Hallo
suche Senderfrequenzliste/Hörerfahrplan für Kurz- und Mittelwellenradio
in deutscher Sprache. Gibt es sowas? Oder wo kann man sowas beziehen?
Interessant wären normale Radiosender/Rundfunk, aber auch spezielle
Funkdienste.
Roman schrieb:> www.addx-verlag.de
„Sender & Frequenzen“ Stand 2017. Und das für 50Euro (incl noch ältere
Ausgaben). Das ist aber ein schlechter Scherz. Ansonsten, bloß einem
Verein beitreten um an eine höchstwahrscheinlich veraltete Liste zu
kommen? Die haben seltsamen Humor.
Harald schrieb:> Da steige ich nicht durch.
Nicht nur bei der Seite Harald!
Würdest Du genau schauen, siehst Du, dass auch die Hörerfahrpläne des
ADDX für alle zugänglich sind.
Tw schrieb:> Harald schrieb:>> Da steige ich nicht durch.>> Nicht nur bei der Seite Harald!>> Würdest Du genau schauen, siehst Du, dass auch die Hörerfahrpläne des> ADDX für alle zugänglich sind.
Ohne Frequenzangabe nur mit Sendername und Weblink der ins Nirgendwo
führt, nutzt das aber nichts
Harald schrieb:> Sven D. schrieb:>> https://www.addx.de/Hfpdat/plaene.php>> Frequenzen nur für zahlende Mitglieder
Nein. Du wählst die Sprache, klickst Hörfahrplan anzeigen und er wird
angezeigt.
Wenn dir das nicht reicht musst du Englisch lernen, ganz einfach.
Harald schrieb:> Finde bei addx.de noch immer keine> Frequenzen.
Dann hast du nicht gut geschaut, unter Service und dann Hörfahrpläne
findet man was. Hat mich ca. 15 Sekunden gekostet obwohl ich die Seite
vorher nicht kannte.
Harald schrieb:> Finde bei addx.de noch immer keine> Frequenzen.
- Webseite addx.de öffnen
- Links in der Leiste runtergehen, gleich unter "Service"
- mit der Maus auf "Hörfahrpläne" gehen
- klicken = Seite "Hörfahrpläne und Sendepläne" erscheint
- Sprache wählen
- Haken bei "Sat" und "Web" entfernen
- mit der Maus auf "Hörfahrplan anzeigen" gehen
- klicken
= Hörfahrplan erscheint
Ganz rechts stehen die Frequenzen in kHz
5905 = 5905 kHz = 5,905 MHz
kallwe schrieb:> und Mittelwellenradio
Hmmm,
Willi schrieb:> Ganz rechts stehen die Frequenzen in kHz> 5905 = 5905 kHz = 5,905 MHz
Mittelwelle??
ciao
gustav
Karl B. schrieb:> kallwe schrieb:>> und Mittelwellenradio>> Hmmm,>> Willi schrieb:>> Ganz rechts stehen die Frequenzen in kHz>> 5905 = 5905 kHz = 5,905 MHz>> Mittelwelle??>> ciao> gustav
Eine Stunde zu wenig geschlafen? Du hast da was überlesen:
kallwe schrieb:> Hallo> suche Senderfrequenzliste/Hörerfahrplan für Kurz- und Mittelwellenradio> in deutscher Sprache.
Bin bei
https://www.short-wave.info
gelandet. Das finde ich recht übersichtlich und auch mit Zusatzinfos.
Zwar leider nur online, aber OK man kanns nicht jedem recht machen.
kallwe schrieb:> Roman schrieb:>> www.addx-verlag.de>> „Sender & Frequenzen“ Stand 2017. Und das für 50Euro (incl noch ältere> Ausgaben). Das ist aber ein schlechter Scherz. Ansonsten, bloß einem> Verein beitreten um an eine höchstwahrscheinlich veraltete Liste zu> kommen? Die haben seltsamen Humor.
Das ist ja schon unverschämt oder sittenwidrig. Alte Listen mit denen
keiner mehr was anfangen kann für teures Geld verkaufen. Die hoffen wohl
auf ein paar Dumme. Hier gehts eindeutig um Abzocke. Sind solche
unseriösen Gewinnabsichten einem e.V. überhaupt erlaubt?
Dirk S. schrieb:> Das ist ja schon unverschämt
Ansichtssache
> oder sittenwidrig.
Nein.
> Alte Listen mit denen> keiner mehr was anfangen kann für teures Geld verkaufen.
Sieh mal nach, was heise für c't 1984-2017 auf CD-ROM haben möchte ...
> Die hoffen wohl> auf ein paar Dumme.
Nun ja, Dumme gibt es hier genug, aber das ist eine geringfügig andere
Geschichte.
> Hier gehts eindeutig um Abzocke.
Wieso?
> Sind solche> unseriösen Gewinnabsichten einem e.V. überhaupt erlaubt?
Woran erkennt man, ob eine Gewinnabsicht "seriös" ist? Und welches
Sonderrecht sollte für einen eV Deiner Meinung nach gelten?
Percy N. schrieb:> Sieh mal nach, was heise für c't 1984-2017 auf CD-ROM haben möchte ...
Heise ist kein Verein, sondern ein Unternehmen mit Gewinnabsicht. Und
die Artikel von Heise haben ganz sicher einen höheren Schöpfungswert als
simple Listen.
Percy N. schrieb:> Und welches> Sonderrecht sollte für einen eV Deiner Meinung nach gelten?
Es ist nicht meine Meinung.
Nach https://deutsches-ehrenamt.de/ gilt:
(Zitat)
Was einen eingetragenen Verein, den e.V., ausmacht, ist sein ideeller
Zweck. Das heißt, dass der Verein keine wirtschaftlichen Zwecke
verfolgt. Wirtschaftlich handeln würde ein Verein beispielsweise dann,
wenn dieser Gewinnabsichten verfolgt, etwa indem der Verein sich für
seine Tätigkeiten bezahlen ließe. Für eine Eintragung ins
Vereinsregister ist es Vorgabe, dass der Verein kein wirtschaftliches
Interesse verfolgt, sondern ein gemeinsames Interesse, der ideelle
Zweck, all den Handlungen des Vereins unterliegt.
(Zitat Ende)
Dirk S. schrieb:> Es ist nicht meine Meinung.
Dann sei froh, denn
> Was einen eingetragenen Verein, den e.V., ausmacht, ist sein ideeller> Zweck. Das heißt, dass der Verein keine wirtschaftlichen Zwecke> verfolgt.
stimmt so nicht.
"Häufig hört man, dass Vereine keine Gewinne erwirtschaften dürfen. Dies
ist juristisch so aber nicht richtig. Generell dürfen auch Vereine eine
Gewinnerzielungsabsicht besitzen. Die Gewinnerzielung darf nur nicht in
jedem Fall der Hauptzweck sein.
Es kommt darauf an, was für ein Verein vorliegt. Um welche Art von
Verein es sich handelt, ist auch der entscheidende Punkt bei der Frage
der Gewinnverteilung."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewinnverteilung-beim-verein_156050.html
Mario M. schrieb:> Funktioniert die Seite bei jemandem? Ich bekomme je nach Browser und> Betriebssystem entweder eine leere Seite oder einen Fehl
Funktioniert https://www.mwlist.org auch nicht? Bei mir kein Problem.
Dirk S. schrieb:> kallwe schrieb:>> Roman schrieb:>>> www.addx-verlag.de>>>> „Sender & Frequenzen“ Stand 2017. Und das für 50Euro (incl noch ältere>> Ausgaben). Das ist aber ein schlechter Scherz. Ansonsten, bloß einem>> Verein beitreten um an eine höchstwahrscheinlich veraltete Liste zu>> kommen? Die haben seltsamen Humor.>> Das ist ja schon unverschämt oder sittenwidrig. Alte Listen mit denen> keiner mehr was anfangen kann für teures Geld verkaufen. Die hoffen wohl> auf ein paar Dumme. Hier gehts eindeutig um Abzocke. Sind solche> unseriösen Gewinnabsichten einem e.V. überhaupt erlaubt?
Cool, das Buch habe ich auch noch rumliegen (Siebel Verlag, 34,80 EUR).
Falls jemand Interesse an solchen historischen Dokumenten haben sollte,
Abholung in BS kostenfrei (liegt bei mir eh nur noch im Weg rum).
Allgemein gilt in DE zwar Buchpreisbindung, aber nicht für antiquarische
Werke.
Percy N. schrieb:> "Häufig hört man, dass Vereine keine Gewinne erwirtschaften dürfen. Dies> ist juristisch so aber nicht richtig. Generell dürfen auch Vereine eine> Gewinnerzielungsabsicht besitzen. Die Gewinnerzielung darf nur nicht in> jedem Fall der Hauptzweck sein.>> Es kommt darauf an, was für ein Verein vorliegt. Um welche Art von> Verein es sich handelt, ist auch der entscheidende Punkt bei der Frage> der Gewinnverteilung."
Egal welche komischen Seiten du findest und wie du sie interpretieren
möchtest. Es gilt hier eindeutig
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__21.html
Verliert der eingetragene Verein seinen ideellen Zweck, geht auch der
Zusatz „e.V.“ verloren. Der Verein fällt infolgedessen aus dem
Vereinsregister. Wenn der Zweck des Vereins „auf einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb gerichtet ist“ (§ 21 BGB), muss ihm die Rechtsfähigkeit
entzogen werden. Der Verein besteht nachher nur noch so lange fort, bis
der Vorgang des Entzugs abgeschlossen ist.
Du must eben eingetragene und nicht eingetragene Vereine unterscheiden.
Das sind verschiedene Dinge!
QWERTZ schrieb:> Egal welche komischen Seiten du findest und wie du sie interpretieren> möchtest. Es gilt hier eindeutig> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__21.html> Verliert der eingetragene Verein seinen ideellen Zweck, geht auch der> Zusatz „e.V.“ verloren.
Nein, das steht nicht in § 21 BGB. Eindeutig gilt insoweit nur, dass es
nicht ausreicht, wenn irgend ein Depp sich die erste Norm zum Thema
Verein aus dem BGB heraussucht, um mal eben den sedes materiae zu
bestimmen. Und nein, selbst der insoweit grammatisch besser passende §
22 BGB regelt nicht den Verlust der Rechtsfähigkeit.
Egal, welche komischen Schlussfolgerungen Du aus kaum verstandenen und
aus dem Kontext gerissenen Normen zu ziehen versuchst, es ändert nichts
daran, dass der Idealzweck eines Vereines nicht dadurch beeinträchtigt
wird, dass er auch Einnahmen erziehlt. So ist es etwa einem Verein zur
Brauchtumspflege unbenommen, auf einer Veranstaltung selbstgebackene
Kekse nach althergebrachtem Rezept zu verkaufen oder den Spielmannszug
gegen Honorar auftreten zu lassen.
Auf die Gefahr hin, dass Du hier erst recht nichts verstehst, mal etwas
"juristischer":
Oberverwaltungsgericht Sachsen: Beschluss vom 07.06.2021 – 6 B 324/20
"Die Eintragung als nicht wirtschaftlicher Verein allein sagt nichts
darüber aus, ob mit ihm zumindest auch wirtschaftliche Zwecke verfolgt
werden. Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 21 und 22 BGB sind erfüllt, wenn der
Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen gerichtet, d. h.
über den vereinsinternen Bereich hinausgehend, eigenunternehmerische
Tätigkeiten entfaltet, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile
zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen. Indessen ist es
mit Zweck und Tätigkeit eines Idealvereins auch unter Berücksichtigung
der Schutzzwecke der §§ 21 und 22 BGB nicht unvereinbar, wenn dieser in
dem erörterten Umfang einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt. Ein
Verein kann auch dann ein nichtwirtschaftlicher Verein sein, wenn er zur
Erreichung seiner ideellen Ziele unternehmerische Tätigkeiten entfaltet,
sofern diese dem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck zu- und untergeordnet
und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (sog. Nebenzweckprivileg, vgl.
BGH, Beschl. v. 16. Mai 2017 - II ZB 7/16 -, juris Rn. 19)."
https://www.iww.de/quellenmaterial/id/223744
Mario M. schrieb:> Die Haken bei Sat und Web raus nehmen!
Das ist das Problem!
Die meisten "Kurzwellensender" übertragen nur noch per Webstream, so
dass die paar wenigen, die noch eine echte HF-Frequenz belegen, in der
unübersichtlichen Liste zwischen den ganzen Weblinks schlicht absaufen.
Meiner Ansicht nach ist die Tabelle falsch formattiert.
In die Spalte "Frequenz" gehört ausschließlich die Frequenz oder sie
bleibt leer, wenn es ein Web/Sat-Stream ist.
In weitere (dedizierte!) Spalten kann man dann den Wochentag eintragen,
den Webstream/Sat-Transponder (per CSS sogar mit Hover-Einblendung, so
dass man nicht bis ans Ende scrollen muss), die Sprache und sogar so
relevante Sachen, wie welchen Messwein der Pastor beim
Evangeliumsrundfunk bevorzugt, statt alles zusammen in eine einzige,
nichtssagende Spalte zu quetschen.
Aber so ist das halt leider bei diesen "Radio- und Funkvereinen": Man
möchte unter sich bleiben und hat gar kein Interesse, dass Neulinge
dazukommen! Darum tut man alles Mögliche, um nach außen hin maximal
unattraktiv zu wirken.
Die Preise die auf www.addx-verlag.de für alte Frequenzlisten verlangt
werden, finde ich schon frech.
Ich würde durchaus für ein aktuelles Jahrbuch „Sender & Frequenzen“
oder für eine Siebel-Spezial-Frequenzliste 20€ zahlen.
Hier Mal eine aktuell empfangbare Frequenz: 15.180MHz, AM, klingt
Asiatisch, starkes Fading bei mir.
Wenn wir alle Mal eine Frequenz hier aufschreiben haben wir bald selbst
eine passable Liste die außer etwas Spaß am suchen der Sender nichts
kostet.