Hallo Leute,
Folgende Situation:
Ein ehemaliger Benutzer (Admin) hat auf einem NW Laufwerk Rechte auf ein
Verzeichnis festgelegt.
Der Benutzer hat die Firma verlassen.
Nun haben wir das Problem, dass wir das Verzeichnis nicht löschen
können, da wir nicht der Besitzer sind, geschweige den die Rechte dafür
(DomänenAdmin) haben.
Unser Workaround:
Neue VMDK einhängen. Alles rüberkopieren, ausserdem Spezialordner.
Danach die alte VMDK aushängen und die nue rein.
ABER:
Gibt es überhaupt eine Lösung für solche ein Problem?
Wer ist denn sonst noch Domänenadmin? Der sollte das Verzeichnis doch
löschen können. Soll das bedeuten, dass ihr keinen anderen Admin mehr
habt? Dann habt ihr früher oder später doch ohnehin ein Problem und
könnt eure Domäne neu aufsetzen.
Weshalb ich damals immer ein von mir selbst versiegelten Umschlag in den
Tresor meines Chefs deponiert habe, wo alle meine Passwörter drauf
standen.
Habe ich freiwillig gemacht. Sollte aber in einen Arbeitsvertrag
festgehalten sein.
Weil ich bin ein Mensch. Auch ich kann sterben o. auf der Intensiv
landen.
Das nur mal als Vorschlag für die Zukunft. ;)
Admins können sonst ganze Firmen platt machen. Auch Backups haben
Passwörter ;) Denkt mal drüber nach @TO
Schlaumaier schrieb:> Weshalb ich damals immer ein von mir selbst versiegelten Umschlag> in den> Tresor meines Chefs deponiert habe, wo alle meine Passwörter drauf> standen.
Grundsätzlich eine sehr gute Idee. Allerdings erstellt man dazu einen
eigenständigen Recovery User, mit einem starken Passwort, das niemals
abläuft und der auch nicht durch Fehlversuche gesperrt werden kann.
> Habe ich freiwillig gemacht. Sollte aber in einen Arbeitsvertrag> festgehalten sein.
Bei einem Recovery User reicht eine Arbeitsanweisung.
> Admins können sonst ganze Firmen platt machen. Auch Backups haben> Passwörter ;) Denkt mal drüber nach @TO
Deshalb hat man einen zentralen Passwortmanager, den man regelmäßig auf
ein externes Speichermedium sichert und in den Tresor legt.
MaGin schrieb:> geschweige den die Rechte dafür (DomänenAdmin) haben.
Dann verschafft euch die Rechte. Der Trick mit der utilman.exe
funktioniert auch bei Windows-Server.
Nachtrag:
Wenn der alte Admin noch lebt, dann ruf ihn an. Er ist verpflichtet dir
diese Infos zu sagen.
Und frag ihn gleich nach den anderen Passwörtern. Meine Liste damals
war locker 3 Seiten lang.
Tim T. schrieb:> Ihr habt physischen Zugriff auf die Hardware und eure IT scheint nicht> sehr helle zu sein, also kein unlösbares Problem...
Du meinst der hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, und es sind genug
Sicherheitslücken da.
fgHans schrieb:> Grundsätzlich eine sehr gute Idee. Allerdings erstellt man dazu einen> eigenständigen Recovery User, mit einem starken Passwort, das niemals> abläuft und der auch nicht durch Fehlversuche gesperrt werden kann.>> Bei einem Recovery User reicht eine Arbeitsanweisung.
Sofern die System das unterstützen. Ich hatte Windows Linux AS-400
(da mehrere) Kopierer / Faxgeräte und nicht zu Vergessen die
Handy-Verträge etc. Ich habe mich beim ersten mal auf gewundert was da
alle an Passwörten anfällt.
Hans schrieb:> Deshalb hat man einen zentralen Passwortmanager, den man regelmäßig auf> ein externes Speichermedium sichert und in den Tresor legt.
Das geht nur bei gleichen Systemen. Und elektronisch ist nur das Schloss
von Tresor. Ich verlasse mich bei Passwörtern NIE auf irgendwelche
Manager. Die werde ich solang wie ich lebe, mir entweder merken oder auf
Karteikarten aus Papier schreiben. Was ich z.b. aktuell mache.
Hack-Angriffe gehen bei mir nur mit einer Axt. Ich traue KEINEN
Passwort-Manager. Einfachstes Beispiel aktuell : Jeder sagt dir das
Kaspersky plötzlich böse ist. Aber :) Da ist auch ein Passwort-Manager
drin. Wer garantiert mir als das andere Passwortmanager nicht auch
Hintertüren haben.
Dann lieber "das kleine schwarze Buch". ;) Ach ja, ich brauchte nie
Nachschlagen. Ich habe ein assoziiertes Passwort-Erstellungssystem im
Kopf. Das kann man nicht knacken. Nur wenn ich Passwörter nach komischen
Regeln machen muss muss ich die mir aufschreiben.
@TO
Bei Windows-Systemen kam/kommt es sehr häufig vor das kein SUPER-Admin
Passwort vergeben wurde. Also versuche dich mal als Super-Admin
einzulogen. Das geht aber NUR via Recovery-Konsole.
Schlaumaier schrieb:> Er ist verpflichtet dir> diese Infos zu sagen.
Eher nicht. Niemand kann verpflichtet werden, ein gutes Gedächtnis zu
haben.
Und was bei Übergabe nicht gesichert wurde, ist halt verloren.
Lukas T. schrieb:> Und was bei Übergabe nicht gesichert wurde, ist halt verloren.
JA, DA liegt der Knackpunkt. Aber wenn er es noch weiß.
Ist halt die Frage ob er wirklich freiwillig gegangen ist, oder ob man
da nachgeholfen hat.
Ein Versuch ist es jedenfalls wert.
Schlaumaier schrieb:> Lukas T. schrieb:>> Und was bei Übergabe nicht gesichert wurde, ist halt verloren.>> JA, DA liegt der Knackpunkt. Aber wenn er es noch weiß.
Wie kommst du darauf das der Ex-Arbeitnehmer NACH dem Ausscheiden dazu
verpflichtet ist den vertraglichen Nebenpflichten VOR dem Ausscheiden
nachzukommen?
> Ist halt die Frage ob er wirklich freiwillig gegangen ist, oder ob man> da nachgeholfen hat.
Oder man gibt Ihm einen finanziellen Anreiz dazu und lernt aus den
Fehlern.
Tim T. schrieb:> Wie kommst du darauf das der Ex-Arbeitnehmer NACH dem Ausscheiden dazu> verpflichtet ist den vertraglichen Nebenpflichten VOR dem Ausscheiden> nachzukommen?
Schlaumaier hat Recht, es gibt diese nachvertraglichen Pflichten.
Ob der Ex-Arbeitnehmer sich allerdings an das Passwort noch erinnern
kann oder "möchte", ist eine andere Frage.
Schlaumaier schrieb:> Hack-Angriffe gehen bei mir nur mit einer Axt. Ich traue KEINEN> Passwort-Manager.
Deine Wohnungstür öffnet jemand, der es wirklich will, schneller, als Du
es Dir vorstellen kannst.
Und wenn Du keine Kopien davon hast, wird die Schadensbegrenzung
schwierig.
Schlaumaier schrieb:> Wer garantiert mir als das andere Passwortmanager nicht auch> Hintertüren haben.
Das ist ein typischer Anwendungsfall, wo man besser auf
Open-Source-Software besteht.
Rainer Z. schrieb:> Ob der Ex-Arbeitnehmer sich allerdings an das Passwort noch erinnern> kann oder "möchte", ist eine andere Frage.
Das ist das Problem. Eine Weigerung kann teuer werden, Vergesslichkeit
nicht.
Tim T. schrieb:> Ihr habt physischen Zugriff auf die Hardware und eure IT scheint nicht> sehr helle zu sein, also kein unlösbares Problem...
Vielleicht wurde der Admin wegrationalisiert und jetzt wollen die das
alleine machen und Fragen hier im Forum.
Wenn dem so ist, habe ich eigentlich gar keine große Lust, da zu helfen.
Hmmm schrieb:> Deine Wohnungstür öffnet jemand, der es wirklich will, schneller, als Du> es Dir vorstellen kannst.
JA. Aber dann muss er wissen wo nach er sucht. Er muss meine
Karteikasten finden , mein Verschlüsselung knacken (ist einfach wenn man
weiß wie) und dann bekommt er Zugangsdaten die kaum was Wert sind, weil
fast alles Wertvolle 2-Faktor Authentifizierung hat.
Hmmm schrieb:> Das ist ein typischer Anwendungsfall, wo man besser auf> Open-Source-Software besteht.
Gebe ich dir Recht. Aber dann muss ich den Code selbst überprüfen.
Rainer Z. schrieb:> Schlaumaier hat Recht, es gibt diese nachvertraglichen Pflichten.
Ach was, nach dem Ausscheiden darfst Du auch den Dienstwagen behalten,
wenn der Chef vergessen hat, die Herausgabe zu verlangen. Aber die
laufenden Kosten musst Du jetzt selbst tragen (Steuer, Versicherung,
Kraftstoff ... Aber Achtung: Leasingraten gehen Dich nichts an!)
Percy N. schrieb:> Rainer Z. schrieb:>> Schlaumaier hat Recht, es gibt diese nachvertraglichen Pflichten.>> Ach was, nach dem Ausscheiden darfst Du auch den Dienstwagen behalten,> wenn der Chef vergessen hat, die Herausgabe zu verlangen. Aber die> laufenden Kosten musst Du jetzt selbst tragen (Steuer, Versicherung,> Kraftstoff ... Aber Achtung: Leasingraten gehen Dich nichts an!)
Ja, sicher, alle Schlüssel, Werkzeuge, Unterlagen und was weiß ich
darfst Du nach dem Ausscheiden behalten. Arbeitsvertrag ist beendet und
zu nix bist Du mehr dem Chef verpflichtet. April, April.
Schlaumaier schrieb:> Wenn der alte Admin noch lebt, dann ruf ihn an. Er ist verpflichtet dir> diese Infos zu sagen.
Wenn es vergessen wurde und dem alten Admin deshalb ein Aufwand entsteht
so hat er einen Anspruch auf Erstattung der Auslagen. Er ist nicht
verpflichtet diese am Telefon weiterzugeben, da dies oft einen Verstoß
gegen die Regeln der IT-Sicherheit wäre. Daher bleibt nur übrig Einladen
oder Jemanden, den er eindeutig kennt, hinschicken.
Hein Blöd schrieb:> Verbrauchts Resourcen und was passiert wenns ewig siecht?
Wenn er darauf persönliche Daten liegen hat, die nach DSGVO hätten
bereits gelöscht werden müssen, dann könnte der ehemalige Mitarbeiter
die Firma verklagen. Die Chancen stünden nicht schlecht, wurde mir mal
gesagt. Für solche Randthemen gäbe es eine Spezialisten im Forum. Mehr
kann ich dazu nicht beitragen.
Dieter schrieb:> Wenn er darauf persönliche Daten liegen hat, die nach DSGVO hätten> bereits gelöscht werden müssen, dann könnte der ehemalige Mitarbeiter> die Firma verklagen.
Weshalb man in die Mitarbeiter unterschreiben lässt, das Admins Zugriff
auf Ihre persönlichen Daten haben, sofern diese nicht für die
gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind.
Einfach gesagt. Speichert ein Mitarbeiter Urlaubsbilder auf seinen
Firmen-PC bin ich als Admin berechtigt diese einzusehen und auch zu
löschen.
Und das kann man begründen. Er nutzt Ressourcen der Firma für private
Zwecke. Und das ist verboten. Siehe Gerichtsurteil "Stromdiebstahl wegen
Handy laden".
So einfach umgeht man so Auswüchse und Risiken. Und das ist sogar DSGVO
Konform, da der Mitarbeiter darauf hingewiesen wurde. Man muss ihn nur
den Wisch unterschreiben lassen. Unterschreibt er nicht, ist das ein
Kündigungsgrund.
Wie oben schon erwähnt. Man nehme ein Admin der seine Hausaufgaben
gemacht hat.
Schlaumaier schrieb:> Siehe Gerichtsurteil "Stromdiebstahl wegen Handy laden".
Manchmal fehlen bei den Urteilen kleine Details auf die es ankommt.
Zum Beispiel dem Arbeitgeber wurde nur die Festnetznummer mitgeteilt,
wie er mich erreichen kann, weil dieser nicht über das Handy vom
Arbeitgeber erreicht werden will. Da hat der Mitarbeiter ganz schlechte
Karten.
Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber aus etwas
länger machen soll, deshalb Telefonate machen muss um privates
umzudisponieren und deshalb das Handy laden benötigt. Das Jobticket oder
Dienstreisefahrkarte ist auf den Gerät.
Aber das paßt nicht zu dem Fall. Auch Dein Beispiel paßt nicht dazu. Ein
schönes Beispiel habe ich von einem Fuhrparkbetreiber. Die Fahrerdaten,
das was früher auf der Papierscheibe stand, mussen genau zu einem
bestimmten Termin gelöscht werden. Bei einer Firma stand tatsächlich die
Kontrolle am Sonntag vor der Tür, die wirklich nur von Fr-Sa arbeiten.
Im nächsten Jahr standen diese dann am Samstag zum Arbeisschluss vor der
Tür. Einmal Strafe für zu spätes löschen, das andere mal für zu frühes
löschen. Eine andere Firma dachte, sie sind besonders Schlau und ließen
die Mitarbeiter unterschreiben, dass die Daten am nächsten Werktag in
der früh gelöscht werden. Es gab wieder eine Strafe.
Nimm daher mal an für die weitere Diskussion, es lägen dem Admin seine
Fahrtenschreiber Daten auf der Festplatte.
Ey ihr diskutiert hier wieder eine Grütze. Von einer konkreten Frage hin
zu wann kann ich eine Firma wegen Datenschutz Verstoß verklagen ist
schon beachtlich.
Rainer Z. schrieb:> @ Percy: Und nicht, dass Du es falsch verstehst, ich habe Deinen> Beitrag ebenso als Aprilscherz verstanden...
Ertappt!
Jetzt kann ich es ja zugeben ...