Nachbar darf Auto nicht vor meiner Garage parken

Gast #7100904
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Guten Tag,
ich habe ein kleines Bastelprojekt und würde gerne darüber erzählen und 
mir Tipps holen es zu verbessern.

Hintergrund:
Mein Nachbar parkt gerne vor meiner Garage. Herausfahren kann ich dann 
nicht mehr und reden lässt er auch nicht mit sich. Daher hab ich ein 
kleines Bastelprojekt gemacht. An meiner Garage habe ich einen Sensor 
von Sharp Typ GP2-1055K. Den habe ich mit einem Arduino UNO verbunden 
und werte diesen aus. Das klapp hervorragend! Über ein Relais wird dann 
ein altes Funkthermometer mit Spannung versorgt. Bei dem Thermometer 
habe ich den uC-Ausgang fest auf ein Level gelegt, so dass der Sender 
immer aktiv ist. Dadurch verhindere ich zuverlässig dass mein Nachbar 
beim Parken vor der Garage sein Auto zusperren kann. Nun aber habe ich 
festgestellt dass es mehrere Frequenzen gibt. Momentan habe ich um die 
433,900 oder ,920 MHz. Es gibt aber auch so 434,420 MHz. Z.B. bei VW. Da 
klappt es nicht (mein Schwager ist verbotenerweise mit seinem VW auf 
meinem Platz gestellt und konnte zusperren).

Jetzt suche ich eine Lösung wie ich z.B. mit einem anderen Arduino und 
einem Funkmodul auf SPI-Basis (HopeRF?) gleich die beiden Frequenzen, 
ggf noch die neuen im 868 MHz-Band (z.b. BMW) blockieren kann.

Wer sein Auto nicht absperren kann, wird auch es nicht dort stehen 
lassen :-)

Könnt ihr mir bitte einen Tipp geben welche Funkmodule ich nutzen kann 
bzw könnt ihr mir bitte einen passenden Code vorab schreiben? Am 
liebsten wäre mit einfach nur plug and plä
#7100910
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Was du da machst kann auch böse in die Hose Gehen!

Wenn einer nicht merkt das die Karre offen ist und sich ein anderer der 
das merkt "Bedient" und wohlmöglich sogar die ganze Karre klaut bist DU 
und nur alleine DU dafür verantwortlich das es zu dieser Situation kam!

Ich hoffe alle hier mit gesundem Menschenverstand helfen dir hierbei 
NICHT! Denn sonst sind sie mit dran.

Solche "Störsender", auch wenn sie nur bei Bedarf geschaltet werden sind 
ebenfalls nicht erlaubt.

Was du da bisher gemacht hast ist echt heikel!

Lass die Leute Abschleppen, du musst denen erst sagen von wem du hast 
Abschleppen lassen und wo das Auto Steht wenn der Halter dir die Kosten 
erstattet hat die dir dafür entstanden sind.
Gast #7100913
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Richardt sein Nachbar schrieb:
> Richardt schrieb:
>> Könnt ihr mir bitte einen Tipp geben
>
> Höre auf zu Trollen..Richardt mit dt. Der Tipp ist kostenlos.

Unverschämtheit!

Kilo S. schrieb:
> Was du da machst kann auch böse in die Hose Gehen!
>
> Wenn einer nicht merkt das die Karre offen ist und sich ein anderer der
> das merkt "Bedient" und wohlmöglich sogar die ganze Karre klaut bist DU
> und nur alleine DU dafür verantwortlich das es zu dieser Situation kam!

Nein! Das glaube ich nicht! Wenn jemand sein Auto bei mir in den Garten 
stellt und jemand anders ihn mir klaut, kann man mich dafür nicht 
verantwortlich machen!

Zudem habe ich ja, wie es sich für einen Deutschen gehört, ein 
Parkverbotsschild.
Gast #7100914
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Kilo S. schrieb:
> Lass die Leute Abschleppen, du musst denen erst sagen von wem du hast
> Abschleppen lassen und wo das Auto Steht wenn der Halter dir die Kosten
> erstattet hat die dir dafür entstanden sind.

Abschleppen muss ich aber in Vorleistung gehen und das Geld einklagen. 
Bei einem Geringverdiener oder Hartzler bekommst kein Geld (hatte ich 
schon durch, hab dann sein Auto einkassiert bis er es freikaufen konnte)
#7100919
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Richardt schrieb:
> Nein! Das glaube ich nicht! Wenn jemand sein Auto bei mir in den Garten
> stellt und jemand anders ihn mir klaut, kann man mich dafür nicht
> verantwortlich machen!

Du hast die gesetzliche Pflicht, einen möglichen Schaden zu minimieren. 
Wenn der Verlust der Rostlaube durch Diebstahl erheblich teurer ist als 
die Abschleppkosten, könnte es interessant werden.
Gast #7100921
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Richardt schrieb:
> Dadurch verhindere ich zuverlässig dass mein Nachbar
> beim Parken vor der Garage sein Auto zusperren kann.

Mit mechanischem Schlüssel (ja die gibt es noch) kann weiterhin 
abgesperrt werden. Wie wilst du das verhindern? Dem Nachbarn das 
Türschloss mit Sekundenkleber zukleben?
Es gibt Nachbarn, die will man nicht haben...
Gast #7100930
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(prx) A. K. schrieb:
> Richardt schrieb:
>> Jetzt suche ich eine Lösung
>
> Parkpfosten gegen Vollpfosten?

Dann kommt hier sicher ein Klugscheißer und sagt: wenn er den 
Parkpfosten übersieht wirst du für den Schaden aufkommen müssen.

Dann kann ich gleich eine Stahlkette durch seine Felgen ziehen und zwei 
Reifen miteinander verbinden.
Gast #7100959
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pp schrieb:
> Mit mechanischem Schlüssel (ja die gibt es noch) kann weiterhin
> abgesperrt werden. Wie wilst du das verhindern?

Das habe ich auch gerade gedacht. Der Mann wird sein Auto einfach per 
Schlüssel abschließen und gut ist.

(prx) A. K. schrieb:
> Parkpfosten gegen Vollpfosten?

Das ist eine ebenso einfache wie preiswerte Lösung. Aber der TO will ja 
die "warum einfach, wenns auch kompliziert geht"-Lösung.
Gast #7100964
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Da gäbe es für den Freitag (leider ist heute schon Samstag) folgende 
Lösungen:

Warnung: Folgender Text könnte satirische Ironie enthalten. Weiterlesen 
auf eigene Gefahr!

Amerikanisch: Problemlöser Magnum 45.
Russisch: Auto samt Fahrer mit einer Stange explosives.
Arabisch: Ein paar Schlitze am Fahrer anbringen.
Letzteres wird mit CO2-emissionsfreien Werkzeug bei der Anwendung 
durchgeführt und wäre daher das geringere Übel an Maßnahmen.
#7100988
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Also wenn schon martialisch, dann ist seine Variante mit der Kette durch 
die Felge nicht mal so chancenlos. Zwar erreicht er damit das Gegenteil, 
weil er erst recht nicht in die Garage kommt, aber eine Parkkralle hatte 
bereits rechtliche Zustimmung gefunden. Ist halt Vabanque.
(Firma: Autotronic) #7101006
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(prx) A. K. schrieb:
> Parkpfosten

Es gibt klappbare, abschließbare Parkpfosten. Man kann unten ein 
Bügelschloss vorhängen, dass finde ich persönlich aber unbequem, weil 
man sich beim Auf- und Abschließen immer so tief bücken muss 
(Plautzenträger).

...Oder bequem von oben mit einem Dreikantschlüssel abschließbar 
gestalten, so wie auf dem Bild.
Angehängte Dateien:
#7101021
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Percy N. schrieb:
> Hast Du dazu eine Quelle? Bei bekannten Störern erscheint mir das
> seltsam.

Obs nun genau passt oder nicht kann ich nicht beurteilen. Wie du schon 
schreibst, ist das bei einem bekannten Störer vielleicht nicht 
anwendbar. Aber es geht immerhin in die Richtung. Für die rechtliche 
Genauigkeit in diesem Gaga-Thread dürfte es ausreichen. ;-)
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-keine-erpressung-mit-parkkrallen-freispruch-eines-abschleppunternehmers-bestaetigt
#7101031
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Kilo S. schrieb:
> Wenn einer nicht merkt das die Karre offen ist und sich ein anderer der
> das merkt "Bedient" und wohlmöglich sogar die ganze Karre klaut bist DU
> und nur alleine DU dafür verantwortlich das es zu dieser Situation kam!

Wenn der Fahrer nicht drauf achtet, ob sein Auto nach Druck auf die 
Taste nun wirklich zugesperrt hat oder nicht seh ich das Problem nicht 
beim Troll-TO.

Aber wer in einer Gegend wohnt, wo Garagen ohne Absprache zugeparkt 
werden, kann ja nun auch nicht die Wucht sein :D
#7101035
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Reinhard S. schrieb:
> Wenn der Fahrer nicht drauf achtet, ob sein Auto nach Druck auf die
> Taste nun wirklich zugesperrt hat oder nicht seh ich das Problem nicht
> beim Troll-TO.

Wenn er Pech hat, wird der Schaden brüderlich geteilt. ;-)

Immerhin haben beide Ihren Anteil. Percy kann das sicherlich besser 
beurteilen, aber vielleicht reicht es je nach Aggressivität des 
Nachbarschaftsstreits auch noch zu bedingtem Vorsatz, wenn in der Gegend 
öfter mal was unautorisiert wegfährt.
Gast #7101046
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Ohh Leute,

ich glaube es hat sich erledigt! Mein Nachbar hat nun vor einer anderen 
Garage geparkt als der Eigentümer von dort aus Rausparken wollte. Er 
sagte ihm er soll warten weil er in 10 min zurück sei (oder 15, habe es 
nicht genau gehört). Jetzt steht die Polizei da, weil der Eigentümer 
handgreiflich geworden ist.
Gast #7101056
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Richardt schrieb:
> ich glaube es hat sich erledigt! Mein Nachbar hat nun vor einer anderen
> Garage geparkt als der Eigentümer von dort aus Rausparken wollte. Er
> sagte ihm er soll warten weil er in 10 min zurück sei (oder 15, habe es
> nicht genau gehört). Jetzt steht die Polizei da, weil der Eigentümer
> handgreiflich geworden ist.

Schrecklich. Was machst du jetzt mit deinem Hitec - Equipment?
Alles umsonst gewesen?
Gast #7101106
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Richardt schrieb:
> ich glaube es hat sich erledigt!

Nein, so ist das nicht erledigt.

Wenn keiner der Nachbarn zu belegen bereit ist, dass der Nachbar dauernd 
mit seinem Zuparken provoziert und diesem nur nach dem x.ten Male keine 
Geduld mehr da sein kann, dann verklagt der Zuparker den Nachbarn und 
gewinnt den Prozess. Im anderen Falle wäre es umgekehrt. Als Belohnung 
für Euren Nichtmut, kann er dann Dir den Stinkefinger zeigen und sagen, 
wenn Du mich schlägst, wird es für Dich teuer.

You get what you deserve. Man bekommt nur das was man verdient.
Gast #7101156
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Katzen! Katzen zerkratzten die Motorhaube!
Jeder echte Deutsche bekommt davon einen Herzkasper.

Und normalerweise ist es doch so, dass der Deutsche seine Ehefrau oder 
Schwiegermutter den öffentlichen Parkplatz besetzen lässt, damit keiner 
zuvorkommt. Das kann man doch auch zuhause praktizieren??
Gast #7101162
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Mein Tipp.

Polizei rufen, Anzeige wegen Nötigung und die Jungs lassen die Kiste 
abschleppen.

Problem gelöst.

Wer mal die Kosten kennengelernt hat, von am Haken hängen macht das auch 
nie wieder. ;)

Hat sogar mal mit meinen Roller funktioniert als mich einer zu geparkt 
hat.
Ich hab die Polizei gerufen und die haben die Kiste entfernt. Die 
Anzeige habe ich mir gespart.  Der Typ parkt nie wieder ein Roller zu.

Ich wollte halt nur wissen wie ich nach Hause kommen soll. Immerhin habe 
ich vorschriftsmäßig geparkt.
Gast #7101168
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Udo S. schrieb:
> Quatsch. Wegen privatem Zuparken kommt keine Polizei.
> Die sagt dir du sollst abschleppen lassen oder den Typ beim Ordnungsamt
> anzeigen.

Dann schicken die halt das Ordnungsamt.

Davon abgesehen ist ein Nötigung. !!! Und die Anzeige müssen sie 
aufnehmen.

Und das sehen die Herren inzwischen sehr eng.

Manch mal eine Nötigung auf der Autobahn und du hast dein Spaß. Das wird 
richtig teuer mit Gerichtsprozess u.s.w.

https://www.garage-und-carport.de/was-tun-wenn-die-einfahrt-zugeparkt-ist/

ALLE Seiten im Netz schreiben Polizei ODER Ordnungsamt anrufen.

Und die kommen vorbei. Das weiß ich 100%.
Gast #7101172
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Richardt schrieb:
> Abschleppen muss ich aber in Vorleistung gehen und das Geld einklagen.
> Bei einem Geringverdiener oder Hartzler bekommst kein Geld ...

Genau so ist es. Hatte mal einen Stellplatz in einer TG gemietet und 
schwubs stand ein anderer drauf. Meinen Zettel an seinem Scheibenwischer 
dies zu unterlassen hat die Person demonstrativ in tausend Fetzen 
zerrissen und auf den Boden geschmissen.

Bin dann zur Polizei, die meinten, sie können da nichts machen, weil 
kein öffentlicher Verkehrsraum. Sollte ich privatrechtlich klären, also 
Rechtsanwalt usw. Am Ende kam die Empfehlung, den Stellplatz aufzugeben, 
was ich dann auch getan habe.

Da bleibt ein übler Nachgeschmack im Mund, den man mit einigen Bier 
runter spülen muss, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Gast #7101185
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Percy N. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> Und die kommen vorbei. Das weiß ich 100%.
>
> Verglichen mit der Dir sonst eigenen 1000-prozentigen Gewissheit ist das
> also eher der schwache Hauch der Ahnung einer Wunschvorstellung;

Sag da ein Freund von mir. Der flucht heute noch deshalb.

Aber das die mit Tatüttata ankommen habe ich NIE behauptet.

Das Ordnungsamt fährt bei uns sogar Streife. Da haben die kein Problem 
man eben ein Umweg zu fahren. Kann aber mal locker ne Std. oder länger 
dauern.

Aber stelle dich mit dein Auto mal auf ein Behindertenparkplatz. Und 
teste mal wie schnell dein Auto weg ist.

Leute abschleppen durch eine Behörde bringt denen Kohle. Und die 
brauchen sie dringend. Das ist Geld für die Gemeinde. Uns so was 
motiviert. !!!!
Gast #7101186
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Schlaumaier schrieb:
> Dann schicken die halt das Ordnungsamt.
>
> Davon abgesehen ist ein Nötigung. !!! Und die Anzeige müssen sie
> aufnehmen.
>
> Und das sehen die Herren inzwischen sehr eng.
>
> Manch mal eine Nötigung auf der Autobahn und du hast dein Spaß. Das wird
> richtig teuer mit Gerichtsprozess u.s.w.
>
> https://www.garage-und-carport.de/was-tun-wenn-die-einfahrt-zugeparkt-ist/
>
> ALLE Seiten im Netz schreiben Polizei ODER Ordnungsamt anrufen.
>
> Und die kommen vorbei. Das weiß ich 100%.

Du kennst das wohl von den Herren mit der langärmligen weißen Weste...
Gast #7101193
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H. H. schrieb:
> Du kennst das wohl von den Herren mit der langärmligen weißen Weste...

Nein, aber ich kenne einige Herren die die gerne verleihen.

Ich glaube es gibt kein Autofahrer der sich nicht schon bei einen 
gemütlichen Beisammensein o. in der Firma, über Knöllchen, Abschleppen 
und Co. ausgeweint hat und über die Polizei o.ä. geflucht hat.

Jedenfalls habe ich schon einige so Gespräche mit erlebt. Wobei bei uns 
in der Firma es eher um Geschwindigkeitsknöllchen ging. ;)
Gast #7101198
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Schlaumaier schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Du kennst das wohl von den Herren mit der langärmligen weißen Weste...
>
> Nein, aber ich kenne einige Herren die die gerne verleihen.

Die kennen auch schon deine Größe.



> Ich glaube es gibt kein Autofahrer der sich nicht schon bei einen
> gemütlichen Beisammensein o. in der Firma, über Knöllchen, Abschleppen
> und Co. ausgeweint hat und über die Polizei o.ä. geflucht hat.
>
> Jedenfalls habe ich schon einige so Gespräche mit erlebt. Wobei bei uns
> in der Firma es eher um Geschwindigkeitsknöllchen ging. ;)

Du bist doch nicht in einer Firma untergebracht.
#7101227
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Gast #7101295
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In der fahrschule haben sie damals auch gesagt Polizei anrufen, und die 
rufen dann einen Abschleppservice an.

Dann habe ich neulich gehört man bräuchte dieses Parken verboten 
Einfahrt Schild. Keine Ahnung ob da was dran ist.
Gast #7101313
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DANIEL D. schrieb:
> Dann habe ich neulich gehört man bräuchte dieses Parken verboten
> Einfahrt Schild. Keine Ahnung ob da was dran ist.

Du glaubst wohl, es ware erlaubt in einer fremden Einfahrt zu parken.

Ja, du brauchst dann ein Schild.

Manchem anderen mag es als Erinnerung dienen.

Die Frage ist, was ist, wenn ich meiner eigene Einfahrt zuparke und so 
ein Schild habe. Darf die Politesse mir dann ein Knöllchen schreiben ?

Also: Parken verboten ausser Alois.

Schlauer scheint diese Methode
https://youtu.be/qcfu6GVS0Hk
Gast #7101316
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MaWin schrieb:
> Ja, du brauchst dann ein Schild.
>
> Manchem anderen mag es als Erinnerung dienen.

Die Rechtslage ändert sich nicht.  Aber eine gute Drohung hat oft Wunder 
gewirkt.

Besonders das : "Fahrzeuge werden Kostenpflichtig abgeschleppt".

Da den Autofahrer die Rechtslage bekannt ist, wirkt der Spruch dann als 
Drohung.
Gast #7101399
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Philipp G. schrieb:
> Nein. Wenn der seinen Hund (oder Kind) in der Sommerhitze kurz im
> Auto hat und der kann nicht mehr aufsperren hast du u.U. ein massives
> Problem. Im worst case Knast.

Er kann ja die Scheibe einschlagen. Wen er seinen Hund/Kind retten will.
Aber in der Regel gibt es noch eine Tür mit Schloss, wenn die Batterie 
inm Schlüssel schwächelt.
Ich habe ein Abus-Schloss, das einfach in die Felge des Vorderrads auf 
der Fahrerseite kommt. Dann kommt noch ein A4-Zettel mit meiner 
Telefonnummer und dem Hinweis auf die Wegfahrsperre hinter den 
Scheibenwischer und fertig.
(Firma: Da) #7101453
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Richardt schrieb:
> ich glaube es hat sich erledigt! Mein Nachbar hat nun vor einer anderen
> Garage geparkt als der Eigentümer von dort aus Rausparken wollte. Er
> sagte ihm er soll warten weil er in 10 min zurück sei (oder 15, habe es
> nicht genau gehört). Jetzt steht die Polizei da, weil der Eigentümer
> handgreiflich geworden ist.

Das war sicher ein Landsmann. Da wird kurz geredet, wenn der andere 
glaubt blöd sein zu müssen, wird Blödheit raus geprügelt. Braucht ja eh 
keiner.
Beitrag #7101454 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7101466
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Schlaumaier schrieb:
> Es geht in den Fall NICHT um den Verkehr sondern den Tatbestand der
> Nötigung.
Das ist keine Nötigung, sondern schlichtweg ein Parkvergehen.
Man hat auch keinen rechtlichen Anspruch in seine Garage einfahren zu 
können. Wenn da einer davor steht einfach Pech gehabt. Man hat lediglich 
in begründeten Fällen (z.B. Notfall, Arztbesuch, Weg zur Arbeit) einen 
Anspruch auf Ausfahrt aus seiner Garage/Grundstück.
Habe ich alles vor einigen Jahren selbst durch. Die Polizei hat sofort 
auf's Ordnungsamt verwiesen. Ich habe dort angerufen, gekommen ist 
keiner. Man hat mir lediglich die Rufnummer eines Abschleppunternehmens 
mitgeteilt und mich darauf hingewiesen das ich eine Anzeige machen 
könne. Ich habe dann das Abschleppunternehmen angerufen, die ware auch 
ruck zuck da, haben alles dokumentiert und dann war die Karre weg. Das 
Schlimmste was mir hätte passieren können wäre gewesen, daß ich den 
Abschlepper bezahlen muß, da der das Auto nicht einbehalten darf, wenn 
der Dilinquent nicht zahlt. Ich hätte in so einem Fall das einklagen 
müssen, was aber in meinem Fall nicht erforderlich war. Der 
Abschleppdienst hat sogar das Ausfahren meinerseits aus der 
Garage/Grundstück dokumentiert - der wird wohl wissen warum.
Gast #7101477
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DANIEL D. schrieb:
> Dann habe ich neulich gehört man bräuchte dieses Parken verboten
> Einfahrt Schild. Keine Ahnung ob da was dran ist.
Nö so ein Schild braucht es nicht. Eine Grundstücksein-/ausfahrt bzw. 
Garage ist i.d.R. als solche erkennbar und dann wird das durch §12 StVO 
Absatz 3.3 und 3.5 geregelt.
Gast #7101480
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Content B. schrieb im Beitrag #7101454:
> Baerbock hat gesagt: Man muss denen Ravioli bieten.

Natürlich nicht,

https://correctiv.org/faktencheck/2022/05/27/erfundenes-zitat-baerbock-sagte-nicht-nur-wer-eine-klare-sprache-beherrsche-koenne-dem-gegenueber-ravioli-bieten/

es gibt nur viele Leute, die so dumm wie du sind, und fake news ohne 
Recherche weiterverbreiten.


> DANIEL D. schrieb:
>
>> Konfrontation mit anderen Menschen ist wohl echt so ein Problem
>> Ding.
>

Du siehst ja an den Beiträgen hier,  warum man den meisten 
Forenteilnehmern im echten Leben nicht begegnen will.
#7101485
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Zeno schrieb:
> Man hat auch keinen rechtlichen Anspruch in seine Garage einfahren zu
> können.

§ 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder 
Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von 
dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere 
Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung 
klagen.

So entschieden:
https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/1185-nachbar-blockiert-mit-seinem-auto-die-garagenzufahrt
#7101492
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Kommt drauf an, worauf der Störer steht. Öffentlich oder Privat. Das ist 
entscheidend.

Ebendort: "Auch das Parken vor Garageneinfahrten auf einem 
Privatgrundstück ist nicht zulässig. Der Grundstücksbesitzer darf nicht 
behindert oder beeinträchtigt werden. Allerdings findet in diesem Fall 
die StVO keine Anwendung, da es sich nicht um öffentlichen Raum, sondern 
um ein Privatgrundstück handelt. In diesem Fall liegt jedoch eine 
zivilrechtliche Besitzstörung vor."
Gast #7101496
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(prx) A. K. schrieb:
> § 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
>
> (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder
> Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von
> dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere
> Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung
> klagen.
Das mag ja alles sein, hilft Dir bloß nicht wenn Du in Deine 
Garage/Grundstück einfahren willst. Um das zu verlangen müßtest Du des 
Dilinquenten habhaft werden, was leider oftmals nicht so einfach ist. 
Wenn Du weist wer es ist kannst Du ihn ja auf Unterlassung verklagen. 
Das macht aber nur Sinn wenn er es immer wieder tut. Und Du mußt 
natürlich viel Geduld haben bis Dein Fall vor Gericht landet vergeht 
eine Weile und wenn's dann noch ganz dumm läuft wird die Klage 
abgewiesen.
Gast #7101586
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MaWin schrieb:
> Content B. schrieb:
>> Baerbock hat gesagt: Man muss denen Ravioli bieten.
> Natürlich nicht,
> 
https://correctiv.org/faktencheck/2022/05/27/erfundenes-zitat-baerbock-sagte-nicht-nur-wer-eine-klare-sprache-beherrsche-koenne-dem-gegenueber-ravioli-bieten/
> es gibt nur viele Leute, die so dumm wie du sind, und fake news ohne
> Recherche weiterverbreiten.

Egal, sie eine derartige Konifere, dass man die Ravioli gerne glauben 
möchte.

Dazu passend: https://funpot.net/?755035
#7101593
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(prx) A. K. schrieb:
> Zeno schrieb:
>
>> Das mag ja alles sein, hilft Dir bloß nicht wenn Du in Deine
>> Garage/Grundstück einfahren willst.
>
> Es ging nur um deine Aussage, dass man keinen Anspruch hätte. Doch, den
> hat man. Aber ja, einen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen kann
> aufwändig sein.

Das ist bei einer öffentlich-rechtlichen Beitreibung nicht viel anders. 
Und daraus erklärt sich auch die Findigkeit der Exekutive, wenn es darum 
geht, hilfesuchende Bürger abzuwimmeln. Wer möchte auch gern dem 
Kämmerer die Beitreibung der Kosten einer Ersatzvornahme aufbürden, 
vorausgesetzt, man habe den Erstattungsandpruch des Staates überhaupt 
wirksam und bestandskräftig entstehen lassen ...
Gast #7101598
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Vielleicht ist es auch ganz anders.
Man sollte beide Seiten hören.

Evtl. sitzen alte Hagestolze hinter der Gardine und warten nur darauf, 
dass sich jemand in eine Einfahrt stellt.
Und dann sofort das Getöse mit Anwalt, Polizei, Ornungsamt loszulassen.

Da zählt auch nicht, das sich die arme Sau nur zum Ausladen von Bier und 
Kartoffeln mal für 15Min dort hinstellt.
Gast #7101626
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Andrea B. schrieb:
> Zweitwagen zulegen und die Einfahrt selbst zuparken.

Soweit es sich um öfentlichen Verkehrsraum handelt, Parken vor einer 
Einfahrt oder abgesenktem Bordstein, ist es auch vor der eigenen eine 
Ordnungswidrigkeit.

michael_ schrieb:
> Da zählt auch nicht, das sich die arme Sau nur zum Ausladen von Bier und
> Kartoffeln mal für 15Min dort hinstellt.

"arme Sau" meint wohl eher "faule Sau".

Bei mir gegenüber war ein Kioskladen, "nur mal kurz einen Kaffee holen". 
Parkraumnot gibt es hier nicht, aber vor meiner Einfahrt geparkt, musste 
man den Fettarsch 10 Meter weniger bewegen.

Das nervt, wenn ich gerade zur Arbeit will oder nachhause komme - die 
Faulsäcke stehlen meine Zeit.

Ich bin ein paar Jahre lang gelegentlich mit meinem Freund Karl auf dem 
Abschleppwagen mitgefahren, bei zugeparkten Einfahrten war die Polizei 
Braunschweig zügig dabei. Richtig gut war das an einer bestimmten 
Stelle, wo wir drei- oder viermal pro Nachmittag jemanden aus dem 
Halteverbot gegenüber der Grundstückszufahrten holen durften.

Ein Bekannter in Salzgitter hat über Monate gestritten, gegenüber seiner 
Zufahrt ein Halteverbot durchzusetzen, es war den faulen Nachbarn nicht 
zu vermitteln, 5 Meter weiter zu parken.

Das ist ein Problem des Sozialverhaltens, dafür sind die einfach zu 
dumm. Ich verstehe die Leute, die sich über Behinderungen durch 
Faulparker aufregen und Abhilfe suchen.
Gast #7101642
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Manfred schrieb:
> michael_ schrieb:
>> Da zählt auch nicht, das sich die arme Sau nur zum Ausladen von Bier und
>> Kartoffeln mal für 15Min dort hinstellt.
>
> "arme Sau" meint wohl eher "faule Sau".
>
> Bei mir gegenüber war ein Kioskladen, "nur mal kurz einen Kaffee holen".
> Parkraumnot gibt es hier nicht, aber vor meiner Einfahrt geparkt, musste
> man den Fettarsch 10 Meter weniger bewegen.

Scheinbar kennst du den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht!
Natürlich kann man im Parkverbot halten um be/entladen.
Oder Kaffee holen.
In der Fahrschule wurden da 10Min(?) genannt.

Wer hat nicht schon mal in Einfahrten o.ä. gehalten?
Gast #7101644
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michael_ schrieb:
> Scheinbar kennst du den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht!
> Natürlich kann man im Parkverbot halten um be/entladen.
> Oder Kaffee holen.
> In der Fahrschule wurden da 10Min(?) genannt.

Eher 3min, und sobald man das Auto zuschließen muss, kann man es nicht 
mehr als halten definieren.
#7101645
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DANIEL D. schrieb:
> michael_ schrieb:
>> Scheinbar kennst du den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht!
>> Natürlich kann man im Parkverbot halten um be/entladen.
>> Oder Kaffee holen.
>> In der Fahrschule wurden da 10Min(?) genannt.
>
> Eher 3min,
Beides falsch.

Halteverbot: es geht überhaupt nichts.

Eingeschränktes Halteverbot: es darf ohne Weiteres bis zu drei Minuten 
gehalten werden; ohne Zeitbegrenzung ist zulässig das Be-und Entladen 
sowie Aufnehmen umd Absetzen von Mitfahrern.

Parkverbot: gibt es schon bald 50 Jahre nicht mehr.

> und sobald man das Auto zuschließen muss, kann man es nicht
> mehr als halten definieren.

Das passt schon besser. Deutlich besser.
Gast #7101736
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Manfred schrieb:
> Egal, sie eine derartige Konifere, dass man die Ravioli gerne glauben
> möchte.

Zusätlich wurden hier vom Faktenchecker die Frösche des Teichs gefragt, 
den man stilllegen möchte. Die Antwort fällt natuerlich entsprechend 
aus.

In dieser Bedeutung habe ich aber den Begriff "Ravioli" schon öfters von 
den Sozialpädagogen, sowie Geisteswissenschaftlern, gehört, weil doch 
das "P" so hart wie "Pistole" klinge. Das wäre zu hart für die "woke" 
Generation. Das wird auch gerne als Drohung von Sozialpädagoginnnen 
angewendet, die gerade wegen der Kinder zu Hause sind oder Teilzeit 
machen. Da bedeutet das, wenn er nicht macht was ich will, bekommt er 
Ravioli aus der Dose, wenn sie dran ist mit kochen. Also durchaus ist 
das durchaus in ihrem Umfeld gebräuchlich.

Herr Bundeskanzler Scholz hat neulich auch in einer Akademie seinen 
Vortrag abgelesen, aber der Autor war bei der Veranstaltung zugegen. Bei 
den anschließenden Fragen hat er auch die eine oder andere in seinem 
Umfeld umgangssprachliche "schlaue" Formulierung rausgehauen, so dass 
einige nachher sagten, der Kanzler könne auch unterhaltsam sein, wenn er 
wolle.
Gast #7101749
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Manche Leute bekommen ihr Leben nicht in den Griff. Dabei ist es doch so 
einfach:
Kauf einen Zweitwagen (oder einen Roller a la Schlaumeier) park den vor 
deiner Garage - Nachbar brutal ausgetrickst.
Und alles ohne Störsender...

(Aber hoffentlich wirst du dann nicht handgreiflich gegen dich 
selbst...)
Gast #7101787
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Dieter schrieb:
> Herr Bundeskanzler Scholz hat neulich auch in einer Akademie seinen
> Vortrag abgelesen, aber der Autor war bei der Veranstaltung zugegen. Bei
> den anschließenden Fragen hat er auch die eine oder andere in seinem
> Umfeld umgangssprachliche "schlaue" Formulierung rausgehauen, so dass
> einige nachher sagten, der Kanzler könne auch unterhaltsam sein, wenn er
> wolle.

Geht es etwas konkreter? Kommen solche Kommentare wie deiner bei raus, 
wenn man als Kind keine Ravioli oder zu viel Ravioli bekommen hat?
Gast #7101805
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(prx) A. K. schrieb:
> Es ging nur um deine Aussage, dass man keinen Anspruch hätte. Doch, den
> hat man.
Im zivilrechtlichen Sinne schon, habe ich auch nie bezweifelt, das mußt 
Du aber einklagen. Es ging um den Abschlepper bzw. um die Kosten dafür. 
Wenn Du die Karre abschleppen läßt, um in die Garage/Grundstück 
einzufahren, bleibst Du erst mal auf den Kosten sitzen. Du kannst dann 
nur versuchen das einzuklagen. Wenn der das nur einmalig gemacht hat, 
weil er unaufmerksam war, dann bekommt er zwar ein Ordnungsgeld rein 
gedrückt (wegen §12 StVO), aber Du bleibst auf den Kosten für den 
Abschlepper sitzen. Da greift dann die Verhältnismäßigkeit. Es ist 
durchaus zumutbar, daß Du Dein Fahrzeug, zumindest zeitweise, im 
öffentlichen Verkehrsraum abstellst. Was anders wäre es, wenn er das 
Fahrzeug so parkt, das Du gar nicht mehr auf Dein Grundstück kommst, 
also auch nicht zu Fuß.
Gast #7101820
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Andrea B. schrieb:
> Manfred schrieb:
>> Soweit es sich um öfentlichen Verkehrsraum handelt, Parken vor einer
>> Einfahrt oder abgesenktem Bordstein, ist es auch vor der eigenen eine
>> Ordnungswidrigkeit.
>
> Kümmert ja anscheinend niemanden.
Doch es gibt auch sehr dienstbeflissene Ploitessen. Vor gut 2 Monaten 
hat es meinen Nachbarn erwischt. Er war bei seinen Schwiegerelten und 
hat vor der Einfahrt geparkt, um den Schlüssel für's Hoftor zu holen. In 
der Zwischenzeit hat die Politesse ihren Rundgang gemacht und ihm ein 
Knöllchen verpasst - wahrscheinlich auch deswegen weil er schon auf 
Grund des Kennzeichens ortsansässig sein konnte. Das Pikante dabei mein 
Nachbar ist selbst Polizist. Allerdings konnte er nachweisen das er dort 
hin gehört, so das man das fallen gelassen hat. Hat ihm aber erst mal 
einige Mühe und Telefonate gekostet.
Gast #7101883
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pp schrieb:
> Ganz fies: Vermiete deine Garage an den Nachbarn - und dann parkst du
> selbst davor...

Noch besser wäre, Du parkst vor Deinem Urlaub etwas weiter weg Dein 
Auto. Er stellt sich davor und in der Nacht verfrachtest Du mit Freunden 
das Auto in Deine Garage und machst das Tor zu. Am nächsten Tag sucht er 
es und meldet es als gestohlen. Wenn Du zurückkommst, findest Du das 
Auto Deines Nachbarn in der Garage. Meldest, dass Dein Nachbar wohl 
etwas angeheitert gewesen sein muss und voller Frechheit nicht nur Dich 
eingeparkt hat, sondern diesmal sogar in die Garage fuhr. Das wird ein 
riesen Spaß.
Beitrag #7101988 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7102034 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7102100
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Zeno schrieb:
> Das mag ja alles sein, hilft Dir bloß nicht wenn Du in Deine
> Garage/Grundstück einfahren willst. Um das zu verlangen müßtest Du des
> Dilinquenten habhaft werden, was leider oftmals nicht so einfach ist.

Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt 
es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21. 
September 2012.

> Wenn Du weist wer es ist kannst Du ihn ja auf Unterlassung verklagen.

Was sagt Dir "Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote"? 
Siehe dazu auch das oben zitierte Urteil des BGH.
#7102119
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Zeno schrieb:
> Schlimmste was mir hätte passieren können wäre gewesen, daß ich den
> Abschlepper bezahlen muß, da der das Auto nicht einbehalten darf, wenn
> der Dilinquent nicht zahlt.

Eine kreative Grossstadtvariante, die etwas mehr auf Linie mit manchen 
Rachegedanken hier im Forum liegt, aber demgegenüber den Vorteil hat, 
anscheindend legal zu sein:

`Die Kosten dafür hat ihnen der Falsch­parker zu ersetzen. Und erst wenn 
der Falsch­parker gezahlt hat, muss ihm der Grundstücks­besitzer 
verraten, wo sein Wagen jetzt steht. „Zurück­behaltungs­recht“ nennen 
Juristen das.'

https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-0/
#7102127
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PS: Dieses "Zurück­behaltungs­recht" klingt so, als ob der Abschlepper 
das Gefährt nicht unbedingt auf dem eigenen Hof platzieren muss, sondern 
der Auftraggeber es notfalls anderswo verstecken darf. Das wär dann die 
Variante für Orte, in denen die Auswahl an Abschleppunternehmen 
überschaubar ist.

Die Variante, dass das Abschleppunternehmen die Karre erst rausrückt, 
wenn der Betrag beim Auftraggeber eintrudelte, scheint auch möglich, 
aber etwas umstritten zu sein. Das kann wohl je nach Richter auch ins 
Auge gehen.

PS: Dieses Urteil liest sich so, als ob auch der eine oder andere 
BGH-Richter aus ebensolchem Grund schon mal mit dem Taxi zum 
Arbeitsplatz musste: ;-)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58871&pos=10&anz=664&Blank=1.pdf
#7102156
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Percy N. schrieb:
> Ein T. schrieb:
>> Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt
>> es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.
>> September 2012.
>
> Da geht es zwar um § 862 BGB, der Rechtsgedanke dürfte jedoch auf § 1004
> BGB übertragbar sein.

Im zitierten Urteil ging es zwar im Kern um eine sehr ähnliche Sache, 
und dabei kommen sicherlich 858, 862 und 1004 BGB in Betracht, am Ende 
tut sich das nicht sonderlich viel.

Spannend könnte übrigens auch das Verfahren gegen den handgreiflichen 
Nachbarn werden, think 859 S 1 BGB: "Der Besitzer darf sich verbotener 
Eigenmacht mit Gewalt erwehren." Das ist allerdings 
(verständlicherweise) an enge Bedingungen geknüpft.
#7102163
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MiWi schrieb:
> Und was hat die ganze Sache nun mit Fahrzeugelektronik zu tun?

Ganz einfach: Sein Bastelprojekt signalisiert nach einer angemessenen 
Karenzzeit automatisch einem Abschleppunternehmen, dass es mal wieder 
Gelegenheit gibt, Geld zu verdienen. Mit etwas Glück ist die Karre dann 
schon weg, bevor der Bastler aus der Garage will.

Falls das Auto schon weg ist, wenn der Abschlepper kommt: Die Leerfahrt 
darf man auch in Rechnung stellen. Also sollte das Bastelprojekt auch 
das Nummernschild fotografieren. Es sollte nur leidlich sicher sein, 
dass das "Auto" nicht in ein Fell gewickelt ist. Also das Bild lieber 
mit ans Unternehmen schicken. ;-)
#7102231
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(prx) A. K. schrieb:
> Dieses Urteil liest sich so, als ob auch der eine oder andere
> BGH-Richter aus ebensolchem Grund schon mal mit dem Taxi zum
> Arbeitsplatz musste:

Findest Du? Der Falschparker wurde doch kediglich hinsichtlich der nicht 
individuell zurechenbaren Kosten der Parkraumüberwachung entlastet.

Die Nurzungsausfallentschädigung hingegen wurde ihm komplett verweigert.

Wer mag, kann sich zudem einmal mit dem Prozedere der Hinterlegung einer 
Sicherheit befassen; mal eben en passant geht das nicht. Vielleicht 
hätte sich der Falschparker gleichwohl diese Tortur auf sich nehmen oder 
zumindest eine Vorbehaltszahlung anbieten sollen.
#7102239
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Ein T. schrieb:
> Spannend könnte übrigens auch das Verfahren gegen den handgreiflichen
> Nachbarn werden, think 859 S 1 BGB: "Der Besitzer darf sich verbotener
> Eigenmacht mit Gewalt erwehren." Das ist allerdings
> (verständlicherweise) an enge Bedingungen geknüpft.

Hier käme § 859 III BGB in Betracht, ind das gdht nur "sofort". Die 
Gerichte haben das bisher gern dahingehend interpretiert, dass die 
Motorhaube noch warm sein müsse.

Vielleicht ein weiterer Grund, auf e-Autos umzusteigen.

Btw § 859 S 1 BGB gibt es nicht,; Du meinst vermutlich § 859 I bzw § 859 
Abs 1.
#7102241
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(prx) A. K. schrieb:
> Ganz einfach: Sein Bastelprojekt signalisiert nach einer angemessenen
> Karenzzeit automatisch einem Abschleppunternehmen, dass es mal wieder
> Gelegenheit gibt, Geld zu verdienen.

Wenn ich diesen [1] Eintrag im Jurawiki richtig deute, muß das 
"/sofort/" geschehen, wobei mit "/sofort/" wohl je nach Literaturmeinung 
zwischen dreißig Minuten und bis zu sieben Stunden liegt.

Grundsätzlich wäre es schon ganz gut möglich, einen RasPi so zu 
programmieren, daß er die Einfahrt überwacht und einen Abschleppdienst 
bemüht, wenn dort ein Fahrzeug mit einem falschen oder richtigen 
Nummernschilder steht (je nachdem, ob man lieber mit Positiv- oder 
Negativlisten arbeiten möchte). Mit OpenCV für die Objekt- und etwa 
Tesseract für die Erkennung des Nummernschildes ist das nicht so schwer. 
;-)


[1] https://www.jurawiki.de/BesitzSchutz
#7102255
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Ein T. schrieb:
> Wenn ich diesen [1] Eintrag im Jurawiki richtig deute, muß das
> "/sofort/" geschehen, wobei mit "/sofort/" wohl je nach Literaturmeinung
> zwischen dreißig Minuten und bis zu sieben Stunden liegt.

Das verstehst Du durchaus richtig.

So richtig zwingend ist das Ganze indessen nicht; man könnte "sofort" 
auch mit "ohne Weiteres" übersetzen. Dagegen wiederum spricht dirme 
grundsätzlich konservative Ausrichtung der Erhaltung des Rechtsfriedens.
#7102256
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Percy N. schrieb:
> Hier käme § 859 III BGB in Betracht, ind das gdht nur "sofort". Die
> Gerichte haben das bisher gern dahingehend interpretiert, dass die
> Motorhaube noch warm sein müsse.

Es wurde von Handgreiflichkeiten gesprochen, und daß die Polizei 
deswegen gekommen sei. Die werden wohl nicht eingeschaltet worden sein, 
weil der Nachbar nur die Luft neben dem Falschparker geohrfeigt hat. Und 
wenn der Betreffende noch vor Ort war, sodaß der Nachbar überhaupt 
handgreiflich werden konnte, dann reden wir vermutlich nicht mehr nur 
von "sofoer", sondern über "unverzüglich" und "unmittelbar" -- ganz 
unabhängig von der Temperatur der Motorhaube. ;-)
#7102267
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Ein T. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Hier käme § 859 III BGB in Betracht, ind das gdht nur "sofort". Die
>> Gerichte haben das bisher gern dahingehend interpretiert, dass die
>> Motorhaube noch warm sein müsse.
>
> Es wurde von Handgreiflichkeiten gesprochen, und daß die Polizei
> deswegen gekommen sei.
Wo? In dem angezogenen Urteil stand nichts davon.
> Die werden wohl nicht eingeschaltet worden sein,
> weil der Nachbar nur die Luft neben dem Falschparker geohrfeigt hat. Und
> wenn der Betreffende noch vor Ort war, sodaß der Nachbar überhaupt
> handgreiflich werden konnte, dann reden wir vermutlich nicht mehr nur
> von "sofoer", sondern über "unverzüglich" und "unmittelbar" -- ganz
> unabhängig von der Temperatur der Motorhaube. ;-)

Vorsicht! "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" ( vgl 
"Verzug"), und das ist vermutlich gerade nicht das, was Du hier 
ausdrücken möchtest.
#7102286
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(prx) A. K. schrieb:
> Oder hast du da gegenteilige Erfahrungen gesammelt? ;-)

Sooo viele BGH-Richter kenne ich nicht, die wohnen einfach zu weit 
weg;-)

(prx) A. K. schrieb:
> Was wäre wohl aus Deutschland geworden, hätte Schabowski den feinen
> Unterschied zwischen "sofort" und "unverzüglich" auch schon gekannt? ;-)

Den hat er vermutlich durchaus gekannt, auch wenn derselbe gar nicht so 
fein ist. Interessanter an der Geschichte ist für mich, dass so ziemlich 
alle Anwesenden geflissentlich überhört haben, dass es sich 
ausschließlich um "Visa zur ständigen Ausreise", also Auswanderung, 
drehte.

Hätte man das ernst genommen, dann hätte Erich vermutlich tatsächlich 
selbst das Licht ausdrehen müssen.

Aber so siegte wieder einmal die normative Kraft des Faktischen.
#7102305
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Percy N. schrieb:
> Vorsicht! "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" ( vgl
> "Verzug"), und das ist vermutlich gerade nicht das, was Du hier
> ausdrücken möchtest.

Ich weiß, aber ich meinte "unverzüglich" im umgangssprachlichen Sinn von 
"ohne Verzug" und nicht im Sinn von 121 BGB. Der Nachbar hat dem Parke 
also direkt eine geknallt und nicht erst nach einem Zeitverzug. Wir sind 
hier ja nicht im juristischen Fachseminar, sondern im einem 
Elektronikforum.
Beitrag #7102320 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7102560
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Ein T. schrieb:
> Wir sind
> hier ja nicht im juristischen Fachseminar, sondern im einem
> Elektronikforum.

Na dann zum Abschluss noch ein Witz:

Zwei BGH-Richter gehen in Karlsruhe im Park spazieren. Plötzlich stürmt 
ein Mann heran und schreit den einen BGH-Richter an: "Ihr Hund hat mich 
gerade gebissen, ich will 100,00 Euro Schmerzensgeld!" Der BGH-Richter 
zückt wortlos sein Portemonnaie und gibt dem Mann 100,00 Euro. Sein 
Kollege fragt erstaunt: "Du hast doch gar keinen Hund, wieso gibst Du 
dem Mann 100,00 Euro?" "Na, Du weißt doch, wie die unteren Instanzen 
entscheiden..."
Gast #7102866
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Ein T. schrieb:
> Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt
> es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.
> September 2012.
Klar Du Schlauberger, den muß man halt erst mal ermitteln.
Ein T. schrieb:
> Was sagt Dir "Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote"?
> Siehe dazu auch das oben zitierte Urteil des BGH.
Hilft Dir auch nicht sofort, wenn Du gerade weg willst.

Das funktioniert alles nur bei Wiederholungstätern, die das permanent 
machen.
Gast #7102874
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(prx) A. K. schrieb:
> Die Variante, dass das Abschleppunternehmen die Karre erst rausrückt,
> wenn der Betrag beim Auftraggeber eintrudelte, scheint auch möglich,
> aber etwas umstritten zu sein. Das kann wohl je nach Richter auch ins
> Auge gehen.
Soweit ich weis, kann der Abschleppunternehmer das Fahrzeug einbehalten, 
wenn das Abschleppen durch die Polizei oder das Ordnungsamt beauftragt 
wurde. WEnn man das als Privatperson macht, dann muß er das Fahrzeug 
herausgeben, auch wenn der Fahrzeughalter sich weigert zu bezahlen. Er 
wird dann einfach die Kosten an den Auftraggeber durchreichen. Man muß 
es dann halt einklagen.
#7102909
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Zeno schrieb:
> WEnn man das als Privatperson macht, dann muß er das Fahrzeug
> herausgeben

Der Abschlepper vielleicht, weil es nicht sein Geld ist und er wohl 
keinen Inkasso-Auftrag hat. Aber dazu muss der Inhaber der Karre 
rauskriegen, wo es steht. Und das muss der Auftraggeber der Entfernung 
des Fahrzeugs nicht preisgeben.

BGH: "Die Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe war nicht fällig, 
weil ihr gemäß § 273 Abs. 1 und 2 BGB ein Zurückbehaltungsrecht 
zustand." (ZR 30/11)

Sowas in der Art, oder verfeinerte Varianten der Zurückbehaltung, kann 
man zwar anderswo auch anders lesen, aber dann muss der Übeltäter erst 
einmal gegen ein BGH-Urteil anstinken.
#7103068
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(prx) A. K. schrieb:
> Der Abschlepper vielleicht, weil es nicht sein Geld ist und er wohl
> keinen Inkasso-Auftrag hat.

In dem oben zitierten Fall hatte sich der Abschlepoer den 
Schadensersatzanspruch des Auftraggeber gegen den Störer abtreten 
lassen, forderte also aus eigenem Recht.

Deshalb gab es auch kein Problem mit dem RechtsDienstLG.

(prx) A. K. schrieb:
> ZR 30/11

V ZR 39/11, bitte. Der BGH hat mehrere Zivilsenate, die keineswegs immer 
alle der selben Meinung anhängen.
#7103172
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Zeno schrieb:
> Ein T. schrieb:
>> Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt
>> es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.
>> September 2012.
> Klar Du Schlauberger, den muß man halt erst mal ermitteln.

Kraftfahrzeuge haben gemeinhin sogenannte Kennzeichen, volkstümlich 
häufig auch "Nummernschilder" genannt. Darüber kann man den Halter 
abfragen, entgegen weit verbreiteter Gerüchte übrigens auch als 
Privatperson. Aus Gründen des Datenschutz muß man dazu natürlich ein 
berechtigtes Interesse belegen, das im vorliegenden Fall allerdings 
gegeben sein dürfte.

Ich in meinem Falle bin allerdings bekennender Anhänger des 
Beauftragtenwesens und würde daher meinen Rechtsanwalt beauftragen, 
damit der sich für mich ärgert. Klar, dabei muß ich wahrscheinlich in 
Vorleistung gehen und im schlimmsten Fall, daß die Forderung nicht 
beitreibbar sein sollte, bleibe ich sogar auf den Kosten sitzen. Da 
derjenige, dessen Kraftfahrzeug meine Einfahrt zuparkt, jedoch 
offensichtlich ein Kraftfahrzeug besitzt und dafür Steuern, Versicherung 
und Unterhaltskosten tragen kann, ist die Wahrscheinlichkeit doch 
relativ überschaubar, daß mein Anwalt meine Forderungen dauerhaft nicht 
beitreiben vermöchte.

> Ein T. schrieb:
>> Was sagt Dir "Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote"?
>> Siehe dazu auch das oben zitierte Urteil des BGH.
> Hilft Dir auch nicht sofort, wenn Du gerade weg willst.

Dazu gibt es noch eine Möglichkeit unter Zuhilfenahme der Polizei, auf 
den ich hier jedoch nicht näher eingehen mag -- und dessen Funktionieren 
zudem im Ermessen der Beamten und ihrer Einschätzung der Dringlichkeit 
Deines Anliegens liegt. Aber ohne diese Möglichkeit sieht es leider erst 
einmal ziemlich doof aus -- es sei denn, Du beißt in den sauren Apfel, 
und gehst für die Entfernung des Kraftfahrzeuges durch ein 
Abschleppunternehmen in Vorleistung.

> Das funktioniert alles nur bei Wiederholungstätern, die das permanent
> machen.

Aber nein, die Nummer mit der Abmahnung funktioniert sofort, auch beim 
ersten Vorfall. Sinn einer Abmahnung ist es ja gerade, Wiederholungen zu 
vermeiden.
#7103208
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(prx) A. K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> V ZR 39/11, bitte. Der BGH hat mehrere Zivilsenate, die keineswegs immer
>> alle der selben Meinung anhängen.
>
> Ich hoffe, die wissen selbst, wie sie heissen. ;-)

V ZR, wie gesagt.

Den Typo mit der 9 statt 0 werden die intelligenteren Leser wohl selbst 
bemerkt haben. ;-)

Und nein, die laufende Nummer des Vorgangs ist nicht Bestandteil der 
Bezeichnung des Spruchkörpers. Manchen Leuten wird man vermutlich selbst 
das noch explizit erzählen müssen ...
Beitrag #7103214 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7103218
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Percy N. schrieb:
> Den Typo mit der 9 statt 0 werden die intelligenteren Leser wohl selbst
> bemerkt haben. ;-)

Naja. wenn du einen Tippfehler meinerseits mit einem Tippfehler 
deinerseits beantwortest, kann man schon verwirrt werden.

> Manchen Leuten wird man vermutlich selbst
> das noch explizit erzählen müssen ...

Ich bin bloss Informatiker. Neben den üblichen Körpern bin ich vor 
Urzeiten auch schon jenen in der Algebra begegnet. Aber Spruchkörper 
waren noch keine dabei.

> Es soll Informatiker geben, die einen Blick für Datensteukturen haben.

Das hat weniger mit Datenstrukturen zu tun, vielmehr mit Sprache, deren 
Syntax mir nur begrenzt geläufig ist. Dein Parser ist also ganz banal 
über einen Syntaxfehler gestolpert. Beim Parsen etlicher deiner Texte 
pflegt allerdings schon der Lexer abzustürzen. ;-)
#7103225
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(prx) A. K. schrieb:
> Das hat weniger mit Datenstrukturen zu tun, vielmehr mit Sprache, deren
> Syntax mir nur begrenzt geläufig ist. Du bist da also ganz banal über
> einen Syntaxfehler gestolpert.

Nö.

V ZR 30/11 ist eine Datenstruktur, bestehend aus der 
Spruchkörperbezeichnung V ZR und der Bezeichnung der individuellen 
Sache,  wiederum eine Datenstruktur aus laufender Nummer 30 und Jahrgang 
11.

Völlig korrekt bzw vollständig lautet die Bezeichnung "BGH V ZR 30/11". 
Beim BGH fällt das nicht so auf, aber bei Instanzgerichten darfst Du 
lange suchen, wenn der Name des Gerichtes nicht angegeben ist. Das ist 
dann etwa so signifikant wie "Schütze Willibald Arsch, dritter Zug".
Gast #7103231
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Also es gibt Entwarnung!

Meinem Nachbarn haben sie gestern den Führerschein genommen. Er hat zwar 
von meinem anderen Nachbarn eine geknallt bekommen, aber nun sagen 
mehrere Leute aus dass der Fahrer beim Aussteigen gestolpert sei. Zu 
allem Überfluss wurde von der Polizei auch noch Trunkenheit 
festgestellt. Eine offene und halb ausgetrunkene Flasche Bier war im 
Getränkehalter.

Besser hätte es nicht laufen können :-)

Allerdings glaube ich die Flasche Bier kam bei dem Gerangel und 
anschließendem Polizeiruf ins Auto. Mein Nachbar hat nämlich mehrfach 
gesagt er hätte kein Bier im Auto gehabt.

Dennoch würde ich gerne weiter an meinem Modul bauen. Kann ich dieses 
Funkmodul von HopeRF RFM95/96 so ansteuern dass er alle drei 
Schlüsselfrequenzen durchsweept?

Ein Codebeispiel für Arduino wäre nett!
Gast #7103243
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(prx) A. K. schrieb:
> IQ->GND schrieb:
>>        ...trollerforum!
>
> Also was willst du? Im Gegensatz zur üblichen Trollerei kannst du hier
> was lernen. Und wenn es nur der Unterschied zwischen Sprachstruktur und
> Datenstruktur ist.

Klar, auch bei wüsten Beschimpfungen kann man was lernen: 
Rechtschreibung, Sozialstrukturen, den breiten Grat zu §185 StGB

Es bleibt aber Zeitverschwendung, da praktischerweise in der Praxis 
irrelevant. Abgesehen davon das "Spruchkörper" kein Terminus aus der 
Informatik ist.

Wortblaserei ist keine Wissenschaft!
#7103255
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Richardt schrieb:
> Meinem Nachbarn haben sie gestern den Führerschein genommen. Er hat zwar
> von meinem anderen Nachbarn eine geknallt bekommen, aber nun sagen
> mehrere Leute aus dass der Fahrer beim Aussteigen gestolpert sei. Zu
> allem Überfluss wurde von der Polizei auch noch Trunkenheit
> festgestellt. Eine offene und halb ausgetrunkene Flasche Bier war im
> Getränkehalter.

Muss 'ne feine Gegend bei Dir sein.
Gast #7103269
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Percy N. schrieb:
> IQ->GND schrieb:
>> Wortblaserei ist keine Wissenschaft!
>
> Dafür eine recht lukrative Technik!

Kulturtechnik, nicht Technik.

Und auch nur so lukrativ, wie es die Gegenseite oder das alimentierte 
Rechtspflegesystem zulässt. Aber auch in cum bono Fällen kann 
Wortblaserei in Blüte erleben. Oder bei Sophisten und last but not least 
jegliche Exegese.

„Sophistik ist […] die Kunst, durch falsche Dialektik das Wahre mit dem 
Falschen zu verwirren und durch Disputieren, Widerspruch und 
Schönschwatzen Beifall und Reichtum zu erwerben; sophistisch heißt 
demnach trügerisch, Sophisterei ein verfängliches Räsonnement."
Gast #7103275
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(prx) A. K. schrieb:
> Dann werden sie dich fragen, ob Privatgrundstück oder öffentlich.

Also wenn einer auf meinem Privatgrundstück parkt, dann werde ich ihm 
sagen sobald er mein Grundstück betritt werde ich ihn verprügeln. Und 
wenn er das dann macht, dann werde ich ihn auch verprügeln😁
#7103295
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DANIEL D. schrieb:
> Also muss man nur bei fremden Leuten parken und darf dann automatisch
> Hausfriedensbruch begehen oder was?

Der Versuch, Zivilrecht handgreiflich durchzusetzen, landet hierzulande 
leicht beim Strafrecht. Und für dich vielleicht wichtiger: Wenn du ihn 
per "stand your ground" Law ins Krankenhaus beförderst, wenn fährt dann 
sein Auto weg?
Beitrag #7103302 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #7103321
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Ääää, ehm, ich denke, ich für meinen Teil, ja, ich meine gewissermaßen, 
das ist (gar) keine Frage und wenn Sie mich fragen dann ist unter 
Umständen sozusagen und in gewisser Weise im Grunde einfach alles - wie 
gesagt - gesagt.
Gast #7103339
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(prx) A. K. schrieb:
> DANIEL D. schrieb:
>> sobald er mein Grundstück betritt werde ich ihn verprügeln. Und
>> wenn er das dann macht, dann werde ich ihn auch verprügeln😁
>
> Das ist natürlich etwas anderes. Dann kommt der Trachtenverein trotz
> Privatgrundstück. Und schleppt dich ab.

Na, nicht gleich Organisationshörigkeit im Überschwank, "Polizei" ist 
eine Wortmarke und kein Verein ;-)

Wobei Parken ohnehin in der StVO und nicht im Vereinsrecht gemaßregelt 
ist. Natürlich kann der TO-Kaspar sein Märchen jetzt umstricken, das dem 
Automobil die TÜV-Marke fehlt und es somit nicht wie Verkehrsmittel der 
StVO unterliegt. Dann kann man sicher mit der Gemeindeordnung und 
'Ablagern von illegalen Müll' argumentieren SCNR
Gast #7103353
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Percy N. schrieb:
> V ZR, wie gesagt.
>
> Den Typo mit der 9 statt 0 werden die intelligenteren Leser wohl selbst
> bemerkt haben. ;-)

Also ich muss gestehen dass ich auch ein wenig verwirrt war. Dies vor 
allem auch deswegen, weil Du zuvor so penibel auf korrekte Schreibweisen 
und sogar genauen juristische Bedeutungen von Worten bestanden hattest, 
die die Juristen anders zu verstehen belieben als normale Menschen.
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