Hallo,
da auf unserer Einfahrt immer mehr Leute der Meinung sind, dass Sie hier
gerne Wenden möchten und teilweise auch parken möchten, während wir
nicht zu Hause sind und teilweise auch darin gehindert werden in unsere
Garage zu kommen, habe ich mich ein wenig umgeschaut.
Durch die Form des Grundstücks, kommt leider eine Kette nicht in Frage
und ich lande am Ende immer bei versenkbaren Pollern.
Die günstigsten automatisch versenkbaren sind so zwischen 1500 und 2000
Euro. Ich benötige um alles abzudecken leider 4 Stück und wäre somit bei
6000-8000 Euro.
Edelstahl schweissen ist für mich theoretisch kein Problem, auch die
Bearbeitung mit Drehen und Fräsen ist alles unproblematisch.
Die Ansteuerung per Funk später sehe ich auch nicht als Problematisch.
Wo ich gerade mir den Kopf ein wenig drüber Zerbreche ist folgendes.
Eine pneumatische Lösung wäre super, da man durch eine Öffnung Zugang zu
einer Entflüftungsschraube Lassen könnte um im Störungsfall die
Druckluft entweichen zu lassen, damit man diesen dann versenken könnte.
Benötigt wird theoretisch nur ein doppeltwirkender Zylinder mit
entsprechedem Hub, ein Ventil und irgendein kleiner "Kompressor/Antrieb"
der dies mit Druckluft versorgt.
Wer von euch ist hier der Experte und wüsste, was es hier für einen
"Kompressor/Antrieb" es hier gibt, damit diese nicth 2 Minuten brauchen
um sich 500mm zu versenken. Sollte eher so im Bereich 3-10 Sekunden sein
Wieso muss der Versenkt werden. ??
Ich würde das liegend machen. Sieht man sehr oft bei "von Hand"
Modellen. Hochklappen, Splint rein, Schloss daran fertig.
Ich denke so was sollte man problemlos aus mit Motor bauen können.
Gewindestange, An Mutter angeschweißtes Gewinde fertig.
Und als Gimek vielleicht eine Kamera mit Tilt-Sensor ;) Damit man den
gleich die Rechnung schicken kann, der das Teil um fährt ;).
Ich halte sogar eine Reparatur in den Fall für einfacher.
Ich frage mich, ob Pneumatik hier die beste Lösung ist. Zum einen hast
du das Problem mit der Selbsthaltung, wahrscheinlich musst du alle paar
Stunden nachpumpen um den Druck aufrecht zu halten. Die Größe des
Kompressors spielt keine Rolle, wenn du mit einem entsprechend
dimensionierten Drucklufttank arbeitest, der genug Druck für einen
Hubzyklus hat.
Linearantriebe mit DC Motor scheint mir hier -wie schon vom Vorgänger
geschrieben - die einfachste Lösung zu sein.
Das größte Problem bei solchen Konstruktionen ist generell nicht die
prinzipielle Machbarkeit, sondern die pratische Ausführung, im
Besonderen der Schutz vor den Elementen:
- Du musst sicherstellen, dass der Hubzylinder keine Seitenkräfte
aufnehmen muss. Der Poller muss selbst eine entsprechende Lagerung für
Seitenkräfte mitbringen (zum Beispiel wenn jemand leicht dagegen fährt).
- Problematischer sehe ich das Loch, in dem der Mechanismus
untergebracht ist. Hier musst du dir überlegen, wie du das trocken
hältst, das heißt du brauchst einen Abfluß. Zusätzlich muss der
Mechanismus (Kolben / Linearmotor) gut gegen den ganzen Gammel der sich
in so einem Loch absetzen kann schützen.
- Vor diesem Hintergrund finde ich die genannten 1500€ eigentlich einen
recht fairen Preis!
GeizIstGeil schrieb:> Wer von euch ist hier der Experte und wüsste, was es hier für einen> "Kompressor/Antrieb" es hier gibt, damit diese nicth 2 Minuten brauchen> um sich 500mm zu versenken. Sollte eher so im Bereich 3-10 Sekunden sein
Experte bin zwar nicht, aber ich denke du kommst besser wenn du in der
Garage einen kleinen Tank installierst der genügend Luft für ein bis
zwei Mal hoch und wieder runterfahren enthält. Runter würde eventuell
schon durch das Eigengewicht ohne aktive Ansteuerung klappen, müsste man
probieren ob euch das zu lang dauert. Ein Durchflussbegrenzer verhindert
das dir der Poller in 0,2s rausschießt.
Alles was ohne Tank, was direkt auf den Poller geht wird wahrscheinlich
groß, macht Krach und braucht 3 Phasen.
Hast du mal mit den Herstellern gesprochen? Manchmal erfährt man ja auch
da was, vor allem wenn man "sich blöd stellt" und fragt ob man dafür
einen Hydraulik Anschluss braucht. Dann plappern die meisten Leute schon
etwas aus dem Nähkästchen und zumindest das Grundprinzip dürfte Wohl
jeder Verkäufer in der Schulung gezeigt bekommen haben ;).
VG Paul
Hab mich gerade mal schlau gemacht.
Die Versenkbaren Poller benutzen auch KEINE Hydraulik. Die machen das
auch mit einen Schneckengetriebe und 24 Volt reicht den völlig aus.
Da das ein "geschlossener" Kasten ist, ist das Schmutzproblem nicht
wirklich eins.
Also der Poller bei uns an der Firma nutzt definitiv Hydraulik. War
schon mal undicht, nachdem er einen Müllwagen angehoben hat. Der TT war
da ein leichteres Opfer. Neben dem Antrieb solltest du dir also auch
Gedanken über die Betriebssicherheit machen. Der TT war danach
wirtschaftlicher Totalschaden, da warum auch immer die Airbags ausgelöst
haben, als der Poller unter den Moterblock gedrückt hat.
Paul schrieb:> Ein Durchflussbegrenzer verhindert> das dir der Poller in 0,2s rausschießt.
Das funktioniert so aber nicht. Wenn der Poller etwas klemmt, verhindert
der Durchflussbegrenzer nur, dass sich der Druck zu schnell aufbaut.
Wenn aber irgendwann genug Druck im Zylinder ist und dadurch die
Blockierung gelöst wird, kommt er schlagartig raus und könnte jemanden
ernsthaft verletzten. Es muss aber sichergestellt sein, das vom
Grundstück und seinen Auf- / Einbauten keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Es muss niemand damit rechnen, das einfach was aus dem Boden geschossen
kommt.
Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,
egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung
bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,
Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der
Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte
EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden
übernimmt.
Jens P. schrieb:> Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte> EC-Karte zücken.
Und wenn er dich anzeigt und die den Abschleppwagen kommen lassen
bekommst du Schnappatmung. Besonders wenn der Grundstückseigner noch
eine Anzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch drauf legt.
Und das bekommt der Locker durch.
Wohlgemerkt wegen PARKEN auf fremden Grundstück. Nicht wegen des
Wendens. Das muss der Grundstückseigentümer dulden wenn er keine
Gegenmaßnahmen (Tor etc.) einsetzt.
Schlaumaier schrieb:> Und wenn er dich anzeigt und die den Abschleppwagen kommen lassen> bekommst du Schnappatmung. Besonders wenn der Grundstückseigner noch> eine Anzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch drauf legt.
Ach Schlaumaier, du machst deinem Nick wirklich alle Ehre. Wenn ich
"mein" Fahrzeug in dem speziellen Fall auf einem fremden Grundstück
parke, ist die Polizei im Normalfall schon vor Ort. Die haben mich aber
noch nie abschleppen lassen...
Schlaumaier schrieb:> Und das bekommt der Locker durch
Haha, nicht wenn es ein HLF oder DLK ist.
Allerdings ist das dann auch kein Parken.
Aber Hauptsache was dazu geschrieben.
Hydraulisch.
Alle Poller auf einem Grundträger installieren, einfach wirkenden
Zylinder entweder gerade drunter oder über Umlenkung.
Aggregat bequem an einem Ort installieren, wo man dann auch an die
Notablassschraube kommt.
Für eine gute Entwässerung sorgen.
Aggregat gibt es für um die 150-200 Euro. Die vier Poller in HT - Rohre
(wegen der Dichtung) installieren. Wenn die Poller zu leicht sind, etwas
Beton einfüllen.
Revisionsklappe für den Zylinder nicht vergessen (und groß genug zum
Ausbau)-
Schmiernippel (bei Umlenkung) nicht vergessen und ab und zu abschmieren.
Ich persönlich würde das relativ leicht bauen, da es nicht gegen einen
Angriff dienen soll.
Dann würde ich das als Einheit, zum kompletten Ausbau, mit
Schnellverschlüssen für den hydraulischen Anschluss und nur rechts und
links eine feste Verankerung (mit Schwerlastdübeln in Beton) bauen.
Hochdruckschläuche aus Kunststoff (z.B. Tecalan; gibt es mit
Schraubamaturen) und diese in einem Rohr verlegen, was nicht nur bei
Undichtigkeit vor Bodenkontamination schützt, sondern auch den Wechsel
der Schläuche vereinfacht.
Ich schätze, dass du das mit weniger als 1000 Euro bauen kannst. Je
nachdem wie viel du für Material ausgeben musst und willst.
Versuche die Rohre als Schrott von Molkerei oder Brauerei zu bekommen.
Wendels B. schrieb:> Haha, nicht wenn es ein HLF oder DLK ist.> Allerdings ist das dann auch kein Parken.> Aber Hauptsache was dazu geschrieben.
Das hat dann aber mit dem Thema überhauptnichts zu tun und sein Post
dient dem Jens P nur zur Selbstdarstellung.
Angeber!
Hauptsache was dazu geschrieben.
Wolfgang schrieb:> Warum postest du dann keinen vernünftige Link - erspart dir die> Entschuldigung und die Nachverfolgbarkeit ins MC-Forum
Weil der Browser direkt auf den Download geht, und ich kein Bock habe
ein 3 Meter Link auseinander zu fummeln.
Davon abgesehen kann man dich immer nachverfolgen. Egal ob mit Link oder
Ohne.
Lerne mal wie Aufrufe von Homepages funktionieren.
Da du den Link sehr wahrscheinlich nur anklickst, anstatt ihn von Hand
in ein neues Fenster des Browsers zu kopieren, wird automatisch
nachverfolgt woher du den Link + den Aufruf hast. Und wenn man dann noch
bei Facebook und Co. eingeloggt ist, dürfe ich man Problemlos dich
perfekt identifizieren können. Was bei mir aber nicht so einfach ist, da
ich in keinen sozialen Netzwerk aktiv bin ;)
Also weniger Panik , eine gesunde Paranoia und einfach akzeptieren das
man immer wenn man im Netz ist getrackt wird. Das nennen die Betreiber
dann "notwendige Cookies". ;)
> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung> bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte> EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden> übernimmt.
Aha!
Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit
Siegel?
Schon mal nachgefragt in der Anstalt?
F. F. schrieb:> Für eine gute Entwässerung sorgen.
Es ist nicht das ganze Jahr Sommer und Sand im Pollerschacht macht
weniger Spaß. Dann klemmt er. Einfacher wäre ein Blumenkübel.
GeizIstGeil schrieb:> da auf unserer Einfahrt immer mehr Leute der Meinung sind, dass Sie hier> gerne Wenden möchten und teilweise auch parken möchten, während wir> nicht zu Hause sind und teilweise auch darin gehindert werden in unsere> Garage zu kommen, habe ich mich ein wenig umgeschaut.
Mein verbitterter alter Vater meinte auch er müsste das Wenden
unterbinden mit Hilfe einer Kette. Das Ende der Geschichte: er hatte sie
vergessen und sich selbst geschadet. Zudem hatte er den Zorn der
Postbotin auf sich gezogen, die doch immer so ganz frech dort wendete
nur um aus der Straße wieder rauszukommen, nachdem sie nur für ihn die
Post lieferte.
Beim Thema Parken reicht Beschilderung und Drohung mit Abschleppdienst.
Das Problem des TE kenne ich. Auch hier drehen die Leute gelegentlich
und es ärgert mich.
Aber ich gebe eines zu bedenken: der gegenüberliegende Nachbar hat auf
seinem Teil des Grundstücks das das gleiche Problem - nur dass er die
Fläche gar nicht befahren will. Daher hat er dort mehrere riesige
Wackersteine hingelegt.
Was passiert: so 5-6x pro Jahr kracht jemand rückwärts beim Wenden in
diese Steine. Es ist so laut, dass selbst ich es im Homeoffice höre,
meist ist dann auch der Stein um 20cm verrückt. Im Auto muss das
ordentlich rumpeln. Aber selten steigt jemand aus und schaut, was das
Problem war - die meisten machen sich erstmal schnell vom Acker (und
schauen sich dann ihre Delle im Unterboden später an).
Auch wir haben bei uns (kleinere Steine mit ca. je 50kg) liegen, auch da
semmelt mehrmals im Jahr jemand drüber und/oder schleift sie auch noch
ein paar Meter mit.
Jetzt kannst du ja mal überlegen, wie lange deine teuren Poller wohl
unbeschädigt bleiben. Ich wette 10 Euro: nach spätestens 3 Monaten ist
der erste umgefahren oder krumm und der Verursacher weg.
Übrigens darfst du auf diesen Bereich auch keine Kamera richten, denn da
würde ja zwangsläufig ein Bereich der öffentlichen Straße aufgenommen.
Die Aufnahmen sind also nicht vor Gericht verwertbar.
P.S. Ein paar Meter weg hat jemand eine Betonmauer, und auch die hat
bereits etliche unschöne Ausbrüche von Pkw Kontakten ... und dabei ist
das hier nur eine Spielstraße...
oszi40 schrieb:> Dann klemmt er. Einfacher wäre ein Blumenkübel.
Einfacher wäre ein Poller mit normalen Bügelschloss. Aber dann muss der
TO aus seinen schicken Auto raus. Und da er den Motor laufen lässt, kann
er sich das dann auch nicht mehr lange leisten ;)
Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, das fremde Halten/Parken und
ggf. auch kurzfristiege Befahren/Wenden/Rangieren auf dem eigenen
Grundstück zu unterbinden.
Da erübrigt sich an sich jede Diskussion drüber.
Händische Sperren sind lästig und je nach Gemeinde/Strassensituation
auch unzulässig, während man einen ferngesteuerten Zugang ggf. noch
genehmigt bekommt.
Versenkbare Poller sind in meinen Augen fast immer in vieler Hinsicht
problematisch.
Es fängt mit der Einbautiefe und Gesamtkosten an, wozu auch Wartung und
Reparatur gehört.
Was ist mit eindringenden Wasser, Schmutz öder Frost?
Dazu sollte der Antrieb schon eine gewisse Kraft haben.
Und was ist dann mit der öffentlichen Sicherheit?
Beim Senken kann wenig passieren, aber beim Heben, wenn man selber das
Geschehen schon verlassen hat?
Nicht zu vergessen, das manche Fahrer nach Gefühl rangieren oder
einparken.
Bei einem preiswerten Hubpoller kann das direkt einen Totalschaden (für
den Poller) bedeuten.
Wo wir früher für unseren Betriebsstätten automatisierte/ferngesteuerte
Absperrlösungen über grössere Weiten wollten, haben wir Ketten und Seile
verwendet.
Ralf X. schrieb:> Händische Sperren sind lästig und je nach Gemeinde/Strassensituation> auch unzulässig, während man einen ferngesteuerten Zugang ggf. noch> genehmigt bekommt.
Du magst recht haben, aber die Logik ist mir nicht logisch.
Eine "händische" Sperre wird mit einen Bügelschloss gesichert. Wenn die
Feuerwehr den Platz braucht, ist das Schloss in 10 Sek. geknackt. So
schnell ist kein Hacker bei einen Elektronischen Schloss irgendwelcher
Art.
Davon abgesehen, gibt es die Mechanischen Teile überall. Ich mir fallen
in meiner Gegend auf der Stelle 20 Parkplätze ein, die so ein Teil
haben. Besonders auf "Massenparkplätzen" sind die Gang + Gebe.
Und ich denke auf MEINEN Grundstück brauche ich keine Genehmigung dafür
wenn ich die Mind. Abstände einhalte.
Aber OK ich bin kein Anwalt.
Aber wenn ich für so ein Mist, eine Genehmigung brauche bin ich doch
froh das ich nie ein Haus haben wollte.
Gelegentlich macht so eine Fernsteuerung auch lustige Sachen. Neulich
las ich, dass ein Poller ein Müllauto angehoben hat. Ein bekannter
Klapp-Poller bremst auch gern tiefer gelegte Autos, was man an den
Schleifspuren bewundern kann.
oszi40 schrieb:> Ein bekannter> Klapp-Poller bremst auch gern tiefer gelegte Autos, was man an den> Schleifspuren bewundern kann.
Sind die aber selbst schuld. ;)
Die Polizei macht sich oft ein Spass daraus so Spinner aus den Verkehr
zu ziehen.
Davon abgesehen, kenne ich einige
"Geschwindigkeits-Reduzierungs-Hindernisse" als Künstliche Beulen in der
Straße die so Spinnern den Auspuff abreisen. Habe ich sogar selbst 1 x
erlebt als Fußgänger. Das Knallt super. Man hab ich mich erschrocken.
Mein lieber Schwan schrieb:>> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,>> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung>> bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,>> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der>> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte>> EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden>> übernimmt.> Aha!>> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit> Siegel?
hmmm mein lieber schwan,
den text von jens P den zu da zitiert hast bezieht sich auf die
mitgliedschaft in einer (freiwilligen) feuerwehr und darauf, dass die
fahrzeuge im übungs- und einsatzfall dort abgestellt werden (müssen) wo
sie gebraucht werden.
und auf den fahrzeugen ist die genehmigung von allen seiten deutlich
sichtbar angebracht, der jeweilige lenker braucht dazu keine ihm
persönlich ausgestellte ausführung...
Schlaumaier schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Händische Sperren sind lästig und je nach Gemeinde/Strassensituation>> auch unzulässig, während man einen ferngesteuerten Zugang ggf. noch>> genehmigt bekommt.>> Du magst recht haben, aber die Logik ist mir nicht logisch.
Bei Dir verständlich. :-)
> Eine "händische" Sperre wird mit einen Bügelschloss gesichert. Wenn die> Feuerwehr den Platz braucht, ist das Schloss in 10 Sek. geknackt. So> schnell ist kein Hacker bei einen Elektronischen Schloss irgendwelcher> Art.
Üblich sind eher die typischen Drei- und Vierkantschlüssel oder etwas
wie BKS.
> Davon abgesehen, gibt es die Mechanischen Teile überall. Ich mir fallen> in meiner Gegend auf der Stelle 20 Parkplätze ein, die so ein Teil> haben. Besonders auf "Massenparkplätzen" sind die Gang + Gebe.
Natürlich sind die "gang und gäbe".
Aber lange nicht überall erlaubt.
> Und ich denke auf MEINEN Grundstück brauche ich keine Genehmigung dafür> wenn ich die Mind. Abstände einhalte.
Für eine Zufahrt, einen Parkplatz oder Garage braucht man
selbstverständlich eine Genehmigung.
I.d.R. damit verbunden, dass dann dort ein abgesenkter Bordstein
eingerichtet wird und je nach Gegebenheiten auch eine Sperrfläche, z.B.
bei vorhandenen Parkstreifen.
Erst dann hast Du das Recht, dass die Zufahrt nicht durch andere
blockiert werden darf.
Und je nach örtlichen Verhältnissen werden solche privaten Zufahrten nur
genehmigt, wenn es gesichert ist, dass das entsprechende Fahrzeug den
fliessenden Verkehr "flott" verlassen kann, ohne Fahrbahn oder Fussweg
zu blockieren.
Eine Bekannte von mir in Köln bekam ihre Garage direkt an der
Grundstückgrenze/Bürgersteig erst genehmigt, als das "Zertifikat" für
die Zuverlässigkeit des zu verbauenden Fernsteuerungssystem vorlag und
Teil der Genehmigung wurde.
Ansonsten hätte die Garage gut 5m weiter hinten stehen müssen und davor
eben die frei zugängliche Haltezone, was dort aber nicht möglich war.
Verständlich und richtig so.
> Aber wenn ich für so ein Mist, eine Genehmigung brauche bin ich doch> froh das ich nie ein Haus haben wollte.
Deswegen hast Du auch nie einen Führerschein gemacht, da das alles viel
zu komliziert für Dich ist.
Dein Vermieter Deiner Wohnung und Mofagarage muss den ganzen "Mist" aber
beachten und lässt sich dafür von Dir(?) bezahlen.
Mein lieber Schwan schrieb:> Aha!>> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit> Siegel?>> Schon mal nachgefragt in der Anstalt?
Wirf mal ne Suchmaschine deiner Wahl an und gib HLF oder DLK ein. Diese
Fahrzeuge haben prinzipiell eine Genehmigung.
Mein lieber Schwan schrieb:> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit> Siegel?
Der Mann/die Frau von Welt müssen sich die Genehmigung nicht selbst
ausstellen. Das machen andere für uns, die froh sind das es uns gibt.
Hier sind übrigens einige meine Genehmigungen: StVO, § 35, SächsBRKG, §
55.
>> Schon mal nachgefragt in der Anstalt?
Dazu gab es bisher keine Veranlassung. Aber für dich mache ich das
gern...
Weitere Erklärungen gab es ja weiter oben von quotendepp und Matthias B,
deshalb spare ich mir das jetzt.
Schlaumaier schrieb:> Wolfgang schrieb:>> Warum postest du dann keinen vernünftige Link - erspart dir die>> Entschuldigung und die Nachverfolgbarkeit ins MC-Forum>> Weil der Browser direkt auf den Download geht, und ich kein Bock habe> ein 3 Meter Link auseinander zu fummeln.
Weil du deine Mitmenschen lieber unnötig Google in den Rachen treibst...
> Davon abgesehen kann man dich immer nachverfolgen. Egal ob mit Link oder> Ohne.
Aber Google ist bei dem korrigiertem Link aus dem Spiel.
Matthias B. schrieb:> Wirf mal ne Suchmaschine deiner Wahl an und gib HLF oder DLK ein. Diese> Fahrzeuge haben prinzipiell eine Genehmigung.
Nur im Einsatzfall. Es gibt auch noch andere Gründe, sowas zu bewegen.
Jens P. schrieb:> Mein lieber Schwan schrieb:>> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit>> Siegel?>> Der Mann/die Frau von Welt müssen sich die Genehmigung nicht selbst> ausstellen. Das machen andere für uns, die froh sind das es uns gibt.> Hier sind übrigens einige meine Genehmigungen: StVO, § 35, SächsBRKG, §> 55.
Ich denke, der Oberdepp bist Du hier.
Kannst Du noch erinnern, was Du weiter oben geschrieben hast?
Jens P. schrieb:> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung> bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte> EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden> übernimmt.
Kann es sein, dass Du bei der FF bist und gerne jeden Suffabend dort
mitnimmt?
Und natürlich den selbstgetruckten Aufkleber "Feuerwehr" oder anderen
Unsinn am Privatauto hast?
Sorry, aber weit über 90% der Mitglieder der FF oder THW sind absolute
Vollspacken!
Wenn Du als Mitglied so eines Vereins irgendetwas "hoheitsmässig"
veranstaltest, hat nicht das geringste mit Hobby oder persönlichen
Genehmigung zu tun.
Und wenn Du da über das Ziel hinaus schisst, ist es Sache Deines
Vereins, ob Du persönlich oder Dein Verein zur Kasse gebeten wird, wenn
Du einen Schaden verursachst (erleidest).
Und strafrechtlich bist Du eh immer im Boot.
Auch wenn da bei diversen FF-Mitgliedern auf verminderte Schuldfähigkeit
plädiert werden kann.
Ralf X. schrieb:> Sorry, aber weit über 90% der Mitglieder der FF oder THW sind absolute> Vollspacken!
Du hast den Rettungsdienst vergessen...
Diese Vollspacken löschen aber halt auch 90% der Brände, retten bei
Verkehrsunfällen und ähnlichem. Aus Erfahrung finde ich den Anteil der
Vollspacken dort eher unterdurchschnittlich im Vergleich zur
Rest-Bevölkerung (Umkehrschluss: Es gibt trotzdem welche), besonders im
Vergleich zum Forum hier. Weil die Leute dort helfen wollen.
Peter schrieb:> Übrigens darfst du auf diesen Bereich auch keine Kamera richten, denn da> würde ja zwangsläufig ein Bereich der öffentlichen Straße aufgenommen.> Die Aufnahmen sind also nicht vor Gericht verwertbar.
Die "Fruit of the poisoned tree"-Doktrin, die viele unserer Mitbürger
aus us-amerikanischen Krimiserien kennen, gibt es in Deutschland nicht,
schon gar nicht in Zivilprozessen. Nicht zuletzt deswegen hat der BGH am
15.5.2018 (VI ZR 233/17) die gerichtliche Verwertung von
Dashcam-Aufnahmen gestattet, auch wenn die mit diesen gewonnen
Beweismittel auf unzulässige Weise erlangt wurden.
Hinzu kommt noch: wenn jemand mit seinem Kraftfahrzeug ohne meine
Erlaubnis mein Grundstück befährt, um zu wenden, dann ist das wohl nur
ein Hausfriedensbruch und insofern vermutlich kein riesengroßes Problem.
Da das Delikt aber ohnehin nur auf Antrag verfolgt wird, müßte der
Befahrkriminelle mich erst einmal so weit reizen, eine entsprechende
Anzeige zu erstatten -- zum Beispiel, indem er mich wegen meiner
illegalen Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes anzeigt. Ohnehin
stellte sich die Frage, was der Verkehrsrowdy davon hätte, deswegen
Strafanzeige gegen mich zu erstatten, denn zivilrechtlich nutzt ihm das
recht wenig.
Aaaber wenn er mich so weit reizt, könnte für den Wendeverbrecher noch
ganz andere, deutlich empfindlichere Folgen haben, denn wenn er auf
meinem Grundstück, auf dem er sich ohnehin schon nicht befinden durfte,
etwas beschädigt, dann ist das eine Sachbeschädigung -- und wenn er dann
obendrein auch noch einfach verschwindet, nennt sich das Fahrerflucht.
Und das ist dann nicht mehr nur ein Antrags-, sondern sogar ein
Offizialdelikt, obendrein könnte ein Fahrverbot drohen.
Insofern würde ich in so einem Fall den weniger freundlichen meiner
Rechtsanwälte beauftragen, eine Halterfeststellung durchzuführen und dem
Fahrzeughalter einen weniger freundlich gehaltenen Brief mit einer
Schadensersatzforderung zu schicken. Freundlicherweise ist dann auch
bereits ein Hinweis darauf enthalten, daß ich über über Beweismaterial
verfüge und ich mich obendrein genötigt sehe, eine Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Fahrerflucht zu stellen, wenn
der geforderte Schadensersatz und die beigefügte Kostennote meines
Rechtsanwaltes nicht innert der nächsten zwei Wochen bei mir eingegangen
sind.
Echt jetzt... einfach mal ein bisschen kreativ sein! Zudem elegant: ich
kann die Schadenersatzforderung sogar am Schätzwert des Fahrzeuges und
am Fahrzeugführenden orientieren. Wenn das ein alter Ford Fiasko mit
einer süßen Studentin ist, sieht die eventuell ganz anders aus als bei
dem neureichen Cayenne-Schnösel. Wobei... bei der Studentin bestehe ich
vielleicht auf einem persönlichen Täter-Opfer-Ausgleich und lade sie
anstelle des Schadenersatzes lieber zum Essen ein. ;-)
Jens P. schrieb:> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,> egal ob es dem Besitzer gefällt
Was soll denn das heissen, hobbymässiges Parken?
Nein, du darfst das nicht, du bist nur ein grosser Angeber, sonst
nichts!
Ein T. schrieb:> wenn jemand mit seinem Kraftfahrzeug ohne meine> Erlaubnis mein Grundstück befährt, um zu wenden, dann ist das wohl nur> ein Hausfriedensbruch
Oftmals ist es das nicht. Wenn gewendet wird, wegen eines Hindernisses
auf der Straße, dann ist das zulässig. Aber in dem Falle darf man nur so
weit einfahren, dass man gerade wenden kann. Kaputtmachen darf man dabei
nichts, aber auch der Eigentümer darf nicht etwas plazieren um den Fall
der Sachbeschädigung zu provozieren.
GeizIstGeil schrieb:> lande am Ende immer bei versenkbaren Pollern.
Die Poller kosten so viel, weil diese auch die Bedingungen für die
Rettungskräfte erfüllen müssen. Der Poller muss im Notfall auch entfernt
werden.
Der einfachste Weg wäre einfach bei der Feuerwehr zu fragen, was für
diese am Poller wichtig wäre. Die Antwort kann durchaus so ausfallen,
dass Du nur einen Poller kaufen must, die anderen beliebig auch
selbstgebaut sein können.
Du darfst aber nicht eine solche Einstellung haben, wie jener Postende:
Ralf X. schrieb:> Vollspacken!
In einem solchen Falle würde er sich hüten, irgendwas anderes zu sagen
als auf die üblichen kostigen Produkte zu verweisen.
Solange das private Grundstück nicht schon im Bauantrag als
Rettungszufahrt deklariert worden ist, darf er dort machen was er will,
er muss keineswegs die Zufahrt für einen eventuellen Feuerwehreinsatz
frei halten.
Diese ganzen Bestimmungen für Rettungswege und Brandschutz sind schon in
der Baugenehmigung genau geregelt.
Sollte vom Bauamt dieses Grundstück als Rettungsweg ausgewiesen sein,
dann müssen dort Schilder aufgestellt werden mit eben diesem Hinweis und
der Platz muß immer frei gehalten werden.
Ansonsten ist es nur ein Privatgrundstück und der Feuerwehr-Hobbyparker
darf dort genauso wenig parken wie jeder andere.
Ein T. schrieb:> Verkehrsrowdy [...] Wendeverbrecher
allein dieser überzogen aggressive Wortschatz für Leute, die mal kurz
zum Wenden in deine Einfahrt zurücksetzen, läßt schon tief blicken...
Vermutlich verklagst du deine Nachbarn auch wegen Maschendrahrzaun und
Knallersbsenstrauch...
Wer dich zum Nachbarn hat, braucht jedenfalls keine Feinde mehr.
Thosch schrieb:> überzogen aggressive Wortschatz
Ein Nachbar hat durch Deppen jetzt ein verbogenes Garagentor. Der
Verursacher ist natürlich klammheimlich verschwunden. Sein Wortschatz
wäre jetzt viel freundlicher, sobald Du diese Reparatur bezahlst.
Ich hatte auch mal ein schönes Vergnügen mit jemandem, der in unserem
Hof gewendet hatte:
Ein Balkonverkleidung sollte erneuert werden, Holz durch Glas ersetzt
werden.
Die Firma lieferte das zugeschnittene Glas vor dem Mittag aus und lud
die Palette im Hof ab. Da es kurz vor Mittag war, wurde entschieden dass
nach der Mittagspause die Montagearbeiten starten sollten.
Als ich 20 Minuten später nach Hause kam, hatte jemand im Hof gewendet
und die komplette Palette mit Scheiben durch Auffahren auf diese
zerstört. Man konnte den Reifenabdruck auf dem
Zweischeiben-Sicherheitsglas sehen. Schön ohne Nachricht verschwunden.
Ich hätte kotzen können.
Daher kann ich jeden verstehen, der sich hier absichern will. Ich habe
nichts unternommen, warte aber darauf, dass so eine Person beim Wenden
noch mein eigenes KFZ touchiert und verschwindet.
Ein Tip:
Mein Nachbar hat so eine schmale Einfahrt, da traut sich keiner rein.
Das ist mit modernen Autos auch wirklich ne Herausforderung. Eventuell
Einfahrt einfach verschmälern…
Grüße
Sascha
Sascha S. schrieb:> Eventuell Einfahrt einfach verschmälern…
Dann brauchst Du selbst bald einen Lackierer. Besser finde ich einen
erhöhten Stein, der nur andere Fahrzeuge bremst. Bei 21 cm Bodenfreiheit
wäre das kein Problem. Nur für den Besuch ...
Anstaltsleiter schrieb:> Solange das private Grundstück nicht schon im Bauantrag als> Rettungszufahrt deklariert worden ist, darf er dort machen was er will,> er muss keineswegs die Zufahrt für einen eventuellen Feuerwehreinsatz> frei halten.
Das ist richtig, aber wenn die Einfahrt frei ist und das Auto im
Einsatzfall da steht, dann wird die entsprechende Eigentümerin
Schadenersatz haben wollen, wenn es dabei durch einen automatisch
ausfahrenden Poller beschädigt wird.
Insbesondere dann, wenn es eine Bastel-Lösung war - da findet sich
bestimmt irgendeine Vorschrift, die der Bastler nicht richtig angewendet
hat.
Kann man trotzdem machen, Stichwort "Eigenverantwortung". Heißt halt
auch, die Verantwortung dann zu tragen.
MfG, Arno
Reinhard S. schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Sorry, aber weit über 90% der Mitglieder der FF oder THW sind absolute>> Vollspacken!>> Du hast den Rettungsdienst vergessen...
Wieso?
Feuerwehr und THW sind Rettungsdienste.
> Diese Vollspacken löschen aber halt auch 90% der Brände, retten bei> Verkehrsunfällen und ähnlichem. Aus Erfahrung finde ich den Anteil der> Vollspacken dort eher unterdurchschnittlich im Vergleich zur> Rest-Bevölkerung (Umkehrschluss: Es gibt trotzdem welche), besonders im> Vergleich zum Forum hier. Weil die Leute dort helfen wollen.
Sorry, aber das sehe ich leider ganz anders, kommt aber natürlich darauf
an, wie die örtlich aufgestellt sind.
Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,
aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im
Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.
Und das ist in DE eben nicht der Bevölkerungsschnitt!
Auch nicht hier im Forum, auch wenn hier eher viele "Rentner" helfen.
Hier ist eher verwunderlich, wie viele jüngere angeblich einen Volljob
haben und 24/7 online sind und viel Blödsinn verbreiten.
Also auch Helfersyndrom ohne Ahnung...
Thosch schrieb:> allein dieser überzogen aggressive Wortschatz
Du kennst jemanden, der Dir beim Lesen helfen könnte:
GeizIstGeil schrieb:> und teilweise auch parken möchten, während wir> nicht zu Hause sind und teilweise auch darin gehindert werden in unsere> Garage zu kommen,
Als hier gegenüber noch der Kioskladen war, haben ständig irgendwelche
Faulsäcke meine Zufahrten zugeparkt. Es ist nicht so, dass hier Platznot
wäre, nee, man müsste nur 20..50 Meter weiter laufen, das ist zu viel.
Wenn hier, neulich gehabt, der Rettungswagen quer über den Fußweg und
halb in meiner Zufahrt steht, die Nachbarin war im Haus verunfallt - da
habe ich keinen Grund, mich über den aufzuregen, der wurde halt
gebraucht.
Thosch schrieb:> Wer dich zum Nachbarn hat, braucht jedenfalls keine Feinde mehr.
Feinde sind die Ar***l****r, die ihre Blechbuden rücksichtslos
abstellen.
Ich bin öfter mit meinem Freund K* im Abschleppdienst mitgefahren, in
einer Straße waren wir zum Teil dreimal täglich: Die ist recht schmal
und mit einem einseitigen Halteverbot belegt, weil die dortigen Anwohner
nicht aus ihren Grundstücken heraus fahren können, wenn gegenüber jemand
parkt. Man kann nicht verlangen, dass sowas beachtet wird oder die
Kasper sich vorstellen, wie sie denn aus der Ausfahrt kämen.
oszi40 schrieb:> Besser finde ich einen erhöhten Stein, der nur andere Fahrzeuge bremst.
Das grenzt an Verkehrsgefährdung und ist Vorsatz! Begrenzer sollten hoch
genug sein, dass man sie im Rückspiegel sehen kann und sie zuverlässig
von den Parksensoren erkannt werden können.
Ralf X. schrieb:> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im> Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.
Was steht bei Dir quer?
Du hast die Tage in mehreren Threads sinnvolle Dinge geschrieben, ohne
Leute anzugreifen, das fiel mir positiv auf.
Warum bist Du nun hier wieder auf Krawall gebürstet, Du kannst doch auch
anders?
Heimwerker schrieb:> Sehr wirkungsvoll ist hier auch eine motorisierte Nagelsperre,> die dauerhaft auf dem Boden verankert wird. Sie kann bei Bedarf> aus- und wieder eingefahren werden – etwa mittels Funkfernsteuerung.
Völliger Käse, das darfst du natürlich nicht!
Genausowenig wie du Nato-Stacheldraht zur Umzäunung deines Anwesens
nehmen darfst.
Von allen Maßnahmen die du triffst, darf keine Gefährdung für andere
Personen ausgehen!
Wenn du Poller aufstellst, musst du entweder dafür sorgen dass diese
keinen Schaden anrichten können, wie auch immer, oder du stellst
Warnhinwiese auf, wo du auf eine mögliche Gefahr hinweist. Diese
Schilder müssen aber so angebracht sein, dass sie nicht übersehen werden
können und im Text unmißverständlich sein.
Im vorliegenden Fall kann man die Poller, so wie es vielerorts auch
gemacht wird, so steuern, dass sie direkt nach Verlassen des
Grundstücks, noch unter Sichtkontrolle, wieder hoch fahren, ähnlich
einem Garagentor.
Die bewegen sich dann nur, wenn du mit deinem Fahrzeug ankommst oder weg
fährst.
Ralf X. schrieb:> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten,
Gerade letzteres ist leider wahr und wird hier auch von diesem
Feuerwehr-Hobbyparker ja eindrucksvoll demonstriert. Er meint, nur weil
er bei der Feuerwehr ist, darf er überall rechtswidrig parken.
Soll er mal bei mir machen...
Prinzip Schiffshebewerk: der Poller ist hohl und schwimmt in einem
Schacht. Wenn das Wasser (mit Glykol o.ä.) abgepumpt wird, versinkt der
Poller im Boden. Wird Wasser aufgefüllt, kommt er hoch.
Extrem billig und einfach. Details zu besichtigen in Henrichenburg oder
Eisenhüttenstadt.
So. Ich versachliche das jetzt hier mal wieder mit einer konstruktiven
Idee. Für viele spielt hier das Thema Sicherheit beim Ausfahren sowie
der Wetterschutz eine große Rolle. Ebenfalls die Kosten, falls jemand
den Poller umfährt und abhaut.
Nun gibt es in vielen Städten die großen und schweren Antiterror Poller
aus Edelstahl. Ich denke aber, dass für das Privatgrundstück ein paar
Nummern kleiner reichen sollten.
Plastikpoller gibt es für kleine Mark wie Sand am Meer zu kaufen. Großer
Vorteil ist, dass sie fast nichts kosten. Meistens sind dieser Poller
hohl und der Fuß sollte sich einfach abschneiden lassen. Den Poller kann
man dann auf einem minimal kleineren Stahlrohr im Boden versenken. Die
Befestigung erfolgt am Boden des Rohrs.
Der Antrieb kann mit einem schwachen Pneumatikzylinder erfolgen, denn
das Gewicht des Pollers ist gering. So ist sichergestellt, dass auch
kein Auto angehoben und beschädigt werden kann. Ein plötzliches
herausschießen aus dem Boden lässt sich über eine Drucküberwachung und
automatische Abschaltung bei Überschreitung eines bestimmten Drucks
erreichen. Irgendeine Druckmessung würde es für ein zyklisches
Nachfüllen ohnehin brauchen.
Der Pneumatikzylinder wird im Innern des Metallrohrs befestigt. Da sich
der Poller über dieses Rohr schiebt, dient er gleichzeitig als
Wetterschutz und das Eindringen von Wasser wird erschwert.
Thomas R. schrieb:> Prinzip Schiffshebewerk: der Poller ist hohl und schwimmt in einem> Schacht. Wenn das Wasser (mit Glykol o.ä.) abgepumpt wird, versinkt der> Poller im Boden. Wird Wasser aufgefüllt, kommt er hoch.
Das gefällt mir auch gut. Man bräuchte nur noch eine Lösung, um
Regenwasser bei eingefahrenem Poller zuverlässig abzuführen. Also
irgendeinen Überlauf am Vorratstank oder ein Ventil als Abfluss.
Anstaltsleiter schrieb:> Er meint, nur weil er bei der Feuerwehr ist, darf er überall rechtswidrig
parken.
Er meinte schon, dass es wohl NICHT rechtswidrig wäre. Hm, und wenn man
das Hobby auch auf die Einsätze bezieht, bekommt der Text eine andere
Bedeutung...
Achim H. schrieb:> Hm, und wenn man> das Hobby auch auf die Einsätze bezieht, bekommt der Text eine andere> Bedeutung...
An dem Text kannst du versuchen herumzudeuteln was du willst, es kommt
nichts Gescheites dabei raus:
Jens P. schrieb:> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung> bekommen.
Von Einsätzen ist da nichts geschrieben, nein, er parkt hobbymässig
Was auch immer das bedeuten soll.
Dem würde ich die Hammelbeine lang ziehen....
Manfred schrieb:> Ralf X. schrieb:>> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,>> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im>> Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.>> Was steht bei Dir quer?
Warum sollte bei mir etwas quer stehen?
Ich bin mein ganzes Leben mit möglichst offenen Augen durch die Welt
gegangen und habe erlebt, gelernt und beobachtet und vielen auch etwas
weiter gegeben.
Ich weiss, dass die FF bei uns in DE unverzichtbar ist.
Aber soll mich das davon abhalten zu sagen, was sich dort zu einem
grossen Anteil versammelt und im Notfall auch zu einem schnellen Einsatz
kommt?
Prima, wenn man lesen kann, dass die FF mit 100 Mann im Einsatz war,
aber die kleine Hütte dennoch bis auf die Grundmauern abgebrannt ist.
Oder 95 FF-Mitglieder die Strasse sperren, während zwei die Drehleiter
bedienen und dabei den Kamin abreissen, während weitere drei einen
Schlauch verlegen und es spannender finden, dafür einen 80cm Zaun
einzureissen, als den Schlauch darüber zu führen..
Wie Jens schon verdeutlichte:
Man spürt plötzlich die Macht und kannsich alles erlauben..:-(
> Du hast die Tage in mehreren Threads sinnvolle Dinge geschrieben, ohne> Leute anzugreifen, das fiel mir positiv auf.> Warum bist Du nun hier wieder auf Krawall gebürstet, Du kannst doch auch> anders?
Du hast mir nie meine Fragen beantwortet, wo ich Dir dermassen auf die
Füsse getreten bin, dass das bei Dir einen Verfolgungsdruck ausgelöst
hat.
Hätte ich einen ähnlichen Druck Dir gegenüber, müsste ich ggf. mehrfach
täglich Deine aggessiven Kommentare anderen gegenüber kommentieren.
Ich glaube nicht, dass das etwas bringt.
Ralf X. schrieb:> Prima, wenn man lesen kann, dass die FF mit 100 Mann im Einsatz war,> aber die kleine Hütte dennoch bis auf die Grundmauern abgebrannt ist.> Oder 95 FF-Mitglieder die Strasse sperren, während zwei die Drehleiter> bedienen und dabei den Kamin abreissen, während weitere drei einen> Schlauch verlegen und es spannender finden, dafür einen 80cm Zaun> einzureissen, als den Schlauch darüber zu führen..> Wie Jens schon verdeutlichte:> Man spürt plötzlich die Macht und kannsich alles erlauben..:-(
Du vergisst, wir legen die Brände vorher noch selbst, machen im Winter
die Straßen glatt und verstecken alten Leuten die Herzmedikamente für
First Responder Einsätze.
Intern führen wir eine Strichliste und die drei, die die wenigsten
Einsätze verursacht haben, müssen den Jahresvorat Bier bezahlen das wir
jeden Abend sinnlos versaufen.
Ja, so macht das Leben Spaß, wenn man daheim von der Frau verdroschen
wird und dem Chef täglich in den Anus kriechen muss.
Zum Thema:
Versenkbare Poller klingt natürlich angenehm. Wenn ein fertiger aber
"nu" 1500€ kostet, glaube ich kaum das ein Selbstbau wesentlich billiger
wird. Zumal das Ding ja das ganze Jahr funktionieren soll - also auch
bei viel Wasser, oder wenn es gefroren hat.
Und selbst wenn du ein Blinklicht drauf montierst fährt früher oder
später jemand dagegen. Also entweder muss die Mechanik auch bei
ausgefahrenem Poller komplett im Boden bleiben, oder der Poller so stark
sein das der PKW mehr beschädigt wird.
Ein Kunststoffpoller nach dem Prinzip Schiffshebewerk würde doch völlig
reichen. Wenn das mit reinem Wasser betrieben wird (wie die großen
Vorbilder) wäre auch Regen völlig egal. Dann läuft der Schacht halt
über, was soll’s. Selbst Frost würde allenfalls die oberen cm betreffen,
dafür gibt es Rohrheizungen.
Man muß nur bei Starkregen in der Lage sein, den Schacht leer zu
bekommen, sonst ist die eigene Ausfahrt blockiert 😎
Die „professionellen“ Poller stammen aus dem Objektschutz, da war der
Preis völlig egal. Und der Poller sollte auch extremen Kräften durch
z.B. absichtlich dagegen gefahrene Kfz. (mit Sprengstoff) standhalten.
Ist wohl hier nicht erforderlich 😀
Man sollte nur nicht die erforderliche Schachttiefe unterschätzen.
Immerhin muß selbst bei ausgefahrenem Poller noch ein ganzes Stück im
Boden stecken. Bei einem 1 Meter Poller ist man da schnell bei 3m
Schacht!
Peter schrieb:> Daher hat er dort mehrere riesige> Wackersteine hingelegt.Peter schrieb:> Auch wir haben bei uns (kleinere Steine mit ca. je 50kg) liegen
Beste Idee.
Da kann der TO ja ein Fahrwerk drunter basteln und die Steine dann per
Funk wegfahren :-)
Dürfte deutlich weniger aufwändig sein als mehrere 1,5m tiefe Löcher,
die ganzen Leitungen verlegen, ein Technikraum und eine dauerhafte
Entwässerung und Abdichtung gegen Schmutz zu machen.
Oder einfach mal ein Schild montieren.
Unsere Einfahrt ist 2,90 breit, gegenüber wird gerne geparkt. Da das
Haus in Laufnähe zum Bahnhof steht parken hier gerne Pendler, wenn der
Zug schon fast da ist auch mal so dass sie 30cm in die Ausfahrt ragen,
dann wird es eng.
Ich habe in den letzten Jahren 3 angezeigt. (Mail mit Beweisfotos an
Ordnungsamt genügt). Keiner hat das nach der Anzeige nochmal versucht.
Und inzwischen ist Ruhe.
Wie jemand was dagegen haben kann dass jemand mal kurz ein Stückchen in
die Einfahrt fährt um zu wenden erschliest sich mir nicht.
Ausser er beschädigt dabei etwas, was aber wohl nicht die Regel sein
dürfte.
Was ich verstehe ist das es sehr nerven kann wenn nebenan ein Kiosk oder
ein Bäcker ist, dann hat man ständig Idioten die ja "nur ganz kurz"
halten.
Udo S. schrieb:> Ich habe in den letzten Jahren 3 angezeigt. (Mail mit Beweisfotos an> Ordnungsamt genügt). Keiner hat das nach der Anzeige nochmal versucht.> Und inzwischen ist Ruhe.
Das Ordnungsamt wird in diesem Fall garnicht tätig, die nehmen deine
Anzeige garnicht erst auf, denn es handelt sich um ein Privatgrundstück.
Dir bleibt bei einem Verstoß nur die Privatklage!
Du kannst über das Ordnungsamt eine Halterfeststellung bekommen, d.h.
das Ordnungsamt teilt dir den Inhaber des Nummernschildes mit, das ist
alles.
Das weitere Vorgehen obliegt dem Privatrecht.
Ordentlicher Parkraumbewirtschafter schrieb im Beitrag #7003063:
> Aber das ist Deutschland life: Mein Hohm ist mein Kastle
Gehörst wahrscheinlich zu der Fraktion,die dann geduldig wartend die
schmale Straße komplett blockiert.
Die acht Autos hinter dir haben halt Pech, oder?
Wer blöd parkt, wird bestraft. Das nervt einfach, zumal in Städten der
Parkraum sowieso knapp ist.
Wenn ich auf einem Supermarkt-Parkplatz so einen Deppen sehe, stelle ich
mich direkt neben seine Fahrertür. Mein Auto ist schmal, ich kann dabei
problemlos exakt in dem markierten Bereich parken. Alles andere ist
nicht mein Problem.
Falls Mann/Frau Parkidiot beim Öffnen die Tür andotzt, ist es nicht mein
Problem, sondern seins/ihrs. Mein Auto ist alt und gut gebraucht. Die
Parkidioten fahren zu 90% irgendeine SUV-Karre aus München oder
Stuttgart. Da kostet die Reparatur ein Vielfaches.
Wer nicht parken kann, sollte kein KfZ führen.
Ein Pilot muss auch starten und landen können.
Der ADAC hat sich auch schon entblödet, größere Parkplätze zu fordern,
weil die Karren immer größer werden. Ich finde das japanische Modell
gut. Wer eine große Karre kauft, muss einen eigenen Parkplatz
nachweisen. Wer eine kleine Karre kauft, nicht.
Und wer least, weil er/sie auch mal reich ausschauen will ist sowieso
das allergrößte Opfer und verdient bestenfalls Mitleid.
Sollten wir nicht beim Thema bleiben?
Mich interessiert die Technik dahinter, der Rest wäre vielleicht besser
in einem Forum für juristische Fragen aufgehoben?
Ich wollte mal etwas ähnliches im Garten bauen. Da sollte der große
Tisch im Boden verschwinden weil er sonst den Ausblick stört. Die
Terrasse dort ist mit Bankirai ausgeführt, die Tischplatte sollte auch
so werden. Also war die Idee, die vier Füße auf diese Art versenkbar zu
machen, so daß die Tischplatte zum Bestandteil der Terrassenfläche
würde. Bei Benutzung als Tisch (hochgefahren) legt man über die Fläche
eh noch ein Wachstuch o.ä. Unter dem Tisch müsste man auch nie
saubermachen, das ist bei Benutzung ja das unterliegende Schotterbett 😀
Aus verschiedenen Gründen ist da bisher nichts draus geworden….
Stefan H. schrieb:> - Problematischer sehe ich das Loch, in dem der Mechanismus> untergebracht ist. Hier musst du dir überlegen, wie du das trocken> hältst, das heißt du brauchst einen Abfluß.
Da ist der Druckluftzylinder klar im Vorteil, den Interessiert die
Feuchtigkeit nicht und Wasser erst wenn es friert.
Thomas R. schrieb:> Sollten wir nicht beim Thema bleiben?
Yep, dazu hätte ich eine Idee:
Wie wäre es mit einer Rampe?
Es muss ja nicht unbedingt ein in den Boden eingelassener Poller sein.
Eine Rampe, kann auf dem flachen Boden befestigt werden, welche mittels
Federdruck oben gehalten wird und beim Wegfahren zum Boden klappt und
sich danach wieder aufrichtet. Damit die Rampe beim Aufrichten nicht
gegen das Fahrzeug schlägt, einen Dämpfer einbauen, sodaß die Rampe nur
wieder ganz langsam nach oben geht.
Man müsste sich jetzt nur überlegen wie man bei der Rückkehr die Rampe
wieder runter fährt.
Thomas R. schrieb:> Ein Kunststoffpoller nach dem Prinzip Schiffshebewerk
Dieses Forum ist klasse! Ein Schiffshebewerk in die Einfahrt bauen ->
Problem gelöst. Super!
Ralf X. schrieb:> dafür einen 80cm Zaun> einzureissen, als den Schlauch darüber zu führen..> Wie Jens schon verdeutlichte:> Man spürt plötzlich die Macht und kannsich alles erlauben..:-(
Man spürt förmlich deine geistige Beschränktheit. Behauptet alles
gesehen und gehört zu haben auf der Welt, weiß aber nichts über die
Eigenschaften eines Feuerwehrschlauchs.
Die versenkbaren Rampen gibt es auch schon, sind massenhaft vor den US
Kaserneneinfahrten verbaut worden (RAF sei Dank).
Die werden üblicherweise mit Druckluft angehoben, ähnlich den Hebekissen
der FW.
Großer Vorteil ist das geringe Einbaumaß in der Tiefe! Und je nach
Ausführung können die Dinger auch einen Radpanzer aufhalten.
Allerdings sind diese „beaufsichtigt“ durch das Wachpersonal. Ein reiner
Parkpoller würde sich selbst schützen müssen und möglichst
stabil/sabotagegeschützt sein.
Thomas R. schrieb:> Bei Benutzung als Tisch (hochgefahren) legt man über die Fläche> eh noch ein Wachstuch o.ä.
Ein Tisch ist 10 x schwerer zu realisieren als ein Pöller.
Grund. Der Pöller muss "nur" rausgucken aus den Boden.
Bei dein Tisch sollen Handlungen dran stattfinden. Also brauch man eine
wesentlich bessere Statik.
Die einfachste Möglichkeit die mir dabei einfällt wäre ein Seilzugsystem
und eine Führungsschiene.
Thomas R. schrieb:> Allerdings sind diese „beaufsichtigt“ durch das Wachpersonal. Ein reiner> Parkpoller würde sich selbst schützen müssen und möglichst> stabil/sabotagegeschützt sein.
Eben NICHT.
Es ist völlig egal in meinen Augen ob der Pöller umgefahren wird oder
nicht.
Eine kleine Kamera da rein und der, der das Teil umhaut zahlt die
Reparatur und den Rest. Egal wie die Rechtslage ist, Sachbeschädigung
ist es IMMER.
Und wenn man die Kamera mit Tilt-Sensor ausstattet, ist die sogar
rechtlich min. Teilweise legal. Siehe Dash-Cam.
Ergo reicht im Prinzip ein gescheites Kunststoff-Rohr aus. Rot - Weise
Streifenbemalung. FERTIG.
Es soll ja ein Standard-Idiotischen Autofahrer erziehen, und kein
Terror-Fahrer abhalten. ;)
Thomas R. schrieb:> sind massenhaft vor den US> Kaserneneinfahrten verbaut worden
Nichtnur dort. Wer schonmal auf amerikanischen Autobahnen unterwegs war,
kennt die Dinger von den Autobahnrastplätzen. Das sind richtig scharfe
Zähne die bei der Ein-und Ausfahrt nach unten klappen, jedoch wer gegen
die Fahrtrichtung fährt, zerstört seine Reifen.
Daher ist mir ja die Idee gekommen :-)
Noch etwas sollte man bei einem Poller bedenken: Korrosion durch Urin!
Ich denke mal, dass sich einige Hunde über die neue Nachrichtenstation
freuen werden :-)
Ralf X. schrieb:> Wieso?> Feuerwehr und THW sind Rettungsdienste.
Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische
Bereich.
> Sorry, aber das sehe ich leider ganz anders, kommt aber natürlich darauf> an, wie die örtlich aufgestellt sind.> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im> Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.
Kenn ich komplett anders. Liegt vielleicht an deiner Gegend.
Ein T. schrieb:> wenn jemand mit seinem Kraftfahrzeug ohne meine> Erlaubnis mein Grundstück befährt, um zu wenden, dann ist das wohl nur> ein Hausfriedensbruch
Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes
Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für
Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.
Sei froh dass ich dir das gratis erkläre, wenn ein Richter und ein
Anwalt dir das erklären müsste, kostet es bisschen was.
Reinhard S. schrieb:> Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische> Bereich.
Als ich neulich Hilfe brauchte habe ich die Feuerwehr angerufen (112).
Die haben mir dann alles geschickt.
Inzwischen hat sich das ganze nämlich umorganisiert. Der übliche
Ärztliche Notdienst ist fast verschwunden bei uns. Außer man fährst
selbst in KH zum Doc.
Und Rettungsdienst ist ALLES. Weshalb ich denke das die es deshalb über
die Feuerwehr organisieren.
> Wieso?> Feuerwehr und THW sind Rettungsdienste.> Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische> Bereich.
Deshalb spricht man einfach von BOS (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben).
Da ist alles abgedeckt und jeder weiß was gemeint ist.
Schlaumaier schrieb:> Eine kleine Kamera da rein und der, der das Teil umhaut zahlt die> Reparatur und den Rest. Egal wie die Rechtslage ist, Sachbeschädigung> ist es IMMER.
Nein, Sachbeschädigung ist der falsche Begriff. Sachbeschädigung ist
eine Straftat, die Vorsatz voraussetzt. Ein Unfall ist ein Unfall. Der
Verursacher haftet für den Schaden, macht sich aber keiner
Sachbeschädigung schuldig.
Cyblord -. schrieb:> Deshalb spricht man einfach von BOS (Behörden und Organisationen mit> Sicherheitsaufgaben).>> Da ist alles abgedeckt> und jeder weiß was gemeint ist.
Witzig!
Schlaumaier schrieb:> Reinhard S. schrieb:>> Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische>> Bereich.>> Als ich neulich Hilfe brauchte habe ich die Feuerwehr angerufen (112).
112 ist Leitstelle, die machen quasi alles jenseits der Polizei.
> Inzwischen hat sich das ganze nämlich umorganisiert. Der übliche> Ärztliche Notdienst ist fast verschwunden bei uns.
In München mischt die Feuerwehr auch beim Rettungsdienst mit, ansonsten
hab ich das bisher wie oben geschrieben erlebt.
> Und Rettungsdienst ist ALLES.
Nein.
grantler schrieb:> Ordentlicher Parkraumbewirtschafter schrieb im Beitrag #7003063:>> Aber das ist Deutschland life: Mein Hohm ist mein Kastle>
Worauf soll ich warten?
Auf den, der in einer Einfahrt wendet? Okay, die 10 Sekunden warte ich.
> Gehörst wahrscheinlich zu der Fraktion,die dann geduldig wartend die> schmale Straße komplett blockiert.
Richtig. Ich blockier auch die Strße, wenn der vor mir Fahrende in eine
Parklücke am Straßenrand einparken will. So, wei jeder normale Mensch
auch.
>> Die acht Autos hinter dir haben halt Pech, oder?
Genau. Die müssen (so, wie ich) eben auch die paar Sekunden erübrigen.
>> Wer blöd parkt, wird bestraft.
:))
Hinter mir hupte mal Einer ausdauernd, weil ich nicht über meinen
Vordermann drüberweg fahren konnte. Ich stieg aus und fragte ihn, ob er
Probleme mit der Hupe habe, Ich sei Elektriker und könne mal nach dem
Fehler sehen, denn Zeit genug hätten wir ja. Die Fresse dieses Vogels
war sehenswert.
> Das nervt einfach, zumal in Städten der> Parkraum sowieso knapp ist.
Der Parkplatz wird nicht größer, wenn man den wilden Mann gibt.
Maxe schrieb:> Nein, Sachbeschädigung ist der falsche Begriff. Sachbeschädigung ist> eine Straftat, die Vorsatz voraussetzt. Ein Unfall ist ein Unfall. Der> Verursacher haftet für den Schaden, macht sich aber keiner> Sachbeschädigung schuldig.
Ich nix Anwalt.
Poller = Sache, wenn put = dann Sache beschädigt.
OB der dafür in den Knast kommt, ist egal Hauptsache man bleibt nicht
auf den Schaden sitzen. ;)
Schlaumaier schrieb:> Poller = Sache, wenn put = dann Sache beschädigt.>> OB der dafür in den Knast kommt, ist egal Hauptsache man bleibt nicht> auf den Schaden sitzen. ;)
Kein Problem und ist auch einfach zu erklären:
Schädiger hat Poller fahrlässig (ohne Vorsatz) beschädigt, dann haftet
er zivilrechtlich, schuldet also Schadensersatz.
Zusätzlich eine Straftat (Sachbeschädigung § 303 StGB) ist es nur bei
Vorsatz. Sonst null Interesse beim Staatsanwalt.
Schlaumaier schrieb:> Maxe schrieb:>> Nein, Sachbeschädigung ist der falsche Begriff. Sachbeschädigung ist>> eine Straftat, die Vorsatz voraussetzt. Ein Unfall ist ein Unfall. Der>> Verursacher haftet für den Schaden, macht sich aber keiner>> Sachbeschädigung schuldig.>> Ich nix Anwalt.
Ein Mindestmaß an grundlegender Bildung im Bereich Recht sollte jeder
haben. Bei uns war das in der Schule spätestens ab der 7. Klasse Thema.
Bei euch nicht? Warst du auf der Baumschule oder nur in Berlin?
Ein mündiger Bürger sollte grundlegend über so was Bescheid wissen. Mit
Anwalt sein oder nicht hat das wenig zu tun. Viel mehr mit
Allgemeinbildung.
> Poller = Sache, wenn put = dann Sache beschädigt.
Ja ok. Alle mit IQ unter 70 sind von obiger Behauptung ausgenommen.
Streng dich nicht zu sehr an!
haha und mir gehts schon auf fast den Senkel,
das immer genau vor meiner Auffahrt,
auf dem Gehweg und wenn ich grad durch will
Leute sich die Schnürsenkel zubinden,
das Rad des Zeitungsausträgers (wöchentliches Werbeblatt) steht
Leute ihre Hunde oder Kinder nicht im Griff haben etcpp.
Einmal hat bei mir einer gewendet
und ein schönes Stück Bodenblech da gelassen.
DAS kann gerne öfters passieren.
●DesIntegrator ●. schrieb:> haha und mir gehts schon auf fast den Senkel,> das immer genau vor meiner Auffahrt,> auf dem Gehweg und wenn ich grad durch will
Also mir ist es schon passiert dass mich ein Anwohner anmault weil ich
gegenüber seiner Einfahrt an der Straße parke. Weil da kam er dann halt
weniger Komfortabel raus.
Tja geht mir bei meiner Einfahrt manchmal auch so. Das Leben ist hart.
Aber manche glauben sie könnten ständig Anderen vorschreiben was sie zu
tun und zu lassen haben.
Cyblord -. schrieb:> Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes> Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für> Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.
Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun eine Hecke eine
Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.
Das nur als Ergänzung, nur damit jetzt nicht einer in fremde Gärten
läuft und sagt da war ja eine Lücke in der Hecke.
Maxe schrieb:> Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun eine Hecke eine> Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.> Das nur als Ergänzung, nur damit jetzt nicht einer in fremde Gärten> läuft und sagt da war ja eine Lücke in der Hecke.
Korrekt. Es muss eine Einfriedung geben und die muss man überwinden.
Egal ob nun über den Zaun oder durch ein Loch in der Hecke.
Aber ein normales Wenden in einer normalen Garageneinfahrt wird der TE
nicht rechtlich verhindern können. Ich meine das Wenden in fremden
Einfahrten wird einem sogar in der Fahrschule beigebracht.
Deshalb ist die Poller-Idee schon der korrekte Ansatz. Nur leider
übersteigt auch das wieder seine Fähigkeiten. Nicht nur das Recht.
Maxe schrieb:> Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun eine Hecke eine> Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.
Richtig, das Besitztum muss dem Wortlaut zufolge (§ 123 StGB) nicht
umfriedet sein, sondern befriedet.
Cyblord -. schrieb:> Aber ein normales Wenden in einer normalen Garageneinfahrt wird der TE> nicht rechtlich verhindern können.
Das wäre auch affig. Würde mich niemals nur im geringsten gestört
fühlen, weil ein fremder Autofahrer meine Einfahrt für Sekunden zum
Wenden benutzt. Wie pingelig kann man sein?
> Die versenkbaren Rampen gibt es auch schon, sind massenhaft vor den US> Kaserneneinfahrten verbaut worden (RAF sei Dank).>> Die werden üblicherweise mit Druckluft angehoben, ähnlich den Hebekissen> der FW.
Diese Hubkörpersperren werden auch heutzutage noch gefertigt und sind
vielfach im Einsatz an Einfahrten von sensiblen Objekten.
> Nichtnur dort. Wer schonmal auf amerikanischen Autobahnen unterwegs war,> kennt die Dinger von den Autobahnrastplätzen. Das sind richtig scharfe> Zähne die bei der Ein-und Ausfahrt nach unten klappen, jedoch wer gegen> die Fahrtrichtung fährt, zerstört seine Reifen.
Nagelsperren funktionieren dagegen nach einem völlig anderen Prinzip.
Die Polizei in Deutschland lehnt übrigens solche stationären Sperren als
völlig ungeeignet ab, um generell Falschfahrer an Autobahnen zu stoppen.
Heimwerker schrieb:> Nagelsperren funktionieren dagegen nach einem völlig anderen Prinzip.> Die Polizei in Deutschland lehnt übrigens solche stationären Sperren als> völlig ungeeignet ab, um generell Falschfahrer an Autobahnen zu stoppen.
Gibts da auch ne Begründung zu? Wenn die an allen Auffahrten bzw. eben
Abfahrten installiert sind, wird es schwierig falsch rum auf die
Autobahn aufzufahren.
Da müsste ein Falschfahrer dann schon auf der Autobahn wenden. Das würde
noch gehen.
Thosch schrieb:> Ein T. schrieb:>> Verkehrsrowdy [...] Wendeverbrecher>> allein dieser überzogen aggressive Wortschatz
Ich hatte ja gedacht, daß es die sexistisch angehauchten Sprüche
hinsichtlich der Studentin würden, aber gut... manche haben eine Gabe,
Du eben nicht. Tut mir leid.
> Wer dich zum Nachbarn hat, braucht jedenfalls keine Feinde mehr.
Es wird vermutlich Dein kleines Geheimnis bleiben, wer Feinde braucht.
Aber zum Glück dürfen meine Nachbarn, wie ich, in einem entspannten und
bisweilen auch humorvollen Umfeld leben. Soll ich humorige Beiträge in
Zukunft nochmal zusätzlich markieren und auszeichnen, damit der Witz
auch bei Dir ankommt?
Cyblord -. schrieb:> Gibts da auch ne Begründung zu?
Ja, die Deutschen schützen Täter mehr als Opfer!
Du darfst auf deinem Grundstück auch keinen Natozaun installieren, auch
nicht hinter einem anderen Zaun, denn der Einbrecher könnte sich ja
daran verletzen.
Notwehr gibt es in Dschland ebenfalls so gut wie garnicht, du musst
erstmal gucken was der Täter mit dir so vorhat, erst dann darfst du
reagieren.....und wenn er dich tot geschlagen hat, kannst du ihn
hinterher anzeigen.
Die Amerikaner sind da nicht so zimperlich.
Diese Krallen an Rastplatz Ein- und Ausfahrten arbeiten völlig ohne
fremden Antrieb. Die stehen einfach nach oben und wenn du in der
richtigen Richtung drüber fährst, klappen sie einfach nach unten um sich
danach sofort wieder aufzurichten.
Seeeehr effektiv!
Anstaltsleiter schrieb:> Ja, die Deutschen schützen Täter mehr als Opfer!
Naja aus
> Die Polizei in Deutschland lehnt übrigens solche stationären Sperren als> völlig ungeeignet ab
gehe ich von einem objektiveren Grund aus.
Anstaltsleiter schrieb:> Die Amerikaner sind da nicht so zimperlich.
Nö, dort werden mehr als 20000 Personen pro Jahr durch Schusswaffen
getötet.
Dabei waren 2021 mehr als 1000 tote und verletzte Kinder unter 11
Jahren.
Die wollten bestimmt alle einbrechen oder den Täter selbst umbringen.
Wie krank bist du eigentlich?
Anstaltsleiter schrieb:> Jens P. schrieb:>> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,>> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung>> bekommen.>> Von Einsätzen ist da nichts geschrieben, nein, er parkt *hobbymässig*
Ja, das nennt man freiwillige Feuerwehr. Was für ein verwerfliches
Hobby, anderen Menschen zu helfen... Bitte mal die Bedeutung des Wortes
"oftmals" nachschlagen.
> Dem würde ich die Hammelbeine lang ziehen....
Das wird ganz bestimmt sehr, sehr lustig... ich halte dann die Kamera
und verdiene damit auf Youtube ein Vermögen. ;-)
Ich denke mal, wer sich die 8k für 4 Poller nicht leisten kann, der wird
wohl auch mit den Nebenkosten (Pflaster ab, Graben ziehen, Leitung bis
ins Haus legen, Pflaster wieder zu) hadern.
Und wenn's ein Poller nicht mehr tut, geht das unterirdische Spiel von
vorne los.
Einen hab ich noch: Rolltor.
Cyblord -. schrieb:> Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes> Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für> Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.
Das sehen Juristen seltsamerweise anders. Komische Leute das.
> Sei froh dass ich dir das gratis erkläre, wenn ein Richter und ein> Anwalt dir das erklären müsste, kostet es bisschen was.
Für Erklärungen von Deiner Seite würde ich ohnehin keinen Cent geben.
Tatsächlich würde ich sogar ein stattliches Sümmchen bezahlen, um
denselben zu entgehen.
Udo S. schrieb:> Wie krank bist du eigentlich?
Persönliche Schmähungen weisen immer auf mangelnde Kenntnisse und einen
kleinen Geist hin.
Ein T. schrieb:> Das wird ganz bestimmt sehr, sehr lustig... ich halte dann die Kamera> und verdiene damit auf Youtube ein Vermögen. ;-)
Dich würde ich sofort aus der Feuerwehr entfernen, denn du schädigst das
Ansehen dieser Institution gewaltig. Leute wie du haben dort nichts zu
suchen.
Die Feuerwehr hat es schon schwer genug, die braucht solche Armleuchter
nicht.
Schlaumaier schrieb:> Als ich neulich Hilfe brauchte habe ich die Feuerwehr angerufen (112).> Die haben mir dann alles geschickt.
Oh, der schlaue Herr Maier hat den Thread entdeckt. Er muß leider
verloren gegeben werden, Friede seiner Asche.
Maxe schrieb:> Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun eine Hecke eine> Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.> Das nur als Ergänzung, nur damit jetzt nicht einer in fremde Gärten> läuft und sagt da war ja eine Lücke in der Hecke.
Richtig, die Umfriedung muß nicht lückenlos sein. Aber wem sagst Du
das... ;-)
Ein T. schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes>> Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für>> Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.>> Das sehen Juristen seltsamerweise anders. Komische Leute das.
Naja 3 Juristen, 5 Meinungen. Hast du denn Urteile die deine These
(welche war das noch gleich?) untermauern? Am Ende kommt es ja darauf an
wie ein Richter das sieht.
> Für Erklärungen von Deiner Seite würde ich ohnehin keinen Cent geben.
Ich sprach auch von Anwälten und Richtern und nicht von mir. Lerne mal
lesen Junge!
Wenn du da wirklich mal jemanden vor den Kadi zerrst wegen sowas, dann
zahlst du halt Lehrgeld.
> Richtig, die Umfriedung muß nicht lückenlos sein. Aber wem sagst Du> das... ;-)
Nur geht es da um Lücken und nicht um eine offene Garageneinfahrt. Oder
fahren bei dir Leute durch deine Hecke um in deinem Hof zu wenden?
Hallo Schlaumeier,
das Tischprojekt war schon weit gediehen. Gerade WEIL es vier Beine
sind, müssen diese ja völlig synchron hoch und runterfahren. Mach das
mal mit Hydraulik oder Pneumatik (ohne großen Aufwand). Die Steuerung
und Rohrleitungen sollten in dem Dom der Gartenzisterne enden. Damit
wäre auch die Drainage der Schächte gelöst gewesen.
Und die Haltekraft ist fast beliebig hoch, das hängt nur vom verdrängten
Wasservolumen und dem Durchmesser der Schwimmer ab.
Auf dem testweise gebauten Modelltisch konnte man jedenfalls STEHEN.
Ist wohl auch logisch wenn nach diesem Prinzip Schiffe mit 10.000t
gehoben werden können?
Anstaltsleiter schrieb:> Ein T. schrieb:>> Das wird ganz bestimmt sehr, sehr lustig... ich halte dann die Kamera>> und verdiene damit auf Youtube ein Vermögen. ;-)>> Dich würde ich sofort aus der Feuerwehr entfernen, denn du schädigst das> Ansehen dieser Institution gewaltig. Leute wie du haben dort nichts zu> suchen.> Die Feuerwehr hat es schon schwer genug, die braucht solche Armleuchter> nicht.
Sieh an, ein richtiger kleiner Held! Da hab' ich aber nochmal Glück
gehabt, daß Du nirgendwo auch nur das Geringste zu melden hast, und,
ausweislich Deiner "Beiträge", auch nichts zu sagen. Aber immerhin
reicht es zum Krakeelen in diesem Forum. Ich bin sooo stolz auf Dich.
;-)
Cyblord -. schrieb:> Naja 3 Juristen, 5 Meinungen. Hast du denn Urteile die deine These> (welche war das noch gleich?) untermauern? Am Ende kommt es ja darauf an> wie ein Richter das sieht.
Ich weiß ja, das Lesen und Verstehen längerer Texte ist nicht jedem
gegeben. Es tut mir leid, daß ich Dich überfordert habe.
> Wenn du da wirklich mal jemanden vor den Kadi zerrst wegen sowas, dann> zahlst du halt Lehrgeld.
Sofern es dabei um strafrechtlich relevante Offizialdelikte wie
Sachbeschädigung und Unfallflucht geht, bezahlen wir alle hier dafür mit
unseren Steuern. Um sowas kümmert sich dann nämlich ein/e
Staatsanwaltende. ;-)
Ein T. schrieb:> Sofern es dabei um strafrechtlich relevante Offizialdelikte wie> Sachbeschädigung und Unfallflucht geht, bezahlen wir alle hier dafür mit> unseren Steuern. Um sowas kümmert sich dann nämlich ein/e> Staatsanwaltende. ;-)
DAS kannst du gleich doppelt vergessen. Das verfolgt niemand. Wenn du da
jemanden anzeigst, wird das einfach eingestellt.
Aber es gibt die Möglichkeit einer Privatklage. Aber nur für bestimmte
Delikte. Ich weiß nicht ob Hausfriedensbruch dabei ist. Aber dann zahlst
du alles wenn du verlierst. Und du wirst verlieren.
PS: Du wolltest noch Urteile verlinken wo jemand wegen Wendens in einer
Garageneinfahrt verknackt wurde. Mach mal hinne sonst könnte noch jemand
glauben du redest nur Unsinn.
Thomas R. schrieb:> Ist wohl auch logisch wenn nach diesem Prinzip Schiffe mit 10.000t> gehoben werden können?
Nein, das Prinzip eines Schiffshebewerkes beruht darauf, dass es
vollkommen egal ist, wie schwer das Schiff ist.
Die Spindeln z.B. im alten Werk in Magdeburg-Rothensee dienen nur der
Ueberwindung der Reibung.
Euro schrieb:> Rolltor
Viel zu naheliegend und zu einfach, da gibt's ja nichts zu basteln ;)
Ich habe auch noch einen, wenn man keine großen Tore mag: Fette
Blumenkübel auf Schienen.
Cyblord -. schrieb:> PS: Du wolltest noch Urteile verlinken
Nein, wollte ich nicht. Du hattest mich dazu aufgefordert, aber Deine
Recherchen darfst Du gerne selbst machen. Viel Erfolg!
Cyblord -. schrieb:>> Richtig, die Umfriedung muß nicht lückenlos sein. Aber wem sagst Du>> das... ;-)>> Nur geht es da um Lücken und nicht um eine offene Garageneinfahrt. Oder> fahren bei dir Leute durch deine Hecke um in deinem Hof zu wenden?
Nein, die Einfahrt muss nicht mit Tor oder sonst was versehen sein. Auch
in eine offene Einfahrt darf man nicht ohne Erlaubnis rein fahren. Es
geht nur darum, ob das Grundstück oder ein Teil davon "insgesamt"
befriedet ist. Also Stellplätze an der Straße sind sicher anders zu
bewerten, wie eine Einfahrt, die links und rechts mit einem Zaun
abschließt. Vielleicht sogar noch pfortenartige Mauerung hat oder ein
Tor, das offen steht. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen,
dass man wegen einem einfachen Wenden verurteilt wird. Wenn man aber
über die 10m-lange Einfahrt bis vor die Haustür des Nachbars fährt um
ihn zu ärgern, wird man sich nicht darauf berufen können, dass die
Zufahrt ja offen ist.
Hi,
vielleicht könntest du einen aufblasbaren Poller basteln. Etwa so wie
diese Werbedingern:
https://www.happy-fun.com/werbesaeulen
Kann nicht kaputt gehen, macht auch nichts kaputt, und dürfte trotzdem
viele Leute abhalten. Das ganze käme ohne Elektrik am 'Poller' aus, ein
Schlauch für Luft reicht, Lüfter und Steuerung können in der Garge
stehen. Aus dem richtigen Material gemacht dürfte das auch wenig Luft
brauchen und wenig Energie verbrauchen. Das ganze ließe sich wohl sogar
so bauen, dass man alles oberirdisch verlegen und befestigen könnte.
Grüße
Flo
Maxe schrieb:> Nein, die Einfahrt muss nicht mit Tor oder sonst was versehen sein. Auch> in eine offene Einfahrt darf man nicht ohne Erlaubnis rein fahren. Es> geht nur darum, ob das Grundstück oder ein Teil davon "insgesamt"> befriedet ist. Also Stellplätze an der Straße sind sicher anders zu> bewerten, wie eine Einfahrt, die links und rechts mit einem Zaun> abschließt.
Absolut richtig.
> Vielleicht sogar noch pfortenartige Mauerung hat oder ein> Tor, das offen steht. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen,> dass man wegen einem einfachen Wenden verurteilt wird.
Nein, vermutlich nicht... das wäre ja auch nur eine Besitzstörung und
insofern strafrechtlich ohnehin völlig irrelevant, sogar ein möglicher
Hausfriedensbruch würde zweifellos mangels öffentlichen Interesses
eingestellt und bestenfalls auf den Zivilklageweg verwiesen. Jedenfalls,
wenn es nur um unbefugtes Wenden geht...
Aber in dem Fall, den ich oben beschrieben hatte -- offensichtlich zu
kompliziert für den Vorredner -- ging es darum, daß jemand, der mein
Grundstück unbefugt zum Wenden benutzt, dabei obendrein etwas beschädigt
und danach Unfallflucht begeht -- und ich obendrein mittels
Kameraaufnahmen belegen kann, wer der Delinquent war. In solchen Fällen
sind Exekutive und Judikative recht engagiert, Unfallflucht wird
überhaupt nicht gern gesehen.
Wendels B. schrieb:> Thomas R. schrieb:>> Ist wohl auch logisch wenn nach diesem Prinzip Schiffe mit 10.000t>> gehoben werden können?>> Nein, das Prinzip eines Schiffshebewerkes beruht darauf, dass es> vollkommen egal ist, wie schwer das Schiff ist.> Die Spindeln z.B. im alten Werk in Magdeburg-Rothensee dienen nur der> Ueberwindung der Reibung.
Grundsätzlich hast du Recht, das hat mit dem Schiffsgewicht nichts zu
tun. Das war eine bewusste Übertreibung um das Prinzip zu verdeutlichen.
Denn selbst im Ruhezustand müssen die Schwimmer den Trog oben halten
können, einschließlich des Wassers. Und der Trog in Henrichenburg (mit
oder ohne Schiff) wiegt laut Wiki 3.100t.
Wenn schon Selbstbau, warum dann nicht ein "horizontales Sektionaltor",
das einseitig über Schienen im Boden geführt wird.
Dann brauchts nur noch einen einfachen Elektromotor und ein bißchen
Elektronik.
Onkel Hotte schrieb:> Viel zu naheliegend und zu einfach, da gibt's ja nichts zu basteln ;)
Bevor ich das Einfahrtpflaster hochhebe und durch Sand, Kies und Erde
nen Zuleitungskanal in 1m Tiefe treibe, überlege ich mir noch mal genau,
was "Basteln" für mich bedeutet.
Nee...
Nich mal mit'm Minibagger...
Onkel Hotte schrieb:> Ich habe auch noch einen, wenn man keine großen Tore mag: Fette> Blumenkübel auf Schienen.
... oder so!
someone else schrieb:> warum dann nicht ein "horizontales Sektionaltor",
Das Tor ist dann auch bald kaputt oder klemmt.
Kauft lieber einen Gabelstapler falls die Einfahrt immer verstellt ist.
Cyblord -. schrieb:> Bei uns war das in der Schule spätestens ab der 7. Klasse Thema.> Bei euch nicht?
NEIN. Ich habe das Wort "Gerichte" erst in der Ausbildung gehört, in
einer Art "Schule".
Aber mir ist der Sachverhalt völlig klar. War er auch schon vorher. Bloß
ich stehe nicht auf das "Anwalt-Deutsch" in einen Forum. Wobei ich
allerdings denke wenn da nur jemand ein Poller platt macht, der
Staatsanwalt viel zu faul ist, da ein Verfahren daraus zu machen.
"Ablehnung wegen kein öffentlichen Interesse" o. "Wegen
Geringfügigkeit." Was Zivilrechtlich eine ganz andere Sache ist.
Aber Gerade wegen so rechtlicher Findigkeiten halte ich ein "leichten"
Poller für sicherer. Ist wie eine Kette als Absperrung. Die macht wegen
Schaden erfüllt aber die Rechtlichen Ansprüche auf Zivilklagen.
Kräftige Poller können (s. Geschichte oben nicht von mir) zu übermäßigen
Schäden führen und das gibt dann Stress wegen "Verhältnismäßigkeit der
Mittel".
Weshalb übrigens unser Vermieter den Rasenzugang mit dicken fetten
Steinen abgeschirmt hat. Die sehen gut aus, und killen trotzdem jede
Bodenwanne eines Autos wenn die "Elterntaxis" wieder auf den Rasen
fahren.
Schlaumaier schrieb:> Und ich denke auf MEINEN Grundstück brauche ich keine Genehmigung dafür> wenn ich die Mind. Abstände einhalte.
Brauchst du nicht.
Wenn da einer drauf fährt, dann ist er Schadenseratzpflichtig und
nicht du.
Schlaumaier schrieb:> NEIN. Ich habe das Wort "Gerichte" erst in der Ausbildung gehört, in> einer Art "Schule".
Das war sicherleich sein erstes Geschäftsessen, als der Kellner fragte,
welches Gericht Du denn aus der Speisearte augewählt hätte. ;o)
Dieter schrieb:> Das war sicherleich Dein erstes Geschäftsessen, als der Kellner fragte,> welches Gericht Du denn aus der Speisearte augewählt hättest. ;o)
Nö. Mein ersten Geschäftsessen (mit Quittung und Firma zahlt) hatte ich
erst mit knapp 30.
Liegt vermutlich daran das ich männlich bin, und finde das mir Miniröcke
nicht stehen. ;-)
um zur Mechanik zurückzukehren...
Pneumatik ist die teuerste Antriebsform die man sich vorstellen kann.
Schnell, billige Standardteile, kraftvoll, ATEX geeignet. Alles richtig.
Nur kostet das ein Vermögen im Betrieb. Bis auf ATEX Zonen ist das am
Sterben.
Linearmotoren sind bekannt, günstig, da 24V sogar von jedem Hans und
Franz zu installieren. Die erwähnten Sicherheitspoller, die auch eine
höhere Rückhaltewirkung haben, benutzen z.T. hydraulische Antriebe -
ganz andere Liga.
a) viel Spass beim buddeln (ohne Pfahlborer musst du viel Erde bewegen)
b) viel Spass beim buddeln der Zuleitung
c) viel Spass bei der Wartung (Das Ding steht dem Wetter voll
ausgesetzt. Da friert es schon mal. Wenn da ein Hund dranpinkelt soll
das nirgens hinlaufen. Als Hüpfsteine bieten sich die Dinger immer an.
.. etc pp.
Meine Kunden die soetwas haben, verfluchen die Dinger. Der
Servicetechniker kommt alle 2-4 Wochen
Alternativen:
Klassiker ist das Drehflügeltor. Dazu gibt es Antriebe (Sommer, Nice,
Tousek, ...) Ein Schiebetor ist stabiler, braucht aber einen Platz wo es
hingeschoben werden kann.
Für das was man sonst so liest, würde ein Kettenabsenker ja reichen.
Billiger und nicht so invasiv wie eine Schranke. vgl. Tousek Lift X2.
Sebastian L. schrieb:> Billiger und nicht so invasiv wie eine Schranke. vgl. Tousek Lift X2.
Kenne ich aus der Firma. Bei Wind und "ungünstigen" Umständen hatte der
Wartungsdienst immer was zu tun (fast wöchentlich).