Guten Tag,
ich habe einen Drehzahlmesser für einen Oldtimer nachgebaut.
Der Originale ist ein Wirbelstrom-Analog-Drehzahlmesser.
Mein Nachbau wird mit einem Schrittmotor realisiert.
Optisch ist der Nachbau von dem Original bis auf das fehlende Firmenlogo
des Herstellers auf der Tachoscheibe nicht zu unterscheiden.
Eigentlich wollte ich den Nachbau nur im Rennsport für mich nutzen,
jedoch hat sich das etwas herumgesprochen, dass ich den Drehzahlmesser
nachbaue und mittlerweile warten ein paar Leute darauf, dass ich den in
Kleinserie fertige.
Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Hürden ich zu bewältigen habe um
meinen Nachbau legal verkaufen zu können.
Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien CE Rohs etc.
einhalten, wenn es sich um einen Nachbau eines 50 Jahre alten Produkts
handelt ? Der Originale Drehzahlmesser unterlag damals ja auch keiner
EMV Prüfung oder CE Kennzeichnung.
Muss ich auch bei einem Produkt, welches nur im Rennsport benutzt wird
eine EMV Prüfung durchführen?
Gilt mein Produkt überhaupt als "Nachbau" wenn es gleich aussieht, aber
technisch anders funktioniert?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.
Gruß
Felix
OK_Driver schrieb:> Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien CE Rohs etc.> einhalten, wenn es sich um einen Nachbau eines 50 Jahre alten Produkts> handelt ?
Da in Deinem Nicht-Nachbau Elektronik drin ist, ja. Auch wenn das Ding
nur im Rennsport verwendet wird.
OK_Driver schrieb:> mittlerweile warten ein paar Leute darauf, dass ich den in> Kleinserie fertige.
Dann frag doch die Wartenden ob sie ohne CE und EMV den Drehzalmesser
trotzdem wollen. Und natürlich ohne Gewährleistung Deinerseits falls sie
bei der Rennsportabnahme Probleme bekommen...
OK_Driver schrieb:> Gilt mein Produkt überhaupt als "Nachbau" wenn es gleich aussieht,> aber technisch anders funktioniert?
Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht
gefällt...
Ein Nachbau kann es nicht sein, weil das Funktionsprinzip ein anderes
ist und da es ein Neugerät ist, muss es alles haben was Neugeräte haben
müssen.
Und wenn es identisch aussieht ist das prinzipiell problematisch wenn
der Originalhersteller seine Rechte noch wahrnimmt.
Herrje, Du verscherbelst das an Freunde und Bekannte die sich alle nicht
auf öffentlicher Strasse tummeln.
Das Teil wird nie einen TÜV sehen oder im Versandhauskatalog auftauchen.
Mach nicht so ein Fass auf und Mut zur Lücke.
Kleb nicht grad Deine Anschrift drauf und stell keine Rechnung aus.
Ansonsten ist es legal wenn es ein CE Zert hat, das es alle relevanten
Zulassungsbedingungen in der EU einhält, Du bei z.B. der Stiftung EAR
gemeldet bist, eine WEEE Nr. hast, eine insolvenzsichere Rücklage
bildest, an der Containerlotterie teilnimmst, die Einnahmen versteuerst,
eine Buchhaltung machst ....
Für TÜV konformen Einbau ins Strassenzugelassene Automobil kannst Du
dann nochmal richtig schön im Kreis kotzen bis das alles klar ist.
Also was darf es sein?
Legal bis zu letzten Patrone, egal was es kostet oder ein kleiner
Freundschaftsdienst über den man nicht viele Worte verliert?
Eine Liebhaberei eben ohne Gewinnabsicht.
Zumindest keiner beweisbaren ;-)
M.k. schrieb:> Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht> gefällt...
Glaubst du im ernsthaft, dass der Hersteller bei dem Oldtimer noch eine
Gebrauchmusterschutz auf den Look des Tachos hat? Das Firmenlogo fehlt
ja...
OK_Driver schrieb:> bis auf das fehlende Firmenlogo
Zum Thema: Solange du bei einer Kleinserie bleibst, dürfte das
vermutlich niemanden jucken. Evtl. kannst deinen Tacho als
"Reparaturservice" unters Volk bringen.
Streng genommen bist du natürlich "Inverkehrbringer" und du musst dich
an die Vorgaben halten. Letzten Endes haftest du für dein Produkt, also
mach dir Gedanken, was im Worst-Case passieren kann. Firmen haben dafür
ihre Haftpflicht, die
dhttp://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1u so
nicht bekommst. Soweit ich weiß, brauchen Tachos keine E-Nr. ROHS, EMV
und CE sind auch machbar, passendes Design vorausgesetzt. Reden wir über
ein 12V Netz? Hast du in der dse FAQ schon mal den Bereich
Fahrzeugelektronik gelesen?
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.23. Man spart
sich viel Ärger, wenn man gleich Automotive LDOs nimmt! Was ich sagen
will, du musst jetzt für deine Handvoll Tachos keinen Termin im EMV
Labor buchen, aber es schadet nicht, wenn du dich a) mit der EMV
Problematik bei Fahrzeugen auseinander setzt und b) mit dem
Radio-Scanner über deine Produkt in Betrieb drüber gehst.
Schrittmotorentreiber können da Probleme machen!
Wenn du es richtig machen willst, ist ja EMV, ROHS, CE eh nur die halbe
Miete, Thema Gewerbeanmeldung, WEEE, Verpackungsverordnung usw. kommt ja
dann auch auf dich zu.
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Das ist alles Vergnügungssteuerbefreit...
Da hst sich ein Link zuviel eingeschmuggelt: Sollte so heißen:
Streng genommen bist du natürlich "Inverkehrbringer" und du musst dich
an die Vorgaben halten. Letzten Endes haftest du für dein Produkt, also
mach dir Gedanken, was im Worst-Case passieren kann. Firmen haben dafür
ihre Haftpflicht, die du so nicht bekommst.
2⁵ schrieb:> M.k. schrieb:>> Eher als Plagiat, wenn es der Hersteller sieht und ihm das nicht>> gefällt...>> Glaubst du im ernsthaft, dass der Hersteller bei dem Oldtimer noch eine> Gebrauchmusterschutz auf den Look des Tachos hat? Das Firmenlogo fehlt ja...
Was ich glaube ist völlig irrelevant, es weis ja auch keiner um welchen
Oldtimer es geht. Bei einem alten Trabbi sieht das wahrscheinlich anders
als als bei einem alten Ferrari Rennwagen aus Enzos Gründerzeit...
Einschätzen muss das der der das Ding nachbaut, ist ja angeblich bis auf
das Logo optisch gleich.
Er ist ja auch nicht "streng genommen" der "Inverkehrbringer" sondern
definitiv wenn er etwas in Verkehr bringt.
Einfach die Preise erhoehen.
Das reduziert die potentielle Kaueferzahl zumeist deutlich.
Die, die dann immer noch wollen, interessieren sich fuer CE
WEE und den anderen Kram dann sowieso nicht mehr.
OK_Driver schrieb:> Gruß> Felix
Du musst halt entscheiden, was du da gebaut hast:
-ne Deko ohne besondere Aussagekraft
-ein verlässliches Messgerät
Für Messgeräte gibt es etliche Standards, für Deko keine.
Gunnar F. schrieb:> verkauf die Dinger als Bausatz, Elektronik-Spielzeug zu> Ausbildungszwecken. Dann bist du komplett raus aus den Verpflichtungen.
Woher kommt eigentlich dieser gern wiederholte Unsinn ?
Ein Bausatz wird wie das behandelt, was nach Zusammenbau entsprechend
der Bauanleitung draus wird.
MaWin schrieb:> Woher kommt eigentlich dieser gern wiederholte Unsinn ?
Guck in die CISPR/EN 605xx (weiß die Nr. nicht auswendig). Elektronik
Spielzeug zu Ausbildungszwecken ist Klasse 1 und von der Prüfung
ausgeschlossen. Dein Tonfall enttäuscht mich, schreibst Du sonst doch
meistens gut.
OK_Driver schrieb:> Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Hürden ich zu bewältigen habe um> meinen Nachbau legal verkaufen zu können.> Muss ich die aktuellen Automotive EMV Richtlinien CE Rohs etc.> einhalten,
Drehzahlmesser müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch
keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s
CE gilt im KFZ nicht, hier gilt e-Nummer, braucht das Teil nicht. WEEE
Stiftung EAR musst du nicht erfüllen weil Autos in den Schrott gehen.
RoHS musst du erfüllen, ist leicht, lediglich die RoHS Belege für jedes
Lieferteil aufheben.
Bleibt EMV. Es gibt keinen materiellen/lebensbedrohlichen Schaden, wenn
das Gerät gestört wird, es darf seinerseits aber nicht stören. In einem
Oldtimer wird es wenig geben.
Du kannst beim KBA anrufen nach den Prüfkriterien, ich finde nichts in
der grünen Liste.