Fahrrad, Dine große Tesla-Spule im Keller, Deine
Experimente mit offen betriebenen Mikrowellenherden oder besagte
24V-Anlage mit ordentlich Stromstärke dahinter. Durchgebrannte
Anschußkabel wären noch der geringste Schaden, wenn am Gebäude oder
nachbars Gartenhäuschen etwas passiert, geht die ganze Maschine los.
Inspekteure kommen, Versicherungen melden sich, etc.
So lange nichts passiert, kannst Du die halbe Garage mit
U-Boot-Batterien füllen.
mFG
> Nach dem gesunden Menschenverstand...
Interessant wird es ja, wenn zufällig irgend etwas unwahrscheinliches
passiert. Und die Versicherung behauptet, sie bräuchten nicht zahlen,
weil du grob fahrlässig gehandelt hättest.
Beim Ladegerät für den E-Roller war klar - der Nachbar hat das Gerät so
benutzt, wie es der Hersteller vorgesehen hat.
Aber wie sieht das aus, wenn du Solaranlage, Batterie und Wechselrichter
von unterschiedlichen Herstellern kaufst und selbst zusammenschraubst?
Kann da die Versicherung behaupten, der Schaden wäre nicht entstanden,
hätte eine Fachkraft die Teile ausgesucht und zusammengeschraubt?
Nach dem was man da so liest, glaube ich nicht, bei dieser Frage kommen
wir mit gesundem Menschenverstand weiter.
Auch für Kleinspannungen gibt es Vorschriften und Richtlinien nach denen
die Errichtung erfolgen muß.
Stichwort: PELV
In der Norm IEC 60364-4-41 (VDE 0100-410) ist die Bedeutung der PELV
genau festgelegt. Der Schutz gegen direktes Berühren ist i. Allg.
erforderlich, es sei denn, das Gerät befindet sich im
Potentialausgleichsbereich, die Nennspannung liegt unter 25 V eff, das
Gerät wird ausschließlich an normalerweise trockenen Einsatzorten
benutzt und es wird keine Berührung mit dem menschlichen Körper
erwartet. In allen anderen Fällen beträgt die maximal zulässige Spannung
12 V eff. Bis zu diesem Spannungswert ist kein Schutz gegen direktes
Berühren gefordert.
Mike schrieb:> Darf man als Laie, der ich wohl bin, Anlagen mit Kleinspannung> erstellen
Ja. Ohne Stromlimit.
> ohne seinen Versicherungschutz zu gefährden
Irgendwie schreiben Versicherungen, sie möchten über die Errichtung
einer PV Anlage unterrichtet werden. Ob das auch für 'Balkonkraftwerke'
gilt, und ob das zu einer Beitragserhöhung führt - keine Ahnung
Mike schrieb:> Wie sieht es mit dem Wechselrichter aus? Dieser hat eine eingebaute> 230V-Steckdose, der Anschluss erfolgte ausschließlich auf der 24V-Seite.
Fertiggerät, laieninstallierbar.
Phasenschieber S. schrieb:> Auch für Kleinspannungen gibt es Vorschriften und Richtlinien nach denen> die Errichtung erfolgen muß.> Stichwort: PELV
Falsches Stichwort.
> Der Schutz gegen direktes Berühren ist i. Allg.> erforderlich, es sei denn, das Gerät befindet sich im> Potentialausgleichsbereich, die Nennspannung liegt unter 25 V eff,
WECHSELSPANNUNG.
Bei Gleichspannung liegt die Grenze bei 60V. Also kein Problem.
Mike schrieb:> Als Speicher dient eine Bleibatterie mit 140Ah
Na ja, wirst sehen, wie lange du daran Freude hast. Die Norm für
Solarakkus/Traktionsbatterien schreibt 500 Ladezyklen a 50% depth of
discharge vor, viele Hersteller werben mit 600, manche mit 1200. Und das
nur bei geringstem Strom, so C/100. Schon bei C/20 so 20% weniger
Zyklen, bei 60% Nutzung weniger Zyklen, wer 25% der angegebenen
Kapazität bei Strömen um C/4 schafft, darf sich also glücklich schätzen.
Bei KFZ Akkus ist eh nach 5-10 Ladezyklen Schluss.
Würden doch nur die Leute, ohne jede Ahnung die Finger von der Tastatur
lassen.
Insbesondere dem MaWin würde ich empfehlen das Buch:
"Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit" zu lesen.
Ist ja schon gefährlich was der so vonsich gibt!