Hi @All,
während der Arbeitszeit kann der AG vieles bestimmen und auch
Handynutzung verbieten, und besonders noch, z.B. mit dem Gerät Bilder am
Arbeitsplatz zu machen. Auch untersagt er, private Handys am
Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).
Das kann ich verstehen. Kein Problem, ich stelle mein Handy auf stumm,
lege es in eine Schublade und schaue nur kurz während der Pause drauf.
Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und
verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich
damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren. Dann muss ich nun doch
mein Handy während der Arbeitszeit nutzen und sogar noch mein privates
Datenvolumen für die App bereitstellen ... Hab ich grundsätzlich kein
Problem mit, nur irgendwie schließt die eine Regelung die andere aus -
oder nicht?
Einfach das Wischfon rooten und den Guggelblaehstore deinstallieren.
Ersteres will ich und zweiteres brauch ich nicht.
Dann wird der "Vertragspartner" aka Arbeitgeber dir zum Beispiel
ein RSA/Sekurity-Token sponsern.
Kolja L. schrieb:> Musst du denn die AG APP während der Arbeitszeit nutzen,
Ja, z.B. immer jetzt, wenn ich mich in das SAP einloggen muss und andere
Datendienste, die über den Webbrowser verwendet werden.
Arbeitnehmer schrieb:> Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und> verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich> damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren.
Voraussetzungen: Der AG muss bereit sein, dir dafür ein Firmenhandy zur
Verfügung zu stellen, wenn du Bedenken hast. Eine Aktivitätsüberwachung
darf damit nicht verbunden sein.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, frag dort. Sowas ist deren Job.
Wie Cartman schrieb, wird es vielleicht nur um einen Tokengenerator
handeln, wie man sie seit Urzeiten zur Authentifizierung bei Home-Office
einsetzt. Die sind harmlos, aber eine Verpflichtung, sie auf dem
Privathandy zu installieren, kann es nicht geben. Wer da nicht mitmacht,
kriegt den eben als Schlüsselanhänger.
(prx) A. K. schrieb:> Wer da nicht mitmacht,> kriegt den eben als Schlüsselanhänger.
Bekommt der Schlüssenangehänger-Tokengenerator sein Signal auch per Funk
oder WLan?
Helge schrieb:> Am besten noch eine app, die alles mitschneidet und an die IT> schickt :D käme mir nicht aufs Tele.
Was wohl schlimmer ist? Die Frau vom Chef auf Tinder nach links oder
nach rechts wischen?
Arbeitnehmer schrieb:> Bekommt der Schlüssenangehänger-Tokengenerator sein Signal auch per Funk> oder WLan?
Nichts von alledem. Die kriegen das "Signal" per Uhrzeit, und die ist
eingebaut. Wer sich bei seinem nicht zu archaischen Hausfritz per
Athenticator anmeldet, kennt das bereits. Dazu gibts ein paar Apps, wie
den Google Authenticator oder FreeOTP, mit offen dokumentiertem
Verfahren und ggf Source Code. Und natürlich allerlei Kommerzware, die
prinzipiell auch nicht anders arbeitet.
Funkabhängigkeit kann man nämlich im Bunker nicht brauchen.
Shorty schrieb:> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat.> Stimmts Senf?
Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser.
Eine Verpflichtung, eine bestimmte App auf dem Privathandy zu
installieren, kann es von der Arbeitgeberseite her gar nicht geben. In
solchen Fälle muss der Arbeitgeber ein dienstliches Mobiltelefon zur
Verfügung stellen. Aber noch besser ist es, wenn man sowas erst gar
nicht benötigt. Ich hätte auch keine Lust, immer zwei Geräte bei mir zu
tragen und aufgeladen zu halten. Außerdem weckt das nur Erwartungen,
dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
Senf D. schrieb:> Aber noch besser ist es, wenn man sowas erst gar> nicht benötigt.
Vor allem, ich kann kein Homeoffice machen und nutze nur den festen PC
(nicht mal Laptop), um meine Arbeiten zu erledigen. Aber alle anderen
haben das auch installiert. Und ich hatte Angst, als Außenseiter dann
dazustehen, bin noch nicht lange da und noch in der Probezeit.
Senf D. schrieb:> Außerdem weckt das nur Erwartungen,> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
Es gibt Jobs, in denen man auch als gewöhnlicher AN mitunter ganz froh
ist, wenn man zu ungünstiger Zeit einen Kollegen erreicht. Wer im Design
von Streichhölzern tätig ist, hat einen anderen Bezug dazu, als jemand,
der in Produktionsprozesse involviert ist. Das muss jeder für sich
entscheiden, auch schon bei der Anstellung.
Arbeitnehmer schrieb:> Vor allem, ich kann kein Homeoffice machen und nutze nur den festen PC> (nicht mal Laptop), um meine Arbeiten zu erledigen. Aber alle anderen> haben das auch installiert. Und ich hatte Angst, als Außenseiter dann> dazustehen, bin noch nicht lange da und noch in der Probezeit.
Wie schon gesagt: Betriebsrat. Der ist auch für Frischlinge da.
Senf D. schrieb:> Außerdem weckt das nur Erwartungen,> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
Es gehören immer zwei dazu, einer der es macht und einer der es mit sich
machen lässt. Du scheinst zu den letzteren zu gehören.
Ich kann nur immer wieder empfehlen, sich sowas nicht gefallen zu
lassen. Ein AN ist nicht verpflichtet, seine privaten
Kommunikations-Endgeräte für dienstliche Aufgaben einzusetzen. Also
klar, deutlich und bestimmt nein zu diesem Verlangen sagen. Sollte der
AG mit einer Abmahnung kommen, dann ab zum ArbG. Innerhalb einer
Probezeit ist das zwar ungünstig, denn der Job ist wohl mit Sicherheit
weg. Aber man sollte sich nicht alles gefallen lassen, und ein AG der
sowas verlangt, ist es nicht wert das man für ihn arbeitet.
Und ja, das Nutzungsverbot und die Nutzung der App schließen sich
gegenseitih aus.
Shorty schrieb:> Senf D. schrieb:>> Außerdem weckt das nur Erwartungen,>> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.>> Es gehören immer zwei dazu, einer der es macht und einer der es mit sich> machen lässt. Du scheinst zu den letzteren zu gehören.
Unsinn. Ein Diensthandy steht bei mir gar nicht zur Diskussion, und die
Erwartungen von Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern ein Diensthandy
verpassen, kann ich nicht beeinflussen. Ich bin jedenfalls nach
Feierabend und im Urlaub nicht für meinen Arbeitgeber erreichbar, schon
aus Prinzip nicht. Sofern ich mal ein Diensthandy aufgedrückt bekommen
sollte, dann wäre das nach Feierabend konsequent ausgeschaltet.
Das Lustige ist ja, dass ein Diensthandy bei einigen Arbeitnehmern noch
als Auszeichnung gesehen wird, weil man ja ach so wichtig ist. Das sind
die von den Letzteren, die du meinst, aber sicher nicht mich.
Gleiches bei mir in der Firma. Da war der Microsoft Authenticator auf
einmal wichtig, weil man ansonsten nicht ins Intranet gekommen ist.
Ist aber kein Grund sich zu ärgern, weil die Kosten, die dadurch
entstehen als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden
können.
Und da ist auch ein neues Handy mit inbegriffen, falls Dein Handy altes
ausversehen ins Klo fällt.
Damit das Finanzamt kein Ärger macht, ist es sinnvoll sich vom
Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen, das ohne Handy eine Arbeit
nicht möglich ist.
Nils schrieb:> Ist aber kein Grund sich zu ärgern, weil die Kosten, die dadurch> entstehen als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden> können.
Absetzen spart zwar vor den Steuern, aber dadurch wird es nur billiger.
Ein Firmenhandy kostet überhaupt nichts und gilt nicht als geldwerter
Vorteil, weder das Handy, noch der Vertrag. Auch bei Privatnutzung,
wobei sie die über Unternehmenslösungen im Handy in zwei getrennte
Bereiche aufdröselt. Der Firmenbereich schaltet sich abends ab und
morgens wieder ein.
firmensachen auf dem privathandy gehen gar nicht, hab ich meinem chef
auch so verklickert. hab da auch kein whatsapp drauf, worauf er zur
internen kommunikation voll abfährt.
hab dann ein firmenhandy bekommen, welches zum dienstbeginn aus der
schublade geholt wird und zum feierabend wieder dort landet. gab zwar
mal grummel, aber es gibt keine handhabe mich zu zwingen das ding privat
mit mir rumzuschleppen.
dienst ist dienst und der rest geht cheffe nix an!
Die RSA Secure... App meckert und verweigert den Dienst, wenn kein
Original Google Android installiert ist. (Irgendeine seltsame
Fehlermeldung mit Stamm...)
Ich habe extra fuers Homeoffice ein altes nur mit dieser App, das lag
sonst nur rum.
Das funktioniert sogar ueber WLAN, eine extra Sim-Karte haette ich mir
nicht angeschafft.
Wendels B. schrieb:> Die RSA Secure... App meckert und verweigert den Dienst, wenn kein> Original Google Android installiert ist. (Irgendeine seltsame> Fehlermeldung mit Stamm...)
Weil Zugriff auf die internen Daten der App möglich wäre? Immerhin steht
da was drin, das keinesfalls offengelegt werden darf.
Kurioserweise hat Google in seinen Authenticator gerade erst einen
Export/Import über QR-Code eingebaut. Das ist zwar bequem bei
Datenübernahme, aber sicherheitstechnisch ein Desaster.
Senf D. schrieb:> Außerdem weckt das nur Erwartungen,> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten. Wobei es
natürlich ganz ohne Firmenhandy auch geil ist zu arbeiten :) Ich genieß
es auch immer, wenn ich den Tag im Keller oder im Funkloch arbeiten
darf.
Reinhard S. schrieb:> Senf D. schrieb:>>> Außerdem weckt das nur Erwartungen,>> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.>> Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten.
Der Senf ist eben ein ganz vorbildlicher Mitarbeiter.
Reinhard S. schrieb:> Senf D. schrieb:>> Außerdem weckt das nur Erwartungen,>> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.>> Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten.
Richtig, das ist auf jeden Fall auch meine Empfehlung. Aber bei manch
einem Arbeitgeber spielt der Hintergedanke einer weitläufigen
Verfügbarkeit bei einem Diensthandy freilich eine Rolle, wenn auch nicht
offiziell (da keine bezahlte Arbeitszeit).
Lass die ein altes Android Handy schenken das so alt ist das der
APPSTORE nicht mehr drauf läuft, Problem erledigt, de AG muss die ein
ordentliche Handy stellen.
Arbeitnehmer schrieb:> Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und> verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich> damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren.
Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im
Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,
die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit
feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,
den Trockner nicht zu nutzen.
Harald W. schrieb:> Um den im> Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,> die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit> feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,> den Trockner nicht zu nutzen.
Das ist doch eine Steilvorlage.
Einschreiben mit Rueckschein schicken und verlangen, dass erklaert wird,
zu welchem Zweck diese Daten erhoben werden.
Bis zur endgueltigen Klaerung Miete kuerzen.
Ich nutze die SIM-Karte von der Arbeit in meinem privat Handy, 20
Gigabyte bestes Netz gib ihm. Buchungssoftware habe ich einfach
installiert, und Telefonnummern von Kunden speicher ich nicht ein. Da
ich zwei SIM-Karten im Handy habe, haben Kunden keine Möglichkeit mich
über WhatsApp anzuschreiben weil dieses über die private Handynummer
läuft.
Die Alternative wäre ich benutze ein iPhone ich mag die Dinger nicht,
ein halbes Jahr lang habe ich mit dem Teil gekämpft und dann hatte ich
keinen Bock mehr, ich bin zu alt für diese ungewöhnerei.
An der Arbeit benutze ich das Handy wenn mir danach ist, während der
Fahrten werden sinnlose Telefonate geführt, auf der Baustelle wird die
Bluetooth Box mit internetradio versorgt. Usw. usw. Aber ich muss
zugeben dass ich mein Handy nur in gewissen Maße an der Arbeit benutzen
kann, da ich nicht damit zurecht komme wenn ich über irgendwas
nachdenken muss, sich um andere Dinge Gedanken zu machen. Je nachdem wie
viel Müll die mir vor die Füße laden bleiben dann die Nachrichten bis
zur Pause unbeantwortet. Und es gibt gratis Kaffee aber ich trinke Tee
also habe ich nichts davon.
DANIEL D. schrieb:> haben Kunden keine Möglichkeit mich> über WhatsApp anzuschreiben weil dieses über die private Handynummer> läuft.
Mit getrenntem Unternehmenskontext in Android kann die gleiche App
zweimal installiert sein. Einmal drin und einmal draussen. Whatsapp ist
nicht mein Ding und DualSIM hat meines auch nicht, aber vorstellbar wärs
schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann, eines pro SIM.
(prx) A. K. schrieb:> Mit getrenntem Unternehmenskontext in Android kann die gleiche App> zweimal installiert sein. Einmal drin und einmal draussen. Whatsapp ist> nicht mein Ding und DualSIM hat meines auch nicht, aber vorstellbar wärs> schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann, eines pro SIM
Ja aber das will ich nicht. Aber meistens ruft kein Kunde an sondern
eher ein Kollege oder der Chef.
Harald W. schrieb:> Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im> Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,> die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit> feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,> den Trockner nicht zu nutzen.
Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn? Geht
gar nicht, unabhängig von App oder nicht App. Manche Mieter sind
vermutlich sogar so schlau, dass sie bei trockenem und heißem Wetter den
Trockner trotzdem nutzen.
Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz.
Rainer Z. schrieb:> Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz.
Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er
den Trockner benutzt ...
Rainer Z. schrieb:> Harald W. schrieb:>> Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im>> Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,>> die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit>> feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,>> den Trockner nicht zu nutzen.>> Trockner nutzen bei DER Energiekrise?
Diese Witze werden noch schlecht altern.
Die verdammte Turbine ist immer noch in Kanada, weil Selenskyj nicht
will, dass sie nach Deutschland geliefert wird und von hier aus dann
noch nach Russland muss. Am 21. Juli sollen die Wartungsarbeiten fertig
sein, eigentlich jetzt schon klar, dass es zeitlich nicht hinhaut.
Percy N. schrieb:> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er> den Trockner benutzt ...
Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das
Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen
deutschlandweit.
Rainer Z. schrieb:> Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn? Geht gar> nicht, unabhängig von App oder nicht App. Manche Mieter sind vermutlich> sogar so schlau, dass sie bei trockenem und heißem Wetter den Trockner> trotzdem nutzen.> Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz.
Ich hatte dieses Jahr Heuschnupfen, und zum ersten Mal wurde mir der
Sinn von einem Trockner welchen ich nicht besitze klar. Und dann hatten
wir noch viele Tage total feuchte Luft.
Ja normalerweise braucht man das Ding nicht, aber da hätte ich mir echt
einen gewünscht ein Glück dass das weg ist.
Rainer Z. schrieb:> Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn?
Das kommt schon drauf an ...
Ich z.B. wohne im 4. OG in einem Haus ohne Fahrstuhl.
Mein Wärmepumpen-Wäschetrockner steht in der Küche gegenüber der
Waschmaschine.
Einzige offizielle Trocknungsmöglichkeit ist ein Trockenkeller fürs
ganze Haus. Wäsche braucht da auch bei warmem Wetter ewig auf der Leine,
unter 12 Stunden wird da kaum was trocken.
Dann ist der Keller ggf. belegt und man muß seine Waschtage danach
ausrichten...
Ich habe wirklich besseres zu tun, als meine Zeit mit dem mühsamen
Aufhängen von Socken und Unterhosen auf eine Leine zu vergeuden und die
Wäsche dazu auch noch aus dem 4. OG in den Keller und zurück schleppen
zu müsssen!
Natürlich nutze ich da lieber den Trockner, da ist eine
Waschmaschinenladung in 30s aus der Waschmaschine in den Trockner
umgeladen.
Ich wasche meist Abends nach der Arbeit und lade vorm Zubettgehen in den
Trockner um, dann habe ich die Wäsche morgens nutzbar. Oder am
Wochenende gleich mehrere Waschladungen nacheinander. Die wandern dann
auch direkt in den Trockner.
Mit Aufhängen im Trockenkeller ginge das nicht, von der damit
verbundenen Mühe und dem Zeitaufwand ganz zu schweigen.
Und für die wenigen Sachen, die nicht trocknergeeignet sind, habe ich
einen Klappständer, den man auf die Badewanne stellt, sowie ein paar
Kunststoffbügel für T-Shirts und Ähnliches.
Harald W. schrieb:> Percy N. schrieb:>>> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er>> den Trockner benutzt ...>> Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das> Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen> deutschlandweit.
Eben. Wenn Du in München wohnst und dort Mieter bist, dann gilt es zu
verhindern, dass Du einfach unberechtigt in Frankfurt Deine Qualmsocken
dörrst.
Wendels B. schrieb:> Bis zur endgueltigen Klaerung Miete kuerzen.
Es empfiehlt sich bei dieser Vorgehensweise, parallel dazu eine neue
Wohnung anzumieten.
Hallo Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer schrieb:> Hab ich grundsätzlich kein> Problem mit, nur irgendwie schließt die eine Regelung die andere aus -> oder nicht?
Nicht wirklich, wenn Dir der Arbeitgeber ein Dienstsmartphone zuteilt.
Das kann ja die billigste gebrauchte Gurke sein, die nur noch am
netzteil funktioniert, und übertrieben viele elaborierte Apps braucht es
auch nicht.....
Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de
Senf D. schrieb:> Shorty schrieb:>> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat.>> Stimmts Senf?>> Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser.
LOL. Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem
Konzern kein Diensthandy bekommt. In unserer Klitsche hat jeder ein
Diensthandy, und nicht das billigste. Dass ich damit privat surfe, um
z.B. während meiner Waldspaziergänge die Börsendaten abzurufen, hat noch
niemanden gestört
F. B. schrieb:> Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem Konzern> kein Diensthandy bekommt.
Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Ich sehe
ausschließlich Nachteile. Selbst an Kosten würde ich dadurch nicht einen
müden Euro sparen.
P.S. VSBLTY mittlerweile bei unter 20 Cent.
Arbeitnehmer schrieb:> Auch untersagt er, private Handys am Arbeitsplatz zu laden (wäre> Stromdiebstahl).
Das wäre dann noch genau so lange mein Arbeitgeber, bis ich einen
gefunden habe, der solche depperten Machtspielchen nicht nötig hat.
Senf D. schrieb:> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben?
Du kannst Dein privates Handy während der Arbeitszeit auslassen und bist
trotzdem für jeden erreichbar. 😉
René H. schrieb:> Senf D. schrieb:>> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben?>> Du kannst Dein privates Handy während der Arbeitszeit auslassen und bist> trotzdem für jeden erreichbar. 😉
Das ist ja einer der Nachteile, ich müsste dann zwei Mobiltelefone mit
mir führen und laden, da ich dienstlich und privat strikt getrennt
halten würde.
Es gibt bei meinem Job aber auch gar keinen sinnvollen Use Case für ein
Diensthandy. Bei Leuten im Service und Vertrieb im Außendienst sieht das
natürlich anders aus.
Senf D. schrieb:> Das ist ja einer der Nachteile, ich müsste dann zwei Mobiltelefone mit> mir führen und laden, da ich dienstlich und privat strikt getrennt> halten würde.
Dann lass das Private doch zuhause. Oder bist Du so wichtig, dass Du
immer erreichbar sein musst? Und die ganze Freizeit am Smartphone hängen
muss auch nicht unbedingt sein. "Digital Detox".
Senf D. schrieb:> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben?
Ein eindeutiger Vorteil ist es für die Menschen gewesen, die früher
Bereitschaft hatten. Diese Menschen konnten dann Ihre Wohnung ver-
lassen und blieben trotzdem erreichbar.
Senf D. schrieb:> da ich dienstlich und privat strikt getrennt halten würde.
Dafür gibt es übrigens "Android Enterprise Recommended". Kommt bei
unseren Dienstgeräten zum Einsatz. Privater Bereich und dienstlicher
Bereich sind technisch getrennt. Wir können zwar Daten nicht per PC
sichern, aber das stört die meisten nicht. Mit einem Dual-SIM-Smartphone
wären auch die Rufnummern getrennt, die dienstliche SIM kann man ja nach
Feierabend ausschalten (bei uns gibt es aber nur Single-SIM-Geräte).
Wenn ich das hier so lese ...
Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu
bevormunden. Wie sehr sich das doch von dem unterscheidet, was ich
vorfinde:
Gerade hat mich der Teamleiter wieder angefunkt, ob ich heute noch nach
17.00 Zeit für ein meeting hätte. Freundlicherweise habe ich ja gesagt.
Thomas U. schrieb:> Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu> bevormunden
Das ist nur möglich weil es sich zuviele Arbeitnehmer gefallen lassen.
Nach Feierabend einfach auch mal abschalten, und den Arbeitgeber meckern
lassen und blockieren. Diese Freiheit nehme ich mir seit vielen Jahren
heraus.
René H. schrieb:>> Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu>> bevormunden>> Das ist nur möglich weil es sich zuviele Arbeitnehmer gefallen lassen.> Nach Feierabend einfach auch mal abschalten, und den Arbeitgeber meckern> lassen und blockieren. Diese Freiheit nehme ich mir seit vielen Jahren> heraus.
Ein Firmenhandy würde ich nach Feierabend sowieso abschalten. Für
das Privathandy würde ich die Nummer nur für absolute Notfälle
bekanntgeben. Ein Freund von mir, der Werksleiter war, wurde mal
im Urlaub angerufen, weil es in "seiner" Firma gebrannt hatte.
Der musste dann seinen Urlaub abbrechen; die Kosten, die dadurch
entstanden waren, wurden Ihm aber m.W. vom AG erstattet.
Harald W. schrieb:> Ein Firmenhandy würde ich nach Feierabend sowieso abschalten.
Damit weis dann dein AG, wann du Feierabend machst. Ist so, wie sich aus
Teams abmelden. Daher bin ich immer formell abgemeldet und habe nur mein
eigenes Diensthandy (das meiner Selbständigkeit) und das ist immer an,
ich gehe nur außerhalb der Bürozeiten nicht ran.
Harald W. schrieb:> Percy N. schrieb:>>> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er>> den Trockner benutzt ...>> Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das> Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen> deutschlandweit.
Ist aber vermutlich nicht der wahre Grund, der ist eher, dass bei
Android das "Location"-Recht auch den Zugriff auf z.B. WLan-Scans
regelt, was u.U. für die Kommunikation mit dem
Trockener(-Abrechnungsmodul) erforderlich ist.
Ansonsten bietet Android da auch Gegenmaßnahmen:
Standortzugriff nur bei Nutzung der App (im Vordergrund) erlauben &
Hintergrundaktivitäten der App unterbinden, und schon läuft die
Überwachung schön ins Leere... Vor allem weil im Keller der GPS-Empfang
wohl eher mau ist.
(prx) A. K. schrieb:> aber vorstellbar wärs schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann,> eines pro SIM.
Gibt's, ist bei Dualsim Geräten mittlerweile sogar so weit das du bei
der Einrichtung gleich gefragt wirst ob du einen zweiten Account mit der
anderen Nummer nutzen willst.
Das haben sowohl mein altes Samsung als auch mein aktuelles Redmi 9
gemacht so bald eine zweite Karte erkannt war.
Arbeitnehmer schrieb:> Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und> verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren
nicht zulässig!
Remald schrieb:> nicht zulässig!
Sowas wird über die Hintertür "bring your own device" abgewickelt.
Andere Methode wäre dem Arbeitnehmer freizustellen, ob er ein
Diensthändy nimmt oder einen Zuschuss zum privaten Gerät oder
Mobilfunktarif.
Dieter schrieb:> Sowas wird über die Hintertür "bring your own device" abgewickelt.
Wenn der AG mich fragt ob ich das machen würde, Klipp und Klar Nein!
Trotz allen möglichen Mitteln und wegen wie man Privates und Arbeit auf
einem Smartphone voneinander trennen kann, am ende ist es so das es
genug Wege gibt solche Schutzmechanismen zu umgehen.
Vor kurzem erst ist eine Zero Day Lücke aufgetaucht die den aktuellen
Kernel betrifft.
https://www.xda-developers.com/pixel-6-galaxy-s22-linux-kernel-vulnerability-root-android/
Also muss der AG schon davon ausgehen das auf privat genutzten Geräten
das Risiko viel größer ist als auf einem Dienstgerät auf dem eben nur
das drauf ist was für die Arbeit nötig ist.
Im Prinzip holt sich der AG kein "Sicherheitssystem" sondern die 1000%
Unsicherheit das sein System sicher bleibt. Sofern es das jemals war
oder gar überhaupt ist.
Und andersherum auch, ich kann mit gutem Gewissen mein Privatgerät dafür
nutzen wenn ich weiß das alle benötigten Apps für die Arbeit nicht doch
irgendwo Lücken aufweisen. Das ist allerdings Unmöglich und wird es auch
immer sein. Selbst mit dem Quellcode in der Hand ist das ganze nur so
lange sicher wie es eben dauert das jemand einen Weg drum herum findet.
Ergo: Dienstgerät oder andere Lösung. Zur Absicherung beiderseits. Hat
auch den Vorteil daß man das Dienstgerät auf der Arbeit lässt und es
weder verloren werden kann noch gestohlen.
Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf
einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten
sorgt?
Kilo S. schrieb:> Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf> einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten> sorgt?
Frag 3 Anwälte und du erhältst 4 verschiedene Antworten, so lange das
nicht rechtlich in konkreten Fällen durchdekliniert wurde. Ausserdem
könnte eine Beweisführung schwierig sein.
(prx) A. K. schrieb:> Kilo S. schrieb:>> Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf>> einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten>> sorgt?>> Frag 3 Anwälte und du erhältst 4 verschiedene Antworten, so lange das> nicht rechtlich in konkreten Fällen durchdekliniert wurde. Ausserdem> könnte eine Beweisführung schwierig sein.
in Hamburg soll sich gut klagen lassen.
Da hat man richtig Ahnung
DPA schrieb:> Muhahahahaha!
So lange die Ursprungsfrage nicht weiter konkretisiert wurde, braucht
man sich ihr nicht weiter zu nähern. Klingt ohnehin nach einem der
üblichen Forum-Beschäftigungs-Trolle, sonst wäre wohl schon was
gekommen. Dass die Forderung, so wie oben genannt, nicht zulässig ist,
wurde ausreichend oft geklärt.
F. B. schrieb:> Senf D. schrieb:>> Shorty schrieb:>>> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat.>>> Stimmts Senf?>>>> Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser.>> LOL. Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem> Konzern kein Diensthandy bekommt. In unserer Klitsche hat jeder ein> Diensthandy, und nicht das billigste. Dass ich damit privat surfe, um> z.B. während meiner Waldspaziergänge die Börsendaten abzurufen, hat noch> niemanden gestört
Als Klitscheninsasse mit Diensthandy kannst du es dir aber nicht leisten
das Ding auszuschalten. Von daher versteht ich nicht, warum du dich
drüber lustig machst, dass er keines hat.
Shorty schrieb:> Als Klitscheninsasse mit Diensthandy kannst du es dir aber nicht leisten> das Ding auszuschalten. Von daher versteht ich nicht, warum du dich> drüber lustig machst, dass er keines hat.
Wenn ich Feierabend hab, hab ich Feierabend. Dann ist das Ding entweder
(Home-Office) Aus oder liegt in der Firma in der Schublade.
Da kann man mich während der Arbeitszeit fragen ob ich so nett bin und
eventuell dies oder jenes noch machen möchte. Und sollte ich dafür etwas
länger Bleiben müssen entscheide ich ob ich nur ne halbe Stunde oder
Stunde mache und die eben zusätzlich Aufschreibe.
Für umsonst, keine Chance!
Senf D. schrieb:> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Ich sehe> ausschließlich Nachteile. Selbst an Kosten würde ich dadurch nicht einen> müden Euro sparen.
Selbstverständlich spart man Kosten. Erstens reicht mir für privat (z.B.
um einen Termin in der Terminwohnung auszumachen) mein 16 Jahre altes
Billighandy, das schon damals nur 19 € gekostet hat. Zweitens genügt für
diese wenigen Ausnahmefälle eine Prepaid-Karte. Alle anderen privaten
Anrufe kann ich mit dem High-End Geschäftshandy tätigen. Ich spare mir
also das Geld für ein neues privates Handy und eine private Flatrate.
Und das völlig legal, da private Nutzung eines Geschäftshandys nicht als
geldwerter Vorteil gilt:
Das Firmenhandy ist steuerfrei
Selbst wenn der Mitarbeiter das Handy auch privat nutzt, zählt es nicht
zu den Sachbezügen und muss daher nicht versteuert werden.
https://www.karriereletter.de/geldwerte-zusatzleistung-firmenhandy-privat-nutzen
Aber rede dir dein IGM-Gehalt nur weiter schön, indem du alle anderen
geldwerten Vorteile unter den Tisch fallen lässt. Wahrscheinlich musst
du in deinem Konzern auch noch dem Kaffee selbst bezahlen.
Arbeitnehmer schrieb:> Auch untersagt er, private Handys am> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).
Ist es auch Stromdiebstahl wenn du dein Dienst Laptop zuhause im
Homeoffice lädst?
F. B. schrieb:> Alle anderen privaten Anrufe kann ich mit dem High-End Geschäftshandy> tätigen.
F. B. schrieb im Beitrag #7132139:
> Das Geschäftshandy kostet bei Amazon übrigens 500 €, wenn ich es privat> kaufen müsste.
Den Widerspruch merkst du selbst, oder?
Also ich zahle keinen Euro für mein Handy, weil ich das komplette
Internet und auch alle Telefonate über die Firmen SIM-Karte abwickel.
Ist in meinen Augen auf jeden Fall wie bares Geld, das Handy selbst ist
mein privates weil ich kein iPhone haben will. Alles was da drauf
installiert ist ist eine Zeitbuchungssoftware. Auch den Firmenwagen
rechne ich genauso als wäre er mehr Gehalt. Immerhin kann ich für einen
Betrag von weit unter 100 € meine kompletten Fahrten für die Arbeit
abwickeln. Und am Heimweg auch noch mal einkaufen und sowas. 1% Regelung
wäre auch möglich mag ich aber nicht haben.
F. B. schrieb im Beitrag #7132139:
> Natürlich ist die private Handynutzung nur eines von vielen> Mosaiksteinchen, die sich aber auf mehrere tausend Euro im Jahr> summieren. Zu bezahlen von deinem Nettogehalt.
Erlaubt der Chef die private Nutzung vom Firmenhandy? Ist ja prinzipiell
wie beim Firmenwagen.
> Wobei ich mir privat selbstverständlich niemals ein Handy> für 500 € kaufen würde.
Weil du es nicht könntest. :D
Reinhard S. schrieb:> Erlaubt der Chef die private Nutzung vom Firmenhandy? Ist ja prinzipiell> wie beim Firmenwagen.
Im Unterschied zum Firmenwagen gilt Privatnutzung von Firmenhandys nicht
als geldwerter Vorteil. Weder beim Gerät, noch bei den monatlichen
Kosten.
Vor der Smartphone-Ära gab es spezielle Firmentarife mit 2 Nummern auf
einer SIM. Bei Bedarf wurde über die PIN umgeschaltet, welche Nummer
ausgehend genutzt wird. Auf diese wurde dann getrennt erfasst und
abgerechnet. Mit Smartphones war das nicht mehr realistisch und diese
Variante wurde eingestellt.
Ein AG, der Privatnutzung zulässt, sollte allerdings schon des
Datenschutzes wegen im Gerät private und dienstliche Bereiche trennen.
Das wird sowohl von Android als auch von Apple unterstützt, Ich hatte es
oben schon skizziert.
Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy
nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht.
Bereitschaftsregelungen sind ein anderes Thema.
Hallo (prx) A. K.
(prx) A. K. schrieb:> Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy> nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht.
Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur
sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.
D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab
50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.
Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de
Bernd W. schrieb:> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.
Das verstehe ich. Das Verhältnis zwischen AN und AG und einen effektiven
Anspruch des AG zur Erreichbarkeit muss man natürlich in solche Fragen
einrechnen. Wobei das individuell recht verschieden sein kann. Mancher
AG geht in solchen Fragen mit seinen AN fair um.
Bernd W. schrieb im Beitrag #7132714:
> Zumal ein 500€ Handy im Regen genauso absäuft wie ein 89€ Restposten
Empfindlichkeit gegenüber Wasser dürfte im oberen Preissegment deutlich
geringer ausfallen als im untersten.
Ein selbst gezahltes 500€ Gerät dürfte zudem weniger in Verlegenheit
kommen, abzusaufen, als ein billiges oder kostenloses. Denn Dinge, für
die man selbst viel gezahlt hat, behandelt man sorgfältiger und achtet
sie höher.
(prx) A. K. schrieb:> Mancher AG geht in solchen Fragen mit seinen AN fair um.
Das lässt dann Rückschlüsse auf die Bedeutung des AN für den AG zu;
leider in beide Richtungen ...
Percy N. schrieb:> Das lässt dann Rückschlüsse auf die Bedeutung des AN für den AG zu;> leider in beide Richtungen ...
Sicherlich kann die individuelle Bedeutung des AN für den AG darin
eingehen, aber das Verhalten in solchen Fragen ist kein streng gehütetes
Geheimnis und spricht sich rum.
In diesem Zusammenhang sollte man evtl auch die eigene Berufs- und
Stellenwahl betrachten. Wer den Anspruch stellt, täglich unerbittlich
Punkt 17:00 alles fallen zu lassen und unter keinen Umständen bereit
ist, auf Anrufe zu reagieren, der sollte eine passende Tätigkeit
anpeilen. Es gibt viele Jobs, da ist das kein Problem.
Ich sehe das also nicht nur auf Seiten des AG. Der AN hat auch seinen
Anteil an solchen Entscheidungen. Im meinem Fall kommen die seltenen
Anrufe übrigens nie vom Chef, immer von Kollegen.
Hab auch ein Firmenhandy, das mein Privathandy komplett ersetzt hat. Ich
lade zu 90% am Arbeitsplatz. Bei mir läuft es auch so, dass mein
Bruttolohn relativ niedrig ist, ich durch einige AG-bezahlte Addons aber
relativ viel vom Nettolohn einsparen kann (Handy, zwei Autos, Kita) und
der AG profitiert auch davon. Somit weniger Rente aber mehr Geld jetzt
zur Verfügung.
Hallo (prx) A. K.
(prx) A. K. schrieb:>> Zumal ein 500€ Handy im Regen genauso absäuft wie ein 89€ Restposten>> Empfindlichkeit gegenüber Wasser dürfte im oberen Preissegment deutlich> geringer ausfallen als im untersten.
Erfahrungsgemäß nicht. Weil der Hersteller von 500€ Handys davon
ausgeht, dass sich ein so potenter Kunde besser vor Regen schützen kann
bzw. mehr möglichkeiten hat, Regen überhaupt zu meiden. ;O)
Testen kann man das gelegentlich selber, weil die 500€ Handys als
Restposten oder gebraucht auch für 89€ zu haben sind. Dann nicht ganz so
aktuell, das ist aber Erfahrungsgemäß nur wichtig, wenn es extrem wird.
> Ein selbst gezahltes 500€ Gerät dürfte zudem weniger in Verlegenheit> kommen, abzusaufen, als ein billiges oder kostenloses. Denn Dinge, für> die man selbst viel gezahlt hat, behandelt man sorgfältiger und achtet> sie höher.
Die umgekehrte Betrachtung ist realistischer: Wenn ich weiß, das ich
sehr oft den Regen nicht meiden kann, werde ich mir nicht so eine teure
Beule zulegen. ;O)
Du überschätzt deine Selbstwirksamkeit grandios. Wie sorgfältig Du etwas
behandeln kannst, liegt gerade in kritischen Situation nicht in Deiner
Hand, sondern ist Zufall. Tipp: Interpretiere das realistischerweise
aber nicht als eigene Leistungsfähigkeit oder göttliche Vorsehung!
Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de
Bernd W. schrieb:> Du überschätzt deine Selbstwirksamkeit grandios.
Es geht mir um die psychologische Seite. Worin du viel eigenes Geld oder
eigenen Aufwand gesteckt hat, das hat einen klaren Wert, und das
behandelst du meist pfleglicher als geschenkte Ware. Nicht vorsätzlich,
sondern intuitiv, und nicht nur bei Handys.
(prx) A. K. schrieb:> Peter schrieb:>> Ich lade zu 90% am Arbeitsplatz.>> Ist so etwas ernsthaft eine Thema?
Klar, da kann man ja immerhin 3 Cent Strom sparen! Das ist netto
gEsChHeNkTEs gELd!!!
SCNR
Bernd W. schrieb:> Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur> sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.
Abhängig ist nur wer es sich gefallen lässt.
Bernd W. schrieb:> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.
Was will der AG schon machen wenn Du das Diensthandy ausschaltest? Auch
der AG wird sich dreimal überlegen, ob er Dich deswegen rausschmeißt.
Wenn Du schon über 50 bist, hast Du m.E. vor dem ArbG bessere Chancen
als der AG, vor allem wenn Du schon länger in der Firma bist.
Bernd W. schrieb:> Hallo (prx) A. K.>> (prx) A. K. schrieb:>>> Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy>> nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht.>> Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur> sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.
Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da.
> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.
Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit
versauen lassen?
Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja
schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;)
Hallo Reinhard S.
Reinhard S. schrieb:>> Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur>> sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.>> Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da.
Das beschreibt ein wenig das Problem: Was stell ich ohne Job an? Vor
allem wenn ich nicht flexibel genug bin, um mich mit Harzen durch zu
schlagen.
>> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab>> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.> Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit> versauen lassen?
Ohne Job bin ich zumindes langfristig selbstmordgefärdet.
> Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja> schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;)
Vermutlich liegen die Trolle sogar richtig, aber ich kann mir nicht
vorstellen, das es für mich eine Alternative gab.
Freier Wille ist eine Illusion.
Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de
Bernd W. schrieb:>> Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da.>> Das beschreibt ein wenig das Problem: Was stell ich ohne Job an?
Die ersten 2-3 Wochen wird das sehr angenehm ruhig sein. Danach
vielleicht etwas langweilig.
> Vor allem wenn ich nicht flexibel genug bin, um mich mit Harzen> durch zu schlagen.
Du hast ja erstmal ein Jahr ALG1, damit sollte man brauchbar über die
Runden kommen bis zum nächsten Job.
>>> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab>>> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.>> Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit>> versauen lassen?>> Ohne Job bin ich zumindes langfristig selbstmordgefärdet.
Hey, es ist nur ein Job.
Mit Job in der Ausprägung von dir bist du von einem zeitigeren,
"natürlichem" Tod bedroht und bis dahin hast du kein angenehmes Leben.
>> Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja>> schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;)>> Vermutlich liegen die Trolle sogar richtig, aber ich kann mir nicht> vorstellen, das es für mich eine Alternative gab.
Prinzipiell gibt/gab es immer Alternativen, sowohl nach oben als auch
nach unten. Solang du mit deinem Weg zufrieden oder sogar glücklich bist
hast du aber nichts falsch gemacht.
> Freier Wille ist eine Illusion.
Man kann schon viel machen, wenn man will und weiß, wie. Innerhalb der
antrainierten Gewohnheiten zu leben ist natürlich leichter & bequemer.
DANIEL D. schrieb:> Ist in meinen Augen auf jeden Fall wie bares Geld,
Ist es auch. Nur Leute, die keine geldwerten Leistungen bekommen, müssen
das bei anderen schlecht reden und wedeln immer mit ihrem Gehaltszettel.
Noch dazu mit ihrem Bruttogehalt unter Vernachlässigung aller
Zusatzkosten wie höhere Miete, Fahrkosten und Fahrzeugverschleiss,
selbst zu bezahlender Kaffee, Obst und Mineralwasser etc. etc., die alle
von ihrem Nettogehalt zu bezahlen sind.
F. B. schrieb im Beitrag #7134827:
> Inwiefern erhöht dein selbst gekauftes Smartphone für über 500 € die> Lebensqualität, mein 500 € Geschäftshandy, das privat genutzt werden> darf, aber nicht?
Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich
das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte. Zum Beispiel private
Fotos, Kontakte, Banking Apps, usw. haben für mich rein gar nichts auf
einem potentiellen Diensthandy verloren. Von daher bräuchte ich eh ein
weiteres Smartphone, was die Sache lästig macht. Selbst wenn ich ein
dienstliches Smartphone bekommen könnte, ich würde es nicht nehmen, wenn
ich nicht muss. Jetzt verstanden?
Senf D. schrieb:> Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich> das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte.
Das ist natürlich die sicherste Variante. Allerdings ist, wenn richtig
implementiert, aus dem Unternehmenskontext im Gerät kein Zugriff auf
Daten aus dem privaten Kontext möglich. Die Unternehmens-Apps haben also
keinen Zugriff auf private Kontakte und derartige Informationen. Und
umgekehrt.
(prx) A. K. schrieb:> Das ist natürlich die sicherste Variante. Allerdings ist, wenn richtig> implementiert, aus dem Unternehmenskontext im Gerät kein Zugriff auf> Daten aus dem privaten Kontext möglich. Die Unternehmens-Apps haben also> keinen Zugriff auf private Kontakte und derartige Informationen.
Ja, das Prinzip kenne ich, aber es genügt nicht meinen Ansprüchen.
Allein wenn ich das Diensthandy wieder abgeben müsste, wer garantiert
mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher unwiederbringlich
gelöscht wurde?
Senf D. schrieb:> wer garantiert mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher> unwiederbringlich gelöscht wurde?
Der private Kontext stellt bei Android den Basiskontext dar und der
Unternehmenkontext wird nachträglich da hinein als verkapselter Teil
installiert. Rückgabe entspricht damit der üblichen Gesamtlöschung des
Gerätes. Wem das nicht reicht, der sollte das physisch trennen.
Eine Ausschnüffelung privater Information auf solche Art wäre
ausgesprochen illegal. Bissel komplizierter ist es bei den laufenden
Kosten des Telefonvertrages, wenn exorbitante Kosten auffallen. Dabei
geht es dann allerdings eher um die Daten aus der Abrechnung, nicht das
Gerät.
Letztlich ist das eine Variante, die etwas von der wechselseitigen
Einstellung der AN und AG zueinander lebt. Wer den AG als Todfeind sieht
(*), mit dem man gezwungenermaßen kooperieren muss, für den ist das
nichts.
Es gibt auch eine umgekehrte Perspektive zu solchen Fragen. Wenn man
selbst zum zentralen Teil der IT gehört, und sich dadurch prinzipiell
Zugriff auf viele Daten verschaffen könnte, die einen nichts angehen. Da
muss seitens des AG ein gewisses Vertrauen dem AN gegenüber vorhanden
sein.
*: Oder die Unternehmens-IT. ;-)
(prx) A. K. schrieb:> Senf D. schrieb:>> Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich>> das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte.
Folgende Konstellation: Dein Handy ist leer (Akku alle). Das Handy von
Deinem Arbeitgeber ist voll. Es ist ein schwerer Verkehrsunfall am
Wochenende, wo du nicht arbeitest. Du willst Hilfe rufen. Nimmst du nun
doch das Diensthändy?
Fall der Fälle schrieb:> Folgende Konstellation: Dein Handy ist leer (Akku alle). Das Handy von> Deinem Arbeitgeber ist voll. Es ist ein schwerer Verkehrsunfall am> Wochenende, wo du nicht arbeitest. Du willst Hilfe rufen. Nimmst du nun> doch das Diensthändy?
Das Beispiel scheint mir etwas an den Haaren herbeigezogen zu sein.
Aber gut: Ja, sicher würde ich dann die 112 über das Diensthandy
anrufen. Aber für so einen Fall der Fälle ständig zwei Smartphones bei
sich tragen, weil bei einem mal der Akku leer sein könnte? Nein, sicher
nicht.
Senf D. schrieb:> Selbst wenn ich ein> dienstliches Smartphone bekommen könnte, ich würde es nicht nehmen, wenn> ich nicht muss.
Aks die Phones noch nicht smart waren, einfach nur Telefon, wollte man
mir sowas andrehen. Ich habe es erfolgreich abwenden können!
Aus der früheren Praxis: Ich fahre zu einer Problemanlage, die der
Außendienst nicht in den Griff bekommt, da muß auch ich in Ruhe
nachdenken und forschen. Währenddessen ruft ein anderer Kollege mit
seinen Problemchen bei mir an - nee Leute, das bekommt mein Kopf nicht
gebacken!
Sehr selten habe ich mal ein Firmen-Leihhandy mitgenommen, in einer
Problemlage auch mal eine Prepaidaufladung meines Privatgerätes als
Reisekosten abgerechnet.
(prx) A. K. schrieb:> Wer den AG als Todfeind> sieht, mit dem man gezwungenermaßen kooperieren muss, für den ist das> nichts.>> Es gibt auch eine umgekehrte Perspektive zu solchen Fragen. Wenn man> selbst zum zentralen Teil der IT gehört, und sich dadurch prinzipiell> Zugriff auf viele Daten verschaffen könnte, die einen nichts angehen. Da> muss seitens des AG ein gewisses Vertrauen dem AN gegenüber vorhanden> sein.
Alle Seiten brauchen ein gesundes Maß an Vertrauen. Als Arbeitnehmer
weiß ich, dass der IT-Mann mein Netzlaufwerk und mehr einsehen kann, da
muß ich halt vertrauen, dass er keinen Mißbrauch treibt. Im Einzelfall
hat man den IT sogar gezielt gucken lassen, um Fehlern auf die Spur zu
kommen, ja, ich konnte meinen zwei Kollegen vertrauen.
Ich selbst habe Kundensysteme betreut, aus deren Logdaten sich
Verhaltensmuster und Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter herleiten
lassen - das ist eine verdammt heikle Sache. Auf der einen Seite müssen
Fehler abgestellt werden, auf der anderen darf aber der betroffene
Mitarbeiter nicht so gemaßregelt werden, dass er die Akzeptanz des
Systems verliert.
Schauen wir mal auf stationäre IP-Telefonie, Anlagen auf Asterisk: Da
gibt es sekundengenaue Protokollierungen, wer mit wem telefoniert hat
bis hin zu der Möglichkeit, Gesprächsinhalte aufzuzeichnen. Schöne neue
Welt, früher waren solche Daten einfach nicht vorhanden, die Firmen
haben trotzdem überlebt und man musste über möglichen Mißbrauch garnicht
erst nachdenken.
----
Nur nicht vorhandene Daten sind sichere Daten, Punkt!
----
Senf D. schrieb:> Aber für so einen Fall der Fälle ständig zwei Smartphones bei> sich tragen, weil bei einem mal der Akku leer sein könnte? Nein, sicher> nicht.
Für jene, die sonst aus Angst vor leerem Akku nur noch schlotternd durch
die Welt kommen, gibt es Powerbanks. Notfalls zwei. ;-)
Hübsche Darstellung: https://youtu.be/d2tpSCVVujc.
Gefunden in: "Der Akku soll uns größtmögliche Freiheit gewähren. In
Wahrheit aber hängen wir am Ladekabel wie an einer Nabelschnur."
https://www.sueddeutsche.de/leben/akku-leer-angst-1.4518992
Senf D. schrieb im Beitrag #7135074:
> F. B. schrieb:>>> Bei korrekter Investition mit Verzehnfachung des Investments sind das>> schon 30 Cent. Jeden Tag!>> An deiner Stelle würde ich das aber noch in DM und Ostmark umrechnen,> damit es noch mehr wirkt.> Merkst du eigentlich überhaupt nichts mehr, wie absolut lächerlich du> dich mit solchen Aussagen machst?
Irgend eine Airline hat in den 80er Jahren den Salat in der First Class
um eine Olive "erleichter". Einsparung: 40.000 $/a.
Syntax schrieb:> Wenn der Arbeitgeber verlangt eine Firmen-App auf dem Privathandy zu> installieren, so hat er mMn jedes Recht dazu
Diesen obersten Unsinn meinst Du doch nicht ernst, oder. Private Dinge
gehen dem AG nichts, aber auch absolut nichts an. Man muss dem AG auch
keine privaten Telefonnummern, keine privaten Emailadressen und auch
keinerlei andere privaten Kontaktmöglichkeiten bekanntgeben. Der AG kann
auch "verlangen", dass ich in umbringe, er kann aber nicht erwarten,
dass ich es tue.
A. F. schrieb:>> Auch untersagt er, private Handys am>> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).> Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln.
Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das
Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN
nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".
A. F. schrieb:> Auch untersagt er, private Handys am>> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).> Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln.
Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu
vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und
nicht vom Konzern selbst.
Realistisch betrachet: Wer sich keine Sorgen um seinen Job machen muss,
hat in dem Zusammenhang eh nichts zu befürchten.
René H. schrieb:> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".
Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden
loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn.
Senf D. schrieb:> wer garantiert> mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher unwiederbringlich> gelöscht wurde?
Niemand. Bevor man das Diensthandy zurückgibt, macht man eine
Werkswiederherstellung (Factory Reset). Wir müssen das sogar offiziell
machen. Aber es gibt keine 100%-ige Garantie, dass auch wirklich alles
weg ist und kein "Profi" in einer chinesischen Hinterhofwerkstatt noch
Daten vom Chip bekommt.
Shorty schrieb:> René H. schrieb:>> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das>> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN>> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".>> Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden> loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn.
Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie
eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen.
René H. schrieb:> Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie> eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen.
Nein, sie hat die Kündigung bekommen, weil man sie loswerden wollte. Die
Semmel war nur das Werkzeug.
Im Moment hört man diese Geschichten nicht mehr, woran das wohl liegt?
Shorty schrieb:> René H. schrieb:>>> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das>> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN>> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".>> Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden> loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn.
Haarspalterei wäre es noch nicht einmal, darauf hinzuweisen, dass es
sich nicht um Diebstahl, sondern um Entziehung elektrischer Energie
handelt.
Shorty schrieb:> Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu> vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und> nicht vom Konzern selbst.
Darauf muss der AG dich nicht hinweisen. Du wirst auch nicht explizit
darauf hingewiesen, dass du kein Druckerpapier mitnehmen darfst.
Interessanter wird es, wenn beim Threadstarter die Zwangsapp auf dem
Privathandy landet, und der AG später mit dem Vorwurf des
Stromdiebstahls vor Gericht geht.
"Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens"
https://winfuture.de/news,48827.html
(prx) A. K. schrieb:> "Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens"> https://winfuture.de/news,48827.html
Die Meldung ist aus 2009 und in den Kommentaren liest man, dass die
Kündigung wohl zurückgezogen wurde. So verbreitet scheint's ja doch
nicht zu sein...
(prx) A. K. schrieb:> Shorty schrieb:>>> Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu>> vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und>> nicht vom Konzern selbst.>> Darauf muss der AG dich nicht hinweisen. Du wirst auch nicht explizit> darauf hingewiesen, dass du kein Druckerpapier mitnehmen darfst.
Ließ doch bitte noch mal in welchem Zusammenhang ich das geschrieben
hab.
Maddin schrieb:> (prx) A. K. schrieb:>>> "Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens">> https://winfuture.de/news,48827.html>> Die Meldung ist aus 2009 und in den Kommentaren liest man, dass die> Kündigung wohl zurückgezogen wurde. So verbreitet scheint's ja doch> nicht zu sein...
Ist ja wohl auch Schwachsinn. Etliche Arbeitgeber missbrauchen das
Privathandy ja auch gerne und mit so einem Gebaren schürt man unter der
Belegschaft nur Angst.
Shorty schrieb:> René H. schrieb:>> Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie>> eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen.>> Nein, sie hat die Kündigung bekommen, weil man sie loswerden wollte. Die> Semmel war nur das Werkzeug.
Das denke ich auch. Allzumal die Semmel wohl, wenn es dieselbe
Geschichte ist und ich die noch richtig im Hinterkopf habe, sonst im
Abfall gelandet wäre.
Wühlhase schrieb:> Allzumal die Semmel wohl, wenn es dieselbe> Geschichte ist und ich die noch richtig im Hinterkopf habe, sonst im> Abfall gelandet wäre.
Das spielt aber keine Rolle. Containern ist ja auch noch immer verboten,
und wird als Diebstahl eingestuft.
René H. schrieb:> Das spielt aber keine Rolle. Containern ist ja auch noch immer verboten,> und wird als Diebstahl eingestuft.
Natürlich nicht (was ich auch richtig finde).
Darum ging es aber nicht, sondern darum, warum die Frau gefeuert wurde.
Und da stehen Aufwand und Nutzen halt in keinem Verhältnis, jedenfalls
nicht wenn es um das lächerliche Brötchen gegangen wäre. 15 Cent
"Schaden" (wenn man das überhaupt so nennen kann, immerhin erspart dies
auch Entsorgungskosten) gegen den Aufwand der Prozessführung. Selbst
wenn der Prozessieg sicher ist, muß man sich immer noch die Mühe machen.
Haben die Verantwortlichen keine wichtige Arbeit zu tun?
Und dann eine neue MA einstellen, diese einarbeiten, usw.
Percy N. schrieb:> Wühlhase schrieb:>> Natürlich nicht> Wie kommst Du darauf?>>(was ich auch richtig finde).>> Das ist eine andere Geschichte.
Das 'nicht' war zuviel, bzw. bezog sich eher darauf, daß es keine Rolle
spielt daß es nur um einen Wert von 15 Cent ging.
Wühlhase schrieb:> Haben die Verantwortlichen keine wichtige Arbeit zu tun?> Und dann eine neue MA einstellen, diese einarbeiten, usw.
Wie gesagt, das ist nur ein Vorwand.
Die 15 Cent Brötchenkündigungen erfolgen nicht, wegen der 15 Cent,
sondern weil die gekündigte Person entweder ein "zu hohes" Gehalt
bekommen hat oder schlecht gearbeitet hat oder auf eine andere Art
gestört hat.
Da du hier aber einen Gerichtsfesten Kündigungsgrund brauchst, nimmst du
eben das Brötchen und das funktioniert.
Was ich aber für bemerkenswerter halte, ist die Tatsache, dass hier
Leute im Ernst glauben, dass das Brötchen der Grund war.
Habe einen Arbeitskollegen, Spitzname " Händymann ".
Wird nur gesehen wenn er am Händy rumspielt. Tut er das nicht macht er
eine Zigarettenpause oder ist auf der Toilette zum Wasserlassen.
Hat zwar schon ein paar Abmahnungen, stört ihn offensichtlich nicht.
Ich würde derartige Figuren überhaupt nicht einstellen.
Womit die private Handynutzung am Arbeitsplatz geklärt wäre.