Nachbau und Verkauf alter Elektronik

Gast #7091062
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Guten Tag,

ich habe einen Drehzahlmesser für einen Oldtimer nachgebaut.
Der Originale ist ein Wirbelstrom-Analog-Drehzahlmesser.
Mein Nachbau wird mit einem Schrittmotor realisiert.

Optisch ist der Nachbau von dem Original bis auf das fehlende Firmenlogo 
des Herstellers auf der Tachoscheibe nicht zu unterscheiden.

Eigentlich wollte ich den Nachbau nur im Rennsport für mich nutzen, 
jedoch hat sich das etwas herumgesprochen, dass ich den Drehzahlmesser 
nachbaue und mittlerweile warten ein paar Leute darauf, dass ich den in 
Kleinserie fertige.

Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Hürden ich zu bewältigen habe um 
meinen Nachbau legal verkaufen zu können.

Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien  CE  Rohs etc. 
einhalten, wenn es sich um einen Nachbau eines 50 Jahre alten Produkts 
handelt ? Der Originale Drehzahlmesser unterlag damals ja auch keiner 
EMV Prüfung oder CE Kennzeichnung.

Muss ich auch bei einem Produkt, welches nur im Rennsport benutzt wird 
eine EMV Prüfung durchführen?

Gilt mein Produkt überhaupt als "Nachbau" wenn es gleich aussieht, aber 
technisch anders funktioniert?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.

Gruß
Felix
Gast #7091106
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Ein Nachbau kann es nicht sein, weil das Funktionsprinzip ein anderes 
ist und da es ein Neugerät ist, muss es alles haben was Neugeräte haben 
müssen.
Und wenn es identisch aussieht ist das prinzipiell problematisch wenn 
der Originalhersteller seine Rechte noch wahrnimmt.

Herrje, Du verscherbelst das an Freunde und Bekannte die sich alle nicht 
auf öffentlicher Strasse tummeln.
Das Teil wird nie einen TÜV sehen oder im Versandhauskatalog auftauchen.

Mach nicht so ein Fass auf und Mut zur Lücke.
Kleb nicht grad Deine Anschrift drauf und stell keine Rechnung aus.

Ansonsten ist es legal wenn es ein CE Zert hat, das es alle relevanten 
Zulassungsbedingungen in der EU einhält, Du bei z.B. der Stiftung EAR 
gemeldet bist, eine WEEE Nr. hast, eine insolvenzsichere Rücklage 
bildest, an der Containerlotterie teilnimmst, die Einnahmen versteuerst, 
eine Buchhaltung machst ....

Für TÜV konformen Einbau ins Strassenzugelassene Automobil kannst Du 
dann nochmal richtig schön im Kreis kotzen bis das alles klar ist.
Also was darf es sein?
Legal bis zu letzten Patrone, egal was es kostet oder ein kleiner 
Freundschaftsdienst über den man nicht viele Worte verliert?
Eine Liebhaberei eben ohne Gewinnabsicht.
Zumindest keiner beweisbaren ;-)
Gast #7091154
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M.k. schrieb:
> Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht
> gefällt...

Glaubst du im ernsthaft, dass der Hersteller bei dem Oldtimer noch eine 
Gebrauchmusterschutz auf den Look des Tachos hat? Das Firmenlogo fehlt 
ja...

OK_Driver schrieb:
> bis auf das fehlende Firmenlogo

Zum Thema: Solange du bei einer Kleinserie bleibst, dürfte das 
vermutlich niemanden jucken. Evtl. kannst deinen Tacho als 
"Reparaturservice" unters Volk bringen.

Streng genommen bist du natürlich "Inverkehrbringer" und du musst dich 
an die Vorgaben halten. Letzten Endes haftest du für dein Produkt, also 
mach dir Gedanken, was im Worst-Case passieren kann. Firmen haben dafür 
ihre Haftpflicht, die 
dhttp://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1u so 
nicht bekommst. Soweit ich weiß, brauchen Tachos keine E-Nr. ROHS, EMV 
und CE sind auch machbar, passendes Design vorausgesetzt. Reden wir über 
ein 12V Netz?  Hast du in der dse FAQ schon mal den Bereich 
Fahrzeugelektronik gelesen? 
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.23. Man spart 
sich viel Ärger, wenn man gleich Automotive LDOs nimmt! Was ich sagen 
will, du musst jetzt für deine Handvoll Tachos keinen Termin im EMV 
Labor buchen, aber es schadet nicht, wenn du dich a) mit der EMV 
Problematik bei Fahrzeugen auseinander setzt und b) mit dem 
Radio-Scanner über deine Produkt in Betrieb drüber gehst. 
Schrittmotorentreiber können da Probleme machen!

Wenn du es richtig machen willst, ist ja EMV, ROHS, CE eh nur die halbe 
Miete, Thema Gewerbeanmeldung, WEEE, Verpackungsverordnung usw. kommt ja 
dann auch auf dich zu. 
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Das ist alles Vergnügungssteuerbefreit...
Gast #7091220
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2⁵ schrieb:
> M.k. schrieb:
>> Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht
>> gefällt...
>
> Glaubst du im ernsthaft, dass der Hersteller bei dem Oldtimer noch eine
> Gebrauchmusterschutz auf den Look des Tachos hat? Das Firmenlogo fehlt ja...
Was ich glaube ist völlig irrelevant, es weis ja auch keiner um welchen 
Oldtimer es geht. Bei einem alten Trabbi sieht das wahrscheinlich anders 
als als bei einem alten Ferrari Rennwagen aus Enzos Gründerzeit...
Einschätzen muss das der der das Ding nachbaut, ist ja angeblich bis auf 
das Logo optisch gleich.

Er ist ja auch nicht "streng genommen" der "Inverkehrbringer" sondern 
definitiv wenn er etwas in Verkehr bringt.
Gast #7091392
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OK_Driver schrieb:
> Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Hürden ich zu bewältigen habe um
> meinen Nachbau legal verkaufen zu können.
> Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien  CE  Rohs etc.
> einhalten,

Drehzahlmesser müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch 
keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s

CE gilt im KFZ nicht, hier gilt e-Nummer, braucht das Teil nicht. WEEE 
Stiftung EAR musst du nicht erfüllen weil Autos in den Schrott gehen. 
RoHS musst du erfüllen, ist leicht, lediglich die RoHS Belege für jedes 
Lieferteil aufheben.

Bleibt EMV. Es gibt keinen materiellen/lebensbedrohlichen Schaden, wenn 
das Gerät gestört wird, es darf seinerseits aber nicht stören. In einem 
Oldtimer wird es wenig geben.

Du kannst beim KBA anrufen nach den Prüfkriterien, ich finde nichts in 
der grünen Liste.

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