Hallo zusammen,
kann ich wegen einer Lieferung privater Platinen an den Arbeitsplatz
Probleme bekommen (Blei/Zoll)?
Bleihaltig ist im gewerblichen Bereich ja verboten und wenn der Zoll auf
die Lieferadresse schaut, könnte das unangenehm auf die Firma und dann
letztendlich auf mich zurückfallen.
Warenwert irgendwo bei 140 Euro, Hersteller JLC.
Habt ihr Erfahrungen dazu?
Osterangsthase schrieb:> Hallo zusammen,>> kann ich wegen einer Lieferung privater Platinen an den Arbeitsplatz> Probleme bekommen (Blei/Zoll)?> Bleihaltig ist im gewerblichen Bereich ja verboten und wenn der Zoll auf> die Lieferadresse schaut, könnte das unangenehm auf die Firma und dann> letztendlich auf mich zurückfallen.> Warenwert irgendwo bei 140 Euro, Hersteller JLC.>> Habt ihr Erfahrungen dazu?
1. Erst denken, dann bestellen.
2. Ansonsten gehen die Platinen an dich als Privatperson, nur die
Lieferadresse ist gewerblich, also nicht relevant.
3. Du überschätzt den Arbeitseifer des Zolls.
Wenn ich daran denke, wie oft bei uns MA Privatkram an die Firma
schicken...mach dir nicht ins Hemd.
Und selbst wenn jemand fragt – na und? Erklären was ist, und fertig.
Was für ein schlechter Trollthread.
Als allererstes wirst du ja wohl mit deinem Arbeitgeber Probleme
bekommen, wenn du die Bestellung und Lieferung von privaten Bestellungen
über die Adressen und Konten der Firma laufen lässt.
Ist das erkennbar nicht der Fall, wird es auch keine Probleme mit dem
Zoll geben.
Oliver
Frag deinen Chef.
Meiner sagt: Keine privaten Lieferungen an den Arbeitsplatz, weil das im
Zweifelsfall als Lieferung an meinen AG interpretiert werden könnte. Das
gäbe Probleme mit Zoll, Arbeitssicherheit (Gefahrstoffe),
Zahlungspflicht bei Rechnungen, Haftung...
Ja, großer Arbeitgeber, da hat zu eigentlich jeder Frage jemand von
jemandem gehört, der schonmal deswegen verklagt wurde.
MfG, Arno
Sollte kein Problem sein, solange du sie nicht in Verkehr bringst oder
mit dort vorhandenem Equipment lötest.
Es gibt ja auch heute noch Anwendungen, in denen Verbleit gelötet wird.
Auch im Gewerblichen Bereich.
Arno schrieb:> Frag deinen Chef.>> Meiner sagt: Keine privaten Lieferungen an den Arbeitsplatz, weil das im> Zweifelsfall als Lieferung an meinen AG interpretiert werden könnte. Das> gäbe Probleme mit Zoll, Arbeitssicherheit (Gefahrstoffe),> Zahlungspflicht bei Rechnungen, Haftung...>> Ja, großer Arbeitgeber, da hat zu eigentlich jeder Frage jemand von> jemandem gehört, der schonmal deswegen verklagt wurde.>> MfG, Arno
Ein Freund von mir, zu dem Zeitpunkt Chemielehrer, hat mal eine
Lieferung Munition (weil Sportschütze und Jäger) an seine Schule liefern
lassen. Der Schulleiter war nicht gerade begeistert, aber es wurde gegen
keine Vorschrift verstoßen, also egal...
Osterangsthase schrieb:> Bleihaltig ist im gewerblichen Bereich ja verboten
Genau. Du kannst davon ausgehen daß die Deine Firmenadresse dann an die
Bleipolizei weitergeben. Die sind normal recht fix und nehmen dann
gleich den ganzen Laden hoch.
Chris L. schrieb:> Sollte kein Problem sein, solange du sie nicht in Verkehr bringst oder> mit dort vorhandenem Equipment lötest.> Es gibt ja auch heute noch Anwendungen, in denen Verbleit gelötet wird.> Auch im Gewerblichen Bereich.
Bin auch auch der Meinung. Bleihaltige Produkte sind nicht RoHS
konform*. Wird dein Arbeitgeber damit ein bleihaltiges Produkt
veräußern?
Nein, weil es für dich ist.
Google sagt z.B.:
https://www.elektronik-kompendium.de/sites/grd/0705261.htm
"Bleifreies Lot/Lötzinn
Seit Einführung der RoHS-Richtlinie geht das Schreckgespenst um, dass
bleihaltiges Löten verboten ist. Doch bleifreies Lötzinn ist nach der
RoHS-Richtlinie nur in kommerziellen Geräten vorgeschrieben. Das
bedeutet, im Privatbereich darf man immer noch mit bleihaltigem Lötzinn
arbeiten."
Ok, hier geht es um das Lötzinn, aber der rechtliche Hintergrund passt.
*Edit aus Wikipedia:
"Blei (Pb), 0,1 %
Die Prozentangaben stellen ... die maximal zulässigen
Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent dar.
Da Erfahrungswerte über die Langzeitzuverlässigkeit der neuen
Lötlegierungen noch nicht vorliegen, ... gibt es eine Reihe von
Ausnahmen bei dem Einsatz von bleifreiem Lötzinn."
Unglaublich wie eine so banale Sache wie das Löten so aufgeblasen werden
kann.
Ist ja richtig wissenschaftlich, darüber könnte man ja promovieren.
Kenne einen Biologen der hat über das Geschlechtsleben der Regenwürmer
promoviert.
Zocker_60 schrieb:> Kenne einen Biologen der hat über das Geschlechtsleben der Regenwürmer> promoviert.
Und ich kenne jemanden, der hat über "P enisverletzungen bei
Masturbation mit Staubsaugern" promoviert.
> von klausi (Gast)> 15.04.2022 09:30> Und ich kenne jemanden, der hat über "P enisverletzungen bei> Masturbation mit Staubsaugern" promoviert.
Wen du alles kennst, unglaublich !
Kennst du auch Götz von Berlichingen ?
> von Zocker_62 (Gast)> 15.04.2022 10:54> Mal wieder auf deineren üblichen Pöbeltour unterwegs? Dein Leben muß> echt erbärmlich sein.
Du schon wieder !
Dann halte doch einfach die Klappe.
Zocker_60 schrieb:> Dann halte doch einfach die Klappe.
Du bist wirklich ein bedauernswerter, einsamer, armer, alter Mann,
dessen einziger Lebenssinn in Pöbeleien und Prahlereien besteht.
Du verdienst mein vollstes Mitleid.
Bei uns ist es inzwischen generell untersagt, private Sendungen an die
Firma zu schicken. Das liegt daran, dass die ganze Logistik an einen
Dienstleister ausgelagert wurde und z.B. pro angenommener Sendung
bezahlt wird. Sprich die Firma würde für das Handling des Privatpakets
zahlen.
Wenn das grundsätzlich erlaubt ist, sehe ich kein Problem.