Hallo zusammen, muss mich gerade um den Firmenwagen eines Kollegen kümmern Es ist wohl so das die Förderung, also die glaube 3750€ die als Leasing-Anzahlung gegengerechnet werden ab 1.1.2023 weg fallen Stichtag ist wohl Tag der Auslieferung Wie ist es aber mit der viel interessanteren 0,5% Versteuerung So wie ich es verstehe gilt diese weiterhin? (Das ab 1.1. neue Mindestreichweiten gelten ist mir bekannt) Könnte diese innerhalb der Leasingzeit von der Regierung geändert werden oder gilt hier ein "Bestandsschutz"? Kann sich ein Arbeitnehmer darauf verlassen das wenn die Firma jetzt für ihn ein Auto z.B. für 4 Jahre least, er für diese Zeit nur 0,5% geldwerten Vorteil versteuern muss? Oder sagt dann unsere tolle Regierung nach 3 Jahren Pech gehabt? Viele Grüße
Das kann heute noch niemand sagen. Frag besser Deinen Ansprechpartner beim Finanzamt.
René H. schrieb: > Das kann heute noch niemand sagen. Frag besser Deinen Ansprechpartner > beim Finanzamt. danke für die tolle Antwort, hasst mir massiv weiter geholfen
René H. schrieb: > Das kann heute noch niemand sagen. Frag besser Deinen Ansprechpartner > beim Finanzamt. ... oder in deiner Firma.
Hier kann dir jeder alles erzählen und in die Zukunft schauen kann niemand. Die wohl qualifizierteste Antwort wirst du von deinem Steuerberater erhalten können.
Heinz R. schrieb: > So wie ich es verstehe gilt diese weiterhin? - wenn du das so verstehst, Ja ! > (Das ab 1.1. neue Mindestreichweiten gelten ist mir bekannt) > Könnte diese innerhalb der Leasingzeit von der Regierung geändert werden > oder gilt hier ein "Bestandsschutz"? - Ja und weiss ich nicht > Kann sich ein Arbeitnehmer darauf verlassen das wenn die Firma jetzt für > ihn ein Auto z.B. für 4 Jahre least, er für diese Zeit nur 0,5% > geldwerten Vorteil versteuern muss? - Nein > Oder sagt dann unsere tolle Regierung nach 3 Jahren Pech gehabt? - Evtl MfG
Heinz R. schrieb: > Gerald B. schrieb: >> ... oder in deiner Firma. > > ich verstehe - Du hast keinen Firmenwagen.... Nein, du verstehst gar nichts! Ich habe einen Firmenwagen und in meiner Firma gibt es so viele Firmenwagen, daß es für deren Verwaltung eine eigene Abteilung gibt. Und zumindest früher war es ein Krampf mit dem für uns zuständigen Finanzamt in Nordrhein-Vandalien, daß die gesetzlichen Regelungen eigenmächtig abgewandelt und zu unseren ungunsten ausgelegt hat. Es war z.B. für einen Außendienstechniker sehr schwierig von denen die Einsatzwechseltätigkeit anerkannt zu bekommen.
Gerald B. schrieb: > Nein, du verstehst gar nichts! ich verstehe zumindest mal das Du aus meiner Ursprungsfrage nichts verstanden hast :-) Die Frage war eigentlich: macht es aktuell noch Sinn einen PHEV zu bestellen um von der 0,5% Versteuerung zu profitieren
René H. schrieb: > Das kann heute noch niemand sagen. Frag besser Deinen Ansprechpartner > beim Finanzamt. Das Finanzamt ist mit das letzte, was man danach fragen sollte. Nach aktuellem Erkenntnisstand steht in dem Entwurf für die ab 2023 geltende E-Auto-Förderung, daß für Hybride zwar der Zuschuss entfällt, die 0,5% Versteuerung aber bleibt. Endgültig verabschiedet ist das aber noch nicht. Heinz R. schrieb: > Es ist wohl so das die Förderung, also die glaube 3750€ die als > Leasing-Anzahlung gegengerechnet werden ab 1.1.2023 weg fallen Jein. Der Hersteller muß ja aktuell auch noch 1875.- Euro "Zuschuß" geben, die den Kaufpreis reduzieren. Wenns ganz blöd läuft, fällt der dann auch noch weg. Oliver
Oliver S. schrieb: > Jein. Der Hersteller muß ja aktuell auch noch 1875.- Euro "Zuschuß" > geben, die den Kaufpreis reduzieren. Wenns ganz blöd läuft, fällt der > dann auch noch weg. den gab es ja eh noch nie :-) Auf meine Frage beim Leasing wo dieser ist kam nur "der ist bereits eingerechnet" Beim Kauf ist es auch so, das der halt im Rabatt enthalten ist bzw der Rabatt geringer ausfält :-) Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antwort - so ähnlich hatte ich es mittlerweile auch heraus gefunden Viele Grüße
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