auch wenns besser in ein Jurafum passte, aber angeregt durch den Thread
Beitrag "FAX wie früher"
Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax
https://www.kostenlose-urteile.de/topten.fax.htm
Es geht dann ums gerichtfeste Absenderprotokoll ähnlich dem
Einschreiben?
wer? Nö! schrieb:> Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax
Technisch ist das ziemlich egal, denn auch das Faxgerät funktioniert mit
Software, aber Juristen sehen sowas ganz anders.
Georg
wer? Nö! schrieb:> Was ist denn der Unterschied vor Gericht zwischen Fax oder Softwarefax
Versuch mal, das Original eines Softwarefaxes zu unterzeichnen.
wer? Nö! schrieb:
s gerichtfeste Absenderprotokoll ähnlich dem
> Einschreiben?
Du verdienst schon wegen deines unhöflichen Nicks keine Antwort auf
deine Fragen.
Georg schrieb:> Technisch ist das ziemlich egal, denn auch das Faxgerät funktioniert mit> Software, aber Juristen sehen sowas ganz anders.
Genau so ist das. Natürlich ist ein "echtes" Papierfax vom Standpunkt
der Sicherheit kein bissel besser aufgestellt als eine reine
Softwarelösung. Schon deshalb, weil auch in ihrem Inneren natürlich
Software werkelt.
Juristen sind leider technisch gesehen prasseldoof. Die begreifen das
nur auf dem Level von Kleinstkindern.
Ja, wirklich. Sie sind nicht einmal in der Lage, durchaus auch für
technisch interessierte Laien durchaus verständlich formulierte Aussagen
von (teuer eingekauften, natürlich nicht auf Kosten des Gerichts...)
Gutachtern korrekt zu bewerten.
Ich halte das für einen absoluten Skandal, der jetzt schon über fast
drei Jahrzehnte Bestand hat. Es darf nicht sein, dass Organe der
Rechtspflege eindeutige technische Sachverhalte jahrzehntelang
ungestraft ignorieren dürfen. Hier stimmt definitiv etwas am System
selber nicht.
c-hater schrieb:> Ja, wirklich. Sie sind nicht einmal in der Lage, durchaus auch für> technisch interessierte Laien durchaus verständlich formulierte Aussagen> von (teuer eingekauften, natürlich nicht auf Kosten des Gerichts...)> Gutachtern korrekt zu bewerten.
Du würdest nicht glauben, welchen Unsinn manche Sachverständige vor
Gericht absondern. Manche geben es auf Vorhalt immerhin zu, wenngleich
erst nach längerer Fachdebatte.
Percy N. schrieb:> Du würdest nicht glauben, welchen Unsinn manche Sachverständige vor> Gericht absondern.
Doch, das glaube ich durchaus.
Liegt aber vor allem daran, dass sie typisch eben nicht unparteiisch
sind, sondern von einer Prozeßpartei für teuer Geld eingekauft werden
müssen, aus einem Pool, den wiederum das Gericht vorgeben darf.
Was einerseits die hohen Preise und zweitens die Parteilichkeit der
Gutachter erklärt.
Viel wichtiger ist hier aber ein anderer Effekt: Die Tatsache, dass hier
im konkreten Fall in gewissem Umfang immer auch der "Gerichtsbetrieb"
selber involviert ist.
Und der soll eben genau so bleiben, wie die Herren und Damen Richter ihn
kennen. Denn das macht ihnen am wenigsten Arbeit und ihrem
Verwaltungsbereich am wenigsten Kosten...
Das sollte bei der Bewertung von Gutachter-Aussagen keinerlei Rolle
spielen, tut es aber tendenziell ganz offensichtlich...
wer wie was schrieb:> Du verdienst schon wegen deines unhöflichen Nicks keine Antwort auf> deine Fragen.
Schweigen aka die Pille gegen Dein Fingerzittern war für Dich keine
Option?
Danke für die Blume ;)
c-hater schrieb:> aus einem Pool, den wiederum das Gericht vorgeben darf.
Nöpp, jede Partei ist frei Sachverständige vorab nach eigenem Ermessen
zu benennen - die Prüfung erfolgt im Verfahren, nicht durch Vorgabe
Recherchier genau, bevor Du Lebensweisheiten von Dir gibst, mit denen Du
bereits gescheitertest
wer? Nö! schrieb:> Nöpp, jede Partei ist frei Sachverständige vorab nach eigenem Ermessen> zu benennen - die Prüfung erfolgt im Verfahren, nicht durch *Vorgabe*
Du bist offensichtlich zu blöd, selbst einfachste Sachverhalte zu
erkennen. Natürlich kann jede Prozesspartei Gutachter ihrer Wahl
benennen. Aber was nützt das, wenn letztlich das Gericht bestimmt,
welcher "geht" und welcher nicht?
Sprich: es spielt keine Rolle, ob der Pool bereits vorab bekannt ist
oder sich erst im Verfahrensverlauf herauskristallisiert. Eigentlich ist
es für die Partei sogar noch viel ungünstiger, dass sie erst im
Verfahrensverlauf erfährt, wo der Pool-Rand ist...
Dazu kommt noch: Wie soll das Gericht feststellen können, ob Gutachter
kompetent sind? Denn genau diese Guatachter sollen doch dem Gericht
helfen, weil das Gericht selber eben NICHT kompetent ist.
Dieser logische Zirkel allein zeigt den ganzen Schwachsinn des Systems,
den wirklich nur Juristen für durchaus "logisch" halten...