Hi die Freiberufler (Freibrufliche Tätigkeit) unter euch: was für Versicherungen habt ihr? Ich meine jenseits von Krankenversicherung. Sowas wie Berufshaftpflicht! Ich fange demnächst an! Danke
Gast
#7132793
Mat. K. schrieb: > Sowas wie Berufshaftpflicht! https://www.gulp.de/engineering/engineering_haftpflichtversicherung.html
Gast
#7132818
Wenn du ueber einen "Durchlauferhitzer" beim (End-)Kunden bist, hat der Kunde seinen Vertrag im allgemeinen bei dem. Ob der Regressforderungen an dich stellen kann, sollte dann in "deinem" Vertrag stehen. Bist du "selbst" auf der Grundlage eines Angebots von dir beim Kunden, kannst du solche Dinge in deinem Angebot regeln. Im allgemeinen braucht man keine Berufshaftpflichtversicherung. Murkst man aber z.B. an der ERP-Software eines Kunden herum, als wesentlicher Bestandteil der selbststaendigen Taetigkeit, waere eine Berufshaftpflichtversicherung wohl deutlich angezeigt. Aber Achtung: Die Versicherung muss dann auch diese "Wechselfaelle des Lebens" mit abdecken. Das tut sie u.U. nicht mit den Standardversicherungsklauseln... Alles von mir geschriebene ist nur (m)ein guter Rat und sollte ggfs. durch eine kompetente Beratung ergaenzt werden.
Gast
#7132974
Cartman schrieb: > Im allgemeinen braucht man keine Berufshaftpflichtversicherung. Gott schmeiß Hirn. Cartman schrieb: > Bist du "selbst" auf der Grundlage eines Angebots von dir > beim Kunden, kannst du solche Dinge in deinem Angebot regeln. In einem Angebot kann man viel reinschreiben. Es zählt der Vertrag! Und kein Unternehmen wird dich von all deinen Haftungsrisiken (auch bei grober Fahrlässigkeit) freistellen.
Gast
#7132976
P.S. Eine Berufshaftflicht braucht man i.A. nicht, wenn man angestellt (also nicht selbständig) ist.
Gast
#7132985
> In einem Angebot kann man viel reinschreiben. Es zählt der Vertrag!
Auch wenn du dir das vielleicht nicht vorstellen kannst,
arbeite ich bei vielen Kunden auf der Grundlage (m)eines Angebotes.
In dem natuerlich alles zu meiner Zufriedenheit geregelt ist.
Scheinbar auch zur Zufriedenheit des Kunden...
Gast
#7132995
Cartman schrieb: > In dem natuerlich alles zu meiner Zufriedenheit geregelt ist. > Scheinbar auch zur Zufriedenheit des Kunden... Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, aber auf Grundlage ist nicht gleich nach den Regeln deines Angebots. Vermutlich würde dein Haftungsausschluss auch einer AGB-Prüfung nicht stand halten.
Beitrag #7132999 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast
#7133009
Karl schrieb: > Eine Berufshaftflicht braucht man i.A. nicht, wenn man angestellt (also > nicht selbständig) ist. Das kommt auf die Klauseln an, bspw. erlischt mal schnell ne Versicherung übern AG weil die (Regel-arbeitszeit) um eine Minute überschritten ist. Und nun verlange mal von einem angestellten Chirurgen, das er gleichzeitig die OP trotz unerwarteten Komplikationen sauber abschließt, aber nicht seine Arbeitszeit und die seiner Mitarbeiter überzieht ... Und natürlich deckt eine AG-Versicherung nicht Schäden aus groben Unfug, kindlichen Gemüt resp. nicht vorschriftsmässige Ausführung ab. Aber da würde auch keine private Versicherung einspringen.
Gast
#7133050
Pessi Mist schrieb: > Und natürlich deckt eine AG-Versicherung nicht Schäden aus groben Unfug, > kindlichen Gemüt resp. nicht vorschriftsmässige Ausführung ab. Aber da > würde auch keine private Versicherung einspringen. Ja, aber der AN schuldet dem AG auch nur stetes Bemühen und keinen Werkerfolg. Was die Versicherung des AG übernimmt kann dem AN egal sein. Es geht darum, dass nach außen erstmal der AG haftet und die Regressnahmemöglichkeiten des AG gegenüber dem AN sehr beschränkt sind.
Gast
#7133072
Karl schrieb: > Es geht darum, dass nach außen erstmal der AG haftet und die > Regressnahmemöglichkeiten des AG gegenüber dem AN sehr beschränkt sind. Jaja, wer da glaubt wird selig .... aus dem Verursacherprinzip kann sich ein Angestellter nur schwer herauswinden. Auch Ausflüchte wie 'Befehlsnotstand' oder zivile Abwandlungen desselben (Notstandslage, entschuldigender) ersetzen nicht die eigene Verantwortlichkeit für eigenes Handeln.
Gast
#7133115
Pessi Mist schrieb: > Jaja, wer da glaubt wird selig .... aus dem Verursacherprinzip kann sich > ein Angestellter nur schwer herauswinden. Auch Ausflüchte wie > 'Befehlsnotstand' oder zivile Abwandlungen desselben (Notstandslage, > entschuldigender) ersetzen nicht die eigene Verantwortlichkeit für > eigenes Handeln. Vielleicht solltest du dich erstmals in die Thematik einlesen, bevor du hier deinen Müll absonderst.
Gast
#7133410
Karl schrieb: > Vielleicht solltest du dich erstmals in die Thematik einlesen, bevor du > hier deinen Müll absonderst. Soso für andere soll gelten was für Dich nicht gilt? Also das "die Regressnahmemöglichkeiten gegenüber dem AN sehr beschränkt sind" ist (blauäugiger) Müll der Sonderklasse. Auch ein AN unterliegt neben dem Arbeitsrecht dem Zivilrecht mit seinen Regelungen zur Haftung. Und beim Eintritt der Insolvenz ist auch wieder AN der zur Schadensbehebung/wiedergutmachung übrig bleibt.
Gast
#7133443
Pessi Mist schrieb: > ist (blauäugiger) Müll der Sonderklasse. Na hast du den eine Berufshaftpflicht oder bist du eh arbeitslos? Pessi Mist schrieb: > Auch ein AN unterliegt neben > dem Arbeitsrecht dem Zivilrecht mit seinen Regelungen zur Haftung. Das Arbeitsrecht ist Zivilrecht. Pessi Mist schrieb: > Und > beim Eintritt der Insolvenz ist auch wieder AN der zur > Schadensbehebung/wiedergutmachung übrig bleibt. Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll behauptet.
Gast
#7133457
Karl schrieb: > Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem > Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll > behauptet. Ich liebe dieses selbstbezügliche Geschnatter aka "alle Kreter Lügen" ... ausgesprochen von einem Kreter selbst . Du agierst doch hier als anonymer Internettroll bar jeglicher Reputation. Und selbstverständlich muss zur Wiedergutmachung selbstverursachten Schadens auch eigenes Vermögen aufgewandt werden, wenn es nicht durch den Vertrag der Haftpflichtversicherung oder Leistung Dritter abgedeckt ist. Und das ist es durch groben Unfug wie "der cheffe hats gewollt, der Cheffe deckt es, auch wenn es bekanntermassen schaden verursacht" der Fall.
Gast
#7133490
Pessi Mist schrieb: > Karl schrieb: >> Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem >> Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll >> behauptet. > > Ich liebe dieses selbstbezügliche Geschnatter aka "alle Kreter Lügen" > ... ausgesprochen von einem Kreter selbst . Dann bitte einen Link zu einer Quelle, wo solch ein Fall geschildert ist.
Gast
#7133494
Karl schrieb: > Pessi Mist schrieb: >> Karl schrieb: >>> Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem >>> Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll >>> behauptet. >> >> Ich liebe dieses selbstbezügliche Geschnatter aka "alle Kreter Lügen" >> ... ausgesprochen von einem Kreter selbst . > > Dann bitte einen Link zu einer Quelle, wo solch ein Fall geschildert > ist. Bitte nach Ihnen ...
Gast
#7133509
Pessi Mist schrieb: > Bitte nach Ihnen ... Immer 2 mal mehr wie du! Das wird mir echt zu doof. Aber kein Probolem, hier für dich: http://about:blank
Gast
#7133518
Karl schrieb: > Pessi Mist schrieb: >> Bitte nach Ihnen ... > > Immer 2 mal mehr wie du! Das wird mir echt zu doof. Aber kein Probolem, > hier für dich: > > http://about:blank Naja, an deinen Umgangsformen musste noch arbeiten. Oder glaubst du tatsächlich, das jemand mit Dir Informationen teilt nachdem du ihn als arbeitsscheuen Internetttroll beschimpfst hast?! Oder pauschal ungesetzliche AGB vorwirfst?!
Gast
#7133536
Mat. K. schrieb: > Hi > die Freiberufler (Freibrufliche Tätigkeit) unter euch: was für > Versicherungen habt ihr? > Ich meine jenseits von Krankenversicherung. Sowas wie Berufshaftpflicht! > Ich fange demnächst an! > Danke Eine Krebsversicherung seit neustem. Hoch lebe die innovative deutsche Versicherungslandschaft.
Gast
#7133563
Pessi Mist schrieb: > ihn als arbeitsscheuen Internetttroll beschimpfst hast?! Oder pauschal > ungesetzliche AGB vorwirfst? Haben Trolle seit neuestem AGB?
Gast
#7133568
Karl schrieb: > Pessi Mist schrieb: >> ihn als arbeitsscheuen Internetttroll beschimpfst hast?! Oder pauschal >> ungesetzliche AGB vorwirfst? > > Haben Trolle seit neuestem AGB? Ja, Personen, die du als Trolle beschimpfst, haben auch AGB. Und Selbstachtung.
Gast
#7133626
Pessi Mist schrieb: > Ja, Personen, die du als Trolle beschimpfst, haben auch AGB. Und > Selbstachtung. Hast du einen Link dazu? Und dann noch einen Link, wo ein Mitarbeiter einen Schaden mitverursachte, die Firma insolvent ging und der Mitarbeiter deshalb haftete? Wenn du den beinbringst, bekommst du von mir Respekt und Anerkennung. Außerdem Kauf ich dann eine Versicherung.
Karl schrieb: > P.S. > Eine Berufshaftflicht braucht man i.A. nicht, wenn man angestellt (also > nicht selbständig) ist. Und man muss sich auch nicht darum kümmern, die entsteht von ganz allein. Zum Glück kann man sich bzw muss den Kunden-Patienten-Mandanten dagegen versichern. Und soweit Versicherungspflicht besteht, gilt die für alke Berufsträger, auch für angestellte.
Karl schrieb: > Es geht darum, dass nach außen erstmal der AG haftet und die > Regressnahmemöglichkeiten des AG gegenüber dem AN sehr beschränkt sind. Für vertragliche Ansprüche kommt das einigermaßen hin. Deliktische Ansprüche des Kunden können sich auch direkt gegen den AN richten, was wegen der Exculpationsmöglichkeit des Prinzipals für den Kunden wichtig ist.
Pessi Mist schrieb: > Und natürlich deckt eine AG-Versicherung nicht Schäden aus groben Unfug, > kindlichen Gemüt resp. nicht vorschriftsmässige Ausführung ab. Genau füe letzteres ist sie da.
Gast
#7133898
Percy N. schrieb: > Zum Glück kann man sich bzw muss den Kunden-Patienten-Mandanten > dagegen versichern. Und soweit Versicherungspflicht besteht, gilt die > für alke Berufsträger, auch für angestellte. Eine Versicherungspflicht ist noch keine abgeschlossene Versicherung. So einen Abschluß kann der AG schon mal 'vergessen'. Und eine Versicherung erlischt, wenn die Versicherungsprämien nicht gezahlt wurde, bspw. wegen Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsnehmers. https://www.lak-bw.de/pharmazie-recht/recht/arbeitsrecht/arbeitnehmerhaftung-und-haftpflichtversicherung.html Und auch wenn die zu zahlende Entschädigung gedeckelt ist, der liegt mit einen Jahresgehalt für die meisten gut im hohen fünfstelligen Bereich. Das brachte schon manchen Angestellten in Schwierigkeiten zumal er sich höchstwahrscheinlich einen neuen AG suchen muß. Da ein Urteil bei dem eine Putze durch Drücken des falschen Knopfes ein MRT schwer beschädigte: https://lexetius.com/2010,5788 (BAG, Urteil vom 28. 10. 2010 – 8 AZR 418/09)
Volker U. schrieb: > Eine Versicherungspflicht ist noch keine abgeschlossene Versicherung. Bis hierhin stimmt es. Aber jetzt: > So > einen Abschluß kann der AG schon mal 'vergessen'. Natürlich. rate mal, wie lange das dauert, bis die zuständige Kammer sich meldet. Und dann darf nachversichert werden. Leider nicht ganz billig, also versucht man das von vornherein zu vermeiden. > Und eine Versicherung > erlischt, wenn die Versicherungsprämien nicht gezahlt wurde, bspw. wegen > Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsnehmers. Auch da petzt der Versicherer sofort bei der zuständigen Kammer. Versicherungsschutz für Verschulden in der Vergangenheit bleibt bestehen. Volker U. schrieb: > https://www.lak-bw.de/pharmazie-recht/recht/arbeitsrecht/arbeitnehmerhaftung-und-haftpflichtversicherung.html Es re schön, wenn nan dort wenigstens zwischen Schlechleistung und Delikt unterschieden hätte; so ist der Artikel nahezu unbrauchbar. Volker U. schrieb: > Da ein Urteil bei dem eine Putze durch Drücken des falschen Knopfes ein > MRT schwer beschädigte: https://lexetius.com/2010,5788 (BAG, Urteil vom > 28. 10. 2010 – 8 AZR 418/09) Hat auch nichts mit dem hiesigen Problem zu tun. Kennst Du noch ein paar Kalendersprüche oder Bauernregeln?
Gast
#7134039
Percy N. schrieb: > Volker U. schrieb: >> Eine Versicherungspflicht ist noch keine abgeschlossene Versicherung. > Bis hierhin stimmt es. Aber jetzt: >> So >> einen Abschluß kann der AG schon mal 'vergessen'. > Natürlich. rate mal, wie lange das dauert, bis die zuständige Kammer > sich meldet. Da muss man nicht raten, da gibt es genug dokumentierte Fälle, wo sowas über Jahre ging. Bspw. im Bekanntenkreis: nicht Haftpflicht sondern Krankankassenpflicht, dem AG (Uni) ist nicht aufgefallen das beim Wechseln von Diplom- ins Promotions-studium Krankenkassebeiträge fällig werden. Auch dem Imma-Amt nicht. Und der Betroffene Doktorand dachte er wäre weil noch nicht voll wirtschaftlich selbstständig weiterhin familienversichert ... >> Und eine Versicherung >> erlischt, wenn die Versicherungsprämien nicht gezahlt wurde, bspw. wegen >> Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsnehmers. > Auch da petzt der Versicherer sofort bei der zuständigen Kammer. > Versicherungsschutz für Verschulden in der Vergangenheit bleibt > bestehen. Naja nicht jedes Unternehmen/Freiberufler ist 'Kammerpflichtig' rsp. 'kammerfähig' und zwischen 'Sofort' im Physikalischen Sinne und im Alltagsgebrauch können schon mal einige Größenordnungen liegen. Richtige Handlungsweise ist in solchen Fällen nicht das pauschale Leugnen des Eintritts solcher Szenarien, sondern Einholung einer Auskunft vom AG wogegen man versichert ist und wogegen nicht. > Volker U. schrieb: >> Da ein Urteil bei dem eine Putze durch Drücken des falschen Knopfes ein >> MRT schwer beschädigte: https://lexetius.com/2010,5788 (BAG, Urteil vom >> 28. 10. 2010 – 8 AZR 418/09) > > Hat auch nichts mit dem hiesigen Problem zu tun. Doch hat es, Grenzen der Leistungen der Haftpflicht bei durch Angestellte herbeigeführte Schäden während der beruflichen Tätigkeit. Sogar recht ausführlich als Rechtsgutachten unter Betrachtungen mehrer gesetzlich fixierter Aspekte. Und das ganze nicht erstinstanzlich sondern als abschliessendes Revisions(prüfungs)verfahren in dem die Höhe des Mitarbeiter-Anteils hier auf ein Jahresgehalt als korrekt festgestellt wird. Es ist halt nicht so das der AG allen Murks des Angestellten finanziell abblockt und der AN dadurch 'Carte blanche' hält wie oben suggeriert, 'Grober Unfug' ist nicht (komplett) versichert. Auch ein Angestellter ist in der Pflicht zu wissen, was er kann/darf und was nicht. Und erst recht von Ingenieure wird zu recht erwartet, das sie mit Messinstrumenten so umgehen können, das diese keinen Schaden erleiden. Also ggf Anleitung lesen, Schulung besuchen und nicht auf Verdacht Knöpfe drücken und dabei Fachlatein wie Beschwörungsformeln brabbeln. > Kennst Du noch ein paar Kalendersprüche oder Bauernregeln? Ja klar, das ist dein Metier, Sprüche klopfen, rhetorische Taschenspielertricks. Sachlich kannste nicht, jedenfalls nicht belastbar und scharf abgegrenzt.
Volker U. schrieb: > Da muss man nicht raten, da gibt es genug dokumentierte Fälle, wo sowas > über Jahre ging. Dazu hast Du bestimmt einen link > Bspw. im Bekanntenkreis: ... ach so. Na, dann wohl eher nicht. Sei's drum. > nicht Haftpflicht sondern > Krankankassenpflicht, Was genau hat das jetzt mit der Berufshaftpflichtversicherung zu tun? > Naja nicht jedes Unternehmen/Freiberufler ist 'Kammerpflichtig' rsp. > 'kammerfähig' Wo habe ich anderes behauptet? > und zwischen 'Sofort' im Physikalischen Sinne und im > Alltagsgebrauch können schon mal einige Größenordnungen liegen. Und wieder ein Kalenderspruch. > Richtige > Handlungsweise ist in solchen Fällen nicht das pauschale Leugnen des > Eintritts solcher Szenarien, sondern Einholung einer Auskunft vom AG > wogegen man versichert ist und wogegen nicht. Besonders dann, wenn man sich selbständig macht, wie es TO vorzuschweben scheint? > Doch hat es, Grenzen der Leistungen der Haftpflicht Die Haftpflicht des Angestellten mag zwar begrenzt sein, aber leisten tut sie aber nichts. Zum Glück gibt es Versicherer, die im Rahmen eines Haftpflichtversicherungsvertrages insoweit einspringen können. Dies insbesondere auch im Hinblick auf Volker U. schrieb: > belastbar und scharf abgegrenzt. > bei durch > Angestellte herbeigeführte Schäden während der beruflichen Tätigkeit. Die steht hier, insbesondere im Innenverhältnis, überhaupt nicht zur Debatte. Und deshalb gehen auch Deine weiteren Ausführungen, unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt, an der Sache vorbei, wenngleich sie für Angestellte wichtige Hinweise enthalten mögen.
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