Guten Tag,
ich habe ein kleines Bastelprojekt und würde gerne darüber erzählen und
mir Tipps holen es zu verbessern.
Hintergrund:
Mein Nachbar parkt gerne vor meiner Garage. Herausfahren kann ich dann
nicht mehr und reden lässt er auch nicht mit sich. Daher hab ich ein
kleines Bastelprojekt gemacht. An meiner Garage habe ich einen Sensor
von Sharp Typ GP2-1055K. Den habe ich mit einem Arduino UNO verbunden
und werte diesen aus. Das klapp hervorragend! Über ein Relais wird dann
ein altes Funkthermometer mit Spannung versorgt. Bei dem Thermometer
habe ich den uC-Ausgang fest auf ein Level gelegt, so dass der Sender
immer aktiv ist. Dadurch verhindere ich zuverlässig dass mein Nachbar
beim Parken vor der Garage sein Auto zusperren kann. Nun aber habe ich
festgestellt dass es mehrere Frequenzen gibt. Momentan habe ich um die
433,900 oder ,920 MHz. Es gibt aber auch so 434,420 MHz. Z.B. bei VW. Da
klappt es nicht (mein Schwager ist verbotenerweise mit seinem VW auf
meinem Platz gestellt und konnte zusperren).
Jetzt suche ich eine Lösung wie ich z.B. mit einem anderen Arduino und
einem Funkmodul auf SPI-Basis (HopeRF?) gleich die beiden Frequenzen,
ggf noch die neuen im 868 MHz-Band (z.b. BMW) blockieren kann.
Wer sein Auto nicht absperren kann, wird auch es nicht dort stehen
lassen :-)
Könnt ihr mir bitte einen Tipp geben welche Funkmodule ich nutzen kann
bzw könnt ihr mir bitte einen passenden Code vorab schreiben? Am
liebsten wäre mit einfach nur plug and plä
Was du da machst kann auch böse in die Hose Gehen!
Wenn einer nicht merkt das die Karre offen ist und sich ein anderer der
das merkt "Bedient" und wohlmöglich sogar die ganze Karre klaut bist DU
und nur alleine DU dafür verantwortlich das es zu dieser Situation kam!
Ich hoffe alle hier mit gesundem Menschenverstand helfen dir hierbei
NICHT! Denn sonst sind sie mit dran.
Solche "Störsender", auch wenn sie nur bei Bedarf geschaltet werden sind
ebenfalls nicht erlaubt.
Was du da bisher gemacht hast ist echt heikel!
Lass die Leute Abschleppen, du musst denen erst sagen von wem du hast
Abschleppen lassen und wo das Auto Steht wenn der Halter dir die Kosten
erstattet hat die dir dafür entstanden sind.
Richardt sein Nachbar schrieb:> Richardt schrieb:>> Könnt ihr mir bitte einen Tipp geben>> Höre auf zu Trollen..Richardt mit dt. Der Tipp ist kostenlos.
Unverschämtheit!
Kilo S. schrieb:> Was du da machst kann auch böse in die Hose Gehen!>> Wenn einer nicht merkt das die Karre offen ist und sich ein anderer der> das merkt "Bedient" und wohlmöglich sogar die ganze Karre klaut bist DU> und nur alleine DU dafür verantwortlich das es zu dieser Situation kam!
Nein! Das glaube ich nicht! Wenn jemand sein Auto bei mir in den Garten
stellt und jemand anders ihn mir klaut, kann man mich dafür nicht
verantwortlich machen!
Zudem habe ich ja, wie es sich für einen Deutschen gehört, ein
Parkverbotsschild.
Kilo S. schrieb:> Lass die Leute Abschleppen, du musst denen erst sagen von wem du hast> Abschleppen lassen und wo das Auto Steht wenn der Halter dir die Kosten> erstattet hat die dir dafür entstanden sind.
Abschleppen muss ich aber in Vorleistung gehen und das Geld einklagen.
Bei einem Geringverdiener oder Hartzler bekommst kein Geld (hatte ich
schon durch, hab dann sein Auto einkassiert bis er es freikaufen konnte)
Richardt schrieb:> Nein! Das glaube ich nicht! Wenn jemand sein Auto bei mir in den Garten> stellt und jemand anders ihn mir klaut, kann man mich dafür nicht> verantwortlich machen!
Du hast die gesetzliche Pflicht, einen möglichen Schaden zu minimieren.
Wenn der Verlust der Rostlaube durch Diebstahl erheblich teurer ist als
die Abschleppkosten, könnte es interessant werden.
Richardt schrieb:> Dadurch verhindere ich zuverlässig dass mein Nachbar> beim Parken vor der Garage sein Auto zusperren kann.
Mit mechanischem Schlüssel (ja die gibt es noch) kann weiterhin
abgesperrt werden. Wie wilst du das verhindern? Dem Nachbarn das
Türschloss mit Sekundenkleber zukleben?
Es gibt Nachbarn, die will man nicht haben...
(prx) A. K. schrieb:> Richardt schrieb:>> Jetzt suche ich eine Lösung>> Parkpfosten gegen Vollpfosten?
Dann kommt hier sicher ein Klugscheißer und sagt: wenn er den
Parkpfosten übersieht wirst du für den Schaden aufkommen müssen.
Dann kann ich gleich eine Stahlkette durch seine Felgen ziehen und zwei
Reifen miteinander verbinden.
Richardt schrieb:> Dann kommt hier sicher ein Klugscheißer und sagt: wenn er den> Parkpfosten übersieht wirst du für den Schaden aufkommen müssen.
Das klingt nach zwei Vollpfosten oder einem Troll. Das erschwert die
Sache.
Richardt schrieb:> Jetzt suche ich eine Lösung wie ich z.B. mit einem anderen Arduino und> einem Funkmodul auf SPI-Basis (HopeRF?) gleich die beiden Frequenzen,> ggf noch die neuen im 868 MHz-Band (z.b. BMW) blockieren kann.
Im 868 MHz-Band gibt es bestimmte Restriktionen, da darf man nicht mehr
so frei spielen wie mit 433MHz.
pp schrieb:> Mit mechanischem Schlüssel (ja die gibt es noch) kann weiterhin> abgesperrt werden. Wie wilst du das verhindern?
Das habe ich auch gerade gedacht. Der Mann wird sein Auto einfach per
Schlüssel abschließen und gut ist.
(prx) A. K. schrieb:> Parkpfosten gegen Vollpfosten?
Das ist eine ebenso einfache wie preiswerte Lösung. Aber der TO will ja
die "warum einfach, wenns auch kompliziert geht"-Lösung.
Da gäbe es für den Freitag (leider ist heute schon Samstag) folgende
Lösungen:
Warnung: Folgender Text könnte satirische Ironie enthalten. Weiterlesen
auf eigene Gefahr!
Amerikanisch: Problemlöser Magnum 45.
Russisch: Auto samt Fahrer mit einer Stange explosives.
Arabisch: Ein paar Schlitze am Fahrer anbringen.
Letzteres wird mit CO2-emissionsfreien Werkzeug bei der Anwendung
durchgeführt und wäre daher das geringere Übel an Maßnahmen.
Wenn Garage leer, Tor auf, Fremdparker rein, Tor zu...
Dann lass ihn mal suchen...
Nach 3 Wochen fragst du ihn mal höflich wann er vorhat die Garage mal
wieder zu verlassen, gepaart mit dem Hinweis das du jetzt Anrecht auf
Finderlohn hast.
Ginge auch noch:
- japanisch mit einem großen Schlitz
- amerikanisch bei Testflügen von Falcon Heavy Raketen
- mexikanisch mit dem Maschinengewehr
- italienisch mit Beton-Badelatschen im nächsten Dorftümpel
Also wenn schon martialisch, dann ist seine Variante mit der Kette durch
die Felge nicht mal so chancenlos. Zwar erreicht er damit das Gegenteil,
weil er erst recht nicht in die Garage kommt, aber eine Parkkralle hatte
bereits rechtliche Zustimmung gefunden. Ist halt Vabanque.
Nein. Wenn der seinen Hund (oder Kind) in der Sommerhitze kurz im Auto
hat und der kann nicht mehr aufsperren hast du u.U. ein massives
Problem. Im worst case Knast.
Richardt schrieb:> Zudem habe ich ja, wie es sich für einen Deutschen gehört, ein> Parkverbotsschild.
Ja, das reicht nicht.
Mache ein Schild "Zuhälter parken only"
Ben B. schrieb:> Ginge auch noch:
Berlinerisch: Aufkleber einer bestimmten Partei anbringen oder melden
des Kennzeichens als Symphatisant. Auto wird abgefackelt.
(prx) A. K. schrieb:> Parkpfosten
Es gibt klappbare, abschließbare Parkpfosten. Man kann unten ein
Bügelschloss vorhängen, dass finde ich persönlich aber unbequem, weil
man sich beim Auf- und Abschließen immer so tief bücken muss
(Plautzenträger).
...Oder bequem von oben mit einem Dreikantschlüssel abschließbar
gestalten, so wie auf dem Bild.
Mikrocontrollerlösung:
Ein Mikrocontroller steuert einen 2m kräftigen Roboter, der den nahenden
Gegner erkennt, sofort den Platz besetzt und verteidigt.
(prx) A. K. schrieb:> eine Parkkralle hatte bereits rechtliche Zustimmung gefunden
Hast Du dazu eine Quelle? Bei bekannten Störern erscheint mir das
seltsam.
Dieter schrieb:> Ein Mikrocontroller steuert einen 2m kräftigen Roboter, der den nahenden> Gegner erkennt, sofort den Platz besetzt und verteidigt.
Etwas günstiger: vom Sensor ausgelöste Wasserpistole. ;-)
Bei geeignet variiertem Inhalt gibts dann wenigsten noch etwas harmlose
Unterhaltung im RTL, von der Art "Maschendrohtzauun".
(prx) A. K. schrieb:> Obs nun genau passt oder nicht
Eher nicht, aber danke. Das entspricht etwa meinem Kenntnisstand.
A propos: Dir ist aufgefallen, dass es sich ausschließlich um den
strafrechtlichen Vorwurf der Erpressung handelte und die,Parkkrallen
gerade nicht vor Ort eingesetzt worden waren?
Kilo S. schrieb:> Wenn einer nicht merkt das die Karre offen ist und sich ein anderer der> das merkt "Bedient" und wohlmöglich sogar die ganze Karre klaut bist DU> und nur alleine DU dafür verantwortlich das es zu dieser Situation kam!
Wenn der Fahrer nicht drauf achtet, ob sein Auto nach Druck auf die
Taste nun wirklich zugesperrt hat oder nicht seh ich das Problem nicht
beim Troll-TO.
Aber wer in einer Gegend wohnt, wo Garagen ohne Absprache zugeparkt
werden, kann ja nun auch nicht die Wucht sein :D
Hm,
geh zum Anwalt, und lasse den Kandiaten abmahnen!
https://www.parkplatzdieb.de/so-geht-es
Fertig aus und vorbei, auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!
Reinhard S. schrieb:> Wenn der Fahrer nicht drauf achtet, ob sein Auto nach Druck auf die> Taste nun wirklich zugesperrt hat oder nicht seh ich das Problem nicht> beim Troll-TO.
Wenn er Pech hat, wird der Schaden brüderlich geteilt. ;-)
Immerhin haben beide Ihren Anteil. Percy kann das sicherlich besser
beurteilen, aber vielleicht reicht es je nach Aggressivität des
Nachbarschaftsstreits auch noch zu bedingtem Vorsatz, wenn in der Gegend
öfter mal was unautorisiert wegfährt.
Schild schrieb:> Schild aufstellen: "Nur für Bordell Besucher"
Könnte bei ungeeigneter Wohnlage zum Rohrkrepierer werden, falls sich
die Offiziellen daraufhin auf die Suche nach Rosi machen.
Ohh Leute,
ich glaube es hat sich erledigt! Mein Nachbar hat nun vor einer anderen
Garage geparkt als der Eigentümer von dort aus Rausparken wollte. Er
sagte ihm er soll warten weil er in 10 min zurück sei (oder 15, habe es
nicht genau gehört). Jetzt steht die Polizei da, weil der Eigentümer
handgreiflich geworden ist.
_Gast schrieb:> geh zum Anwalt, und lasse den Kandiaten abmahnen!
Es ist der Schwager!
Aber erst mal
ins Grundbuch schauen, wer wirklich Besitzer der Fläche ist.
Richardt schrieb:> ich glaube es hat sich erledigt! Mein Nachbar hat nun vor einer anderen> Garage geparkt als der Eigentümer von dort aus Rausparken wollte. Er> sagte ihm er soll warten weil er in 10 min zurück sei (oder 15, habe es> nicht genau gehört). Jetzt steht die Polizei da, weil der Eigentümer> handgreiflich geworden ist.
Schrecklich. Was machst du jetzt mit deinem Hitec - Equipment?
Alles umsonst gewesen?
Christian R. schrieb:> Soziale und organisatorische Probleme lassen sich nicht> mit Technologie lösen.
Eine Parkuhr ist eine techn(olog)ische Lösung eines (anderen)
organisatorischen Problems.
michael_ schrieb:> Es ist der Schwager!
Mal mit einem Lippenstift ein Herz auf sein Beifahrerfenster und
schreibe "Wann sehen wir uns wieder" darunter.
Richardt schrieb:> ich glaube es hat sich erledigt!
Nein, so ist das nicht erledigt.
Wenn keiner der Nachbarn zu belegen bereit ist, dass der Nachbar dauernd
mit seinem Zuparken provoziert und diesem nur nach dem x.ten Male keine
Geduld mehr da sein kann, dann verklagt der Zuparker den Nachbarn und
gewinnt den Prozess. Im anderen Falle wäre es umgekehrt. Als Belohnung
für Euren Nichtmut, kann er dann Dir den Stinkefinger zeigen und sagen,
wenn Du mich schlägst, wird es für Dich teuer.
You get what you deserve. Man bekommt nur das was man verdient.
Richardt schrieb:> Jetzt steht die Polizei da, weil der Eigentümer> handgreiflich geworden ist.
Da siehst du mal, wie richtige Männer so ein Problem lösen...
Wie soll der Deutsche erfolgreich einen Krieg gewinnen können, wenn er
nichtmal seinen Parkplatz erfolgreich verteidigen kann. Ich sehe
schwarz.
Also wen schon Samstags ein Freitagsgespräch:
Holoprojektor und ein Holografischen Panzer vor die Garage stellen.
Ein riesen Misthaufen geht auch, ev noch den Geschmaksgenerator aus
dem 4D Kino :-D
73 55
Katzen! Katzen zerkratzten die Motorhaube!
Jeder echte Deutsche bekommt davon einen Herzkasper.
Und normalerweise ist es doch so, dass der Deutsche seine Ehefrau oder
Schwiegermutter den öffentlichen Parkplatz besetzen lässt, damit keiner
zuvorkommt. Das kann man doch auch zuhause praktizieren??
Mein Tipp.
Polizei rufen, Anzeige wegen Nötigung und die Jungs lassen die Kiste
abschleppen.
Problem gelöst.
Wer mal die Kosten kennengelernt hat, von am Haken hängen macht das auch
nie wieder. ;)
Hat sogar mal mit meinen Roller funktioniert als mich einer zu geparkt
hat.
Ich hab die Polizei gerufen und die haben die Kiste entfernt. Die
Anzeige habe ich mir gespart. Der Typ parkt nie wieder ein Roller zu.
Ich wollte halt nur wissen wie ich nach Hause kommen soll. Immerhin habe
ich vorschriftsmäßig geparkt.
Schlaumaier schrieb:> Polizei rufen, Anzeige wegen Nötigung und die Jungs lassen die Kiste> abschleppen.
Quatsch. Wegen privatem Zuparken kommt keine Polizei.
Die sagt dir du sollst abschleppen lassen oder den Typ beim Ordnungsamt
anzeigen.
Udo S. schrieb:> Quatsch. Wegen privatem Zuparken kommt keine Polizei.> Die sagt dir du sollst abschleppen lassen oder den Typ beim Ordnungsamt> anzeigen.
Dann schicken die halt das Ordnungsamt.
Davon abgesehen ist ein Nötigung. !!! Und die Anzeige müssen sie
aufnehmen.
Und das sehen die Herren inzwischen sehr eng.
Manch mal eine Nötigung auf der Autobahn und du hast dein Spaß. Das wird
richtig teuer mit Gerichtsprozess u.s.w.
https://www.garage-und-carport.de/was-tun-wenn-die-einfahrt-zugeparkt-ist/
ALLE Seiten im Netz schreiben Polizei ODER Ordnungsamt anrufen.
Und die kommen vorbei. Das weiß ich 100%.
Richardt schrieb:> Abschleppen muss ich aber in Vorleistung gehen und das Geld einklagen.> Bei einem Geringverdiener oder Hartzler bekommst kein Geld ...
Genau so ist es. Hatte mal einen Stellplatz in einer TG gemietet und
schwubs stand ein anderer drauf. Meinen Zettel an seinem Scheibenwischer
dies zu unterlassen hat die Person demonstrativ in tausend Fetzen
zerrissen und auf den Boden geschmissen.
Bin dann zur Polizei, die meinten, sie können da nichts machen, weil
kein öffentlicher Verkehrsraum. Sollte ich privatrechtlich klären, also
Rechtsanwalt usw. Am Ende kam die Empfehlung, den Stellplatz aufzugeben,
was ich dann auch getan habe.
Da bleibt ein übler Nachgeschmack im Mund, den man mit einigen Bier
runter spülen muss, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Schlaumaier schrieb:> Und die kommen vorbei. Das weiß ich 100%.
Verglichen mit der Dir sonst eigenen 1000-prozentigen Gewissheit ist das
also eher der schwache Hauch der Ahnung einer Wunschvorstellung;
Probabilität im Bereich "lässt sich nicht sicher ausschließen".
Percy N. schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> Und die kommen vorbei. Das weiß ich 100%.>> Verglichen mit der Dir sonst eigenen 1000-prozentigen Gewissheit ist das> also eher der schwache Hauch der Ahnung einer Wunschvorstellung;
Sag da ein Freund von mir. Der flucht heute noch deshalb.
Aber das die mit Tatüttata ankommen habe ich NIE behauptet.
Das Ordnungsamt fährt bei uns sogar Streife. Da haben die kein Problem
man eben ein Umweg zu fahren. Kann aber mal locker ne Std. oder länger
dauern.
Aber stelle dich mit dein Auto mal auf ein Behindertenparkplatz. Und
teste mal wie schnell dein Auto weg ist.
Leute abschleppen durch eine Behörde bringt denen Kohle. Und die
brauchen sie dringend. Das ist Geld für die Gemeinde. Uns so was
motiviert. !!!!
Schlaumaier schrieb:> Dann schicken die halt das Ordnungsamt.>> Davon abgesehen ist ein Nötigung. !!! Und die Anzeige müssen sie> aufnehmen.>> Und das sehen die Herren inzwischen sehr eng.>> Manch mal eine Nötigung auf der Autobahn und du hast dein Spaß. Das wird> richtig teuer mit Gerichtsprozess u.s.w.>> https://www.garage-und-carport.de/was-tun-wenn-die-einfahrt-zugeparkt-ist/>> ALLE Seiten im Netz schreiben Polizei ODER Ordnungsamt anrufen.>> Und die kommen vorbei. Das weiß ich 100%.
Du kennst das wohl von den Herren mit der langärmligen weißen Weste...
H. H. schrieb:> Du kennst das wohl von den Herren mit der langärmligen weißen Weste...
Nein, aber ich kenne einige Herren die die gerne verleihen.
Ich glaube es gibt kein Autofahrer der sich nicht schon bei einen
gemütlichen Beisammensein o. in der Firma, über Knöllchen, Abschleppen
und Co. ausgeweint hat und über die Polizei o.ä. geflucht hat.
Jedenfalls habe ich schon einige so Gespräche mit erlebt. Wobei bei uns
in der Firma es eher um Geschwindigkeitsknöllchen ging. ;)
Schlaumaier schrieb:> H. H. schrieb:>> Du kennst das wohl von den Herren mit der langärmligen weißen Weste...>> Nein, aber ich kenne einige Herren die die gerne verleihen.
Die kennen auch schon deine Größe.
> Ich glaube es gibt kein Autofahrer der sich nicht schon bei einen> gemütlichen Beisammensein o. in der Firma, über Knöllchen, Abschleppen> und Co. ausgeweint hat und über die Polizei o.ä. geflucht hat.>> Jedenfalls habe ich schon einige so Gespräche mit erlebt. Wobei bei uns> in der Firma es eher um Geschwindigkeitsknöllchen ging. ;)
Du bist doch nicht in einer Firma untergebracht.
Dieter schrieb:> H. H. schrieb:>>> in einer Firma>> Viele davon sind eine Firma und nicht kommunal geführt. Das scheint Dir> entgangen zu sein.
Kommunal geführte LKH sind wirklich sehr, sehr selten, vermute ich.
Dieter schrieb:> H. H. schrieb:>> in einer Firma>> Viele davon sind eine Firma und nicht kommunal geführt. Das scheint Dir> entgangen zu sein.
Mir ist nicht entgangen, dass du davon keine Ahnung hast.
Schlaumaier schrieb:> Und die Anzeige müssen sie> aufnehmen.
Nö die Polizei ist nicht für den ruhenden Verkehr zuständig. Die
verweisen sofort ans Ordnungsamt.
Zeno schrieb:> Nö die Polizei ist nicht für den ruhenden Verkehr zuständig. Die> verweisen sofort ans Ordnungsamt.
Es geht in den Fall NICHT um den Verkehr sondern den Tatbestand der
Nötigung.
In der fahrschule haben sie damals auch gesagt Polizei anrufen, und die
rufen dann einen Abschleppservice an.
Dann habe ich neulich gehört man bräuchte dieses Parken verboten
Einfahrt Schild. Keine Ahnung ob da was dran ist.
Dieter schrieb:> H. H. schrieb:>> Mir ist nicht entgangen, dass du davon keine Ahnung hast.>> Ahnung haben immer jene die schon mal drin waren oder es noch sind.
Und solche die lesen können.
DANIEL D. schrieb:> Dann habe ich neulich gehört man bräuchte dieses Parken verboten> Einfahrt Schild. Keine Ahnung ob da was dran ist.
Du glaubst wohl, es ware erlaubt in einer fremden Einfahrt zu parken.
Ja, du brauchst dann ein Schild.
Manchem anderen mag es als Erinnerung dienen.
Die Frage ist, was ist, wenn ich meiner eigene Einfahrt zuparke und so
ein Schild habe. Darf die Politesse mir dann ein Knöllchen schreiben ?
Also: Parken verboten ausser Alois.
Schlauer scheint diese Methode
https://youtu.be/qcfu6GVS0Hk
MaWin schrieb:> Ja, du brauchst dann ein Schild.>> Manchem anderen mag es als Erinnerung dienen.
Die Rechtslage ändert sich nicht. Aber eine gute Drohung hat oft Wunder
gewirkt.
Besonders das : "Fahrzeuge werden Kostenpflichtig abgeschleppt".
Da den Autofahrer die Rechtslage bekannt ist, wirkt der Spruch dann als
Drohung.
Hach, probier doch mal ein paar Tropfen Buttersäure in die
Lüftungsschlitze zu tropfen. Der kotzt seine Windschutzscheibe von innen
voll, wenn er wieder losfährt.
H. H. schrieb:> Und solche die lesen können.
Alles kann keiner lesen. Dazu ist das Leben zu kurz. Also gab es einen
Grund für Dich das darüber zu lesen.
Philipp G. schrieb:> Nein. Wenn der seinen Hund (oder Kind) in der Sommerhitze kurz im> Auto hat und der kann nicht mehr aufsperren hast du u.U. ein massives> Problem. Im worst case Knast.
Er kann ja die Scheibe einschlagen. Wen er seinen Hund/Kind retten will.
Aber in der Regel gibt es noch eine Tür mit Schloss, wenn die Batterie
inm Schlüssel schwächelt.
Ich habe ein Abus-Schloss, das einfach in die Felge des Vorderrads auf
der Fahrerseite kommt. Dann kommt noch ein A4-Zettel mit meiner
Telefonnummer und dem Hinweis auf die Wegfahrsperre hinter den
Scheibenwischer und fertig.
DoS schrieb:> Ich habe ein Abus-Schloss, das einfach in die Felge des Vorderrads auf> der Fahrerseite kommt. Dann kommt noch ein A4-Zettel mit meiner
Na du hälst dich ja für ganz schlau und merkst nicht wie doof das ist.
DoS schrieb:> und dem Hinweis auf die Wegfahrsperre hinter den Scheibenwischer.
Hinter dem Scheibenwischer nützt die Wegfahrsperre nix. Eine
Wegfahrsperre gehört an die Vorderradfelge auf der Fahrerseite!
Michael M. schrieb:> Eine Wegfahrsperre gehört an die Vorderradfelge auf der Fahrerseite!
Na, noch eine der eine Straftat (gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr) gern begeht.
Richardt schrieb:> ich glaube es hat sich erledigt! Mein Nachbar hat nun vor einer anderen> Garage geparkt als der Eigentümer von dort aus Rausparken wollte. Er> sagte ihm er soll warten weil er in 10 min zurück sei (oder 15, habe es> nicht genau gehört). Jetzt steht die Polizei da, weil der Eigentümer> handgreiflich geworden ist.
Das war sicher ein Landsmann. Da wird kurz geredet, wenn der andere
glaubt blöd sein zu müssen, wird Blödheit raus geprügelt. Braucht ja eh
keiner.
Schlaumaier schrieb:> Es geht in den Fall NICHT um den Verkehr sondern den Tatbestand der> Nötigung.
Das ist keine Nötigung, sondern schlichtweg ein Parkvergehen.
Man hat auch keinen rechtlichen Anspruch in seine Garage einfahren zu
können. Wenn da einer davor steht einfach Pech gehabt. Man hat lediglich
in begründeten Fällen (z.B. Notfall, Arztbesuch, Weg zur Arbeit) einen
Anspruch auf Ausfahrt aus seiner Garage/Grundstück.
Habe ich alles vor einigen Jahren selbst durch. Die Polizei hat sofort
auf's Ordnungsamt verwiesen. Ich habe dort angerufen, gekommen ist
keiner. Man hat mir lediglich die Rufnummer eines Abschleppunternehmens
mitgeteilt und mich darauf hingewiesen das ich eine Anzeige machen
könne. Ich habe dann das Abschleppunternehmen angerufen, die ware auch
ruck zuck da, haben alles dokumentiert und dann war die Karre weg. Das
Schlimmste was mir hätte passieren können wäre gewesen, daß ich den
Abschlepper bezahlen muß, da der das Auto nicht einbehalten darf, wenn
der Dilinquent nicht zahlt. Ich hätte in so einem Fall das einklagen
müssen, was aber in meinem Fall nicht erforderlich war. Der
Abschleppdienst hat sogar das Ausfahren meinerseits aus der
Garage/Grundstück dokumentiert - der wird wohl wissen warum.
DANIEL D. schrieb:> Dann habe ich neulich gehört man bräuchte dieses Parken verboten> Einfahrt Schild. Keine Ahnung ob da was dran ist.
Nö so ein Schild braucht es nicht. Eine Grundstücksein-/ausfahrt bzw.
Garage ist i.d.R. als solche erkennbar und dann wird das durch §12 StVO
Absatz 3.3 und 3.5 geregelt.
Zeno schrieb:> Man hat auch keinen rechtlichen Anspruch in seine Garage einfahren zu> können.
§ 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder
Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von
dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere
Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung
klagen.
So entschieden:
https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/1185-nachbar-blockiert-mit-seinem-auto-die-garagenzufahrt
Kommt drauf an, worauf der Störer steht. Öffentlich oder Privat. Das ist
entscheidend.
Ebendort: "Auch das Parken vor Garageneinfahrten auf einem
Privatgrundstück ist nicht zulässig. Der Grundstücksbesitzer darf nicht
behindert oder beeinträchtigt werden. Allerdings findet in diesem Fall
die StVO keine Anwendung, da es sich nicht um öffentlichen Raum, sondern
um ein Privatgrundstück handelt. In diesem Fall liegt jedoch eine
zivilrechtliche Besitzstörung vor."
(prx) A. K. schrieb:> § 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch>> (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder> Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von> dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere> Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung> klagen.
Das mag ja alles sein, hilft Dir bloß nicht wenn Du in Deine
Garage/Grundstück einfahren willst. Um das zu verlangen müßtest Du des
Dilinquenten habhaft werden, was leider oftmals nicht so einfach ist.
Wenn Du weist wer es ist kannst Du ihn ja auf Unterlassung verklagen.
Das macht aber nur Sinn wenn er es immer wieder tut. Und Du mußt
natürlich viel Geduld haben bis Dein Fall vor Gericht landet vergeht
eine Weile und wenn's dann noch ganz dumm läuft wird die Klage
abgewiesen.
Zeno schrieb:> Das mag ja alles sein, hilft Dir bloß nicht wenn Du in Deine> Garage/Grundstück einfahren willst.
Es ging nur um deine Aussage, dass man keinen Anspruch hätte. Doch, den
hat man. Aber ja, einen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen kann
aufwändig sein.
Wolfgang schrieb:> Ja und?> §12 Abs. 3 StVO
"Der Begriff "schmale" Fahrbahn in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO genügt nicht
den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von
Normen.(Rn.24)"
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2017 - 5 S 1044/15
Fundstelle siehe
Beitrag "Re: Nachbar darf Auto nicht vor meiner Garage parken"
MaWin schrieb:> es gibt nur viele Leute, die so dumm wie du sind, und fake news ohne> Recherche weiterverbreiten.
Hauptsache, er hat mal Tagetes geredet.
(prx) A. K. schrieb:> Zeno schrieb:>>> Das mag ja alles sein, hilft Dir bloß nicht wenn Du in Deine>> Garage/Grundstück einfahren willst.>> Es ging nur um deine Aussage, dass man keinen Anspruch hätte. Doch, den> hat man. Aber ja, einen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen kann> aufwändig sein.
Das ist bei einer öffentlich-rechtlichen Beitreibung nicht viel anders.
Und daraus erklärt sich auch die Findigkeit der Exekutive, wenn es darum
geht, hilfesuchende Bürger abzuwimmeln. Wer möchte auch gern dem
Kämmerer die Beitreibung der Kosten einer Ersatzvornahme aufbürden,
vorausgesetzt, man habe den Erstattungsandpruch des Staates überhaupt
wirksam und bestandskräftig entstehen lassen ...
Vielleicht ist es auch ganz anders.
Man sollte beide Seiten hören.
Evtl. sitzen alte Hagestolze hinter der Gardine und warten nur darauf,
dass sich jemand in eine Einfahrt stellt.
Und dann sofort das Getöse mit Anwalt, Polizei, Ornungsamt loszulassen.
Da zählt auch nicht, das sich die arme Sau nur zum Ausladen von Bier und
Kartoffeln mal für 15Min dort hinstellt.
michael_ schrieb:> Man sollte beide Seiten hören.
Sehr guter Ansatz.
=> Audiatur et altera pars.
Im Faden haben wir den Sachverhalt als zutreffend unterstellt und
hiervon ausgehend unsere Schlussfolgerungen getroffen. Was ich okay
finde.
Im realen Leben muss ich michael_ Recht geben...
Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen.
Der TO will mit technischen Mitteln gegen den Mann seiner Schwester
vorgehen.
Familienkrieg pur. Da steckt mehr dahinter.
Andrea B. schrieb:> Zweitwagen zulegen und die Einfahrt selbst zuparken.
Soweit es sich um öfentlichen Verkehrsraum handelt, Parken vor einer
Einfahrt oder abgesenktem Bordstein, ist es auch vor der eigenen eine
Ordnungswidrigkeit.
michael_ schrieb:> Da zählt auch nicht, das sich die arme Sau nur zum Ausladen von Bier und> Kartoffeln mal für 15Min dort hinstellt.
"arme Sau" meint wohl eher "faule Sau".
Bei mir gegenüber war ein Kioskladen, "nur mal kurz einen Kaffee holen".
Parkraumnot gibt es hier nicht, aber vor meiner Einfahrt geparkt, musste
man den Fettarsch 10 Meter weniger bewegen.
Das nervt, wenn ich gerade zur Arbeit will oder nachhause komme - die
Faulsäcke stehlen meine Zeit.
Ich bin ein paar Jahre lang gelegentlich mit meinem Freund Karl auf dem
Abschleppwagen mitgefahren, bei zugeparkten Einfahrten war die Polizei
Braunschweig zügig dabei. Richtig gut war das an einer bestimmten
Stelle, wo wir drei- oder viermal pro Nachmittag jemanden aus dem
Halteverbot gegenüber der Grundstückszufahrten holen durften.
Ein Bekannter in Salzgitter hat über Monate gestritten, gegenüber seiner
Zufahrt ein Halteverbot durchzusetzen, es war den faulen Nachbarn nicht
zu vermitteln, 5 Meter weiter zu parken.
Das ist ein Problem des Sozialverhaltens, dafür sind die einfach zu
dumm. Ich verstehe die Leute, die sich über Behinderungen durch
Faulparker aufregen und Abhilfe suchen.
michael_ schrieb:> Familienkrieg pur. Da steckt mehr dahinter.
Der Klassiker: Universalerbe, die Schwester geht leer aus.
Manfred schrieb:> Soweit es sich um öfentlichen Verkehrsraum handelt, Parken vor einer> Einfahrt oder abgesenktem Bordstein, ist es auch vor der eigenen eine> Ordnungswidrigkeit.
Kümmert ja anscheinend niemanden.
Richardt schrieb:> Dadurch verhindere ich zuverlässig dass mein Nachbar> beim Parken vor der Garage sein Auto zusperren kann.
Was zu beweisen wäre.
mfg
Andrea B. schrieb:> michael_ schrieb:>> Familienkrieg pur. Da steckt mehr dahinter.>> Der Klassiker: Universalerbe, die Schwester geht leer aus.
Wie lange werdet ihr Geistesriesen noch brauchen, um zu bemerken, dass
der Schwager nicht der Übeltäter ist, sondern lediglich geholfen hat,
die Situation nachzustellen?
Manfred schrieb:> michael_ schrieb:>> Da zählt auch nicht, das sich die arme Sau nur zum Ausladen von Bier und>> Kartoffeln mal für 15Min dort hinstellt.>> "arme Sau" meint wohl eher "faule Sau".>> Bei mir gegenüber war ein Kioskladen, "nur mal kurz einen Kaffee holen".> Parkraumnot gibt es hier nicht, aber vor meiner Einfahrt geparkt, musste> man den Fettarsch 10 Meter weniger bewegen.
Scheinbar kennst du den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht!
Natürlich kann man im Parkverbot halten um be/entladen.
Oder Kaffee holen.
In der Fahrschule wurden da 10Min(?) genannt.
Wer hat nicht schon mal in Einfahrten o.ä. gehalten?
michael_ schrieb:> Scheinbar kennst du den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht!> Natürlich kann man im Parkverbot halten um be/entladen.> Oder Kaffee holen.> In der Fahrschule wurden da 10Min(?) genannt.
Eher 3min, und sobald man das Auto zuschließen muss, kann man es nicht
mehr als halten definieren.
DANIEL D. schrieb:> michael_ schrieb:>> Scheinbar kennst du den Unterschied zwischen Parken und Halten nicht!>> Natürlich kann man im Parkverbot halten um be/entladen.>> Oder Kaffee holen.>> In der Fahrschule wurden da 10Min(?) genannt.>> Eher 3min,
Beides falsch.
Halteverbot: es geht überhaupt nichts.
Eingeschränktes Halteverbot: es darf ohne Weiteres bis zu drei Minuten
gehalten werden; ohne Zeitbegrenzung ist zulässig das Be-und Entladen
sowie Aufnehmen umd Absetzen von Mitfahrern.
Parkverbot: gibt es schon bald 50 Jahre nicht mehr.
> und sobald man das Auto zuschließen muss, kann man es nicht> mehr als halten definieren.
Das passt schon besser. Deutlich besser.
michael_ schrieb:> Falls du die mit dem "Pee" meinst, hast du Recht.
Genau die meine ich.
Die anschließend ausschließlich verwendeten blau-roten hießen
ausnahmslos "Haltverbot".
michael_ schrieb:> So alt kannst du doch nicht sein.
Ach so.
Richardt schrieb:> Wer sein Auto nicht absperren kann, wird auch es nicht dort stehen> lassen :-)
Bei uns sind die wenigsten Autos abgesperrt, auch während der Nacht -
denn hinter der Ecke lauert ein Reißwolf...
Oder auch in unseren unversperrten Autos...
Rainer Z. schrieb:> Sehr guter Ansatz.> => Audiatur et altera pars.
Aber ganz, ganz dolle gefährlich: Am Ende wird man noch zum
Sonstwer-Versteher, und das darf bekanntlich nicht sein.
Dann lieber blindwütig immer feste druff, oder?
Manfred schrieb:> Egal, sie eine derartige Konifere, dass man die Ravioli gerne glauben> möchte.
Zusätlich wurden hier vom Faktenchecker die Frösche des Teichs gefragt,
den man stilllegen möchte. Die Antwort fällt natuerlich entsprechend
aus.
In dieser Bedeutung habe ich aber den Begriff "Ravioli" schon öfters von
den Sozialpädagogen, sowie Geisteswissenschaftlern, gehört, weil doch
das "P" so hart wie "Pistole" klinge. Das wäre zu hart für die "woke"
Generation. Das wird auch gerne als Drohung von Sozialpädagoginnnen
angewendet, die gerade wegen der Kinder zu Hause sind oder Teilzeit
machen. Da bedeutet das, wenn er nicht macht was ich will, bekommt er
Ravioli aus der Dose, wenn sie dran ist mit kochen. Also durchaus ist
das durchaus in ihrem Umfeld gebräuchlich.
Herr Bundeskanzler Scholz hat neulich auch in einer Akademie seinen
Vortrag abgelesen, aber der Autor war bei der Veranstaltung zugegen. Bei
den anschließenden Fragen hat er auch die eine oder andere in seinem
Umfeld umgangssprachliche "schlaue" Formulierung rausgehauen, so dass
einige nachher sagten, der Kanzler könne auch unterhaltsam sein, wenn er
wolle.
Manche Leute bekommen ihr Leben nicht in den Griff. Dabei ist es doch so
einfach:
Kauf einen Zweitwagen (oder einen Roller a la Schlaumeier) park den vor
deiner Garage - Nachbar brutal ausgetrickst.
Und alles ohne Störsender...
(Aber hoffentlich wirst du dann nicht handgreiflich gegen dich
selbst...)
Wolfgang schrieb:> Percy N. schrieb:>> VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2017 - 5 S 1044/15>> Was hat die gegenüberliegende Fahrbahnseite mit dem Thema des TO zu tun?
Das ist Percy!
Dieter schrieb:> Herr Bundeskanzler Scholz hat neulich auch in einer Akademie seinen> Vortrag abgelesen, aber der Autor war bei der Veranstaltung zugegen. Bei> den anschließenden Fragen hat er auch die eine oder andere in seinem> Umfeld umgangssprachliche "schlaue" Formulierung rausgehauen, so dass> einige nachher sagten, der Kanzler könne auch unterhaltsam sein, wenn er> wolle.
Geht es etwas konkreter? Kommen solche Kommentare wie deiner bei raus,
wenn man als Kind keine Ravioli oder zu viel Ravioli bekommen hat?
Percy N. schrieb:> Parkverbot: gibt es schon bald 50 Jahre nicht mehr.
Falsch! Würde es kein Parkverbot geben, könntest du ja überall parken.
Komischerweise lässt sich das durch Verkehrsschilder unterbinden, auch
wenn die nicht wie 1976 aussehen.
(prx) A. K. schrieb:> Es ging nur um deine Aussage, dass man keinen Anspruch hätte. Doch, den> hat man.
Im zivilrechtlichen Sinne schon, habe ich auch nie bezweifelt, das mußt
Du aber einklagen. Es ging um den Abschlepper bzw. um die Kosten dafür.
Wenn Du die Karre abschleppen läßt, um in die Garage/Grundstück
einzufahren, bleibst Du erst mal auf den Kosten sitzen. Du kannst dann
nur versuchen das einzuklagen. Wenn der das nur einmalig gemacht hat,
weil er unaufmerksam war, dann bekommt er zwar ein Ordnungsgeld rein
gedrückt (wegen §12 StVO), aber Du bleibst auf den Kosten für den
Abschlepper sitzen. Da greift dann die Verhältnismäßigkeit. Es ist
durchaus zumutbar, daß Du Dein Fahrzeug, zumindest zeitweise, im
öffentlichen Verkehrsraum abstellst. Was anders wäre es, wenn er das
Fahrzeug so parkt, das Du gar nicht mehr auf Dein Grundstück kommst,
also auch nicht zu Fuß.
Andrea B. schrieb:> Manfred schrieb:>> Soweit es sich um öfentlichen Verkehrsraum handelt, Parken vor einer>> Einfahrt oder abgesenktem Bordstein, ist es auch vor der eigenen eine>> Ordnungswidrigkeit.>> Kümmert ja anscheinend niemanden.
Doch es gibt auch sehr dienstbeflissene Ploitessen. Vor gut 2 Monaten
hat es meinen Nachbarn erwischt. Er war bei seinen Schwiegerelten und
hat vor der Einfahrt geparkt, um den Schlüssel für's Hoftor zu holen. In
der Zwischenzeit hat die Politesse ihren Rundgang gemacht und ihm ein
Knöllchen verpasst - wahrscheinlich auch deswegen weil er schon auf
Grund des Kennzeichens ortsansässig sein konnte. Das Pikante dabei mein
Nachbar ist selbst Polizist. Allerdings konnte er nachweisen das er dort
hin gehört, so das man das fallen gelassen hat. Hat ihm aber erst mal
einige Mühe und Telefonate gekostet.
pp schrieb:> Ganz fies: Vermiete deine Garage an den Nachbarn - und dann parkst du> selbst davor...
Noch besser wäre, Du parkst vor Deinem Urlaub etwas weiter weg Dein
Auto. Er stellt sich davor und in der Nacht verfrachtest Du mit Freunden
das Auto in Deine Garage und machst das Tor zu. Am nächsten Tag sucht er
es und meldet es als gestohlen. Wenn Du zurückkommst, findest Du das
Auto Deines Nachbarn in der Garage. Meldest, dass Dein Nachbar wohl
etwas angeheitert gewesen sein muss und voller Frechheit nicht nur Dich
eingeparkt hat, sondern diesmal sogar in die Garage fuhr. Das wird ein
riesen Spaß.
MaWin schrieb:> Schlauer scheint diese Methode> https://youtu.be/qcfu6GVS0Hk
Bei dem Video wurde letztendlich ein Vergleich bei 30€ erreicht, leider
gibt es keinen Hinweis darauf wer denn nun wieviel Anwalts- und
Gerichtskosten trägt...
bei geforderten 80€/h für einen Parkplatz haben dann wohl beide Parteien
verloren.
Zeno schrieb:> Das mag ja alles sein, hilft Dir bloß nicht wenn Du in Deine> Garage/Grundstück einfahren willst. Um das zu verlangen müßtest Du des> Dilinquenten habhaft werden, was leider oftmals nicht so einfach ist.
Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt
es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.
September 2012.
> Wenn Du weist wer es ist kannst Du ihn ja auf Unterlassung verklagen.
Was sagt Dir "Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote"?
Siehe dazu auch das oben zitierte Urteil des BGH.
Zeno schrieb:> Schlimmste was mir hätte passieren können wäre gewesen, daß ich den> Abschlepper bezahlen muß, da der das Auto nicht einbehalten darf, wenn> der Dilinquent nicht zahlt.
Eine kreative Grossstadtvariante, die etwas mehr auf Linie mit manchen
Rachegedanken hier im Forum liegt, aber demgegenüber den Vorteil hat,
anscheindend legal zu sein:
`Die Kosten dafür hat ihnen der Falschparker zu ersetzen. Und erst wenn
der Falschparker gezahlt hat, muss ihm der Grundstücksbesitzer
verraten, wo sein Wagen jetzt steht. „Zurückbehaltungsrecht“ nennen
Juristen das.'
https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-0/
Ein T. schrieb:> Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt> es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.> September 2012.
Da geht es zwar um § 862 BGB, der Rechtsgedanke dürfte jedoch auf § 1004
BGB übertragbar sein.
PS: Dieses "Zurückbehaltungsrecht" klingt so, als ob der Abschlepper
das Gefährt nicht unbedingt auf dem eigenen Hof platzieren muss, sondern
der Auftraggeber es notfalls anderswo verstecken darf. Das wär dann die
Variante für Orte, in denen die Auswahl an Abschleppunternehmen
überschaubar ist.
Die Variante, dass das Abschleppunternehmen die Karre erst rausrückt,
wenn der Betrag beim Auftraggeber eintrudelte, scheint auch möglich,
aber etwas umstritten zu sein. Das kann wohl je nach Richter auch ins
Auge gehen.
PS: Dieses Urteil liest sich so, als ob auch der eine oder andere
BGH-Richter aus ebensolchem Grund schon mal mit dem Taxi zum
Arbeitsplatz musste: ;-)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58871&pos=10&anz=664&Blank=1.pdf
Percy N. schrieb:> Ein T. schrieb:>> Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt>> es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.>> September 2012.>> Da geht es zwar um § 862 BGB, der Rechtsgedanke dürfte jedoch auf § 1004> BGB übertragbar sein.
Im zitierten Urteil ging es zwar im Kern um eine sehr ähnliche Sache,
und dabei kommen sicherlich 858, 862 und 1004 BGB in Betracht, am Ende
tut sich das nicht sonderlich viel.
Spannend könnte übrigens auch das Verfahren gegen den handgreiflichen
Nachbarn werden, think 859 S 1 BGB: "Der Besitzer darf sich verbotener
Eigenmacht mit Gewalt erwehren." Das ist allerdings
(verständlicherweise) an enge Bedingungen geknüpft.
MiWi schrieb:> Und was hat die ganze Sache nun mit Fahrzeugelektronik zu tun?
Ganz einfach: Sein Bastelprojekt signalisiert nach einer angemessenen
Karenzzeit automatisch einem Abschleppunternehmen, dass es mal wieder
Gelegenheit gibt, Geld zu verdienen. Mit etwas Glück ist die Karre dann
schon weg, bevor der Bastler aus der Garage will.
Falls das Auto schon weg ist, wenn der Abschlepper kommt: Die Leerfahrt
darf man auch in Rechnung stellen. Also sollte das Bastelprojekt auch
das Nummernschild fotografieren. Es sollte nur leidlich sicher sein,
dass das "Auto" nicht in ein Fell gewickelt ist. Also das Bild lieber
mit ans Unternehmen schicken. ;-)
(prx) A. K. schrieb:> Dieses Urteil liest sich so, als ob auch der eine oder andere> BGH-Richter aus ebensolchem Grund schon mal mit dem Taxi zum> Arbeitsplatz musste:
Findest Du? Der Falschparker wurde doch kediglich hinsichtlich der nicht
individuell zurechenbaren Kosten der Parkraumüberwachung entlastet.
Die Nurzungsausfallentschädigung hingegen wurde ihm komplett verweigert.
Wer mag, kann sich zudem einmal mit dem Prozedere der Hinterlegung einer
Sicherheit befassen; mal eben en passant geht das nicht. Vielleicht
hätte sich der Falschparker gleichwohl diese Tortur auf sich nehmen oder
zumindest eine Vorbehaltszahlung anbieten sollen.
Ein T. schrieb:> Spannend könnte übrigens auch das Verfahren gegen den handgreiflichen> Nachbarn werden, think 859 S 1 BGB: "Der Besitzer darf sich verbotener> Eigenmacht mit Gewalt erwehren." Das ist allerdings> (verständlicherweise) an enge Bedingungen geknüpft.
Hier käme § 859 III BGB in Betracht, ind das gdht nur "sofort". Die
Gerichte haben das bisher gern dahingehend interpretiert, dass die
Motorhaube noch warm sein müsse.
Vielleicht ein weiterer Grund, auf e-Autos umzusteigen.
Btw § 859 S 1 BGB gibt es nicht,; Du meinst vermutlich § 859 I bzw § 859
Abs 1.
(prx) A. K. schrieb:> Ganz einfach: Sein Bastelprojekt signalisiert nach einer angemessenen> Karenzzeit automatisch einem Abschleppunternehmen, dass es mal wieder> Gelegenheit gibt, Geld zu verdienen.
Wenn ich diesen [1] Eintrag im Jurawiki richtig deute, muß das
"/sofort/" geschehen, wobei mit "/sofort/" wohl je nach Literaturmeinung
zwischen dreißig Minuten und bis zu sieben Stunden liegt.
Grundsätzlich wäre es schon ganz gut möglich, einen RasPi so zu
programmieren, daß er die Einfahrt überwacht und einen Abschleppdienst
bemüht, wenn dort ein Fahrzeug mit einem falschen oder richtigen
Nummernschilder steht (je nachdem, ob man lieber mit Positiv- oder
Negativlisten arbeiten möchte). Mit OpenCV für die Objekt- und etwa
Tesseract für die Erkennung des Nummernschildes ist das nicht so schwer.
;-)
[1] https://www.jurawiki.de/BesitzSchutz
Percy N. schrieb:> Findest Du? Der Falschparker wurde doch kediglich hinsichtlich der nicht> individuell zurechenbaren Kosten der Parkraumüberwachung entlastet.
Andersrum: Wenn ein BGH-Richter selbst nicht aus der Garage kam, mit dem
Taxi zum Gericht fuhr und die Fahrtkosten in Rechnung stellte, dann
passt alles. ;-)
Ein T. schrieb:> Wenn ich diesen [1] Eintrag im Jurawiki richtig deute, muß das> "/sofort/" geschehen, wobei mit "/sofort/" wohl je nach Literaturmeinung> zwischen dreißig Minuten und bis zu sieben Stunden liegt.
Das verstehst Du durchaus richtig.
So richtig zwingend ist das Ganze indessen nicht; man könnte "sofort"
auch mit "ohne Weiteres" übersetzen. Dagegen wiederum spricht dirme
grundsätzlich konservative Ausrichtung der Erhaltung des Rechtsfriedens.
Percy N. schrieb:> Hier käme § 859 III BGB in Betracht, ind das gdht nur "sofort". Die> Gerichte haben das bisher gern dahingehend interpretiert, dass die> Motorhaube noch warm sein müsse.
Es wurde von Handgreiflichkeiten gesprochen, und daß die Polizei
deswegen gekommen sei. Die werden wohl nicht eingeschaltet worden sein,
weil der Nachbar nur die Luft neben dem Falschparker geohrfeigt hat. Und
wenn der Betreffende noch vor Ort war, sodaß der Nachbar überhaupt
handgreiflich werden konnte, dann reden wir vermutlich nicht mehr nur
von "sofoer", sondern über "unverzüglich" und "unmittelbar" -- ganz
unabhängig von der Temperatur der Motorhaube. ;-)
(prx) A. K. schrieb:> Andersrum: Wenn ein BGH-Richter selbst nicht aus der Garage kam, mit dem> Taxi zum Gericht fuhr und die Fahrtkosten in Rechnung stellte, dann> passt alles. ;-)
Genauer: Wenn ein BGH-Richter selbst nicht aus der Garage kam, den
Abschleppdienst rief und aus Zeitgründen nicht darauf wartend mit dem
Taxi zum Gericht fuhr ...
(prx) A. K. schrieb:> Andersrum: Wenn ein BGH-Richter selbst nicht aus der Garage kam, mit dem> Taxi zum Gericht fuhr und die Fahrtkosten in Rechnung stellte, dann> passt alles. ;-)
Ach so, na dann.
Ich komnte ja nicht ahnen, dass Dein Richter im Supermarkt wohnt ...
;-)
Ein T. schrieb:> Percy N. schrieb:>>> Hier käme § 859 III BGB in Betracht, ind das gdht nur "sofort". Die>> Gerichte haben das bisher gern dahingehend interpretiert, dass die>> Motorhaube noch warm sein müsse.>> Es wurde von Handgreiflichkeiten gesprochen, und daß die Polizei> deswegen gekommen sei.
Wo? In dem angezogenen Urteil stand nichts davon.
> Die werden wohl nicht eingeschaltet worden sein,> weil der Nachbar nur die Luft neben dem Falschparker geohrfeigt hat. Und> wenn der Betreffende noch vor Ort war, sodaß der Nachbar überhaupt> handgreiflich werden konnte, dann reden wir vermutlich nicht mehr nur> von "sofoer", sondern über "unverzüglich" und "unmittelbar" -- ganz> unabhängig von der Temperatur der Motorhaube. ;-)
Vorsicht! "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" ( vgl
"Verzug"), und das ist vermutlich gerade nicht das, was Du hier
ausdrücken möchtest.
Percy N. schrieb:> Ich komnte ja nicht ahnen, dass Dein Richter im Supermarkt wohnt ...
Na, soviel assoziative Intelligenz darf man ihm ja schon zutrauen. Oder
hast du da gegenteilige Erfahrungen gesammelt? ;-)
Percy N. schrieb:> Vorsicht! "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" ( vgl> "Verzug"), und das ist vermutlich gerade nicht das, was Du hier> ausdrücken möchtest.
Was wäre wohl aus Deutschland geworden, hätte Schabowski den feinen
Unterschied zwischen "sofort" und "unverzüglich" gekannt? ;-)
(prx) A. K. schrieb:> Oder hast du da gegenteilige Erfahrungen gesammelt? ;-)
Sooo viele BGH-Richter kenne ich nicht, die wohnen einfach zu weit
weg;-)
(prx) A. K. schrieb:> Was wäre wohl aus Deutschland geworden, hätte Schabowski den feinen> Unterschied zwischen "sofort" und "unverzüglich" auch schon gekannt? ;-)
Den hat er vermutlich durchaus gekannt, auch wenn derselbe gar nicht so
fein ist. Interessanter an der Geschichte ist für mich, dass so ziemlich
alle Anwesenden geflissentlich überhört haben, dass es sich
ausschließlich um "Visa zur ständigen Ausreise", also Auswanderung,
drehte.
Hätte man das ernst genommen, dann hätte Erich vermutlich tatsächlich
selbst das Licht ausdrehen müssen.
Aber so siegte wieder einmal die normative Kraft des Faktischen.
Percy N. schrieb:> Vorsicht! "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" ( vgl> "Verzug"), und das ist vermutlich gerade nicht das, was Du hier> ausdrücken möchtest.
Ich weiß, aber ich meinte "unverzüglich" im umgangssprachlichen Sinn von
"ohne Verzug" und nicht im Sinn von 121 BGB. Der Nachbar hat dem Parke
also direkt eine geknallt und nicht erst nach einem Zeitverzug. Wir sind
hier ja nicht im juristischen Fachseminar, sondern im einem
Elektronikforum.
Ein T. schrieb:> Wir sind> hier ja nicht im juristischen Fachseminar, sondern im einem> Elektronikforum.
Na dann zum Abschluss noch ein Witz:
Zwei BGH-Richter gehen in Karlsruhe im Park spazieren. Plötzlich stürmt
ein Mann heran und schreit den einen BGH-Richter an: "Ihr Hund hat mich
gerade gebissen, ich will 100,00 Euro Schmerzensgeld!" Der BGH-Richter
zückt wortlos sein Portemonnaie und gibt dem Mann 100,00 Euro. Sein
Kollege fragt erstaunt: "Du hast doch gar keinen Hund, wieso gibst Du
dem Mann 100,00 Euro?" "Na, Du weißt doch, wie die unteren Instanzen
entscheiden..."
Dieter schrieb:> Weitere Ideen:> - Etwas leckeren Geschmack für die Marder hineinsprühen.> - Mit Störungen dafür sorgen das jedesmal seine Batterie leer ist.
Das gibt es als Locktinktur für zu einer Lebendfalle dazu!
Ein T. schrieb:> Wir sind hier ja nicht im juristischen Fachseminar, sondern im einem> Elektronikforum.
Das haben ein paar wenige bisher übersehen und müssen sich mit solchem
(angeblichen?) Wissen ständig unaufgefordert aufplustern. :(
O-Ton: "Der Zweck dieses Forums ist der Austausch über Themen aus dem
Bereich Elektronik, Informatik, sowie Technik und Wissenschaft im
weiteren Sinne."
Ein T. schrieb:> Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt> es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.> September 2012.
Klar Du Schlauberger, den muß man halt erst mal ermitteln.
Ein T. schrieb:> Was sagt Dir "Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote"?> Siehe dazu auch das oben zitierte Urteil des BGH.
Hilft Dir auch nicht sofort, wenn Du gerade weg willst.
Das funktioniert alles nur bei Wiederholungstätern, die das permanent
machen.
(prx) A. K. schrieb:> Die Variante, dass das Abschleppunternehmen die Karre erst rausrückt,> wenn der Betrag beim Auftraggeber eintrudelte, scheint auch möglich,> aber etwas umstritten zu sein. Das kann wohl je nach Richter auch ins> Auge gehen.
Soweit ich weis, kann der Abschleppunternehmer das Fahrzeug einbehalten,
wenn das Abschleppen durch die Polizei oder das Ordnungsamt beauftragt
wurde. WEnn man das als Privatperson macht, dann muß er das Fahrzeug
herausgeben, auch wenn der Fahrzeughalter sich weigert zu bezahlen. Er
wird dann einfach die Kosten an den Auftraggeber durchreichen. Man muß
es dann halt einklagen.
Zeno schrieb:> WEnn man das als Privatperson macht, dann muß er das Fahrzeug> herausgeben
Der Abschlepper vielleicht, weil es nicht sein Geld ist und er wohl
keinen Inkasso-Auftrag hat. Aber dazu muss der Inhaber der Karre
rauskriegen, wo es steht. Und das muss der Auftraggeber der Entfernung
des Fahrzeugs nicht preisgeben.
BGH: "Die Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe war nicht fällig,
weil ihr gemäß § 273 Abs. 1 und 2 BGB ein Zurückbehaltungsrecht
zustand." (ZR 30/11)
Sowas in der Art, oder verfeinerte Varianten der Zurückbehaltung, kann
man zwar anderswo auch anders lesen, aber dann muss der Übeltäter erst
einmal gegen ein BGH-Urteil anstinken.
(prx) A. K. schrieb:> Der Abschlepper vielleicht, weil es nicht sein Geld ist und er wohl> keinen Inkasso-Auftrag hat.
In dem oben zitierten Fall hatte sich der Abschlepoer den
Schadensersatzanspruch des Auftraggeber gegen den Störer abtreten
lassen, forderte also aus eigenem Recht.
Deshalb gab es auch kein Problem mit dem RechtsDienstLG.
(prx) A. K. schrieb:> ZR 30/11
V ZR 39/11, bitte. Der BGH hat mehrere Zivilsenate, die keineswegs immer
alle der selben Meinung anhängen.
Zeno schrieb:> Ein T. schrieb:>> Muß man gar nicht, man kann sich einfach an den Halter wenden. Dazu gibt>> es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZR 230/11 vom 21.>> September 2012.> Klar Du Schlauberger, den muß man halt erst mal ermitteln.
Kraftfahrzeuge haben gemeinhin sogenannte Kennzeichen, volkstümlich
häufig auch "Nummernschilder" genannt. Darüber kann man den Halter
abfragen, entgegen weit verbreiteter Gerüchte übrigens auch als
Privatperson. Aus Gründen des Datenschutz muß man dazu natürlich ein
berechtigtes Interesse belegen, das im vorliegenden Fall allerdings
gegeben sein dürfte.
Ich in meinem Falle bin allerdings bekennender Anhänger des
Beauftragtenwesens und würde daher meinen Rechtsanwalt beauftragen,
damit der sich für mich ärgert. Klar, dabei muß ich wahrscheinlich in
Vorleistung gehen und im schlimmsten Fall, daß die Forderung nicht
beitreibbar sein sollte, bleibe ich sogar auf den Kosten sitzen. Da
derjenige, dessen Kraftfahrzeug meine Einfahrt zuparkt, jedoch
offensichtlich ein Kraftfahrzeug besitzt und dafür Steuern, Versicherung
und Unterhaltskosten tragen kann, ist die Wahrscheinlichkeit doch
relativ überschaubar, daß mein Anwalt meine Forderungen dauerhaft nicht
beitreiben vermöchte.
> Ein T. schrieb:>> Was sagt Dir "Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostennote"?>> Siehe dazu auch das oben zitierte Urteil des BGH.> Hilft Dir auch nicht sofort, wenn Du gerade weg willst.
Dazu gibt es noch eine Möglichkeit unter Zuhilfenahme der Polizei, auf
den ich hier jedoch nicht näher eingehen mag -- und dessen Funktionieren
zudem im Ermessen der Beamten und ihrer Einschätzung der Dringlichkeit
Deines Anliegens liegt. Aber ohne diese Möglichkeit sieht es leider erst
einmal ziemlich doof aus -- es sei denn, Du beißt in den sauren Apfel,
und gehst für die Entfernung des Kraftfahrzeuges durch ein
Abschleppunternehmen in Vorleistung.
> Das funktioniert alles nur bei Wiederholungstätern, die das permanent> machen.
Aber nein, die Nummer mit der Abmahnung funktioniert sofort, auch beim
ersten Vorfall. Sinn einer Abmahnung ist es ja gerade, Wiederholungen zu
vermeiden.
Percy N. schrieb:> V ZR 39/11, bitte. Der BGH hat mehrere Zivilsenate, die keineswegs immer> alle der selben Meinung anhängen.
Ich hoffe, die wissen selbst, wie sie heissen. ;-)
(prx) A. K. schrieb:> Percy N. schrieb:>>> V ZR 39/11, bitte. Der BGH hat mehrere Zivilsenate, die keineswegs immer>> alle der selben Meinung anhängen.>> Ich hoffe, die wissen selbst, wie sie heissen. ;-)
V ZR, wie gesagt.
Den Typo mit der 9 statt 0 werden die intelligenteren Leser wohl selbst
bemerkt haben. ;-)
Und nein, die laufende Nummer des Vorgangs ist nicht Bestandteil der
Bezeichnung des Spruchkörpers. Manchen Leuten wird man vermutlich selbst
das noch explizit erzählen müssen ...
Percy N. schrieb:> Den Typo mit der 9 statt 0 werden die intelligenteren Leser wohl selbst> bemerkt haben. ;-)
Naja. wenn du einen Tippfehler meinerseits mit einem Tippfehler
deinerseits beantwortest, kann man schon verwirrt werden.
> Manchen Leuten wird man vermutlich selbst> das noch explizit erzählen müssen ...
Ich bin bloss Informatiker. Neben den üblichen Körpern bin ich vor
Urzeiten auch schon jenen in der Algebra begegnet. Aber Spruchkörper
waren noch keine dabei.
> Es soll Informatiker geben, die einen Blick für Datensteukturen haben.
Das hat weniger mit Datenstrukturen zu tun, vielmehr mit Sprache, deren
Syntax mir nur begrenzt geläufig ist. Dein Parser ist also ganz banal
über einen Syntaxfehler gestolpert. Beim Parsen etlicher deiner Texte
pflegt allerdings schon der Lexer abzustürzen. ;-)
Ein T. schrieb:> Percy N. schrieb:>> V ZR 39/11, bitte.>> Instandhaltungsrücklagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Na, dann bin ich beruhigt. Noch einer, der drüber stolperte. ;-)
Ihm fehlte das V, die 9 geht auf das Konto seiner bekannten Tippkünste.
Also V ZR 30/11.
(prx) A. K. schrieb:> Das hat weniger mit Datenstrukturen zu tun, vielmehr mit Sprache, deren> Syntax mir nur begrenzt geläufig ist. Du bist da also ganz banal über> einen Syntaxfehler gestolpert.
Nö.
V ZR 30/11 ist eine Datenstruktur, bestehend aus der
Spruchkörperbezeichnung V ZR und der Bezeichnung der individuellen
Sache, wiederum eine Datenstruktur aus laufender Nummer 30 und Jahrgang
11.
Völlig korrekt bzw vollständig lautet die Bezeichnung "BGH V ZR 30/11".
Beim BGH fällt das nicht so auf, aber bei Instanzgerichten darfst Du
lange suchen, wenn der Name des Gerichtes nicht angegeben ist. Das ist
dann etwa so signifikant wie "Schütze Willibald Arsch, dritter Zug".
Percy N. schrieb:> V ZR 30/11 ist eine Datenstruktur, bestehend aus der> Spruchkörperbezeichnung V ZR und der Bezeichnung der individuellen> Sache, wiederum eine Datenstruktur aus laufender Nummer 30 und Jahrgang> 11.
Nö, das ist zunächst Syntax. Zur Datenstruktur wird es erst, nachdem die
Syntax der Bezeichnung durch den Parser lief.
Dieter schrieb:> Ein T. schrieb:>> Wir sind hier ja nicht im juristischen Fachseminar, sondern im einem>> Elektronikforum.>> Mikrocontrollerforum.
...trollerforum!
Also es gibt Entwarnung!
Meinem Nachbarn haben sie gestern den Führerschein genommen. Er hat zwar
von meinem anderen Nachbarn eine geknallt bekommen, aber nun sagen
mehrere Leute aus dass der Fahrer beim Aussteigen gestolpert sei. Zu
allem Überfluss wurde von der Polizei auch noch Trunkenheit
festgestellt. Eine offene und halb ausgetrunkene Flasche Bier war im
Getränkehalter.
Besser hätte es nicht laufen können :-)
Allerdings glaube ich die Flasche Bier kam bei dem Gerangel und
anschließendem Polizeiruf ins Auto. Mein Nachbar hat nämlich mehrfach
gesagt er hätte kein Bier im Auto gehabt.
Dennoch würde ich gerne weiter an meinem Modul bauen. Kann ich dieses
Funkmodul von HopeRF RFM95/96 so ansteuern dass er alle drei
Schlüsselfrequenzen durchsweept?
Ein Codebeispiel für Arduino wäre nett!
IQ->GND schrieb:> ...trollerforum!
Also was willst du? Im Gegensatz zur üblichen Trollerei kannst du hier
was lernen. Und wenn es nur der Unterschied zwischen Sprachstruktur und
Datenstruktur ist. Und das passt ausgezeichnet ins Forum, denn da ist
eigens Informatik angeführt.
Richardt schrieb:> Besser hätte es nicht laufen können :-)
Naja doch. Er hätte Einsicht und Reue zeigen können. Das wäre zweifellos
besser gewesen. Vergiss nicht, dass es bedeutend leichter ist, sein Auto
abschleppen zu lassen, als ihn. Er wohnt immerhin neben dir und hat dein
hämisches Grinsen bestimmt nicht schon vergessen. ;-)
(prx) A. K. schrieb:> IQ->GND schrieb:>> ...trollerforum!>> Also was willst du? Im Gegensatz zur üblichen Trollerei kannst du hier> was lernen. Und wenn es nur der Unterschied zwischen Sprachstruktur und> Datenstruktur ist.
Klar, auch bei wüsten Beschimpfungen kann man was lernen:
Rechtschreibung, Sozialstrukturen, den breiten Grat zu §185 StGB
Es bleibt aber Zeitverschwendung, da praktischerweise in der Praxis
irrelevant. Abgesehen davon das "Spruchkörper" kein Terminus aus der
Informatik ist.
Wortblaserei ist keine Wissenschaft!
Richardt schrieb:> Meinem Nachbarn haben sie gestern den Führerschein genommen. Er hat zwar> von meinem anderen Nachbarn eine geknallt bekommen, aber nun sagen> mehrere Leute aus dass der Fahrer beim Aussteigen gestolpert sei. Zu> allem Überfluss wurde von der Polizei auch noch Trunkenheit> festgestellt. Eine offene und halb ausgetrunkene Flasche Bier war im> Getränkehalter.
Muss 'ne feine Gegend bei Dir sein.
Percy N. schrieb:> IQ->GND schrieb:>> Wortblaserei ist keine Wissenschaft!>> Dafür eine recht lukrative Technik!
Wenn man Percy heißt und sonst nicht zu tun hat, dann auf jeden Fall!
Titel-Kalligrapher schrieb:> Percy N. schrieb:>>> IQ->GND schrieb:>>> Wortblaserei ist keine Wissenschaft!>>>> Dafür eine recht lukrative Technik!>> Wenn man Percy heißt und sonst nicht zu tun hat, dann auf jeden Fall!
Nur kein Neid!
Percy N. schrieb:> IQ->GND schrieb:>> Wortblaserei ist keine Wissenschaft!>> Dafür eine recht lukrative Technik!
Kulturtechnik, nicht Technik.
Und auch nur so lukrativ, wie es die Gegenseite oder das alimentierte
Rechtspflegesystem zulässt. Aber auch in cum bono Fällen kann
Wortblaserei in Blüte erleben. Oder bei Sophisten und last but not least
jegliche Exegese.
„Sophistik ist […] die Kunst, durch falsche Dialektik das Wahre mit dem
Falschen zu verwirren und durch Disputieren, Widerspruch und
Schönschwatzen Beifall und Reichtum zu erwerben; sophistisch heißt
demnach trügerisch, Sophisterei ein verfängliches Räsonnement."
DANIEL D. schrieb:> Also wenn ich mal wieder bei der Polizei bin, muss ich unbedingt mal> nachfragen ob man die Anrufen kann wenn man die Einfahrt zugeparkt> bekommt.
Dann werden sie dich fragen, ob Privatgrundstück oder öffentlich. Das
wissen wir in diesem Fall immer noch nicht.
(prx) A. K. schrieb:> Dann werden sie dich fragen, ob Privatgrundstück oder öffentlich.
Also wenn einer auf meinem Privatgrundstück parkt, dann werde ich ihm
sagen sobald er mein Grundstück betritt werde ich ihn verprügeln. Und
wenn er das dann macht, dann werde ich ihn auch verprügeln😁
DANIEL D. schrieb:> sobald er mein Grundstück betritt werde ich ihn verprügeln. Und> wenn er das dann macht, dann werde ich ihn auch verprügeln😁
Das ist natürlich etwas anderes. Dann kommt der Trachtenverein trotz
Privatgrundstück. Und schleppt dich ab.
DANIEL D. schrieb:> Also wenn ich mal wieder bei der Polizei bin, muss ich unbedingt> mal nachfragen ob man die Anrufen kann wenn man die Einfahrt zugeparkt> bekommt.
Das kann ich Dir auch so sagen: das hängt einzig und allein davon ab, ob
Dein Telefon und dasjenige der Polizei betriebsbereit sind und beide im
selben Netz arbeiten.
(prx) A. K. schrieb:> Das ist natürlich etwas anderes. Dann kommt der Trachtenverein trotz> Privatgrundstück. Und schleppt dich ab.
Also muss man nur bei fremden Leuten parken und darf dann automatisch
Hausfriedensbruch begehen oder was?
DANIEL D. schrieb:> Also muss man nur bei fremden Leuten parken und darf dann automatisch> Hausfriedensbruch begehen oder was?
Der Versuch, Zivilrecht handgreiflich durchzusetzen, landet hierzulande
leicht beim Strafrecht. Und für dich vielleicht wichtiger: Wenn du ihn
per "stand your ground" Law ins Krankenhaus beförderst, wenn fährt dann
sein Auto weg?
(prx) A. K. schrieb:> Wenn du ihn per "stand your ground" Law ins Krankenhaus beförderst, wenn> fährt dann sein Auto weg?
Ich vermute, Daniel möchte ihn überhaupt nicht verprügeln,
sonderncalkein durch die Territion bereits veranlassen, das Grundstück
zu räumen und, falls das nicht funktionieren sollte, durch vis
compulsiva dazu bewegen, dies doch zu tun.
Ääää, ehm, ich denke, ich für meinen Teil, ja, ich meine gewissermaßen,
das ist (gar) keine Frage und wenn Sie mich fragen dann ist unter
Umständen sozusagen und in gewisser Weise im Grunde einfach alles - wie
gesagt - gesagt.
(prx) A. K. schrieb:> DANIEL D. schrieb:>> sobald er mein Grundstück betritt werde ich ihn verprügeln. Und>> wenn er das dann macht, dann werde ich ihn auch verprügeln😁>> Das ist natürlich etwas anderes. Dann kommt der Trachtenverein trotz> Privatgrundstück. Und schleppt dich ab.
Na, nicht gleich Organisationshörigkeit im Überschwank, "Polizei" ist
eine Wortmarke und kein Verein ;-)
Wobei Parken ohnehin in der StVO und nicht im Vereinsrecht gemaßregelt
ist. Natürlich kann der TO-Kaspar sein Märchen jetzt umstricken, das dem
Automobil die TÜV-Marke fehlt und es somit nicht wie Verkehrsmittel der
StVO unterliegt. Dann kann man sicher mit der Gemeindeordnung und
'Ablagern von illegalen Müll' argumentieren SCNR
Percy N. schrieb:> V ZR, wie gesagt.>> Den Typo mit der 9 statt 0 werden die intelligenteren Leser wohl selbst> bemerkt haben. ;-)
Also ich muss gestehen dass ich auch ein wenig verwirrt war. Dies vor
allem auch deswegen, weil Du zuvor so penibel auf korrekte Schreibweisen
und sogar genauen juristische Bedeutungen von Worten bestanden hattest,
die die Juristen anders zu verstehen belieben als normale Menschen.
IQ->GND schrieb:> Dieter schrieb:>> Mikrocontrollerforum.> ...trollerforum!
Herzlichen Dank für Deinen ebenso wertvollen wie selbstreferenziellen
Beitrag.